Gliederung
A. Einleitung 1
B. Arbeitszeit als Teil des Dienstleistungsversprechens 1
C. Beschäftigungspolitisches Mandat der Tarifvertragsparteien 3
D. Grundrechtseingriff durch Höchstarbeitszeitregelungen. 5
I. Grundrechtsbindung der Tarifvertragsparteien. 6
1. Mittelbare Grundrechtsbindung 6
2. Unmittelbare Grundrechtsbindung 6
II. Eingriff in die Berufsausübungsfreiheit von Arbeitnehmer und Arbeitgeber 9
E. Zulässigkeit vom Tarifvertrag abweichender individualvertraglicher
Arbeitszeitregelungen durch das Günstigkeitsprinzip? 10
I. Anwendung des Günstigkeitsprinzip auf Arbeitszeitbestimmungen im Tarifvertrag 10
1. Traditionelle Ablehnung aus historischen Gegebenheiten. 10
2. Abschlussnormen und negative Inhaltsnormen. 11
3. Betriebsnormcharakter von Höchstarbeitszeiten. 12
4. Zwischenergebnis. 14
II. Gegenstand des Günstigkeitsvergleichs 14
1. Isolierter Vergleich. 14
2. Gesamtvergleich. 15
3. Sachgruppenvergleich 15
a. Der innere Zusammenhang. 16
b. Kompensation untertariflicher Arbeitsbedingungen 16
III. Der eigentliche Günstigkeitsvergleich 17
1. Beurteilungsperspektive 17
2. Beurteilungsmaßstab 19
3. Generelle Günstigkeit bei Wahlrecht 20
F. Ergebnis 20
I
Literaturverzeichnis
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2. Die Umsetzung der Tarifverträge im Betrieb RdA 1990. Seite 1 - 18
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(zitiert als: Däubler, Tarifvertragsrecht)
2. Tarifvertragsgesetz
2. Auflage Baden-Baden 2006 (zitiert als: Däubler/Bearbeiter, TVG)
3. Der Arbeitsvertrag - ein Mittel zur Verlängerung der Wochenarbeitszeit? DB 1989, Seite 2534 - 2538
II
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7. Auflage Berlin und Frankfurt am Main 1966 (zitiert als Hueck/Nipperdey, Lehrbuch des Arbeitsrechts)
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Tarifvertragliche Regelungsmacht Käppler, Renate NZA 1991, Seite 745 - 754
Tarifvertragsgesetz Kempen, Otto Ernst / Zachert, Ulrich
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III
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1. Günstigkeitsprinzip und Autonomiebestre- Krauss,Stefan ben am Beispiel der Arbeitszeit Bayreuth 1995 (zitiert als: Krauss)
2. Der bunte Korb der Günstigkeit NZA 1996, Seite 294 - 296
Die Grenzen zwischen tariflicher und privat- Kühnast,Simone autonomer Regelungsbefugnis Berlin 2005 (zitiert als: Kühnast)
Abschied vom „Leber-Kompromiß“ durch Linnekohl, Karl / Rauschenberg, Hans- dasGünstigkeitsprinzip? Jürgen / Reh, Dirk BB 1990, Seite 628 - 631
1. Zur Zulässigkeit freiwilliger Samstagsar- Löwisch,Manfred beit nach dem Günstigkeitsprinzip DB 1989, Seite 1185 - 1188
2. Die Freiheit zu arbeiten - nach dem Günstigkeitsprinzip BB 1991, Seite 59 - 63 Tarifvertragsgesetz Löwisch, Manfred / Rieble, Volker München 1992 (zitiert als: Löwisch/Rieble)
Arbeitsrecht Nikisch, Arthur
2. Band, 2. Auflage Tübingen 1959
Zulässigkeit und Grenzen tarifvertraglicher Reuther, Dieter Besetzungsregeln ZfA 1978, Seite 1 - 44
IV
1. Arbeitszeitverlängerung nach der Tarifver- Richardi,Reinhard tragsregelung in der Metallindustrie DB 1990, Seite 1613 - 1618
2. Kollektivvertragliche Arbeitszeitregelung ZFA 1990, Seite 211 - 243
3. Kollektivgewalt und Individualwille bei der Gestaltung des Arbeitsverhältnisses München 1968
(zitiert als: Richardi, Kollektivgewalt)
Beschäftigungspolitik durch Tarifvertrag Rieble, Volker ZTR 1993, Seite 54 -61
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Die Grenzen der Tarifmacht bei der Rege- Schlüter,Wilfried / Küper, Wilfried und lung der Wochenarbeitszeit Welp, Jürgen (Hrsg.) Erschienen in: Beiträge zur Rechtswissenschaft. Festschrift für Walter Stree und Johannes Wessels zum 70. Geburtstag Seite 1061 - 1084
(zitiert als: Schlüter, FS Stree und Wessels)
Das Günstigkeitsprinzip im Tarifvertrags- Schmidt,Thomas Benedikt und Betriebsverfassungsrecht Berlin 1994 (zitiert als: Schmidt)
Tarifvertragsgesetz Wiedemann, Herbert 7. Auflage München 2007 (zitiert als: Wiedemann/Bearbeiter) Die Zitate des Bearbeiters Stumpf stammen aus der 5 Auflage von 1977
Das Günstigkeitsprinzip im Verhältnis des Wlotzke, Otfried
Tarifvertrags zum Einzelarbeitsvertrag und zur Betriebsvereinbarung Heidelberg 1957
(zitiert als: Wlotzke, Günstigkeitsprinzip)
Aufhebung der Tarifautonomie durch „frei- Zachert,Ulrich willige Regelungen“ im Arbeitsvertrag? DB 1990, Seite 986 - 989
V
Die Zulässigkeit einzelvertraglicher Verlän- Zöllner,Wolfgang gerung der tariflichen Wochenarbeitszeit DB 1989, Seite 2121 - 2127
VI
A.Einleitung
Infolge der Tarifrunden von 1984 und 1990 in der Metallindustrie und der darin beschlossenen Verkürzung der regelmäßigen Wochenarbeiszeit auf bis zu 35 Stunden pro Woche, wurde eine Diskussion über die rechtliche Zulässigkeit einer immer weiter voranschreitenden Verkürzung der regelmäßigen Wochenarbeitszeit, deren Grenzen, sowie über die Zulässigkeit individualvertraglich bestimmter, die tarifliche Arbeitszeit überschreitender, Arbeitszeiten geführt. Die Diskussion, welche insbesondere mit Blick auf die Anwendung des Günstigkeitsprinzip nicht neu war und bereits von Hueck und Nipperdey geführt wurde 1 , erreichte jedoch unter dem Eindruck der Tarifrunden 1984 und 1990, sowie der allgemein schlechten Arbeitsmarktlage seinen Höhepunkt. Sowohl Arbeitgeber, die auf Grund der Arbeitszeitverkürzung in den Tarifabschlüssen immer höhere Personalausgaben zu verkraften hatten, als auch Teile der Arbeitnehmerschaft, die aus verschiedensten Gründen wie etwa Sicherung der eigenen Beschäftigung, aber auch zur Maximierung des eigenen Gehalts für längere Arbeitszeiten aufgeschlossen waren standen vor der Problematik, ob eine einzelvertragliche Abweichung von der tariflichen Arbeitszeitregelung trotz beiderseitiger Tarifgebundenheit und der daraus gemäß § 4 I; S.1 TVG folgenden unmittelbar und zwingenden Wirkung der Tarifnormen zulässig ist. Die Bandbreite der geäußerten Meinungen ist groß und die Zahl der Veröffentlichungen kaum zu überblicken. Diese Arbeit versucht einen Überblick über die verschiedenen Standpunkte zu schaffen und eine Lösung der aufgeworfenen Probleme zu finden.
B.Arbeitszeit als Teil des Dienstleistungsversprechens
Ein in der Literatur für dieses Problem vorgebrachter Lösungsansatz ist der generelle Vorrang der einzelvertraglichen Abweichung vor der tariflichen Arbeitszeitregelung. Begründet wird dieser Lösungsansatz mit der Feststellung, dass die Dauer der Arbeitszeit als fundamentaler Teil des eigentlichen Dienstleistungsversprechens zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber nicht in die Regelungskompetenz der Tarifvertragsparteien fällt 2 . Eine solche Regelungskompetenz über den Umfang der Arbeitszeit haben nur die Arbeitsvertragsparteien, wie auch nur sie entscheiden können, ob überhaupt ein Arbeitsverhältnis entsteht und welche Tätigkeiten vom Arbeitsverhältnis umfasst sind 3 .
1 Hueck/Nipperdey, Lehrbuch des Arbeitsrechts, Seite 607 ff.
2 Richardi, ZfA 1990, 211 (243); ders., DB 1990, 1613 (1617); Boemke, NZA 1993, 532 (536)
3 Hromadka, DB 1992, 1042, (1046)
1
Arbeit zitieren:
Max Mälzer, 2008, Höchstarbeitszeiten in Tarifverträgen, München, GRIN Verlag GmbH
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