Inhaltsverzeichnis
1 Einleitung S.1
2 Das Konsortium um BP und die Republik Aserbaidschan mit ihren S.3
jeweiligen internationalen Verpflichtungen im Zuge des Pipeline-
Projekts
2.1 Das Konsortium um BP S.3
2.2 Die Republik Aserbaidschan S.5
3 Rechtliche Grundlagen der Baku-Tiflis-Ceyhan-Pipeline S.6
3.1 Das Host-Government-Agreement zwischen dem BP- S.7
Konsortium und der Republik Aserbaidschan
3.2 Das Intergovernmental Agreement (IGA) zwischen der Republik S.11
Aserbaidschan , Georgien und der Republik Türkei
4 Die rechtliche Bestimmungen des Pipelineprojekts im Lichte der S.15
„OECD-Guidelines for Mulitnational Enterprises“
5 Die Konstruktionsphase der Pipeline vor dem Hintergrund der S.18
Verantwortung der internationalen Finanzinstitutionen als
Kreditgeber
6 Auswirkungen der Kritik an Vertragswerk und Vorgehen der S.20
Projektbeteiligten
7 Das rechtliche Regime der BTC-Pipeline als S.23
Investitionsschutzabkommen im Lichte des Rechts der
Auslandsinvestitionen (Schlussteil)
Abk ürzungsverzeichnis S.25
Quellen - und Literaturverzeichnis S 26
1 Einleitung
Im Mai 2006 wurde die BTC-Ölpipeline (Baku-Tiflis-Ceyhan) nach langjähriger Planungs- und Konstruktionsphase in Betrieb genommen. Die neu geschaffene Ölleitung erschließt die Azeri-Chirag-Gunashli-Ölfelder im Osten Aserbaidschans und ermöglicht den Transport des Öls zum Mittelmeerhafen im türkischen Ceyhan, indem sie aserbaidschanisches, georgisches und türkisches Territorium durchquert. 1 Täglich wird durch die 1770 km lange Ölpipeline bis zu eine Million Barrel Öl gepumpt. Das Großprojekt, welches nicht zuletzt durch die politische und wirtschaftliche Unterstützung der USA und der EU (Europäische zustande kam 2 , Union) entlastet hoch frequentierte
Transportwege, wie beispielsweise die Bosporus-Route undumgeht das Territorium des bisherigen
Energieexportwegmonopolisten der Region, Russland. 3 Die Pipeline wurde von einem multinationalen Konsortium unter Führerschaft des britisch-amerikanischen Erdölkonzerns BP (British Petroleum) geplant und gebaut. 4 Die rechtlichen Grundlagen der Planung, Durchführung und Betreibung des Projektes sollen Gegenstand dieser Ausarbeitung sein. Im Folgenden wird daher das rechtliche Regime des Projekts im Lichte völkerrechtlicher Rahmenbedingungen dargestellt. Darüber hinaus wird das Vorgehen von Konsortium und Gaststaaten bei dem Bau der Pipeline vor dem Hintergrund der rechtlichen Vereinbarungen, sowie internationaler Verpflichtungen
1 Vgl. Lara Cataldi, Pipeline Baku-Tbilisi-Ceyhan, 05.11. 2003, in: http://www.evb.ch/p25002610.html (besucht am 28. September 2008), zu Beginn des Textes.
2 Hierzu u. a. Jürgen Döschner, BTC - eine Konfliktlinie zwischen Washington und Moskau, 14. 8. 2008, in: http://www.tagesschau.de/ausland/pipeline100.html (besucht am 22. September 2008).
3 Vgl. Ani Ohanian, Die Baku-Tiflis-Ceyhan Pipeline: Chance und Risiko für die Kaspische Region, ohne Datum, in:
http://www.weltpolitik.net/Regionen/Russland%20und%20Zentralasien/Kaspisc her%20Raum/Grundlagen/btc_pipeline.html (besucht am 27. September 2008), Abschnitt „Einleitung“.
4 Zur Zusammensetzung des Konsortiums, siehe Anm. 20.
1
der Vertragspartner kritisch zu beleuchten sein. Hiervon ausgehend soll der Versuch einer Bewertung der Verträge und des Vorgehens der Projektbeteiligten im Hinblick auf die Rechtskonformität der Vereinbarungen der Vertragspartner, sowie auf die Ausführung des Pipelinebaus vor dem Hintergrund der vertraglichen
Verpflichtungen der BTC-Beteiligten unternommen werden. Die Untersuchung stützt sich in ihrer Darstellung und Analyse auf die Vertragstexte, die den rechtlichen Rahmen für das BTC-Projekt bilden, sowie auf die im Literaturverzeichnis aufgeführten unabhängigen Bewertung von NGOs 5 (Nichtregierungs-organisationen) und in ihrer Gesamtheit auf die einschlägigen Grundlagenwerke zur Thematik des Rechts der Auslandsinvestitionen 6 .
Zunächst werden in einem ersten Schritt die Vertragspartner 7 und deren Stellung im internationalen Recht vorgestellt (Abschnitt 2). Im dritten Abschnitt werden die Rahmenverträge des Pipeline-Projekts dargestellt und -fokussiert auf Schlüsselbestimmungenanalysiert. Anschließend soll das Vertragswerk, sowie das Vorgehen der Projektbeteiligten während der Konstruktionsphase, auf der Grundlage internationaler Verpflichtungen der Vertragspartner, untersucht werden (Abschnitte 4 und 5). Hierauf aufbauend wird dargestellt werden, inwieweit die Kritik an dem Großprojekt Bestimmungen und Vorgehen der Beteiligten beeinflussen konnten (Abschnitt 6). Ausgehend von den Ergebnissen der Betrachtungen soll abschließend in einem
5 Hier sind hervorzuheben: Amnesty International (Hrsg.), Human rights on the line - The Baku-Tbilisi-Ceyhan pipeline project, Mai 2003, im Internet verfügbar unter: http://www.amnestyusa.org/business/humanrightsontheline.pdf (besucht am 28. September 2008); Baku-Ceyhan-Campaign u.A. (Hrsg.), BTC pipeline (Turkey Section) - EIA Review, Oktober 2003, im Internet verfügbar unter: http://www.foe.co.uk/resource/reports/btc_eia_review.pdf (besucht am 28. September 2008).
6 Hier sind hervorzuheben: Rudolf Dolzer/ Christoph Schreuer, Principles of International Investment, 2008; Matthias Herdegen, Internationales Wirtschaftsrecht, 7. Auflage, 2008.
7 Die Vertragspartner Türkei und Georgien bleiben hier ausgespart. Eine ausführliche Darstellung aller Länder kann im Rahmen dieser Arbeit nicht erfolgen. Die Ausführungen zur völkerrechtlichen Stellung Aserbaidschans gelten im wesentlichen ebenso für die Türkei und Georgien. Zur Begründung der Auswahl, siehe Anm. 21.
2
zusammenfassenden Schlussteil die Problematik dieses
Vertragswerkes im Lichte des Rechts der Auslandsinvestitionen dargestellt werden.
2 Das Konsortium um BP und die Republik Aserbaidschan mit ihren jeweiligen internationalen Verpflichtungen im Zuge des Pipeline-Projekts
Auslandsinvestitionen geschehen nicht in einem rechtsfreien Raum. Der Investor ist v.a. durch Gesetzte und internationale Abkommen seines Heimatstaates an bestimmte internationale Vereinbarungen ebenso gebunden wie die Gaststaaten durch die Ratifizierung internationaler Verträge. Im Folgenden sollen kurz die relevanten Verpflichtungen des BP-Konsortiums sowie der Republik Aserbaidschan dargestellt werden.
2.1 Das Konsortium um BP
Von großer Bedeutung für die rechtliche Bindung eines multinationalen Unternehmens ist, in welchem Land das Konsortium seinen Sitz hat. 8 BP als größter Anteilseigner hat seinen Sitz in London. Somit ist das britische Gesetz für das Konsortium relevant. So ist in diesem Zusammenhang neben dem nationalen Gesetz vor allem die Mitgliedschaft Großbritanniens in der EU, der OECD (Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung), der Weltbank, der WTO (Welthandelsorganisation) und der UN (Vereinte Nationen) von Bedeutung. 9 Durch die Mitgliedschaft Großbritanniens in der
8 Auf die juristischen Schwierigkeiten zur Festlegung der Nationalität von multinationalen Unternehmen kann an dieser Stelle nicht weiter eingegangen werden. Hierzu Herdegen (Fn 6), S. 186ff.
9 Die Auflistung und Darstellung aller international bindenden Abkommen die das Pipeline-Projekt tangieren, würde den Rahmen dieser Arbeit sprengen. Im
3
OECD verpflichtet sich die britische Regierung beispielsweise auf britische multinational tätige Unternehmen dahingehend einzuwirken, dass sie die OECD Guidelines for Mulitnational Enterprises einhält. 10 Auch aus der Mitgliedschaft in der UN des Heimatstaates ergeben sich Konsequenzen für das BP-Konsortium. Einschlägig sind hier die “UN Human Rights Principles and Responsibilites for Transnational Corporations and Other Business Enterprises”. Hierin werden sowohl multinationale Unternehmen als auch Staaten dazu verpflichtet Menschenrechte einzuhalten und auch dahingehend auf den jeweiligen Vertragspartner einzuwirken. Investoren werden explizit angemahnt nicht von
Menschenrechtsverletzungen von Gaststaaten zu profitieren. 11 Dieser Passus ist bei dem Pipeline-Projekt von besonderer Brisanz. Allen drei Partnerstaaten des Konsortiums konnten in den vergangenen Jahren kontinuierliche Menschenrechtsverletzungen nachgewiesen werden. 12 Insofern trägt das Konsortium eine besondere Verantwortung auf eine Verbesserung der Menschrechtssituation in den drei Staaten hinzuwirken. Aus der mittlerweile weithin anerkannten Theorie der eingeschränkten Völkerrechtsubjektivität multinationaler
Unternehmen erwachsen direkte Ansprüche an das BP-Konsortium zur Einhaltung internationaler Standards. 13 Das BTC-Pipeline-Projekt wurde durch Kredite der öffentlichen Hand ermöglicht. Bei einer Eigenfinanzierungsquote von ca. 30% war das Konsortium bei dem Bau auf kostengünstige Kredite angewiesen. 14 Hauptgeldgeber waren die Weltbanktochter IFC
Folgenden sind daher diejenigen Abkommen erwähnt, welche sich explizit mit dem Agieren transnationaler Unternehmen auseinander setzen.
10 Leitsatz 1 der OECD-Leitsätze für multinationale Unternehmen, Erklärung über internationale Investitionen und multinationale Unternehmen, Neufassung 2000, im Internet verfügbar unter:
http://www.oecd.org/dataoecd/56/40/1922480.pdf (besucht am 1. Oktober 2008).
11 Vgl. Karsten Nowrot, Die UN Norms on the Responsibility of Transnational Corporations and Other Business Enterprises with Regard to Human Rights, in: Beiträge zum transnationalen Wirtschaftsrecht, Heft 21, September 2003, S. 14f.
12 Hierzu Amnesty International (Fn 5), S. 6.
13 Hierauf kann im Rahmen dieser Arbeit nicht näher eingegangen werden, hierzu Herdegen (Fn 6), S. 215ff.
14 Vgl. Cataldi (Fn 1), Abschnitt „Die „lukrative“ Pipeline von BTC“.
4
(International Finance Corporation), sowie die EBRD (Europäische Bank für Wiederaufbau). Einhergehend mit diesen im wesentlichen von den Steuerzahlern der westlichen Industrienationen ermöglichten zinsgünstigen Krediten ergibt sich für das Konsortium die Verpflichtung die Regularien dieser
Finanzistitutionen einzuhalten. Dieser Themenkomplex wird in Abschnitt 5 ausführlich behandelt.
2.2 Die Republik Aserbaidschan
Aserbaidschan ist seit der Unabhängigkeit von der ehemaligen Sowjetunion eine Präsidialrepublik. Das amtierende
Staatsoberhaupt Präsident Ilham Alijew wurde am 15. Oktober 2003 für fünf Jahre gewählt und kandidiert am 15. Oktober 2008 für eine neue Legislaturperiode. Bei den Präsidentschaftswahlen 2003 stellte die OECD Wahlfälschungen fest. 15 Darüber hinaus wird der autoritäre Staatspräsident beschuldigt nicht nur im Zuge des Wahlkampfes Menschenrechtsverletzungen begangen zu haben bzw. zu begehen. 16
Die Republik Aserbaidschan ist u.a. Mitglied in der OECD, der Weltbank, der EBRD, der UN, sowie Beobachter in der WTO. Aus der Mitgliedschaft in diesen internationalen Organisationen ergeben sich für die Republik diverse Verpflichtungen. So gelten die in Abschnitt 2.1 dargestellten Pflichten, die sich aus der Mitgliedschaft Großbritanniens als Heimatstaates für den Investor ergeben, bedingt durch die volle Völkerrechtssubjektivität des Staates in einem noch deutlicheren Maße für die Republik Aserbaidschan. Darüber hinaus ist die Republik, im Gegensatz zu
15 Hierzu der Bericht der OECD-Wahlbeobachtungskommission zu den Präsidentschaftswahlen in Aserbaidschan, 2003, verfügbar im Internet unter: http://www.osce.org/item/988.html (besucht am 3. Oktober 2008).
16 Hierzu der Aserbaidschan-Jahresbericht von Amnesty International, 2003, verfügbar im Internet unter:
http://aidrupal.aspdienste.de/umleitung/2004/deu03/104?lang=de%26mimetype %3dtext%2fhtml (besucht am 3. Oktober 2008).
5
dem Investor, selbstredend durch eine nationale Verfassung, in seinem Handeln reguliert.
Aserbaidschan wird finanziell erheblich von dem Großprojekt profitieren. Es gibt jedoch genügend Gründe zu der Annahme, dass dies vor allem den wirtschaftlichen bzw. politischen Eliten zu gute kommen wird. 17
3 Rechtliche Grundlagen der Baku-Tiflis-Ceyhan-Pipeline
Das Konsortium um BP 18 schloss im Zuge des BTC-Pipeline-Projekts mit den drei involvierten Staaten sogenannte Host-Government-Agreements (HGA) ab. Diese HGAs bilden den Kern der Vereinbarungen zwischen dem Investor und den beteiligten Staaten. Auf dem Gebiet der Auslandsinvestitionen sind solche Verträge die übliche Form der Kooperation zwischen Investoren und Gaststaaten. 19 Die drei HGAs unterscheiden sich nicht wesentlich voneinander 20 , daher beschränkt sich die Darstellung exemplarisch auf das HGA zwischen dem BP-Konsortium und der Republik Aserbaidschan. 21
Neben den HGAs stellt das Inter-Governmental-Agreement (IGA) den zweiten Pfeiler des BTC-Projekts dar. In diesem trilateralen Vertrag zwischen der Türkischen Republik, Georgien und der Republik Aserbaidschan einigten sich die drei Gaststaaten auf bestimme Eckpunkte der Zusammenarbeit. Die Einigung der drei
17 Hierzu u.a. Ohanian (Fn 3).
18 BP besitzt 30,1 % Anteile an dem Konsortium. Des weiteren beteiligt sind: State Oil Company of Azerbaijan (SOCAR), Unocal, Statoil, Turkish Petroleum (TPAO), ENI, TotalFinaElf, Itochu, Conoco Phillips, Inpex, Delta Hess. Zur genauen Verteilung des „ownership“:
http://www.baku.org.uk/more_info/companies_oil.htm (besucht am 28. September 2008).
19 Hierzu Dolzer/Schreuer (Fn 6), S. 9.
20 Vgl. Nick Rau, Applicability of the Guidelines to BP and the BTC Consortium, April 2003, in:
http://www.bakuceyhan.org.uk/publications/oecd_complaint_final_uk.doc (besucht am 27. September 2008), S.2.
21 Die Wahl des Autors fiel auf Aserbaidschan als Erdölförderer und aufgrund der Tatsache, dass sich viele Untersuchungen bereits mit dem türkischen HGA beschäftigt haben.
6
Arbeit zitieren:
Joscha Hansen, 2008, Rechtliche Regeln der Ölleitung Baku-Tiflis-Ceyhan, München, GRIN Verlag GmbH
Dieser Text kann über folgende URL aufgerufen und zitiert werden:
Einbetten
DOI
The power of love to change the attitude to life as exemplified in Jan...
Hausarbeit (Hauptseminar), 10 Seiten
'Fußball ist hier quasi Religion' - Nick Hornbys 'Fever Pi...
Germanistik - Neuere Deutsche Literatur
Hausarbeit (Hauptseminar), 20 Seiten
Jane Austen's Criticism of the Clergy in Pride and Prejudice
Seminararbeit, 15 Seiten
Nick Hornby: "Fever Pitch" - der Protagonist und sein Verhal...
Germanistik - Neuere Deutsche Literatur
Seminararbeit, 24 Seiten
Joscha Hansen's Text Rechtliche Regeln der Ölleitung Baku-Tiflis-Ceyhan ist nun auf dem Buchmarkt erhältlich
Joscha Hansen hat den Text Rechtliche Regeln der Ölleitung Baku-Tiflis-Ceyhan veröffentlicht
Joscha Hansen hat einen neuen Text hochgeladen
Anonymität im Internet - rechtliche und tatsächliche Rahmenbedingungen
Zum Spannungsfeld zwischen ein...
Phillip W. Brunst
Die Goldenen Regeln des friedvollen Kriegers
Ein praktisches Handbuch
Dan Millman, Annemarie Döring
The Baku Documents: A Complete Catalogue of Persian, Azeri, Ottoman an...
Touradj Atabaki, Touraj Arabaki
0 Kommentare