Inhaltsverzeichnis
Einleitung 3
1. Pfälzische Reichs- und Religionspolitik bis 1559 4
a) Die Kurpfalz um 1500 4
b) Die Religionspolitik von Kurfürst Ludwig V. 4
c) Die Religionspolitik von Kurfürst Friedrich II. 5
d) Die obrigkeitlich-lutherische Reformation unter Ottheinrich (1556-1559) 6
2. Die calvinistische Reformation unter Friedrich III. der Fromme 7
a) Der Heidelberger Abendmahlsstreit und die Einführung des Calvinismus 7
b) Politische Folgen des Konfessionswechsels 8
3. Die calvinistische Kirchenordnung von 1563 9
a) Der Heidelberger Katechismus 9
b) Inhalt des Katechismus 9
c) Entstehungsgeschichte der Kirchenordnung 10
d) Inhalt der Kirchenordnung 10
4. Die religiöse und politische Entwicklung der Kurpfalz bis 1610 12
a) Die Kurfürstenwürde Ludwigs VI. (1576-1583) und die Rückkehr zum
evangelisch -lutherischen Glauben 12
b) Pfalz-Lautern als calvinistisches Rückzugsgebiet 12
c) Die Kuradministration Johann Casimirs:
R ückkehr zum reformierten Glauben 13
d) Die Regentschaft von Kurfürst Friedrich IV. 13
Abschlie ßende Betrachtung 14
Literaturverzeichnis 15
2
Einleitung
Martin Luthers Thesenanschlag von 1517 in Wittenberg als Reaktion auf den Ablasshandel gab den Ausschlag für die reformatorische Bewegung, die große Teile Europas umwandeln sollte. Viele bedeutende Territorien des Heiligen Römischen Reiches (darunter Kursachsen, Kurbrandenburg, Hessen, Württemberg) folgten den reformatorischen Lehren und traten zum protestantischen Glauben über, wenn auch oftmals mehr aus politischen Gründen denn religiösen, nämlich, um aus dem Schatten des Hauses Habsburg treten zu können.
Auch die Kurpfalz trat 1556 offiziell zum protestantisch-lutherischen Glauben über. Nur sieben Jahre später wechselte sie jedoch zum reformierten Glauben. Doch wie kam es zu diesem raschen Konfessionswechsel von einer protestantischen Glaubensrichtung zu einer anderen? Was beinhaltete die diesbezüglich verfasste Kirchenordnung von 1563 und wer verfasste sie? Wieso wurde die Kurpfalz danach wieder kurzeitig lutherisch, um dann abermals den reformierten Glauben anzunehmen?
Mit diesen Fragen möchte sich die vorliegende Hausarbeit auseinandersetzen. Sie möchte einen Überblick über den Verlauf der Reformation in der Kurpfalz geben und sich schwerpunktmäßig mit der Einführung des Calvinismus unter Friedrich III. der Fromme und der calvinistischen Kirchenordnung von 1563 befassen.
Das erste Kapitel möchte zunächst einen kurzen Überblick über die Kurpfalz zu Beginn des 16. Jahrhunderts und ihre Rolle im Heiligen Römischen Reich geben. Auf die Kurfürsten Ludwig V. und Friedrich II. und ihre Haltung zur reformatorischen Bewegung soll näher eingegangen werden. Das Kapitel schließt mit der lutherisch-obrigkeitlichen Reformation unter Ottheinrich. Die calvinistische Reformation unter Friedrich III. der Fromme samt ihrer Ursachen und Folgen wird im zweiten Kapitel behandelt.
Das dritte Kapitel befasst sich mit der calvinistischen Kirchenordnung von 1563. Es beschreibt sowohl die Entstehungsgeschichte als auch den Inhalt der Kirchenordnung sowie den Heidelberger Katechismus.
Das letzte Kapitel dieser Arbeit untersucht schließlich die weitere Entwicklung der Kurpfalz bis 1610 und den zweimaligen Konfessionswechsel zum lutherischen und dann wieder reformierten Glauben.
Der vorliegenden Hausarbeit liegen verschiedene Quellentypen zu Grunde. Neben Monographien und Sammelbänden wurden verschiedene Aufsätze zur Bearbeitung herangezogen. Auch Lexikonartikel (v.a. der große Ploetz) und einige Internetquellen dienten zur Informationsfindung.
3
1. Pfälzische Reichs- und Religionspolitik bis 1556
a) Die Kurpfalz um 1500
Das Kurfürstentum Pfalz, dass sich aus der territorial stark zerstückelten Rheinpfalz und dem abgetrennten Fürstentum Oberpfalz zusammensetzte, war im 15. Jahrhundert das ranghöchste weltliche Territorium des Heiligen Römischen Reiches deutscher Nation und die beherrschende Macht am Rhein. Seit 1329 herrschte die Dynastie der Pfälzischen Wittelsbacher. Diese Vormachtsstellung büßte die Pfalz Anfang des 16. Jahrhunderts durch den gegen Oberbayern und Kaiser Maximilian I. verlorenen Landshuter Erbfolgekrieg (1504/05) ein, der aufgrund der antihabsburgerischen Politik des Kurfürsten Phillip der Aufrichtige ausbrach. Die Folgen waren territoriale Verluste und vor allem eine massive Verringerung des politischen Einflusses der Pfalz. 1
b) Die Religionspolitik von Kurfürst Ludwig V.
Ludwig V. folgte seinem Vater Phillip der Aufrichtige 1508 nach dessen Tod im Kurpräzipuum nach. Seine politischen Entscheidungen erfolgten im Sinne vorsichtiger Neutralität und meist in Rücksicht auf den Kaiser, hervorgerufen durch die politische Schwäche nach dem Landshuter Erbfolgekrieg. 2 Die reformatorische Bewegung begann in der Kurpfalz bereits im April 1518, als Luther in Heidelberg über Glaube und Rechtfertigung disputierte (hierbei gewann Luther u.a. auch die späteren Reformatoren Bucer, Brenz, Schnepf, Frecht und Billikan für seine Lehre). Zu religionspolitischen Fragen nahm der Kurfürst eine schwankende Haltung ein. So unterstütze er das Edikt des Wormser Reichstages (1521), dass Luther zum Ketzer erklärte, nicht und forderte freies Geleit für Luther 3 , unterschrieb aber dann im Januar 1522 ein antilutherisches Mandat. 4
Auch nach dem Bauernkrieg von 1525 traf der Kurfürst, zwar persönlich vom evangelischen Glauben distanziert, keine religionspolitische Entscheidung für sein Territorium und legte ein erstaunliches religiöses Desinteresse an den Tag, wodurch sich die reformatorische Bewegung relativ stark ausbreiten konnte. 5
Auf dem 1. Reichstag zu Speyer (1526), auf dem Erzherzog Ferdinand (in Vertretung für den Kaiser) das Wormser Edikt im gesamten Reich durchsetzen wollte, verhielt er sich neutral und vermittelte
1 Schindling, Anton/ Ziegler, Walter; Kurpfalz: Rheinische Pfalz und Oberpfalz, in: Schindling/Ziegler (Hgg.);
Die Territorien des Reichs im Zeitalter der Reformation und Konfessionalisierung. Land und Konfession
1500-1650, Band 5: Der Südwesten, Münster 1993, S. 12.
2 Ebenda S. 15.
3 Schaab, Meinrad; Geschichte der Kurpfalz: Band 2 Neuzeit, Stuttgart (u.a.) 1992, S. 16.
4 Schindling/Ziegler, S. 15f.
5 Schaab, S. 19.
4
einen Konsens (den sog. Glaubensartikel, der den Reichsständen die freie Entscheidung über die Einführung des Wormser Edikts überlies). 6
Auch in den folgenden Jahren nahm er eine vermittelnde Position ein, so z.B. auf dem 2. Reichstag zu Speyer (1529) und beim „Nürnberger-“ (1532) und „Frankfurter Anstand“ (1539), an deren Zustandekommen er großen Einfluss hatte. 7 Letzterer sicherte die Unterstützung des Schmalkaldischen Bundes gegen die Türken.
Alles in Allem „hat man die Reformation [unter Ludwig V.] zwar am offenen Durchbruch gehindert, aber unter der Oberfläche treiben lassen.“ 8 Wenngleich Ludwig Zeit seines Lebens Katholik blieb, sorgten sein weitgehendes religiöses Desinteresse dafür, dass viele Untertanen sich tatsächlich dem evangelischen Glauben annähernden. So galt Heidelberg 1535 als eine der Städte mit dem höchsten Anteil evangelisch-lutherischer Gläubiger. 9
b) Die Religionspolitik von Kurfürst Friedrich II.
Nachfolger Ludwigs V. wurde nach dessen Tod 1544 sein Bruder Friedrich II., der zuvor Statthalter in der Oberpfalz gewesen war. Friedrich stand dem evangelischen Glauben weitaus offener gegenüber als sein Bruder. 1543 empfing er in Bamberg erstmals das Abendmahl in beiderlei Gestalt 10 , Ende der 40er Jahre war das Luthertum die vorherrschende Konfession in der Oberpfalz. 11 1546 erschien eine erste Kirchenordnung, die ersten Schritte in Richtung eines Übertritts zum Protestantismus wurden gelegt. So wurde die Priesterehe legalisiert und es erging die Vorschrift, dass die Sakramente auf Deutsch empfangen werden müssten. 12 Die bisherige weitgehende konfessionelle Freistellung wurde damit zugunsten des Luthertums weitgehend beseitigt. Nach dem Schmalkaldischen Krieg (1546), in dem Friedrich zwar auf Seiten der protestantischen Reichstände war, sich aber in Manier seines Bruders neutral verhielt, aber dann doch in die militärischen Auseinandersetzungen hineingezogen wurde, führte er auf Druck des Kaisers wieder alle altkirchlichen Zeremonien ein und erkannte das Trienter Konzil an, an dessen Verhandlungen er nicht teilgenommen hatte, da es den Protestantismus als Ketzertum deklarierte. 1548 führte er das Augsburger Interim ein, dass den Protestanten zwar Laienkelch und Priesterehe zugestand, jedoch sonst eine Rückkehr zum alten Glauben vorschrieb. Erst 1552 nach Verabschiedung des Passauer Vertrages, der den protestantischen Reichsständen freie Religionsausübung bis zum nächsten Reichstag garantierte, näherte sich Friedrich II. den protestantischen Reichsständen wieder an. 13
6 Ebenda S. 20.
7 Schindling/Ziegler S.16.
8 Schaab, S. 23.
9 Ebenda S. 25.
10 Ebenda S. 25.
11 Schindling/Ziegler S. 21.
12 Schaab, S. 25.
13 Ebenda S. 27f.
5
Arbeit zitieren:
Joachim Graf, 2006, Wie kam es 1563 zur Einführung des calvinistisch-reformierten Glaubens unter Friedrich III. dem Frommen und der calvinistischen Kirchenordnung?, München, GRIN Verlag GmbH
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