Inhaltsangabe
I. Einleitung 2
II. Reformen S. 2 - 14
1. Anfänge unter Maria Theresia S. 2 - 3
1a) Verwaltung unter Maria Theresia S. 3 - 5
1b) Militär und Wirtschaft unter Maria Theresia 5
1c) Justiz unter Maria Theresia 6
2. Joseph II. 7
2a) Verwaltung unter Joseph II. S. 7 - 10
2b) Justiz unter Joseph II. S. 10 - 14
III. Fazit S. 14 - 15
Bibliographie S. 16
1
I. Einleitung
Bei Joseph II. kann man beim ersten Hinsehen den Eindruck bekommen, es handle sich um einen Herrscher, der ,beseelt von den Ideen der Aufklärung, sein Bestes tat, um das österreichische Volk in diesem Sinne in die Glückseligkeit zu führen. Ein derartiger, geradezu romantischer Idealismus wäre jedoch erst nachzuweisen. Vielmehr kann man wohl davon ausgehen, dass er im Rahmen der territorialen Konflikte seiner Zeit, ebenso wie Maria Theresia schon, aus pragmatischen Gründen bestimmte Umgestaltungen des Reiches in Angriff nahm, um eine Festigung der Staatsstrukturen vor allem nach außen zu gewährleisten 1 .
Im Folgenden wird der Versuch unternommen, zu erörtern, inwieweit Joseph II. dem absolutistisch geprägten Geist der Zeit folgend, die Gesellschaft weitgehend unter staatliche Kontrolle bringen, sie geradezu neu gestalten wollte, und inwiefern dabei Reformen der Aufklärung, des Idealismus wegen in Angriff genommen wurden. Hierbei wird versucht werden, das Thema durch die Teilaspekte der Verwaltungs- und Justizreformen weitgehendst zu begrenzen.
II. Reformen
1. Anfänge unter Maria Theresia
Den Anfang der Herrschaft Maria Theresias (1717-1780) bestimmten außenpolitische Misserfolge, wie der Verlust Schlesiens in zwei Kriegen gegen Preußen (1740-42) und (1743-45) und einiger Gebiete in Italien während des Österreichischen Erbfolgekriegs (1741-48). Diese Niederlagen dürften bei Maria Theresia zu einer Art politischem Trauma geführt haben, zumal es Friedrich der Große war, der sich Schlesiens bemächtigte. Im gleichen Jahr wie Maria Theresia auf den Thron gestiegen (1740), lief bei Friedrich, unter anderem auf Kosten Österreichs und damit Maria Theresias, alles viel reibungsloser. Nicht zuletzt deswegen, also von einer Art Konkurrenz in Hinsicht auf regentschaftlicher Kompetenz angetrieben, machte sich Maria Theresia daran, ihr Reich zu reformieren. H.M. Scott beschreibt dies wie folgt: „Prussia’s emergence and her victories convinced Maria Theresia and her advisers that reform was essential…At least
1 Fejtö, François: „Joseph II., Porträt eines aufgeklärten Despoten“, Matthes & Seitz Verlag GmbH, München 1987, S. 246
2
until 1780 it was not a program but a reaction…” 2 Besonders die Feststellung, dass die angegangenen Neuerungen aus pragmatischen Gründen, aus einer Reaktion heraus erfolgten, ist für diese Arbeit von Bedeutung, da durchlaufend insgesamt auf den utilitaristisch-pragmatischen Charakter dieser Reformen abgestellt werden wird. Denn das Ziel, das man vor Augen hatte, war die Sanierung der Staatsfinanzen, um sich von den Kosten der Kriege und dem Wegfall Schlesiens mit seiner lukrativen Textilindustrie, die zudem unter der Herrschaft Friedrichs wesentlich gewinnbringender funktionierte 3 , zu erholen, und dadurch die Finanzierung eines großen Heeres von 108 000 Mann zu gewährleisten. 4
Die Staatsreform Maria Theresias wurde unter der Leitung von Friedrich Wilhelm Graf Haugwitz (1702 - 1765) durchgeführt, der das Vorgehen der Preußen von dem bei Österreich verbliebenen Teil Schlesiens aus beobachten und der Herrscherin entsprechende Vorschläge unterbreiten konnte. Im Folgenden werden die Grundzüge der Reformen hauptsächlich in Bezug auf die Verwaltung geschildert.
1a) Verwaltung unter Maria Theresia
Die Ausschaltung des ständischen Einflusses stand hierbei im Vordergrund, da nur dadurch eine bessere Steuerabschöpfung durch Zentralisierung möglich war. Man musste sich weitgehend aus dem „...Zusammenspiel ständischer und fürstlicher Machtsphären...“ 5 , dem „...Kompetenzwirrwarr...“ 6 befreien.
Mit den Ständen wurden Vereinbarungen über längerfristige Steuerbewilligungen getroffen, die Umstrukturierung der Zentralbehörden und der Aufbau eines administrativen Unterbaus auf mittlerer und unterer Ebene wurde in Angriff genommen, um Kontrolle über die Steuerverwaltung zu bekommen. Dies wurde unumgänglich, weil die Eintreibung der Steuern nicht der Zentralgewalt zustand, sondern von den regionalen Fürsten vollzogen wurde, wobei zuvor auch noch über die Höhe dieser Steuern gefeilscht wurde, was nichts mit steuerlicher Hoheit des Hofes zu tun haben kann und für die Ineffizienz der steuerlichen Abschöpfung im Vergleich mit Preußen verantwortlich war. 7 Die Steuerbefreiung für den Adel und Klerus wurde weitgehend aufgehoben und
2 Scott, H.M.: “Reform in the Habsburg Monarchy, 1740 - 90“ in “Enlightened Absolutism, Reform and Reformers in Later Eighteenth-Century Europe”, Hrs. H.M. Scott, The University of Michigan Press, Hong Kong 1990, S.150
3 Dillmann, Edwin: „Maria Theresia“ , Deutscher Taschenbuch Verlag, München 2000, S.51
4 Scott, H.M.: ebenda S.151
5 Dillmann, Edwin: ebenda S.62
6 ebenda
7 Scott, H.M.: ebenda, S.153
3
das wichtigste Zentralorgan für die innere Verwaltung und Finanzen, das Directorium in Publicis et Cameralibus, gegründet (1751). Das Directorium war unter anderem für die Verwaltungsgerichtsbarkeit, Rechnungskontrolle und politische Administration zuständig, während ständische Behörden auf die Rechtspflege in unteren und mittleren Instanzen reduziert wurden. Auf die Einrichtung einer ersten Justizstelle wird später noch eingegangen werden, jedoch ist hier schon hervorzuheben, dass aus pragmatischen Gründen, eine Trennung von Verwaltung und Justiz vollzogen worden ist. 8
Weiter wurden Landesfürstliche Mittelstellen (Deputationen, später Representationen und Cammern), Kreisämter mit Kreishauptleuten, die ständische Beamten kontrollieren sollten, eingerichtet, was gänzlich neu und ständisch unabhängig war. Dadurch war erstmals der direkte Zugriff auf die Untertanen möglich und die Untertanen konnten den Herrscher erreichen, um auf eventuelle herrschaftliche Übergriffe durch Grundherren aufmerksam zu machen. Auch dies hatte pragmatische Gründe, da es nicht die agrarische Produktivität fördert, wenn Bauern unterdrückt werden. 9 Kreishauptleute inspizierten zudem das Religionswesen, die Sitte, Ordnung und öffentliche Sicherheit. Die landesfürstliche Mittelstellen bekamen Agenden der Politik, Finanzen und des Verwaltungsrechts zentral zugewiesen.
Durch all diese Maßnahmen entstand ein zentral kontrollierter österreichischböhmischer Kernstaat, da die österreichische und die böhmische Hofkanzlei in dem neu geschaffenen Directorium aufgingen. Ungarn und die österreichischen Niederlande wurden außen vor gelassen, da aufgrund ihrer relativen Eigenständigkeit und allgemeinen Sonderrolle ein solcher Zusammenschluss zu radikal gewesen wäre. Hier stellt sich natürlich die Frage nach dem Erfolg dieser Zentralisationskampagne 10 , wozu jedoch erst später Stellung genommen werden wird.
Für die neu geschaffenen Ämter wollte auch Maria Theresia möglichst genau für diese Stellen ausgebildete Beamten haben, weswegen hier auch die Gründung des Collegium Theresianums zu erwähnen ist (1746). Interessant ist, dass diese Verwaltungsfachschule schon sehr früh, noch vor dem Anlaufen der eigentlichen Verwaltungsreformen gegründet wird, womit man Maria Theresia wohl auch eine Bereitschaft zur Reform und gewisse Weitsicht zugestehen muss, zumal sie allzu oft als fast schon starrsinnige Re-formgegnerin dargestellt wird. 11 Schon vor der Gründung des Directoriums in Publicis
8 Dillmann, Edwin: ebenda, S.67 f
9 ebenda, S.66 ff
10 Scott, H.M.: ebenda, S. 155
11 ebenda, S.68f
4
Arbeit zitieren:
Ufuk Kirca, 2003, Joseph II: Reformen in Justiz und Verwaltung im Lichte des aufgeklärten Absolutismus, München, GRIN Verlag GmbH
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