Inhaltsverzeichnis
1. Präambel 3
2. Definition „Autonome“ 4
3. Aktionen 4
3.1 „Der Revolutionäre 1 Mai 1987“ in Berlin 4
3.2 Ausschreitungen zum G8 Gipfel in Heiligendamm am 2 Juni 2007 6
4. Ziele 8
5. Autonome in der freiheitlich demokratischen Grundordnung 9
6. Literatur- und Quellenverzeichnis 12
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1. Präambel
Sehr geehrte Leserinnen und Leser,
Diese Facharbeit mit dem Thema „Autonome – Ihre Ziele und Aktionen in der freiheitlich demokratischen Randgruppenerscheinung der oftmals linksradikalen Szene.
Ich möchte mit dieser Facharbeit einmal einen anderen Blickwinkel darstellen, den die Medien oftmals vernachlässigen. In den Nachrichten werden betreffende Personen oftmals bloß als „Chaoten“ beschrieben, die sich aggressiv und gewalttätig mit Polizisten anlegen und Läden plündern. Doch was sind die Ziele, die sie vertreten, und welche Gründe gibt es für dieses antiautoritäre Handeln? Des Weiteren stellt sich mir die Frage, warum es bei extremen Ausschreitungen, wie zum Beispiel am 2. Juni 2007 in Rostock, wobei 430 Polizisten verletzt wurden, darunter 30 von ihnen schwer, nur zu einer sehr geringen Strafverfolgung kommt? Nach den Ausschreitungen in Rostock ist von 49 Personen die Identität festgestellt worden, und gegen 13 Personen wird ermittelt. Zu diesen Vorfällen werde ich im Hauptteil meine eigenen Erfahrungen beschreiben, um verschiedene Aspekte beleuchten zu können.
Ich habe dieses Thema gewählt, weil ich mich in mancherlei Hinsicht mit Autonomen identifizieren kann. Für mich persönlich gilt jedoch, dass man mehr mit Worten erreichen kann, als mit Steinen oder Molotowcocktails 1 .
1 Mit einer leicht entzündlichen Flüssigkeit gefüllte Flasche, welche mit einem brennenden Tuch verschlossen ist.
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2. Definition „Autonome“
Das Wort „Autonome“ setzt sich aus den griechischen Wörtern „auto“, was „selbst“ bedeutet, und „nomos“, welches mit „Gesetz“ übersetzt werden kann, zusammen. Dieser Begriff taucht das erste Mal in der radikalen italienischen Arbeiter- und Studentenbewegung der 70er Jahre auf. Dort trat die Organisation „Autonomia“ mit wilden Streiks in Fabriken und der Sabotage von Produktionsmitteln in Erscheinung. Propagiert wurde die radikale Ablehnung von bestehenden kapitalistischen Leistungs- und Konsumgesellschaften. Heutzutage verwendet man den Ausdruck „Autonome“ als Bezeichnung von Mitgliedern antiautoritärer bzw. anarchistischer Bewegungen. Autonome sind in keinster Weise strukturiert oder organisiert, es bestehen lediglich lose Verbindungen zwischen verschiedenen autonomen Gruppen. Anhänger solcher Bewegungen verfolgen antiautoritäre, sozialrevolutionäre Ideale und streben danach, selbstbestimmte Freiräume zu schaffen. Autonome nehmen mit rund 6000 Anhängern den größten Teil der gewaltbereiten linksextremen Szene ein.
3. Aktionen
3.1 „Der Revolutionäre 1. Mai 1987“ in Berlin
Am 1. Mai 1987 fand die wohl berühmteste Aktion autonomer Aktivisten statt, die es je in ihrer Geschichte gegeben hat. Der Tag begann, wie jeder 1. Mai, mit einem traditionellen Straßenfest in Berlin-Kreuzberg, welches bis zum Nachmittag friedlich verlief. Um 16 Uhr wurde ein Streifenwagen der Polizei umgeworfen, während die Beamten nicht an diesem standen. Hinzu kam, dass zwei Bauwagen von Demonstrationsteilnehmern auf die Straße geschoben wurden. Um auf die vereinzelten Störungen zu reagieren, löste die Polizei unter Einsatz von Schlagstöcken und Tränengas die Veranstaltung auf. Daraufhin errichteten Besucher Barrikaden auf den angrenzenden Straßen und griffen die Beamten mit Steinen an, was zur Folge hatte, dass sich die Ordnungshüter bis gegen 22 Uhr aus dem Gebiet in
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Kreuzberg zurückziehen mussten. Nachdem die Polizei aus dem Bereich verdrängt wurde, errichteten Autonome an jeder Ecke der Oranienstraße Barrikaden und zündeten diese an.
Fahrzeuge der Berliner Feuerwehr, die diese löschen wollten, wurden von Personen mit Steinen, Molotowcocktails und Zwillen angegriffen. Während eines Einsatzes in diesem Gebiet wurde sogar ein Wagen von Demonstranten in Beschlag genommen und ebenfalls als brennende Barrikade verwendet.
Trotz weiträumiger Sperrungen Nahverkehrsbetriebes nach Kreuzberg gelangten immer mehr Menschen in diesen Bezirk, was wohl ein Nebeneffekt der Live-Berichterstattung des Radiosenders Radio 100 2 war.
Während dieser Zeit wurden über 30 Läden von Personen unterschiedlicher Herkunft geplündert und verwüstet. Darunter war auch eine Filiale der Supermarktkette „Bolle“, was erhebliches Aufsehen erregte, da diese angezündet wurde und komplett abbrannte. Laut Angaben der Feuerwehr soll jedoch nie Gefahr für die anliegenden Wohnhäuser bestanden haben. Weiterhin wurde der U-Bahnhof „Görlitzer Bahnhof“ in Brand gesteckt, was zur Folge hatte, dass dieser mehrere Wochen geschlossen werden musste.
Um ca. 2 Uhr nachts am darauffolgenden Tag konnte die Polizei die Unruhen beenden. Dies war dadurch möglich, da viele Personen nach den Plünderungen viel Alkohol konsumierten und dadurch kaum noch Widerstand leisten konnten. Hinzu kam, dass etliche Akteure seit 10 Uhr morgens auf den Beinen waren und nun die Müdigkeit einsetzte, wonach sie sich auf den Heimweg begaben. Die Polizei rückte mit Wasserwerfern und Räumfahrzeugen gegen die noch brennenden Barrikaden und die verbliebenen Personen vor. Die Bilanz der Polizei sagt, dass über 100 Personen verletzt wurden, wohingegen die Zahl der Festnahmen zwischen 47 und 55 schwankt. Einer der festgenommenen Personen war Norbert Kubat, welcher nach 3 Wochen Untersuchungshaft in seiner Zelle Suizid beging. Als Reaktion darauf wurde
2 Radio 100 war Ende der 80er Jahre ein linksalternativer Hörfunksender, welcher unteranderem DDR-Bürgerrechtsaktivisten als Plattform diente.
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eine Bilka-Filiale in der Nähe der Kottbusser Brücke in Brand gesteckt und ein Trauermarsch am 28. Mai mit 1500 Teilnehmern organisiert.
Nach dem 1. Mai 1987 etablierte sich eine regelrechte Tradition unter den Autonomen, die bis heute noch wahrzunehmen ist. Jedes Jahr am 1. Mai kommt es zu Ausschreitungen in Berlin-Kreuzberg und anderen Großstädten, darunter Leipzig, Hamburg und Erfurt. Sie versuchen Demonstrationszüge von bekannten Neonazis (Christian Worch) zu stürmen oder das zu erreichen, was sie schon einmal im Jahr 1987 erreichten.
3.2 Ausschreitungen zum G8-Gipfel in Heiligendamm am 2. Juni 2007
Am 2. Juni 2007 begann der Tag für viele Menschen sehr früh am Morgen, denn mehrere Tausend Personen machten sich auf den Weg nach Rostock, um gegen den G8-Gipfel in Heiligendamm zu protestieren. Ich persönlich stand gegen halb 6 Uhr auf, um gegen 7 einen Regionalexpress zur ostdeutschen Hansestadt zu bekommen. Mit mir machten sich etwa 300 weitere Personen auf eine 6 stündige Zugfahrt. Als wir dann angekommen waren, war der Bahnhof mit Menschen gefüllt, wobei an einigen Stellen mehrere hundert schwarz uniformierte Polizisten standen. Auf dem Hauptbahnhofsvorplatz hatten sich zu diesem Zeitpunkt 3000 bis 4000 Menschen eingefunden. Des weiteren stand eine Bühne auf dem Platz, wo mehrere Personen Reden hielten und um 13 Uhr bekannt gaben, das sich nun alle Demonstranten auf die Hauptstraße begeben sollten, damit der Demonstrationszug loslaufen konnte. „In den Blöcken, die sich am Platz der Freundschaft am Bahnhof auf den Weg machen, gibt es Clowns, Frauen mit Kindern und Leute, die alle möglichen politischen Botschaften haben. Aber nicht alle sind bunt und lustig. Zwischen all diesen Leuten sieht man ein Loch, ein schwarzes Loch.“ 3 Dieses Zitat beschreibt ziemlich genau das Bild, was man nun vor sich hatte.
3 Yoatzin Botello, Spiegel Jahres-Chronik 2007
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Nach einigen wenigen Minuten bewegte sich die Menschenmenge in Richtung Strand, wo eine weitere Bühne aufgestellt war, auf der hauptsächlich Musik gespielt wurde und im Verlauf des Nachmittags auch mehrere Bands auftraten. Auf der vorgesehenen Route fiel mir auf, dass nur relativ wenig Polizei die Route überwachte. Gelegentlich sah man auf einer Überführung 5 oder 6 Beamte stehen, wobei mindestens einer eine Kamera auf die Demonstranten richtete. Dieser Sachverhalt war, wie ich später erfuhr, die sogenannte „Deeskalationstaktik“ der Ordnungshüter gewesen.
Die Taktik der Polizei war für mich jedoch etwas fragwürdig, da man immer wieder zwischen den Protestanten 10 bis 12 Beamte in einer Gruppe sah, welche nach einiger Zeit von den G8-Gegner umringt wurden. Die Polizisten ihrerseits zogen dann Schlagstöcke, um Gewaltbereitschaft zu zeigen. Etwas später schritten sie dann weiter und gingen aggressiv auf Demonstranten los. Dies führte dann zur Eskalation. Zwar wurde später von der Polizei bekanntgegeben, dass der Angriff eines Polizeiwagens der Auslöser für das Einschreiten gewesen sei, doch ich persönlich halte das bloß für einen Vorwand, um die Schuld von sich abzulenken.
Nachdem eine Gruppe von Polizisten meiner Meinung nach die Masse aufgebracht hatte, schlossen sich nun ca. 200 weitere dieser Gruppe an. Nun sah man „eine grüne Insel“ von Ordnungshütern innerhalb einer schwarzen Menschenmenge, wobei ein stetiger Wall von Steinen und Flaschen auf die die Beamten hernieder ging. Um nicht komplett aufgerieben zu werden, griffen die Polizisten häufig die Demonstranten an, doch sie konnten keine Gewalttäter in Gewahrsam nehmen, da sie in ihrer Situation niemanden festhalten konnten. Nach einer Weile gelang es dann den Beamten, sich aus der Einkesselung zu befreien, was zur Folge hatte, dass sie nun gegen einzelne Autonome vorgehen konnten. Hierbei ist interessant zu erwähnen, dass die Veranstalter der Kundgebung die Demonstranten dazu aufgerufen haben, weiterhin Widerstand gegen die Polizeiwillkür zu leisten, denn ihrer Ansicht nach war es die Polizei, die zu den Ausschreitungen geführt hatte. Nach einer Weile fuhr ein Wasserwerfer auf den Platz der Kundgebung und sorgte dafür, dass dieser von Demonstranten geräumt wurde. Während der gesamten Ausschreitungen wurden 3 Fahrzeuge in Brand gesteckt.
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Für mich endete der Tag in Rostock schon gegen 16 Uhr. Die Ausschreitungen als solche dauerten jedoch noch bis in den Abend hinein an. Medienberichten zufolge gab es mehr als 1000 Verletzte, davon ca. 430 Polizisten, wobei von diesen angeblich etwa 30 stationär behandelt hätten werden müssen. Laut Nachforschungen des Focus seien diese Zahlen jedoch nur aus der Luft gegriffen, zumindest die der klinischen Behandlung, da nur 8 Personen hätten behandelt werden müssen.
4. Ziele
Die Ziele der Autonomen Bewegung sind sehr vielschichtig und meist besteht auch kein direkter Zusammenhang zwischen der vorangegangen Situation und der daraus resultierenden Ausschreitungen.
Als erstes ist fest zustellen, das Autonome eine grundlegende Abneigung gegenüber Nationalsozialisten und der Polizei haben, was auch durch ihre Taten gezeigt wird. Sie kämpfen grundlegend für herrschaftsfreie Räume, welches am Beispiel des 1. Mai 1987 gezeigt werden kann, da man dort für eine kurze Zeit ein solches Territorium geschaffen hat. Weiterhin lehnen sie den Kapitalismus in allen Formen ab. In einem Schreiben zu Räumungen eines Hauses in Berlin heißt es: „Wir erkämpfen Freiräume – die Luft brennt. […] In Zeiten ständiger Stadtumstrukturierungen, die sich hauptsächlich gegen sozial Benachteiligte richtet, ist es nötiger denn je, sich Freiräume zu erkämpfen. […] Luxussanierungen und teure Mieten nutzen nur den Spekulanten! Lasst euch die Beschneidung eurer Freiheit (auch der zu wohnen, wie und wo ihr wollt) nicht länger gefallen! Wehrt euch, bildet Banden! Die Häuser, denen die drin wohnen, Freiräume zu erkämpfen und verteidigen! Spekulantenwichser in den Mixer!“ (INTERIM, Nr. 637 vom 1. Juni 2006, S. 15) Gemeinhin kann man sagen, dass Autonome nach Anarchie 4 streben.
Das gesamte ideologische Konzept der Linksextremen beruft sich im Allgemeinen auf Anti-Einstellungen („antikapitalistisch“, „antifaschistisch“, „antipatriarchal“).
4 Anarchie ist der Zustand der Herrschaftslosigkeit und der Gesetzlosigkeit.
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Hinzu kommen Teile aus anarchistischem und kommunistischem Gedankengut („Klassenkampf“, „Revolution“, „Imperialismus“).
Eine weitere grundsätzliche Motivation autonomer Gewalttäter ist die antideutsche Haltung, was bedeutet, dass sich die Autonomen zum Ziel gesetzt haben, den deutschen Staat als solchen mit allen Mitteln zu bekämpfen. Oftmals findet man diese Art der Abneigung auch auf die USA bezogen, da sie die kapitalistischste Gesellschaft auf der Welt ist. Der freiheitliche Rechtsstaat wird als imperialistisch, rassistisch und faschistisch deklassiert und muss daher gewaltsam umgewälzt werden.
Doch nicht alle Aktionen der Autonomen begründen sich auf die genannten Ziele, so haben einige Personen auch nur Spaß daran, sich mit anderen Menschen zu prügeln. Diese Form der Auseinandersetzungen findet man jedoch eher bei Fußballfans, welche auch Hooligans genannt werden.
5. Autonome in der freiheitlich demokratischen
Grundordnung
Im Grundgesetz des deutschen Staates ist die freie Entwicklung eines jeden einzelnen Menschen gewährleistet. „Jeder hat das Recht auf freie Entfaltung seiner Persönlichkeit […]“ (Grundgesetz Artikel 2, Absatz 1) Auf dieses Recht verweisen viele Autonome, um ihre Aktionen zu rechtfertigen. Jedoch steht weiterhin in demselben Absatz „[…] soweit er nicht die Rechte anderer verletzt und nicht gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder das Sittengesetz verstößt“. Dies bezieht sich auf den ersten Artikel des Grundgesetzes „Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen, ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt“ (Grundgesetz Artikel 1, Absatz 1).
Laut diesem Artikel würden Autonome auf Demonstrationen immer wieder gegen ein Grundgesetz verstoßen, da sie die Würde der Menschen missachten, die sie angreifen, nämlich der Polizisten. Da der Kläger, in diesem Fall der deutsche Staat, da die Polizei das vollziehende Gewaltorgan des deutschen Staates ist, in der
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Nachweispflicht ist, kommt es jedoch selten zu Verurteilungen. Des Weiteren darf man die Polizei nicht als „normalen“ Kläger sehen, da sie nur im Aufrag des Staates handelt. Deshalb kommt es, wenn ein autonomer Gewalttäter in seiner Schuld bewiesen wurde, nur zu Urteilen von Landfriedensbruch.
„Wer sich an 1. Gewalttätigkeiten gegen Menschen oder Sachen oder 2. Bedrohungen von Menschen mit einer Gewalttätigkeit, die aus einer Menschenmenge in einer die öffentliche Sicherheit gefährdenden Weise mit vereinten Kräften begangen werden, als Täter oder Teilnehmer beteiligt oder wer auf die Menschenmenge einwirkt, um ihre Bereitschaft zu solchen Handlungen zu fördern […]“ (Strafgesetzbuch § 125, Absatz 1)
Um Schuld nachweisen zu können, werden auf Demonstrationen von der Polizei Kameras mitgeführt, um eventuelle Gewalttäter überführen zu können. Um dem entgegenwirken zu können, vermummen sich die Autonomen mit dunkler Kleidung, was zu dem Phänomen des Schwarzen Blocks führt. Der Staat reagierte darauf und gab am 28. Juni 1985 das Vermummungsgesetz heraus, worin es verboten ist, sich während einer öffentlichen Veranstaltung so zu kleiden, dass man seine Identität nicht mehr feststellen kann. „Es ist auch verboten, an derartigen Veranstaltungen in einer Aufmachung, die geeignet und den Umständen nach darauf gerichtet ist, die Feststellung der Identität zu verhindern, teilzunehmen oder den Weg zu derartigen Veranstaltungen in einer solchen Aufmachung zurückzulegen. […]“ (Versammlungsgesetz §17a, Absatz 2). Dieses Gesetz wird oftmals auch als Vorwand von Polizeieinsatzleitern genutzt, um Demonstrationen aufzulösen. Weiterhin stellt sich damit das Problem der Strafverfolgung ein, da man bei Ausschreitungen mit mehreren hundert Teilnehmern schlecht alle festhalten kann, um deren Identität festzustellen.
Mitunter baut dieses Gesetz bei Autonomen Unverständnis auf und schürt weiter den Hass auf den deutschen Staat, da ihm im Allgemeinen eine bevorzugte Rolle zugeschrieben wird. Dies zeigt sich beispielsweise daran, dass Polizeibeamte ohne Genehmigung der betreffenden Person Fotos von Demonstranten machen dürfen. Weiterhin zeigt sich diese hervorgehobene Stellung durch Formulierungen in Gesetzen wie zum Beispiel beim Versammlungsgesetz deutlich:“ Es ist verboten [...]
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auf dem Weg dorthin Schutzwaffen oder Gegenstände, die als Schutzwaffen geeignet und den Umständen nach dazu bestimmt sind, Vollstreckungsmaßnahmen eines Trägers von Hoheitsbefugnissen abzuwehren, mit sich zu führen. […]“
(Versammlungsgesetz § 17a) Selbst für mich ist es unverständlich, warum ich mich bei einer öffentlichen Versammlungen nicht gegen einen „Träger von Hoheitsbefugnissen“, also zum Beispiel gegen einen Polizisten, wehren darf, wenn man aus der Situation heraus sehen kann, dass ich keine Handlung begangen habe, die als Straftat gewertet werden kann. Ich habe bei einer Demonstration in Leipzig selbst erlebt, wie mich ein Polizeibeamter von der Straße gestoßen hatte, weil ich angeblich irgendetwas blockiert hätte. Dies ist weiterhin ein Anreiz für Autonome, solche Aktionen wie im Punkt 3 beschrieben zu vollziehen. Generell wird dies als Polizeiwillkür beschrieben. Gegen diese lässt sich auch schlecht vorgehen, da sich Polizeibeamte gegenseitig decken können und dann ein einzelner Kläger keine Möglichkeit hat, sich dagegen zu behaupten.
Letzten Endes bleiben Autonome Straftäter, die sich irgendwann zu verantworten haben. Ihre Ziele sind meinem Erachten nach legitim, außer dem der Abschaffung des deutschen Staates. Weiterhin ist Anarchie im Allgemeinen ein heikles Thema, denn wenn ein Gebiet ohne Gesetz ist, bricht dort das Chaos aus, was zum Leidwesen aller wird. Grundsätzlich ist die Art entscheidend, wie man versucht, seine Ziele durchzusetzen. Wenn man Gewalt nutzt, wird man in der Gesellschaft nicht gehört.
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6. Literatur- und Quellenverzeichnis
Bundesrepublik Deutschland (23. Mai 1949). Grundgesetz . Duden (1990). Das Fremdwörterbuch. Meyers Lexikonverlag. Unbekannt (kein Datum). Abgerufen am 3. Februar 2008 von Youtube: http://www.youtube.com Unbekannt (2. Juni 2007). Abgerufen am 25. Januar 2008 von Spiegel Online: http://www.spiegel.de/politik/deutschland/0,1518,486280,00.html Unbekannt (9. Januar 2008). Abgerufen am 25. Januar 2008 von Wikipedia.org: http://de.wikipedia.org/wiki/Autonome Unbekannt (3. Januar 2008). Abgerufen am 3. Februar 2008 von Wikipedia.org: http://de.wikipedia.org/wiki/Erster_Mai_in_Kreuzberg#Erster_Mai_1988 Verfassungsschutz (2006). Verfassungsschutzbericht.
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Benjamin Nebelung, 2008, Autonome - Ihre Ziele und Aktionen in der freiheitlich demokratischen Grundordnung, Munich, GRIN Publishing GmbH
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Sociology - Work, Profession, Education, Organisation
Scholary Paper (Seminar), 52 Pages
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Law - Public Law / Administrative Law
Scholarly Paper (Advanced Seminar), 31 Pages
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Termpaper, 23 Pages
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