Fachhochschule Kaiserslautern
Standort Zweibrücken
Betriebswirtschaft
Finanzdienstleistungen
Diplomarbeit
Thema:
Analyse der Änderungen im Zahlungsverkehr durch die Realisie-
rung des einheitlichen europäischen Zahlungsraumes (SEPA),
insbesondere durch die Entstehung von Payment Services
Diplomand:
Alexandros Dimitriadis
Abgabedatum:
21. Januar 2009
Analyse der Änderungen im Zahlungsverkehr durch die Realisierung der SEPA
Inhaltsverzeichnis
1
Einleitung ... 3
2
Das Wesen des Zahlungsverkehrs ... 5
2.1
Definition von Zahlungsverkehr ... 5
2.2
Arten des Zahlungsverkehrs ... 7
2.2.1
Überweisung ... 7
2.2.2
Lastschrift ... 10
2.2.3
Kartenzahlung ... 15
2.3
Der deutsche Zahlungsraum ... 19
2.4
Der europäische Zahlungsraum ... 22
3
Änderungen im Zahlungsverkehr ... 25
3.1
Die SEPA und ihre Zielsetzung ... 25
3.2
Die Teilnehmer und Organisationen ... 28
3.3
Die SEPA-Zahlungsinstrumente ... 33
3.3.1
SEPA Credit Transfer ... 34
3.3.2
SEPA Direct Debit ... 36
3.3.3
SEPA Card Framework ... 40
3.4
Änderungen durch die EG Richtlinie Nr. 2007/64 ... 43
3.4.1
Änderungen für Banken ... 43
3.4.2
Änderungen für Unternehmen ... 45
3.4.3
Änderungen für Konsumenten ... 46
3.5
Unstimmigkeiten bei der Umsetzung ... 48
3.6
Die makroökonomischen Auswirkungen ... 51
3.7
Zeitplan und aktuelle Informationen ... 54
3.8
ibi research Studie über den SCT ... 55
4
Payment-Services als Alternativen im ZV ... 59
4.1
Geschichte der Payment-Services ... 60
4.2
Überblick des Angebotes ... 62
4.3
Vorstellung ausgewählter Payment-Services ... 65
4.3.1
PayPal - ein E-Mail-basiertes Zahlungssystem ... 65
4.3.2
ClickandBuy - ein Inkasso- und Billing-Verfahren ... 70
4.3.3
LUUPAY - ein Mobiltelefon-basiertes Zahlungssystem .. 73
Dimitriadis, Alexandros
Seite 1
Analyse der Änderungen im Zahlungsverkehr durch die Realisierung der SEPA
4.3.4
Paysafecard - ein vorausbezahltes Zahlungssystem ... 75
4.4
Auswahlkriterien des passenden Systems ... 77
5
Schlussbetrachtung ... 81
5.1
Fazit zur SEPA und den Payment-Services ... 81
5.2
Was kommt nach SEPA ... 83
6
Literaturverzeichnis ... 84
7
Glossar ... 91
8
Anhang ... 95
Dimitriadis, Alexandros
Seite 2
Analyse der Änderungen im Zahlungsverkehr durch die Realisierung der SEPA
1 Einleitung
Ein funktionierendes Zahlungsverkehrssystem kann als Rückgrat der
Wirtschaft betrachtet werden und ist somit für ihren Erfolg unabdingbar.
Aus diesem Grund nimmt sich die Europäische Gemeinschaft auch die-
sen Bereich zum Ziel der europaweiten Anpassung. Nach der Verein-
heitlichung des Buch- und Bargeldes in Europa, wurde mit dem ge-
meinsamen europäischen Zahlungsraum (SEPA) ein weiterer wesentli-
cher Schritt für ,,mehr Europa" geschaffen.
Zahlungsverkehr
ist das Rückgrat
einer Wirtschaft
In erster Linie sollen die zahlreichen unterschiedlichen Systeme auf
einen gemeinsamen Nenner gebracht werden, um den Zahlungsver-
kehr in Europa zu beschleunigen und zu vereinfachen. Natürlich sollen
dabei auch gleichzeitig die enormen Kosten, die bei Zahlungsverkehrs-
dienstleistungen anfallen, reduziert oder bestenfalls sogar abgeschafft
werden. Im Rahmen dieser Arbeit werden die maßgeblichen Änderung-
en nationaler Gesetzte und Regelungen, welche durch die Anpassung
des Zahlungsverkehrs vorgenommen werden, analysiert.
Gemeinsamer
Nenner
Neben den Gebührenregelungen, wird mit der Payment Service Directi-
ve zukünftig auch der Wettbewerb in diesem Marktsegment enorm ge-
fördert und damit ein bedeutender Schritt zur Verbilligung der Zah-
lungsdienstleistungen verwirklicht. Klassische Kreditinstitute werden
durch so genannte Payment Service Anbieter in Zukunft verstärkt Kon-
kurrenz im Bereich des Zahlungsverkehrs bekommen. Zwar gibt es seit
einiger Zeit viele neue Unternehmen, welche teilweise sehr aggressiv in
den Markt der Payment-Dienstleistungen eingegriffen haben, allerdings
wurden diesen Unternehmen einige Geschäfte, welche nur den Banken
vorbehalten waren, untersagt. Mit der PSD bekommen diese jedoch
eine enorme gesetzliche Unterstützung und können bald weitere Ge-
schäfte in ihr Produktportfolie aufnehmen.
Mehr Wettbewerb
Um die Zahlungsverkehrsbranche besser zu verstehen, wird zunächst
das Wesen des Zahlungsverkehrs beschrieben. Anschließend werden
die essentiellsten Änderungen im Zahlungsverkehr genauer betrachtet
Gliederung
Dimitriadis, Alexandros
Seite 3
Analyse der Änderungen im Zahlungsverkehr durch die Realisierung der SEPA
und auf die Probleme der neuen Regelungen eingegangen. Eines der
wichtigsten Kapitel dieser Arbeit wird die Vorstellung der so genannten
Payment Services sein, die dank der SEPA weiter an Bedeutung ge-
winnen werden. Es wird auch auf die entscheidende Frage eingegan-
gen, ob Banken und Sparkassen durch diese Dienstleister aus dem
Markt des Zahlungsverkehrs verdrängt werden und somit Einnahmeei-
bußen befürchten müssen.
(Alexandros Dimitriadis, Januar 2009)
Dimitriadis, Alexandros
Seite 4
Analyse der Änderungen im Zahlungsverkehr durch die Realisierung der SEPA
2 Das Wesen des Zahlungsverkehrs
Zunächst soll im Rahmen dieses Abschnitts das Wesen des Zahlungs-
verkehrs beschrieben werden, um im späteren Verlauf dieser Arbeit, die
Änderungen durch die Vereinheitlichung des europäischen Zahlungs-
raumes verständlicher darstellen zu können. Nach einer kurzen Defini-
tion des Begriffes Zahlungsverkehr, folgt eine Skizzierung der wesentli-
chen Zahlungsinstrumente. Dabei soll prägnant auch die Funktionswei-
se der jeweiligen Zahlungsmethoden erläutert werden. Abschließend
wird das deutsche und das europäische Zahlungsumfeld näher be-
schrieben und auf die gegenwärtige Marktsituation eingegangen.
Einführung
2.1 Definition von Zahlungsverkehr
In den beiden Jahren 1997 und 1998 gab es in Belgien mehrere Gene-
ralstreiks der Geldtransporteure. Dadurch kam es in der Bevölkerung zu
einer asymmetrischen Verteilung des Bargeldes. Bei den Verbrauchern
verknappte sich das Geld, bei den Einzelhändlern hingegen nahmen
die Bestände an Bargeld zu, da niemand den Transport der Tagesein-
nahmen zum Kreditinstitut übernahm. Unmittelbar daraus resultierten
gleich zwei größere Probleme. Zum einen wurde das Einkaufen mit
Bargeld erschwert, zum anderen stieg das Risiko von Raubüberfällen
im Einzelhandel. Die Wirtschaftssubjekte reagierten auf diese Proble-
matik durch einen vermehrten Einsatz von Kartenzahlungen und dem
so genannten ,,Cash-Back-Verfahren". Bei einer Kartenzahlung wurde
ein höherer Betrag als der Einkaufswert vom Konto des Kunden abge-
bucht und der Restbetrag in bar ausgezahlt. Da dieses System jedoch
keine Dauerlösung darstellte, wurden die Forderungen der Geldtrans-
porteure
letztendlich doch erfüllt.
1
Beispiel Belgien
Ein weiteres Beispiel für die Wichtigkeit eines funktionierenden Zah-
lungssystems ist die Computerpanne der Schweizer Bank ,,Credit Suis-
se" im Jahre 2000. Durch einen Systemausfall in der elektronischen
Datenverarbeitung dieser Bank während der Weihnachtszeit, konnten
Beispiel Schweiz
1
Vgl. o.V. 1998 - Kein Bargeld mehr in Belgien, 24.09.08 11:23
Dimitriadis, Alexandros
Seite 5
Analyse der Änderungen im Zahlungsverkehr durch die Realisierung der SEPA
die Verbraucher im Einzelhandel weder per Karte zahlen, noch Geld an
Bargeldausgabeautomaten abheben. Dadurch mussten viele Einzel-
händler Kunden, die kein ausreichendes Bargeld besaßen, gegen eine
unterschriebene Rechnung ziehen lassen. Der daraus entstandene
Aufwand und die Umsatzeinbußen bzw. Zahlungsausfälle für den Ein-
zelhandel sind bis heute unbekannt.
2
Mit diesen beiden Beispielen soll verdeutlich werden, dass der Zah-
lungsverkehr (ZV) ein unverzichtbarer Bestandteil einer funktionieren-
den Volkswirtschaft darstellt. Im Rahmen des ZV werden Verbindlich-
keiten zwischen Parteien eines Währungsgebiets (nationaler Zahlungs-
verkehr) oder zwischen Parteien verschiedener Währungsgebiete
(internationaler Zahlungsverkehr) beglichen. In der Regel bestehen die
Verbindlichkeiten aus einer Zahlungsverpflichtung der einen Partei und
einer Lieferverpflichtung der anderen Partei. Die Zahlungsströme bilden
dabei das Gegenstück zu dem Strom aus Gütern, Dienstleistungen,
Faktorenleistungen und Vermögenswerten. Diese Übertragung von
Verbindlichkeiten führt schließlich zu einer Vermögensverrechnung zwi-
schen den Beteiligten.
3
ZV ist Vermö-
gensverrechnung
Wird die Vermögensverrechnung durch ein gesetzlich anerkanntes Zah-
lungsmittel vorgenommen, spricht man von einem baren Zahlungs-
verkehr. Dieser ist durch einen Austausch von Banknoten und Geld-
münzen gekennzeichnet. Bei einer Begleichung der Zahlungsverbind-
lichkeit per Kartenzahlung, Überweisung, Lastschrift oder Scheck wird
hingegen von einem bargeldlosen Zahlungsverkehr gesprochen. Im
Gegensatz zum baren ZV wird hier lediglich Buchgeld im Rahmen des
Giroverkehrs übertragen. Hierbei ist der Besitz eines Girokontos erfor-
derlich, wodurch KIs für diese Form des Zahlungsverkehrs unabdingbar
sind.
4
Barer und bar-
geldloser ZV
2
Vgl. J. Kuri 2000 - Computerpanne sorgte für Chaos, 24.09.08 12:25
3
Vgl. H. Becker, A. Peppmeier 2006 - Bankbetriebslehre, S. 161
4
Vgl. Ebenda, S. 162 - 163
Dimitriadis, Alexandros
Seite 6
Analyse der Änderungen im Zahlungsverkehr durch die Realisierung der SEPA
Im bargeldlosen ZV wird des Weiteren unterschieden, wie viele Kredit-
institute an der Guthabenverrechnung beteiligt sind. Wenn mehrere In-
stitutionen bei einem Transfer involviert sind, besteht zwischen ihnen
nach § 676 d, e BGB ein so genannter Zahlungsvertrag. Durch diesen
Vertrag wird das zwischengeschaltete Kreditinstitut verpflichtet, den
verrechneten Betrag an ein weiteres KI oder an das KI des Begünstig-
ten weiterzuleiten.
5
Zahlungsvertrag
2.2 Arten des Zahlungsverkehrs
Nachfolgend sollen die unterschiedlichen Arten des Zahlungsverkehrs
dargestellt werden. Der Fokus wird dabei auf die bargeldlosen Zah-
lungsmöglichkeiten gelegt, da diese Verfahren von der Vereinheitli-
chung des europäischen Zahlungsraums tangiert werden. Der bare
Zahlungsverkehr wurde bereits im Rahmen der Euroeinführung im Jahr
1999 als Buchgeld bzw. im Jahr 2002 als Bargeld im europäischen
Wirtschaftsraum vereinheitlicht. Da dieses Themengebiet aufgrund sei-
ner Komplexität sehr umfangreich ist, werden die wichtigsten Verfahren
nur vereinfacht beschrieben und jeweils mit einer schematischen Skizze
des Ablaufs der Transaktion auch bildhaft dargestellt.
Fokus auf bar-
geldlosen ZV
2.2.1 Überweisung
Die Überweisung (credit transfer) ist, nach der Lastschrift, die am häu-
figsten verwendete Zahlungsform in Deutschland. Hierbei wird Buch-
geld zwischen zwei Konten, die bei einem gleichen oder bei unter-
schiedlichen KIs geführt werden, übertragen. Der Auftraggeber einer
Überweisung ist der Zahlungspflichtige, der mit seiner Bank einen so
genannten Überweisungsvertrag nach § 676 a, b, c BGB abschließt.
Nimmt die Zahlstelle den Überweisungsauftrag an, entsteht nach § 675
BGB ein Geschäftsbesorgungsvertrag zwischen dem Kunden und der
Bank. Darüber hinaus wird die Zahlstelle damit beauftragt, eine Geld-
summe zulasten des Kontos des Zahlungspflichtigen auf das Konto des
Zahlungsempfängers zu übertragen. Letztendlich bekommt der Begüns-
tigte durch einen Girovertrag nach § 676 f, g BGB mit dem kontofüh-
Buchgeldtransfer
zwischen zwei
Konten
5
Vgl. Bundestag 1999 - Überweisungsgesetz, S. 1644 - 1645
Dimitriadis, Alexandros
Seite 7
Analyse der Änderungen im Zahlungsverkehr durch die Realisierung der SEPA
renden Institut die Überweisungssumme auf sein Bankkonto gutge-
schrieben und kann über diese frei verfügen.
6
Dieser Ablauf wird mit Hilfe einer Grafik noch einmal verdeutlicht. In der
Darstellung wird eine Überweisung zwischen zwei Konten, die bei ver-
schiedenen Banken eröffnet wurden, ausgeführt, womit die Einbindung
der Bundesbank erforderlich wird. Normalerweise sind bei einer Über-
weisung auch weitere Institutionen, wie z.B. Landesbanken, involviert.
Diese zwischengeschalteten Finanzunternehmen wurden jedoch der
Übersicht wegen außer acht gelassen.
Ablauf einer
Überweisung
Abbildung 1: Ablauf einer Überweisung
7
Bei einer Überweisung wird neben dem Namen und der Kontonummer
des Auftraggebers auch die Bankleitzahl der beauftragten Bank benö-
tigt. Diese achtstellige Nummer ist in der Regel auch gleichzeitig die
Kontonummer der Banken bei der Deutschen Bundesbank. Zudem wird
die Höhe des Überweisungsbetrages, der Name und die Kontonummer
des Begünstigten sowie die Bankleitzahl der Empfängerbank benötigt.
Clearing &
Settlement
6
Vgl. Bundestag 1999 - Überweisungsgesetz, S. 1645 - 1647
7
Vgl. C. Bartsch, S. Krieg 2008 - Zahlungsverkehrsfragen.de, 25.09.08 15:31 - Basis
für eigene Darstellung
Dimitriadis, Alexandros
Seite 8
Analyse der Änderungen im Zahlungsverkehr durch die Realisierung der SEPA
Der Überweisende hat außerdem die Möglichkeit Angaben mit bis zu 54
Zeichen über den Verwendungszweck zu machen. Mit dem so genann-
ten ,,Clearing" leitet die Zentralbank die vom überweisenden KI weiter-
geleiteten Daten über ein Datenträgeraustauschverfahren an die Emp-
fängerbank weiter und bucht, nach Verrechnung der Zahlungen zwi-
schen den beteiligten Banken, die Differenz auf den Konten der Institute
um. Dieses Verfahren wird auch als ,,Settlement" bezeichnet.
8
Unter Verwendung eines Beispiels, soll das Settlement näher erläutert
werden. Das Kreditinstitut A besitzt bei der Zentralbank, ergo der Deut-
schen Bundesbank, ein Guthaben von 300 Mrd. Euro. Der Kontostand
der Bank B beträgt 500 Mrd. Euro. Nach einem Werktag sollen nun ins-
gesamt 10 Mrd. Euro von Kunden des Institutes A zu Kunden des In-
stitutes B überwiesen werden. Parallel hierzu sollen von Kunden der
Bank B 12 Mrd. Euro zu Kunden der Bank A überwiesen werden. Die
Bundesbank würde nun einen Spitzenausgleich des Zentralbankgeldes
vornehmen und lediglich 2 Mrd. Euro umbuchen. Der Kontostand des
Institutes A beträgt nach diesem Tag somit 302 Mrd. Euro und der des
Institutes B 498 Mrd. Euro.
9
Spitzenausgleich
Dieser Spitzenausgleich ist bei Überweisungen zwischen Konten, wel-
che bei einem gleichen Kreditinstitut geführt werden, nicht nötig, da die
Überweisungsinformationen nicht an die Zentralbank weitergeleitet
werden. Bei einer solchen internen Zahlungsanweisung wird bu-
chungstechnisch lediglich das Kontoguthaben der beteiligten Kunden
umgebucht. Dadurch ändert sich das Guthaben des Institutes bei der
Zentralbank nicht. Auch das Gesamtguthaben aller Kundenkonten
bleibt somit gleich. Wegen der sofortigen Umbuchung, wird bei vielen
Banken eine interne Überweisung mittlerweile schon in Echtzeit ausge-
führt.
Interne
Überweisung
8
Vgl. Bundesverband deutscher Banken 2001 - Abkommen zum Überweisungsver-
kehr, Abschnitt II, Nr. 1 - 7
9
C. Bartsch, S. Krieg 2008 - Zahlungsverkehrsfragen.de, 25.09.08 17:33
Dimitriadis, Alexandros
Seite 9
Analyse der Änderungen im Zahlungsverkehr durch die Realisierung der SEPA
Die Laufzeit sowie die Kosten einer Überweisung sind bei jedem Kre-
ditinstitut sehr unterschiedlich. In Deutschland entstehen dem beauft-
ragten KI bei einer nationalen Überweisung Kosten von 0,25 bis 0,75.
Nach einer Studie der europäischen Kommission im Jahr 2001, betru-
gen die Kosten für eine Überweisung von Deutschland in ein anderes
europäisches Land im Schnitt sogar 14,73 Euro. Diese Ergebnisse sind
noch alarmierender, wenn man bedenkt, dass die Kosten für eine EU-
Überweisung im europäischen Durchschnitt bei 24,09 Euro liegen.
10
Eine ähnliche Situation zeigt sich bei der Überweisungsdauer. Nach
§ 676 a BGB dürfen die Ausführungsfristen für Auslandszahlungen aus
Deutschland in andere europäische Länder höchstens fünf Werktage
betragen. Die Frist für institutionsübergreifende Inlandszahlungen be-
trägt drei, für Überweisungen innerhalb eines Kreditinstituts zwei Bank-
geschäftstage, obwohl technisch eine Buchung in ,,Realtime" möglich
wäre.
11
Gebühren und
Laufzeiten
Durch lange Laufzeiten bzw. künstliche Verlangsamungen von Über-
weisungen, aufgrund der Weitergabe der Zahlungen an Landesbanken
und Zentralbanken, werden täglich etwa 4,15 Millionen Euro von der
gesamten deutschen Kreditbranche erwirtschaftet.
12
Diese Tatsache ist
unter anderem ein wesentlicher Grund für die Vereinheitlichung des
europäischen Zahlungsverkehrs und für die Neuregelung von beste-
henden nationalen Gesetzesrahmen, wie beispielsweise den Vorschrif-
ten zu Laufzeiten und Gebühren. Somit ist es verständlich, dass sich
viele Bankenverbände aus den unterschiedlichsten Ländern, in welchen
die SEPA Anwendung findet, gegen diese neuen Regelungen sträubten
und Änderungen forderten.
Ca. 4,15 Millionen
Euro pro Tag
2.2.2 Lastschrift
Bei dem Zahlungsinstrument Lastschrift (direct debit), handelt es sich
im Grunde um eine Umkehrung der Überweisung. Die Zahlungs-
Umkehrung der
Überweisung
10
Vgl. Commission of the European Communities 2001 - Bank charges, S. 5
11
Vgl. Bundestag 1999 - Überweisungsgesetz, S. 1643
12
Vgl. Anhang
Dimitriadis, Alexandros
Seite 10
Analyse der Änderungen im Zahlungsverkehr durch die Realisierung der SEPA
anweisung wird hier vom Zahlungsempfänger initiiert. Dieser beauftragt
seine Bank, vom Bankkonto des Zahlungspflichtigen einen bestimmten
Betrag einzuziehen. Rechtlich wird das zur Zahlung einer Verbindlich-
keit beauftragte Kreditinstitut als Zahlstelle bezeichnet. Das Institut, bei
dem die Zahlung eingeht, ergo die Bank des Gläubigers, wird als erste
Inkassostelle bezeichnet.
13
Die vertraglichen Grundlagen der Lastschrift sind im Lastschriftver-
kehrsabkommen geregelt. Träger dieses Abkommens ist der Zentrale
Kreditausschuss (ZKA), dem alle fünf Spitzenverbände der deutschen
Kreditwirtschaft angehören. Bei den zusammenarbeitenden Verbänden
handelt es sich um den Bundesverband deutscher Banken e.V. (BdB),
den Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken
e.V. (BVR), den Bundesverband Öffentlicher Banken Deutschlands e.V.
(VÖB), den Deutschen Sparkassen- und Giroverband e.V. (DSGV) und
den Verband deutscher Pfandbriefbanken e.V. (vdp). Im Rahmen die-
ses Abkommens stehen mit dem Einzugsermächtigungsverfahren und
dem Abbuchungsauftragsverfahren hierzulande zwei unterschiedliche
Methoden zur Abwicklung einer Lastschrift zur Verfügung, welche im
Folgenden näher beschrieben werden.
14
Zentraler Kredit-
ausschuss
Bei der Einzugsermächtigung handelt es sich um die beliebteste Me-
thode im Lastschriftverkehr. Der Zahlungspflichtige erteilt dem Zah-
lungsempfänger eine schriftliche Zustimmung über den Einzug des fäl-
ligen Betrages von seinem Bankkonto. Damit diese Ermächtigung auch
gültig wird, sind auf der eingereichten Lastschrift Vermerke, wie ,,Ein-
zugsermächtigung des Zahlungspflichtigen liegt dem Zahlungsempfän-
ger vor",
15
nötig. Danach kann der Zahlungsempfänger die Abbuchung
des Betrages auslösen, ohne dass der Schuldner seiner Bank gegenü-
ber etwas anweisen muss. Hierzu reicht der Gläubiger eine Datei mit
den einzuziehenden Lastschriften bei der ersten Inkassostelle ein, wel-
Einzugsermäch-
tigung
13
Vgl. H. Becker, A. Peppmeier 2006 - Bankbetriebslehre, S. 165 - 166
14
Vgl. Bundesverband deutscher Banken - Der Verband, 25.09.08 18:57
15
Vgl. Deutscher Sparkassen Verlag 2004 - Vereinbarung über den, 26.09.08 19:32
Dimitriadis, Alexandros
Seite 11
Analyse der Änderungen im Zahlungsverkehr durch die Realisierung der SEPA
che anschließend, nach einer Weitergabe der Lastschriften an die Zahl-
stelle, das Geld gutgeschrieben bekommt. Ab diesem Zeitpunkt steht
dem Lastschriftempfänger der Betrag auf seinem Bankkonto zur Verfü-
gung.
Da hierdurch das Problem einer unberechtigten Belastung des Kontos
des Zahlungspflichtigen entstehen kann, hat dieser das Recht, ohne
Angaben von Gründen, gegen eine Abbuchung bei seiner Bank zu wi-
dersprechen. Außerdem kann dieser auch jederzeit die Einzugsermäch-
tigung, die dem Zahlungsempfänger überreicht wurde, widerrufen. Eine
Sperrung des Bankkontos gegen alle Lastschriften ist ebenfalls mög-
lich. Die Abbildung 2 stellt den Verlauf einer Lastschrift nach dem Ein-
zugsermächtigungsverfahren noch einmal dar.
Widerspruchs-
recht
Abbildung 2: Ablauf einer Lastschrift: Einzugsermächtigungsverfahren
16
Die zweite, eher weniger verwendete Methode der Lastschrift ist das
Abbuchungsauftragsverfahren. Im Gegensatz zur Lastschrift in Form
der Einzugsermächtigung, liegt der Zahlstelle hier ein Abbuchungsauf-
trag, welcher von dem Zahlungspflichtigen erteilt wurde, vor. Auch bei
Abbuchungs-
auftrag
16
Vgl. R. Adrian, T. Heidorn 2000 - Der Bankbetrieb, S. 165 - Basis für eigene Dar-
stellung
Dimitriadis, Alexandros
Seite 12
Analyse der Änderungen im Zahlungsverkehr durch die Realisierung der SEPA
dieser Methode muss der Zahlungsempfänger eine Datei mit den ein-
zuziehenden Lastschriften an seine Bank weiterreichen. Die Verrech-
nung zwischen den beiden Finanzinstituten erfolgt anschließend erneut
durch die Weitergabe dieser Datei an die Zahlstelle.
17
Da der Schuldner Bank bei dieser Methode ein Abbuchungsauftrag von
ihrem Kunden vorliegt, erfolgt die Kontrolle einer rechtmäßigen Belas-
tung durch die Zahlstelle. Infolgedessen ist ein Widerspruch des Zah-
lungspflichtigen gegen eine Abbuchung von seinem Konto nicht mög-
lich. Der Kontoinhaber kann jedoch auch hier seinen erteilten Last-
schriftauftrag gegenüber seiner Bank für zukünftige Einzüge widerru-
fen.
18
An dieser Stelle soll ebenfalls mit Hilfe einer Grafik das Abbu-
chungsauftragsverfahren erläutert werden.
Kein Wider-
spruchsrecht
Abbildung 3: Ablauf einer Lastschrift: Abbuchungsauftrag
19
Ein wesentliches Thema im Lastschriftverkehr stellt auch die Rückgabe
bzw. Nichteinlösung eines Einzugs- oder Abbuchungsauftrages dar. Für
Rückgabe und
Nichteinlösung
17
Vgl. R. Adrian, T. Heidorn 2000 - Der Bankbetrieb, S. 167 - 168
18
Vgl. W. Grill, H. Perczynski 2008 - Wirtschaftslehre des Kreditwesens, S. 133 - 134
19
Vgl. R. Adrian, T. Heidorn 2000 - Der Bankbetrieb, S. 165 - Basis für eigene Dar-
stellung
Dimitriadis, Alexandros
Seite 13
Analyse der Änderungen im Zahlungsverkehr durch die Realisierung der SEPA
solch eine fehlgeschlagene Lastschrift gibt es mehrere Gründe.
Der häufigste Rückgabegrund ist die Unerreichbarkeit des Zahlungs-
pflichtigen, beispielsweise bei Löschung seines Kontos oder bei fal-
schen Kontoangaben (z.B. wenn die Kontonummer nicht mit dem dazu-
gehörigen Kontoinhaber übereinstimmt). Bei einer Nichteinlösung der
Lastschrift hingegen, wurde die Ausführung der Transaktion von der
Zahlstelle verhindert. Auslöser hierfür ist in der Regel ein fehlender Ab-
buchungsauftrag oder eine nicht vorliegende Einzugsermächtigung.
Aber auch bei einer mangelnden Deckung des zu belastenden Kontos
oder einem Widerspruch gegen die Abbuchung durch den Zahlungs-
pflichtigen, kann es zu einer Nichteinlösung der Lastschrift durch die
Zahlstelle kommen.
20
Von entscheidender Bedeutung sind auch die anfallenden Gebühren
bei einer Lastschriftrückgabe oder Nichteinlösung. Nach einem Urteil
des Bundesgerichtshofs
21
sind Lastschriftretouren, etwa wegen einem
Widerspruch oder mangelnder Deckung, für den Zahlungspflichtigen
gebührenfrei und können somit, sowohl von der Zahlstelle als auch von
der ersten Inkassostelle, nicht in Rechnung gestellt werden. Anders
sieht es hingegen bei dem Lastschrifteinreicher, der folglich auch der
Zahlungsempfänger ist, aus. Dieser muss für den entstanden Schaden
aufkommen und das von den Kreditinstituten berechnete Entgelt tragen.
Diese Entgelte können jedoch gegebenenfalls über den zivilrechtlichen
Weg, gegenüber dem Zahlungspflichtigen, geltend gemacht werden.
Voraussetzung dafür ist allerdings, dass dieser für die Rückgabe ver-
antwortlich war.
22
Gebühren
Bei der Lastschrift sollen jedoch noch einige Sonderfälle beachtet wer-
den. Wie bereits angesprochen, besteht bei dem Abbuchungsauftrags-
verfahren kein Widerspruchsrecht, da der Zahlstelle ein Abbuchungs-
auftrag vorliegt. Ferner gibt es auch Sonderregeln bei elektronischen
Sonderfälle
20
Vgl. C. Bartsch, S. Krieg 2008 - Zahlungsverkehrsfragen.de, 30.09.08 09:32
21
Vgl. BGH 21.10.97 XI ZR 5/97
22
Vgl. C. Bartsch, S. Krieg 2008 - Zahlungsverkehrsfragen.de, 30.09.08 10:24
Dimitriadis, Alexandros
Seite 14
Analyse der Änderungen im Zahlungsverkehr durch die Realisierung der SEPA
Lastschriften (ELV) und Lastschriften, die durch einen ec-cash initiiert
wurden. Eine ELV kann sowohl durch einen Widerspruch, als auch
mangels ausreichender Deckung zurückgegeben werden. Bei Zahlun-
gen per ec-cash besteht dieses Recht, aufgrund der allgemeinen Kar-
tenbedingungen, nicht. Des Weiteren besteht zwischen den Kreditinsti-
tuten, in Folge des Interbanken-Lastschriftabkommens, eine Wider-
spruchsfrist für Lastschriften von sechs Wochen.
23
Rein rechtlich gese-
hen ist der Zahlungspflichtige diesem Abkommen allerdings nicht bei-
getreten, womit dieser nicht an diese Frist gebunden ist. Eine unberech-
tigte Lastschrift kann somit auch nach mehr als sechs Wochen vom
Zahlungspflichtigen storniert werden, daher haben nahezu alle Banken
durch entsprechende Klauseln in ihren allgemeinen Geschäftsbedin-
gungen eine Höchstfrist festgelegt, welche der Kunde mit seiner Unter-
schrift bei der Kontoeröffnung akzeptiert hat.
2.2.3 Kartenzahlung
In Deutschland existiert ein sehr großes Angebot an verschiedenen
Kartensystemen, auf welche die Bankkunden zurückgreifen können. In
erster Linie gibt es die so genannte Kundenkarte, die direkt von dem
jeweiligen Kreditinstitut ausgehändigt wird. In der Regel ist in dieser
Bankkundenkarte auch gleichzeitig eine GeldKarte integriert. Zuletzt
gibt es noch die Kreditkarte, die wiederum in debit card, charge card,
credit card und neuerdings auch prepaid card unterschieden wird. In
Deutschland waren im Jahr 2006 von allen 107.969.680 ausgegebenen
Karten mit Zahlungsfunktion 83,1% Kundenkarten und 16,9% Kreditkar-
ten. Die GeldKartenfunktion war bei 65.906.130 Karten integriert, wo-
durch der Anteil dieses Systems 61,04% betrug.
24
Kartenarten
Die Kundenkarte, welche auch die Bezeichnung Debitkarte trägt, wird
dem Kunden bei einer Kontoeröffnung vom kontoführenden Kreditin-
stitut direkt ausgehändigt. Dadurch hat die Kundenkarte in Europa eine
Kundenkarte
23
Vgl. Bundesverband deutscher Banken 2002 - Abkommen über den Lastschriftver-
kehr, Abschnitt III, Nr. 2
24
Vgl. Deutsche Bundesbank 2008 - Statistiken über den Zahlungsverkehr, S. 5
Dimitriadis, Alexandros
Seite 15
Analyse der Änderungen im Zahlungsverkehr durch die Realisierung der SEPA
höhere Verbreitung als die Kreditkarte. Die Basisfunktion dieser Karte
ist die Bedienung des Kontoauszugsdruckers. Sie kann jedoch durch
weitere Funktionen, wie etwa einer Bargeldabhebung am Automaten,
nationale oder internationale electronic-cash Zahlungen (Maestro) oder
einem GeldKarten-Chip, ergänzt werden. In der Regel sind diese Zu-
satzfunktionen schon automatisch in der Kundenkarte integriert und
müssen nicht separat beantragt werden.
25
Bei der GeldKarte handelt es um die deutsche Variante der elektroni-
schen Geldbörse. Diese vorausbezahlte Karte kann mit Beträgen bis zu
200 Euro aufgeladen werden und schwerpunktmäßig für Automaten-
zahlungen, wie z.B. Parkscheinautomaten, eingesetzt werden. Bei
solch einem Geld, welches auf einen Chip oder auf ein virtuelles Konto
geladen wurde, spricht man auch von ,,E-Geld".
26
Der Nachteil des
E-Geldes bzw. der GeldKarte ist, dass, wie bei echtem Bargeld auch,
der Inhaber bei Verlust der Karte mit keiner Erstattung seitens der Bank
rechnen kann.
GeldKarte
Ein wesentliches Problem, mit welchem sich der Kartenbetreiber EURO
Kartensysteme GmbH konfrontiert sieht, ist die geringe Nutzung dieser
Karte. Zwar sind in Deutschland, durch die automatische Integration der
GeldKarte in der Kundenkarte vieler Banken, circa 66 Mio. GeldKarten
im Umlauf, jedoch beträgt der Anteil der aktiv genutzten Karten unter
20%. Trotz den steigenden Transaktionen, kam die GeldKarte im Jahr
2007 nur 52,8 Mio. mal zum Einsatz bzw. wurden damit lediglich 148
Millionen Euro umgesetzt.
27
Der gewünschte Erfolg blieb bis dato auch
nach Implementierung weiterer Zusatzfunktionen, wie Altersverifikation,
HBCI-Banking, E-Ticketing, diversen Bonusprogrammen und der elekt-
ronischen Signatur, aus. Daher ist die Zukunft der GeldKarte und somit
auch die Zukunft der europäischen elektronischen Geldbörse ungewiss.
Geringe Nutzung
25
Vgl. C. Bartsch, S. Krieg 2008 - Zahlungsverkehrsfragen.de, 30.09.08 13:07
26
Vgl. Commission of the European Communities 2006 - 2000/46/EC, S. 3
27
Vgl. EURO Kartensysteme GmbH 2007 - Daten, Zahlen, 30.09.08 13:25
Dimitriadis, Alexandros
Seite 16
Analyse der Änderungen im Zahlungsverkehr durch die Realisierung der SEPA
Die Kreditkarte ist das letzte Zahlungsinstrument der Kartensysteme.
Bereits im Jahre 1887 erwähnte der Schriftsteller Edward Bellamy in
seinem Science-Fiction Roman ,,Looking Backward" zum ersten Mal
den Begriff Kreditkarte. Die Kreditkarte, wie wir sie heute kennen, wur-
de aber erst im Jahr 1949 von dem Amerikaner Frank McNamara aus
der Not heraus erfunden. Bei einem Mittagessen bemerkte der Ge-
schäftsmann, dass er seinen Geldbeutel vergessen hatte und hinterließ
als Sicherheit eine Visitenkarte.
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Daraufhin gründete McNamara den
Diners Club, dem zu Beginn etwa 200 Geschäftspartner und Freunde
von ihm beigetreten waren. Bereits ein Jahr später waren 42.000, da-
mals noch aus Karton bestehenden, Karten im Umlauf. Mittlerweile ge-
hört der Diners Club zur CITI-Group, welche bis zum Jahr 2007, nach
einem Ranking des Forbes Magazins, zu einem der größten Unterneh-
men weltweit zählte.
29
Ihren heutigen Erfolg verdankt die Kreditkarte
insbesondere der hohen internationalen Akzeptanz. Dennoch ist das
Wort Kreditkarte etwas irreführend, da je nach Abrechnungsmodalität
etwas anderes verstanden werden kann. Korrekterweise unterscheidet
man daher zwischen vier unterschiedlichen Kreditkartenarten.
Kreditkarte
Die debit card ist eine Kreditkartenvariante, bei der nach einer Zahlung
der Betrag unmittelbar vom Girokonto oder einem Guthabenkonto ab-
gebucht wird. Da dieser Kreditkartentyp ähnlich wie eine normale Kun-
denkarte funktioniert, wird diese ebenfalls als Debitkarte bezeichnet.
Die charge card ist die am häufigsten verwendete Form der Kreditkarte
in Deutschland. Die getätigten Transaktionen werden gesammelt und
die Summe in der Regel einmal pro Monat vom Girokonto abgebucht.
Üblicherweise erhält der Kartenbesitzer vom Zahlungstag an einen
zinslosen Kredit bis zum Abbuchungstag. Dieser Zeitraum kann bis zu
fünf Wochen betragen. Eine weitere Variante stellt die ,,klassische" cre-
dit card dar. Sie wird hauptsächlich in den angloamerikanischen Län-
dern, als Ersatz für den fehlenden Dispositionskredit, verwendet. Hier
handelt es sich um einen konventionellen Kredit, der von der Bank ab
Die Kreditkarten-
varianten
28
Vgl. Piloh Online Finanzen - Kreditkarten Geschichte, 30.09.08 15:12
29
Vgl. Forbes.com LLC 2007 - The Global 2000, 30.09.08 15:47
Dimitriadis, Alexandros
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dem Entstehungszeitpunkt verzinst wird. Der Saldo wird anschließend
ganz oder in vorher festgelegten monatlichen Raten vom Kunden begli-
chen, wodurch weitere Kosten entstehen. Die neuste Innovation in der
Kreditkartenbranche sind die so genannten Prepaid-Kreditkarten, die in
erster Linie auf Jugendliche oder Verbraucher mit schlechter Bonität
ausgereichtet sind. Da die Karte nur auf Guthabenbasis geführt wird,
wurde damit in dieser Hinsicht ein völlig neuer Markt geschaffen, der es
sogar ermöglicht mit ,,schlechten Risiken" Geschäfte zu tätigen, ohne
dabei Zahlungsausfälle befürchten zu müssen.
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Der Zahlungsvorgang per Kreditkarte ist, wie bei dem Lastschriftverfah-
ren auch, relativ einfach. Wird eine Zahlung initiiert, werden die Daten
der Kreditkarte zur Autorisierung sofort zu einem so genannten ,,Acqui-
rer" übertragen. Diese Informationen bestehen aus der Kreditkarten-
nummer, der Gültigkeitsnummer und einer Kartenprüfnummer. Bei dem
Acquirer handelt es sich um das kreditkartenbetreuende Unternehmen,
welches die Abrechnung einer Kreditkartentransaktion, im Auftrag des
Händlers, abwickelt. Nachdem der Kunde den Zahlungsvorgang bestä-
tigt hat, nimmt dieser Dienstleister anschließend die Umsatzver-
rechnung vor. Für diesen Service bekommt das Unternehmen eine Ge-
bühr (Disagio), die je nach Branche unterschiedlich hoch ist, aber in der
Regel zwischen 2% und 4% liegt.
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Darüber hinaus können weitere
Kosten für den Händler entstehen, zum Beispiel Entgelte für die Über-
mittlung der Daten, die von einem Payment Service Provider in Rech-
nung gestellt werden.
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Der Acquirer
Dieser Zahlungsvorgang ist in der Regel bei allen Kreditkartenvarianten
gleich. Lediglich die Belastung des Zahlungspflichtigen mit der Zah-
lungssumme durch die Schuldner Bank, unterscheidet sich je nach Art
der Kreditkarte. Auch an dieser Stelle sollen, unter Zuhilfenahme einer
Darstellung, die einzelnen Zahlungsschritte verdeutlicht werden.
Unterschiede nur
in der Belastung
30
Vgl. Moneto TDJ Ltd. 2005 - Kreditkarte, 30.08.08 19:11
31
Vgl. J. Lamberti, A. Marliere 2004 - Management von Transaktionsbanken, S. 134
32
Vgl. Universität Regensburg GmbH 2008 - ibi research 2008, S. 81 - 82
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