Betreutes Wohnen
Für den Begriff des ‚betreuten Wohnens’ existiert keine einheitliche Definition. 1 Nach Rückert bedeutet „betreutes Wohnen“ „Wohnung plus Betreuung“. Dabei ist die Betreuung entscheidend, nicht die Wohnung,...“ 2 Andere Meinungen sehen das entscheidende Kriterium in der altersgerechten Wohnung. 3 Die Mehrheit erachtet jedoch die Verbindung von altersgerecht gestalteter Wohnung und frei wählbarem Betreuungsangebot als entscheidend. 4 Die unterschiedlichen Konzepte des Betreuten Wohnens unterscheiden sich grundlegend im Bezug auf die Größe der Anlage sowie deren Organisation und der inhaltlichen Ausgestaltung der Pflege und Betreuung.
Einheitliches Ziel dieser Wohnkonzeption ist es, das selbständige Wohnen mit bedarfsgerechter Hilfe, Betreuung und Pflege, die auf Wunsch in Anspruch genommen werden können, zu kombinieren. 5 Im Idealfall mietet der Bewohner eine zentral gelegene barrierefreie und altengerechte Wohnung, meist in einer speziellen Wohnanlage.
Im betreuten Wohnen wird nach zwei Serviceangeboten unterschieden: Zum einen existiert ein Grundservice und zum anderen ein Wahlservice. Der Grundservice wird in der Regel mit einer Pauschale abgegolten. Diese Grundbetreuung umfasst i. d. R. Beratungs- und Informationsleistungen sowie die Notrufsicherung. Zusätzliche Leistungen bzw. Serviceleistungen können je nach Bedarf in Anspruch genommen werden und werden je nach individueller Inanspruchnahme abgerechnet. Diese Serviceleistungen reichen von hauswirtschaftlichen Diensten über gelegentliche Besorgungen bis hin zu psychosozialen Beratungen bei persönlichen Krisen sowie variierenden soziokulturellen Angeboten. 6 Das Angebot an Dienstleistungen in betreuten Wohnangeboten zeichnet sich durch eine hohe Varianz aus: Bei altersgerechten Wohnungen fehlen häufig Angebote im gesundheits- bzw. pflegebezogenen Bereichen. Angebote, wie beispielsweise Krankengymnastik, Ergotherapie und Fußpflege werden häufig nicht angeboten. Im
1 Vgl. Loeschcke: Betreutes Wohnen, S. 9 f.
2 Rückert: Betreutes Wohnen, S. 13.
3 Vgl. Schweikert: Qualitätsmerkmale des betreuten Wohnens, S. 85.
4 Vgl. Schott: Funktion und Formen, S. 4 und Göbel: Wie wohnen, S. 12.
5 Vgl. Kuratorium Deutsche Altenhilfe: Rund ums Alter, S. 103 f. und Kleiber, Verkehrswertermittlung
von Grundstücken, S. 2472.
6 Vgl. Schott: Funktion und Formen, S. 6.
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Gegensatz hierzu ist das Angebot an infrastrukturellen Möglichkeiten mit gut zu bewerten. 7
Die Selbständigkeit und die Autonomie der Bewohner sollen gefördert und möglichst lange erhalten bleiben. 8 Es soll auf diese Art und Weise gewährleistet werden, dass ältere Menschen auch bei nachlassender Leistungsfähigkeit und zunehmender Hilfsbedürftigkeit ein weiterhin selbständiges und eigenverantwortliches Leben führen können. 9 Mit einer größtmöglichen Freiheit bei der Zusammenstellung der individuellen Leistungspakete kann zum einen eine Abstimmung auf individuelle Problemlagen und Bedürfnisse erreicht werden; zum anderen wird damit aber auch einer ‚Überversorgung’ durch pauschalierte Serviceleistungen entgegengewirkt. 10 Die Bewohner schließen einen Miet- und Betreuungsvertrag. Für diese Wohnform, die i. d. R. nicht den heimrechtlichen Bestimmungen unterliegt, werden auch Begriffe wie Service-Wohnen oder unterstütztes Wohnen verwendet. Betreutes Wohnen ist nicht an eine spezielle Wohnform, wie beispielsweise Wohngemeinschaften, altengerechte Einzelwohnungen oder institutionelle
Wohnanlagen gebunden. 11 Die Grundvoraussetzung des Betreuten Wohnens besteht jedoch in der Barrierefreiheit, möglichst nach DIN 18025 Teil II, und in der Abgeschlossenheit der Wohnung. 12
Eine Sonderform des ‚betreuten Wohnens’ ist das ‚betreute Wohnen von zu Hause’. Bei dieser Wohnform verbleibt der Senior in seiner eigenen Wohnung und schließt mit einem Dienstleister - meist einem ambulanten Dienst, einer Sozialstation oder einem Betreuungsverein - einen Betreuungsvertrag ab. Dieser Vertrag umfasst neben allgemeinen Informations- und Beratungsleistungen vor allem regelmäßige Hausbesuche, um weitere Hilfebedarfe besser einschätzen und rechtzeitig entsprechende Maßnahmen einleiten zu können. Für dieses Wohnkonzept werden auch Begriffe wie ‚Wohnen plus’ oder ‚Betreutes Wohnen im Bestand’ verwendet.
7 Vgl. Eichner. Der Markt für Seniorenimmobilien, S. 37.
8 Vgl. Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend : Richtlinie für den
Bundesaltenplan, S. 16.
9 Vgl. Loeschcke: Betreutes Wohnen, S. 9.
10 Vgl. Wüstenrot Stiftung: Selbständigkeit durch betreutes Wohnen, S. 17.
11 Vgl. Leyendecker: Betreutes Wohnen, S. 75.
12 Vgl.: Münchner Institut Bulwien: Der Markt für Seniorenwohnen, S. 32.
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Da Betreutes Wohnen eine Verbindung von eigenständiger Lebensführung mit Serviceleistungen verbindet, präferieren vor allem junge Ältere, die nur gelegentlich auf fremde Hilfe angewiesen sind und in ihrem Haushalt möglichst lange selbständig wohnen wollen, diese Wohnform. 13 Das Alter, der in Betreuten Wohnanlagen lebenden Senioren liegt mehrheitlich bei über 75 Jahren. 14 Betreutes Wohnen zielt nicht auf eine bestimmte Einkommensschicht ab, sondern auf alle Einkommensschichten von einkommensschwachen bis hin zu finanziell gut situierten Senioren.
Im Bereich des betreuten und altersgerechten Wohnens ist der Markt weniger reguliert, wie beispielsweise stationäre Einrichtungen, die dem Heimgesetzt unterliegen. 15 Es ist hierbei jedoch zwischen öffentlich geförderten und freifinanzierten Anlagen zu unterscheiden. Freifinanzierte Einrichtungen unterliegen weder in der Mietgestaltung gesetzlichen Vorschriften noch müssen sich diese Einrichtungen sich an die Mietpreisspiegel des Wohnungsmarktes orientieren. Dies bedeutet jedoch, dass sich der Träger der Sozialhilfe auch bei einkommensschwachen Bewohnern nicht an den Kosten der Unterkunft und Verpflegung beteiligt. Als Nachfrager dieser Einrichtungen kommen somit nur Selbstzahler in Betracht. Der Gesamtbetrag der zu entrichtenden Entgelte setzt sich aus Bruttokaltmiete, den Betriebs- bzw. Nebenkosten, sowie den Kosten für Service und möglichen Dienstleistungen zusammen. 16 Die Entgelte für ambulante pflegerische Dienstleistungen werden von den Pflegekassen im Rahmen der jeweiligen festgestellten Pflegestufe bis zu einem bestimmten Höchstbetrag übernommen. Im Gegensatz zur stationären Pflege werden diese Beträge nicht pauschal sondern nur gegen Vorlage einer Einzelabrechnung bezahlt.
Der Vorteil von Betreuten Wohnanlagen gegenüber herkömmlichen altersgerechten Wohnungen ist dabei zu sehen, dass auch bei gesundheitlichen Einschränkungen bzw. bei eintretender Pflegebedürftigkeit einen weitestgehende selbständige Lebensweise möglich ist. Es könne zwar auch in altersgerechten Wohnungen
13 Vgl. Heinze: Neue Wohnung auch im Alter, S. 70 f.
14 Vgl. Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend: Zweiter Altenbericht, S. 94 f und
Krause, M.: Analyse zur Erhebung des Bedarfs, S.88.
15 Vgl. Eichner: Der Markt für Seniorenimmobilien, S. 44.
16 Vgl. ebenda, S. 44.
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pflegerische Serviceleistungen vermittelt werden, ein integriertes
Dienstleistungsangebot ist jedoch nur in betreuten Wohnanlagen zu finden. Altenwohnheime weisen zwar eine den betreuten Wohnanlagen ähnliche Dienstleistungsstruktur auf, jedoch ist eine selbstbestimmte Lebensführung in dieser stark institutionalisierten Wohnform kaum möglich. 17
Barrierefreie Wohnung
Hier werden i. d. R. neu gebaute Wohnungen so gestaltet, dass diese auch gut von älteren Menschen genutzt werden können, das heißt keine Hindernisse oder Barrieren für ältere oder behinderte Menschen existieren. 18 Die Standards des barrierefreien Bauens sind in der DIN-Norm 18025 Teil 1 und Teil 2 festgeschrieben und umfassen im wesentlichen Empfehlungen zu den notwendigen Bewegungsflächen, zur Vermeidung von Stufen und Schwellen beim Zugang zur und innerhalb der Wohnung sowie notwendige Türbreiten und Höhen von Bedienungselementen.
Nach und nach lösen Barrierefreie Wohnungen die speziell für ältere Menschen gestalteten Altenwohnungen ab. Für barrierefreie Wohnungen wird auch der Begriff altersgerechtes Wohnen verwandt.
Aber auch bestehende Wohnungen können nach den Vorgaben der Barrierefreiheit angepasst werden: Hierbei geht es um die Wohnraumanpassung der bestehenden Wohnungen an die Bedürfnisse älterer oder behinderter Menschen, wobei die Standards der Barrierefreiheit als Orientierung dienen. Die bestehende Wohnung des Seniors oder behinderten Menschen soll so umgebaut oder umgestaltet werden, dass möglichst keine Barrieren oder sonstige Gefahrenquellen deren Nutzung einschränken. Durch diese Wohnraumanpassung kann häufig eine selbstständige Lebensführung im Alter erhalten bleiben. Um eine solche individuelle Wohnungsanpassung vorzunehmen, ist eine Wohnberatung erforderlich, die Lösungsvorschläge und auch Durchführungsmaßnahmen aufzeigt.
Im Unterschied dazu werden bei einer so genannten strukturellen Anpassung die Wohnungen einer oder mehrerer Wohngebäude im Zusammenhang angepasst.
17 Vgl. ebenda, S. 72.
18 Vgl. Bertelsmann Stiftung und Kuratorium Deutsche Altershilfe: Neue Wohnkonzepte, S. 37.
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Erst Ende der 80er Jahre ist die Wohnungsanpassung in den Blickwinkel der Altenhilfe gerückt. 1987 wurde das erste Wohnraumanpassungsprojekt durch die Stadt München durchgeführt, was sowohl die Finanzierungsmaßnahmen als auch die Beratung beinhaltete. 19 Erst 1992 wurde die Wohnungsanpassung in den Katalog der Altenhilfe mit aufgenommen. 20
Seniorenstift
Seniorenstifte 21 sind in der Regel freifinanzierte und überdurchschnittlich gut ausgestattete Wohnanlagen, in denen die Wohnungen entweder zur Vermietung oder zum Eigenerwerb angeboten werden. Diese Wohnungskonzeption wird direkt in Verbindung mit komplementären Dienstleistungen, die nach Bedarf in Anspruch genommen werden können, angeboten. 22 Die Philosophie von Seniorenresidenzen ist den Bewohnern bis ins hohe Alter eine möglichst hohe Lebensqualität zu ermöglichen.
Den Senioren wird in individuellen, abgeschlossenen Wohnbereichen in einem baulichen Gesamtkomplex eine weitgehende unabhängige Lebensführung ermöglicht.
Im Unterschied zum Betreuten Wohnen sind die Bewohner jedoch verpflichtet, nicht nur Betreuungsleistungen, sondern auch weitere Dienstleistungen - wie z. B. die Versorgung mit Mahlzeiten oder Reinigung der Wohnung - abzunehmen. Häufig wird dieses Angebot auch durch eine Vielzahl von Freizeit- und Therapieangeboten ergänzt. 23 Beispielsweise existiert eine Vielzahl an gesundheitsbezogenen Angeboten, wo an dieser Stelle die Ergotherapie zu nennen ist.
Das Seniorenstift stellt somit eine höhere Stufe bezüglich des Services des betreuten Wohnens dar und richtet sich daher an Interessenten, die über ein entsprechendes Vermögen oder/und gehobene Einkünfte verfügen. Die Zielgruppe umfasst somit alte Menschen, die neben einem individuellen Wohnangebot auch ein zusätzliches
19 Vgl. ebenda, S. 41.
20 Vgl. ebenda, S. 41.
21 Der Begriff Seniorenstift wird in der Literatur synonym wie der Begriff Seniorenresidenz verwendet.
22 Vgl. Loeschcke: Betreutes Wohnen. S. 44.
23 Vgl. Stier: Seniorenheimmanagement, S. 87.
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Gemeinschaftsangebot, wie Schwimmbad, Kegelbahn, Bierstube, Cafe oder Clubräume, die für unterschiedliche Freizeit- und Hobbyaktivitäten genutzt werden können, erwarten. 24 Darüber hinaus wird das Vorhandensein vor eigenen Therapie-Einrichtungen sowie die Möglichkeit zur Teilnahme an verschiedenen Veranstaltungen, Konzerten und Theateraufführungen im Hause erwartet. Die Senioren können ein selbständiges Leben führen und ihren eigenen Haushalt so lange führen bis sie fremde Hilfe benötigen. 25 Die Unterstützungen reichen von Hilfen in der Haushaltsführung und der täglichen Körperpflege bis hin zu Krankenbesuchen und Verpflegungsaufgaben. 26 Im Bedarfsfall erhalten die Senioren eine optimale Versorgung bis hin zur Langzeitpflege, so dass auch bei einer eintretenden Schwerstpflegebedürftigkeit eine umfassende Pflege- und Betreuungsleistung garantiert werden kann. 27
Das besonders an hauswirtschaftlichen Dienstleistungsangeboten ist, dass sie relativ kostenintensiv sind. Aus diesem Grund bieten in der Regel nur Einrichtungen des oberen Preissegments, zu denen das Seniorenstift/ Seniorenresidenz gehören, diese Leistungen an. Im unteren Preissegment offerieren nur ca. 80 % der Senioreneinrichtungen solche Dienstleistungsangebote. 28 Der Mietpreis setzt sich dabei aus der Bereitstellung der Wohnfläche und der Betreuungspauschale für den Grundservice zusammen. Zusätzlich kann ein abrufbarer Wahlservice in Anspruch genommen werden, der individuell nach Leistung abgerechnet wird. 29 In der Regel werden Heimverträge abgeschlossen, wobei Miete, Nebenkosten und eine Betreuungspauschale die Grundvergütung darstellen. Darüber hinaus ist der Bewohner vertraglich zur Inanspruchnahme der Leistungen des Betreibers der Anlage verpflichtet, so dass dadurch keine Wahlfreiheit der Leistungen bzw. des Leistungsanbieters besteht. 30
Die zumeist verkehrsgünstig gelegenen Appartements werden häufig in Wohngruppen oder Wohnanlagen zusammengefasst. Die Wohnungen zeichnen sich einerseits durch eine individuelle Wohnatmosphäre und andererseits durch
24 Vgl. Beckmann: Sozialimmobilien, S. 12.
25 Vgl. LBS: Wohnen mit Service, S. 756.
26 Vgl. Schnieder: Betreutes Wohnen, S. 179.
27 Vgl. Stier: Seniorenheimmanagement, S. 87.
28 Vgl. Eichner: Der Markt für Seniorenimmobilien, S. 56.
29 Vgl. Angermüller: Besuchen Sie Senioren, S. 328.
30 Vgl. Krings-Heckemeier: Der Seniorenmarkt, S. 350
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gemeinschaftliche Einrichtungen, wie beispielsweise Restaurant, Cafeteria, Schwimmbad aus.
Die vertraglichen Vereinbarungen sowie die Betreuung und Pflege sind so geregelt wie in einem Alten- und Pflegeheim und unterliegen dem Heimgesetz. Es wird jedoch eine Vielzahl von zusätzlichen Leistungen angeboten. Insgesamt ist dies ein Alterswohnsitz für gehobene Ansprüche und wird üblicherweise im Hochpreissegment positioniert. Die Zielgruppe dieser Wohnform besteht aus heimbedürftigen oder heimwilligen Senioren, die aber in der Regel nicht pflegebedürftig sind. Aufgrund der Positionierung im Hochpreissegment und den somit hohen anfallenden Kosten kommen nur ca. 1 % der Bevölkerung als Bewohner in Betracht. Aufgrund der ausreichend zur Verfügung stehenden finanziellen Mittel und der somit gewährleistetet Versorgung in dem eigenem Haushalt, erfolgt der Umzug in ein Seniorenstift/ Seniorenresidenz erst im fortgeschrittenen Alter von rund 80 Jahren. 31
Kennzeichen für ein Seniorenstift/ Seniorenresidenz ist eine komfortable Wohnung, die sich durch ihren Hotelcharakter auszeichnet. 32 Dies bedeutet, dass der Senior zwar relativ lange in seiner Wohnung verbleiben kann; bei einem hohen Grad an Pflegebedürftigkeit wird die weitere Versorgung jedoch meist in einer gesonderten Pflegeabteilung bzw. der Umzug in ein Pflegeheim notwendig. Besonders in dem Segment des Seniorenstiftes/ Seniorenresidenz besteht in der Regel die Möglichkeit die Einrichtung und die Bewohner im Rahmen eines so genannten Probewohnens kennen zu lernen, um eine Entscheidungsfindung für oder gegen die Einrichtung herbeizuführen. 33 Noch unentschlossenen Interessenten können in der Regel unverbindlich ein möbliertes Appartement für einen gewissen Zeitraum zur Verfügung gestellt bekommen, um die Einrichtung mit ihrem Dienstleistungsangebot und ebenfalls die dortigen Bewohner kennen zu lernen. Der Vorteil von Seniorenresidenzen/ Seniorenstiften liegen zum einen in den spezifischen Angeboten von betreuten Wohnanlagen und zum andern in der Integration eines Pflegebereiches, so dass auch bei Auftreten den Pflegebedürftigkeit
31 Vgl. Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend : Zweiter Altenbericht, S. 126.
32 Vgl. Hartwig, G.: Seniorenimmobilien, S. 39 f. und Kleiber, Verkehrswertermittlung von
Grundstücken, S. 2472.
33 Vgl. Eichner: Der Markt für Seniorenimmobilien, S. 55.
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ein Verweilen in der vertrauten Umgebung möglich ist. Die zumeist großen Anlagen verfügen über eine hohe Ausstattungsqualität und über ein großes Dienstleistungsangebot. Besonders im oberen Preissegment dieser Wohnform erreichen die Ausstattungsmerkmale einen hotelähnlichen Charakter. 34
Selbstorganisierte Wohngemeinschaften
Hier handelt es sich um eine Wohnform, wo entweder nur ältere oder ältere und junge Menschen gemeinsam in einer Wohnung oder in einem Haus wohnen. Für dieses Konzept werden auch Begriffe wie ‚gemeinschaftliches Wohnen’ oder ‚gemeinschaftliche Wohnprojekte’ verwendet. Jeder Bewohner hat einen eigenen Wohnbereich, entweder ein Zimmer oder - meistens - eine abgeschlossene Wohnung, und es gibt einige Räume, die von den Bewohnern gemeinschaftlich genutzt werden. Häufig werden diese Wohnprojekte von privaten Personen/ Gruppen in eigener Regie gegründet und geführt. Die Bewohner organisieren das Gemeinschaftsleben selbst oder sind zumindest an der Organisation beteiligt. Bei Bedarf werden in der Regel ambulante Dienste, wie auch in anderen Wohnformen möglich, in Anspruch genommen. Bei diesem Modell können auch mehrere Häuser eines Wohngebietes oder eines Straßenzugs für die Betreuungsleistungen zusammengeschlossen werden. 35
Dieses Konzept ermöglicht es den Senioren in ihrem bisherigen Wohnumfeld leben zu bleiben. Bei diesem Konzept ist es wichtig, das auch jüngere Mitmenschen sich in diesem Wohnungsumfeld ansiedeln, da andernfalls die zunehmende Alterung der Anwohner dazu führt, dass die anliegenden Geschäfte und Dienstleiter wegen mangelnder Geschäftsmöglichkeiten das Gebiet verlassen müssen. Dies würde bedeuten, dass die Infrastruktur sich verschlechtern und das Wohngebiet insgesamt unattraktiver werden würde.
Eine Besonderheit der selbstorganisierte Wohnform stellt das integrierte Wohnen dar. Bei dem integrierten Wohnen leben verschiedene Bewohnergruppen meist in größeren Wohnkomplexen zusammen, die von speziellen Trägern initiiert und nicht von den Bewohnern selbst ins Leben gerufen werden. Sie haben zum Ziel, nachbarschaftliche Hilfen zwischen verschiedenen Generationen
34 Vgl. ebenda. S. 73.
35 Vgl. Krings-Heckemeier: Wohnen mit Service, S. 23.
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(Mehrgenerationenwohnen) und Bewohnergruppen mit unterschiedlichen Bedarfslagen zu verbessern. Der Austausch gegenseitiger
Unterstützungsmaßnahmen soll die jeweiligen gruppenspezifischen Handicaps erleichtern und Vereinsamungstendenzen entgegenwirken. Um das
gemeinschaftliche Zusammenleben zu fördern, gibt es Begegnungsräume und teilweise eine Unterstützung durch Fachpersonal.
Pflegeheim
Das Pflegeheim ist eine Wohnkonzeption für ältere Menschen, chronisch Kranke, Gebrechliche und Behinderte, die nicht mehr in der Lage sind, einen eigenen Haushalt zu führen oder dieses nicht mehr wollen. 36 Es umfasst eine Vollversorgung mit Verpflegung und Betreuung sowie umfassender Pflege je nach Bedürftigkeit. Das Pflegeheim dient zur vollstationären Pflege, Versorgung und Betreuung länger oder permanent pflegebedürftiger Senioren. Neben Unterkunft und Verpflegung ist das Leistungsangebot auch auf hauswirtschaftliche und soziale Betreuungsdienste ausgerichtet. Als Beispiele können Essensversorgung, Putzen und pflegerische Hilfen bei geringer oder kurzzeitiger Pflegebedürftigkeit genannt werden. 37 Die Zielsetzung des Dienstleistungsangebots besteht darin die notwendigen Pflegeleistungen permanent zu gewährleisten bzw. den Allgemeinzustand der Bewohner zu erhalten. Das Pflegeheim stellt ein Ergänzungsangebot bei wachsendem Pflegebedarf dar und daher ist das durchschnittliche Alter bei dem Eintritt in ein Pflegeheim mit ca. 85 Jahren relativ hoch.
Das Pflegeheim ist mit seiner eher intensiveren Betreuung und dem erhöhten Pflegebedarf der Bewohner die flächenmäßig und größenmäßig kleinste Einrichtung. Die Anlagen des Betreuten Wohnens und der Seniorenstife bieten beide in der Regel Flächen für externe Dienstleister, wie beispielsweise Friseur oder Massagepraxen, an. Das Seniorenstift ist sowohl in der Gesamtgröße als auch in der Anzahl der Einheiten deutlich größer als die beiden anderen Wohnformen. Der Grund hierfür ist zum einen in dem starken Hotelcharakter mit dem hiermit notwendigen Serviceangebot und zum anderen mit den Kosten, die bei der Aufrechterhaltung eines umfassenden Serviceangebots anfallen, zu sehen. Da die Kosten pro qm oder
36 Vgl. Schnieder: Betreutes Wohnen, S. 39.
37 Vgl. Stier: Seniorenheimmanagement, S. 86.
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Einheit umgelegt werden, sind diese für den einzelnen Bewohner umso günstiger je größer die Anzahl der Einheiten bzw. die Gesamtgröße der Einrichtung ist.
An dieser Stelle sein angemerkt, dass die Nachfrage nach einem traditionellen Altenheim in den letzten Jahren kontinuierlich zurückgegangen und zunehmend durch die hier vorgestellten alternativen- und altersgerechten Wohnformen substituiert wird. 38
Eigene Wohnung
Die meisten der über 65-jährigen präferieren gegenwärtig eine individuelle und eigene Wohnung, so dass auch in Zukunft ein ‚weiterleben wie bisher’ die häufigste Lösung darstellen wird. 39 Aufgrund hoher Einkommenssteigerungen, günstig verlaufender realen Mietentwicklungen und Sozialleistungen wie beispielsweise Wohngeld ist es seit den 60er Jahren üblich geworden, in der bisherigen Wohnungen auch nach Tod eines Ehepartners zu verweilen. 40 Ein Umzug in eine kleinere und altengerechte Wohnung findet nur selten statt. Vorteil hierbei ist, dass das gewohnte Umfeld nicht verlassen werden muss, so dass der Übergang vom Berufsleben in das Rentneralter oft leichter fällt. Dieses Modell bringt jedoch einige Nachteile mit sich. Ein Großteil der Wohnungen der 50er und 60er Jahre sind monofunktional ausgerichtet, d. h. für jüngere Familien erbaut. Damit entsprechen sie im Allgemeinen nicht den Anforderungen an altengerechtes Wohnen. 41 Gleichzeitig wird mit Abnahme der Bewohnerdichte die Versorgung mit Dienstleistungen und Einkaufsmöglichkeiten schlechter, da die Kaufkraft in diesen Gebieten zurückgeht. Familiäre Hilfeleistungen gehen, aufgrund von einer rückläufigen Kinderanzahl und steigender Erwerbsquote der Frau, ebenfalls zurück. 42 Darüber hinaus steigt bei alten Menschen, durch die höhere Lebenserwartung, der Bedarf an Dienstleistungen und Hilfestellungen an.
38 Vgl. Göbel: Wie wohnen, S. 11.
39 Vgl. Krings-Heckemeier: Altersgerechtes Wohnen, S. 93.
40 Vgl. Krings-Heckemeier: Diskrepanz zwischen Zukunftsplänen, S. 13.
41 Behinderten- und altengerecht ist eine Wohnung dann, wenn sie beispielsweise Schwellenfreiheit,
Haltegriffe und Notrufanlagen vorweist.
42 Vgl. Krings-Heckemeier: Wohnimmobilien für Senioren 1997, S. 143
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Einige Probleme des Verbleibs in der eigenen Wohnung lassen sich mit Hilfe von Um- und Anbaumaßnahmen 43 beheben. Diese führen dazu, dass sich die Lebensbedingungen für die Senioren verbessern und die Sicherheit in der eigenen Wohnung steigt. Insbesondere die Tatsache, dass 93% der Senioren in ihrer bisherigen Wohnung auch im Alter bleiben, 44 zeigt die Möglichkeiten auf, die sich durch altengerechte Umbaumaßnahmen der bisherigen Wohnung ergeben. Die Entwicklung von altengrechten Wohnungen darf deshalb nicht nur den Neubau von Seniorenimmobilien betrachten, sondern muss auch die altersgerechte Wohnanpassung einbeziehen. 45 Dies gewährleistet, dass Senioren so lange wie möglich in den eigenen vier Wänden und in der gewohnten Umgebung bleiben. Gerade für die heutigen Senioren eignet sich die Wohnanpassung, da sie in der Regel nicht die Mobilität der zukünftigen Seniorengeneration aufweisen und auch nicht deren hohen Ansprüche verfolgen. Viele Erleichterungen können im Zuge einer normalen Modernisierung bereits mit relativ wenig Mehrkosten erreicht werden. 46
Zurzeit bevorzugt die überwiegende Mehrzahl der heutigen Ruheständler das Modell des ‚Wohnens wie bisher’. 47 Die Kommunen und Gemeinden müssen in Zusammenarbeit mit Bauunternehmen und privaten Investoren eine altengerechte Wohnanpassung zur Deckung des Bedarfs vorzunehmen. 48 Neben rein technischen Anpassungsmaßnahmen sollten Aus- und Umbaumaßnahmen durchgeführt werden, da die bisherigen Wohnungen oft als zu groß empfunden werden und der jetzt nicht mehr benötigte Wohnbereich anderweitig vermietet werden kann. Das oft erwünschte Zusammenleben verschiedener Altersgruppen wird somit unterstützt und eine Verflechtung mit dem „normalen“ Leben gefördert. 49 Die Eigenständigkeit beim Wohnen bleibt in der vertrauten Umgebung erhalten und es können Serviceleistungen von beispielsweise ambulanten Anbietern bei Bedarf in Anspruch genommen werden.
43 Vgl. Krings-Heckemeier: Altersgerechtes Wohnen, S. 93.
44 Vgl. Helmstaedter: Wohnen ohne Barrieren, S. 732. Vgl. auch Gießler: Wohnen im Alter, S. 10.
45 Vgl. Krings-Heckemeier: Handbuch für Investoren, S. 18.
46 Vgl. Bundesministerium für Raumordnung, Bauwesen und Städtebau: Wohnen im Alter, S. 97.
47 Vgl. Statistisches Bundesamt: Im Blickpunkt: Ältere Menschen, S. 59.
48 Vgl. Krings-Heckemeier: Handbuch für Investoren, S. 37.
49 Vgl. Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend: Erster Altenbericht, S.19.
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Gegenwärtig besteht zwar der Trend vom ‚Wohnen wie bisher’ und entsprechend ist altersgerechte Wohnanpassung nötig. Dennoch muss im Auge behalten werden, dass die zukünftigen Ruheständler mobiler sind und höhere Ansprüche haben. Es rücken Aspekte von Freiheit und Unabhängigkeit immer mehr in den Vordergrund. Nur jeder Dritte der nächsten Seniorengeneration wird wohnen wollen wie bisher. 50 Der sich andeutende Werte- und Einstellungswandel drückt sich weiterhin in einer höheren Veränderungsbereitschaft aus. 51 Die Umzugsmotivation resultiert in erster Linie aus dem Bedürfnis nach neuen Erlebnissen. Diese Bereitschaft zum Wohnungswechsel ist umso höher, je jünger die Senioren sind. Bei der bloßen Wohnanpassung muss daher beachtet werden, dass die Nachfrage nach dieser Wohnform zukünftig möglicherweise abnehmen wird und eher für die heutigen Rentner geeignet ist. Daher muss eine genaue Nachfrageanalyse am jeweiligen Standort zur Überprüfung stattfindet.
50 Vgl. Krings-Heckemeier: Handbuch für Investoren, S. 25.
51 Vgl. ebenda, S. 24.
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Literatur:
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eine Bestandsanalyse -, Köln 2003.
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• Bundesministerium für Raumordnung, Bauwesen und Städtebau (Hrsg.): Wohnen im Alter, Bonn, 1995.
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Universität Bochum, 1998.
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wird, Berlin, 2001.
• Hartwig, G.: Seniorenimmobilien-Chance und Risiken für Investoren, in: Die freie Wohnungswirtschaft, o. J. (1995), Nr. 2, S. 10-13 und 39- 45.
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Stiftung (Hrsg.) Darmstadt, 1997.
14
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• Kleiber, W et al: Verkehrswertermittlung von Grundstücken: Kommentar und Handbuch zur Ermittlung von Verkehrs-, Versicherungs-und
Beleihungswerten unter Berücksichtigung von WERTV und BauGB
Veröffentlicht von Bundesanzeiger Verlag, 2006
• Krause, M.: Analyse zur Erhebung des Bedarfs an betreutem Wohnen in Wolfsburg, 2008
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25.09.1997, Frankfurt am Main.
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Wohnen, Senioren Publikationen 1. Schmid und Partner (Hrsg.), Ulm, o. J., S.
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• Statistisches Bundesamt (Hrsg.): Im Blickpunkt: Ältere Menschen, Wiesbaden 1991.
• Wüstenrot Stiftung Deutscher Eigenheimverein e.V. (Hrsg.): Selbständigkeit durch Betreutes Wohnen im Alter, Stuttgart, Zürich 1994.
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David Martin, 2008, Typologie von Seniorenimmobilien auf der Angebotsseite , München, GRIN Verlag GmbH
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