1. Einleitung
Im Spätmittelalter gab es viele wirtschaftliche und soziale Veränderungen, vor allem in den Städten der europäischen Ländern. Handel und Handwerk waren bestimmend für die Städte, die einen wirtschaftlichen Aufschwung erlebten, welcher den Ansturm der Menschen vom Land in die Stadt zur Folge hatte. In Deutschland spielte auch die Stadt Köln eine besondere, eine wesentlich wirtschaftliche Rolle. Köln war einer jener Städte, die aufgrund ihrer günstigen Lage eine wichtige Stellung im See-und Transithandel erworben hatte. Von ihr sind besonders viele historische Quellen erhalten geblieben und historisch erforscht worden. Für die Forschung wichtig und interessant geworden sind, spätestens seit Karl Büchers Arbeit ,,Die Frauenfrage im Mittelalter" zu Beginn des letzten Jahrhunderts. Die Frauen und ihre wirtschaftliche, ihre rechtliche und soziale Stellung im Mittelalter. Die Situation der Frau wurde bereits in der historischen Literatur anhand der vorhandenen Quellen untersucht. In dieser Arbeit soll die soziale, rechtliche und wirtschaftliche Lage der Kölner Frauen zur Zeit des Spätmittelalters dargestellt werden. Auch zu diesem Themenzweig wurden Untersuchungen, vor allem von Margret Wensky, bereits unternommen, die für diese Arbeit die Hauptquelle bilden soll. Zu Beginn wird ein kurzer Überblick über die allgemeine Situation der Frau in den Städten des spätmittelalterlichen Europas gegeben, um die Stellung der Frauen im spätmittelalterlichen Köln besser einordnen zu können. Im Anschluss daran soll die Rolle der Frau im spätmittelalterlichen Köln betrachtet werden. Wie sahen ihre damaligen sozialen Rechte aus in der spätmittelalterlichen Stadt und inwiefern konnte sie wirtschaftlich tätig werden? Im darauf folgenden Schwerpunkt wird zunächst die rechtliche Situation der Kölnerin aufgezeigt. Welche Rechte hatte sie als Ehefrau, konnte sie Bürgerin der Stadt mit allen Rechten werden, wie war das Erb- und Testamentsrecht in Köln geregelt und besaß sie ein Recht auf Bildung? Die wirtschaftliche Stellung der Frau in Köln soll in einem nächsten Punkt betrachtet werden, wobei dies den Schwerpunkt dieser Arbeit bilden soll. Im darauffolgenden Abschnitt wird
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ein Überblick zu der Arbeit und dem Aufbau der Frauenzünfte, die in Deutschland nur in Köln vorhanden waren, gegeben . Danach wird die Situation der Kölnerinnen in den Zünften, in denen Männer und Frauen gemeinsam arbeiteten, dargestellt. Der Handel spielte gerade für das spätmittelalterliche Köln eine entscheidende wirtschaftliche Rolle. Inwiefern waren Frauen direkt oder indirekt am Kölner Handelsgeschehen beteiligt? Die wirtschaftlich tätige Frau soll im Vordergrund dieser Arbeit stehen, während auf die Situation der anderen in Köln lebenden Frauen nicht eingegangen wird. Die Arbeit wird mit einem Fazit abgeschlossen.
2. Die Rolle der Frau in der mittelalterlichen Stadt
Die charakteristischen Merkmale einer spätmittelalterlichen Stadt waren vorallem die Stadtmauer, der Markt, die Stadthäuser, das Rathaus und die Kirche. Sie wurde von einem Rat regiert, der aus den bürgerlichen Ständen gebildet wurde. Die ersten Städte entstanden aber bereits in der Zeit der Karolinger 1 , hatten jedoch ein völlig anderes Erscheinungsbild als die spätmittelalterliche Stadt. Die spätmittelalterlichen Städte im nördlichen Europa waren im Wesentlichen neue Formen von Handelsplätzen. Gründe für die frühen Städtegründungen waren vor allem wirtschaftliche Aspekte sowie der technische Fortschritt. Aus diesem Grund entstand ein Fernhandel, der von immer mehr Kaufmännern betrieben wurde 2 . Diese siedelten in der Nähe von Burgen und Schlössern, an Bischofssitzen und an verkehrsgünstig gelegenen Orten wie Flussmündungen, Flussufern, Kreuzungen von Wasser-und Transitwegen oder wichtigen Landverbindungen an. Ausschlaggebend für die Gründung von Städten war die Erreichung erhöhter Steuereinnahmen. Im Verlauf folgender Jahrhunderte entwickelten sich diese Handelsplätze zu mittelalterlichen Städten mit einer grundlegend neuen ökonomischen Struktur heran, wie z. B Köln, Straßburg, Nürnberg, Frankfurt usw. Diese Städte waren durch den Warenhandel und das Handwerk geprägt und hatten sich durch eigenes Recht, eigene Gerichtsbarkeit, eigene Verwaltung und Infrastruktur von ihrer ländlichen Umgebung abhoben. 3
1 Vgl. Isenmann, Eberhard: Die deutsche Stadt im Spätmittelalter, Stuttgart 1988, S. 26.
2 Vgl. Ennen, Edith: „Frauen im Mittelalter“, München 1994, S. 18f
3 Vgl. Uitz, Erika, „Die Frau in der mittelalterlichen Stadt“, Stuttgart 1988, S. 19
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Im Frühen Mittelalter hatten die Menschen, die in nichtagrarischen Gebieten als Handwerker oder Händler tätig waren, keine besonderen Rechte. In der Stadt waren die Menschen zwar frei, hatten jedoch keine hohe Rechtsfähigkeit. In den frühen Städten bildeten das Patriziat und die Ministerialen die Oberschicht. Die reichen Fernhändler, die viel Grundbesitz hatten gehörten zum Patriziat und die Ministerialen waren Verwalter der Stadtrechte. Später konnten sie ihre wirtschaftlich starke Stellung auch dazu nutzen, politische Macht zu erringen. Im 11. und 12. Jahrhundert spielten diese Ministerialen zusammen mit reichen Kaufleuten im Kampf der Stadtbewohner gegen den Stadtherrn um größere städtische Autonomie eine entscheidende Rolle. Als Ergebnis dieser Auseinandersetzungen traten die Stadt und der Stadtherr in ein Vertragsverhältnis, wobei die eine zunehmend großer Teil der Rechte der Stadtherren zu Gunsten der Stadt entfielen. An diesen Errungenschaften waren die unterschiedlichen Stadttypen in unterschiedlichem Umfang und verschiedenen Zeitabschnitten beteiligt. 4
Die Menschen in der Stadt waren frei. 5 Die Gesetze die auf dem Land galten, hatten in den spätmittelalterlichen Städten keine Gültigkeit. Die Stadt bot den Menschen vielfältige Möglichkeiten. Die Chancen des wirtschaftlichen Aufstiegs, sowie die Rechte persönlicher Freiheit zog viele Menschen in die Städte. Die Entwicklung eines Stadtbürgertums einheitlichen Rechts, freie Stadtgemeinden und einer städtischen kaufmännisch-gewerblichen Wirtschaft wirkte sich positiv auf die Stellung der Frau aus. 6 Die gesellschaftliche Stellung der Frau erfuhrt in der mittelalterlichen Stadt eine beachtliche Aufwertung. 7 Die Städterinnen im Mittelalter lebten nun in unterschiedlichen Stadttypen. Sie waren Bewohnerinnen von Großstädten, mittleren Handels- und Gewerbestädten, sowie Kleinstädten und Ackerbürgerstädten. Die Einwohnerzahl dieser
4 Vgl. Uitz, Erika : Die Frau in der mittelalterlichen Stadt, Stuttgart 1988 S. 9
5 Vgl. Ennen, Edith : Frauen im Mittelalter, 6. Aufl, München 1999 S. 92
6 Vgl. Ebd. S. 92
7 Vgl. Uitz, Erika : Die Frau in der mittelalterlichen Stadt, Stuttgart 1988 S. 10
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Städte reichte von 2000- 10 000 Einwohnern. 8 Die Vielfältigkeit der Lebensbedingungen dieser Frauen war das Ergebnis ökonomischen und flächenmäßigen Unterschieden der Städte, sowie die Bindung in verschiedene feudale Machtgebiete und die Fortführung regionaler kultureller und rechtlicher Bräuche. 9 Wie bereits erwähnt, erfuhr die gesellschaftliche Stellung der Frau in der mittelalterlichen Stadt eine beachtliche Aufwertung. Diese Errungenschaft war jedoch in den Städten unterschiedlich ausgeprägt und hing von den Existenzbedingungen der einzelnen Stadt, sowie von den Rechts- und Kulturbräuchen des Landes ab. Die Rolle der Frau muss also im Zusammenhang mit der wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Struktur der Städte gesehen werden. 10
Die Frau in der mittelalterlichen Stadt besaß zwar persönliche Freiheiten, hatte jedoch auch in der Stadt keine politischen Rechte. 11 Frauen hatten in der Politik und der Stadtregierung keinen Anteil. Sie wurden weder in den Stadtrat gewählt, noch hatten sie Regierungsämter inne.
Das Bürgerrecht erwarb die Frau aufgrund eines ererbten oder erworbenen städtischen Besitztums, durch die Zunftmitgliedschaft oder der Ehe mit einem männlichen Stadtbürger. 12 Jeder neu Aufgenommene hatte einen bestimmten Betrag an die Stadtgemeinde zu zahlen. Gleich ihrem männlichen Mitbürger hatte auch die Neubürgerin einen Treueid zu leisten. 13 Die Bürgerin genoss jedoch nur einen Teil der damit verbundenen Privilegien. Sie hatte das Recht Handel zu treiben und war ausschließlich der städtischen Gerichtsbarkeit 14 unterworfen, hatte jedoch keine politische Einflussmöglichkeiten.
8 Vgl. Uitz, Erika : Die Frau in der mittelalterlichen Stadt, Stuttgart 1988 S. 9
9 Vgl. Ebd. S. 9
10 Vgl. Shulamith, Sahar : Die Frau im Mittelalter, Athenäum 1981 S. 155
11 Vgl. Ebd. S. 155
12 Vgl. Uitz, Erika : Die Frau in der mittelalterlichen Stadt, Stuttgart 1988 S.118
13 Vgl. Ebd. S.118
14 Vgl. Shulamith, Sahar : Die Frau im Mittelalter, Athenäum 1981 S.156
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Die Erbschaftsgesetze bei städtischem Gut unterschieden sich von Stadt zu Stadt. Aber in den meisten Städten galt der Erbanspruch des Sohnes vor dem der Tochter. 15 An einigen Orten wurde das Recht der Frau auf das gemeinsame Vermögen des Paares anerkannt, an anderen wiederum hatte sie nur Anspruch auf das von ihr mitgebrachte Mitgift und das Dos, welches sie von ihrem Ehemann erhielt. Auch die Rechte von Witwen und Witwern variierten von Stadt zu Stadt. In einigen Städten beerbte der überlebende Partner den Verstorbenen. In Ligurien beispielsweise war dies verboten, sodass beim Tod einer kinderlosen Frau sogar ihre eigene Mitgift an die Familie zurückfiel. 16 Andere Städte gingen in dieser Hinsicht Kompromisse ein.
Die Wahl über einen Ehepartner der Städterin traf ihre Familie. Dabei standen wirtschaftliche, ständische und politische Aspekte im Vordergrund. 17 Auch das Mitgift der Braut spielte hierbei eine bedeutende Rolle. Die Frau war auch in der Stadt ein Mittel zum sozialen Aufstieg. 18 Das Heiratsalter bei den Frauen lag zwischen 13 und 17 Jahre und bei Männern zwischen 27 und 31 Jahre. 19 Da die beruflichen Aufstiegsmöglichkeiten in den Städten größer waren als auf dem Land, vermählten sich die meisten Männer erst nach der Erreichung ihrer ökonomischen Ziele. Für Lehrlinge und zum Teil auch Gesellen galt ein Heiratsverbot, solange sie nicht selbstständig waren. 20 Aber auch zahlreiche Frauen, vorallem Dienerinnen warteten mit der Vermählung solange, bis sie sich eine Mitgift zusammengespart hatten. 21
In der städtischen Wirtschaft nahmen die Städterinnen eine bedeutende
15 Vgl. Shulamith, Sahar : Die Frau im Mittelalter, Athenäum 1981 S.157
16 Vgl. Ebd. S.157
17 Vgl. Ennen, Edith : Frauen im Mittelalter, 6. Aufl, München 1999 S. 161
18 Vgl. Ennen, Ebd. S. 95
19 Vgl. Ebd. S. 161
20 Vgl. Wensky, Margret : Frauen in der Hansestadt Köln im 15. und 16. Jahrhundert, in:
Frauen in der Ständegesellschaft, Bd 4, ( Hrsg.) Vogel Barbara und Weckel Ulrike,
Hamburg 1991 S. 52
21 Vgl. Ennen, Edith : Frauen im Mittelalter, 6. Aufl, München 1999 S. 161
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Mina Sidiqi, 2009, Frauen in der spätmittelalterlichen Stadt Köln, München, GRIN Verlag GmbH
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