Grundlagen der Sozialpolitik der Europäischen Union


Seminararbeit, 2005

20 Seiten, Note: 1,7


Leseprobe


Gliederung

Einleitung

1. Einführung in die Grundlagen von Sozialpolitik
1.1. Definition Sozialpolitik und Sozialpolitik
1.2. Zielsetzungen und Grundlagen von Sozialpolitik

2. Grundlagen der Sozialpolitik auf EU-Ebene
2.1. Akteure der EU-Sozialpolitik
2.1.1. Der Europäische Wirtschafts- und Sozialausschuss
2.2. Rechtliche Grundlagen der EU-Sozialpolitik
2.3. Ziele der EU-Sozialpolitik
2.4. Instrumente der EU-Sozialpolitik
2.5. Ein Instrument der Sozialpolitik: Sozialpartnerschaft auf EU-Ebene – sozialer Dialog Art. 139 EGV

3. Die Rolle der Sozialpolitik innerhalb der Europäischen Gemeinschaft
3.1. Geschichte der Sozialpolitik bis zur Gegenwart
3.2. Thesen über die EU-Sozialpolitik

4. Fazit

5. Literaturverzeichnis und Verzeichnis der Internetadressen

Einleitung

Es vergeht kaum ein Tag, an dem nicht auf die Unzulänglichkeiten bzw. die Unfinanzierbarkeit des deutschen Sozialversicherungsprinzips hingewiesen wird. Demographischer Faktor, die Wettbewerbsfähigkeit unseres Landes und die Gefahr von Dumpinglöhnen sind Begriffe, die sich in allen Zeitungen wieder finden. Dazu kommt eine häufig auftretende Kritik an der Arbeitsweise der Europäischen Union bis hin zu einigen Stimmen, die von einem EU-Pessimismus sprechen. In der Agenda 2010 der europäischen Union, die als Lissabonstrategie in die Geschichte eingegangen ist, findet sich das Ziel wieder, Europa solle zum Wissenszentrum und Wirtschaftszentrum der Zukunft werden. Dies sind Hoffnungen angesichts einer Wirtschaftskrise, die v.a. soziale Ängste schürt. Kaum einen Menschen ist bewusst, wie weit die Regelungskompetenzen der Europäischen Union überhaupt reichen, noch weniger Menschen wissen um die sozialpolitischen Aktivitäten der Union. Die vorliegende Arbeit bietet hierfür eine einführende Literatur zum Thema europäische Sozialpolitik und beleuchtet dabei zuerst die Sozialpolitik allgemein, um dann auf das Wesen und die Entwicklung der europäischen Sozialpolitik einzugehen und mit der abschließenden Debatte um die Zukunft zu enden.

Wenn man in der Literatur nach dem europäischen Sozialstaat oder Wohlfahrtsstaat sucht, findet man den Vergleich der unterschiedlichen Wohlfahrtsstaatsystemen, aber selten ist die Rede von einem einheitlichen „europäischen Sozialmodell“. Vielfältiger sind schon die rechtlichen Kommentare über die anzuwendenden Paragraphen der europäischen und allgemeine Darstellungen der Sozialpolitik, die dann oft mit einer pessimistischen Einschätzung der Möglichkeiten europäischer Sozialpolitik schließen und in der Zukunft keine weitere Ausdehnung der Kompetenz der Europäischen Union auf diesem Gebiet aufgrund der angespannten wirtschaftlichen Situation in den Mitgliedsstaaten sehen.

1. Einführung in die Grundlagen von Sozialpolitik

1.1. Definition Sozialpolitik und Sozialstaat

Wie bei allen Wörtern, die das Wort „sozial“ beinhalten, ist es schwierig, diesen Ausdruck aufgrund einer fehlenden einheitlichen Auffassung mit Inhalt zu füllen. Ein Sozialstaat wird über ein aktives Eingreifen staatlicher Organe und Institutionen definiert, wobei sich der Sozialstaat vom normalen Staat dadurch unterscheidet, dass er die soziale, wirtschaftliche und kulturelle Gestaltung des Gemeinwesens nicht nur allein der Gesellschaft überlässt, sondern selber initiierend und aktiv für die soziale Sicherheit und Gerechtigkeit seiner Bürger sorgt. Diese Art von Selbstverpflichtung ist auch in der Verfassung niedergeschrieben und bildet die gesetzliche Ermächtigung des Staates für seine Aktivitäten mit dem Ziel der sozialen Integration. Da Sozialpolitik für eine umfassende Gesellschaftspolitik steht, wird sie nicht nur als „allgemeine Sozialpolitik“ bezeichnet, sondern ist immer im Kontext zu andern Politikfeldern, v.a der Wirtschafts-, Finanz-, Arbeitsmarkt-, Familien-, Bildungs- und Kulturpolitik, zu sehen. Im 19.Jahrhundert entstanden, stehen die nationalen Sozialversicherungssysteme heute in der (finanziellen) Krise und daher auch unter starker Kritik nicht nur von Wirtschaftsliberalen, die dem (nationalen) Sozialstaat Bürokratie, fehlenden Transparenz und mangelnden Funktionalität vorwerfen.[1]

Aus diesem Grunde lohnt sich ein Blick auf die auf europäischer Ebene erlassenen sozialpolitischen Maßnahmen, die bisher immer im Hintergrund standen. Grund hierfür ist die mangelnde Bereitschaft der Mitgliedstaaten, diesen Politikbereich auszudehnen und das gemeinschaftliche Subsidiaritätsprinzip (nur was die untere Ebene nicht selbst regeln kann wird auf eine obere Ebene transferiert). Dabei wird unter dem Begriff der Sozialpolitik eine angewandte sozialwissenschaftliche, sowie staatliche und betriebliche Praxis verstanden, die mit dem Ausfindigmachen von wirksamen Mitteln beschäftigt ist, wie man soziale Gerechtigkeit und Chancengleichheit verwirklichen und weitgehend soziale Sicherheit gewährleisten kann und soziale Härtefälle vermieden werden können. Es ist üblich, die Sozialpolitik als staatliche Umverteilungspolitik[2] zu verstehen, die das Ziel verfolgt, die wirtschaftliche Lage von sozial schwachen Personengruppen zu verbessern und diese vor existenzgefährdenden Risiken zu schützen. Der genaue Fokus der europäischen Sozialpolitik soll im Folgenden näher betrachtet werden.[3]

1.2. Zielsetzungen und Grundlagen von Sozialpolitik

Sozialpolitik, die immer in einem politischen Gesamtkontext zu sehen ist, rekrutiert ihre Leitideen aus den in Zeiten der Aufklärung entwickelten Gedanken von Solidarität, Freiheit, Gleichheit und Brüderlichkeit (französische Revolution). Für das Erreichen einer größtmöglichen sozialen Gleichheit greift man in die Freiheitsrechte Einzelner ein, um die Gleichheit der Schwächeren als Voraussetzung für die Freiheit aller zu garantieren. Dies löst einen unvermeidbaren Zielkonflikt aus, da sich einerseits der Staat auf die Selbstbestimmungsrechte des Individuums beruft und andererseits muss er für die Verwirklichung von Freiheit in diese eingreifen, wenn er auf Gleichheit bedacht ist. Wenn er ein egalitärer Fürsorgestaat sein will, muss er soziale Sicherheit somit definieren, standardisieren und normiert anbieten. Dann ergibt sich jedoch die Gefahr der Entmündigung der Individuen aus der Bürokratisierung heraus, die zu Entfremdung, Unselbständigkeit und Fehlfunktionen im System führt. Die scheinbare Lösung, die Chancengleichheit zu betonen, ist auch keine Lösung, da auch sie im Spannungsfeld zur Freiheit steht. Das wichtigste Prinzip eines sozialen Rechtstaates, die Gerechtigkeit, lässt sich nicht verbindlich definieren. Sie hängt von wirtschaftlichen Verhältnissen (Konjunkturen), der sozialen Entwicklung (sozialer Wandel) und auch von den in der Bevölkerung vorherrschenden Meinungen, was gerecht ist, ab.

Daher ist der Sozialstaat auch immer wieder gezwungen, soziale Verhältnisse neu zu regeln. Soziale Gerechtigkeit wird dabei oft als Verteilungsgerechtigkeit im Sinne der Regelung der Einkommens- und Vermögensverteilung im Volk begriffen, v.a. durch eine sozial ausgleichende Steuerpolitik, die zu einer Umverteilung von oben nach unten führt. Doch wird Sozialpolitik nicht nur aus Mitleids- und Barmherzigkeitsgründen heraus betrieben, sondern auch durch Antriebskräfte von außen, ohne die kein Staat oder eine seiner Institutionen handelt.[4] Vorangetrieben wurde diese Entwicklung aber zum großen Teil durch die in der Industrialisierung entstandenen sozialen Frage, wobei die stärker werdenden gesellschaftlichen Teile wie Arbeiterbewegung, Gewerkschaften, Arbeiterparteien und auch christliche Konservative, mit ihren Werten zur Einsicht beitrugen, dass in modernen Massengesellschaften ein sozialer Ausgleich für die Bewahrung des sozialen Friedens und der gesellschaftlichen Stabilität unerlässlich ist. Gesellschaftliche Weltanschauungen und Werte, starke Einflüsse christlicher Ethik und Sozialismus sowie eine hohe Wertschätzung von Gerechtigkeit, Solidarität und Gleichheit begünstigen Sozialpolitik. Vorherrschender Liberalismus, (Sozial-)Darwinismus und eine hohe Bewertung persönlicher Freiheit, Tüchtigkeit und Verantwortung stehen einer ausgeprägten Sozialpolitik entgegen.

Auch wenn die Legitimität durch Motive der Humanität gerechtfertigt wurde, handelt der Sozialstaat erst, nachdem er es als notwendig erachtet aufgrund von Forderungen seiner Bürger. Für das Erreichen unterschiedlicher Ziele benötigt man geeignete Instrumente.

Da Sozialleistungen als öffentliche (meritorische) Güter immer einen Nutzen und Nebeneffekte haben, muss man für die Bewertung sozialpolitischer Eingriffe immer die Summe aller Wirkungen betrachten. Dabei kann man nach F.X. Kaufmann eine ökonomische, politische, kulturelle UND soziale Wirkung unterscheiden. Ökonomisch kann soziale Sicherung die Arbeitsbereitschaft und Bildung von Humankapital fördern und so einen positiven Effekt auf die Produktion ausüben. Politisch kann sie soziale Stratifikation mildern und Krisen entschärfen. So befriedet Sozialpolitik und bietet sozialverträgliche Lösungen für Konflikte an. Kulturell wird die Legitimation eines Staates gestärkt und soziale Sicherung als Unterstützung für die Stabilisierung einer anerkannten Gesellschaftsordnung gesehen. Die soziale Wirkung äußert sich im gestiegenen Wohlstand von Haushalten, wobei sich die zur Verfügung stehenden Mittel erhöhen und die Sozialwirtschaft stabilisiert wird, so dass es einen ökonomischen Nutzen gibt. Ein Ökonom muss zwischen individuellen und kollektiven Nutzen unterschieden und auf die Adressaten der jeweiligen Maßnahmen achten.[5]

Nicht nur wegen der Fehlfunktionen, die im nationalstaatlichen Sozialstaat auftraten, sondern auch eine durch die Globalisierung verursachte Internationalisierung, deren Teil auch die Europäische Union selber ist, entstand die europäische Sozialpolitik. Auch diese wird aus als notwendig erachteten Gründen zum sozialen Ausgleich, aber auch für die Vermittlung von Legitimität den europäischen Bürgern gegenüber, betrieben. Doch zielt die europäische Sozialpolitik v.a. auf ökonomische Zweckstellungen, die die soziale Benachteiligung der von europäischer Politik betroffenen Personen und die Bildung von Humankapital fördern will.

2. Grundlagen der Sozialpolitik auf EU-Ebene

2.1. Akteure der EU-Sozialpolitik

Die EU-Kommission, das Europäische Parlament und der Ministerrat sind die Träger der politischen Entscheidungen, die unmittelbar sozialpolitische Maßnahmen treffen. Die Kommission trifft als quasi Exekutive nötige Maßnahmen, ist der Initiativträger und stellt wichtige allgemeine Weichenstellungen, über die dann der Europäische bzw. der Ministerrat entscheidet. Sie koordiniert ferner den Austausch von Erfahrungen und guten Praxisbeispielen der Union. Wichtig hierbei ist besonders die Generaldirektion V für Beschäftigung, Arbeitsbeziehungen und soziale Angelegenheiten.

[...]


[1] auf Grundlage von Hillmann: Wörterbuch der Soziologie. „Sozialstaat“ S. 813-814

[2] Kohl: Zentralisierung sozialpolitischer Kompetenzen in der EU S. 15

[3] auf Grundlage von Hillmann: Wörterbuch der Soziologie. „Sozialpolitik“ S. 810-812

[4] Frevel: Abschnitt 2.4. S. 66 ff

[5] Frevel: Sozialpolitik kompakt S. 67

Ende der Leseprobe aus 20 Seiten

Details

Titel
Grundlagen der Sozialpolitik der Europäischen Union
Hochschule
Otto-von-Guericke-Universität Magdeburg  (Institut für Politikwissenschaften)
Veranstaltung
European Policies and Politics
Note
1,7
Autor
Jahr
2005
Seiten
20
Katalognummer
V122302
ISBN (eBook)
9783640274796
ISBN (Buch)
9783640274840
Dateigröße
455 KB
Sprache
Deutsch
Schlagworte
Grundlagen, Sozialpolitik, Europäischen, Union, European, Policies, Politics
Arbeit zitieren
B.A. Julia Scheffler (Autor:in), 2005, Grundlagen der Sozialpolitik der Europäischen Union, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/122302

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