Inhaltsverzeichnis
1. Einleitung. 3
2. Begriffsbestimmung des Schutzgutes der öffentlichen Ordnung 3
3. Funktion des Schutzgutes der öffentlichen Ordnung. 4
4. Anwendungsbeispiele des Schutzgutes der öffentlichen Ordnung. 4
a) Nacktjoggen. 4
b) Rechtsextreme Demonstration am Holocaust-Gedenktag. 5
c) Weitere Anwendungsbeispiele. 5
5. Fazit. 5
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1. Einleitung
Im Niedersächsischen Gesetz über Sicherheit und Ordnung (Nds. SOG) wird der Begriff der öffentlichen Ordnung im Zusammenhang mit dem § 2 Nr. 1a verwendet, in dem die Gefahr definiert wird.
Die genaue Begriffsbestimmung, der Aspekt der sogenannten Reservefunktion, exemplarische Anwendungsmöglichkeiten des Schutzgutes der öffentlichen Ordnung, sowie der Unterschied zu der öffentlichen Sicherheit werden im Referat behandelt.
2. Begriffsbestimmung des Schutzgutes der öffentlichen Ordnung
Der unbestimmte Rechtsbegriff der öffentlichen Ordnung ist zuletzt vom Bundesverfassungsgericht, im Jahr 1985, im „Brokdorf-Beschluss“ interpretiert worden. Darin heisst es, dass unter der öffentlichen Ordnung die Gesamtheit aller ungeschriebenen Normen zu verstehen sei, deren Befolgung nach den jeweils herrschenden sozialen und ethischen Anschauungen als unerlässliche Voraussetzung eines geordneten menschlichen Zusammenlebens innerhalb eines bestimmten Gebiets angesehen wird 1 .
Dazu müsste es sich um ungeschriebene Normen handeln. Da jedoch so gut wie jedes menschliche Verhalten gesetzlich niedergeschrieben wurde, reduziert sich somit der Anwendungsbereich der öffentlichen Ordnung auf Sitte und Moralvorstellungen der Bevölkerung 2 .
Außerdem müssten die ungeschriebenen Normen die sozialen und ethischen Anschauungen von der Mehrheit der Bevölkerung getragen werden, d.h. diese Anschauungen müssten in einer bestimmten Kultur- und Lebensgemeinschaft vorherrschend sein, und daran dürfe es keinen Zweifel geben. 3 Die vorherrschenden Anschauungen müssen nicht nur von der Mehrheit der Bevölkerung getragen, sondern diese müssten für das geordnete menschliche Zusammenleben als unerlässlich angesehen werden.
Es müssten gewichtige Verstöße gegen das Moralempfinden der Bevölkerung vorliegen, die nicht als bloße Geschmacklosigkeit oder Modetrend ignoriert werden können. 4 Die öffentlichen Ordnung ist kein stetiger Begriff, da dieser eng an dem Moralempfinden der Bevölkerung geknüpft ist. Die Moralvorstellungen wandeln sich im Laufe der Jahrzehnte und mit ihnen der Begriff der öffentlichen Ordnung. Das manche Lebensbereiche sogar einem mehrfachen Wandel unterworfen sind, zeigen z.B. die Gerichtsentscheidungen des Preußischen Oberverwaltungsgerichtes (PrOVG). Diese hatte 1932 noch Damenboxkämpfe in einer Kölner Gaststätte nicht grundsätzlich abgelehnt. Ein Jahr später wurden diese an sich verboten. Denn nach der Machtübernahme der Nationalsozialisten hätten sich die Anschauungen in diesem Punkt, so das PrOVG, grundlegend geändert. 5
In dem Film „Die Sünderin“ aus dem Jahr 1953, in dem die Schauspielerin Hildegard Kneef für einige Sekunden unbekleidet zu sehen war und am Ende des Filmes ihrem
1 BVerfG 69, 315 (352)
2 Vgl. Giemulla/Jaworsky/Müller-Uri, Rdnr. 675
3 Giemulla/Jaworsky/Müller-Uri, Rdnr. 677
4 Giemulla/Jaworsky/Müller-Uri, Rdnr. 678
5 Baumann in Deutsche Verwaltungspraxis 11/08, S. 451
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Gatten Sterbehilfe leistet und anschließend Selbstmord beging, rief einen Sturm der Entrüstung hervor.
Dieses ist in der heutigen Zeit, angesichts dessen, was zur Zeit im Kino und Fernsehen gezeigt wird, nicht mehr nachvollziehbar. 6
Es könnte nicht nur temporäre sondern auch lokale Unterschiede der Interpretation des Begriffes der öffentlichen Ordnung geben.
Das Verhalten, welches in der Großstadt im Bahnhofsviertel noch als „gerade hinnehmbar“ akzeptiert wird, könnte in einem Dorf ein Skandal sein.
3. Funktion des Schutzgutes der öffentlichen Ordnung
Der Begriff der öffentlichen Ordnung hat spätestens in den 1990er Jahren seine Verwendung gewechselt. Wurde dieser in der Frühphase der BRD noch dazu benutzt, sozial unübliche Verhaltensweisen zu unterbinden, steht mit seiner (Wieder-)Einführung in Niedersachsen und in anderen Bundesländern, im Jahr 2003, die Reservefunktion im Vordergrund. 7
Die öffentliche Ordnung ist eine „Auffangnorm“, um bei Störungen des gemeinschaftlichen Zusammenlebens bei Fehlen einer spezialgesetzlichen Regelung handeln zu können. 8 Würde ein Problem auftauchen, dass vom Gesetzgeber normiert wurde, ist die Verletzung des Schutzgutes öffentliche Ordnung auszuschließen, da die öffentliche Sicherheit verletzt wird.
4. Anwendungsbeispiele des Schutzgutes der öffentlichen Ordnung
Bei einer langen abendlichen Diskussion überlegen sich A und seine Freundin F, gegen die heuchlerische Sexualmoral ihrer Umgebung etwas zu unternehmen. Sie fassen den Plan, zweimal pro Woche unbekleidet durch mehrere belebte Straßen ihres Viertels zu joggen.
Bereits eine Woche später starten A und F zum ersten Mal ihre Nacktlaufaktion. Noch am gleichen Tag gehen bei der Polizei und dem Bezirksamt zahlreiche Beschwerden gegen das Auftreten der beiden ein. 9
Wäre hier das Schutzgut der öffentlichen Ordnung verletzt? Ob das nackte Auftreten in der Öffentlichkeit gegen die herrschenden Anschauungen verstößt, hängt von den Umständen des Einzelfalles, insbesondere der jeweiligen Örtlichkeit, dem situativen Rahmen sowie den Anlass und dem Zweck des Nacktseins ab. 10
A und F verletzen, hier mit dem Nacktjoggen, die Moralvorstellungen ihrer Umwelt. In dem diese sich durch das Wohnviertel bewegen, drängen sie Dritten unfreiwillig den Anblick der nackten Körper auf, ohne dass diese frei entscheiden können ob sie sich diese ansehen wollen oder nicht.
Gerade die unfreiwillige Konfrontation an denen solche Auftritte nicht zu erwarten sind,
6 Baumann in Deutsche Verwaltungspraxis 11/08, S. 451
7 Vgl. Waechter, Landesrecht Niedersachsen - Polizei- und Ordnungsrecht, Rdnr. 216
8 Böhrenz/ Unger/ Siefken, §2, S. 49
9 von Lewinski, S.1, http://www.rewi.hu-berlin.de/jura/etc/lwk/AG/Fall%203.pdf
10 von Lewinski, S.5f., http://www.rewi.hu-berlin.de/jura/etc/lwk/AG/Fall%203.pdf
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berührt das Schamgefühl in besonderer Weise. 11
Deshalb kann hier das Nacktjoggen als Verstoß gegen die öffentliche Ordnung angesehen werden und die Polizei bzw. das Ordnungsamt könnten A und F auffordern, sich wieder zu bekleiden. Ein weiteres Beispiel:
Es wird eine rechtsextreme Kundgebung für den 27. Januar, dem Tag des Gedenkens an die Opfer des Nationalsozialismus (Jahrestag der Befreiung des Konzentrationslagers Auschwitz am 27. Januar 1945), beim Bezirksamt angemeldet. Droht ein Verstoß gegen die öffentliche Ordnung?
Rechtsextreme Aufzüge und Kundgebungen an dem Holocaust- Gedenktag können eine erhebliche Störung der öffentlichen Ordnung darstellen, da die Herabwürdigung des Gedenktages das sittliche Empfinden aller Einwohner beeinträchtigt. Mit der Begehung dieses Gedenktages wird der Verantwortung für die Vergangenheit übernommen und bundesweit nicht nur der Opfer gedacht, sondern zugleich mahnend an die Folgen des Nationalsozialismus erinnert, damit dieses sich niemals wiederhole. Die Durchführung eines rechtsextremen Aufzugs stellt eine Provokation dar. 12 Das Bezirksamt könnte die rechtsextreme Demonstration auf einen anderen Tag verlegen lassen.
Weitere Anwendungsbeispiele wären das Verweilen oder Schlafen von Obdachlosen und Drogen- bzw. Alkoholabhängigen auf Parkbänken, Bushaltestellen oder in Eingängen von Kaufhäusern. Dies wird von dem größten Teil der Bevölkerung als erhebliche Belästigung wahrgenommen und wenn diese sich u.a. noch mit Lärm, Mitführen großer Hunde oder übermäßigen Alkoholkonsum auf sich aufmerksam machen, zeigt die überwiegende Mehrheit der Bevölkerung für solche Verhaltensweisen kaum Verständnis und fordert Maßnahmen. 13
5. Fazit
Durch die zunehmende Normierung der Lebensbereiche durch den Gesetzgeber hat die öffentliche Ordnung in den vergangenen Jahrzehnten an Bedeutung verloren. Denn soweit Verhaltensweisen gesetzlich verboten sind, wird das Schutzgut der öffentlichen Sicherheit berührt. 14
Außerdem ist die Tendenz der Pluralisierung der Gesellschaft beobachtbar und die Frage, ob überhaupt noch allgemeine herrschende Anschauungen existent sind. 15 Es werden in der heutigen Gesellschaft auch sozial „unübliche“ Verhaltensweisen eher toleriert, als es noch vor wenigen Jahrzehnten der Fall war. Durch die Reduzierung der Moralvorstellungen, kommt somit ein Verstoß gegen die öffentliche Ordnung immer seltener in Betracht.
11 Vgl. OVG Münster, NJW 1997, 1180
12 BVerfG, 1 BvQ 9/01
13 Baumann in Deutsche Verwaltungspraxis 11/08, S. 454
14 Ipsen, Rdnr. 114
15 Vgl. Saipa, §1 Rdnr. 6
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Lehrbücher und Monografien
Giemulla, Elmar/ Verwaltungsrecht Jaworsky, Nikolaus/ 7. Auflage, Köln 2004 Müller-Uri, Rolf
Ipsen, Jörn Niedersächsisches Polizei- und Ordnungsrecht
3. Auflage, Hannover 2004
Waechter, Kai Landesrecht Niedersachsen - Polizei- und Ordnungsrecht
1. Auflage, Baden-Baden 2000
Kommentare
Saipa,
Axel Praxis der Kommunalverwaltung -Landesausgabe Niedersachsen Sicherheit und Ordnung, Waffen-/Sprengstoffrecht Wiesbaden 2004
Böhrenz,
Gunter (Begr.)/ Niedersächsisches Gesetz über die öffentliche Sicherheit und
Unger,
Christoph/
Siefken,
Peter Fachzeitschriften
Baumann, Anne Die öffentliche Ordnung im Polizei- und Verwaltungsrecht Deutsche Verwaltungspraxis 11/2008, S. 450 - 455
Quellen aus dem Internet
von Lewinski, Kai Besonderes Verwaltungsrecht - Polizei- und Ordnungsrecht http://www.rewi.hu-berlin.de/jura/etc/lwk/AG/Fall%203.pdf Download: 14.01.2009
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Arbeit zitieren:
Sebastian F, 2009, Der Begriff der öffentlichen Ordnung, München, GRIN Verlag GmbH
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