Inhaltsverzeichnis
1. Einleitung 3
2. Faktoren Eigenschaften der Beratung 4
2.1 Gründe Anlässe für eine Beratung 4
2.2. Wer kann überhaupt Beratung in Anspruch nehmen 5
2.3 Beratungstypen und deren Auswirkungen 6
2.4 Lehrer als Beobachter und Beurteiler- Benötigt der die Schüler -in Beratung 8
2.5 Beratungen der Schullaufbahn und der Berufswahl 9
2.6 Beratungsdauer 11
3. Beratungslehrer und deren Arbeitsschwerpunkte 11
4. Beratungsgespräch Beratungsprozess 14
5. Zusammenarbeit Kooperation der Beratung mit Schulleitung Kollegen Eltern 18
6. Befragung einiger Personen über Beratung in der Schule 20
6.1 Person a 21
6.2 Person b 21
6.3 Person c 22
7. Auswertung der Befragungen aller Personen insgesamt 22
8. Schluss 24
9. Literaturverzeichnis 25
2
1. Einleitung
Das Thema dieser Hausarbeit ist Beratung in der Schule. Um eine kleine Anfangsde- finition vorzunehmen, bedeutet Beratung allgemein das Erteilen von Rat und Aus- kunft auf einem Gebiet (siehe Wörterbuch Microsoft Encarta- Enzyklopädie 2007). Daraus folgt, dass Beratung in der Schule ebenso verstanden werden kann. Aller- dings ist diese Definition noch nicht hinreichend, da das System Schule viel komple- xer ist (siehe weiter auf dieser Seite).
Die Begrenzung des Themas ist hierbei die Institution, in der beraten wird. Es geht nämlich nicht um die Beratung in Berufsschulen, in der Sekundarstufe 2, in Betrieben oder in öffentlichen Beratungsstellen außerhalb der Schule. Die Hausarbeit bezieht sich also auf die Grundschule und auf die Sekundarstufe 1. Außerdem werden nicht alle Beratungspersonen angesprochen, sondern nur der Lehrer als Berater (nicht der Schulleiter oder die Eltern als Berater).
Als Klassenlehrer ist man angewiesen die Klasse zu leiten, die Schüler zu beobach- ten, zu beurteilen und diese auch zu beraten. Die Beratungstätigkeit in der Schule ist grundsätzlich ebenso wie Unterrichten, Erziehen und Beurteilen Aufgabe aller Lehre- rinnen und Lehrer (vgl. Planungsgruppe ‚Beraten in der Schule bei der Bezirksregie- rung Köln 2004, S. 29). „So beschäftigt sich pädagogische Beratung mit Lernvoraus- setzungen, Lernbedürfnissen, Lern- und Leistungsproblemen, Lernstörungen und Lernbarrieren. […] Sie bietet zudem beispielsweise individual-psychologische, sozi- alpädagogische sowie Eltern- und Lehrerberatung an. Zu den verbreiteten Formen der pädagogischen Beratung zählen u. a. die Erziehungsberatung, die Schullauf- bahnberatung und die Berufsberatung“ (Rusch: Pädagogische Beratung 2007). Teilweise ist die Beratungsrolle an den Schulen von Beratungslehrern vertreten, doch wenn dies nicht der Fall ist, dann sollte der Klassenlehrer diese Rolle überneh- men. Das heißt, der Klassenlehrer hat mehrere Aufgabenbereiche, die er bewältigen soll. Es kommen zum Teil solche Tätigkeiten wie Sozialarbeiter, Sozialpädagoge, Psychologe oder Polizist zu dem normalen Lehrerberuf hinzu. Speziell ausgebildete Beratungslehrer, die es an manchen Schulen gibt, haben die Aufgabe, den Schülern, die in persönliche Krisen, Leistungstiefs oder andere Schwierigkeiten geraten sind, aufzuhelfen sowie auch den Schulentwicklungsprozess insgesamt zu unterstützen. Die Beratung erfolgt dabei in verschiedener Form, in verschiedener Dauer und kann
von verschiedenen Personen in Anspruch genommen werden (näheres dazu im zweiten Teil dieser Hausarbeit).
Ganz wichtig ist es bei der Beratung ein Ziel vor Augen zu haben. Sowohl der Lehrer als auch der Schüler sollten ein Ziel während des Beratungsgesprächs verfolgen. Natürlich ist in den meisten Fällen das Beratungsziel die Ermöglichung der bestmög- lichen Entwicklung für den Schüler.
Eine besondere Bedeutung hat die „Alltagsberatung“, die spontan, aber zugleich fachlich und professionell von dem Lehrer erfolgt (vgl. Landesinstitut für Schule und Weiterbildung 1995, S. 23). Sie ist insofern wichtig, weil sie Schüler in ihren täglichen Problemen, die von einem Moment auf den anderen entstehen können, berät. Die Alltagsberatung macht den Großteil der unmittelbaren Beratungshilfen für Schüler aus.
2. Faktoren/ Eigenschaften der Beratung
Die Beratung dient dem wirkungsvollen und befriedigenden Lernen, Lehren und Zu- sammenleben in der Schule. Deshalb müssen sich alle Menschen im Schulsystem daran beteiligen.
2.1 Gründe/ Anlässe für eine Beratung
Ausgehend von der Beratung durch den Klassenlehrer (gilt natürlich auch für den Beratungslehrer) können viele Probleme einen Anlass geben. Besonders große, über längere Zeit bereits andauernde Probleme sind Anlass für eine Beratung. In vielen Fällen sind folgende auffällig starke Gründe ein Anlass für eine Beratung: Ein Schü- ler schwänzt fast jeden Tag die Schule. Ein anderer Schüler hat einen Papierkorb in Brand gesetzt und ist auch vorher schon durch Einzelgängertum aufgefallen. Eine Schülerin ist von zu Hause ausgerissen und bleibt mehrere Tage bei ihrem Freund. Eine andere Schülerin sagt im Unterricht kein einziges Wort und verschlechtert da- durch ihre Noten erheblich. Wiederum ein anderer Schüler wird oft gehänselt und entwickelt eine starke Schulangst.
Die oben genannten Anlässe sind natürlich erhebliche Störungen bzw. Schwierigkei- ten, die die Kinder aufweisen und deswegen sollten diese Kinder auch beraten wer- den. In der Regel sind diese Schwierigkeiten allgemein gesagt ungenügende Leis- tungen, auffälliges Sozialverhalten, Unterrichtsabwesenheit oder Mobbing. Oft wird
dieses Verhalten von den Eltern (besonders während des Elternsprechtages), von Fachlehrern, von der Schulleitung oder von den Schülern selbst dem Klassenlehrer bzw. dem Beratungslehrer gemeldet. „Schüler mit Problemen melden sich zu 80 Pro- zent selbst […]“ (Aurin 1984, S. 137). Hierbei kann man aber noch laut Aurin zwi- schen denen unterscheiden, die spontan kommen- Probleme aus ihrer Lebensum- gebung betreffend wie zum Beispiel Streit mit Eltern und Geschwistern, Konflikte mit Freund/ Freundin, Suchtprobleme oder auch Straftaten- und solchen, die vielleicht von den Eltern einen kleinen Hinweis erhalten haben, Beratung in Anspruch zu neh- men. In den meisten Fällen ist die Beratung von Schülern, die sich selbst gemeldet haben, mit viel Motivation verbunden, das Problem zu lösen bzw. zu bewältigen. Bei der Alltagsberatung, die in der Einleitung kurz definiert wurde, kommen dagegen Gründe vor, die im Schulalltag spontan entstehen. Anlässe für eine Beratung könn- ten also sein: Ein Schüler wird von einem anderen Schüler beschimpft. Eine Schüle- rin verliert Geld/ einer Schülerin wird Geld gestohlen. Ein Schüler hat seine Busfahr- karte verloren und muss von der Schule abgeholt bzw. weggebracht werden. Solche Probleme sollten eigentlich nur von kurzer Dauer sein und können und sollten schnell von dem Klassenlehrer beraten und behoben werden.
2.2. Wer kann überhaupt Beratung in Anspruch nehmen?
Beratung ist keine einheitliche Tätigkeit, sondern eine besondere Mischung von Fest- stellung, Planung, Information, Ratgebung, Ermutigung, Motivierung, Therapie, Eva- luation usw. (vgl. Schwarzer 1977, S. 225). Diese Tätigkeiten entsprechen mehr der Arbeit des Beratungslehrers als der Arbeit des Klassenlehrers. Auf ihn treffen nur -im Falle des Vorhandenseins eines Beratungslehrers- einige der genannten Arbeits- punkte zu wie zum Beispiel Planung, Information, Ratgebung, Motivierung und Ermu- tigung. Aus der obigen Formulierung folgt, dass Beratung für jedermann ist. Denn ein Schüler wünscht sich in den meisten Fällen einen Rat von dem Beratungs- oder Klassenlehrer, ein Lehrer wünscht sich vielleicht eine Information oder eine Ermuti- gung, um sich eventuell mit einem anderen Schüler anzulegen. Ein Schulleiter benö- tigt möglicherweise eine Planung für das kommende Schulfest oder eine Motivierung für eine Schulfestrede. Eltern benötigen vielleicht eine Evaluation und Ratgebung in Bezug auf ihr Kind.
Spezifischer kann man sagen, dass Beratung in der Schule für alle Schulmitglieder ist. Das heißt, diese Beratung können Schüler, Lehrer, Schulleiter, Eltern und sonsti- ge soziale Mitarbeiter der Schule in Anspruch nehmen. Beratung außerhalb der Schule ist ebenfalls für Schulmitglieder, aber auch für andere beratungsbedürftige Menschen wie beispielsweise die Beratung von schwangeren Frauen in einem Mut- ter- Kind- Haus.
2.3 Beratungstypen und deren Auswirkungen
In diesem Abschnitt geht es um die Beratung von Schülern in der Schule. Die Bera- tung von Lehrern oder dem Schulleiter bzw. anderen sozialen Mitarbeitern bleibt hier außen vor.
Klassenberatung: Der Klassenlehrer hat die Aufgabe seine Klasse zu leiten, das heißt die Klasse zu erziehen, zu fordern und fördern, zu beobachten, zu beurteilen und zu beraten, und zwar in allen Dingen und Problemen. Bei der Klassenberatung geht es vor allem um die Beratung des Klassenverbandes, also der gesamten Klas- se. Hierbei wird nicht individuell unterschieden, sondern der Klassenlehrer versucht neutral und sachlich die Klasse zu informieren, ihr seine Planung zu einem bestimm- ten Thema vorzustellen und zu entscheiden, welcher der nächste Schritt sein wird. Eventuell greifen bei der Entscheidung auch die Schüler der Klasse ein.
Gruppenberatung: Bei der Gruppenberatung versammelt sich eine bestimmte Grup- pe von circa fünf bis zehn Personen, die ähnliche Probleme aufweisen. Wer zu die- ser Gruppe gehören darf, entscheidet der Beratungslehrer bzw. Klassenlehrer. Hier geht es vor allem darum, das Sozialverhalten des einzelnen Schülers besser hervor- treten zu lassen. Dies wird in den meisten Fällen in einer Einzelberatung nicht so deutlich wie in einer Gruppenberatung. „Durch die Konfrontation mit anderen Einstel- lungen und Verhaltensweisen sowie durch die Interaktion in der Gruppe werden die Schüler mit einer Vielzahl sozialer Phänomene bekannt, die für sie von Relevanz sein könnten“ (Schwarzer 1977, S. 83). Das bedeutet, dass innerhalb der Gruppe ein einzelner Schüler anfangen könnte, an seinem regulärem Verhalten zu zweifeln, wenn er sieht, welche anderen Meinungen noch vertreten sind und was aus der Sicht der Anderen richtig ist. Das Verhalten der Anderen kann einen Anreiz zur Auseinan- dersetzung mit dem eigenem Verhalten eines Schülers auslösen. Eine Gruppenbera- tung ist in dem Sinne auch besser als eine Einzelberatung, da einzelne Schüler
selbst einen kompetenten Rat zur Lösung der Probleme anderer Schüler geben könnten.
Beratungstypen, die man zu der Gruppenberatung aufzählen könnte, wären die „Be- ratung als Information“ und die „Beratung als Tipp- und Trickkiste“ (vgl. Beratung in der Schule- Last oder Entlastung, S. 4-6). Beide Beratungstypen sind sich ähnlich, denn bei beiden Beratungen können sowohl eine Gruppe als auch eine einzelne Per- son informiert werden. Bei der Beratung als Information geht es darum, Eltern, Schü- ler, Lehrer oder andere Mitarbeiter zu beraten, indem man ihnen Broschüren, Plakate oder bspw. Elternbriefe über schulische Veranstaltungen zur Verfügung stellt. Bei der Beratung als Tipp- und Trickkiste geht es meistens um die Beratung der Eltern, die vom Lehrer einen Rat hören wollen, um ihr Kind auf den richtigen Weg zu leiten. Das heißt, hier handelt es sich auch zum Teil um die Alltagsberatung, hier aber durch El- tern.
Einzelberatung: Hier geht es um individuelle Beratung. An eine solche Beratung wer- den Forderungen gestellt. Zum Beispiel die Forderung der Individualisierung. Indivi- dualisierung bedeutet eine persönliche Beziehung zwischen dem Beratenden und dem Berater. Das heißt, der Berater sollte versuchen keine Vorurteile zu fällen, er sollte eine Fähigkeit zum Zuhören haben, eine Fähigkeit, hilfreich zu antworten und eine Fähigkeit, mitempfinden zu können (vgl. Schwarzer 1977, S. 48). Er sollte in dem Sinne nicht versuchen einen klar zu sehenden Abstand zu dem beratenden Schüler aufzubauen, sondern dem Schüler zeigen, dass er offen mit allen Proble- men, die den Schüler bedrücken, umgehen kann. Der Beratungslehrer bzw. Klassen- lehrer sollte also keine direkte Gesprächsführung ausüben und dem Schüler die Möglichkeit lassen, selbst sein Problem beschreiben zu können und besonders, selbstständig einen eigenen Lösungsvorschlag zu dem Problem entwickeln zu kön- nen. Auf Grund dessen ist eine weitere Forderung der Einzelberatung die Forderung des Verstehens und der Geborgenheit. Wie schon oben erwähnt, ist es für die Be- ziehung von dem Beratungslehrer und dem Schüler wichtig, dass der Schüler sich während des Gesprächs wohl fühlt, sich von alleine dem Beratungslehrer mit seinem Problem öffnet (welches wahrscheinlich in der Praxis in vielen Fällen nicht der Fall sein wird). Eine weitere Forderung ist deshalb auch die Hilfe zur Selbstbestimmung. Der Beratungslehrer sollte dem Schüler die Zeit lassen, die er braucht, um sich selbst zu öffnen, er/sie sollte vielleicht nur einige Male von dem Beratungslehrer an-
Arbeit zitieren:
Christina Kornelsen- Teichrieb, 2007, Beratung in der Schule, München, GRIN Verlag GmbH
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