Bestrebungen der Food and Agriculture Organisation (FAO) hinsichtlich internationaler Zugangsregulierung
pflanzengenetischer Ressourcen als Antwort auf Problematiken im Kontext von Biodiversität
Inhaltsverzeichnis
1. Einleitung 3
1.1 Vorworte 3
1.2 Theoretischer Rahmen und Methoden 5
2. Die Food and Agriculture Organization of the United Nations 7
2.1 Selbstverständnis und allgemeine Ziele der FAO 8
2.2 Aktivitäten der FAO 9
3. Die Bedeutung von Biodiversität 10
3.1 Der Wert von Biodiversität 10
3.2 Die Gefährdung von Biodiversität 12
3.3 Die Bedeutung von Biotechnologie für den Erhalt der Biodiversität durch
Charakterisierung und Konservierung phytogenetischer Ressourcen 14
4. Problematiken im Kontext von Biodiversität 16
4.1 Folgen der Einführung geistiger Eigentumsrechte auf pflanzengenetische
Ressourcen 16
4.2 Biopiraterie 22
5. Zugangsregulierung pflanzengenetischer Ressourcen von Seiten der FAO 26
6. Fazit 30
Literaturverzeichnis
2
Bestrebungen der Food and Agriculture Organisation (FAO) hinsichtlich internationaler Zugangsregulierung
pflanzengenetischer Ressourcen als Antwort auf Problematiken im Kontext von Biodiversität
1. Einleitung
1.1 Vorworte
Die Welt wird durch eine steigende Weltbevölkerung, einer weltweiten Zunahme von Hunger und Armut, sowie einem fortschreitenden Klimawandel und Umweltverschmutzung großen Herausforderungen unterworfen.
Die biotechnologische Verwertung und Nutzung pflanzengenetischer Ressourcen spielt hierbei im Hinblick auf die Sicherung und Sicherheit der zukünftigen Nahrungsmittelproduktion eine entscheidende Rolle, wobei durch die Exploration und den Erhalt einer hohen Vielfalt an pflanzengenetischen Ressourcen (einem hohen Maße an Biodiversität) eine Grundlage geschaffen werden kann, um auf die Herausforderungen von sich verändernden Situationen, wie zum Beispiel durch eine Steigerung von Angebot, Diversität und Qualität von Nahrungsmitteln, sowie durch eine Reduzierung der Kosten für Produktion und umweltbezogene Defensivmaßnahmen, reagieren zu können.
Genetische Ressourcen sind aus ökonomischer Sicht Hilfsmittel um bestimmte Produktionen in Gang zu setzen. Es handelt sich um eine Ressource, wenn Zugänglichkeit gegeben ist, wenn das Hilfsmittel technisch nutzbar gemacht werden kann und wenn das Hilfsmittel, gerade vor dem Hintergrund der Landwirtschaft als „big business“, einen Wert für die Wirtschaft hat.
Wie es so oft bei einem Nutzen für die Wirtschaft ist, so hat auch diese Medaille eine Kehrseite. Genetische Ressourcen fungieren als wirtschaftliche Güter, deren biotechnologische Verwertung und deren Konsum im Zusammenhang mit Patentierung in den Punkten Zugang, Nutzung und Nutzen Problematiken aufwirft.
Diesen Problematiken gilt es, aufgrund der hohen Wertigkeit pflanzengenetischer Ressourcen für die Bekämpfung der oben genannten Herausforderungen und der sich daraus resultierenden Notwendigkeit der Charakterisierung, Konservierung und Nutzung phytogenetischer Ressourcen, durch entsprechende Regulierungen beim Zugang entgegenzuwirken.
3
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Die Food and Agriculture Organization of the United Nations ist hierbei ein bedeutender Akteur, der sich mit der dargestellten Gesamtproblematik befasst und eine Vielzahl von Lösungs- und Ansatzwegen hervorgebracht hat.
4
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pflanzengenetischer Ressourcen als Antwort auf Problematiken im Kontext von Biodiversität
1.2 Theoretischer Rahmen und Methoden
Der vorliegenden Arbeit liegt ein theoretischer Rahmen zugrunde, der auf drei ethischen Ansätzen beruht.
Diese sind der Ansatz der Menschenrechte, Minderheitenrechte und Rechte Indigener, der Ansatz des Eurozentrismus, sowie der Ansatz des Utilitarismus.
Mit dem Ansatz des Eurozentrismus und dem Ansatz des Utilitarismus arbeiten wir heraus, dass nach westlichen Vorstellungen, Normen und Werten der Zugang, die Nutzung und der Nutzen aus phytogenetischen Ressourcen sittlich gut und richtig ist, wenn es im Sinne des größten Glückes der größten Zahl, wie es Jeremy Bentham 1 formulierte, nützlich ist und worin der Nutzen besteht.
Vor diesem Hintergrund behelfen wir uns des Ansatzes der Menschenrechte, Minderheitenrechte und Rechte Indigener, um zu Betrachten was für negative Auswirkungen sich im Zusammenhang mit dem Zugang und damit zusammenhängend Nutzung und Nutzen phytogenetischer Ressourcen hauptsächlich auf Bauern, wie aber auch auf indigene Bevölkerungsgruppen ergeben und welche Rechte dieser beiden Gruppen verletzt werden und geschützt werden müssen.
Zur Verfolgung dieser Ansätze benutzen wir die problemorientierte Methode, wobei wir folgendermaßen vorgehen:
Wir beginnen damit, die Food and Agriculture Organization der United Nations (FAO), deren Selbstverständnis, allgemeine Ziele und Aktivitäten vorzustellen, da wir uns der in der Einleitung aufgezeigten Problematik aus der Sicht der FAO nähern und deren Lösung aus der Perspektive der FAO darstellen.
Im nachfolgenden Teil wird die Rolle von Biodiversität, deren Bedeutung und Gefährdung beschrieben, da dies essentiell für das Verständnis ist, wie wichtig die Exploration, der Erhalt und die Nutzung phytogenetischer Ressourcen für die zukünftige Nahrungssicherung und - Sicherheit der Weltbevölkerung ist.
Anschließend gelangen wir zu dem Punkt der Darstellung der Problematiken, die sich im Zusammenhang mit Zugang, sowie damit zusammenhängend Nutzung und Nutzen der
1
Auf Jeremy Bentham und John Stuart Mill geht der Ansatz des Utilitarismus zurück. Vgl.
www.wikipedia.de; Suchbegriff: Utilitarismus; http://de.wikipedia.org/wiki/Utilitarismus
5
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genetischen Ressourcen ergeben und zeigen dann im Folgenden auf, welche Regulierungen im Bereich des Zugangs die FAO zur Lösung der Problematiken hervorgebracht hat. Abschließend fassen wir zusammen, ob und wie diese Regulierungen global durchsetzbar sind.
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2. Die Food and Agriculture Organization of the United
Nations
Die Food and Agriculture Organization (FAO) wurde am 16. Oktober 1945 in Quebec City, Canada als spezialisierte Organisation der United Nations (UN) gegründet. Ihr Sitz ist seit 1951 in Rom und ihr amtierender Generaldirektor ist in der dritten Legislaturperiode 2 Dr. Jacques Diouf aus Senegal. 3 Die FAO ist mit einem Haushaltsvolumen von 749,1 Millionen US$ (2004-2005) und einem Personalbestand von etwa 3700 Mitarbeitern die größte Sonderorganisation der UN. Die Mitgliedszahlen liegen bei 183 Einzelstaaten und der Europäischen Union (EU). 4 Der als Welthungertag bekannte Welternährungstag erinnert nunmehr seit 60 Jahren nicht nur an den Tag der Gründung der FAO, sondern auch an die weltweiten mit Ernährung zusammenhängenden Problematiken, deren Lösung sich die FAO verschrieben hat. 5
2
Eine Legislaturperiode als Generaldirektor dauert 6 Jahre
3
Vgl. Food and Agriculture Organization of the United Nations: Structure and Finance. http://www.fao.org/UNFAO/about/finance_en.html
4
Vgl. Ständige Vertretung der Bundesrepublik Deutschland bei FAO, WFP und IFAD – Rom: FAO. http://www.rom-io.diplo.de/de/03/FAO.html
5
Vgl. www.wikipedia.de. Suchbegriff: FAO.
http://de.wikipedia.org/wiki/Food_and_Agriculture_Organization
7
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2.1 Selbstverständnis und allgemeine Ziele der FAO
Vor dem Hintergrund internationaler Bestrebungen für Nahrungssicherung und Nahrungssicherheit, sieht sich die FAO einerseits als neutrale Plattform für die Diskussion und Aushandlung von Abkommen und Richtlinien, auf der die teilnehmenden Nationen (Entwicklungs-, Schwellen- und Industrienationen) als gleichwertige Verhandlungspartner angesehen werden. Andererseits sieht sich die FAO als „source of knowledge and information“ 6 , wodurch Entwicklungs- und Schwellenländern geholfen werden soll, ihre Tätigkeiten im Bereich der Fischerei, Forst- und Landwirtschaft zu verbessern.
Angestrebt wird allen Menschen weltweit durch eine quantitative und qualitative Steigerung Land-, Forst-, und Fischereiwirtschaftlicher Produktivität und einer verbesserten Verteilung landwirtschaftlicher Erzeugnisse, regelmäßigen Zugang zu ausreichend qualitativ hochwertigen Nahrungsmitteln zu ermöglichen, um letzten Endes „zur Überwindung von Hunger und Unterernährung beizutragen“ 7 und den Menschen einen höheren Lebensstandard zu sichern.
6
Food and Agriculture Organization of the United Nations: About Us.
http://www.fao.org/UNFAO/about/index_en.html
7
Ständige Vertretung der Bundesrepublik Deutschland bei FAO, WFP und IFAD – Rom: Ziele der FAO. http://www.rom-io.diplo.de/de/03/Ziele__der__FAO.html
8
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2.2 Aktivitäten der FAO
Die Aktivitäten der FAO konzentrieren sich im Wesentlichen auf vier Bereiche. Die Weltnahrungs- und Landwirtschaftsorganisation organisiert und unterstützt durch technisches Know-How und in wenigen Fällen auch mit finanziellen Mitteln eine Vielzahl von Entwicklungshilfsprogrammen und –Projekten. In Krisenfällen arbeiten sie mit humanitären Organisationen wie dem World Food Programme zusammen, um beispielsweise Nahrungsmittelhilfe zu leisten.
Durch ein weites Spektrum an Experten und Wissenschaftlern der FAO werden Informationen, die zur Entwicklung der weltweiten Land-, Forst-, Fischerei- und Ernährungswirtschaft dienlich sind gesammelt, ausgewertet und über Dokumente auf der
FAO Internetseite, „hundreds of newsletters, reports and books, (…) several magazines,
numerous CD-ROMS and dozens of electronic fora” 8 verbreitet. Als Beispiel für diese Informationsarbeit kann die 1986 (als AGROSTAT) gegründete FAOSTAT genannt werden. Eine multilinguale Onlinedatenbank, welche als weltweit umfassendstes Sammelsurium standardisierter und validierter internationaler Statistiken über Landwirtschaft, Forstwirtschaft, Fischereiwesen und Ernährung ist. 9 Die Regierungen der Mitgliedsstaaten werden bei der Vorbereitung und Planung der Implementierung effektiver gesetzgeberischer Maßnahmen im Bezug auf die Entwicklung des ländlichen Raumes, oder der Bekämpfung von Hunger unterstützt und beraten. Auf internationaler Ebene nimmt die FAO ebenso normative Aufgaben wahr, indem sie beispielsweise internationale Lebensmittelstandards (durch die Codex Alimentarius Commission 10 ) entwickelt. 11 Des Weiteren liegt eine der vier Hauptaktivitäten darin, politischen Entscheidungsträgern und Experten ein Forum, sei es am Hauptsitz, oder in den lokalen Büros, zu bieten, um sich über wichtige Fragen im Bezug auf Nahrung und Landwirtschaft auszutauschen.
8
Food and Agriculture Organization of the United Nations: FAO’s activities.
http://www.fao.org/UNFAO/about/activities_en.html
9
Vgl. FAOSTAT Homepage. http://faostat.fao.org/
10
Die Codex Alimentarius Commission wurde 1963 von FAO und WHO gegründet, um Lebensmittelstandards, Richtlinien und verwandte Texte wie Codes of Practice zu entwickeln.
11
Vgl. Ständige Vertretung der Bundesrepublik Deutschland bei FAO, WFP und IFAD – Rom: Ziele der FAO.
http://www.rom-io.diplo.de/de/03/Ziele__der__FAO.html
9
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3. Die Bedeutung von Biodiversität
3.1 Der Wert von Biodiversität
Im Rahmen des World Food Day 2004 12 hob der Generalsekretär der United Nations Kofi Annan die besondere Bedeutung von Biodiversität hervor, indem er „individuals and institutions alike“ aufforderte, „to give greater attention to biodiversity as a key theme in our efforts to fight the twin scourges of hunger and poverty and achieve the Millennium Development Goals” 13 .
Die von Annan genannte Schlüsselrolle von Biodiversität, also der Diversität an genetischen Ressourcen, liegt in mehreren Faktoren begründet, die im Folgenden aufgezeigt werden sollen.
Die vor ca. 10000 Jahren begonnene Domestikation von Feldfrüchten, also die Anpassung und das Einfügen ausgesuchter wilder Pflanzenarten in ein vom Menschen geschaffenes spezielles Habitat, hatte zweierlei Auswirkungen. Einerseits beziehen sich diese Auswirkungen auf menschliche Gesellschaften, nicht nur in dem Punkt, dass der Großteil unserer Nahrung von domestizierten Pflanzenarten stammt und somit die Domestikation verstanden werden kann, als „prerequisite to the rise of civilization, and it transformed global demography" 14 , sondern auch in dem Sinne, dass es einen Wandel von unstetem Jagen und Sammeln zu stetem Landwirtschaften ermöglichte. Andererseits zeigen sich die Auswirkungen der Domestikation in den Veränderungen der domestizierten Pflanzenarten. Jedes Anbaugebiet hat bestimmte Umweltverhältnisse, wie beispielsweise klimatische Bedingungen und Bodenverhältnisse, welche die Produktion beeinflussen. Die domestizierten Pflanzen haben sich oder wurden diesen Umwelteinflüssen angepasst und haben im Bezug auf ihre Umwelt und Stressoren, spezielle Merkmale im Sinne von Morphologie oder Ertrag ausgebildet.
Dadurch, dass nun heutzutage die Nahrungsmittelproduktion von nur 30 Arten von Nutzpflanzen dominiert wird, ist die Nahrungsmittelversorgung durch die Konzentration auf
12
Der World Food Day wird jedes Jahr am 16. Okotber als Gründungstag gefeiert. An diesem Tag wird jährlich eine internationale Konferenz zu einem bestimmten Thema abgehalten.
13
FAO. 2005. The role of biotechnology for the characterisation and conservation of crop, forest, animal and fishery genetic resources in developing countries. Background Document to Conference 13 of the FAO. S. 1 Biotechnology Forum (6 June to 3 July 2005): http://www.fao.org/biotech/C13doc.htm
14
FAO. 2005. The role of biotechnology for the characterisation and conservation of crop, forest, animal and fishery genetic resources in developing countries. Background Document to Conference 13 of the FAO. S. 2 Biotechnology Forum (6 June to 3 July 2005): http://www.fao.org/biotech/C13doc.htm
10
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diese geringe Zahl an Arten höchst empfindlich. Phytogenetische Ressourcen von kürzlich, vor tausenden von Jahren und von bisher nicht domestizierten Pflanzenarten spielen hierbei die Rolle einer „insurance against unfavourable ecosystem changes“ 15 , wobei man davon ausgeht, dass auf Veränderungen des Ökosystems, wie zum Beispiel Temperaturanstieg, oder sogar auf Veränderungen bei der Produktnachfrage, wie zum Beispiel im Bezug auf Haltbarkeit, Geschmack oder produzierte Menge, mit der Grundlage eines hohen Maßes an Biodiversität und der Anwendung von Biotechnologie dadurch reagiert werden kann, dass Pflanzenarten mit den gewünschten, den Veränderungen angepassten Merkmalen oder Resistenzen, gezüchtet werden können. Die Nahrungsmittelproduktion ist auf einer solchen Grundlage praktisch stabil und kann sich veränderten Situationen anpassen.
Durch die Nutzung genetischer Ressourcen kann also auch eine verbesserte Anpassung einer Pflanze an eine gegebene Situation, beziehungsweise die Anpflanzung oder Züchtung einer Art vorgenommen werden, die einer gegebenen Situation besser ausgesetzt ist als ihr Vorgänger. Denkbar ist also die Züchtung von Pflanzenarten, die in einem schwierigen Ökosystem, beispielsweise mit einer geringen durchschnittlichen Niederschlagsmenge und schlechten Bodenverhältnissen, einen quantitativ und idealerweise auch einen qualitativ höherwertigen Ertrag liefern. Dies kann somit zur Bekämpfung von Hunger und Armut in Krisengebieten beitragen, da einerseits durch einen qualitativ höheren Ertrag der Nährwert gesteigert werden kann und andererseits durch einen quantitativ höheren Ertrag nicht nur eine verbesserte Nahrungsmittelversorgung erreicht werden kann, sondern Landwirte auch eine produktive Effizienzsteigerung und somit eine monetäre Ertragssteigerung erzielen können. 16 Das für die Sicherung und Sicherheit der Nahrungsmittelproduktion, sowie die damit einhergehende Verbesserung der Lebensumstände der Menschen benötigte Maß an Biodiversität ist jedoch durch eine Vielzahl vom Menschen verschuldeter Faktoren stark gefährdet.
15
FAO. 2001. Ethical Issues in Food and Agriculture. The issues S.4. FAO Corporate Document Repository: http://www.fao.org/documents/show_cdr.asp?url_file=/DOCREP/003/X9601E/X9601E00.HTM
16
Vgl. FAO. 2005. The role of biotechnology for the characterisation and conservation of crop, forest, animal and fishery genetic resources in developing countries. Background Document to Conference 13 of the FAO Biotechnology Forum (6 June to 3 July 2005): http://www.fao.org/biotech/C13doc.htm
11
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3.2 Die Gefährdung von Biodiversität
Der Erhalt der Diversität phytogenetischer Ressourcen wird durch eine Vielzahl von Einflüssen bedroht. Der Generaldirektor der FAO Jacques Diouf zeigte diese Bedrohung während des World Food Day 2004 an einem Beispiel im Bezug auf die Reduktion forstwirtschaftlicher Biodiversität auf, indem er sagte, dass obwohl Wälder unter den wichtigsten Stätten von Biodiversität seien, die weltweiten Waldflächen in einer alarmierenden Rate sinken würden. 17
Die Zunahme der Weltbevölkerung, Landflucht, eine gestiegene Penetration globalisierter Märkte und die damit verbundene „specialization in agricultural production, industrial pollution and deforestation“ 18 können als Gründe für die Bedrohung genannt werden.
Der Anstieg der Weltbevölkerung äußert einen Druck auf die Produktivität der Nahrungsmittelproduktion, welcher durch eine in globale Märkte eingegliederte und nahezu industriell erscheinende Landwirtschaft „as an increasingly large-scale business“ 19 aufgefangen wird.
Im Nahrungs- und Landwirtschaftssektor gibt es global gesehen eine Dominanz von einigen wenigen transnational agierenden Unternehmen, die ein privates profitorientiertes Interesse verfolgen. Die Reaktion auf den gestiegenen Druck auf Produktivität und Effizienz der Nahrungsmittelproduktion, sowie auf den durch globale Konkurrenz erzeugten Preisdruck hat zur Folge, dass Nutzpflanzen mehr und mehr genetisch homogen werden, da nur solche Pflanzenarten (massenhaft) angebaut werden, die auch letzten Endes den höchsten privaten Nutzen bringen, wobei „local varieties or landraces“ ersetzt werden „by improved and/or exotic varieties and species“ 20
17
Vgl. FAO. 2005. The role of biotechnology for the characterisation and conservation of crop, forest, animal and fishery genetic resources in developing countries. Background Document to Conference 13 of the FAO. S. 1 Biotechnology Forum (6 June to 3 July 2005): http://www.fao.org/biotech/C13doc.htm
18
Vgl. FAO. 2001. Ethical Issues in Food and Agriculture. The issues. FAO Corporate Document Repository: http://www.fao.org/documents/show_cdr.asp?url_file=/DOCREP/003/X9601E/X9601E00.HTM
19
FAO. 2001. Ethical Issues in Food and Agriculture. Current trends. FAO Corporate Document Repository: http://www.fao.org/documents/show_cdr.asp?url_file=/DOCREP/003/X9601E/X9601E00.HTM
20
FAO. 2005. Conference 13 of the FAO Biotechnology Forum. Summary document of the FAO e-mail conference: "The role of biotechnology for the characterisation and conservation of crop, forest, animal and fishery genetic resources in developing countries". Archives of debate, conference 13. http://www.fao.org/biotech/logs/C13/summary.htm
12
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Im Gegensatz zu Industrieländern, in denen durch Rückgang von Geburtenraten und einer hohen Lebenserwartung die Bevölkerungsstrukturen von einer hohen Anzahl älterer Menschen dominiert werden, haben Entwicklungsländer wesentlich jüngere Bevölkerungsstrukturen. Da die jungen Bevölkerungsteile den größten Anteil an der in Entwicklungsländern stark vorherrschenden Migrationsbewegungen vom Land in die Stadt haben, führt dies zu einem Anstieg des demographischen Alters in ländlichen Gegenden, was Auswirkungen auf die Zahlen der ländlichen zu landwirtschaftlicher Arbeit fähigen Bevölkerung hat. Dies wiederum führt dazu, dass durch den Rückgang landwirtschaftlicher Arbeit nicht nur die Möglichkeiten zur Selbstversorgung mit landwirtschaftlichen Produkten sinken, sondern auch genetische Ressourcen vom Verschwinden bedroht sind, da gerade kleine Bauern und gerade in ländlichen Gegenden der Entwicklungsländer, wo wiederum gerade hier ein hohes Maß an Biodiversität vorherrscht, traditionell überwiegend Pflanzenarten anbauen, die wilde Verwandte der domestizierten Pflanzenarten sind und Merkmale im Zusammenhang mit Umwelteinflüssen aufweisen, deren genetische Ressourcen einen hohen Wert aufweisen. 21
Eine Verdrängung oder ein Rückgang phytogenetischer Ressourcen wird des Weiteren auch durch Umweltverschmutzung und Degradierung von Ökosystemen, die hauptsächlich durch fortschreitende Industrialisierung und die industrielle Verwertung und Nutzbarmachung von landwirtschaftlichen Gütern entsteht, vorangetrieben.
Beispielhaft zu nennen sind hier neben der Verschmutzung von Luft, Wasser und Land, auch „overgrazing and reduced fallow periods in shifting cultivation, deforestation and land clearance” 22 , sowie Desertifikation.
21 FAO. 2001. Ethical Issues in Food and Agriculture. Current trends. FAO Corporate Document
Repository: http://www.fao.org/documents/show_cdr.asp?url_file=/DOCREP/003/X9601E/X9601E00.HTM
22
FAO. 2005. The role of biotechnology for the characterisation and conservation of crop, forest, animal
and fishery genetic resources in developing countries. Background Document to Conference 13 of the FAO
Biotechnology Forum (6 June to 3 July 2005): http://www.fao.org/biotech/C13doc.htm
13
Bestrebungen der Food and Agriculture Organisation (FAO) hinsichtlich internationaler Zugangsregulierung
pflanzengenetischer Ressourcen als Antwort auf Problematiken im Kontext von Biodiversität
3.3 Die Bedeutung von Biotechnologie für den Erhalt der Biodiversität
durch Charakterisierung und Konservierung phytogenetischer
Ressourcen
Aus der im vorherigen Kapitel herausgearbeiteten besonderen Bedeutung und starken Gefährdung von phytogenetischen Ressourcen, ergibt sich die Notwendigkeit zu handeln und diese durch Charakterisierung und Konservierung zu erhalten. An diesem Punkt spielt die Nutzung und Anwendung von Biotechnologie eine wichtige Rolle.
Die Nutzung und Anwendung von Biotechnologie mit einer Vielzahl an unterschiedlichen Techniken kann durch eine Verbesserung der „efficiency of plant breeding and crop improvement for higher yield potential and resistance/tolerance to biotic and abiotic stresses” 23 grundlegend dazu beitragen, die Ziele des World Food Summit (WFS) und der Millenium Development Goals (MDG), zu erfüllen, Hunger bis 2015 zu halbieren. Die Erhöhung der Einkommen der Bauern durch gesteigerte produktive Effizienz, ein höherer Nährgehalt der Nahrungsmittel und eine verbesserte Nahrungsmittelversorgung sind, wie auch die Möglichkeit der Anpassung an zukünftige Veränderungen in Ökosystemen ist hierbei wichtiger Bestandteil.
Um die genannten Verbesserungen überhaupt durchführen zu können, ist es jedoch gerade auch im Hinblick auf eine fortschreitende Abnahme und Gefährdung Notwendig, phytogenetische Ressourcen, die Grundlage für solche Verbesserungen und Entwicklungen sind, in globalem Maßstab zu charakterisieren und zu konservieren.
Nach einer vorangegangenen Bioprospektion, also nach der Suche nach kommerziell verwertbaren Bestandteilen, Substanzen oder genetischen Materials in der Natur, ermöglicht es die Charakterisierung, welche Hand in Hand mit der Konservierung geht, die Stärken und Schwächen von verfügbaren genetischen Ressourcen zu identifizieren. Dabei untersucht werden “morphological and physiological features; their phenotypic and economic performance in different environments; their interaction with, and relation to, the environment;
23
FAO. 2005. FAO statement at the ECOWAS ministerial conference on biotechnology. (Bamako, Mali,
21-24 June 2005). http://www.fao.org/world/regional/raf/about/raf_adg_bamako_june2005.pdf
14
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their value as social or cultural objects; their role in scientific research; their diversity at the gene and DNA sequence level; their population size and degree of endangerment” 24
Bei der Konservierung phytogenetischer Ressourcen gibt es zwei vorherrschende Methoden.
Die eine ist die in-situ conservation, wobei eine untersuchte Population in seinem natürlichen
Habitat bleibt. Die andere ist die ex-situ conservation, wobei die untersuchte Population außerhalb seines Habitats, beispielsweise in Genbanken gehalten wird. 25
Im Zusammenhang mit dem Zugang zu phytogenetischen Ressourcen, vor, während und
nach den drei erwähnten Schritten Bioprospektion, Charakterisierung und Konservierung, die
der Nutzbarmachung phytogenetischer Ressourcen vorangehen, ergeben sich eine Vielzahl
von Problematiken, die den Schwerpunkt des nachfolgenden Kapitels bilden.
24
FAO. 2005. Conference 13 of the FAO Biotechnology Forum. Summary document of the FAO e-mail conference: "The role of biotechnology for the characterisation and conservation of crop, forest, animal and fishery genetic resources in developing countries". Archives of debate, conference 13. http://www.fao.org/biotech/logs/C13/summary.htm
25
Vgl. FAO. 2005. Conference 13 of the FAO Biotechnology Forum. Summary document of the FAO e- mail conference: "The role of biotechnology for the characterisation and conservation of crop, forest, animal and fishery genetic resources in developing countries". Archives of debate, conference 13. http://www.fao.org/biotech/logs/C13/summary.htm
15
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4. Problematiken im Kontext von Biodiversität
4.1 Folgen der Einführung geistiger Eigentumsrechte auf
pflanzengenetische Ressourcen
Wie auch bereits in den vorangegangenen Kapiteln dargestellt, stellt die biologische Vielfalt unseres Planeten seit jeher eine wesentliche Grundlage für die Landwirtschaft dar und trägt damit zur Sicherung der weltweiten Ernährung bei. 26 Eine der größten Sorgen der heutigen Zeit betrifft daher den zunehmenden Verlust an Biodiversität, auf den bereits seit den 20er Jahren verstärkt aufmerksam gemacht wurde sowie die Folgen, die sich daraus für die Menschen ergeben. 27
Die Einführung von geistigen Eigentumsrechten im Bereich pflanzengenetischer Ressourcen in der jüngsten Vergangenheit ist in diesem Kontext von entscheidender Bedeutung. Im Folgenden sollen die damit verbundenen, negativen Auswirkungen auf die biologische Vielfalt und die weltweite Ernährungssicherheit näher erläutert werden.
Parallel zum Aufschwung der amerikanischen Saatgutindustrie und später zur Einrichtung kommerzieller Pflanzenzuchtprogramme zeichnete sich ein gestiegenes Interesse der Wirtschaft an der Ausdehnung des Konzepts geistiger Eigentumsrechte auf biologisches Material ab. 28 Nur auf diese Weise könnten durch die Vermarktung von Produkten, die mit Hilfe der Gen- und Biotechnologien erzeugt wurden, große Profite mit genetischen Ressourcen erzielt werden. 29 Ein Patent, das die engste Auslegung geistiger Eigentumsrechte repräsentiert, räumt dem Patentinhaber über einen bestimmten Zeitraum von 15 bzw. 20 Jahren ein Ausschlussrecht in Bezug auf den Patentgegenstand ein. Das bedeutet für den Patentinhaber die Möglichkeit, andere von der Nutzung seiner Erfindung auszuschließen oder alternativ die Nutzung an die Zahlung von Lizenzgebühren zu knüpfen.
Letzteres fördert zwangsläufig die Monopolisierung des Weltmarkts für pflanzengenetische Ressourcen, da es nur wenigen, transnationalen Konzernen möglich ist, aufgrund ihrer
26 Vgl. Klaffenböck/Lachkovics (2001) S. 11
27
Vgl. ebd. (2001) S. 12
28
Vgl. Fowler (2001) S. 46
29
Vgl. Koechlin (2001 a) S. 111
16
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finanziellen Ausstattung derartige Lizenzen zu erwerben. 30 Mittlerweile teilen sich beispielsweise fünf Konzerne die Kontrolle über den gesamten globalen Handel von Weizen. 31 Hinzu kommt bei Pflanzenpatenten die Besonderheit, dass sie einen außerordentlich breiten Geltungsbereich umfassen. Der Patentschutz für biologisches Material bezieht sich gemäß Art. 8 Biopatentrichtlinie nicht nur auf das ursprüngliche Erzeugnis eines gentechnischen Verfahrens, sondern erstreckt sich darüber hinaus auf jedes biologische Material, „das aus diesem Material durch generative oder vegetative Vermehrung in gleicher oder abweichender Form gewonnen wird und mit denselben Eigenschaften ausgestattet ist.“ 32 Art. 9 Biopatentrichtlinie präzisiert den Schutzumfang durch Ausweitung „auf jedes Material, in das dieses Erzeugnis Eingang findet und in dem die genetische Information enthalten ist und ihre Funktion erfüllt.“ 33 Illustriert an einem konkreten Beispiel, umfasst das Patent der US-Firma Monsanto für transgenes Round-Up-Ready Soja neben Ausschlussrechten bezogen auf alle transgenen, gegen das Totalherbizid Round-Up resistenen Sojapflanzen, auch Rechte auf alle gentechnisch veränderten Pflanzen mit einer derartigen, künstlich herbeigeführten Resistenz, wie Weizen, Reis, Soja, Baumwolle und andere. 34 Zusammengenommen entsteht auf diese Weise eine Form von Nahrungsmitteltotalitarismus, vermittels dem eine handvoll Unternehmen die Kontrolle über die weltweite Nahrungsmittelversorgung übernehmen. 35
Die Interessen der Industrie manifestierten sich in der Folge in internationalen Abkommen mit dem Ziel, geistige Eigentumsrechte im Bereich pflanzengenetischer Ressourcen weltweit durchzusetzen und gesetzlich zu verankern.
In diesem Zusammenhang sind insbesondere das UPOV-Übereinkommen der Internationalen Union zum Schutz von Pflanzenzüchtungen, das 1961 in Paris von über 40 Staaten unterzeichnet wurde sowie das Übereinkommen über handelsbezogene Aspekte der Rechte des geistigen Eigentums (TRIPS) von der Welthandelsorganisation (WTO) von besonderer Relevanz.
30 Vgl. ebd. (2001 a) S. 112f.
31
Vgl. Shiva (2000) S. 9
32
Vgl. Simon (2002) S. 12
33
Vgl. ebd. (2002) S. 12
34
Vgl. Koechlin (2001 a) S. 113
35
Vgl. Shiva (2000) S. 17
17
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Das UPOV-Übereinkommen räumt gewerblichen Züchtern Rechte auf Eigentum an Pflanzensorten ein und verpflichtet seine Mitglieder, diese zu erteilen und anzuerkennen, sollten die Sorten die Kriterien der Neuheit, Unterscheidbarkeit, Homogenität und Beständigkeit erfüllen. 36 In den Jahren 1972, 1978 und 1991 wurden die Rechte der Züchter (Plant Breeder’s Rights) durch Revisionen des ursprünglichen Übereinkommens beständig erweitert. Die Version von 1991 sieht zusätzlich die Erteilung von Patenten auf Pflanzensorten vor und vergrößert gleichzeitig den Schutzumfang auf nunmehr alle Pflanzengattungen und –spezies. Die Revision von 1978 enthielt im Gegensatz dazu Schutzbestimmungen lediglich für eine eingeschränkte Anzahl von Spezies. Beim TRIPS-Übereinkommen handelt es sich um ein relativ neues Regelwerk aus dem Jahr 1999, durch das Rechte an geistigem Eigentum global vereinheitlicht werden. 37 Artikel 27 des Regelwerks garantiert den Schutz von Pflanzensorten entweder durch ein Patent oder durch ein effektives sui generis-System, wie es die UPOV-Regelungen darstellen bzw. durch eine Kombination dieser beiden Möglichkeiten. 38
Während sich diese Entwicklungen zweifelsohne im Geist industrieller Interessen vollziehen, haben sie zugleich negative Auswirkungen auf den allgemeinen Zugang zu pflanzengenetischen Ressourcen und deren Nutzung und Weiterentwicklung. 39 Leidtragende sind in diesem Fall vor allem lokale bäuerliche und indigene Gemeinschaften, von denen der Großteil in ländlichen Regionen der so genannten Dritten Welt beheimatet ist. Die jüngste Revision des UPOV-Übereinkommens von 1991 hatte eine massive Beschneidung bäuerlicher Rechte zur Folge. 40 Bis dato war es für die Bauern möglich gewesen, Ausgangsmaterial zur Weiterentwicklung von Saatgut über Genbanken zu beziehen, die ihnen wie auch gewerblichen Züchtern freien und kostenlosen Zugang zu Proben des dort gelagerten Keimmaterials gewährten. Diesem, von den Zielen der Grünen Revolution getragenem Prinzip wurde durch die neuen Besprochen und der Zugang zu genetischem Material erheblich eingeschränkt. 41 Die Einführung geistiger Eigentumsrechte kann unter diesem Gesichtspunkt auch als Privatisierung ehemals öffentlich zugänglicher Güter angesehen werden 42
36
Vgl. International Union for the Protection of new Varieties of Plants (UPOV) (1978), http://www.upov.int/en/publications/conventions/1978/act1978.htm
37
Vgl. Klaffenböck/Lachkovics (2001) S. 15
38
Vgl. Fowler (2001) S.56
39
Vgl. Klaffenböck/Lachkovics (2001) S. 15
40
Vgl. Nijar (2001) S. 125
41
Vgl. Le Prestre (2002) S. 185f.
42
Vgl. ebd. (2002) S. 185f.
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Weiterhin wurde den Bauern das traditionelle Recht abgesprochen, Saatgut für den eigenen Gebrauch aufzubewahren und weiterzuentwickeln. 4344 Dadurch wurden sie praktisch der Möglichkeit beraubt, die genetische Vielfalt zu bewahren, zu deren Erhalt und Entwicklung sie durch jahrtausendelange, an den jeweiligen Standort angepasste Kulturarbeit beigetragen haben. 45 Mit der Option, Eigentumsrechte auf verbesserte, mit speziellen Eigenschaften ausgestattete Pflanzensorten geltend machen zu können, verkam die jahrhundertealte Praxis der Gewinnung eigenen Saatguts aus der Ernte zu einer kriminellen Tat. Aufgrund der Tatsache, dass schätzungsweise 1,4 Milliarden arme Menschen in der Dritten Welt zum Überleben größtenteils auf selbst gezogenes Saatgut angewiesen sind, das durch lokale Selektion und Züchtung entwickelt wurde, könnte die Ernährungssicherheit der ländlichen Gemeinschaften somit auf Dauer negativ beeinträchtigt werden. 46
Daneben zeichnet sich durch die Einführung von geistigen Eigentumsrechten, wie bereits angedeutet, eine Tendenz zur Konzentration der Märkte für pflanzengenetische Ressourcen ab. Da es für Bauern und Indigene nicht möglich bzw. finanziell erschwinglich ist, ihre Produkte zu registrieren, wie es das Gesetz vorschreibt, geraten sie in zunehmendem Maße unter die Kontrolle transnational operierender Konzerne. 47 Sie sind gezwungen, ihr Saatgut und in manchen Fällen auch entsprechende Agrochemie von diesen Konzernen zu beziehen. 48 In diesem Zusammenhang sei zusätzlich auf ein neues gentechnisches Verfahren hingewiesen, das auch als Terminator-Technologie bezeichnet wird. Diese Technologie dient dazu, Saatgut durch den Einbau von Selbstmord- Gensequenzen unfruchtbar zu machen, um auf diese Weise den Konzernen eine Form von Kontrolle zu ermöglichen, wie sie durch Patente allein nicht möglich ist. Sollte diese Technologie verstärkt zum Einsatz kommen, hätte dies sicher folgenschwere Auswirkungen auf den Nachbau ausgerechnet derjenigen Pflanzen, die die Grundlage der Ernährung eines Großteils der Weltbevölkerung darstellen, wie Reis, Weizen, Hirse und Soja. 49
Die moderne Industrie bevorzugt Hochertragssorten. Gezielte Werbemaßnahmen und die beschriebene, zunehmende Abhängigkeit der Bauern von den Konzernen führen zu einer
43
Vgl. Nijar (2001) S. 128
44
Vgl. Le Prestre (2002) S. 183f.
45
Vgl. Klaffenböck/Lachkovics (2001) S. 12
46
Vgl. Nijar (2001) S. 128
47
Vgl. Shiva (2000) S. 90
48
Vgl. Koechlin (2001 a) S. 113f.
49
Vgl. ebd. (2001 a) S. 114f.
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schrittweise Verdrängung lokal angebauter Landsorten 50 zu Gunsten der Ausbreitung von Monokulturen. Monokulturen ersetzen dabei die genetische Vielfalt 51 und vernachlässigen gleichzeitig deren Schutz. 52 Im Unterschied zu Landsorten, die hervorragend an ihre spezifische Umwelt angepasst sind, was Boden- und Klimabedingungen aber auch Krankheits- und Schädlingsresistenz betrifft, sind Monokulturen besonders anfällig für Krankheiten und Schädlinge und bedingen den verstärkten Einsatz von Pestiziden. 53 Für die Umwelt sind die Folgen einer Monokultur-Bewirtschaftung zumeist destruktiv und zeigen sich in zunehmender Nährstoffarmut der Böden, die als Ackerflächen dienen. Diese Tatsache wiederum wirft Fragen bezüglich der Langzeitproduktivität von Hochertragssorten auf. 54
Ungleich bedeutungsvoller erscheint in diesem Zusammenhang die Bedrohung traditionellen Wissens lokaler bäuerlicher und indigener Gemeinschaften im Zusammenhang mit der Kultivierung von Landsorten über deren Wechselwirkungen in der Natur und in der Landwirtschaft. 55 Dieses Wissen hat seit jeher zur Gesundheit und Ernährung der Menschen beigetragen und geholfen, die biologische Vielfalt zu schützen und weiterzuentwickeln. Im Bereich der Arzneimittelforschung beispielsweise wurden Wissenschaftler auf bestimmte Wirksubstanzen nur aufmerksam, weil sie in traditioneller Heilkunde angewendet wurden. 56 Durch die Verdrängung der traditionellen Landsorten läuft auch das traditionelle Wissen um die Pflanzen Gefahr, unwiederbringlich verloren zu gehen. Um die biologische Vielfalt zu bewahren, ist es jedoch dringend erforderlich, diese Wissenssysteme zu schützen. 57
Das Konzept des geistigen Eigentums schützt in erster Linie Wissen, das im Zusammenhang mit internationalem Handel eine Rolle spielt und dient damit hauptsächlich den Interessen transnationaler Konzerne. Instrumente wie das TRIPS-Übereinkommen unterstützen die
50 Vgl. Shiva (2000) S. 10
51
Vgl. ebd. (2000) S. 80
52
Vgl. Keller u.a. (2002) S. 13
53
Vgl. Shiva (2000) S. 10
54
Vgl. Le Prestre (2002) S. 189
55
Vgl. Klaffenböck/Lachkovics (2001) S. 12
56
Vgl. Nijar (2001) S. 122f.
57
Vgl. ebd. (2001) S. 124
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Globalisierung des an westlichen Realitäten orientierten Paradigmas 58 , das jedoch für die meisten südlichen Kulturen einen starken Widerspruch zu ihren ethischen Auffassungen enthält. 59 Indigene Völker und bäuerliche Gemeinschaften kannten kein Recht auf Eigentum an Lebensformen. Leben gilt ihnen als heilig und kann nicht durch individuelle Besitzrechte vereinnahmt werden. 60 Wollte man von Rechten sprechen, die sich auf biologische Substanzen beziehen, so betreffen diese stets die ganze Gemeinschaft und können weder veräußert, verschenkt noch nach außen übertragen werden. Jegliches Wissen um die natürlichen Ressourcen ist eingebunden in die Verantwortung gegenüber dem Kollektiv. Innovationen dienen in erster Linie der Förderung des Gemeinwohls und erfolgen im Geiste eines freien Austausches. 61 Dabei sind sie in der Regel für den heimischen Gebrauch statt für den internationalen Handel bestimmt.
Durch den ausschließlichen Schutz handelsbezogener Innovationen und die Forcierung privater Rechte vor Gemeinschaftsrechten bleibt traditionelles, kollektiv erworbenes Wissen zur Förderung des Gemeinwohls unberücksichtigt. 62 Patente entsprechen demnach vor allem westlicher Logik und vernachlässigen Unterschiede zu Wertsystemen von Nationen und lokalen Gemeinschaften der Dritten Welt. 63 Interessant ist in diesem Zusammenhang die Frage, wie sich Art 6 Abs. 1 Biopatentrichtlinie, der sich inhaltlich auf Art. 27.2 des TRIPS-Übereinkommens bezieht, auf diesen Tatbestand auswirken könnte. Laut dem ist eine Patentierung nicht möglich, „wenn die Verwertung gegen die öffentliche Ordnung oder die guten Sitten verstößt.“ 64 Öffentliche Ordnung und gute Sitten gelten zwar als unbestimmte Rechtsbegriffe, es besteht allerdings ein allgemeiner Konsens darüber, dass sie die moralischen Werte einer Gesellschaft widerspiegeln. 65
58 Vgl. Nijar. (2001) S. 128
59
Vgl. Klaffenböck/Lachkovics (2001) S. 15
60
Vgl. Shiva (2000) S. 89
61
Vgl. Nijar (2001) S. 124f.
62
Vgl. ebd. (2001) S. 129
63
Vgl. Shiva (2000) S. 89
64
Vgl. Simon (2002) S. 12
65
Vgl. ebd. (2002) S. 12
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4.2 Biopiraterie
Biopiraterie bezeichnet die Ausbeutung genetischer Ressourcen und traditionellen Wissens der Länder des Südens durch transnational operierende Konzerne aus dem industrialisierten Norden durch das Mittel der geistigen Eigentumsrechte.
Wie bereits ausgeführt, kollidiert das Konzept der geistigen Eigentumsrechte vielfach mit den Wertvorstellungen zahlreicher lokaler und indigener Gemeinschaften. Der Vorwurf seitens der betroffenen Länder und Gemeinschaften richtet sich aber vor allem auch gegen die Tatsache, dass die biologische Vielfalt in ihren Ländern als gemeinsames Erbe der Menschheit angesehen, genetische Ressourcen entnommen und ihnen anschließend, nachdem mit Hilfe gentechnischer Verfahren Änderungen daran vorgenommen und sie mit Eigentumsrechten belegt wurden, erneut als Handelsware zum Kauf angeboten werden. 66 Indem biologische Ressourcen als gemeinsames Erbe der Menschheit betrachtet werden, wird bei deren Verwendung in den meisten Fällen auf vorherige Absprachen, die das erklärte Einverständnis dazu Entnahme sowie eine eventuelle Vergütung zum Inhalt haben, verzichtet.
Pflanzenzucht beinhaltet normalerweise das Neuordnen und Manipulieren von Genen. Da es auch mithilfe modernster Technologien nicht möglich ist, neue Gene zu erschaffen, sind private Unternehmen im Rahmen ihrer Zuchtprogramme auf bereits vorhandenes pflanzengenetisches Ausgangsmaterial angewiesen. Eine große Anzahl von Proben pflanzengenetischer Ressourcen wird aus Gründen der ex-situ Konservierung in Genbanken auf der ganzen Welt aufbewahrt, die in der Regel für wissenschaftliche Zwecke und Pflanzenzucht frei zugänglich sind. Der überwiegende Anteil dieser Proben stammt dabei von Landsorten, die ursprünglich in den Entwicklungsländern von lokalen bäuerlichen und indigenen Gemeinschaften über Generationen domestiziert und weiterentwickelt wurden. Sie bilden das Rohmaterial, das in Pflanzenzuchtprogrammen benutzt wird. 67
66
Vgl. Nijar (2001) S. 125
67
Vgl. Fowler (2001) S. 48
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Ein prominentes Beispiel für Biopiraterie stellt in diesem Zusammenhang das Patent für Basmati-Reis der US-Firma Rice Tec dar.
Das Unternehmen hat durch einfache Kreuzung aus dem Keimplasma 22 verschiedener Basmati-Reissorten aus Indien und Pakistan eine neue Reissorte geschaffen und patentieren lassen, die jetzt in den USA angebaut und von dort aus unter dem Namen Basmati vertrieben wird. Die Reichweite des Patents umfasst dabei die gesamte westliche Hemisphäre. Das Patent wurde mehrfach angefochten, mit der Begründung, es gefährde die Existenz zahlreicher Bauern aus dem Punjab. 68 Dieses Beispiel ließe sich leicht um weitere ergänzen. Die aus dem Amazonas-Gebiet stammende Lianenpflanze Ayahuasca und der indische Neembaum haben ebenfalls im Zusammenhang mit Biopiraterie traurige Berühmtheit erlangt.
Die von Bauern und indigenen Gemeinschaften domestizierten Landsorten stellen bereits eine Verbesserung des genetischen Ausgangsmaterials dar, dem diese Sorten entstammen. Sie zeichnen sich häufig durch spezielle Merkmale aus und sind darüber hinaus hervorragend an ihre spezifische Umwelt angepasst, was Boden- und Klimabedingungen aber auch Krankheits- und Schädlingsresistenz betrifft. Aus Sicht der Bauern stellen Landsorten das Ergebnis einer zielgerichteten Selektion dar, die ihrerseits zu großen Teilen auf traditionellem Wissen beruht, welches diese Pflanzen letztlich inkorporieren. 69 Traditionelles Wissen bildet außerdem den Ausgangspunkt für die Suche nach neuen Wirksubstanzen für verschiedene praktische Anwendungsbereiche, da die Orientierung an diesem Wissen anstatt am Zufallsprinzip enormes Potential zur Kostenersparnis in sich birgt. Der Rückgriff der Industrie auf alte Volksprodukte und Verfahren stellt in diesem Sinne keinesfalls eine neuere Entwicklung dar, bereits das bekannte Pharmapräparat Aspirin geht auf die europäische Volksmedizin zurück 70 Obwohl traditionelles Wissen vielfach ein entscheidendes Element des Markterfolgs großer Konzerne verkörpert, wird der Beitrag von Bauern und Indigenen häufig ignoriert und in keiner Weise vergütet. 71 Abgesehen von der, vom ethischen Standpunkt aus betrachteten Ungerechtigkeit, die sich dahinter verbirgt, kann der ausbleibende finanzielle Ausgleich fatale ökologische Folgen haben. Den Menschen in den Entwicklungsländern fehlt so der nötige Anreiz, die biologische
68
Vgl. Shiva (2000) S. 85f.
69
Vgl. Fowler (2001) S. 43
70
Vgl. Kuppe (2001) S. 142
71
Vgl. Nijar (2001) S. 125
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Vielfalt zu erhalten. Überdies zwingt sie die Armut in diesen Ländern zu umweltzerstörerischem Handeln. 72
Um in diesem Punkt Abhilfe zu schaffen, ist es daher dringend erforderlich, ein System zu entwickeln, das den Schutz traditionellen Wissens einschließt. Das existierende Patentrechtsschutzsystem scheint hierzu denkbar ungeeignet, da es Immaterialgüterrechte an kommerziell nutzbarem Wissen einräumt, für traditionelles Wissen dagegen kaum effektiven Schutz bietet. 73 Laut Definition erfolgt die Erteilung eines Patents „für eine Erfindung, die neu, auf erfinderischer Tätigkeit basierend und gewerblich anwendbar ist.“ 74 Patentanmeldungen für Produkte, die auf traditionellem Wissen basieren, scheitern oft daran, dass sie durch einfache Vorgänge aus natürlichen Vorkommen gewonnen werden und somit nicht den Kriterien der Erfindung entsprechen. 75 Sie werden vielmehr als Entdeckung betrachtet, wenn keine konkrete Anleitung vorliegt, aus der hervorgeht, wie ein bestimmter Stoff synthetisch gewonnen werden kann. 76 Zudem repräsentiert traditionelles Wissen eine Form von kollektivem Wissen, das auf diese Weise bereits einer gewissen Öffentlichkeit zugänglich ist und somit keine Neuheit im eigentlichen Sinne darstellt. Schwierigkeiten ergeben sich schließlich auch hinsichtlich des Kriteriums der gewerblichen Anwendbarkeit. 77
Neben Patenten bieten sui generis-Systeme, wie die UPOV-Regelungen gesetzlichen Schutz des geistigen Eigentums in Bezug auf Pflanzenzüchtungen. Traditionelle Landsorten sind jedoch auch in diesem Fall von diesem Schutz ausgenommen, da sie die UPOV- Kriterien der Unterscheidbarkeit, Homogenität und Beständigkeit nicht erfüllen. 78 Bauern sind auf die Beständigkeit und Zuverlässigkeit der Ernte angewiesen, was nur durch genetische Heterogenität gewährleistet wird, da genetisch homogene Pflanzen in der Regel anfällig für Schädlinge und Krankheiten sind.
72 Vgl. Le Prestre (2002) S. 185
73
Vgl. Kuppe (2001) S. 147
74
Vgl. Simon (2002) S. 9
75
Vgl. Kuppe (2001) S. 145
76
Vgl. Simon (2002) S. 9
77
Vgl. Kuppe (2001) S. 146
78
Vgl. Fowler (2001) S. 51
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pflanzengenetischer Ressourcen als Antwort auf Problematiken im Kontext von Biodiversität
Ein Schutz traditionellen Wissens, so bleibt festzuhalten, ist durch diese, an andere Realitäten angepassten Systeme, nicht möglich. 79 Darüber hinaus gibt es keine Anhaltspunkte für einen nennenswerten Markt für diese Art von Wissen, was durch die Tatsache untermauert wird, dass es bisher nur wenige Beispiele von Ländern gibt, die genetisches Material traditioneller Nutzpflanzen mit Erfolg verkauft haben. 80 Ohne einen solchen Markt ist es aber unmöglich, Rechte wirksam auszuüben und daraus einen Vorteil zu ziehen. 81
Bisher wurde gezeigt, dass die Einführung von Eigentumsrechten im Bereich pflanzengenetischer Ressourcen negative Auswirkungen auf die biologische Vielfalt gehabt hat, die ihrerseits von vitaler Bedeutung für die weltweite Ernährungssicherheit ist. Es besteht daher dringender Bedarf an Maßnahmen und Anreizen zur Erhaltung der Biodiversität.
Der Interessenkonflikt zwischen Industrie und lokalen bäuerlichen und indigenen Gemeinschaften verleiht der Debatte einen erkennbaren Nord-Süd Beigeschmack. Ein Großteil der genetischen Vielfalt ist in Entwicklungsländern anzutreffen. Bedingt durch diese historisch entstandene Ungleichheit sehen sich diese Länder auch als Geberländer von Keimplasma, während die Industrieländer als Nutznießer wahrgenommen werden. 82 Der Streit um die Einführung von Eigentumsrechten führte in diesem Kontext zu einer weiteren Vertiefung des Spalts zwischen Nord und Süd. 83
Der folgende Teil dieser Arbeit beschäftigt sich daher mit Initiativen, die von der FAO mit dem Ziel initiiert wurden, Lösungen für die Probleme im Zusammenhang mit Biodiversität zu finden und die verschiedenen Interessen gegenseitig auszubalancieren.
79 Vgl. Klaffenböck/Lachkovics (2001) S. 21
80
Vgl. Fowler (2001) S. 51
81
Vgl. ebd. (2001) S. 57
82
Vgl. ebd. (2001) S. 51
83
Vgl. Le Prestre (2002) S. 187
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Bestrebungen der Food and Agriculture Organisation (FAO) hinsichtlich internationaler Zugangsregulierung pflanzengenetischer Ressourcen als Antwort auf Problematiken im Kontext von Biodiversität
5. Zugangsregulierung pflanzengenetischer Ressourcen
von Seiten der FAO
Die FAO war die erste internationale Organisation, die bereits 1951 öffentlich Bedenken hinsichtlich der zunehmenden Abnahme pflanzengenetischer Ressourcen äußerte, die für die Landwirtschaft im Hinblick auf die zukünftige Nahrungsmittelversorgung der Weltbevölkerung eine entscheidende Rolle spielten. Im Jahr 1959 verabschiedete sie aus diesen Gründen eine Resolution bezüglich der Bedrohung pflanzengenetischer Ressourcen und hielt zwei Jahre später ein erstes internationales Meeting zur nachhaltigen Nutzung und zum Schutz pflanzengenetischer Ressourcen in Rom ab. Eine Expertengruppe wurde gegründet, die die FAO bei der Formulierung internationaler Richtlinien zur Sammlung, Aufbewahrung und zum Austausch von Keimplasma unterstützen sollte. 84 Neue Fragen, die den Schutz von Bauernrechten (Farmer’s Rights) und die generellen Eigentumsrechte in Bezug auf pflanzengenetische Ressourcen beinhalteten, veranlassten die FAO 1983 mit der Resolution (8/83) zur Verabschiedung des International Undertaking on Plant Genetic Resources. Das rechtlich nicht bindende Undertaking sollte sicherstellen, dass pflanzengenetische Ressourcen von ökonomischem und sozialem Interesse, besonders für die Landwirtschaft, zum Zwecke wissenschaftlicher Forschung und der Pflanzenzucht erforscht, geschützt und zugänglich gemacht werden. Es basierte auf dem bis dato allgemein akzeptierten Prinzip, dass es sich bei pflanzengenetischen Ressourcen um einen Teil des gemeinsamen Erbes der Menschheit handelt, und dass der Zugang zu diesen Ressourcen folglich keinen Beschränkungen unterliegen darf. 85 Gleichzeitig ist das International Undertaking das erste internationale Abkommen, das die Rechte der Bauern thematisiert. Es anerkennt die Verdienste der Bauern um den Erhalt und die Entwicklung der pflanzengenetischen Vielfalt und definiert die ihnen daraus erwachsenen Rechte in der Resolution 5/89.
Hierbei ist jedoch kritisch anzumerken, dass die Rechte der Bauern mit der Definition zwar postuliert jedoch inhaltlich nicht konkretisiert werden. 86
1992 wurde beim UNO-Erdgipfel in Rio mit der Convention on Biodiversity (CBD) eine erste rechtlich bindende internationale Vereinbarung zur Erhaltung und nachhaltigen Nutzung
84
Vgl. Keller u.a. (2002) S. 23
85
Vgl. Commission on Genetic Resources for Food and Agriculture (1983), http://www.fao.org/ag/cgrfa/iu.htm
86
Vgl. Fowler (2001) S. 52
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pflanzengenetischer Ressourcen als Antwort auf Problematiken im Kontext von Biodiversität
biologischer Vielfalt getroffen, die 1993 Rechtsgültigkeit erlangte. Die Mitgliedsstaaten sprachen sich für eine faire Verteilung der Gewinne aus, die mit biologischen Ressourcen erzielt werden. 87 In dieser Hinsicht tat sich mit der CBD eine Möglichkeit auf, die negativen Auswirkungen des TRIPS-Einkommen, auf die zuvor bereits hingewiesen wurde, zu relativieren.
Das Übereinkommen bekräftigte die Souveränität der Staaten in Bezug auf die Rechte an pflanzengenetischen Ressourcen. Die Zugangsregulierung zu diesen Ressourcen wurde somit den Ursprungsländern übertragen, die nun auf der Grundlage von gegenseitig vereinbarten Bedingungen (Prior informed consent, Mutually agreed terms) und im Hinblick auf einen angemessenen Vorteilsausgleich Zugang zu ihren genetischen Ressourcen (Access and benefit sharing) gewähren konnten. Der Zugang sollte dabei in jedem Fall sichergestellt bleiben. 88
Durch die CBD sah es die Commission on Genetic Resources for Food and Agriculture (CGRFA), die das International Undertaking der FAO überwachte, als nötig an, das International Undertaking an die Ziele der CBD anzugleichen. Zu diesem Zweck begannen 1993 die Verhandlungen, die gleichzeitig das Ziel verfolgten, den freiwilligen Charakter des International Undertaking durch einen rechtlich bindenden zu ersetzen. 89 Strittig blieb in diesem Zusammenhang die Frage nach einer geeigneten Definition von Bauernrechten, die sich auch operationalisieren ließe. Eine Möglichkeit, die von einer Reihe von Ländern im Rahmen der FAO favorisiert wurde, sah vor, die Bauernrechte als eine Sammlung von Rechtsansprüchen zu definieren.
Diese Ansprüche sollten unter anderem die Unterstützung bei Forschung und Ausbildung, die Förderung traditioneller Wissenssysteme bei gleichzeitiger Aufhebung finanzieller und Handelsbarrieren gegenüber diesen Wissenssystemen, Technologietransfer, finanzielle Unterstützung für den Erhalt und die Entwicklung pflanzengenetischer Ressourcen sowie die Einrichtung von Systemen, die eine faire und gerechte Aufteilung der Gewinne, die sich aus der Nutzung dieser Ressourcen ergeben, garantieren, umfassen.
Unklar blieb jedoch, wie der Umfang dieser Rechtsansprüche festgelegt und Vorteile unter bäuerlichen bzw. indigenen Gemeinschaften aufgeteilt werden sollten. Außerdem blieb
87
Vgl. Klaffenböck/Lachkovics (2001) S. 16
88
Vgl. Le Prestre (2002) S. 186
89
Vgl. ebd. (2002) S. 191
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Bestrebungen der Food and Agriculture Organisation (FAO) hinsichtlich internationaler Zugangsregulierung
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strittig, ob auch das Recht, Saatgut von geschützten Pflanzensorten aufzubewahren und nachzubauen, Bestandteil des Katalogs sein sollte. 90 Der Globale Aktionsplan, der 1996 im Verlauf der Leipzig International Technical Conference on Plant Genetic Resources der FAO 1996 beschlossen wurde, sah für das Ziel der Erhaltung und nachhaltigen Nutzung pflanzengenetischer Ressourcen die Einrichtung eines internationalen Fonds vor. Dieser Globale Aktionsplan stellte zugleich eine Lösung für die praktische Umsetzung der Bauernrechte in Aussicht. Durch finanzielle Mittel aus dem Fond könnten Bauern als Klasse und indigene Gemeinschaften Unterstützung erhalten und so eine Form des gerechten Vorteilsausgleichs geschaffen werden. Auf diese Weise könnten sowohl die Eigentümerproblematik in Bezug auf genetische Ressourcen, die durch die Betonung staatlicher Souveränität seitens der CBD nicht völlig beseitigt werden konnte als auch Schwierigkeiten hinsichtlich des Vorteilsausgleichs umgangen werden. 91 Fragen des benefit sharing waren bisher schwierig zu lösen, da es keine quantitativen oder qualitativen Kriterien zur Bestimmung des Beitrags eines spezifischen genetischen Materials für ein Pflanzenzuchtprogramm gab, zumal der eigentliche Wert dieses Zuchtmaterials nur selten vor der Zuchtarbeit bestimmt werden kann. 92 Durch die finanzielle Unterstützung des Fonds könnten außerdem die für die Bauern nötigen Anreize geschaffen werden, die biologische Vielfalt zu erhalten.
Mit TRIPS, UPOV, CBD und IU existieren eine Vielzahl internationaler Übereinkommen, denen unterschiedlich Interessen zugrunde liegen und die in unterschiedlicher Weise die biologische Vielfalt betreffen.
Es stellt sich demnach die große Herausforderung, eine Synergie zwischen den verschiedenen Übereinkommen herzustellen, um dem Ziel der Erhaltung der biologischen Vielfalt einen Schritt näher zu kommen.
Der Internationale Vertrag der FAO über pflanzengenetische Ressourcen für Ernährung und Landwirtschaft (International Treaty on Plant Genetic Resources for Food and Agriculture, FAO IT) der 2001 im Rahmen der 31. FAO Konferenz verabschiedet wurde, schickt sich an, diese Herausforderung anzunehmen.
Das Hauptanliegen des Vertrags ist die Förderung der weltweiten Ernährungssicherheit. Zu diesem Zweck werden als Ziele neben der Erhaltung und nachhaltigen Nutzung pflanzengenetischer Ressourcen für Ernährung und Landwirtschaft eine ausgewogene und
90
Vgl. Fowler (2001) S. 53
91
Vgl. Fowler (2001) S. 55
92
Vgl. ebd. (2001) S. 56
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gerechte Aufteilung der sich aus der Nutzung solcher Ressourcen ergebenden Vorteile definiert. Gleichzeitig wird ebenfalls auf den unschätzbaren Beitrag der Bauernschaft und indigener Gemeinschaften der ganzen Welt zur Erhaltung und Entwicklung der Ernährungsgrundlage hingewiesen.
Das Herzstück des Vertrags bildet das so genannte multilaterale System für den Zugang zu genetischen Ressourcen und die Aufteilung der sich aus diesem Zugang ergebenden Vorteile. 93 Durch das System sollen die Interessen der international tätigen Pflanzenzuchtunternehmen mit denen lokaler Bauern und indigener Gemeinschaften harmonisiert werden. Pflanzenzüchter erhalten auf diese weise Zugang zu den von ihnen benötigten genetischen Ressourcen und einen weit reichenden Schutz geistigen Eigentums. Andererseits wird parallel sichergestellt, dass auch die Herkunftsländer der genetischen Ressourcen durch gezielte Maßnahmen von der Weiterentwicklung des Materials profitieren.
Es besteht berechtigte Hoffnung, dass der FAO IT einen bedeutenden Anteil an der Entschärfung des Nord-Süd-Konflikts haben wird. 94 Durch die Unterstützung der in-situ und ex-situ Erhaltung von pflanzengenetischem Material trägt der FAO IT darüber hinaus wesentlich zur Erhaltung der notwendigen pflanzengenetischen Ressourcen für die Ernährungssicherheit bei. 95 Es gilt allerdings zu beachten, dass es sich bei dem Vertrag in erster Linie um einen generellen Konsens handelt, der die Klärung wichtiger Detailfragen weiterhin offen lässt. 96
93
Vgl. Commission on Genetic Resources for Food and Agriculture (1983), http://www.fao.org/ag/cgrfa/iu.htm
94
Vgl. Le Prestre (2002) S. 191
95
Vgl. Commission on Genetic Resources for Food and Agriculture (1983), http://www.fao.org/ag/cgrfa/iu.htm
96
Vgl. Le Prestre (2002) S. 191
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6. Fazit
Wie in den vorangegangenen Kapiteln herausgearbeitet, ist nicht nur der Erhalt und die Nutzung einer hohen Diversität phytogenetischer Ressourcen von besonderer Wichtigkeit, sondern auch die Beseitigung der Problematiken die sich im Zusammenhang mit dem Zugang und hier besonders im Zusammenhang mit der Patentierung genetischer Ressourcen ergeben.
Die Beseitigung dieser Problematiken wird durch die von einer Vielzahl unterschiedlichster Organisationen ausgehenden international normgebenden Instrumente, wie Richtlinien, Regulierungen und Übereinkünfte vorangetrieben. Diese müssen um effektiv zu sein allerdings im globalen Maßstab durchgeführt und durchgesetzt werden.
Im Bezug auf die FAO verpflichten sich die UN-Mitgliedstaaten durch eine Ratifizierung der entsprechenden Normgebungen, diese zu respektieren und ihnen entsprechend zu handeln. Zu beachten bleibt hierbei jedoch, dass bei der Ratifizierung der Mitgliedsstaaten auf den guten Glauben vertraut wird, der durch einen Verstoß entstandene Ansehensverlust in der internationalen Gemeinschaft reiche als Kontrollmaßstab. Einige Staaten messen der Bindung an internationale Verpflichtungen jedoch nicht genügend Wert bei. Sie übernehmen Verpflichtungen entweder gar nicht oder nur unzureichend, da diese meist aus Wettbewerbsgründen ökonomische Nachteile haben könnten. Bei Staaten, die entsprechende Normgebungen nicht ratifizieren, oder gar nicht erst Mitglieder der UN sind, stellt sich auch die Frage eines Ansehensverlustes bei Verstößen, als Kontrollmaßstab nicht (, wenn die Nichtmitgliedschaft oder Nichtratifizierung nicht bereits Ansehensverlust ist). Gerade auch transnational agierende Unternehmen, beziehungsweise Unternehmen und Organisationen mit einem privatwirtschaftlichorientiertem Profitinteresse können sich diesen internationalen Normen und Übereinkünften entziehen.
Der kritische Punkt ist also das Fehlen einer zentralen internationalen Autorität, die Kontrollmechanismen und Sanktionsmittel erlassen kann, um das tatsächliche Einhalten von Regulierungen zu forcieren und weltweit Verpflichtungen seitens von Staaten und der Wirtschaft aufzubauen und durchzusetzen.
Eine entscheidende Rolle könnten hierbei die WTO und die UNO haben. Durch zunehmenden Druck aller Organe, sowie durch wirtschaftliche Sanktionsmöglichkeiten,
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könnten „nichtkooperative“ Staaten dazu bewegt werden, Verpflichtungen in internationalem Interesse einzugehen und durchzusetzen. Durch die Umsetzung in nationale Gesetzgebung könnten dann auch transnationale Unternehmen gezwungen werden entsprechende Verbindlichkeiten einzugehen.
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Bestrebungen der Food and Agriculture Organisation (FAO) hinsichtlich internationaler Zugangsregulierung pflanzengenetischer Ressourcen als Antwort auf Problematiken im Kontext von Biodiversität
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33
Bestrebungen der Food and Agriculture Organisation (FAO) hinsichtlich internationaler Zugangsregulierung pflanzengenetischer Ressourcen als Antwort auf Problematiken im Kontext von Biodiversität
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Quote paper:
Marco Alves, Tobias Pont, 2006, Bestrebungen der Food and Agriculture Organisation (FAO) hinsichtlich internationaler Zugangsregulierung pflanzengenetischer Ressourcen als Antwort auf Problematiken im Kontext von Biodiversität, Munich, GRIN Publishing GmbH
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