Die Auswirkungen auf die Freiheit
bedingt durch die Anschläge des 11. September
von René Steenbock, Diplom-Sozialwissenschaften, 1. Semester
Inhaltsverzeichnis
1. Einleitung 1
2. Hauptteil 2
2.1. Begriffsfindungen: Angst und Furcht 2
2.2. Inwiefern Angst/Furcht und Freiheit korreliert sind 4
2.3. Angst und Furcht nach dem 11. September 5
2.3.1. Betrachtungen eines Paradigmenwechsels 5
2.3.2. Analyse exemplarischer Ängste und Befürchtungen 6
2.3.2.1. Angst und Furcht vor weiteren Anschlägen 6
2.3.2.2. Furcht vor einer Rezession 8
2.3.2.3. Angst vor dem Islam 10
3. Schlussbemerkungen 11
3.1. Umfangsformen mit der aktuellen Angst 11
3 2 Angst - aus „nicht-westlicher“ Sicht begriffen 11
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„Die Freiheit besteht weniger darin, seinen Willen
durchzusetzen, als darin, nicht dem Willen anderer unterworfen zu sein.“ Jean-Jaques Rousseau, „Lettres écrites de la montagne“ „Wer nichts fürchtet, kann leicht ein Bösewicht werden, aber wer zu viel fürchtet, wird sicher ein Sklave.“ Johann Gottfried Seume
1. Einleitung
„Seit dem 11. September ist nichts mehr, wie es einmal war...“ Dieser Ausspruch - inzwischen schon fast ein Topas - ist in den letzten Wochen jederzeit präsent. Er wurde bemüht, um zu zeigen, welche Eruptionen der terroristische Anschlag auf das World Trade Center und das Pentagon weltweit ausgelöst hat. Die Existenz ganzer Staaten scheint auf dem Spiel zu stehen, aber auch das Leben eines jeden Menschen weltweit ist von den Auswirkungen des 11. Septembers betroffen. Das Spektrum reicht vom Verlust Angehöriger und Freunde in unmittelbarem Gefolge des Anschlags, dem Verlust menschlichen Lebens in Afghanistan bis hin zur Diskussion um Sicherheitspakete, der Angst vor weiteren negativen Auswirkungen des Anschlags und offen zutage tretendem Rassismus gegenüber „verdächtigen“ Ethnien und Religionsangehörigen.
Ein Verbindungsglied all dieser Bereiche ist unzweifelhaft der Aspekt Freiheit. In elementarster Form wurden natürlich die Opfer des Anschlags ihrer Freiheit beraubt, nämlich der Freiheit, zu leben. Doch auch die Gefährdung bürgerlicher und zivilisatorischer Freiheitsrechte ist zentrales Moment der Entwicklung seit dem 11. September.
Bei der folgenden Ausführung handelt es sich primär um eine Auseinandersetzung mit dem Thema „Die Auswirkungen von Angst und Furcht auf die Freiheit bedingt durch die Anschläge des 11. September“. Dabei wurde meinerseits versucht, auf dem momentan - medial 1 - omnipräsenten Begriff der Angst aufbauend, eine Analyse zu führen, welche Formen, Ausprägungen und Auswirkungen von Angst und Furcht es nach den Anschlägen des 11. September gibt. Zu diesem Zwecke habe ich definiert: Was ist Angst, was ist
1 Allein in den Tagen, in denen dieses Referat entstand, trugen etliche Zeitungsaufmacher die Angst im Titel. So etwa die „Zeit“ vom 31. Oktober 2001 „Die Angst und der Krieg“ sowie die „Süddeutsche Zeitung“ vom 3. November „Der Faktor Angst“.
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Furcht? Es folgte ein Blick auf die Fragestellung, inwiefern Angst und Furcht mit Freiheit korreliert sind. Anschließend habe ich mich Beispielen für Angst und Furcht zugewandt, die in den vergangenen Wochen Teilen der Medien zu entnehmen waren.
Anhand einiger Schlussbemerkungen habe ich mich der Frage genähert, welche Möglichkeiten es gibt, mit der momentanen Angst umzugehen und ob und inwiefern sich die Angst in westlichen Gesellschaften überhaupt mit der Angst der „Anderen“ (vor allem der Afghanen) vergleichen lässt.
2. Hauptteil
2.1. Begriffsfindungen: Angst und Furcht
„Angst ist ein Affekt oder Gefühlszustand, der im Unterschied zur Furcht einer unbestimmten (Lebens)bedrohung entspricht“ 2 . Somit stellt „Furcht [...] ein Gefühl des Bedrohtseins dar, welches objektbezogen ist, das heißt, nur angesichts einer tatsächlichen Gefahr auftritt“ 3 . Um diese, doch sehr allgemein gehaltenen, Definitionen mit Leben zu füllen, lassen sich etliche Beispiele konstruieren, die verdeutlichen, inwiefern Furcht rational begründbar ist, Angst hingegen nicht. Man nehme den Tod. Wenn ein kerngesunder Mensch von 21 Jahren sich um das Sterben sorgt, so ist dieser Affekt Angst, nämlich auf eine unbestimmte Bedrohung gemünzt. Befindet sich der selbe Mensch unversehens in einer Notsituation, die mit seinem Tod enden könnte, so ist dieser Affekt Furcht, nämlich auf eine bestimmte Bedrohung bezogen. Die Notwendigkeit zur inhaltlichen Unterscheidung dieser beiden Begriffe werde ich anhand der dargestellten Beispiele im Hauptteil aufzeigen. Folglich werde ich in meinen Ausführungen den Begriff Angst dort verwenden, wo es um wahrgenommene, aber nicht realistische Gefahren geht und Furcht dort, wo es um reale Gefahren geht.
Exakt aus diesem Grunde ist es so elementar wichtig, zwischen realen beziehungsweise realistischen und bloß wahrgenommenen Gefahren zu unterscheiden. Ist eine Gefahr nicht existent, sondern nur wahrgenommen, gleicht
2 Bibliographisches Institut und Brockhaus AG. Meyers Lexikon in drei Bänden, Mannheim, 1997.
Arbeit zitieren:
René Steenbock, 2002, Freiheit und der 11. September 2001, München, GRIN Verlag GmbH
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