Georg Schilling Verbandsverantwortlichkeit Abschied vom Schuldstrafrecht
Inhaltsverzeichnis
1 Einleitung 3
1.1 Einführung 3
1.2 Gang der Untersuchung 4
1.3 Die Worte „Wahrscheinlichkeit“ ferner „Sicherheit“ 5
1.3.1 Das Wort „Wahrscheinlichkeit“ in den Wirtschaftswissenschaften 5
1.3.2 Das Wort „Wahrscheinlichkeit“ in der Umgangssprache 9
1.3.3 Das Wort „Wahrscheinlichkeit“ in den Rechtswissenschaften 10
1.3.4 Das Wort „Sicherheit“ in der Umgangssprache 11
1.3.5 Das Wort „Sicherheit“ in der Wissenschaft 12
1.3.6 Das so genannte „Ratingsymbol“ des „Triple A“ 13
1.3.7 Die Worte von EVERLING zum „Triple A“ auf seiner HP 15
1.3.8 EVERLING zum „Triple A“ auf DEUTSCHLANDRADIO 16
1.3.9 EVERLING in ACHLEITNER EVERLING NIGGEMANN 17
1.3.10 Die „Newsletter“ Worte von EVERLING anno 2002 18
1.3.11 Die Worte von EVERLING in KIENBAUM BÖRNER 18
1.3.12 Die Wortfolge im „Rating“ Kontext von SCHNEIDER et al 19
1.3.13 Die Wortfolge im „Rating“ Kontext des d BVRA 20
1.3.14 Die Worte von TRIEU iZm dem Deutsche Post Bank AG Rating 20
1.3.15 Die Worte von KNEPEL auf der HP der BANKINGCLUB GmbH 21
1.3.16 SCHUMANN iRd Firmenkunden-Rating iZm „Basel II“ 21
1.3.17 Die Behauptungen der TECH DATA 22
1.3.18 Implikationen für die („Rating“ „Prozess“ )Praxis 23
1.4 Zusammenfassung und skeptisch-ambivalenter Ausblick 25
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1 Einleitung
1.1 Einführung
Die jüngste Kontroverse 1 zwischen Wirtschaftsnobelpreisträger Prof Dr Paul Robin
KRUGMAN sowie zwischen dem ö Vizekanzler und ö Finanzminister DI Josef
PRÖLL 2 im Kontext „der“ Wirtschafts-Krise(n) und des so genannten
„Ost(europa)risikos“ 3 (mancher ö Banken) belegt (implizit) ua auch die Bedeutung
eines „Rating“ 4 (zu Deutsch: Klassifizieren, Einstufen, Benoten) 5 , etwa von „Ratings“
von Anleihen 6 („Bonds“ 7 ), ua Staatsanleihen. 8 Ö hat – so wie „derzeit“ auch D -
1 Siehehierzu ua etwa HÖLLER auf der Online-Version der FINANCIAL TIMES DEUTSCHLAND (http://www.ftd.de/politik/europa/:Star%F6konom-unter-Beschuss-Krugman-erz%FCrnt-%D6sterreich- mit-Pleitethese/500919.html, „Starökonomunter Beschuss – Krugman erzürnt Österreich mit Pleite-These, Abrufdatum 21.4.2009), ferner etwa EVANS-PRITCHARD am 16.4. 2009 auf der Online-Version des TELEGRAPH http://www.telegraph.co.uk/finance/newsbysector/banksandfinance/5165814/Austriaalleges-economic-warfare-after-Krugman-comments.html, „Austria alleges ‚economic warfare‘ after Krugman comments“, Abrufdatum 21.4.2009), fernerhin etwa HÄMMERLI in der Online-Version des SPIEGEL vom 16.4.2009, http://www.spiegel.de/wirtschaft/0,1518,619411,00.html, „Starökonom Krugmann [erg: wohl gemeint: KRUGMAN] – Österreich wehrt sich gegen Bankrott-Warnung“, Abrufdatum 21.4.2009), siehe ferner HÄMMERLI am 16.4.2009 in der Online-Version des MANAGER MAGAZIN (http://www.manager-magazin.de/geld/artikel/0,2828,619304,00.html, „Paul Krugman – Droht Österreich der Staatsbankrott ?“, Abrufdatum 21.4.2009).
2 Zu PRÖLL und Fragen des „Ratings“ von Ö siehe ua auch SCHELLHORN in der Online-Version der PRESSE vom 20.2.2009 (http://diepresse.com/text/home/wirtschaft/international/454570, „Josef Pröll auf dem „Catwalk“ der Ratingagenturen“, Abrufdatum 15.4.2009).
3 Siehe hierzu ua SCHRAGL, die am 4.3.2009 – in indirekter Rede KLAR wiedergebend – auf der Homepage des BÖRSE EXPRESS ua formuliert: „Das grösste Risiko liege sicher im Engagement in CEE.“, (vgl hierzu http://www.boerse-express.com/pages/753065 , „Fitch Ratings bestätigt Österreichs „AAA“-Rating“, Abrufdatum 28.4.2009).
4 Zur Bedeutung des Wortes siehe ua EVERLING/SCHNECK 2004: 87; ferner etwa HERRLING 1998: 135, wobei konstruktiv-kritisch festzuhalten ist, dass HERRLING im Rahmen seiner „Erklärung“ „des“ Wortes „Rating“ nicht (ganz grds) zwischen verschiedenen Bedeutungsakzenten des Rating klar differenziert, ja überhaupt darauf den Leser/die Leserin aufmerksam macht, ganz zu schweigen davon, dass einerseits seine Rating-„Definition“ (die ua auf den Begriff „der“ so genannten „Bonität“ verweist) nicht zwischen unterschiedlichen „Bonitäts“-Verständnissen im Rahmen seiner Erläuterung „der“ (vermeintlich (!) einzigen!) Bedeutung des Wortes „Rating“ (klar und deutlich) hinweist, andererseits der Autor mit keinem einzigen Wort darauf hinweist (oder zumindest andeutet!), dass ein „Rating“ nicht stets von so genannten „Rating-Agenturen“ vorgenommen werden muss.
5 Das Wort „raten“ und „Rating“ klingt allerdings typischerweise für viele Sprecher/innen wesentlich „besser“, „wichtiger“ und „bedeutender“.
6 STEINER/BRUNS 2007: 192 halten iZm Anleihen ua fest: „Bei Anleihen, die die höchste Ratingnote aufweisen, spricht man von Triple A Papieren. Bis hin zu den Noten Baa3 bei Moody’s und BBB bei S&P und Fitch wird den Anleihen eine Investmentqualität (Investment Grade) bescheinigt.“ 7 Der Autor dankt ua Herrn Prof Dr Otto DROSG für die Bereitschaft zum wissenschaftlichen, lebensnahen und praxisbezogenen Diskurs und spricht fernerhin ua seinen Dank aus Herrn Prof Dr Wolfgang OBENAUS sowie fernerhin ua auch Herrn Mag. Michael RAAB, M.A. insbesondere dahingehend, das Interesse im Zuge der Lehrveranstaltungen zur Thematik „Rating“ sowie „Triple A“ (deroeinst) im „Kern“ (mit-)geweckt zu haben.
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momentan „bekanntermaßen“ ein so genanntes „Triple A“ Rating 9 . Die folgende Arbeit
untersucht den Gebrauch des so genannten „Triple A“ – welches ua auch nicht zuletzt für D oder Ö 10 (sehr) von Bedeutung ist - im Rahmen von so genannten (externen) „Ratings“ 11 im Zuge von so genannten „Rating-Verfahren“ 12 durch so genannte Rating-Agenturen 13 wie ua STANDARD & POOR’S CORPORATION (kurz: S& P’S),
MOODY’S INVESTORS SERVICE (kurz: MOODY’S), FITCH (AMR; kurz: FITCH) 14 , MERILL LYNCH 15 oder etwa EURORATINGS.
1.2 Gang der Untersuchung
Im Folgenden wird ein kurzer historischer Abriss der Stochastik vorgenommen, in welchem bereits die Kernproblematik dargelegt wird. Unterschiede zu umgangssprachlichen „Sprachspielen“ werden klar dargelegt. Sodann wird der Missbrauch dieser Wortfolge im Rahmen des Ratings, ua von Staatsanleihen dargelegt.
8 Zu einem Verständnis von Anleihen im Kontext der so genannten „öffentlichen Verschuldung“ siehe ua NOWOTNY/ZAGLER 2009: 488, ferner etwa ZIMMERMANN/HENKE 2001: 176. 9 Siehe hierzu ua SCHRAGL am 4.3.2009 auf der Homepage des BÖRSE EXPRESS (http://www.boerse- express.com/pages/753065 ,„Fitch Ratings bestätigt Österreichs „AAA“-Rating“, Abrufdatum 28.4.2009).
10 Siehe hierzu ua SUSTALA in der Online-Version des STANDARD vom 20.4.2009, http://derstandard.at/?url=/?id=1237229962168 , „Österreich „könnte AAA-Note verlieren““, Abrufdatum 21.4.2009).
11 OLFERT/REICHEL 2008: 284 halten fest: „Rating ist eine Form der Kreditwürdigkeitsprüfung, die in den USA um die Jahrhundertwende entstanden ist (Moody’s um 1900, Standard & Poor’s 1916). Es überprüft die Ausfallwahrscheinlichkeit eines Kredits, wobei das Ergebnis dieser Überprüfung in einer Note zusammengefasst wird.“ 12 Zu den (zT unterschiedlichen) so genannten Rating-Verfahren siehe ua nicht zuletzt DIMITRAKOPOULOS/SPAHR in ACHLEITNER/EVERLING 2004: 213f.
13 Hinzuweisen ist in diesem Kontext ua, dass der ö Vizekanzler und Finanzminister DI PRÖLL unter anderem in einem Interview mit PÜHRINGER in der Online-Version des Magazins FORMAT vom 17.4.2009 (auf Seite 17) festhält, dass es bedauerlich sei, dass es „abseits der Rating-Agenturen leider keine Instrumente der Einschätzungen für die Finanzmärkte gibt.“ (vgl.
http://www.format.at/articles/0916/524/239499/josef-proell-interview-rating-agenturen-rate-agenturen , „Josef Pröll im Interview: Rating-Agenturen sollten besser Rate-Agenturen heißen“, Abrufdatum 20.4.2009). ACHLEITNER (2001: 525) formuliert ua, dass Rating-Agenturen „mit Hilfe von Qualitätsstufen von AAA bis D die Erwartungswerte der Verluste“ bewerten würden. Dazu ist sachlichkritisch zu vermerken, dass „AAA“ lediglich eine (!) Art der symbolischen Darstellungen ist, die nicht jede Rating-Agentur heranzieht. In dieser generellen Formulierung ist ACHLEITNER sohin inkorrekt, was sie auch selber (ACHLEITNER 2001: 550) in Gestalt der Abbildung 15 (Rating-Skala von Standard & Poor’s und Moody’s) belegt. Kurz: Die Autorin widerspricht sich zT selber (!). Zur Aufgabe von Rating-Agenturen siehe ua (obschon sehr knapp, gleichwohl zT treffend und igZ im Ergebnis prägnant) AHRENS 2006: 61: „Die Ratingagenturen bewerten bei Anleihen va die Wahrscheinlichkeit [sic!] für die Zahlung der Zinsen und Rückzahlung des Kapitals.“ 14 MaW: FITCH Asset Management Ratings.
15 Ferner werden ua eventuell genannt werden können: ENF (Euronation France, Paris) oder CPR (Companhia Portugesa de Rating S.A: Lissabon).
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Hierbei wird insbesondere auf Aussagen ua von EVERLING eingegangen. Es wird insbesondere untersucht, wie die Bedeutung des Rating-Symbols „AAA“ von mehreren Autoren zT unterschiedlich erklärt wird. Diese zT gewagten Unterstellungen und zT – aus seriöser Perspektive - ,wissenschaftlich und lebensnah betrachtet, unhaltbaren Fehlbehauptungen werden einer nüchternen, sachlichen, praxisbezogenen und wissenschaftlichen Analyse unterzogen.
1.3 Die Worte „Wahrscheinlichkeit“; ferner „Sicherheit“
1.3.1 Das Wort „Wahrscheinlichkeit“ in den Wirtschaftswissenschaften
Zu vermerken ist ferner Folgendes: In den Wirtschaftswissenschaften 16 - existiert iRd sog „Entscheidungstheorie 17 “ im Zuge von sog „Entscheidungsproblemen unter Unsicherheit 18 “-, das Wort „Wahrscheinlichkeit 19 “ (zahlreiche AutorInnen 20
16 NEUS (2005: 37) hält dazu fest: „Für ökonomisch relevante Entscheidungen lassen sich objektive Wahrscheinlichkeiten (wie die Wahrscheinlichkeit von je 1/37 für eine der ganzen Zahlen von 0 bis 36 beim Roulette) gewöhnlich nicht angeben.“ NEUS führt allerdings weiter aus, existierende „Informationen“ über „Zukunftsentwicklungen“ [sic!] könne man – so NEUS – „jedoch in subjektiven Abschätzungen“ [sic!] – wie NEUS formuliert – „umsetzen“ [sic!].
17 Vgl diesbzgl ua etwa SCHNECK 1993: 631, der vermerkt: „Die Wahrscheinlichkeiten sind insbesondere in der Entscheidungstheorie (Risikosituation) von Bedeutung.“ 18 SCHWARZE (1997: 27) etwa vermerkt, dass „im Zusammenhang mit Entscheidungsproblemen unter Unsicherheit häufig der Begriff der subjektiven Wahrscheinlichkeit“, die im Folgenden im Rahmen dieser Arbeit näher behandelt wird, „auftauchen“ würde.
19 Hinzuweisen ist, dass aus wissenschaftlicher Sicht, etwa auf dem Boden der Wissenschaftstheorie aber auch auf jenem etwa der betriebswirtschaftlichen Teildisziplin der Investitionsrechnung, wie etwa KRUSCHWITZ (1995: 251-252) dies festhält, „verschiedene miteinander konkurrierende Wahrscheinlichkeitsinterpretationen“ existieren, „va“ sei die Unterscheidung zwischen „objektiver Wahrscheinlichkeit“ und „subjektiver Wahrscheinlichkeit“ nennenswert. LOISTL (1994: 97) etwa deutet diese Kontroverse auch an, indem er (ua) von einer „Diskussion über Inhalte des Wahrscheinlichkeits-Begriffs“ schreibt. Was die sog „subjektive Wahrscheinlichkeit(sdefinition)“ anbetrifft, so wird etwa mit BLEYMÜLLER/GEHLERT/GÜLICHER (2008: 28) vermerkt: „In vielen Fällen, beispielsweise bei Entscheidungssituationen im Wirtschaftsleben, lassen sich Wahrscheinlichkeiten weder unter Verwendung der klassischen noch unter Zuhilfenahme der statistischen Wahrscheinlichkeitsdefinition bestimmen.“ Man müsse sich dann – so BLEYMÜLLER/GEHLERT/GÜLICHER (2008: 28) – „sogenannter subjektiver Wahrscheinlichkeiten“ bedienen. Ferner halten RASCH/HERRENDÖRFER/BOCK/GUIARD (1996: 30) ua fest: „[…]Will man vor dem Versuch eine a priori-Wahrscheinlichkeit angeben oder ohne Versuch die Wahrscheinlichkeit ermitteln, so kann man versuchen, den Überzeugtheitsgrad [sic!] zu quantifizieren.“ Festzuhalten ist, dass letztlich allerdings - entgegen dem oben genannten Artenspektrum – zufolge DROSG das entscheidende Kriterium für alle (!) Arten von Wahrscheinlichkeit Folgendes ist: die Unterscheidung zwischen sog theoretischer Wahrscheinlichkeit einerseits gegenüber sog praktischer Wahrscheinlichkeit andererseits (private Mitteilung von Prof Dr. Otto DROSG vom 18.3.2009).
20 Vgl etwa RÜGER (1999: 120f).
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unterscheiden zwischen „der“ sog objektiven Wahrscheinlichkeit 21 bzw. sog objektiven
Wahrscheinlichkeiten 22 - nicht zuletzt die, auf dem Gedanken der Symmetrie 23
fußende, mit dem sog „Gesetz des zwingenden Grundes“ 24 und dem sog „Prinzip
vom unzureichenden Grund“ 25 in (enge) Verbindung gebrachte sog „klassische“
Wahrscheinlichkeit 26 (auch „Wahrscheinlichkeit nach Laplace“ 27 , „Laplace’sche
Wahrscheinlichkeit[sdefinition]“ 28 oder sog „logische Wahrscheinlichkeit“ 29 genannt,
21 RÜGER (1999: 120) etwa verweist darauf, dass es die „objektive Wahrscheinlichkeit“ in – wie er schreibt – „drei Versionen“ gäbe: „als klassische (a priori) Wahrscheinlichkeit, als frequentistische (a posteriori) Wahrscheinlichkeit und als logische Wahrscheinlichkeit.
22 RÜGER (1999: 120) etwa verweist darauf, dass es „drei Versionen“ der sog „objektiven Wahrscheinlichkeit“ gebe: die sog „klassische“ (a priori) Wahrscheinlichkeit, die sog „frequentistische“ (a posteriori) Wahrscheinlichkeit“ sowie die sog „logische“ Wahrscheinlichkeit. Zur sog „klassischen Definition der Wahrscheinlichkeit“ siehe ua ZÖFEL (2003: 19).
23 MISES (1951: 85) etwa, will (erfolglos) die Vertreter der sog „a priori-Auffassung“ widerlegen und sie zu seiner – wissenschaftlich unhaltbaren - Behauptung überreden, was ihm keinesfalls gelingt, wenn er schreibt: „Wenn man einmal einen Vertreter der a priori-Auffassung zu einer deutlichen Erklärung zwingt, was er eigentlich unter der vollkommenen Homogenität versteht, so beschränkt er sich schließlich auf die Forderung, daß der Schwerpunkt des Körpers mit dem geometrischen Mittelpunkt zusammenfallen muß und – falls der Befragte über genügende Kenntnis der Mechanik verfügt – daß die Trägheitsmomente für die zwölf Kanten als Drehachsen gleich [sic!] sein sollen“: Das Wort „gleich“ sagt überhaupt nichts aus. Was heißt „gleich“? MISES müsste sagen, dass es z.B. auf ein ppm (part per million) genau muss. KEEL (1992: 8) stellt etwa klar, dass betreffend die sog „klassische“ Wahrscheinlichkeit eine sog „faire (symmetrische) Münze“ zu werfen ist. Er stellt fernerhin klar, dass das vorgenommene Zufallsexperiment auf der sog „Gleichwahrscheinlichkeit“ basiert: „Die Versuchsanordnung (faire Münze) gibt“ – so KEEL (1992:8) – „keinen Anlass, einen der möglichen Ausgänge [maW: den Ausgang „Kopf“ oder den Ausgang „Zahl“ bei Werfen der sog „symmetrischen“ Münze] zu bevorzugen.“ RÜGER 1999: 120 hält fest, dass es um „Symmetrieeigenschaften des betreffenden Zufallsexperiments“ iZm der sog „klassischen“ Wahrscheinlichkeit gehe.
24 Siehe hierzu ua DILLMANN (1990: 1).
25 Diese „Prinzip“ bestehe – zufolge LEINER (2004: 73) – in Folgendem: „(man hat dann keinen zureichenden Grund, dem Ereignis z.B. eine größere Chance zuzumessen)“. RÜGER 1999: 123 vermerkt in diesem Kontext: „Dabei wird die Anwendung des Prinzips vom unzureichenden Grund entweder durch Symmetrieeigenschaften (klassische Wahrscheinlichkeit), als logische Prämisse (logische Wahrscheinlichkeit) oder in Form subjektiven Vorwissens (subjektive Wahrscheinlichkeit) gerechtfertigt.“ DILLMANN 1990: 7 vermerkt iZm dem sog „Prinzip vom unzureichenden Grund“: „Dabei bedeutet „unzureichender Grund“, daß keine Gründe für die Begründung der Behauptung unterschiedlicher Plausibilität der endlich vielen verschiedenen Alternativen vorliegen, weshalb Gleichverteilung als vernünftigste [sic!] Annahme angesehen wird.“ 26 Zur sog „klassischen“ Wahrscheinlichkeit siehe ua KEEL (1992:8), BOSCH (1997: 302), HEINRICH (2006: 219), ZEIDLER (1996: 1020f), ZÖFEL (2003: 18-19), SCHAICH/EBERHARD/KÖHLE/SCHWEITZER/WEGNER (1993: 19f), STOYAN (1993: 90). Verfehlt ist in diesem Zusammenhang etwa der (vermeintliche) „Einwand“ etwa von SPIEGEL/STEPHENS (2003: 161) gegen diese Wahrscheinlichkeit(sdefinition).
27 Vergleiche diesbezüglich etwa BIERMANN/GROSSER (1999: 194). Meist wird diese Wahrscheinlichkeitsdefinition anhand eines idealisierten (!), perfekt (!) symmetrischen Würfels erläutert. Verfehlt ist hingegen etwa das Wort von VOLKART 2008: 211, der vermerkt: „Häufig sind Wahrscheinlichkeiten nicht objektiv quantifizierbar (wie es zum Beispiel bei wiederholtem Würfeln mit einem Würfel möglich ist, wo die Wahrscheinlichkeit eine bestimmte Augenzahl zu erzielen, bei gegen unendlich [sic!] strebenden Versuchen genau bei 1/6 liegt), sondern es lassen sich lediglich so genannte subjektive Wahrscheinlichkeiten annehmen.“ 28 So etwa EPELT/HARTUNG (2004: 24-25).
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die sich dem KANTschen „a priori“ 30 verpflichtet wissen und von einer sog
„Gleichmöglichkeit 31 “ 32 sowie einer „Gleichwahrscheinlichkeit“ im Kontext einer sog
„Gleichverteilung“ ausgeht), fernerhin die sog „statistische“ Wahrscheinlichkeit 33 iSd
sog Grenzwertes [sic!] der sog „relativen Häufigkeit(en)“ 34 bei unendlich 35 [sic!]
vielen (unabhängigen) Wiederholungen (nach MISES) 36 - im Gegensatz 37 zu – meist
„hilfsweise“ 38 herangezogenen - sog subjektiven Wahrscheinlichkeiten 39 bzw. zu
29 So etwa MEISSNER (2004: 228).
30 Siehe diesbezüglich ua ZEIDLER (1996: 1033), der festhält: „Im Sinne der Philosophie von Immanuel Kant (1724-1804) geht der moderne Aufbau der Wahrscheinlichkeitsrechnung davon aus, dass Wahrscheinlichkeiten a priori existieren.“ Zum „a priori“ siehe ua LEONHART (2009: 113). 31 BUCHNER in CORSTEN (1993: 1327) etwa vermerkt, dass iZm dem Bruch „günstige Fälle zu mögliche Fälle“ diese Definition – so BUCHNER – voraussetzen würde, „dass man a priori die Anzahl der gleichmöglichen Ereignisse kennt“ und – so BUCHNER – „wegen dieser Voraussetzung“ [sic!] sei diese Definition heftig kritisiert worden: BUCHNER wirft dieser Definition sohin vor, dass man nicht wisse [sic!], wie viele günstige Fälle es sein werden, sei dies ein Grund für Kritik an dieser Definition gewesen. Dem ist entgegen zu halten, dass man – wüsste man, wie viele günstige Fälle es sein werden, das ja dann sicher [sic!] wäre. Kritisch ist ferner BUCHNERs Hinweis zu sehen, wonach als Konsequenz besagter Kritik ua von MISES den sog „klassischen“ a priori Wahrscheinlichkeitsbegriff durch einen sog „objektiven“ „a posteriori Wahrscheinlichkeitsbegriff ersetzt“ habe, welcher von MISES – zufolge BUCHNER in CORSTEN (1993: 1328) „als Grenzwert, gegen den die relative Häufigkeit für ein zufälliges Ereignis in einer unendlich [sic!] langen Versuchs[sic!]-reihe strebt“, definiert habe, und zwar insofern als es eine unendlich lange Versuchsreihe nicht gibt (!). Es handelt sich bei einer „unendlich langen Versuchsreihe“ um eine contradictio in ipso (!). „Unendlich lang“ und „Versuchsreihe“ „gehen“ nicht (praxisbezogen-sinnvoll) in einen Satz. In der Theorie (!) kann man unendlich viele Messungen fordern, um zB den sog „wahren Wert“ festzustellen, in der Praxis ist das völlig unmöglich, da unendlich viele Messungen nicht durchführbar sind. An dieser Stelle herzlichen Dank Prof Dr Otto DROSG für zahlreiche Erwägungen und Anregungen qua privater Mitteilung vom 4.4.2009.
32 Ins Leere geht in diesem Zusammenhang etwa der „Vorwurf“ von MISES (1951: 82f), wenn er iZm dem sog „Erkennen der Gleichmöglichkeit“ – wie er schreibt – sich den Kopf über die Vorgeschichte [sic!] des Würfels iZm dem Würfeln macht: In Wahrheit geht es hier um ein sog „Bauchgefühl“; Menschen glauben [sic!], dass die Wahrscheinlichkeit höher ist (etwa iZm dem Lotto-Spiel, es spielen mehr Leute mit, dadurch steigt die Wahrscheinlichkeit in der Tat: dies allerdings ist ein Aspekt der sog „self-fulfilling prophecy“ [sic!]. MISES (1951: 82f) will uns kommunizieren, die Vorgeschichte [sic!] sei interessant. Die Vorgeschichte ist völlig uninteressant, Beim Würfel fängt man immer beim Punkt „0“ an. 33 Diese Wortwahl verwendet etwa MEISSNER (2004: 228f). Verfehlt iSv rein theoretisch und praktisch nicht überprüfbar ist freilich auch seine „n gegen unendlich“-„Limes“-Bildung in seiner Formel zu dieser Wahrscheinlichkeit. Kann man hier überhaupt – allen Ernstes und aus praktischer, lebensnaher Sichteinen sog Grenzwert – aus wissenschaftlicher Sicht – bilden?
34 ZEIDLER(1996: 1033) stellt in diesem Kontext fest: „Relative Häufigkeiten werden durch Experimente a posteriori festgestellt.“ 35 Es handelt sich um eine rein theoretische [sic!] Annahme, die in der Praxis nicht erfüllbar ist. 36 Siehe dazu etwa HEINRICH (2006: 219).
37 SCHNECK 1993: 631 will uns wissen lassen, dass sich [erg wohl, nach SCHNECKs Ansicht: erst] „nach der neuen (statistischen) Wahrscheinlichkeitstheorie“ sich „subjektive und objektive Wahrscheinlichkeiten“ unterscheiden ließen.
38 Vgl diesbezüglich etwa SCHWINN 1993: 844, der iZm der sog „richtigen“ [sic!] Schätzung [sic!] im Rahmen der (damaligen, der d Rechnungslegung, bezogen auf den Finanzbereich und hier auf den Bereich der Rückstellungen folgenden) Rückstellungshöhe auf einen „Weg“ verwiese, nämlich die Verwendung subjektiver „Wahrscheinlichkeiten“, wobei SCHWINN festhielt: „Diesen Weg beschreitet man hilfsweise dann, wenn keine bekannten Daten und Wahrscheinlichkeitsverteilungen existieren. An
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(„einer“) so genannten subjektiven Wahrscheinlichkeit 40 oder Wahrscheinlichkeit „subjektiver Natur“ 41 bzw „subjective estimates of probabilities“ 42 ). In diesem Kontext
ist auch auf die meist der objektiven Wahrscheinlichkeits-Auffassung zugeordnete,– mit KOLMOGOROW (eng) verbundene - sog „axiomatische“ 43 Wahrscheinlichkeit 44 zu verweisen, zu der STOYAN 45 etwa vermerkt: „Die Kolmogorowschen Axiome sind
zwar in Analogie zu Formeln für relative Häufigkeiten eingeführt worden, sie können aber auch zur Beschreibung von Situationen ohne einen frequentistischen (auf relativen
ihre Stelle treten dann subjektiv geschätzte Glaubwürdigkeitsziffern, die in die Prognoserechnungen einbezogen werden.“ 39 SCHNEIDER (1970: 66) verwendet statt diesem Wort auch die Worte „Glaubwürdigkeiten, Vertrauensgrade“, an anderer Stelle verwendet SCHNEIDER (1970: 89) auch das Wort „Glaubwürdigkeitsziffern“, wobei er einräumt: „Ob der Begriff „subjektive Wahrscheinlichkeit“ anstelle des Ausdrucks „Glaubwürdigkeiten“ gut ist, sei dahingestellt.“ RÜGER (1999: 121) etwa verweist darauf, dass eine so genannte subjektive „Wahrscheinlichkeit“ „den Grad“ ausdrückt, „mit dem die Person an das Eintreten des Ereignisses glaubt [sic!], oder“ – so RÜGER – „auch die Chance, welche die Person dem Eintreten des Ereignisses gibt“. VIERTL (2003: 22) etwa verweist darauf, dass im Falle des Fehlens einer „große[n] Zahl identischer Versuche“ man „subjektive Wahrscheinlichkeiten“ (in Gestalt „eine[r] numerische[n] Angabe für den Grad des Vertrauens in den Eintritt von Ereignissen“) für den als – wie VIERTL (2003: 22) schreibt – „numerische Grade des Vertrauens in den Eintritt von Ereignissen betrachtet“, die – so VIERTL – „vom Informationsstand H (= Vorwissen)“ abhängen würden, so VIERTL. Fraglich könnte igZ sein, inwieweit – bei lebensnaher Betrachtung – von einem „Vor-Wissen“ (in strengem Sinne) gesprochen werden darf, insbesondere von einem „Wissen“. Ist es – bei lebensnaher Betrachtung – oftmals so, dass – allen Ernstes – ein so genanntes (Vor-)Wissen existiert? 40 Im Englischen mit den Worten „subjective probability“ bezeichnet, soll diese „Wahrscheinlichkeit“ – zufolge VOGT (1993: 179) – „a guess [sic!] or feeling [sic!] about some probability“ sein, die („that“) – so VOGT – „is not based on any precise computation.“ RÜGER 1999: 121 hält fest: „Eine subjektive Wahrscheinlichkeit P (A) wird einem Ereignis A von einer Person zugeordnet und drückt den Grad aus, mit dem die Person an das Eintreten des Ereignisses glaubt, oder auch die Chance, welche die Person dem Eintreten des Ereignisses gibt.“ MEISSNER 2004: 230 hält fest, dass es sich bei „der“ subjektiven „Wahrscheinlichkeit“ um eine subjektive Schätzung handelt.
41 So etwa SCHWINN (1993: 27), der igZ festhält: „Im zweiten Fall sind sie Ausdruck des Überzeugungsgrades [sic!] eines Entscheidungsträgers. In diesem Zusammenhang spielt häufig die Erfahrung [sic!] aus ähnlichen Entscheidungssituationen eine große Rolle.“ Dabei ist allerdings festzuhalten: Würde argumentiert, weil etwas früher so und so oft der Fall war, muss es jetzt auch so sein, so wäre dies völlig falsch.
42 So etwa CHAPMAN/WARD 2003: 170.
43 So irrt ua etwa KEYNES in JOHNSON/MOGGRIDGE (1973: 145), wenn er die „P“ (= probability) der „certainty“ in eine Gleichung zwingt. Ebenso irren SCHRIEVER/SCHUH (1981: 4931), wenn sie ua iZm den sog „Kolmogorow-Axiomen“ ua formulieren: „0 kleiner gleich w kleiner gleich 1“: Wahrscheinlichkeit ist kein ja/nein-Begriff; Sicherheit hingegen schon. Ferner sind „0“ und „1“ theoretische Begriffe, die lebensfern sind.
44 Zur sog „axiomatischen“ Wahrscheinlichkeit ist zu vermerken, dass es sich, betreffend das Axiom iZm dem sog sicheren Ereignis und einer ihm zugeordneten Wahrscheinlichkeit (!) um einen (logischen) Widerspruch (!) handelt. SCHAICH/KÖHLE/SCHWEITZER/WEGNER (1993: 16) formulieren: „Ein Axiomensystem ist nicht beweisbar. Es wird nach Gesichtspunkten der Zweckmäßigkeit festgelegt. Dabei muss es das Kriterium der Widerspruchsfreiheit [sic!] erfüllen und soll unter anderem knapp und einfach sein.“ Ist es nicht ein Widerspruch, dass Wahrscheinlichkeit, die gerade nicht an Sicherheit grenzt, in ein sog „Axiom“ gezwängt wird? Kann etwas, wenn es sicher ist, wahrscheinlich sein? Und „umgekehrt“: Wenn etwas wahrscheinlich ist: kann es dann – allen Ernstes – sicher sein?
45 STOYAN 1993: 78.
8
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Mag. Georg Schilling, 2009, Die „Triple A“-Ratingsymbole und die so genannte „an Sicherheit grenzende Wahrscheinlichkeit“?, Munich, GRIN Publishing GmbH
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