I. Einleitung
Der Grundgedanke der Katholischen Soziallehre ist die Ordo Socialis, die gottgewollte Ordnung des Ganzen der menschlichen Gemeinschaft. Je mehr die Teilbereiche einer Gesellschaft, wie die Rechts- oder Marktordnung, sich an die Prinzipien der Soziallehre annähern, umso mehr entspricht die politische und wirtschaftliche Realität dem erreichbaren Ideal der Gerechtigkeit. Die sich aus der Lehre der Kirche und insbesondere den Sozialenzykliken ergebenden Prinzipien sind das Gemeinwohl, die Solidarität und die Subsidiarität. Die Quellen der Soziallehre sind die Offenbarung und auch unabhängig von dieser, das Naturrecht.
Die „neuere“ Soziallehre der Kirche entfaltete sich mit und ab der Päpstlichen Enzyklika Rerum novarum von Papst Leo XIII., die am 15. Mai 1891 veröffentlicht wurde. Sie entstand unter den negativen Eindrücken der Auswirkungen der Industriellen Revolution, die vor allem die Arbeiterschaft betraf. Dies heißt jedoch nicht, dass es vor Rerum novarum keine päpstlichen Stellungnahmen zu sozialen Fragen gab. Mit dieser Enzyklika kam es vielmehr zu einer wissenschaftlichen Theoriebildung, die für alle weiteren Sozialenzykliken maßgebend sein sollte. Die philosophisch-theologische Grundlage dieser Theoriebildung bildet die Scholastik, die im 19. Jahrhundert als so genannte Neoscholastik eine Renaissance erfuhr.
Grundlage der Scholastik (bzw. der Neuscholastik) bildet das Naturrecht, genauer: das klassische Naturrecht. Das Natrurrecht bot und bietet heute noch das Denkgebäude und die Argumentationsbasis der katholischen Soziallehre insbesondere gegenüber der modernen Philosophie und seinen ideologischen „Kindern“, dem Liberalismus und Sozialismus. Die Entwicklung der neuen sozialen Theorieansätze ging einher mit einem sozialromantischkonservativen Denken oder dem ultramontanen-antimodernistischen Denken. Diese Auseinandersetzung hat heute nichts an ihrer Aktualität verloren hat, sofern sie in Zeiten der Dominanz individualistischer und ökonomischer Weltauffassungen wahrgenommen wird.
Seit Rerum novarum gab es weitere Enzykliken, die in ihrer jeweiligen Zeit explizit die soziale Frage zum Gegenstand hatten. Es seien an dieser Stelle „Quadragesimo Anno“ (1931), „Pacem in terris“ (1963), „Centesimus Annus“ (1991) und auch die Enzyklika „Deus
3
Caritas Est“ (2005) von Papst Benedikt XVI. genannt. Allen diesen ist ein Rekurs auf das Naturrecht und dessen Paradigmen eigen. In diesen Enzykliken, wie zu allen Zeiten, hat die Kirche gelehrt, dass eine gerechte Ordnung nur möglich ist, wenn der Mensch entsprechend der Tugenden lebt. Die Kardinaltugenden sind - in dieser Reihenfolge- die Tapferkeit, die Klugheit, das Maß und die Gerechtigkeit. Die Sorge um das Heil der Seele und das gute Leben, welches jenes entsprechend der Tugend ist, ist die höchste Kunst, wie schon Sokrates festhielt. Ein Christ weiß um das Vorbild des tugendhaften Menschen schlechthin, nämlich um Jesus Christus.
Doch auch die Gesellschaft als Ganzes bzw. die gesellschaftlichen Institution sollten sich um der Gerechtigkeit willen an bestimmten Prinzipien ausrichten. Diese Prinzipien müssten in der jeweiligen gesellschaftspolitischen Realität der Zeit entsprechend ihrer Dringlichkeit ausgelegt und verwirklicht werden, was zumal größerer Anstrengung bedarf. Zu den schon erwähnten Prinzipien, Gemeinwohl, Solidarität und Subsidiarität, die im folgenden näher ausgelegt werden, werden auch das Freiheitsprinzip, sowie heute auch die Nachhaltigkeit, die Partizipation und die Option für die Armen gezählt. Die Triade Personalität - Solidarität - Subsidiarität wurde unter dem Einfluss des berühmten Jesuiten Oswald von Nell-Breuning bekannt. Alle Prinzipien haben ihnen Ursprung in der Erschaffung des Menschen als Gottes Ebenbild, wodurch dem Menschen (wurzelhaft) Menschenwürde zukommt.
II. Die Prinzipien der Katholischen Soziallehre
Das Gemeinwohl ist der Zentralbegriff der katholischen Soziallehre. Es kann nach Johannes Messner als die allseitige Verwirklichung der Gerechtigkeit bezeichnet werden. Aristoteles hält in seinem Werk Politik fest: „Da in allen Wissenschaften und Künsten das Gute das Ziel ist, so gilt dies am meisten und vor allem in dem Wichtigsten von allen, nämlich der Kunst des Staatsmannes. Das politische Gute ist das Gerechte, und dieses ist das, was dem Gemeinschaftlichen zuträglich ist“ 1 . Bei Thomas von Aquin wird das bonum commune den Angelpunkt seiner Ethik und Staatslehre bilden. Dass es das gemeinsame Gute gibt und dass es mehr als ein Kompromiss von Einzelinteressen ist, hielt schon Platon in seiner Auseinandersetzung mit den Sophisten fest. Dieses Gute kann vom Menschen durch
1 Aristoteles, Politik, III. 1282b, S. 14-18.
4
die ratio im Sinne des antiken Denkens erkannt werden. Durch diese Erkenntnisse und ein diesen entsprechendes Leben entfaltet der Mensch seine ihm eigene Natur.
Am Gemeinwohlbegriff schließt inhaltlich der Solidaritätsbegriff an. Die Solidarität hat erst Johannes Paul II. im Jahre 1991 treffend bestimmt:„Solidarität ist die feste und beständige Entschlossenheit, sich für das Gemeinwohl einzusetzen, das heißt das Wohl aller und eines jeden, weil wir alle für alle verantwortlich sind“ 2 . Es dürfte spätestens an dieser Stelle klar sein, dass die Katholische Kirche mit Solidarität nicht die klassenkämpferische Solidarität des Sozialismus meint, die schon in Rerum novarum von Papst Leo XIII. deutlich abgelehnt wird. Es sei in diesem Zusammenhang auf die Sozialverpflichtung des Eigentums hingewiesen, was auch Rerum novarum festhält. Das Eigentum ist einer der Pfeiler einer christlich verstandenen Gesellschaftsordnung, was in drei der zehn Gebote, sowie auch im Naturrecht verbürgt wird. Der Gebrauch des Eigentums ist durch die Verpflichtung eingeschränkt, zugleich dem Wohle der Allgemeinheit zu dienen. Dies hält etwa auch das deutsche Grundgesetz fest. 3
Mit dem Gemeinwohl und der Solidarität steht auch das Subsidiaritätsprinzip im engen Zusammenhang. Es war Papst Pius XI., der in seiner Enzyklika Quadragesimo Anno die Subsidiarität als dasjenige definiert „was der Einzelmensch aus eigener Initiative und mit seinen eigenen Kräften leisten kann, ihm nicht entzogen und der Gesellschaftstätigkeit zugewiesen werden darf. (...) Es verstößt gegen die Gerechtigkeit, das, was die kleineren und untergeordneten Gemeinwesen leisten und zum guten Ende führen können, für die weitere und übergeordnete Gemeinschaft in Anspruch zu nehmen; zugleich ist es überaus nachteilig und verwirrt die ganze Gesellschaftsordnung“ 4 . Der Föderalismus, der sich wie kaum wo im deutschsprachigen Raum entfalten konnte, entspricht dem Subsidiaritätsprinzip. Auch die Europäische Union hat sich zumindest in der Vergangenheit als ein politisches System verstanden, das sich subsidiär gliedert. Es ist sicherlich nicht abwegig zu behaupten, dass das Prinzip der Subsidiarität heute politisch am meisten in Vergessenheit geraten ist. Wenn heute die Rede davon ist, dass dem Bürger mehr Eigenverantwortung zugetraut werden soll, dann heißt dies, dass diesem Prinzip Rechung getragen werden soll.
2 Papst Johannes Paul II, Sollicitudo Rei Socialis, 38.
3 Vgl. das deutsche Grundgesetz Art. 14, Absatz 2.
4 Papst Pius XI., Quadragesimo Anno, 79.
5
Die bedeutendste kleine Einheit einer Gesellschaft ist die Familie. Schon Rerum novarum betont die Eigenständigkeit der Familie, auch gegenüber dem Staat: „Sie ist älter als jegliches andere Gemeinwesen, und deshalb besitzt sie unabhängig vom Staate ihre innewohnenden Rechte und Pflichten“ 5 . Diese werden durch die „sozialistischen Sozialisierungstendenzen“, die in der Gesellschaft „nur Verwirrung auslösen“ 6 , bedroht. Papst Leo spricht sich gegen die Gefahren aus, die vom Sozialismus und seiner „Gleichmachung von hoch und niedrig“ drohen und verwarf ihn überhaupt. Im Gegensatz zum Klassenkampf ruft er zur Versöhnung der Klassen, die es naturgemäß gibt, auf. Sie sollen „zur Einheit und gegenseitiger Harmonie“ hingeordnet werden, denn beide haben einander nötig. Genauso wenig wie das Kapital ohne die Arbeit, so wenig könne die Arbeit ohne das Kapital bestehen. 7
Angesichts der Herausforderung der Bewältigung der sozialen Frage im 19. Jahrhundert, geht Rerum novarum auf jene Akteure ein, von denen sie sich Hilfe erwartet, nämlich der Kirche, der Arbeiterschaft selbst und dem Staat. Aufgabe der Kirche als Segensquell ist die Stärkung und Verbreitung der religiösen und weltanschaulich-sittlichen Gesinnung, d.h. insbesondere die Erziehung zur Tugend. Dazu kommt das karitative Engagement der Kirche. Die Arbeiterschaft ist zur Selbsthilfe aufgerufen, sie soll sich in Arbeitervereinungen organisieren. Auch der Staat ist gefordert, bei sozialen Härten subsidiär - d.h. helfend - einzugreifen.
III. Der Staat und seine Aufgabe
Die Katholische Staatslehre hält fest, dass der Staat einer jener Gemeinschaften ist, in der der Mensch seiner Natur entsprechend lebt, „wenngleich der Mensch in trotziger Vermessenheit häufig die Zügel der Regierung abzuwerfen sich bemühte, so konnte er es doch nie zu einer vollständigen Lösung von jedem Gehorsam bringen. Denn die Not selbst zwingt jede menschliche Vereinigung und Gemeinschaft, einen Vorgesetzten zu haben, damit die Gesellschaft ohne Haupt und leitende Gewalt nicht zerfällt und nicht den Zweck verfehlt, weswegen sie entstanden ist und sich gebildet hat“ 8 . In Rerum novarum hält Papst Leo XIII.
5 Papst Leo XIII., Rerum novarum, 12.
6 ebenda.
7 Vgl. Die Widerlegung des Sozialismus: Papst Leo XIII., Rerum novarum, 3-14.
8 Papst Leo XIII. in der Enzyklika Diuturnum illud, 4. Das II. Vatikanische Konzil hält fest, dass „der Staat zu der von Gott vorgegebenen Ordnung gehört.“, Gaudium et Spes, 74.
6
fest, dass es der Zweck und die Pflicht des Staates ist „das Gemeinwohl zu fördern“ 9 . Anders gesagt: der Staat ist Hüter des Gemeinwohles, welches das Ordnungsprinzip jeder gesellschaftlichen und politischen Institution sein sollte. Um dieses verwirklichen zu können, bedarf es der Staatsgewalt. Ohne eine zum Gemeinwohl hinordnende staatliche Autorität ist die Verwirklichung der Gerechtigkeit, in der „jedem das Seine“ (suum cuique) zukommt, unmöglich, „da die Einzelnen jeweils ihren privaten Vorteilen nachjagen, die häufig im Widerspruch zum Gemeinwohl stehen“ 10 . Diese privaten Vorteile arten bei einer schwachen, unvollkommenen (und damit stets zur Sünde neigenden) Menschnatur nicht selten in maßlose Habgier und Genusssucht aus. 11
Was bedeutet diese Gemeinwohlförderung näher hin? Zunächst ist es Aufgabe des Staates, günstige wirtschafts- und gesellschaftspolitische Rahmenbedingungen zu schaffen. Der Staat ist dazu aber nur in dem Maße genötigt und berechtigt, als entsprechend des Subsidiaritätsprinzips freie gesellschaftliche Kräfte nicht selber für eine befriedigende Ordnung sorgen. Ein Versorgungsstaat, der „der Gesellschaft ihrer Verantwortung beraubt, löst den Verlust an menschlicher Energie und das Aufblähen des Staatsapparates aus“ 12 . Dass der Staat jedoch der Wirtschaft einen Ordnungsrahmen zu geben hat, haben auch Ökonomen wie Adam Smith und David Ricardo nie bezweifelt. So soll er nach Rerum novarum Schutzmaßnahmen zugunsten der Arbeiter und insbesondere der Frauen und der Kinder ergreifen. Eindringlich fordert die Kirche den Schutz der Sonntagsruhe. Darüber hinaus sollte der Staat dahin wirken, dass möglichst viele in die Lage versetzt werden, Eigentum zu bilden. In anderen Worten, auch wenn heute die eine oder andere staatliche Maßnahme zu Recht als fragwürdig erscheint: Eine Sozialpolitik gehört zu den Aufgaben des Staates.
Die Zeit vor und auch nach Rerum novarum war unter anderem geprägt von der Diskussion um die Bedeutung und auch Tragfähigkeit der Idee der berufsständischen Ordnung, die bis heute noch in manchen Formen (des Kooperatismus) weiterlebt. In grober Vereinfachung standen auf der einen Seite jene, die ihr eine große Bedeutung zuwiesen (etwa in unterschiedlicher Ausrichtung Johannes Messner und Othmar Spann). Auf der anderen Seite standen jene, die keine grundlegende Alternative zum gegebenen Wirtschafts- und
9 Papst Leo XIII., Rerum novarum, 28.
10 Franz Suarez, De Legibus, III., c.3.
11 Vgl. Timotheus 4,10: „Die Wurzel allen Übels ist die Habsucht.“
12 Papst Johannes Paul II., Centesimus Annus, 49.
7
Gesellschaftssystem für gangbar hielten und insofern auf Temperierung (bzw. Bändigung) des Kapitalismus 13 setzten.
Beiden Ansatzpunkten ist zumindest gemeinsam, dass sie die Fehlentwicklung bei einem Liberalismus im Sinne von Adam Smith sehen. In der Theorie Smiths soll der Einzelne „immer nur seinen eigenen Gewinn“ anstreben, dabei werde er „von einer unsichtbaren Hand geführt“, so dass er unbewusst und unbeabsichtigt zugleich dem allgemeinen Wohl diene. In einem solchen rührenden Optimismus glaubte man, dass eine Epoche allgemeinen Wohlstandes für alle Schichten anbrechen werde. Selten sind auf die Wirtschaft so große, geradezu pseudo-theologische Hoffnungen gesetzt worden, wie zu Beginn des industriellen Zeitalters, die auch heute noch vertreten werden.
Doch wie lautet nun die Alternative? Schon Rerum novarum widerlegt den Sozialismus in seinen verschiedenen Spielformen und somit auch die Planwirtschaft. Über den Kapitalismus, besser: die Marktwirtschaft, sagt sie, dass diese Wirtschaftsweise „als solche nicht zu verdammen ist“ 14 . Ihre Fehlentwicklungen seien jedoch abzulehnen. So besteht die Gefahr, dass der freie Wettbewerb „zu seiner Selbstaufhebung führt“, deren Ergebnis eine wachsende „Vermachtung der Wirtschaft“ ist. Genau diese Vermachtung führt zunehmend zur „Entmachtung und Erniedrigung der staatlichen Hoheit“ und macht diese „zur willenlos gefesselten Sklavin selbstsüchtiger Interessen“ 15 .
Es kann heute festgestellt werden, dass diese diversen „selbstsüchtigen Interessen“ mehr denn je Einfluss und Druck auf politische Entscheidungsträger ausüben. Diese Interessen können zunächst durchaus legitim sein. Nach der Katholischen Soziallehre steht jedoch über allen Sonderinteressen das Gemeinwohl. Der politische Entscheidungsträger hat für das Gemeinwohl Sorge zu tragen und somit dem Wohl seines Volkes und nicht wirtschaftlichen Partikularinteressen zu dienen. Sein Auftrag besteht darin, das Gemeinwohl zu verwirklichen. Politische Entscheidungen, sofern Politik nicht auf Technokratie reduziert
13 Papst Johannes Paul II. auf die Frage: Was ist Kapitalismus?: „Wird mit ‚Kapitalismus’ ein Wirtschaftssystem bezeichnet, das die grundlegende Rolle des Unternehmens, des Marktes, des Privateigentums und der daraus folgenden Verantwortung für die Produktionsmittel, der freien Kreativität des Menschen im Bereich der Wirtschaft anerkennt, dann ist dies positiv zu sehen. In diesem Zusammenhang wäre es passender, einfach von ‚Markwirtschaft’ oder ‚freier Wirtschaft’ zu sprechen. Wird aber unter ‚Kapitalismus’ ein System verstanden, in dem die wirtschaftliche Freiheit nicht in eine feste Rechtsordnung eingebunden ist, die sie in den Dienst der vollen menschlichen Freiheit stellt und sie als eine besondere Dimension dieser Freiheit mit ihrem ethischen und religiösen Mittelpunkt ansieht, dann ist die Antwort ebenso entschieden negativ.“ Centesimus Annus, 42
14 Papst Pius XI., Quadragesimo Anno, 101.
15 Papst Pius XI., Quadragesimo Anno, 109.
8
wird, sind immer ethische Natur, denen bestimmte Welt- und Menschbilder zu Grunde liegen. In der Trennung des Politischen vom Ethischen (- die diese Bezeichnung verdient -), die einen Bruch mit dem Naturrecht mit sich brachte, liegt eine große geistesgeschichtliche Fehlentwicklung.
Angesichts gegenseitiger internationaler Abhängigkeiten drängt sich die Frage auf, inwiefern das Gemeinwohl heute verwirklicht werden kann. Auch heute kann eine zunehmende „Vermachtung der Wirtschaft“ festgestellt werden, das Konzept der „sozialen Marktwirtschaft“ ist mehreren Bedrohungen ausgesetzt und wird zunehmend entkernt. Am Bekenntnis zum Markt wird heute festgehalten, doch ein starker Staat und eine wie auch immer verstandene Gerechtigkeit scheinen zu diesem Markt zunehmend in Widerspruch zu stehen. Eine soziale Spaltung und der Verlust eines Ordnungsprinzips werden offensichtlich billigend in Kauf genommen. Hier muss festgestellt werden, dass der Nationalstaat durchaus nicht ausgedient und bei aller Notwendigkeit internationaler Kooperationen, als einziger vielfältige Aufgaben bewältigen kann. Genausowenig wie die Globalisierung ist die Entwicklung der Erosion des Nationalstaates unvermeidlich schicksalhaft. Sie ist zu einem großen Teil auf politische und insbesondere auch gesellschaftspolitische Entscheidungen zurückzuführen.
Der Begriff Gemeinwohl setzt die Gemeinschaft voraus. Ebenso setzt der Staat ein Staatsvolk voraus. Es bestehen mehrere Formen menschlicher Gemeinschaften, wie die Ehe, die Familie, ein Betreib, Bünde, Vereine oder auch das Volk, die heute allesamt mehr oder weniger suspekt und fragwürdig geworden scheinen. 16 So ist etwa der Begriff des Volkes (oder der Nation) dem Begriff der Bevölkerung oder der Gesellschaft gewichen. Doch ist eine Gesellschaft mehr als die bloße Addition der Einzelteile? Kann heute nicht vielmehr eine Zersetzung fast aller gemeinschaftlichen Bande festgestellt werden? Fördert ein heute verbreiterter Relativismus, der „nichts als endgültig anerkennt und als letztes Maß nur das eigene Ich und seine Gelüste gelten lässt“ 17 , nicht eine gesellschaftliche Atomisierung? Das
16 Über die Bedeutung der Volksgemeinschaft siehe Johannes Paul II. in der Enzyklika Laborem exercens, 10: „Die Volksgemeinschaft ist nicht nur die große, wenn auch mittelbare ‚Erzieherin’ jedes Menschen, sie ist auch die große und historische Inkarnation der Arbeit aller bisherigen Generationen. All das bewirkt, dass der Mensch seine tiefste Identität mit der Zugehörigkeit zu einer Nation verbindet und seine Arbeit auch als eine mit seinen Landleuten zusammen zu erarbeitende Mehrung des Gemeinwohles versteht und sich Rechenschaft gibt, dass auf diesem Wege die Arbeit dazu beiträgt, das Erbgut der ganzen Menschenfamilie … zu wahren“. Vgl. Friedrich Romig, Die Rechte der Nation.
17 Kardinal Ratzinger in der Predigt der Eröffnungsmesse des Konklaves am 18. April 2005, die als Programm seines Pontifikates als Papst gilt. In dieser sagte er, dass „der Relativismus, also das ‚hin und her getrieben Sein vom Widerstreit der Meinungen’ als die einzige Einstellung erscheint, die auf der Höhe der heutigen Zeit ist. Es
9
Ganze (der Gemeinschaft) wäre schon nach der Lehre Aristoteles’ und somit auch der katholischen Soziallehre immer mehr als die Summe der Einzelteile. 18
Wo könnte und sollte dementsprechend eine Wirtschaftsethik bzw. -politik ansetzen, die das Ganze vor Augen hat? Der Beginn sollte damit gemacht werden, dass wir den Staat trotz aller Verfehlungen der Politik als Institution wieder schätzten und ihn als Gemeinschaft und auch (wieder) als „nationale Produktivkraft“ begreifen lernen. 19 Der Staat gibt nicht bloß dem ganzen Gesellschafts- und Wirtschaftskörper seine Form, sondern ist als „nationale Produktivkraft“ gewissermaßen das schöpferische „Kapital höherer Ordnung“. Dieses Kapital besteht vor allem im kulturellen Erbbesitz, das einen unermesslichen Beitrag zur Wohlfahrt eines Landes leistet. Zu diesem Erbbesitz an Nationalkapital zählen unterschiedliche, integrative und produktive Wirkungen entfaltende Wirtschaftstätigkeiten ohne die jede unternehmerische Tätigkeit gelähmt und versanden würde: eine gute Ausbildung und hohe Allgemeinbildung, ein wohl ausgebildetes Gerichtswesen, eine ordentliche Zivilverwaltung, eine ausgebaute Infrastruktur, ein geordnetes Geld- und Kreditwesen, eine sinnvolle Regulation der Wirtschaftstätigkeit, eine den Klassenkampf vermeidende und den sozialen Frieden erhaltende Interessenausgleich durch die Wirtschaftsverbände und überhaupt alles, was an sozialen Kräften fruchtbar gemacht werden kann. 20
Zu den „geistigen Produktionskräften“ gehören stets sittliche Werte, für die der Staat auch Sorge zu tragen hätte. Trotz eines berechtigten Pluralismus herrscht in vielen westlichen Staaten eine Verwirrung über Wertvorstellungen vor, was auf eine Dominanz liberalistischen Gedankengutes zurückzuführen ist. Ein Staat der keine sittlichen Grundwerte anerkennt, sondern sich mit einer irgendwie funktionierenden äußeren Ordnung begnügen wollte, zerfällt. Zwangsläufig würde dann auch die Wirtschaft einen Schaden davontragen, wenn etwa kein gegenseitiges Vertrauen von Geschäftspartnern vorausgesetzt werden kann.
konstituiert sich eine Diktatur des Relativismus, die nichts als definitiv anerkennt und die als letztes Maß nur das Ich und seine Bedürfnisse lässt.“
18 Über die die Unterscheidung zwischen Gemeinschaft und Gesellschaft siehe etwa Josef Pieper, Grundformen sozialer Spielregeln.
19 Vgl. Johannes Messner, Das Naturrecht: „Vor allem und zutiefst ist der Staat jedoch Gemeinschaft (…). Kraft seiner Natur ist der Mensch auf die gesellschaftliche Kooperation zur Erfüllung seiner Lebens- und Kulturaufgaben angewiesen: nur durch sie wird er zum Vollmenschen und Kulturwesen.“, S. 725.
20 Der deutsche Ökonomen Friedrich List entwickelte die „Theorie der produktiven Kräfte“, die er der „Theorie der Werte“ von Adam Smith entgegen setzte. Diese Therien finden ihre Grundlegung unter anderem in den Ideen des Romantikers Adam Müllers.. Er verlangte vom Staatsmann, sich auf die Hervorbringung der „geistigen Produktionskräfte“ zu konzentrieren. Ähnlich argumentiert der schwedischen Nobelpreisträger der Nationalökonomie und Kritiker der neoklassischen Theorie (Adam Smiths) Gunnar Myrdal. Siehe: Othmar Spann: Die Haupttheorien der Wirtschaftstheorien. Vgl.: Wolfgang Caspert, Das Gift des globalen Neoliberalismus, S. 23-26.
10
Ohne das Vorhandensein ethischer, d.h. tugendhafter Verhaltensweisen der Bürger, die doch zumeist einer christlichen Geistes- und Lebenshaltung entspringen, wäre jede Volkswirtschaft statt auf Felsengrund nur auf flüchtigem Sand gebaut.
Aus christlicher Verantwortung hat jeder Staatsmann danach zu streben, seinen Beitrag zur Verwirklichung des hohen Ideals der Gerechtigkeit zu leisten. Wie eh und je haben die berühmten und warnenden Worte Augustinus’ auch heute ihre Gültigkeit: „Was anderes sind also Reiche, wenn ihnen Gerechtigkeit fehlt, als große Räuberbanden? Sind doch auch Räuberbanden nichts anderes als kleine Reiche. Auch da ist eine Schar von Menschen, die unter Befehl eines Anführers steht, sich durch Verabredung zu einer Gemeinschaft zusammenschließt und nach fester Übereinkunft die Beute teilt. Wenn dies üble Gebilde durch Zuzug verkommener Menschen so ins Große wächst, dass Ortschaften besetzt, Niederlassungen gegründet, Städte erobert, Völker unterworfen werden, nimmt es ohne weiteres den Namen Reich an, der ihm offenkundig nicht etwa hingeschwundene Habgier, sondern erlangte Straflosigkeit erwirbt“ 21 .
IV. Zusammenfassung
Sowie jede päpstliche Enzyklika ist Rerum novarum grundsätzlichen Themen der Glaubensverkündigung gewidmet und will pastorale Akzente zur Lösung der „sozialen Frage“ setzen. Ohne Unfehlbarkeit in Anspruch zu nehmen, hat Rerum novarum wegweisende Bestimmungen zur Entfaltung einer gerechten Gesellschaftsordnung in neuen Zeiten mit ihren Herausforderungen aufgezeigt. Die „Magna Charta“ sozialer Probleme hat deutlich Leitprinzipien für das verantwortliche Handeln des Einzelnen, der kleinen und der großen gesellschaftlichen Einheiten bestimmt.
Diese Prinzipien der Katholischen Soziallehre sind dem wirtschaftlichen Handeln „übergeordnete Werte“, die bedeutende Rückwirkungen auf die Wirtschaft selbst haben. Die Frage nach diesen übergeordneten Werten erfordert insbesondere eine Bestimmung des Staates, in dem der Bürger seinen solidarischen Beitrag zum Gemeinwohl leisten kann. Dieser Beitrag sollte insbesondere in der Erhaltung und Förderung des „Erbbesitzes“ bestehen, welches als „nationale Produktivkraft“ eine wirtschaftliche Entfaltung erst möglich macht. Es
21 Augustinus, De Civitate Dei, IV, Seite 4.
11
ist der Staat, der dann die Gesetzmäßigkeiten der Ökonomie vermag gelten zu lassen und subsidiär im Interesse des Gemeinwohles zu wirken. Insofern er dies tut, schafft er einen ökonomischen Mehrwert.
Rückblickend kann konstantiert werden, dass Rerum novarum die Weichen für die Entwicklung zur „sozialen Markwirtschaft“ gestellt hat. Die Wirtschaft soll dabei kein ungebändigter „Kapitalismus“ sein, sondern entsprechend der anfangs erwähnten Ordo Socialis eine freie, sozial eingebundene. Das mit dem Begriff Ordoliberalismus und den Namen Ludwig Erhard eng verbundene Konzept der „sozialen Marktwirtschaft“ sieht einen Einklang von Gesellschaft, Wirtschaft und dem Staat vor. In den Worten von Johannes Messner: die Wirtschaft soll stets Sozialwirtschaft sein. 22 Rerum novarum erinnert somit daran, dass Ökonomie von oikos und nomos kommt. Oikos bedeutet zunächst Haus, aber auch die vertraute Umgebung, die Heimat und die wohlgeordnete Harmonie des Kosmos. Nomos bedeutet so viel wie Norm, Sitte, Gesetz, Recht, Anordnung, Einrichtung, Verwaltung. Sie ist die „tragende und prägende Kraft, der sich der Einzelne verdankt“ 23 . Die Oikonomia ist darum nicht nur die Lehre von der guten Verwaltung des Hauses, sondern sie bezeichnet die Sorge des Bürgers um die Stadt und das Land. Die Sorge um die menschliche Gemeinschaft fällt vorallem einen Gott zu, weshalb auch der griechische Göttervater Zeus den Beinamen oikonomos trug. Dass eine gute und gerechte Ordnung sich letztlich nur durch die Religion verwirklichen lässt, ist Grundbestand der Katholischen Soziallehre: „Denn ohne Zuhilfenahme von Religion und Kirche ist kein Ausgang aus dem Wirrsale zu finden“ 24 .
22 Vgl. Johannes Messner, Das Naturrecht: „Beiden Elementen, dem menschlichen und dem sozialen, soll unser Begriff der Sozialwirtschaft in gleicher Wiese gerecht werden: der individuellen Eigenverantwortlichkeit und der gesellschaftlichen Verbundenheit der Glieder des Staatsvolkes. Die Volkswirtschaft ist Teil der gesellschaftlichen Kooperation der Menschen bei den ihnen mit den existentiellen Zwecken gestellten Aufgaben.“, S. 982.
23 Ernst-Wolfgang Böckenförde, Geschichte der Rechts- und Staatsphilosophie, S. 70.
24 Papst Leo XIII., Rerum novarum, 13.
12
V. Literaturverzeichnis
• Augustinus: De Civitate De, hrsg. von Christoph Horn, Akad.-Verl., Berlin, 1997.
• Böckenförde, Ernst-Wolfgang: Geschichte der Rechts- und Staatsphilosophie, UTB, Mohr Siebeck, Tübingen, 2006.
• Caspert, Wolfgang: Das Gift des globalen Neoliberalismus, Mit Turbokapitalismus in die Krise, Sigmun Verlag, Wien, 2008.
• Messner, Johannes: Das Naturrech, Handbuch der Gesellschaftsethik, Staatsethik und Wirtschaftsethik,
7. Auflage, Duncker und Humblot, Berlin, 1984.
• Nell-Breuning, Oswalt: Die soziale Enzyklika. Erl. zum Weltrundschreiben Papst Pius’ XI. über d. gesellschaftl. Ordnung, Kath. Tat-Verlag, Köln, 1932.
• Papst Leo XIII.: Rerum novarum, Rundschreiben erlassen am 15. Mai 1891 über die Arbeiterfrage, Enzyklika, Herder, Freiburg im Breisgau, 1891.
• Papst Leo XIII.: Diuturnum illud, Rundschreiben, erlassen am 29. Juni 1881 über den Ursprung der bürgerlichen Gewalt. 3. Abdr., Herder, Freiburg im Breisgau, 1909.
• Papst Pius XI.: Quadragesimo Anno, Über die gesellschaftliche Ordnung, ihre Wiederherstellung u. ihre Vollendung nach dem Heilsplan d. Frohbotschaft zum 40. Jahrestag des Rundschreibens Leos XIII. "Rerum novarum", Enzyklika, Volksbundverlag, Wien, 1935.
• Papst Johannes Paul II.: Laborem exercens, Enzyklika, Libreria Vaticana, Vatikan, Rom,1985.
• Papst Johannes Paul II.: Sollicitudo Rei Socialis, Enzyklika, Christiana Verlag, Stein/Rhein, 1988.
• Papst Johannes Paul II: Centesimus Annus, Enzyklika, Libreria Vaticana, Vatikan Stadt, Rom, 1991.
• Papst Benedikt XVI.: Deus Caritas Est, Enzyklika, Benedicti PP. XVI. summi pontificis Litterae encyclicae Deus caritas est, Libreria Vaticana, Vatikan, Rom, 2006.
• Pieper, Josef: Grundformen sozialer Spielregeln, 7., völlig veränd. Auflage, Kösel, München, 1987.
• Romig, Friedrich: Die Rechte der Nation, Stocker Verlag, Graz - Stuttgart, 2002.
• Schasching, Johannes: Die Sozialenzykliken der Päpste, Müller Verlag, Rottenburg. 1991.
• Spann, Othmar: Gesellschaftslehre, Quelle & Meyer, Leipzig, 1930.
• Spann, Othmar: Die Haupttheorien der Wirtschaftstheorien, mit Anhang: Wie studiert man Volkswirtschaftslehre, 23. Auflage, Quelle & Meyer, Leipzig, 1933.
• Suarez, Franz (Fransciso): De Legibus, Abhandlung über die Gesetze und Gott den Gesetzgeber, Haufe-Mediengruppe, Freiburg im Breisgau, 2002.
13
Arbeit zitieren:
Mag. Christian Machek, 2008, Die Päpstliche Enzyklika 'Rerum novarum' und ihre Bedeutung für die Wirtschaftsethik, München, GRIN Verlag GmbH
Dieser Text kann über folgende URL aufgerufen und zitiert werden:
Einbetten
DOI
Rainer Maria Rilke - Sein Leben und seine Gedichte
Germanistik - Neuere Deutsche Literatur
Seminararbeit, 29 Seiten
Lessing, G. E. - Nathan der Weise - Interpretation Ringparabel
Referat / Aufsatz (Schule), 4 Seiten
Die Zukunft der Arbeit - Diskussion kontroverser Szenarien
BWL - Personal und Organisation
Diplomarbeit, 57 Seiten
Goethe, Johann Wolfgang von - Faust - der Tragödie erster Teil
Referat / Aufsatz (Schule), 20 Seiten
Das Motiv der Augen in E.T.A. Hoffmanns 'Der Sandmann'
Germanistik - Neuere Deutsche Literatur
Hausarbeit, 18 Seiten
Schlink, Bernhard - Der Vorleser - Auswirkungen des Analphabetismus au...
Referat / Aufsatz (Schule), 4 Seiten
Zur Kurzgeschichte mit einer Interpretation der Kurzgeschichte "D...
Germanistik - Neuere Deutsche Literatur
Hausarbeit (Hauptseminar), 24 Seiten
Romanische Kunst (ca. 950 bis 1200)
Kunst - Uebergreifende Betrachtungen
Referat / Aufsatz (Schule), 8 Seiten
Das Verhältnis von Schönheit u...
Germanistik - Neuere Deutsche Literatur
Hausarbeit (Hauptseminar), 24 Seiten
E.T.A. Hoffmann 'Der Sandmann' - Eine Interpretation
Germanistik - Neuere Deutsche Literatur
Seminararbeit, 19 Seiten
Unterrichtseinheit zum Film "Das Leben der Anderen"
Fachdidaktische Arbeit zur Dar...
Deutsch - Pädagogik, Didaktik, Sprachwissenschaft
Hausarbeit, 33 Seiten
Rilke, René Rainer Maria - Ein junger Prager Dichter / Entwicklungsph...
Facharbeit (Schule), 28 Seiten
Die Darstellung der Natur in „Die Leiden des jungen Werther“
Germanistik - Neuere Deutsche Literatur
Hausarbeit, 15 Seiten
Christian Machek hat den Text Die Päpstliche Enzyklika 'Rerum novarum' und ihre Bedeutung für die Wirtschaftsethik veröffentlicht
Christian Machek hat einen neuen Text hochgeladen
Wirtschaft und Wertekultur(en)
Zur Aktualität von Max Webers ...
Georg Pfleiderer, Alexander Heit
0 Kommentare