Inhaltsverzeichnis
1.0 Einleitung 1
2.0 Das politische System Russlands. 3
2.1 Die Verfassung. 3
2.2 Der Präsident. 4
2.3 Die Regierung 5
2.4 Das Parlament 6
2.4.1 Die Staatsduma. 6
2.4.2 Der Föderationsrat. 8
2.5 Das Parteiensystem 9
3.0 Das russische Mediensystem 11
3.1 historische Entwicklung 11
3.2 Struktur, Akteure und deren Selbstverständnis 15
4.0 Medien und deren Verhältnis zum Staat 21
4.1 Medien als vierte Gewalt im Staat 21
4.2 Medien als Propagandamaschine 23
4.3 Typisierung politischer Kommunikationskultur 25
4.4 Strukturelle Einflussfaktoren nach Hallin und Mancini. 27
5.0 Beziehung zwischen Medien und Staat in Russland. 33
5.1 Analyse der Beziehungen. 33
5.1.1 Typisierung der Kommunikationskultur 33
5.1.2 Analyse der strukturellen Einflussfaktoren 35
5.2 Macht russischer Medien 42
5.3 Ohnmacht russischer Medien 44
6.0 Fazit. 48
I. Literaturverzeichnis 50
II. Bilder- und Tabellennachweise 56
III. Anhang 57
VERFASSUNG DER RUSSISCHEN FÖDERATION 57
1.0 Einleitung
„Was wir über unsere Gesellschaft, ja über die Welt, in der wir leben, wissen, wissen wir durch die Massenmedien.“ (Niklas Luhmann, nach Kreisel 2001: 241)
Dieses Zitat von Niklas Luhmann zeigt, wie wichtig Massenmedien in der heutigen Zeit sind. Unser Weltbild, unser tägliches Wissen und das Neueste vom Neuesten, wir haben es aus den Massenmedien. Wer kein Fernsehgerät besitzt, kann bei manch tagesaktuellem Gespräch kaum mitreden. Aber nicht nur für das persönliche Gespräch haben Massenmedien eine wichtige Bedeutung. Auch für die Politik sind die Massenmedien unverzichtbar. Doch nur autonom handelnde Medien haben die Möglichkeit, eine positive Rolle im Staat einzunehmen:
„Die Unabhängigkeit der Medien ist unverzichtbare Bedingung ihrer Bedeutung für eine freiheitliche Demokratie. Eine staatlich gelenkte oder staatsnah agierende Medienlandschaft führt allenfalls zu einer ‚gelenkten’ Demokratie, die aber mit einer ‚Herrschaft des Volkes’ wenig zu tun hat.“ (Depenheuer 2005: 56)
Der Begriff „gelenkte Demokratie“ fällt seit Beginn der Präsidentschaft Putins auch immer wieder in Bezug auf Russland und dass die Beziehung zwischen Medien und Staat in Russland durchaus als schwierig bezeichnet werden kann, ist nicht erst seit dem Tod von Anna Politkowskaja bekannt. Immer wieder ist auch von „Zensur“ und fehlender Meinungsfreiheit die Rede (z.B.: Mommsen, Nußberger 2007: 41, 46-55). Ich selbst möchte Journalistin werden und allein deshalb interessieren mich die Entwicklungen in Russlands Medienlandschaft.
Aber auch aus der Sicht der Politikwissenschaft halte ich es für wichtig, sich mit Russ-land und den dortigen Medien zu beschäftigen. Der liberale Politiker Boris Nemzow sieht im politischen System Russlands „(e)in Einparteiensystem, Zensur, ein Taschenparlament, eine zahme Justiz, strikte Zentralisierung von Macht und Finanzen, eine übertriebene Rolle für die Geheimdienste und die Bürokratie.“ (zitiert nach: Mommsen, Nußberger, 2007: 41) Betrachtet man die Medien nun als vierte Gewalt im Staat, die
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eine kontrollierende Rolle einnehmen sollen, so scheint es mir im Falle des Russischen Staates interessant die Medienstruktur Russlands zu beleuchten und somit Macht und Ohnmacht russischer Medien in deren Verhältnis zum Staat unter Putin herauszustellen. In der vorliegenden Bachelor-Arbeit möchte ich mich daher mit folgender Fragestellung beschäftigen:
„Wie gestaltete sich das Verhältnis zwischen Medien und Staat in Russland unter Präsident Putin und inwiefern kann man von Macht oder Ohnmacht der Medien gegenüber dem Staat in Russland unter Präsident Putin sprechen?“ Um diese Frage zu beantworten werde ich in Kapitel zwei zunächst eine Betrachtung des politischen Systems Russlands vornehmen. Hier werde ich auf die einzelnen wichtigen Akteure eingehen und diese auch auf ihre jeweilige Macht hin untersuchen. Im dritten Kapitel steht das russische Mediensystem im Mittelpunkt. Auch hier werde ich zunächst einen geschichtlichen Abriss vornehmen, um dann auf die aktuelle Struktur, die Akteure und deren Selbstverständnis einzugehen.
In Kapitel vier werde ich beispielhaft auf zwei Rollen eingehen, die Medien gegenüber Staat einnehmen können. Neben Medien als vierter Gewalt im Staat, werde ich hier auf Medien als Propagandamaschine eingehen. Des Weiteren werde ich hier zwei Analyseschemata einführen, die in Kapitel fünf zur Anwendung gebracht werden. Zum Einen erläutere ich eine Vierfeldertafel zur Typisierung politischer Kommunikationskultur und zum Anderen stelle ich ein Analyseschema nach Daniel Hallin und Paolo Mancini vor, dass sich mit strukturellen Einflussfaktoren des Medien- und des politischen Systems befasst, die sich auf die Autonomie der Medien auswirken können. Im fünften Kapitel werde ich mich dann konkret mit der Eingangs formulierten Fragestellung befassen, die in Kapitel vier eingeführten Analyseschemata anwenden und an-hand der Erkenntnisse aus den vorherigen Kapiteln die Macht und Ohnmacht der Medien in ihrem Verhältnis zum Staat in Russland unter Präsident Putin beschreiben. Das Fazit in Kapitel sechs resümiert noch einmal die wichtigsten Punkte der Arbeit und gibt eine zusammenfassende Antwort auf die Fragestellung dieser Arbeit.
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2.0 Das politische System Russlands
Um das Verhältnis zwischen russischen Medien und dem Staat unter Präsident Putin im weiteren Verlauf dieser Arbeit besser betrachten zu können, werden in diesem Abschnitt sowohl die Verfassung, als auch der Präsident, die Regierung, das Parlament und das Parteiensystem vorgestellt.
2.1 Die Verfassung
Mit der Verfassung von 1993 ist Russland ein „demokratischer föderativer Rechtsstaat mit republikanischer Regierungsform“ (Art. 1). Die Grundprinzipien der Verfassung bestehen demnach in Demokratie, Föderalismus und Rechtsstaatlichkeit. Aber auch Sozialstaatlichkeit, Volkssouveränität, Gewaltenteilung, ideologische Vielfalt, sowie Parteienpluralismus sind in der Verfassung verankert. (vgl. Mommsen 2004: 377-378) Den ersten Teil der Verfassung bilden, nach dem Vorbild des deutschen Grundgesetzes, die Grundrechte, die zum unveränderlichen Teil der Verfassung gehören (vgl. unter anderem Art. 2). Soziale Grundrechte, wie beispielsweise das Recht auf Schutz vor Arbeitslosigkeit oder das Recht auf kostenlose medizinische Hilfe (vgl. Art. 37, 41), sind zwar ebenfalls in der Verfassung festgeschrieben, stellen aber wohl eher ein historisches Vermächtnis, denn eine einlösbare Aufgabe dar.
Insgesamt haben sich die Autoren der russischen Verfassung sehr an derjenigen der V. Französischen Republik orientiert. Daher weist sie auch deutlich semi-präsidentielle Grundzüge auf, die jedoch in der Realität oftmals keine Rolle spielen. In manchen Kreisen wird in Bezug auf die Verfassungspraxis gar von einem „Superpräsidentialismus“ gesprochen. (vlg. Mommsen 2004: 378)
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2.2 Der Präsident
Der Präsident nimmt in Russland eine wichtige, wenn nicht sogar die vorherrschende Stellung ein. Betrachtet man die russische Vergangenheit der Zaren und kommunistischen starken Persönlichkeiten, kann man sich leicht vorstellen, dass die russische Bevölkerung an starke Führungspersönlichkeiten gewöhnt ist. So nehmen zumindest öffentlich weite Teile der Bevölkerung dem Präsidenten es dann auch nicht übel, wenn dieser seine zahlreichen in der Verfassung festgeschriebenen Rechte weiter ausweitet. Boris Jelzin, der die starke Rolle des Präsidenten offen vertrat, fand 1993 folgende Worte:
„Aber was wollen Sie? In einem Land, das an Zaren und Führer gewöhnt ist; in einem Land, in dem sich keine klaren Interessengruppen herausgebildet haben, in dem die Träger der Interessen nicht bestimmt sind, sondern gerade erst normale Parteien in der Entstehung begriffen sind; in einem Land, in dem der rechtliche Nihilismus überall zu Hause ist - wollen Sie in einem solchen Land das Hauptgewicht allein oder in erster Linie auf das Parlament legen? ... Jede Zeit hat ihr eigenes Machtgleichgewicht in einem demokratischen System. Heute schlägt in Rußland dieses Gleichgewicht zugunsten des Präsidenten aus“ (zitiert nach Mommsen 2004: 381).
Tatsächlich ist der russische Präsident nicht nur das Staatsoberhaupt des Landes, sondern laut Verfassung auch Garant derselbigen, sowie der „Rechte und Freiheiten des Menschen und des Bürgers“ (Art. 80, Abs. 2). Im weiteren Verlauf des zweiten Absatzes wird dem Präsidenten aufgetragen, das „aufeinander abgestimmte Funktionieren und Zusammenwirken der Organe der Staatsgewalt“ zu gewährleisten. Manche Wissenschaftler sehen gerade in diesem Teilsatz ein Einfallstor für willkürliche Machterweiterungen seitens des Präsidenten. Insgesamt bietet die Verfassung dem Staatsoberhaupt Russlands aber auch ohne eigenmächtige Erweiterungen viele Rechte. So ist es ihm vorbehalten, die Richtung der Außen- und Innenpolitik vorzugeben, er ist der Oberbefehlshaber der Streitkräfte und ernennt, beziehungsweise entlässt auch die Führung des Militärs. Auch die Gesetzesinitiative liegt beim Präsidenten, sowie ein suspensives Veto gegenüber dem Parlament. (vgl. Mommsen 2004: 379 und Buhbe, Makarenko 2006: 3)
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Trotz allem bietet die Verfassung aber auch Elemente der Gewaltenteilung: Wichtige Positionen, wie das Amt des Ministerpräsidenten oder des Regierungschefs, müssen beispielsweise durch das Parlament bewilligt werden. Lehnt die Staatsduma den vom Präsidenten vorgeschlagenen Kandidaten für das Amt des Premierministers dreimal ab, löst der Präsident die Kammer auf. Hier zeigt sich, dass die Abgeordneten in ihrer Entscheidung also nicht völlig frei sind und die Gewaltenteilung auf gewisse Weise direkt wieder eingeschränkt ist. Ähnlich theoretisch ist die Möglichkeit des Föderationsrates über die Absetzung des Präsidenten bei Hochverrat oder schwerwiegenden Verbrechen als letzte Instanz zu entscheiden. Zum Einen muss die Staatsduma das Verfahren anstoßen, zum Anderen muss sowohl in der Duma als auch im Föderationsrat eine Zweidrittelmehrheit für das Verfahren gewonnen werden. Zusätzlich muss das Oberste Gericht einen entsprechenden Tatbestand seitens des Präsidenten feststellen. Auch der Ministerpräsident als Gegengewicht zum Präsidenten ist eher eine in der Verfassung festgelegte Wunschvorstellung, denn Realität. (vgl. Mommsen 2004: 379-380 und Buhbe, Makarenko 2006: 3)
Es bleibt abzuwarten, wie sich dieses Machtverhältnis unter Putin als Ministerpräsident und dem Präsidenten Medwedjew entwickelt.
2.3 Die Regierung
Die Regierung Russlands besteht aus einem Vorsitzenden, der auch als Ministerpräsident oder Premierminister bezeichnet wird, dessen Stellvertretern und einer variierenden Zahl an Ministern. Der Premierminister schlägt dem Präsidenten spätestens eine Woche nach seiner Wahl die Regierungsmitglieder zur Ernennung vor. Laut Artikel 83b hat der Präsident trotz der Rolle des Premierministers das Recht, im Kabinett den Vorsitz zu führen. (vgl. russische Verfassung, Art. 110-112)
Bemerkenswert ist die Tatsache, dass die Regierung oft unabhängig von parlamentarischen Mehrheiten oder Koalitionen gebildet wird, was zum Einen an der Idee von einem Fachleutekabinett, zum Anderen aber auch an der Ablehnung der Parteien durch die Spitzenpolitiker liegt. Auch Koalitionen kommen nicht immer zustande, selbst wenn die Parteien zu ähnlichen Lagern gehören. (vgl. Mommsen 2004: 385)
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Eine wichtige Rolle übernimmt die sogenannte Präsidentenadministration, die mit ihren rund 2000 Beschäftigten den Regierungsapparat mehr oder weniger dupliziert. Dekrete und Gesetzesvorlagen werden hier vorbereitet. Hervorgegangen ist diese Einrichtung aus der Zentralkomitee der Sowjet-Union und so ist es nicht verwunderlich, dass es Ähnlichkeiten zwischen den Institutionen zu entdecken gibt. Wie in Abschnitt 2.4 beschrieben wird, hat die Präsidentenadministration auch einen Einfluss auf das Parlament. (vgl. Mommsen 2004: 383)
Ein weiteres Element der Regierung ist der Nationale Sicherheitsrat nach Vorbild der USA. Seine Hauptaufgabe besteht in der Koordinierung der Arbeit von Ministerien und Behörden. Außerdem gibt der Rat Empfehlungen zu Fragen der Innen- und Außenpolitik, der Verteidigungsfähigkeit und zu Sicherheitskonzepten. Manche Kritiker sehen in dieser Institution jedoch eine Reinkarnation des Politbüros. (vgl. Mommsen 2004: 383-384)
2.4 Das Parlament
Das russische Parlament, auch als „Föderalversammlung“ bezeichnet, besteht aus zwei Kammern, der Staatsduma zum Einen und der Bundesversammlung, beziehungsweise dem Föderationsrat zum Anderen. Laut Verfassung stellt das Parlament das „Vertretungs- und Gesetzgebungsorgan der Rußländischen Föderation“ dar (russische Verfassung Kapitel 5, Art. 94). Im Folgenden werden die beiden Kammern kurz einzeln beschrieben. Eine detaillierte Betrachtung ist auf Grund des Umfangs der Arbeit nicht möglich und erscheint auch für die weitere Betrachtung nicht also unbedingt erforderlich.
2.4.1 Die Staatsduma
Die Staatsduma wird auf vier Jahre gewählt und besteht aus 450 Abgeordneten. Aus ihrer Mitte wählen sie einen Vorsitzenden, sowie einen Stellvertreter, der die Sitzungen leitet. In die Duma kann jeder mindestens 21-jährige Bürger Russlands, der das aktive
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Wahlrecht besitzt, gewählt werden. Jedoch ist es untersagt, gleichzeitig in beiden Kammern oder in der Duma und anderen Vertretungsorganen des Staates zu sitzen. In Artikel 103 der Verfassung sind die Zuständigkeiten der Staatsduma geregelt. Wie bereits im Abschnitt über den Präsidenten aufgezeigt, stehen ihr zwar laut Verfassung einige Rechte und auch eine gewisse Macht zu, die aber in der Praxis nicht immer so zur Wirkung kommen, wie die Autoren der Verfassung es vielleicht im Sinn hatten. (vgl. russische Verfassung: Kapitel 5, Buhbe, Makarenko 2006: 3-4 und Buhbe, Makarenko 2007: 276-277)
Unter Präsident Jelzin gab es in der Duma immer wieder Schwierigkeiten, die nötigen Mehrheiten bei Abstimmungen zu erreichen. Dieses Problem wurde spätestens seit dem Amtsantritt Putins dadurch gelöst, dass die Präsidialadministration enormen Druck auf die Abgeordneten ausübt und so ein Überlaufen vieler Abgeordneter in die Kremlpartei zu beobachten ist. Erstmals ist dieses Phänomen Ende 1999 zum Vorteil der Partei „Einheit - Der Bär“ aufgetreten. Als Folge aus dieser Praxis hatte die Partei deutlich mehr Sitze in der Duma, als sie eigentlich durch die Wahl erhalten hatte. Auch nach den folgenden Wahlen ließ sich ein solches Überlaufen in der Staatsduma verfolgen. (vgl. Mommsen, Nußberger 2007: 39 und Buhbe, Makarenko 2007: 277) Ein Abgeordneter brachte die Situation folgendermaßen auf den Punkt: „Anstatt dass das Parlament die Regierung bildet, war es die Regierung, die sich für sich und unter ihrer Führung ein Parlament schuf.“ (zitiert nach Mommsen, Nußberger 2007: 39-40)
Als positiv könnte man an dieser Verfahrenspraxis wohl höchstens hervorheben, dass durch die künstliche Mehrheit lange überfällige Gesetze auf den Weg gebracht wurden. Über die Machtbeschneidung der Duma und über eine gewisse Verhöhnung der Bevölkerung sollte das aber nicht hinwegtäuschen.
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2.4.2 Der Föderationsrat
Als Vertretung der Regionen verstanden, sollte der Föderationsrat, nach dem Vorbild des amerikanischen Senats aus je einem Mitglied der Legislative und der Exekutive der Regionen bestehen. Die Verfassung lässt die Art der Benennung der Mitglieder der zweiten Kammer des Parlaments jedoch offen, und so wurden die Mitglieder für den ersten Föderationsrat direkt gewählt. Später wurde per Gesetz verfügt, dass der Föderationsrat aus den Vorsitzenden der entsprechenden regionalen Organe, also aus den Gouverneuren und Präsidenten der nationalen Republiken sowie den Sprechern der regionalen Parlamente besteht. Präsident Jelzin verhalf dem Föderationsrat zu mehr Gewicht, als er veranlasste, die Gouverneure direkt vom Volk wählen zu lassen. Bis dato hatte er selbst die Provinzoberhäupter bestimmt. (vgl. Mommsen 2004: 399) Um der so entstandenen Machtfülle entgegen zu wirken, wurde der Bestellmodus für die Mitglieder des Föderationsrats unter Präsident Putin erneut geändert. Seitdem besteht die zweite Kammer aus je zwei Delegierten aus den Regionen, die ständig in Moskau wohnen. Der Vorteil dieser Regelung liegt in der kontinuierlichen Arbeit des Organs, das sich zuvor, auf Grund der eigentlichen Aufgabe der damaligen Mitglieder, nur etwa alle drei Wochen treffen konnte. Jedoch litt nicht nur die Macht der zweiten Kammer gegenüber der Staatsduma und der Exekutive unter dieser Änderung. Auch die eigentliche Idee der Repräsentation der Regionen verlor durch die Neugestaltung an Bedeutung. Zum Teil wurden hohe Summen für einen Sitz im Föderationsrat geboten und es lässt sich erkennen, dass eine hohe Anzahl an Lobbyisten in der Kammer vertreten ist. Auffallend ist außerdem, dass viele Mitglieder aus Moskau oder St. Petersburg stammen und nicht etwa, wie eigentlich gedacht, aus den Regionen. (vgl. Mommsen 2004: 399-401)
Zu den Rechten des Föderationsrats gehören die Ernennung des Generalstaatsanwaltes und höchster Richterposten, außerdem muss der Rat einem Verhängen des Kriegs- oder Ausnahmezustandes zustimmen. Auf seine Rolle bei einem Amtsenthebungsverfahren des Präsidenten wurde bereits im Abschnitt 2.2 eingegangen. Dort wurde auch bereits verdeutlicht, dass die Rechte des Rates nicht immer in der Weise ausgeübt werden können, wie es die Verfassung vorsehen mag.
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2.5 Das Parteiensystem
Wie schon in Abschnitt 2.3 erwähnt, gibt es eine gewisse Abneigung vieler Spitzenpolitiker gegenüber politischen Parteien (vergleiche auch Buhbe, Makarenko 2007: 277-278). Insgesamt ist das russische Parteiensystem eher schwach ausgeprägt. Zwar bilden sich vor jeder Parlamentswahl immer wieder neue Parteien, die sich jedoch zum großen Teil weder lange halten, noch in den Regionen etablieren können. Die Kommunistische Partei der Rußländischen Föderation (KPRF), die Liberal-Demokratische Partei Russ-lands (LDPR) und die demokratische Partei Jabloko gehören zu den wenigen Parteien, die durchgängig seit 1993 aktiv sind. Eine Konzentration des Parteiensystems wurde durch eine fünf Prozent Klausel bei Parlamentswahlen zu erreichen versucht. (vgl. Mommsen 2004: 387 und Buhbe, Makarenko 2007: 277-279, 281: Tabelle1) Die ersten freien Parlamentswahlen im Dezember 1993 hatten eine kurze Vorlaufzeit, so dass weder die Parteien eine ausreichende Möglichkeiten hatten, auf sich aufmerksam zu machen, noch die Wähler die Gelegenheit gehabt hätten, sich in der neuen Par-teienlandschaft zurecht zu finden. Die Wahlbeteiligung fiel dann auch entsprechend gering aus. (vgl. Mommsen 2004: 387-388)
Nicht nur die hohe Zahl der unabhängigen Kandidaten, die sogenannten Unbegreiflichen 1 , machte Koalitionsbildungen schwierig. Im Laufe der Jahre gab es daher mehrere Versuche von Seiten der Regierung ein Zwei-Parteien-System zu etablieren, was allerdings scheiterte. (vgl. Mommsen 2004: 388-389)
Erst durch das neue Wahlgesetz von 2004 wurde das Problem der Unbegreiflichen dann endgültig gelöst, in dem das bisherige System einer Mischung aus Mehrheits- und Verhältniswahlrecht in ein „reines Verhältniswahlsystem auf Basis von Parteilisten“ (Buhbe, Makarenko 2006: 5) umgewandelt wurde (vgl. Buhbe, Makarenko 2006: 3, 5 und Buhbe, Makarenko 2007: 277, 279).
1 Unter den direkt gewählten Kandidaten befanden sich viele (bei den Wahlen 1993 waren es 141), die
sich keiner Partei zugehörig fühlten. Diese unabhängigen Kandidaten wurden als die Unbegreiflichen
bezeichnet, da ihr Abstimmungsverhalten nicht vorherzusagen war. Man konnte sich also nicht darauf
verlassen, dass sie sich der Meinung der einen oder anderen Partei anschließen würden. (vgl. Mommsen
2004: 388)
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Bei den Parlamentswahlen 1999, die in Russland als eine Art Vorentscheidung für die anstehenden Präsidentschaftswahlen galten, schien ein Sieg der Partei „Vaterland -Ganz Russland“ von Jurij Luschkow und dem früheren Premierminister Jewgenij Primakow schon fast sicher. Auch ein Sieg Primakows bei den Präsidentschaftswahlen wurde wahrscheinlich. Da dies gegen die Pläne Jelzins stand, Wladimir Putin als seinen Nachfolger zu etablieren, erschuf dieser wenige Wochen vor den Wahlen die Partei „Einheit - Der Bär“. Nach außen hin sollte es jedoch so aussehen, als ob die neue Partei eine Gegenbewegung zu Jelzin darstellte. Aus diesem Grund wurden Personen engagiert, die als Widersacher des damaligen Präsidenten bekannt waren. Tatsächlich hatte diese Taktik und eine negative Berichterstattung über die Partei „Vaterland - Ganz Russland“ den gewünschten Erfolg. „Einheit - Der Bär“ konnte bei den Wahlen auf den zweiten Platz kommen. (vgl. Mommsen 2004: 390)
Aus der Partei „Einheit - Der Bär“ bildete sich 2002 in Verschmelzung mit ehemals opponierenden Parteien die Partei „Einiges Russland“. Weitere Parteien agieren als sogenannte Satellitenparteien, die gegebenenfalls für Mehrheiten zu Gunsten „Einiges Russland“ sorgen. (vgl. Mommsen 2004: 393)
Das neue Parteiengesetz von 2004 könnte „Einiges Russland“ zusätzlich dienlich sein. Es legt die Mindestmitgliederzahl für Parteien auf 50.000 Personen fest und wird somit dafür sorgen, dass kleinere Parteien aufgelöst werden und es neue Parteien schwieriger haben. (vgl. Buhbe, Makarenko 2006: 5 und Buhbe, Makarenko 2007: 279) Insgesamt lässt sich sagen, dass die Parteien Russlands noch weit davon entfernt sind, die Funktionen auszuüben, die für westliche Parteien üblich sind. Zumal viele der Parteien nur rudimentäre Parteistrukturen aufweisen oder nicht bis in die Regionen hinein wirken, lassen sie sich jedenfalls zum großen Teil nicht als Repräsentant der Stimme des Volkes beschreiben. Vielmehr handelt es sich zum Beispiel bei den „Parteien der Macht“ um „bürokratische Strukturen ohne jedes ideologische Profil“ (Mommsen 2004: 393), während man anderen Parteien puren Lobbyismus oder die Unterstützung einzelner Politiker als einzigen Existenzgrund vorwerfen könnte. Das Einwirken der Präsidialadministration auf die Stimmenverteilung in der Duma lässt die Parteien wie Marionetten wirken und dürfte das Ansehen der Parteien in der Bevölkerung nicht gerade steigern. (vgl. Mommsen 2004: 393, Buhbe, Makarenko 2006: 1-6 und Buhbe, Makarenko 2007: 273-275)
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3.0 Das russische Mediensystem
Um das Verhältnis zwischen Medien und Staat beurteilen zu können, reicht es natürlich nicht aus, das politische System Russlands zu betrachten. Auch das russische Mediensystem muss Gegenstand der Betrachtung sein. Das soll in diesem Kapitel geschehen. Zunächst wird auf die historische Entwicklung des Mediensystems eingegangen. Anschließend werden die Strukturen und Akteure des aktuellen Systems dargestellt. Abschließend wird noch auf das Selbstverständnis der Medienhandelnden in Russland eingegangen. Dieses Hintergrundwissen erscheint für die weitere Arbeit sinnvoll.
3.1 historische Entwicklung
Bereits unter Stalin gab es in Russland eine gewisse Medienkontrolle durch das System, aber erst gegen Ende der 1960er Jahre, mit der weiten Verbreitung des Fernsehens, wurden die Medien regelrecht als Propagandamaschinerie benutzt, wobei wohl das größte Augenmerk auf dem noch recht neuen Sendeformat lag. Dies wird daran gelegen haben, dass bereits Ende der 1960er Jahre rund die Hälfte und Mitte der 1970er Jahre zwei-Drittel der Bevölkerung durch das Medium Fernsehen erreicht werden konnten. Jedoch war es natürlich schwieriger Bild und Ton zu kontrollieren, so dass es nicht verwundert, dass es zu Sowjetzeiten nur sehr wenige Live-Sendungen gab. Die äußerst beliebte nächtliche Nachrichten-Sendung „Vremya“ stellte eine dieser Ausnahmen dar, doch auch hier wurden sämtliche Texte vorab überprüft und redigiert. (vgl. Koltsova 2006: 22-24 und Gladkov 2002: 34-35)
Die Zensur der Massenmedien wurde zum Einen durch die offizielle sowjetische Doktrin über die Massenmedien, zum Anderen durch zentral gesteuerte Kontrollsysteme vorbereitet und gewährleistet. Die Doktrin über die Massenmedien basierte auf Lenins Verständnis, dass Zeitungen „kollektive Propagandisten, Agitatoren und Organisatoren“ (nach Koltsova 2006: 24; von mir übersetzt, V.S.) sein müssten. Insgesamt wurde von den Medien verlangt, das sowjetische System zu unterstützen. Dennoch war von Meinungsfreiheit die Rede, wobei hier Freiheit von Kapital und Oppositionspolitikern gemeint war, so dass man von einer parteitreuen Meinungsfreiheit sprechen könnte. (vgl. Koltsova 2006: 24 und Gladkov 2002: 35-38)
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Die Einhaltung der in der Doktrin formulierten Grundsätze zu kontrollieren, oblag von staatlicher Seite aus der so genannten „Glavlit“, der „Hauptverwaltung für Angelegenheiten der Literatur und des Verlagswesens“ (Gladkov 2002: 39), die nach Stalins Tod in „Hauptverwaltung des staatlichen Komitees für Pressewesen beim Ministerrat der UdSSR für den Schutz von Staatsgeheimnissen in der Presse“ (Gladkov 2002: 40) umbenannt wurde. Die „Glavlit“ verfügte über eine Reihe von Zensoren, offiziell jedoch Editoren genannt, die an allen wichtigen Gabelpunkten der Massenmedien zu finden waren. Die Zensoren erhielten Instruktionen über die Bannung von Bildern, Statistiken und Ähnlichem. Auch das Verbot von Nennungen unliebsam gewordener Personen, Bücher oder Kunstwerke konnte Mittelpunkt solcher Instruktionen sein, die jedoch niemals offen den Journalisten gezeigt werden durften, sondern vielmehr in persönlichen Unterredungen mündlich übermittelt wurden. (vgl. Koltsova 2006: 25-26 und Gladkov 2002: 39-41)
Eindrucksvoll wird der Erfolg dieser Praxis in der Ausstellung „X für U - Bilder, die lügen“ dokumentiert. Hier wird anhand von Beispielen wie den unten abgebildeten Fotos aufgezeigt, wie unliebsam gewordene Personen aus Bildern herausretouchiert wurden und somit versucht wurde, diese Personen aus dem Gedächtnis der Bevölkerung zu streichen. Diese Technik wird als „Damnatio memoriae“, zu deutsch etwa: „Aus dem Andenken streichen“ bezeichnet. Bei den abgebildeten Fotos handelt es sich um eine Rede Lenins 1920 in Moskau. Auf dem rechten Bild erkennt man, dass Leo Trotzki und Lew Kamenew, auf dem linken Bild noch auf der Treppe stehend, nachträglich aus dem Foto entfernt wurden. (vgl. Haus der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland (Hrsg.) 2003: 30-33)
Abbildung 1: Foto und retouchiertes Foto einer Rede Lenins 1920 in Moskau
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Um unliebsame Gegner auszuschalten, wurden ebenfalls die Medien benutzt, wie sich ein Journalist erinnert:
„It also happened like this: the city [Party] committee gave an instruction to publish a critical article about the director of a particular factory; he had become too impudent, they said. So you were permitted to criticize this way. And then they fired him, but it looked as if it was not their own initiative, but the initiative of the journalists. That’s how they used [us].“ (zitiert nach Koltsova 2006: 26)
Als kurzsichtig an der Überwachung der Medien durch das Sowjetsystem könnte man die Konzentration der Überwachung auf die Medienschaffenden bezeichnen. Die Rezipienten wurden völlig außen vor gelassen. Befragungen aus der Zeit zeigen, dass daher wohl nicht die gesamte erhoffte Wirkung die Bevölkerung erreichte. Außerdem gelang es einigen Journalisten ihre Texte so zu schreiben, dass man zwischen den Zeilen doch gewisse Botschaften herauszulesen vermochte, was manche Leser dann wohl auch bei manchen Zeitungen, etwa bei „Prawda“ oder „Iswestija“, versuchten. Ein messbares Resultat vermochte diese Praxis jedoch nicht zu erreichen. (vgl. Koltsova 2006: 27, Gladkov 2002: 41-42 und Wehner 2008: 348)
Trotz aller Überwachung existierten also auch während der Sowjetzeit bereits kritische Stimmen, die immer mal wieder Mittel und Wege fanden, um ihrer Meinung Gehör zu verschaffen. Zunächst geschah dies, wie beschrieben, eher im Verborgenen, besonders unter der Herrschaft Gorbatschows aber traten diese Versuche immer deutlicher hervor. Unter dem Schlagwort „Perestroika“, zu deutsch etwa „Erneuerung“ oder „Neuorganisierung“, wurde diese Zeit und die mit ihr verbundene Politik bekannt. Michael Gorbatschow hatte eingesehen, dass das sowjetische System nicht so leistungsfähig war, wie die westlichen Systeme. Er versuchte durch seine Politik die Menschen wieder mehr für das System zu begeistern und wollte dafür die Medien, dem sowjetischen Verständnis von einem weiterleitenden Medium folgend, mit einspannen. (vgl. Koltsova 2006: 28-29 und Gladkov 2002: 42-43)
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Gorbatschows Versuch äußerste sich in der Politik der Glasnost, dem für diese Arbeit wohl wichtigsten Teil der Perestroika. Glasnost bedeutet übersetzt soviel wie Offenheit oder Öffentlichkeit. Durch diese Politik wurden die vormals verborgenen kritischen Aktivitäten von Journalisten stark gefördert und erreichten ein Maß, das so wohl nicht intendiert war. Im Nachhinein kann man wohl sagen, dass die Situation aus Sicht der politischen Führung aus dem Ruder gelaufen ist und sich viele Journalisten ihre eigenen Rechte herausnahmen. Dabei nutzten sie die allgemeine Unsicherheit und die schlechte Absprache der kontrollierenden Personen untereinander zu ihren Gunsten aus, so dass der eine Kontrolleur vom anderen dachte, seine Zustimmung für eine bestimmte Sendung gegeben zu haben. Andere Journalisten tricksten die Kontrollinstanzen regelrecht aus. Sie wussten, dass die Beiträge in der frühesten Zeitzone kontrolliert wurden, weil die Kontrollinstanzen so noch Zensuren einbauen konnten. Dadurch wollten die Zensoren verhindern, dass beispielsweise in Moskau, das in einer späteren Zeitzone liegt, verbotene oder unliebsame Inhalte ausgestrahlt wurden. Die Journalisten gingen daher dazu über, in der frühesten Zeitzone abgeschwächte Versionen ihrer Beiträge zu zeigen. Die Zensoren fanden so natürlich nichts, was zu beanstanden gewesen wäre und schöpften daher keinen Verdacht, dass die in der Moskauer Zeitzone gezeigten Beiträge unerwünschte Inhalte haben könnten, beziehungsweise haben würden. (vgl. Koltsova 2006: 29 und Gladkov 2002: 42-49)
Doch nicht nur die Journalisten brachen frühere Tabus, auch manche Zensoren gaben delikate Informationen preis und verbündeten sich geradezu mit den Journalisten, wodurch deren Arbeit natürlich erleichtert wurde. Dies geschah außerdem durch die neue Möglichkeit der Live-Berichterstattung, durch die jegliche Zensurmöglichkeit entfiel. Durch die lange Zurückhaltung von Informationen und auch durch die Falschinformation in der vorangegangenen Zeit hatte die Bevölkerung einiges aufzuholen. So scheint es nicht verwunderlich, dass die Bevölkerung geradezu begeistert zur Zeitung griff oder den Fernseher einschaltete. Fast täglich wurden frühere Tabus aufgehoben, über ehemals ungeliebte Personen berichtet und alte Literatur wieder hervorgehoben. (vgl. Koltsova 2006: 29-30 und Wehner 2008: 348)
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3.2 Struktur, Akteure und deren Selbstverständnis
Die wichtigsten Medien in Russland sind das Fernsehen und die Printmedien. Das Radio hat im Laufe der Zeit an Bedeutung verloren und wird daher in dieser Arbeit nicht berücksichtigt. (vgl. Kreisel 2001: 243-250)
Unter Präsident Jelzin nahm die in der Zeit der Perestroika begonnene Entwicklung zu einem kritischen Journalismus, wie er in westlichen Ländern üblich ist, ihren weiteren Verlauf, wenn er auch nie ganz auf westlichem Standard ankommen sollte. Durch die Privatisierung der Wirtschaft bildeten sich neue nicht-staatliche Medien heraus. Auch das Gesetz über die Massenmedien aus dem Jahr 1992, das Zensur verbot und Informationsfreiheit garantierte, förderte einen pluralistischen Journalismus. Besonders deutlich wurde dies während des ersten Tschetschenienkriegs, der durch die Medien stark kritisiert wurde und dadurch eine Anti-Kriegsstimmung in der Bevölkerung hervorgerufen wurde. (vgl. Wehner 2008: 348-349 und Kreisel 2001: 241-242) Eigentümer der neuen, teils kritischen Medien waren zumeist mächtige Oligarchen, die sich zur politischen und gesellschaftlichen Einflussnahme wahre Medienimperien errichteten. Hauptsächlich handelte es sich um die Bosse von großen Finanzgruppen oder Verbindungen aus Banken und Industrie. Hervorzuheben sind hier vor allem zwei Oligarchen: Wladimir Gussinskij und Boris Beresowskij. Während man Beresowskij als klassischen Oligarchen bezeichnen könnte, der durch die Medien nur seine Macht verstärken will, baute Gussinskij, für russische Verhältnisse untypisch, ein eigenes Medienunternehmen aus. Seine Media Most Holding unterhielt neben Zeitungen, beziehungsweise Zeitschriften vor allem den Radiosender „Echo Moskwy“ und nach langem Zerren um eine Zulassung auch den privaten Fernsehsender NTV, wobei das N für nesawissimoje, zu deutsch „unabhängig“, stand. Beresowskijs LogoVaz FIG (Finanz-Industrielle Gruppierung) unterhielt neben verschiedenen Zeitungen das Verlagshaus „Kommersant“, den Fernsehsender Kanal 6 und hielt Anteile am staatlichen Sender ORT. (vgl. Wehner 2008: 348-350, Koltsova 2006: 37-38 und Trautmann 2002: 147-155)
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Doch nicht nur die immer noch, wenn auch in abgeschwächtem Maße, vorhandenen Zensuren und Gängelungen machten den Journalisten in der Regierungszeit Jelzins zu schaffen. Auflagenschwäche, Desinteresse in der Bevölkerung und damit verbundene geringe Werbeeinnahmen brachten immer mehr Redaktionen in finanzielle Engpässe. So verwundert es nicht, dass viele Journalisten käuflich waren und die Redaktionen von den Einstellungen ihrer Eigentümer immer abhängiger wurden. Ein Meinungsmonopol, wie zu Sowjetzeiten, bildete sich jedoch auf Grund der recht unterschiedlichen Vorstellungen der Oligarchen und sonstigen Medieneigentümer nicht heraus. (vgl. Gladkov 2002:163-167, Wehner 2008: 349, Koltsova 2006: 37-39 und Trautmann 2002: 155-161)
Ganz im Gegensatz zu der relativ freien Periode vor allem am Anfang von Jelzins Regierungszeit, wirkte Präsident Putin vom Beginn seiner Amtszeit an gegen freie und besonders gegen kritische Meinungsäußerungen. Seine langjährige Tätigkeit beim sowjetischen Geheimdienst hat bei Putin eine deutlich erkennbare Prägung hinterlassen. Offene Kritik erträgt er nur schwer. So verwundert es nicht, dass zwei der bedeutendsten Medien-Oligarchen, die kritische Medien betrieben, recht schnell von der Bildfläche verschwanden. Wladimir Gussinskij, der das Medienimperium Most leitete, wurde der Steuerhinterziehung beschuldigt. Der eigentliche Grund seiner Verhaftung war aber wohl die versagte Unterstützung Putins bei den Wahlen und die kritische Berichterstattung über den zweiten Tschetschenien-Feldzug. 17 Oligarchen machten mit einem offenen Brief auf ihr Unverständnis der Situation aufmerksam und nannten die Inhaftierung „an attack of the authorities on oligarchs“ (zitiert nach Koltsova 2006: 197). Boris Beresowskij, der zu Gussinskijs Konkurrenten gehörte, unterzeichnete diese Erklärung zwar nicht, geriet aber, als er sich ebenfalls gegen Putin stellte, selbst bald ins Visier der Wächter der Meinung des Kremls. Im Gegensatz zu Gussinskij konnte Beresowskij jedoch früh genug ins Ausland flüchten und damit einer weiteren Verfolgung entgehen. Dank der teils hohen Verschuldung der betroffenen Medienimperien konnten diese ohne großes Aufsehen staatlich kontrollierten Firmen, wie beispielsweise dem Gasriesen Gazprom, untergeordnet werden. (vgl. Mommsen, Nußberger 2007: 46-48, Wehner 2008: 350, Kreisel 2001: 243-244, 254-255, Koltsova 2006: 42 und 194-204 und Matzen 2006: 305)
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Auch die Zeitung Iswestija wurde von Gazprom übernommen, nachdem sie 2004 kritisch über das Vorgehen russischer Sicherheitskräfte in Bezug auf das Geiseldrama von Beslan berichtet hatte. Heute gehört Iswestija zum Versicherungsunternehmen SOGAS, das jedoch über die hinter ihr stehende Bank Rossija ebenfalls mit Gazprom verbunden ist. (vgl. Wehner 2008: 351 und http://de.wikipedia.org/wiki/Iswestija 2 ) Eine Ausnahme unter den recht kremlfreundlichen Medien stellt der Radiosender Echo Moskwy dar. Obwohl dieser ausgerechnet zum staatsnahen Gazprom-Unternehmen gehört, konnte er sich eine gewisse Unabhängigkeit und gemäßigt kritische Haltung bewahren. Jedoch erreicht dieser Sender, wie die meisten kritisch eingestellten Medien, nicht die ganze Bevölkerung. Es handelt sich hierbei eher um Informationsquellen für die Moskauer Region, wobei sich auch hier am ehesten die gebildeteren Schichten für diese Medien empfänglich zeigen. Das Internet nimmt in dieser Hinsicht ebenfalls eine wichtige Rolle ein. Doch auch hier haben es ausländische Journalisten oder Redaktionen, die mit ausländischen Partnern zusammen arbeiten wesentlich leichter. Das bekam auch der Ölmilliardär Michail Chodorkowski zu spüren, der führende Nachrichtenseiten im Internet finanzierte. Heute sitzt er auf Grund seiner politischen Einstellung im sibirischen Straflager. (vgl. Wehner 2008: 351)
Zu den wichtigsten Medienunternehmen gehören in Russland heute die staatliche Medienholding VGTRK (All-Russia State Broadcasting Company) und die „Gazprom-Media“, die als Tochterunternehmen zu Gazprom gehört. Im Jahr 2004 hielt der Staat 38,23 Prozent der Aktien des Gaslieferanten. (vgl. Wehner 2008: 348 und Kharina-Welke 2004/2005: 578)
Eine genaue Auflistung der Besitzverhältnisse russischer Medienkonzerne kann auf Grund der Undurchsichtigkeit und ständiger Wechsel der Verhältnisse, sowie fehlender Informationen (auch seitens des russischen Staates) hier nicht gegeben werden. Es lässt sich aber insgesamt erkennen, dass der Staat über mehrere Firmen in vielen Medienkonzernen ein Mitspracherecht hat. Erwähnenswert sind hier neben Gazprom auch das Versicherungsunternehmen SOGAS und die Bank Rossija.
2 Wikipedia wird in dieser Arbeit nur dann als Quelle verwendet, wenn auf Grund der Aktualität des je-
weiligen Gegenstandes der Besprechung keine andere ebenso aktuelle Quelle existiert.
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Insgesamt kann man in Bezug auf das russische Mediensystem durchaus zurecht von „politisiertem privatem Kapital“ oder „staatlicher Oligarchie“ (Kharina-Welke 2004/2005: 578) sprechen und feststellen: „Es geht nicht um Profite, sondern in erster Linie um Macht“ (Kharina-Welke 2004/2005: 578). Aus genau diesem Grund ist auch die Beteiligung ausländischer Investoren an der recht unrentablen russischen Presse eher gering. (vgl. Kharina-Welke 2004/2005: 578)
Die beiden folgenden Abbildungen geben eine Übersicht über die VGTRK-Holding und die Gazprom-Media-Holding und den jeweils zugehörigen Medien.
Abbildung 2: Struktur des VGTRK (Kharina-Welke 2004/2005: 579) (Stand etwa 2003, nur die
größten Cross-Ownership-Beteiligten)
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Arbeit zitieren:
B.A. Veronika Streuer, 2008, Medien in Russland - Macht und Ohnmacht im Verhältnis zum Staat unter Putin, München, GRIN Verlag GmbH
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DOI
Massenmedien und Politik in Russland
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