Der Haushalt der Europäischen Union


Hausarbeit, 2002

18 Seiten, Note: 1,3


Leseprobe


Inhaltsverzeichnis

Abkürzungsverzeichnis

1. Einleitung

2. Haushaltsordnung

3. Haushaltsverfahren

4. Finanzielle Vorschau

5. Struktur des Haushaltsplanes

6. Vollzug des EU-Haushaltes

7. Haushaltskontrolle

8. Ausblick

Literaturverzeichnis

Abkürzungsverzeichnis

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

1. Einleitung

Im Rahmen der ihr von den Mitgliedstaaten übertragenen Aufgaben gibt die EU viel Geld aus. Im Haushalt wird festgelegt wie diese Ausgaben finanziert werden und wofür die Mittel der EU verwendet werden. Dabei ist der EU-Haushalt vergleichbar mit einem nationalen Haushalt, jedoch mit zwei entscheidenden Unterschieden: 1. Die EU hat keine Finanzhoheit, d.h. sie hat nicht die Kompetenz Steuern zu erheben. 2. Der EU-Haushalt muss immer ausgeglichen sein.[1] Die Finanzierung geschieht also vollkommen aus Eigenmitteln. Kreditaufnahmen für Mehrausgaben sind nicht erlaubt.

Diese Arbeit erörtert das Zustandekommen des Haushaltes und stellt die Struktur eines Haushaltsplanes dar. Dabei werden Grundsätze und rechtliche Grundlagen des EU-Haushaltes dargelegt. Ebenfalls wird auf die Kontrolle des Haushaltsplanes eingegangen. Die Finanzierung des Haushaltes ist nicht Inhalt dieser Hausarbeit.

2. Haushaltsordnung

Die Haushaltsordnung fasst in einem Rechtsakt alle grundlegenden Bestimmungen zur Aufstellung und Durchführung eines Haushaltsplanes zusammen. Nach nur zweieinhalbjähriger Arbeit der Prodikommission wurde im Juni 2002 die Neufassung der aus dem Jahr 1977 stammenden Haushaltsordnung vom Rat der Europäischen Union gebilligt.[2] Somit wird die neue Finanzbibel der EU am 01.01.2003 in Kraft treten.

Die neue Haushaltsordnung beruht auf folgenden sechs Haushaltsgrundsätzen:[3]

1. Einheit: Art. 268 des EG-Vertrages besagt, dass alle Gemeinschaftseinnahmen und -ausgaben in ein und demselben Haushaltsdokument ausgewiesen werden müssen.
2. Universalität: Nach dem Nonaffektationsprinzip dürfen Haushaltseinnahmen nicht zweckgebunden sein. Ebenfalls dürfen Einnahmen und Ausgaben nicht verrechnet werden, sondern müssen in voller Höhe in den Haushaltsplan eingesetzt werden.
3. Spezialität: Klarheit bei der Bewilligung und Ausführung von Mitteln, Transparenz bei der Planerstellung sowie Haushaltsvollzug nach dem Willen der Haushaltsbehörde soll erreicht werden, indem einzelnen Mittelansätzen eine spezifische Zweckbestimmung zugewiesen wird.
4. Jährlichkeit: Alle Haushaltsvorgänge sollen an ein Haushaltsjahr gebunden sein. Dieses Prinzip muss jedoch mit Mehrjahresprogrammen in Einklang gebracht werden. Somit werden die Mittel nach Verpflichtungsermächtigung und Zahlungsermächtigung getrennt. Die Verpflichtungsermächtigungen decken die Gesamtkosten eines laufenden Haushaltsjahres ab, die aufgrund rechtlicher Verpflichtungen für Tätigkeiten entstehen, deren Durchführung länger als ein Haushaltsjahr dauern. Zahlungsermächtigungen decken in Höhe der im Haushaltsplan festgelegten Grenze jene eingegangenen Verbindlichkeiten ab, die im Laufe eines Haushaltsjahres und/oder eines früheren Haushaltsjahres entstanden sind. Ein Haushaltsjahr entspricht einem Kalenderjahr.
5. Haushaltsausgleich: Die Summen von Einnahmen und Ausgaben müssen immer übereinstimmen. Haushaltsdefizite dürfen nicht durch Kreditaufnahmen gedeckt werden. Berichtigungs- oder Nachtragshaushalte legen die Finanzierung von Defiziten durch Mittelumschichtung oder durch zusätzliche Einnahmen fest. Haushaltsüberschüsse werden ebenfalls mittels Berichtigungs- oder Nachtrags-haushalten auf das nächste Haushaltsjahr übertragen. So konnten bspw. im Jahr 2002 15 Milliarden Euro Überschuss des Jahres 2001 als Einnahmen verbucht werden.[4]
6. Rechnungseinheit: Seit dem 01.01.1999 ist der Euro einheitliche Rechengröße des Haushaltsplanes.

Als weitere Grundsätze werden Haushaltswahrheit, Wirtschaftlichkeit und Transparenz aufgeführt.[5]

Mit den Regelungen der neuen Haushaltsordnung soll der Informationsfluss an die Haushaltsbehörde verbessert werden. Auch haben alle europäischen Institutionen künftig die Möglichkeit, während des Haushaltsjahres ihren Stellenplan an neue Erfordernissen im Rahmen von 10% der Mittel anzupassen. Die Mittelübertragung von einer Haushaltslinie auf eine andere wird erleichtert. Mehr Flexibilität ist die Folge. Ab 2003 wird der Haushalt nach Politikbereichen gegliedert. Diese werden nach Tätigkeitsfeldern aufgeteilt, bspw. in Gesundheit und Verbraucherschutz, Verwaltung, Unternehmen oder Wirtschaft und Finanzen. Man bezeichnet diese Untergliederung auch als Activity Based Budgeting. Haushaltsmittel können so nach vorab definierten politischen Prioritäten und Zielen zugewiesen werden.

Die Änderungen der Haushaltsordnung betreffen weiterhin die Modernisierung des Finanzmanagements und die Rationalisierung von Verwaltungsmaßnahmen. Es wird weniger Ausnahmeregelungen geben. In diesem Zusammenhang werden ab 2007 negative Ausgaben im Agrarbereich abgeschafft. Die Buchführung ist nicht mehr nur eine reine Kassenbuchhaltung, sondern auch eine integrierte Vermögensbuchhaltung. Erstmals enthält die Haushaltsordnung auch Regelungen zu Ausschreibungen. Es soll damit mehr Transparenz gewährleistet und Betrug verhindert werden.[6]

3. Haushaltsverfahren

Nach Art. 272 des EG-Vertrages wird der EU-Haushalt in einer zeitlich festgelegten Abfolge von einzelnen Etappen aufgestellt.[7] An der Aufstellung des Haushaltes sind drei EU-Organe unmittelbar beteiligt: das Europäische Parlament, der Rat der Finanzminister der Mitgliedstaaten und die Kommission. Zuständige Kommissarin für das Ressort Haushalt ist derzeit Michaela Schreyer. Das Europäische Parlament und der Rat der Finanzminister bilden zusammen die Haushaltsbehörde.

In der vertraglich festgelegten Form dauert das Haushaltsverfahren vom 01. September bis 31. Dezember des dem zu beschließenden Haushaltes vorangehenden Jahres. In der Praxis wird jedoch seit 1977 ein anderer Zeitplan angewendet.[8] Die für das Verfahren wichtige Unterscheidung in obligatorische und nichtobligatorische Ausgaben wird in Kapitel fünf näher erläutert.

In der ersten Etappe wird der Haushaltsvorentwurf, der die individuellen Voranschläge von Parlament, Rechnungshof, Gerichtshof, Rat und Kommission enthält, durch die Kommission erstellt.[9] Dieser Vorentwurf wird spätestens am 15. Juni eines Jahres an die Haushaltsbehörde weitergeleitet.[10] Danach kann die Kommission diesen Haushaltsvorentwurf in einem Berichtigungsschreiben noch ändern, insofern sich neue Sachverhalte ergeben.

Nach der ersten Lesung des Haushaltsvorentwurfes im Rat und folgender Konzertierung mit einer Delegation des Parlamentes erstellt der Rat bis 31. Juli einen Haushaltsentwurf, den er bis Anfang September dem Parlament zuleitet.[11] Des Weiteren findet in dieser Etappe eine Konzertierung über die Höhe der obligatorischen Ausgaben statt.

[...]


[1] Vgl. Freistaat Thühringen: Haushalt; o.O. o.J.; www.thueringen.de/de/tsk/tskbxl/lexikon/h/content.html 23.09.2002

[2] Vgl. Europäische Kommission: Europa erhält eine neue Haushaltsordnung, IP/02/929; Brüssel 25.Juni 2002; www.europa.int/comm/press_room/index_de.htm 23.09.2002

[3] Vgl. Europäische Kommission: Gesamthaushaltsplan der Europäischen Union; o.O. o.J.; www.europa.int/comm/budget/budget/index_de.htm 23.09.2002, Kapitel 1

[4] Vgl. Europäisches Informations-Zentrum Niedersachen: 15 Milliarden Euro Überschuss im EU-Haushalt 2001; o.O. 06.06.2002, www.eiz-niedersachsen.de/news/2002-06-06b.htm 23.09.2002

[5] Vgl. Europäische Kommission: Europa erhält eine neue Haushaltsordnung, IP/02/929; Brüssel 25.Juni 2002; www.europa.int/comm/press_room/index_de.htm 23.09.2002

[6] Abschnitt Vgl. Europäische Kommission: Europa erhält eine neue Haushaltsordnung, IP/02/929; Brüssel 25.Juni 2002; www.europa.int/comm/press_room/index_de.htm 23.09.2002

[7] Vgl. Europäische Kommission: Gesamthaushaltsplan der Europäischen Union; o.O. o.J.; www.europa.int/comm/budget/budget/index_de.htm 23.09.2002, Kapitel 3

[8] Vgl. Europäische Kommission: Gesamthaushaltsplan der Europäischen Union; o.O. o.J.; www.europa.int/comm/budget/budget/index_de.htm 23.09.2002, Kapitel 3

[9] Vgl. Carl Duisberg Gesselschaft e.V.: Trainer Programm EU; o.O. o.J.; www.uni-koeln.de/wiso-fak/powi/wessels/Texte/TextMaurer/kapitel5.pdf, S.26

[10] Vgl. Europäische Kommission: Gesamthaushaltsplan der Europäischen Union; o.O. o.J.; www.europa.int/comm/budget/budget/index_de.htm 23.09.2002, Kapitel 3

[11] Vgl. ebenda

Ende der Leseprobe aus 18 Seiten

Details

Titel
Der Haushalt der Europäischen Union
Hochschule
FOM Hochschule für Oekonomie & Management gemeinnützige GmbH, Neuss früher Fachhochschule  (FB Europarecht)
Veranstaltung
Eu-Recht
Note
1,3
Autor
Jahr
2002
Seiten
18
Katalognummer
V12436
ISBN (eBook)
9783638183222
Dateigröße
477 KB
Sprache
Deutsch
Schlagworte
Haushalt, Kommission, EU
Arbeit zitieren
Saskia Uhlmann (Autor:in), 2002, Der Haushalt der Europäischen Union, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/12436

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