(LQI KUXQJ 25
2. Die Beschleunigungsrichtlinie Instrumente zur Liberalisierung des
Gasmarkts 26
2. 1 Neuregulierung des Netzzugangs 26
2. 1. 1 Die Akteure des Zugangs 26
2. 1. 2 Die Organisation des Netzzugangs 27
2. 1. 2. 1 Methodenregulierung im vorab 28
2. 1. 2. 2 Die Einzelentgeltregulierung 29
'LH5HJXOLHUXQJVEHK|UGH- HZlKUOHLVWXQJHLQHUJXWIXQNWLRQLHUHQGHQ
Zugangsorganisation 30
'LH$XIVLFKWGHU5HJXOLHUXQJVEHK|UGH EHUGHQ1HW EHWULHE- 30
(QWVFKHLGXQJVP JOLFKNHLWGHU5HJXOLHUXQJVEHK UGHDXIJUXQGYRQ HVFKZHUGHQGXUFK
Netznutzer 30
2. 3 Die Entflechtung (Unbundling) als wichtiges Instrument zur Durchsetzung des
Netzzugangs 31
2. 3. 1 Die gesellschaftsrechtliche Entflechtung 31
2. 3. 2 Entflechtung hinsichtlich der Organisation 32
2. 3. 3 Entflechtung der Rechnungslegung 33
3. Zugangsmodell 34
Teil :D Die Umsetzung der Beschleunigungsrichtlinie in das deutsche Recht36
1. Die 9HUElQGHYHUHLQEDUXQJHQ99 36
2. Die Energierechtsreform von 2005 hinsichtlich der Umsetzung der
Beschleunigungsrichtlinie 38
'LH9RUVFKULIWHQGHVQHXHQ(Q:*EH] JOLFKGHV1HW XJDQJV 39
3. 1 Entflechtung 39
3. 2 Netzzugang 41
3. 2. 1 Anspruchsgrundlage 41
3. 2. 2 Ausgestaltung des Netzzugangs 43
3. 2. 3 Gasnetzzugangverordnung (GasNZV) 44
3. 3 Netzentgelte 46
5HJXOLHUXQJVEHK|UGH 47
4. 'DV(Q: XQGGLH DVYHURUGQXQJHQDOVUHFKWOLFKHU5DKPHQI U
II
ein bestimmtes Netzzugangsmodell 49
Teil E: Das Entry-Exit Modell 50
1. Tatbestandsmerkmale des Entry-Exit Modells 50
1XU]ZHL9HUWUlJH 50
,QKDOWGHU9HUWUlJH. 51
DQGHOYRQ.DSD LWlWHQ 51
1. 3 Entgelt - (QWIHUQXQJVXQDEKlQJLJNHLW 51
2. Diskussionspunkte in Bezug auf das Entry-Exit Modell 52
2. 1 Marktgebiete/ Regelzonen 53
2. 2 Virtuelle Handelspunkte 54
2. 3 Lieferantenwechsel 54
(LQ HOEXFKXQJYRQ.DSD LWlWHQ2Stionsmodell) 55
3. Die Abweichung des Entry-Exit Modells nach dem Vorschlag der
Bundesnetzagentur mit dem Entry-Exit Modell des EnWG 2005 56
hEHUHLQVWLPPXQJGHV (QWU -Exit Modells nach dem Vorschlag der
Bundesnetzagentur mit der Beschleunigungsrichtlinie 56
5. Das Entry-Exit 0RGHOOJHPl GHVDNWXHOOHQ9RUVFKODJVGHU
XQGHVQHW DJHQWXUDXIGHP3U IVWDQGGHVHXURSlLVFKHQ3ULPlUUHFKWV 57
5. 1 Das Entry-Exit 0RGHOODOVGHXWVFKH0D QDKPH XU(UI OOXQJHXURSDUHFKWOLFKHU
Verpflichtungen 57
5. 2 Das vorgeschlagene Entry-Exit Modell und das Ziel der Gemeinschaft nach Art. 4 und
98 EG-Vertrag 59
5. 3 Die Applikation des Art. 10 Abs. 2 EG-Vertrag 59
Fazit 61
Literatur : 65
III
Einleitung
Aufgrund seiner relativen 8PZHOWIUHXQGOLFKNHLW XQG YLHOIlOWLJHQ Einsetzbarkeit gilt das (UGJDVDOVHLQHUGHUEHYRU]XJWHQ(QHUJLHWUlJHU'LHV LVW HLQHU GHU *UQGH IU GLH ]XQHKPHQGH (UGJDVQDFKIUDJH GLH DXI den (QHUJLHPlUNWHQ ZHOWZHLW ]X EHREDFKWHQ LVW 'LH VLFKHUH XQG SUHLVZHUWH Versorgung mit Erdgas ist daher zu einem wichtigen Ziel deutscher und HXURSlLVFKHU(QHUJLHSROLWLNJHZRUGHQ'HPVWHKWMHGRFKHQWJHJHQGDVVGDV Prinzip der Leitungsgebundenheit die Bildung monopolischer Strukturen am *DVPDUNW EHJQVWLJW 'DV bedeutet, dass die Inhaber der Gasnetze ihre 9HUIJXQJV- und SteueUXQJVPDFKW DXVQXW]HQ N|QQHQ XP 3UHLVH XQG %HGLQJXQJHQGHV(UGJDVEH]XJVLKUHQ,QWHUHVVHQJHPl]XJHVWDOten. Die Zielsetzung des Mitte der 80er Jahre initiierten Prozess der Liberalisierung der HXURSlLVFKHQ (QHUJLHPlUNWH LVW HV daher, diese monopROLVFKHQ 6WUXNWXUHQ GXUFK GLH (UP|JOLFKXQJ YRQ PHKU :HWWEHZHUE aufzubrechen.
Dabei werden der Parallelleitungsbau und der Netzzugang als die beiden ZHVHQWOLFKHQ,QVWUXPHQWH]XUgIIQXQJGHV0DUNWV angesehen. Obwohl beide Instrumente aufgrund der EU-Richtlinien von 1998 Eingang in die Rechtsordnungen der Mitgliedstaaten gefunden haben, zeigte die Praxis, dass der Parallelleitungsaufbau insbesondere wegen des hohen Kapitalbedarfs und Umweltbelastungen wenig praktikabel war. DaV IKUWH mit der Richtlinie 2003/55//EG (Beschleunigungsrichtlinie) zu einer Korrektur: nunmehr wird einem funktionellen Zugang ]XP *DVQHW] IU alternative Gaslieferanten der Vorzug gegeben'LHEORH,PSOHPHQWLerung des Rechts auf Netzzugang hatte sich allerdings als nicht ausreichend erwiesen, um die Liberalisierung des Gasmarkts in einem erZQVFKWHQ0D voranzubringen. Es hatte sich gezeigt, dass auch die konkrete Ausgestaltung des Netzzugangs geregelt werden musste. Dies umfasst die Definition eines nationalen Zugangsmodells, das mit den europarechtlichen Vorgaben EHUHLQVWLPPW
In Deutschland hat der Gesetzgeber einen rechtlichen Rahmen zur (LQIKUXQJ HLQHV VRJHQDQQWHQ Entry-Exit Modells geschaffen, dabei aber einen Spielraum zur Aushandlung bestimmter Details zwischen Regulierungsbeh|UGHXQGden anderen Akteuren der Gaswirtschaft gelassen.
Im Rahmen dieser Problematik geht die vorliegende Arbeit der Frage nach, ob das zur Zeit in Deutschland diskutierte Entry-Exit Modell dazu geeignet LVWIUPHKU:HWWEHZHUEDP*DVPDUNW]XVRUJHQ
ZXU.OlUXQJdieser Frage LVWHV]XQlFKVWQRWZHQLJ, in einem ersten Teil die strukturelle Beschaffenheit und die daraus resultierenden Besonderheiten des deutschen Gasnetzes vorzustellen. Daraufhin wird sich Teil B der vorliegenden Arbeit mit den grundlegenden Bedingungen und 9RUDXVVHW]XQJHQ HLQHV 1HW]]XJDQJVNRQ]HSWV EHVFKlIWLJHQ Hier wird zu zeigen sein, wie die wettbewerbliche Situation am Gasmarkt beschaffen ist XQG ZHVKDOE GHU 1HW]]XJDQJ DOV ,QVWUXPHQW ]XU 0DUNW|IIQXQJ GHP Parallelleitungsbau vorzuziehen LVW'HUDQVFKOLHHQGH7HLO&DQDO\VLHUWGLH Vorgaben der sogenannten Beschleunigungsrichtlinie, die 2003 vom (XURSlLVchen Rat beschlossen wurde, um durch die Neuregulierung des NetzzugangV GLH0DUN|IIQXQJ]XEHVFKOHXQLJHQ. 'DUEHUKLQDXVZLUGKLHU diskutiert, wie ein ZuJDQJVPRGHOOEHVFKDIIHQVHLQPVVWHXPLP(LQNODQJ mit den Vorgaben der Richtlinie zu stehen.
Die Umsetzung dieser Richtlinie ins deutsche Recht war ein wichtiger Schritt auf dem Weg zur Liberalisierung des deutschen Gasmarkts. Deshalb wirG VLFK 7HLO ' GLHVHU $UEHLW PLW GLHVHP 3XQNW EHVFKlIWLJHQ (s ist GLHVEH]Jlich von besonderem Interesse, welchen Rahmen das 2005 QRYHOOLHUWH(Q:*IUHLQHQ1HW]]XJDQJEHVWLPPWKDW$XIGHQ(UJHEQLVVHQ der vorangegangenen Teile aufbauend wird Teil E das Entry-Exit Modell vorstellen. Es wird DEVFKOLHHQG]XSUIHQVHLQREGLHVHV0RGHOOPLt dem HXURSlLVFKHQ XQG GHP GHXWVFKHQ Recht und den hier wie da formulierten energiepolitiVFKHQ=LHOHQEHUHLnstimmt.
Teil A: Das deutsche Erdgasnetz
Die deutsche Gaswirtschaft besteht aus einem Ã|IIHQWOLFKHn¶ Sektor sowie ÃEULJHn¶ der sogenannten Gaswirtschaft. Ersterer umfasst (UGJDVI|UGHUXQWHUQHKPHQ )HUQJHVHOOVFKDIWHQ 5HJLRQDO- und
Ortsgasgesellschaften sowie Kokereien.
Das deutsche Erdgasnetz ist hierbei der wesentliche Bestandteil der |IIHQWOLFKHQ *DVZLUWVFKDIW GD HV GLH /LHIHUXQJ YRQ *DV DQ 8QWHUQHKPHQ private Haushalte, Handel, Industrie, Kraftwerke, Gewerbebetriebe und den DienstleiWXQJVEHUHLFKHUP|JOLFKW 1
Die ÃEULJH¶ Gaswirtschaft umfasst hingegen die Gaserzeugung als Kuppelproduktion von Eisen- und Mineralindustrie sowie dem Steinkohlebergbau.
'LHYRUOLHJHQGH$UEHLWZLUGVLFKMHGRFKDXIGHQ%HUHLFKGHUÄ|IIHQWOLFKHQ³ Gaswirtschaft konzentrieren, da nur dort die hier diskutierte Problematik des Zugangs zum Erdgasnetz relevant ist. 'DIU LVW ]XQlFKVW ZLFKWLJ GLH Struktur, die Funktionsweise und die rechtliche Ausgestaltung des deutschen Gasnetzes vorzustellen.
1. Struktur
Nachdem seit Ende der 60er Jahre die Erdgasgewinnung in Deutschland IDVW YROOVWlQGig durch den Erdgasimport ersetzt wurde, entwickelte sich eine dreistufige Struktur des Erdgasnetzes: Produktions- bzw. Importstufe, Ferntransport und Verteilung. Diese Netzstufen bestimmen auch die Struktur 2 des Gasmarktes, weshalb man hier auch von sogenannten Marktstufen 3 spricht. So findet man auf jeder Netzstufe einen separaten Markt mit jeweils eigenen Anbietern, Nachfragern und Produkten.
Eine Besonderheit des deutschen Gasnetzes ist, dass die hohe Anzahl der auf dem Gasmarkt agierenden Unternehmen (750) 4 zu einer lXHUVW
1 3VWRZ,
2 Theobald/ Theobald*UXQG]JHGHV(QHUJLHZLUWVFKDIWVUHFKWV6
3 %|WWFKHU'LHNDUWHOOUHFKWOLFKH3UHLVPLVVEUDXFKVDXIVLFKWEHUGHQ=XJDQJ]X
Gasversorgungsnetzen, S.
26
4 %|WWFKHU, a. a. O., S. 26-28
NRPSOH[HQ1HW]VWUXNWXUIKUW'DEHLNRQ]HQWULHUWVLFKGLHEHUZLHJHQGH Mehrheit der Gasversorgungsunternehmen (GVU) auf der lokalen Ebene der Verteilungsstufe, also der Ebene des Ortsgasnetzes. Auf der Ebene des Imports sind nur etwa 20 Unternehmen WlWLJ 5 , mit der Erdgasproduktion hingegen befassen sich sogar nur 10 Unternehmen. Die Seite der Abnehmer, die als Endverbraucher an das Gasnetz angeschlossen sind, wird von privaten Haushalten, Industrie- und Gewerbebetrieben gebildet. 6
Rein technisch ist das Erdgasnetz folgenderPDHQVWUXNWXULHUW N Das Fernleitungsnetz umfasst den Import und den EHUUHJLRQDOHQ 7UDQVSRUW GHU EHU Hochdruckferngasleitungen erfolgt. Diese Netzstufe wird von Ferngasgesellschaften betrieben. N Das Weiterverteilungsnetz umfasst den regionalen Transport und die Netzgebiete der Ortsgasleitungen. Sie sind an die Ferngasleitungen angeschlossen.
N Das Ortsgasnetz HUP|JOLFKWin jedem Gebiet die Versorgung zu den Endverbrauchern. 7
Ein weiteres &KDUDNWHULVWLNXP IU GDV GHXWsche Gasnetz ist die 8QWHUVFKLHGOLFKNHLW EHL GHU 4XDOLWlW GHV GXUFKJHOHLWHWHQ *DVHV $EKlQJLJ YRQ GHQ )|UGHUTXHOOHQ KDW PDQ VR JHQDQQWHV H-Gas (Erdgas mit hohem Brennwert) und L-Gas (Erdgas mit niedrigem Brennwert). 8 So gibt es einerseits aufgrund der unteUVFKLHGOLFKHQ $EQHKPHU IU +- und L-Gas unterschiedliche Gasnetzgebiete, andererseits ist die Einschaltung technischer Einrichtungen zur Durchleitung YRQ .RPSDWLELOLWlWVSUR]HVVHQ QRWZHQGLJGLHGLH*DVTXDOLWlWHQDnpassen. 9
2. Funktion
Aufgabe des ErdgasneW]HV LVW HV GLH P|JOLFKVW VLFKHUH XQG SUHLVJQstige Erdgasversorgung sicherzustellen. 10 Dazu ist ein Regelwerk notwendig, das
5 Hosius1HW]XJDQJXQG5HSUR]LWlWEHLJUHQ]EHUVFKUHLWHQGHQ(GJaslieferung in Europa,
S. 37
6 Hosius, a. a. O.
7 VLHKH)XQ
8 'DV*DVDXVGHXWVFKHQ)|UGHUTXHOOHQZLUGEHLVSLHOVZHLVHDOV/-Gas und das Gas aus
UXVVLVFKHQ)|UGHUTXHOOHQDOV+-Gas bezeichnet.
9 %|WWFKHU'LHNDUWHOOUHFKWOLFKH3UHLVPLVVEUDXFKVDXIVLFKWEer den Zugang zu
Gasversorgunsnetzen, S. 34
10 Ebrecht, Netzzugang in der Gaswirtschaft, S. 35
die technische und wirtschaftliche Zusammenarbeit aller Netzbetreiber reguliert. Dieses wird von der DVGW 11 ]X9HUIJXQJJestellt. Die Funktionsweise des Gasversorgungsnetzes wird dabei vom sogenannten "Erdgasweg" bestimmt. Von seiner Quelle bis zum VerbrauFKHUGXUFKOlXIW das Erdgas bestimmte technische Prozesse XQG 9RUJlQJH GLH HUIRUGHUOLFK sind, um die HQWVSUHFKHQGHQ 4XDOLWlWs- und 4XDQWLWlWVQRUPHQ ]X garantieren. 12 'HU Ä(UGJDVZHJ³ IKUW EHU IROJHQGH WHFKQLVFKH Einrichtungen, in denen jeweils bestimmte Prozesse ablaufen:
- hEHUJDEH-hEHUQDKPHVWDWLRQHQ
Entlang der Grenzen Deutschlands befinden sich Einspeisepunkte, an denen das durch die internationalen Pipelines transportierte Erdgas in die deutVFKHQ )HUQJDVOHLWXQJHQ EHUIKUW wird. Zu diesem Zweck wurden hEHUJDEH- RGHU hEHUQahmestationen installiert, um je nach Herkunft und 4XDOLWlW die Gasmengen zu messen und nach den entsprechenden Anforderungen der Abnehmer aufzubereiten. 13
- Mess- und Regeleinrichtungen
Ein kontinuierlicher Gasfluss zum Transport einer beliebigen Liefermenge setzt eine Vielzahl von verschiedenen Mess-, Regel- und 6WHXHUXQJVYRUJlQJHQYRUDXV 14
- Verdichter
Der Transport des Erdgases bis zum Verbraucher setzt eine Druckdifferenz zwischen Anfangs- und Endpunkt einer genutzten Rohrleitung YRUDXV )U die optimale Ausnutzung der 7UDQVSRUWNDSD]LWlWGHU5RKUOHLWXQJHQ PVVHQ dabei bestimmte Druckbereiche eingehalten wHUGHQ 8P GHQ ZlKUHQG des Gasflusses auftretenden Druckverlust auszugleichen, sind
Verdichterstationen alle 100 bis 200 km installiert. 15
11 Die DVGW (Deutsche Vereinigung des Gas- und Wasserfaches e.V. mit Sitz in Bonn)
EHIDVVWVLFKDOVXQDEKlQJLJHUQLFKWZLUWVFKDIWOLFKHU9HUHLQPLWGHU(UDUEHLWXQJund
+HUDXVJDEHGHUDQHUNDQQWHQ5HJHOQGHU7HFKQLNIU3ODQXQJ%DXXQG%HWULHEYRQ
Leitungen und Anlagen u.a.
12 von Hirschhausen*UXQG]JHGHU*DVZLUWVFKDIW S. 9
13 von Hirschhausen, a.a.O.
14 Schwintowski/ Klaue, Zugang zum deutschen Gasnetz, S.26
15 Schwintowski/Klaue, a.a.O., S. 27
- Speicheranlagen
Die Schwankungen des Gasverbrauchs, beispielsweise aufgrund des HUK|KWHQ HeizbedarfV ZlKUHQG GHU :LQtermonate, macht es erforderlich, dass Gasmengen gespeichert werden N|QQHQ XP HLQH kontinuierliche Versorgung zu garantieren. 16
- 4XDOLWlWV-/KompatiELOLWlWVDQODJH
Die bereits REHQ HUZlKQWHQ verschiedenen *DVTXDOLWlWen erfordern die Installation von QualitlWV- E]Z .RPSDWLELOLWlWVDQODJHn, damit das H-Gas nicht mit dem L-Gas vermischt wird bzw. GLH4XDOLWlW alteriert werden kann. 17
- Transport - Prinzip der allgemeinen Gasvermischung Erdgastransport bedeutet die Einspeisung einer Gasmenge ins Netz im Rahmen HLQHU7UDQVSRUWNDSD]LWlWDQHLQHP3XQNWVRJ(LQVSHLVHSXQNWLP Zusammenhang mit der Entnahme bzw. Ausspeisung von Erdgas aus dem Netz an einem anderen Punkt (sog. Ausspeisepunkt). 18 FUHLQHDQJHPHVVHQHXQGULFKWLJH3UHLVIHVWVHW]XQJGHV*DVWUDQVSRUWs sowie IUGLHUHFKWOLFKH%HZHUWXQJGHV1HW]EHWULHEVLVWHVZLFKWLJ]XZLVVHQGDVV WDWVlFKOLFK kein wirklicher Gastransport vom Ein- zu Ausspeisepunkt stattfindet. Vielmehr vermischt sich das eingespeiste Gas mit dem vorher und nachher eingespeisten Gas. 19
Die soeben beschriebenen technischen Einrichtungen sowie die dort ablaufenden Prozesse konstituieren ein nationales, aus mehreren lokalen Teilsystemen zusammengesetztes Leitungssystem, das von den Netzbetreibern in Zusammenarbeit betrieben wird. Damit dieses System funktionieren kann, EHQ|WLJW PDQ HLQ 5HJHOZHUN technischer Standards, die zwischen allen Netzbetreibern gelten. Die DVGW bestimmt entsprechende Normen, die jeden Einzelprozess von der
16 Schwintowski/Klaue, a.a.O., S.28
17 Schwintowski/Klaue, a.a.O., S.29
18 Schwintowski/Klaue, a.a.O., S. 30-31
19 Schwintowski, Ewerk-*HPHLQVFKDIWVZRUNVKRSPLWGHP,QVWLWXWIU(QHUJLHUHFKWH9
vom 29. August 2001, S. 5
*DVJHZLQQXQJ EHU GLH 9HUGLFKWXQJ XQG 6SHLFKHUXQJ ELV KLQ ]XP Transport und der Endverteilung regulieren. 20
3. Eigentum und Betrieb
Das Gesamtnetz wird von vielen Teilnetzen gebildet, die verschiedenen GVU JHK|UHQ'DV(LJHQWXPEHUMHGHV7HLOQHW]KDEHQGLH*98Hntweder aufgrund des eigenen Aufbaus oder einer entsprechenden Kapitalbeteiligung HUZRUEHQ 'DUEHU KLQDXV EHVLW]HQ sie auch die Genehmigung und .RQ]HVVLRQXPGLH9HUVRUJXQJVWlWLJNHLWGXUFK]uIKUHQ 21 Der Betrieb des Netzes wird von den Netzbetreibern GXUFKJHIKUW, die im 5HJHOIDOOJOHLFK]HLWLJ7HLOQHW]HLJHQWmer sind. Obwohl das Eigentum eines Teilnetzes als UHFKWOLFK XQDEKlQJLJ YRP *HVDPWQHW] ]X EHWUDFKWHQ LVW ist rein technisch jeder Teilnetzbetreiber nur ideeller (LJHQWPer seines eigenen Teilnetzes, da die Existenz und Funktion des Teilnetzes unbedingt vom *HVDPWQHW] DEKlQJLJ LVW XQG QXU LQ (LQNODQJ PLW diesem funktionieren kann. Gleichwohl gilt im Umkehrschluss aber auch, dass die Funktion und Existenz des Gesamtnetzes von jedem Teilnetz abKlQJW. 22 ZuP HLQHQ LVW GLH %HJUQGXQJ IU GLH JHJHQVHLWLJH $EKlQJLgkeit von Teil- und Gesamtsystem im Zwang zur technischen KompatibiOLWlW zu sehen: Um ein deutsches Gesamtnetz zu konstituieren, mussten die jeweiligen GVU ihre bereits bestehenden sowie alle neu gebauten Gasleitungen unter einen einheitlichen technischen Standard setzen, der die KompatibiOLWlWder Teilnetze sicher stellt. 'LHVH.RPSDWLELOLWlWZXUGH von den ersten Ferngasleitungen erfordert, an denen die entsprechenden Netze angeschlossen wurden. Dieser Schritt umfasste technische Fragen wie Messweiten, Gasdruck, Ausstattung und Anordnung von hEHUJDEHVWHOOHQ. Dies bedeutete eine erste Vereinbarung zwischen denjenigen Unternehmen, die ihre Netze anschlossen und den GVU, die die Ferngasleitungen aufgebaut hatten. So begann eine erste unbedingte Interdependenz zwischen allen TeilnetzeigenWPHUn. Zum anderen ist es der gemeinsam verfolgte Zweck aller 1HW]HLJHQWPHU GHU VLH ]X JHPHLQsamen Handeln in einem
20 Schwintowski/Klaue, a.a.O., S. 29-30
21 (Q:*
Gesamtsystem zwingt. So entstand mit dem Aufbau des deutschen Gesamtnetzes und dem Anschluss an die Ferngasleitungen IU GHQ Erdgasimport eine Zweckvereinbarung zwischen allen GVU, den Verbrauchern eine kontinuierliche Gasversorgung durch ein Gesamtsystem mit Koordinierung und Austausch der Information sowie 9HUIJEDUNHLW]XU(QWQDKPHXD]XJeZlKUOHLVWHQ 23
3. 1 Gesamtnetzdienstleistung
Zur Verwirklichung des gemeinsamen Zwecks einer kontinuierlichen Versorgung und der Aufrechterhaltung der FunktLRQVIlKLJNHLW GHV Gasnetzes ergibt sich die NotwendigkeitDOOHEHWULHEOLFKHQ7lWLJNHLWHQGHU Teilnetzbetreiber zusammenzufassen. In diesem Sinne wird von der Gaswirtschaft das Gasnetz als Gesamtnetzdienstleistung angesehen. 24 Dieser Begriff ist im Kontext dieser Arbeit von besonderer Bedeutung, da das VSlWHUKLQDXVIKrOLFKHUGLVNXWLHUWH1HW]]XJDQJVPRGHOOGLH*HZlKUXQJDOler Dienstleistungen des Gesamtnetzes vorsieht und sich nicht etwa nur auf das Recht zur Gaseinspeisung beVFKUlQNW
3. 2 Netzverbund
Das angesprochene Dienstleistungssystem kann von den GVU nur dann erfolgreich erbracht werden, wenn sie als Verbund organisiert sind und GHUJHVWDOWLKUH=XVDPPHQDUEHLWNRRUGLQLHUHQN|QQHQ. Auf diesem Gedanken basierend bildete sich ein gemeinsamer Netzverbund zwischen allen GVU, dessen grundlegende Vereinbarung die Verpflichtung DOOHU 1HW]EHWUHLEHU HQWKlOW alles zu unterlasVHQ ZDV GLH 0|JOLFKNHLW GHU Netznutzung bzw. des Netzzugangs an Einspeise- oder Ausspeisepunkten VW|UHQ RGHU EHHLQWUlFKWLJHQ N|QQWH -HGHU 7HLOQHW]EHWUHLEHU LVW ]XJOHLFK YHUSIOLFKWHW GXUFK VHLQH 'LHQVWOHLVWXQJ GLH )XQNWLRQVIlKLJNHLW GHV 1HW]HV ]XJHZlKUOeisten. 25
22 Schwintowski/Klaue, Zugang zum deutschen Gasnetz. 1. Auflage. Berlin 2003. S. 6
23 Schwintowski, Ewerk,QVWLWXWIU(QHUJLHXQG:HWWEHZHUEVUHFKWLQGHUNRPPXQDOHQ
Wirtschaft e.V.)-Gemeinschaftsworkshop mit dem ,QVWLWXWIU(QHUJLHUHFKWH9YRP
August 2001, S. 4
24 Schwintowski, a.a.O., S. 4-5
25 Ebrecht, Netzzugang in der Gaswirtschaft, S. 42-43
3. 2. 1 Rechtliche Betrachtung des Netzverbunds
Die entscheidende Frage, um eventuelle AnVSUFKHDXI =XJDQJ JHOWHQG]X machen, ist die nach der rechtlichen Figur, die der Zusammenarbeit der Netzbetreiber zugrunde liegt.
So kann der Netzverbund nur durch eine Vereinbarung zwischen allen Teilnetzbetreiber bestehen, die eine Anzahl rechtlicher Konsequenzen mit sich bringt. Da kein schriftlicher Vertrag vorliegt, der diese Vereinbarung fixieUHQZUGH, spricht man von einem konkludenten Netzverbundvertrag. 26 Es wird behauptet, dass mit diesem konkludenten Vertrag eine Gesellschaft GHVEUJHUOLFKHQ5HFKWVEeJUQGHWZXUGH 27 In der Praxis der Zusammenarbeit im Netzverbund sind Elemente auffindbar, die den YRQ%*%JHIRUGHUWHQ7DWEHVWDQGVYRUDXVVHW]XQJHQ zXU *UQGXQJ HLQHU VROFKHQ *HVHOOVFKDIW HQWVSUHFKHQ 'LHVH lauten folgendermDHQ:
- Der erforderliche Vertrag wird QDFK GHQ :LOOHQVHUNOlUXQJHQ DOOHU Teilnetzbetreiber konkludent gebildet. Eine konkludente (indirekte, mittelbare) WilOHQVHUNOlUXQJHUJLEW sich aus dem Verhalten des Handelnden, mit dem er seinen *HVFKlIWVZLOOHn zum Ausdruck bringt. 28 Aus dem Verhalten aller Teilnetzbetreiber ist festzustellen, dass sie mit der Abstimmung, Zusammenarbeit, Austausch der Informationen und Erbringung ihrer Leistungen der Erstellung, Aufrechterhaltung und Fortentwicklung eines gaswirtschaftlichen Systems dienen. 29
- Der erforderliche gemeinsame Zweck der Teilnetzbetreiber resultiert aus dem gemeinsamen Erbringen aller Dienstleistungen, um die FunktionsflKLJNHLWdes Netzes ]XJHZlKUOHLVWHQGDPLWHLQHNRQWLnuierliche Gasversorgung erfolgen kann.
Die so konkludent gebildete Gesellschaft wird von jedem einzelnen der Teilnetzbetreiber JOHLFKHUPDHQ vertreten. Dies ist insofern wichtig, als es im AuHQYHUKlOWQLV dieser Vertretung unter anderem XPGLH*HZlKUXQJGHV ZugDQJV IU 'ULWWH JHKHQ NDQQ Falls hier eine ungerechtfertigte Zugangsverweigerung vorliegt, kann gegen jeden der dem Netzverbund
26 Schwintowski/Klaue, Zugang zum deutschen Gasnetz, S. 36
27 Schwintowski,Ewerk-Gemeinschaftsworkshop mit dem InstiWXWIU(QHUJLHUHFKW6
28 Brox, Allgemeiner Teil des BGB, S. 54
29 Ebrecht, Netzugang in der Gaswirtschaft, S. 52
DQJHK|UHQGHQ 1HW]EHWUHLEHU HLQ HQWVSUHFKHQGHU Anspruch geltend gemacht werden. 30
4. Zusammenfassung
Aufgrund der .RPSDWLELOLWlWVYHUHLQEDUXQJ GHP JHPHLQVDP =ZHFN GHU Aufrechterhaltung der Gesamtnetzdienstleistung und dem Zusammenwirken in Form eines Netzverbunds sind die Teilnetze nicht ohne das Gesamtnetz zu betrachten. Im Hinblick auf den Gegenstand der vorliegenden Arbeit spielt diese hEHUOHJXQJ eine wichtige Rolle, da die Netzbetreiber nur im Sinne eines gemeinsamen Systems den ZugDQJ]XP*DVQHW]JHZlKUOHLVWHQ N|nnen. Der Zugang zum Gasnetz kann nicht nur von einem einzigen Netzbetreiber gesichert werden, weil dieser immer auch der Dienstleistungen anderer Netzbetreiber bedarf: Selbst wenn das Erdgas nur innerhalb eines Teilnetzes WUDQVSRUWLHUW ZUGH - was unrealistisch ist -, EUlXFKWH PDQ GHQ HUIRUGHUOLFKHQ 'UXFN GHU QXU GXUFK GLH 9Hrdichter und die Einspeisung des Gases anderer Kunden realisierEDUZlUH.
30 Schwintowski, Ewerk-*HPHLQVFKDIWVZRUNVKRSPLWGHP,QVWLWXWIU(QHUJLHUHFKW6
Teil B: Netzzugang in der Gaswirtschaft
1. Das Problem der monopolischen Stellung der Gasversorgungsunternehmen
Vor der Liberalisierung des Gasmarktes durch die Erdgasrichtline der (XURSlLVFKHQ8QLRQYRQ existierte dort kein bzw. kaum Wettbewerb. Wegen der zahlreichen Verflechtungen des Netzes, den langfristigen 9HUWUlJHQ ]ZLVFKHQ GHQ GVU sowie den Demarkationsvetrlgen mit den Gemeinden zur Abgrenzung der Versorgungsgebiete konnte kein neuer Anbieter am Gasmarkt aktiv werden. Im Liberalisierungsprozess der Energiewirtschaft hat man den Zugang zum Gasnetz als strategisches Instrument erkannt, um das Monopol der GVU zu brechen und mehr Wettbewerb im Markt zu eUP|JOLFKHQ 7URW]GHP existieren noch immer monopolische Situationen in JURHQ7HLOHQGHV*DVPDUNWV'DEHLZHLVWGDV Monopol auf dem Gasmarkt Besonderheiten auf, die es notwendig machen, dessen spezielle Charakteristik im Folgenden kurz zu beleuchten.
1DWUOLFKHV0RQRSRO
Aufgrund des Prinzips der Leitungsgebundenheit ist es das Gasnetz selbst, das die spezifische Charakteristik des Gasmarkts bestimmt. Dieses Prinzip EHVDJW GDVV GHU 7UDQVSRUW YRQ *DV ]ZLQJHQG DQ HLQ ]XU 9HUIJXQJ stehendes Gasnetz gebunden ist. 31 Da die GVU als Netzbetreiber die Macht EHUGDV1HW]MHGHU1HW]EHWUHLEHUEHUVHLQ7HLOQHW]DEHUDOV9HUEXQGEHU GDV *HVDPWQHW] DXVEHQ KDEHQ VLH HLQH SULYLOHJLHUWH 6WHOOXQJ DP Gasmarkt, die zu einem sogeQDQQWHQÄQDWUOLFKHQ0RQRSRO³IKUHQ Unter dem Begriff dHV QDWUOLFKHQ 0RQRSROV NDQQ PDQ HLQ Angebotsmonopol verstehen, da ein oder einige Anbieter das Transport-oder VersorgungsleitungsDQJHERW LQ LKUHQ +lQGHQ NRQ]HQWULHUW KDEHQ XQG so den gesamten Markt zu geringeren Kosten als andere Anbietern YRUVRUJHQN|nnen, die EHUNHLQe eigenen Gasleitungen verfgen. 32 Beim QDWUOLFKHQ Monopol handelt es sich um eine Marktsituation, die besonders stabil ist. Dies liegt vor allen Dingen daran, dass der Monopolist
31 %|Wtcher, Die kartellrechtliche PreismissbrauchsaufsiFKWEHUGHQ=XJDQJ]X
Gasversorgungsnetz, S. 40
Arbeit zitieren:
LLM Carlos Pelaez, 2006, Das Entry-Exit als Zugangsmodell zum deutschen Gasnetz, München, GRIN Verlag GmbH
Dieser Text kann über folgende URL aufgerufen und zitiert werden:
Einbetten
DOI
Formatvorlage (Microsoft Word) für eine Diplomarbeit, Masterarbeit, Ha...
Für MS Word 2003 - Update 2010
Vorlagen, Muster, Formulare, Infobroschüren
Ausarbeitung, 25 Seiten
Formatvorlage (OpenOffice) für eine Diplomarbeit, Masterarbeit, Hausar...
Vorlagen, Muster, Formulare, Infobroschüren
Ausarbeitung, 35 Seiten
Formatvorlage / Vorlage zur Erstellung einer Diplomarbeit, Bachelorarb...
Vorlagen, Muster, Formulare, Infobroschüren
Ausarbeitung, 15 Seiten
Formatvorlage / Vorlage für eine Diplomarbeit / Hausarbeit
Für MS Word 2007 - dotx
Vorlagen, Muster, Formulare, Infobroschüren
Ausarbeitung, 25 Seiten
Anleitung zum Erstellen schriftlicher Arbeiten: Der Aufbau einer wisse...
Vorlagen, Muster, Formulare, Infobroschüren
Ausarbeitung, 20 Seiten
Erstellen einer schriftlichen Hausarbeit
Vorlagen, Muster, Formulare, Infobroschüren
Hausarbeit, 14 Seiten
Grundtechniken wissenschaftlichen Arbeitens
Bibliografieren - Reden - Schr...
Vorlagen, Muster, Formulare, Infobroschüren
Skript, 46 Seiten
Ratgeber zur Erstellung wissenschaftlicher Arbeiten. Diplomarbeiten - ...
Vorlagen, Muster, Formulare, Infobroschüren
Ausarbeitung, 39 Seiten
Carlos Pelaez's Text Das Entry-Exit als Zugangsmodell zum deutschen Gasnetz ist nun auf dem Buchmarkt erhältlich
Carlos Pelaez hat den Text Das Entry-Exit als Zugangsmodell zum deutschen Gasnetz veröffentlicht
Carlos Pelaez hat einen neuen Text hochgeladen
Sentenced for Life: A Story of an Entry and an Exit Into the World of ...
Jo Ann Schneider Farris
The Market Maker's Edge: A Wall Street Insider Reveals How To: Time En...
Josh Lukeman, Lukeman Josh
Honours and Awards of the German States.(Die Ehrenzeichen Des Deutsche...
Von Hessenthal Schreiber
Gemeinsame Jahrestagung der Deutschen, Österreichischen und Schweizeri...
Supplement 3, Band 30
M. F. Fey
0 Kommentare