Gliederung
1. Einleitung 2
2. Der Begriff der Körperstrafen 3
3. Körperstrafen in der Geschichte 4
4. Der Körper in der Gewalt der Mächtigen. Ziele von Körperstrafen 9
5. Der Körper in der Gewalt der Kirche. Das Quälen des Körpers
zur Rettung der Seele 12
6. Der Körper der (Un)Mächtigen. Soziale Ungleichheit
im Strafsystem 13
7. Das Ende der Martern 16
8. Fazit 17
9. Quellen- und Literaturverzeichnis 21
1. Einleitung
Marter, Tortur, Peinliche Strafe, Folter: Mit diesen und vielen weiteren Worten wird ein Phänomen beschrieben, das es schon zu geben scheint, seit Menschen in größeren und festeren Gemeinschaften leben: Das Quälen des Mitmenschen und Strafen seines Körpers. Ein weiterer, wenn auch gerne verschwiegener, Aspekt der den Menschen klar vom Tier unterscheidet. „Der Mensch ist dem Menschen ein Wolf - Eine Beleidigung für alle Wölfe“. Dieses Zitat am Eingang des Rüdesheimer Folter-Museums bringt es auf den Punkt. Kein anderes Lebewesen ist in der Lage, seinen Artgenossen mit derselben Grausamkeit zu begegnen wie der Mensch.
Stellt sich die Frage, warum das so ist. Wir Menschen rühmen uns unserer Intelligenz und unseres Verstandes. Wie ist dieses Verhalten gegenüber anderen unserer Art trotz dieser Eigenschaften erklärbar? Ist es vielleicht gerade deshalb erklärbar? Der Begriff der Körperstrafen umschreibt ein weites Feld von Handlungen und den damit verbundenen Zielen, ganz zu schweigen von Grenzbereichen und Unschärfen wie psychischer Folter oder Mobbing. Die vorliegende Arbeit befasst sich mit dem Bereich der Folter und Marter als physischem Akt im Rahmen der Strafe oder als Teil eines Strafprozesses. Also ausschließlich jene Fälle, in denen eine Autorität, ob staatlich oder kirchlich, auf den Körper eines Delinquenten zugreift. Folter zwischen zwei Akteuren welche auf subjektiven Emotionen wie Hass oder Ähnlichem beruht, soll bewusst ausgeklammert werden. Ebenso die Schmerzen, die Menschen sich selbst beibringen. Gedacht sei hierbei an religiöse Geißelungen oder das moderne „Ritzen“. Inwieweit diesen Handlungen jedoch eine vorausgegangene Qual als Auslöser dient und inwiefern dieses Verhalten auf die Mitmenschen ausgerichtet und daher sozial ist oder ob es vielleicht doch in den Bereich der Psychologie fällt, würde den Rahmen dieser Hausarbeit sowie die Kenntnisse des Verfassers bei weitem übersteigen. Diese Geißelungen können als Selbstbestrafung des eigenen Körpers für Normverstöße betrachtet werden und bieten damit ein interessantes Feld für eine Körpersoziologische Untersuchung. Es geht also um die Untersuchung des Makrophänomens der Folter und Marter. Inwieweit „Ethnische Säuberungen“ und die Massenvergewaltigungen am Ende des zweiten Weltkrieges sowie im jugoslawischen Bürgerkrieg dazuzurechnen sind, ist eine Frage, die in dem Teil der Arbeit, der sich mit der sozialen Ungleichheit beschäftigt, zumindest kurz diskutiert werden soll.
Michel Foucault befasst sich in seinem Werk „Überwachen und Strafen“, welches mit seinen Theorien die Grundlage dieser Arbeit bilden wird, mit der Entwicklung von der Marter hin
zum modernen, ökonomisch orientierten Gefängnis. „Es ist zu zeigen, dass die Strafmaßnahmen nicht einfach negative Mechanismen sind,…, sondern dass sie an eine Reihe positiver und nutzbringender Effekte geknüpft sind… 1 “. Foucault´s Buch befasst sich mit der Entwicklung in Frankreich, vor allem während der frühen Neuzeit. Neben seinen Schilderungen sollen noch einige historische Beispiele aus anderen Ländern und Epochen hinzugefügt werden. Auch sollen am Ende aktuelle Fragen diskutiert sowie ein Ausblick auf die Zukunft des Körpers im Verfahren des Strafprozesses gegeben werden.
Dabei soll der Fokus auf dem sozialen Umfeld liegen, in dem sich die Körperstrafen abspielen. Antrophozentrische Erklärungen über den Ursprung von Gewaltphantasien oder die Genese der Folterer bleiben hier unberücksichtigt, auch wenn sie sicherlich zum Teil auf die sozialen Umstände dieser Personen zurückzuführen sind.
2. Der Begriff der Körperstrafen
Richard Wrede definiert in seinem 1908 erschienen Buch „Die Körperstrafen“ selbige als „jedes dem menschlichen Körper unmittelbar zugefügte objective Übel 2 .“ Wie jedoch bereits in der Einleitung erwähnt, beschäftigt sich vorliegende Arbeit nur mit den Körperstrafen die von staatlicher oder kirchlicher Seite einem Delinquenten auferlegt wurden. Hierbei stehen die Begriffe der Folter und der Marter im Vordergrund die, wenn auch häufig anders verwendet, in dieser Arbeit in Anlehnung an ihre Verwendung bei Foucault benutzt werden sollen.
Folter soll hier verstanden werden als Teil der Beweisführung. Zum Verständnis einer solchen Argumentation muss an dieser Stelle genauer auf das damalige Rechtsverständnis eingegangen werden.
Das Beweisfindungsverfahren folgte einer strengen juristischen Arithmetik. Es gab volle Beweise (zwei unbescholtene Augenzeugen der Tat oder der Anwesenheit des Verdächtigen am Tatort), halbe Beweise (ein Augenzeuge oder z.B. Todesdrohungen vor einem Mord) sowie Hilfsbeweise (Meinungen und Gerüchte). Allerdings galt der juristische Grundsatz „in dubio pro reo 3 “ und damit die Unschuldsvermutung nicht 4 . Alleine der Verdacht reichte aus, um den Verdächtigen strafwürdig zu machen. Ein Unschuldiger würde far nicht erst in Verdacht gera- 1 Foucault,Michel: Überwachen und Strafen. Die Geburt des Gefängnisses, Suhrkamp Verlag, Frankfurt am Main 1994, Seite 35.
2 Wrede, Dr. Richard: Die Körperstrafen. Nachdruck der Auflage OB Maastricht von 1908 ohne Kürzungen, Marix Verlag, Wiesbaden 2004, Seite 7.
3 Im Zweifel für den Angeklagten.
4 Foucault, Michel: Überwachen und Strafen, Seite 49 ff.
ten. Gab es nur einen halben Beweis, war der Verdächtige eben halbschuldig. Die Folter war also zugleich Strafe der bereits bekannten Schuld des Beklagten und diente der Ermittlung weiterer Straftaten um dann mit der vollen Härte des Gesetzes alle Taten des dann ganz Schuldigen zu ahnden 5 .
Die Marter hingegen wurde als der Schlussakt sowohl des Prozesses als auch als Abschluss des Verbrechens verstanden und den demonstrierte den Sieg des Gesetzes. In diesem Hinblick erfüllte sie vielseitige Funktionen, auf die im Folgenden näher einzugehen sein wird.
3. Körperstrafen in der Geschichte
Die verschiedenen Arten der Körperstrafen lassen sich grob in religiöse, polizei- und richterliche, militärische, herrenrechtliche, pädagogische sowie häuslich züchtigende einteilen 6 . Die verschiedenen Strafarten hatten oft ihre eigenen Strafstile und beide hielten sich Teilweise bis in die Moderne. Während das Herrenrecht über den Sklaven oder Leibeigenen in Europa nach der Christianisierung deutlich geschwächt wurde 7 , hielt sich dieses in den heutigen USA noch bis zum Bürgerkrieg.
Pädagogische, militärische und häusliche Strafen lassen sich in Europa sicher noch bis in die Zeit bis nach dem zweiten Weltkrieg nachweisen, letztere teilweise bis in die heutige Zeit. Diese Arbeit befasst sich allerdings nur mit dem Bereich der polizei- und richterlichen Strafen.
Wie bereits in der Definition deutlich geworden ist, verfolgen Folter und Marter unterschiedliche Zwecke. Die Martern als eigentliche Form der Strafe lassen sich in die zwei Gruppen Ehrenstrafen und schmerzliche Strafen teilen.
Zu den Ehrenstrafen zählten Pranger, Doppelgeigen 8 , Halseisen, Schandmantel 9 sowie Schandmasken und das Abschneiden der Haare 10 . Durch diese Strafen sollte der Verurteilte stigmatisiert und aus der Gesellschaft ausgeschlossen werden. Eine Zwischenform zwischen den reinen Ehrenstrafen und den körperlichen Strafen bildet das Haare abschneiden sowie in intensivster Form das Brandmarken. Bei letzterem wurden dem Verbrecher mit einem glühenden Eisen ein Symbol oder der Anfangsbuchstabe seines Verbrechens auf den Körper,
5 Foucault, Michel: Überwachen und Strafen, Seite 57.
6 Foucault, Michel: Überwachen und Strafen, Seite 10.
7 Unfreie hatten zwar auch im Mittelalter wenige Rechte und gehörten zum Besitz ihres Grundherren, durften aber nicht ohne weiteres getötet werden. Selbiges galt allerdings bereits für die Sklaven der römischen Antike.
8 Holzbrett in Form einer doppelten Geige in die zwei Streitende mit Kopf und Händen einander zugewandt eingeschlossen wurden.
9 Eine hölzerne Tonne, die der Verurteilte um den Körper tragen musste und auf der sein Verbrechen abgebildet war.
meist Kopf oder Brust, gebrannt. Dass das Haare abschneiden seine stigmatisierende Wirkung bis in die jüngste Zeit nicht verloren hat beweist der Umstand, dass nach der Befreiung der Niederlande durch die Alliierten Frauen, die ein Verhältnis mit Deutschen hatten, ebenfalls geschoren wurden.
Die Folter diente vornehmlich dazu, den Befragten zur Aussage bzw. zum Geständnis zu bewegen. Dass er alleine durch den Verdacht bereits ein Stück weit schuldig war, wurde bereits erläutert. In diesem Zusammenhang besaß die Folter auch ein strafendes Element. Generell jedoch sollte dem Urteil durch die Folter nichts vorweg genommen werden und es war auch nicht geplant, den Inquisiten bei der Befragung zu töten 11 , obwohl angenommen werden kann, dass auch viele Gefolterte an Entkräftung starben. Die Foltermethoden waren jedoch darauf ausgelegt Schmerzen zuzufügen, jedoch nicht zu töten. Etwaige Folgeschäden wurden billigend in Kauf genommen. Wichtig war nur das physische Überleben, damit der Körper nach erfolgtem Urteil noch öffentlich zu bestrafen war.
Gleich den Strafgesetzen lassen sich in allen Kulturen ähnliche, aber auch einige spezielle, Foltermethoden und Werkzeuge auffinden. Im Folgenden soll näher auf die in Europa gebräuchlichen Mittel eingegangen werden.
Bevor die eigentliche Folter begann, wurde der oder die Gefangene entkleidet und vor die Folterinstrumente geführt. Diese wurden ihm oder ihr angelegt, jedoch ohne dass Schmerz entstehen sollte. Danach wurden die Häftlinge wieder in ihre Zellen zurückgebracht und erhielten noch einmal Gelegenheit ihre Aussagen oder ihr Geständnis zu machen. Die Folter selbst begann meist in den frühen Morgenstunden und lässt sich in mehrere Grade einteilen. Im ersten Grad begann man gewöhnlich mit den Daumenschrauben oder mit Peitschenhieben auf den angespannten Körper. Im zweiten Grad wurden so genannte spanische Stiefel 12 (eine Art Beinschrauben) verwendet, der Körper geschnürt (sprich gedehnt und über einen Balken hochgezogen). Im dritten Grad wurde der Gefolterte an einer Folterleiter hochgezogen. Diese Behandlung wurde häufig durch Brennen verschärft, indem dem Opfer Fackeln unter die Achselhöhlen gehalten wurde. Weiterhin wurden spinnenartige Metallgeräte in den Körper geschlagen und rissen beim Herausziehen große Fleischstücke mit heraus. Auch Zwicken mit Zangen war verbreitet.
10 Wrede, Richard: Die Körperstrafen, Seite 27 ff.
11 Bei Personen von Rang ist hier ein Unterschied festzustellen, auf den später noch eingegangen werden wird. An dieser Stelle sei bereits festgehalten, dass Personen mit höherem sozialen Rang nur gefoltert wurden, wenn klar war, dass sie sterben oder zumindest ihrer sozialen Stellung verlustig werden würden. S " W L W O H ’ D 12 Eine bildliche Darstellung
Arbeit zitieren:
M.A. Michael Rohschürmann, 2005, Die Körperstrafen - Der Mensch als Objekt der Macht, München, GRIN Verlag GmbH
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