VORWORT
Bei der Annäherung an die Thematik der vorliegenden Arbeit wurden rasch einige "Proble- me" offenbar:
Zum einen ist das Thema "Soziale Sicherung" im Allgemeinen, insbesondere aber im Zu- sammenhang mit Entwicklungsländern sehr komplex. So erstreckte sich die Herausforderung, auf der einen Seite der Komplexität der Thematik gerecht zu werden und auf der anderen Sei- te eine differenzierte Darstellung der Situation vor Ort zu leisten, nahezu über die gesamte Arbeit. Durch Vorgehensweise und Wahl der Literatur hat der Verfasser versucht, dem annä- hernd gerecht zu werden.
Des Weiteren ist der Verfasser mit der problematischen Verwendung bestimmter Begriffe konfrontiert worden; zu nennen sind die Begriffe "Entwicklungsländer", "Dritte Welt" sowie "traditionelle" versus "moderne" Sicherungssysteme. Wenn die Vokabeln trotz ihres latent diskriminierenden Bedeutungsinhaltes verwendet werden, so ist dies nicht als mangelnde Sensibilität zu interpretieren; eine Suche nach wertfreieren Begriffen erschien im Rahmen dieser Arbeit nicht erstrebenswert.
Schließlich sei noch auf eine andere Problematik hingewiesen: In der vorliegenden Arbeit ist, entsprechend dem Titel, der Fokus auf die Region Subsahara-Afrika gerichtet. Wo möglich, wurden konsequent ausgewählte Länder betrachtet; an einigen Stellen mussten die Ausfüh- rungen jedoch allgemeiner ausfallen, d. h. es wurden Aussagen zum gesamten Kontinent ge- troffen, da nicht immer die entsprechenden Informationen zu beziehen waren, vor allem vor dem Hintergrund des begrenzten Zeitrahmens der Ausarbeitung.
IV
INHALTSVERZEICHNIS
ÜBERSICHTS- TABELLEN- UND ABBILDUNGSVERZEICHNIS V
ABKÜRZUNGSVERZEICHNIS VI
1 Einleitung 1
2 Theoretische Grundlagen 3
2.1 Definitionen 3
2.2 Notwendigkeit staatlicher sozialer Sicherung 4
2.3 Das staatliche System sozialer Sicherung in Europa 6
2.3.1 Gestaltungsgrundsätze 8
2.3.2 Modelltypen sozialer Sicherung 10
3 Soziale Sicherungssysteme in Afrika 11
3.1 Existierende Systeme 11
3.1.1 Staatliche Sicherungssysteme 12
3.1.2 Selbstorganisierte Sicherungssysteme 18
3.2 Einflussfaktoren auf das Niveau sozialer Sicherung 23
3.3 Die Gefährdung traditioneller Sicherung 27
3.3.1 Ursachen 27
3.3.1.1 Urbanisierung 28
3.3.1.2 AIDS 32
3.3.2 Der Status der Frau in Afrika 36
3.4 Selbsthilfeaktivitäten der Zivilgesellschaft 38
3.4.1 Fallbeispiele 39
3.4.1.1 Frauenorganisationen in Tansania 39
3.4.1.2 Gemeindebasierte Krankenversicherungen im Senegal 42
3.4.2 Exkurs: Zur Bedeutung von NROs - eine kritische Betrachtung 44
4 Der Beitrag der deutschen EZ zur Sozialen Sicherung 46
4.1 Die deutsche Entwicklungszusammenarbeit 47
4.2 Soziale Sicherung in der bilateralen staatlichen EZ 48
4.2.1 Programmatik 48
4.2.2 Kooperationsländer 51
4.2.3 Finanzielle Leistungen 52
5 Zusammenfassung 55
ANHANG VII
LITERATURVERZEICHNIS XII
V
ÜBERSICHTS- TABELLEN- UND ABBILDUNGSVERZEICHNIS
Übers 1: Formen der Risikovorsorge 7
Übers 2: Systematik sozialer Sicherungssysteme in Afrika 12
Übers 3: Die afrikanischen Staaten südlich der Sahara VII
Tab 1: Zweige formaler Sicherung in Subsahara-Afrika 15
Tab 2: Entwicklungsindikatoren für ausgewählte Länder 25
Tab 3: Entwicklung der städtischen Bevölkerung in Subsahara-Afrika (1975 2001 2015) 31
Tab 4: Verbreitung von HIV AIDS in Subsahara-Afrika (Stand: Ende 2001) 34
Tab 5: Aktuelle Leistungen bilateraler staatlicher EZ im Bereich soziale Sicherung 53
Abb 1: Der HIV- AIDS-Kreislauf in Afrika 35
Abb 2: Das lineare Modell der Altersabsicherungslücke in Afrika 38
Abb 3: Karte Tansanias VIII
Abb 4: Karte Senegals VIII
VI
ABKÜRZUNGSVERZEICHNIS
AGEG: Arbeitsgemeinschaft Entwicklungspolitischer Gutachter AKUF: Arbeitsgemeinschaft Kriegsursachenforschung AIDS: Acquired Immune Defiency Syndrome BIP: Bruttoinlandsprodukt BMZ: Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit DED: Deutscher Entwicklungsdienst DIE: Deutsches Institut für Entwicklungspolitik DSE: Deutsche Stiftung für internationale Entwicklung FAO: Food and Agricultural Organization FES: Friedrich-Ebert-Stiftung FZ: Finanzielle Zusammenarbeit HDI: Human Development Index HIPC: Heavily Indebted Poor Countries HIV: Human Immunodefiency Virus ILO: International Labour Office/Organization InWEnt: Internationale Weiterbildung und Entwicklung gGmbH IVSS: Internationale Vereinigung für soziale Sicherheit IWF: Internationaler Währungsfonds KIWAKKUKI: Kilimanjaro Women´s Group against Aids (aus dem Original übersetzt) MOE: Mittel- und Osteuropa NRO: Nichtregierungsorganisation OECD: Organization for Economic Co-operation and Development SAP: Strukturanpassungsprogramm SSA: Social Security Administration SSHRD: Social Services and Human Resources Development Department TI: Transparency International TZ: Technische Zusammenarbeit UN: United Nations UNAIDS: The Joint United Nations Programme on HIV/AIDS USAID: The United States Agency for International Development WLAC: Women´s Legal Aid Centre ZEF: Zentrum für Entwicklungsforschung
1
1 Einleitung
Soziale Sicherung - verstanden als die zur Realisierung des Ziels sozialer Sicherheit einzuset- zenden Instrumente 1 - hat universalen Charakter, denn sie betrifft sowohl die Industriestaaten als auch die östlichen Transformations- und die Entwicklungsländer. Die Ausgangslage dieser Länder ist jedoch sehr unterschiedlich:
In vielen Industrienationen wird über die Notwendigkeit der "Reform des Sozialstaates" dis- kutiert und häufig wird im Zuge dessen der Abbau sozialer Leistungen beschlossen; so z. B. aktuell in Deutschland durch die mit Beginn des Jahres in Kraft getretene Gesundheitsreform. In Transformationsländern hingegen steht die Um- bzw. Neugestaltung sozialer Sicherungs- systeme im Vordergrund und in den Ländern der Dritten Welt 2 geht es primär um deren Aus- bzw. Aufbau. In den Entwicklungsländern stellt sich nämlich eine besonders prekäre Lage dar: Nach Angaben der Weltbank haben nur 38 Prozent der Erwerbstätigen in Lateinamerika,
23 Prozent in Asien und sechs Prozent in Subsahara-Afrika Zugang zu staatlich organisierten
Sicherungssystemen 3 , die im Vergleich zum voll ausgebauten europäischen Sicherungssystem weitestgehend nur rudimentär entwickelt sind und somit nur unzureichend Sicherheit bieten. Soziale Sicherung allein auf staatlich organisierte Systeme zu reduzieren, würde der Situation in den Entwicklungsländern jedoch nicht gerecht werden. So erfolgt soziale Absicherung hier überwiegend innerhalb von Familie, Verwandtschaft und Nachbarschaft.
Ziel der vorliegenden Arbeit ist es, die Situation sozialer Sicherung in Subsahara-Afrika dar- zustellen; Subsahara-Afrika - eine Region, die als "Wiege der Menschheit" gilt, die in vieler- lei Hinsicht als vielfältig zu bezeichnen ist und in der gleichzeitig der Großteil der Menschen in Armut lebt.
Nachstehende Fragen sollen im Rahmen der Zielsetzung Beantwortung finden:
• Was sind die Stärken und Schwächen der bestehenden sozialen Sicherungssysteme?
• Welche Größen bestimmen das Niveau sozialer Sicherung/-heit?
• Welche Entwicklungen und Umstände gefährden die soziale Sicherung?
• Welche Möglichkeiten gibt es, soziale Sicherung zu fördern?
1 Partsch 1983, S. 13.
2 Die Begriffe "Entwicklungsländer" und "Dritte Welt" werden hier synonym verwendet.
3 World Bank 1997, S. 57.
2
Hieraus ergibt sich der Aufbau der Arbeit:
In Kapitel 2 erfolgt zunächst die Darlegung theoretischer Grundlagen. Begriffsdefinitionen werden gegeben, um im Anschluss daran zu erklären, wie ein gesellschaftlicher und individu- eller Bedarf an formaler Sicherung zustande kommt, bevor das staatliche System sozialer Si- cherung in Europa vorgestellt wird. Vor diesem Hintergrund wird in Kapitel 3 der Komplex sozialer Sicherungssysteme im Afrika südlich der Sahara nähergebracht, indem eingangs die verschiedenen Systeme analytisch beschrieben werden. Dem folgt eine Zusammenstellung ausgewählter Größen, die das Niveau sozialer Sicherung/-heit bestimmen. Im Weiteren soll skizziert werden, inwieweit (aktuelle) Entwicklungen sowie das Rollenverständnis der Frau in Afrika speziell die traditionelle Sicherung beeinflussen. Zum Abschluss des Kapitels werden Aktivitäten der Zivilgesellschaft offeriert, die zeigen, wie dem Sicherheitsdefizit zu begegnen ist bzw. begegnet wird. In einem gesonderten Kapitel (Kapitel 4) soll veranschaulicht werden, welche Bedeutung die deutsche Entwicklungszusammenarbeit dem Thema "Soziale Siche- rung" beimisst. Kapitel 5 schließt mit der Zusammenfassung.
3
2 Theoretische Grundlagen
2.1 Definitionen
Gemäß PARTSCH ist der Begriff "Soziale Sicherung" auf die ältere Wortverbindung "Soziale Sicherheit" zurückzuführen, die der Übersetzung des sich in den 30er Jahren des 20. Jahrhun- derts in den Vereinigten Staaten durchsetzenden Begriffs "social security" entstammt. Wäh- rend "Soziale Sicherheit" ein angestrebtes Ziel bzw. einen Zustand benennt, umschreibt der Begriff "Soziale Sicherung" - wie einleitend erwähnt - die zur Realisierung dieses Ziels einzu- setzenden Instrumente. 4 Hinsichtlich einer engeren Definition des Begriffs "Soziale Sicherung" ist zum einen festzu- stellen, dass ein integrales Problem der Begriffsbestimmung die Berücksichtigung der jeweils sehr unterschiedlichen kulturellen, politischen, ökonomischen und entwicklungsgeschichtli- chen Rahmenbedingungen in verschiedenen Gesellschaften zu sein scheint. 5 Zum anderen begegnet einem bei der Sichtung der einschlägigen Literatur wiederholt die Definition der "International Labour Organization" (ILO) aus dem Jahre 1952, welche die Mindestnormen sozialer Sicherheit bestimmt: 6
"...the protection which society provides for its members, through a series of public measures, against the economic and social distress that otherwise would be caused by the stoppage or substantial reduction of earnings resulting from sickness, maternity, employment injury, unemployment, invalidity, old age and death; the provision of medi- cal care; and the provision of subsidies for families with children."
Neben anderen hat LELIVELD darauf hingewiesen, dass diese Begriffsbestimmung primär auf marktwirtschaftliche Industrieländer (und deren formale Sicherungssysteme) ausgerichtet ist, in denen der Großteil der Bevölkerung in einem festem Arbeitsverhältnis steht und über ein geregeltes Einkommen verfügt. Für die spezielle Situation der Entwicklungsländer er- scheint diese Definition demnach unzureichend. Er plädiert deshalb für folgende Definition: 7
4 Partsch 1983, S. 13 und Zöllner 1997, S. 21.
5 Lingenberg 1997, S. 12.
6 ILO 1984, S. 2 f.
7 Leliveld 1991, S. 210.
4
"Social security is firstly, the protection, by society, of individuals or social groups against a fall in their standards of living as result of temporary adversities, and sec- ondly, the amelioration by society, of those standards of living of individuals or social groups which are below an acceptable minimum level."
Zwei Aspekte werden demnach bedacht: Der Schutz vor einer Verschlechterung der Lebens- bedingungen sowie die Verbesserung der Lebensstandards, die unter einem akzeptablen Min- destniveau liegen. Diese Begriffsbestimmung erweist sich u. a. aus nachstehenden Gründen als vorteilhaft: 8
• Sie berücksichtigt die Tatsache, dass in Entwicklungsländern über eine Milliarde Men- schen unter dem Existenzminimum leben und Ziel demnach nicht alleinig der Schutz vor einer Verschlechterung der Lebenssituation ist.
• Sie ermöglicht die Einbeziehung traditioneller und moderner Sicherungsformen, indem vermieden wird, den Staat als einzig verantwortlichen Träger zu bestimmen.
• Sie führt ökonomische und soziale Notlagen nicht allein auf Einkommensausfälle zurück, sondern lässt auch die Einbeziehung von Risiken wie z. B. Dürre, Erdbeben und Epide- mien zu.
Die vorliegende Arbeit folgt diesem breiten Verständnis sozialer Sicherung.
2.2 Notwendigkeit staatlicher sozialer Sicherung
Das Streben nach Sicherheit ist "eine universale menschliche Eigenschaft" 9 . Im Laufe ihres Lebens sind alle Menschen - gleichgültig ob sie in einem hochentwickelten oder wirtschaftlich weniger entwickelten Land leben - vielfältigen sozialen Risiken, die Unsi- cherheit bedeuten, ausgesetzt. Diese können "...zu einer Verschlechterung ihrer Lebenslage, im Extremfall sogar zur Vernichtung ihrer ökonomischen, sozialen oder physischen Existenz führen..." 10 . Unter "sozialen Risiken" sind Gefahren zu verstehen, die der Einzelne nicht ver-
8 In Anlehnung an FES 1996, S. 77 f. und Leliveld 1991, S. 204 ff. u. die dort zitierte Literatur. 9 Partsch 1983, S. 23; zitiert nach Kaufmann 1970, S. 10.
10 Gsänger 1994, S. 247.
5
meiden kann und deren Folgen er nicht alleine zu tragen vermag 11 . Da die Möglichkeiten des Einzelnen, die diversen Lebensrisiken und ihre Folgen zu bewältigen, begrenzt bzw. unzurei- chend sind, haben alle Gesellschaften Mechanismen (Systeme) entwickelt, um mit solchen Risiken umzugehen. 12 Während in einem frühen Entwicklungsstadium eines Landes, d. h. vor dessen Übergang von einer Subsistenzökonomie zur Marktwirtschaft, die grundlegenden Bedürfnisse des Menschen (Nahrung, Obdach, Gesundheit und Pflege) weitestgehend 13 durch die traditionellen Systeme
- Großfamilie, Nachbarschaft und Dorfgemeinschaft - gedeckt werden, ist dies in modernen Wirtschafts- und Gesellschaftssystemen nach dem Vorbild der westlichen Industrieländer nicht mehr gewährleistet. Ein (modernes) marktwirtschaftliches Wirtschaftssystem ist vor allem durch eine auf Geldwirtschaft basierte Arbeitsteilung gekennzeichnet, wie sie in Euro- pa mit der Industrialisierung entstand. Der hiermit einhergehende Zwang zur Suche nach Lohnarbeit führt zu Mobilität, d. h. letztendlich zu Migration in die Städte, was eine rasche Urbanisierung zur Folge hat. Hierdurch ergeben sich neue Formen des städtischen Zusam- menlebens und traditionelle Beziehungsnetze lösen sich zunehmend auf. 14 Eine weitere Kon- sequenz ist, dass resultierend aus der Abhängigkeit von der Geldwirtschaft, Einkommensaus- fälle eine existenzielle Bedrohung darstellen, von der oft eine große Anzahl abhängiger Per- sonen mitbetroffen ist. Des Weiteren führt die Modernisierung zu einer Differenzierung von Eigentum und Einkommen, die zu sozialer Ungleichheit und Unzufriedenheit und somit zu einer Gefährdung des sozialen Friedens führen kann. 15 Diese Folgen eines sozio-ökonomischen Entwicklungsprozesses "...lead to a growing impor- tance of formal, legally regulated social security, characterized by standardized benefits granted under well-defined pre-conditions by paid professionals and financed by legally fixed contributions or taxes" 16 .
Es entsteht also ein Bedarf nach Risikoabsicherung durch den Staat, d. h. nach staatlichen Systemen sozialer Sicherung, und im weiteren Sinne nach staatlicher Sozialpolitik. Zusätzlich lässt sich die Notwendigkeit der Deckung sozialpolitischer Bedürfnisse durch den Staat damit
11 Partsch 1983, S. 30.
12 Gsänger 1994, S. 247 f. und Bossert 1988, S. 212.
13 Nach RIMLINGER ist die Sicherheit einer Drei-Generationen-Familie unter vorindustriellen, agrarischen
Bedingungen nur durch Krieg, Epidemien und Missernten gefährdet; Partsch 1983, S. 28; zitiert nach Rimlin-
ger 1968, S. 130.
14 Lingenberg 1997, S. 18 f.
15 Zur Charakteristik einer modernen Gesellschaft siehe Zacher 1988, S. 21 ff.
16 Bossert 1988, S. 213 f.
6
erklären, dass die individuelle Entscheidungsfreiheit bezüglich der selbst vorgenommenen Risikovorsorge (Sparen, freiwillige Privatversicherung) für viele Gesellschaftsmitglieder Ge- fahren birgt, z. B. eine mangelnde präventive Sicherung. 17 Diese Kausalzusammenhänge gelten sowohl für industrielle Gesellschaften sowie auch für Entwicklungsländer, die sich marktwirtschaftlich orientieren.
Neben der notwendigen Aufgabe des Staates, Mindestnormen für soziale Sicherungsleistun- gen festzulegen und diese den Anspruchsberechtigten zu gewähren, gilt für die Gesellschaft folgendes: Sie muss sich der nötigen Risikoabsicherung für die Zukunft bewusst sein, als auch über Bereitschaft und Fähigkeit verfügen, die Aufwendungen für soziale Sicherungssysteme und den Aufbau der sozialen Infrastruktur zu tragen, damit formelle Sicherungssysteme als Teil staatlicher Sozialpolitik entstehen können (siehe hierzu auch Kap. 3.1.2). 18
2.3 Das staatliche System sozialer Sicherung in Europa
Im Zuge des sozio-ökonomischen Wandels und dem daraus resultierenden geschilderten sozi- alpolitischen Bedarf haben alle Industriegesellschaften - vor dem Hintergrund ihrer eigener Historie - soziale Sicherungssysteme aufgebaut, die sich nach den Gestaltungsprinzipien, der Organisation, der Qualität und dem Umfang der Leistungen sowie der Art der Finanzierung differenzieren lassen (siehe hierzu auch Übers. 1). 19 Den verschiedenen Systemen gemeinsam ist jedoch das Ziel, allen Bürgern ein menschenwürdiges Dasein zu ermöglichen, unabhängig davon, ob sie verschuldet oder unverschuldet in eine Notlage geraten sind. 20 Im Folgenden werden ausschließlich die Gestaltungsprinzipien (Kernprinzipien) erläutert, da die Sicherungssysteme in Westeuropa alle auf die gleichen Grundformen zurückgreifen (Ver- sicherung, Versorgung, Fürsorge) und die jeweilige Dominanz es ermöglicht, die Länder in Gruppen einzuteilen und somit einen Überblick über die bestehenden Sicherungssysteme in Europa zu geben. Zunächst seien jedoch die Bestandteile 21 genannt, welche die Mehrzahl aller sozialen Sicherungssysteme (in der westlichen Welt) aufweisen und die die in der Konvention 102 der ILO genannten neun Risikobereiche (siehe Kap. 2.1) abdecken.
17 FES 1996, S. 16.
18 Ebd., S. 14 ff.
19 Lampert/Althammer 2001, S. 227.
20 Leienbach 1998, S. 218.
21 Lampert/Althammer 2001, S. 226.
7
Übers. 1: Formen der Risikovorsorge
Quelle: Lampert/Althammer 2001, S. 228.
Es werden unterschieden:
im engeren Sinne (werden gemeinhin als Sozialversicherungssysteme bezeichnet)
- Berufs- und Erwerbsunfähigkeitsversicherung
- Alters- und Hinterbliebenenversicherung
- Unfallversicherung
- Krankenversicherung
- Arbeitslosenversicherung
im weiteren Sinne
- Kriegsopferversorgung
- Sozialhilfe
- andere Sozialtransfers (im Rahmen der Wohnungspolitik, der Politik der Ausbildungsför- derung und der Familienpolitik)
8
2.3.1 Gestaltungsgrundsätze
Bevor die Kernprinzipien staatlicher Sicherungssysteme erläutert werden, zunächst die Erklä- rung zweier Begriffe, die bei der Verfolgung sozialpolitischer Ziele (in Deutschland) u. a. grundlegend sind und deren Kenntnis für das weitere Verständnis von Bedeutung erschei- nen. 22
Solidaritätsprinzip
Das Solidaritätsprinzip ist ein Grundprinzip für Staat, Gesellschaft und Wirtschaft. Vor allem in der Sozialversicherung ist es ein ideologischer Eckpfeiler und zudem tragendes Prinzip vieler marktwirtschaftlicher Systeme. Es verpflichtet die Gesellschaft im Allgemeinen oder einzelne Organisationen und Gruppen (inklusive Versichertengemeinschaften) Benachteilig- ten zu helfen. Das Bewusstsein der Zusammengehörigkeit führt dazu, dass gesellschaftliche Gruppen bereit sind, den sozial schwachen Gruppen zu helfen ("Einer für Alle und Alle für Einen").
Subsidiaritätsprinzip
Das Subsidiaritätsprinzip basiert auf der Freiheit (Selbstbestimmung) und Selbstverantwor- tung des Einzelnen und der individuellen bzw. solidarischen Selbsthilfe. Demzufolge soll kein Sozialgebilde Aufgaben übernehmen, die das Individuum oder kleinere Sozialgebilde aus eigener Kraft und Verantwortung mindestens gleich gut lösen können wie die größere Einheit. Hiermit soll jedem Bürger die Möglichkeit gegeben sein, seine Persönlichkeit frei zu entfal- ten. Falls der Einzelne hiermit überfordert ist, soll er von den nächsthöheren Sozialgebilden, wie Familie, Nachbarschaft bzw. freien Trägern (z. B. Wohlfahrtsverbänden) und letztlich durch den Staat eine angemessene Hilfe erhalten. Darüber hinaus haben der Staat oder andere sozialpolitische Träger die Aufgabe, die gesellschaftlichen und ökonomischen Bedingungen so zu gestalten oder zu verändern, dass jeder die Voraussetzungen vorfindet, die notwendig sind, sich entsprechend seiner Fähigkeiten zu entwickeln.
22 Die folgenden Ausführungen basieren auf Lampert/Althammer 2001, S. 422 f. und FES 1996, S. 23 f.
9
Drei Kernprinzipien sind Grundlage aller Systeme sozialer Sicherung in Europa: 23
- das Versicherungsprinzip
- das Versorgungsprinzip
- das Fürsorgeprinzip
Das Versicherungsprinzip
Das Sozialversicherungsprinzip basiert darauf, durch gegenseitigen Risikoausgleich das Gros der Bürger vor sozialen Risiken zu schützen; deshalb besteht für alle abhängig Beschäftigten Versicherungspflicht. Die Finanzierung erfolgt durch lohnbezogene Beiträge, d. h. durch Beiträge, die anteilig am Erwerbseinkommen gemessen und von Arbeitgeber und -nehmer erbracht werden. Das Sozialversicherungsprinzip ist durch den Grundsatz der Solidarität ge- prägt: Zum einen sind die Beiträge in der Sozialversicherung nicht an individuelle Risiko- wahrscheinlichkeiten orientiert (z. B. sind die Beiträge nicht alters- oder familienstandsab- hängig) und zum anderen sind die Leistungen nicht strikt an die Beitragshöhe gekoppelt. Des Weiteren gibt es weder Risiko- noch Leistungsausschlüsse und somit werden diejenigen, die von besonderen Risiken und damit von wirtschaftlicher und sozialer Schwäche besonders bedroht sind, nicht benachteiligt.
Das Versicherungsprinzip ist Grundlage für das deutsche System und für die typische Veror- tung als Bismarck-System oder konservatives Regime (siehe Kap. 2.3.2).
Das Versorgungsprinzip
Bei der Anwendung des Versorgungsprinzips werden die Leistungen nicht durch Beiträge, sondern durch das Staatsbudget, also durch Steuern, finanziert. Auf bestimmte öffentliche Leistungen (z. B. Beamten- und Kriegsopferversorgung) besteht Rechtsanspruch, wenn spe- zielle Vorleistungen, insbesondere für den Staat, erbracht worden sind. Als Beispiele seien hier Dienstleistungen als Beamte und der Wehrdienst genannt.
Das Versorgungsprinzip wird ebenso wie das Versicherungsprinzip durch den Grundsatz der Solidarität determiniert.
Das Fürsorgeprinzip
Das Fürsorgeprinzip greift, wenn die Situation eines Gesellschaftsmitgliedes, gemessen am Einkommen, unter ein definiertes Existenzminimum fällt. Die zur Unterstützung erbrachten
23 Die Ausführungen basieren auf Lampert/Althammer 2001, S. 227 ff. und FES 1996, S. 26 f.
10
Transferleistungen (Sach-, Geld- oder Dienstleistungen) werden über Steuermittel finan- ziert, wobei im Gegensatz zum Versorgungsprinzip zuvor die Bedürftigkeit überprüft wird. Leistungen, z. B. in Form von Sozialhilfe, werden jedoch nur subsidiär gewährt, also sofern unterhaltspflichtige Verwandte zur Unterstützung nicht fähig sind.
Das Fürsorgeprinzip ist charakteristisch für das Beveridge-Modell (siehe Kap. 2.3.2).
2.3.2 Modelltypen sozialer Sicherung
Die Europäische Kommission differenziert - wie bereits erwähnt - in Abhängigkeit von der jeweiligen Dominanz des Kernprinzips vier Typen der sozialen Sicherung in Europa; ein ein- heitliches europäisches Sicherungsmodell existiert folglich nicht. 24
Das kontinentaleuropäische Modell
Dieser auch als Bismarck-Modell bezeichnete Typus geht in seinen Ursprüngen auf die welt- weit ersten, in den 80er Jahren des 19. Jahrhunderts durch den damaligen deutschen Reichs- kanzler Bismarck eingeführten Sozialversicherungen zurück. Länder, in denen dieses Prinzip dominiert, sind Deutschland, Frankreich, Österreich und die Beneluxstaaten. Kennzeichnend ist die Sozialversicherung als Kernbereich des sozialen Sicherungssystems; d. h. die soziale Sicherung ist direkt - oder indirekt für Familienangehörige - an die Einkommensposition ge- bunden. Die Leistungen sind folglich überwiegend beitragsfinanziert. Sicherungslücken wer- den durch ein separates Netz von Fürsorgeleistungen aufgefangen.
Das angelsächsische Modell
Ursprung des angelsächsischen Modells ist der Beveridge-Report von 1948. In diesem Mo- dell, auch Beveridge-Modell genannt, liegt die Betonung auf dem Fürsorgeprinzip. Es wird durch Großbritannien und Irland repräsentiert und ist dadurch gekennzeichnet, dass eine um- fassende soziale Sicherung gewährleistet ist, in der neben Sozialversicherungsleistungen auf niedrigem Niveau bedarfsgeprüfte Fürsorgeleistungen eine große Bedeutung haben.
Das skandinavische Modell
Diese Gruppe umfasst die Länder Dänemark, Schweden und Finnland. Das Modell zeichnet sich dadurch aus, dass soziale Sicherungsleistungen als Bürgerrechte definiert sind und dem-
24 Die Ausführungen dieses Kapitels basieren auf Hanesch 1998, S. 15 f. und Europäische Kommission 1996,
S. 9 f. u. 33 f.
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Dipl.-Ing. agr. Claudia Maas, 2004, Soziale Sicherung in Subsahara-Afrika, Munich, GRIN Publishing GmbH
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