Angst vorm Alter(n)?
Die Absicherung der
Pflegebedürftigkeit
in Deutschland
Hausarbeit
in der Vorlesung zu "System und Recht der gesundheitlichen
Sicherung"
Verfasser: Rohlfs, Simon
Tag der Abgabe: 14.10.2006
Angst vorm Alter(n)? -
Pflegebedürftigkeit
2
Inhaltsverzeichnis
Angst vorm Alter(n)?
- Die Absicherung der
Pflegebedürftigkeit
in Deutschland -
Einleitung...3
Erster Teil
1. Die Pflegeversicherung Sozialgesetzbuch, Elftes Buch (SGB XI)...4
1.1 Ein `Grundriss' der Pflegeversicherung...4
1.2 Ziele der Pflegeversicherung...5
1.3 Pflegebedürftigkeit nach dem Pflegeversicherungsgesetz (PflVG)...6
1.4 Die drei Stufen der Pflegebedürftigkeit Einstufungen und Leistungen der Pflege-
versicherung...6
Zweiter Teil
2. Risiko und Prävalenz der Pflegebedürftigkeit...7
2.1 Prävalenz der BRD...7
2.2 Prävalenz des Landes Bremen...8
Dritter Teil
3. "Problemkind Pflegeversicherung"?...9
3.1 Pflegeversicherung als "Teil-Kasko" Sozialhilfe trotz Pflegeversicherung?...9
3.2 Die Härtefallregelung nur 3 von 100?...10
3.3 Der MDK ein parteiischer Schiedsrichter?...11
3.4 Grundsatz: Rehabilitation vor Pflege...12
3.5 Der demographische Wandel...12
4. Fazit...14
Literatur...15
Anhang...16
Angst vorm Alter(n)? -
Pflegebedürftigkeit
3
Einleitung
Im Studentenalter scheint der Umgang mit Pflegebedürftigkeit so unrealistisch, der
Gedanke an ein unselbstständiges Leben um Welten entfernt. Das Leben wird in vollen
Zügen genossen, obwohl Pflegebedürftigkeit jeden treffen kann. Zu jeder Zeit.
Um mir ein Bild machen zu können, befasste ich mich mit Betroffenen, mit alten
Menschen, die nicht mehr so können wie sie wollen und sich dies eingestehen mussten.
So haben mich mehrere kurze Interviews an die Ausarbeitung zu diesem heiklen Thema
geführt.
Durch die mannigfaltigen Schilderungen bekam ich nun auch ein Gefühl dafür, dass das
nun gut 10-jährige Pflegeversicherungsgesetz in manchen elementaren Belangen ohne
wenn und aber als ,,Problemkind" einzustufen ist, Probleme, die es zu lokalisieren und
anzusprechen gilt.
Der erste Part dieser Hausarbeit ist daher als Einführung zu verstehen, die die Idee hinter
dem Pflegeversicherungsgesetz, dessen Inhalt und Ziele zu veranschaulichen versucht.
Im weiteren Verlauf werde ich kurz mit Prävalenzen arbeiten, um die Allgegenwärtigkeit
von Pflegebedürftigkeit zu verdeutlichen.
Da ein nüchternes Beschreiben des Status Quo wenig wissenschaftlich wäre, sollen im
dritten Part schliesslich besagte Probleme erschlossen werden, die sich bei der
Betrachtung einzelner Paragraphen ergeben - sozusagen möchte ich den ,,Teufel im
Detail" suchen und finden.
Angst vorm Alter(n)? -
Pflegebedürftigkeit
4
Erster Teil
1. Die Pflegeversicherung
- Sozialgesetzbuch, Elftes Buch (SGB XI) -
1.1 Ein ,Grundriss' der Pflegeversicherung
Seit 1995 gibt es die vom damaligen Sozialminister Norbert Blüm ins Leben gerufene
Pflegeversicherung.
Sie war eine längst geforderte Reaktion auf die Tatsache, dass infolge des Wandels von
traditionellen, familienorientierten Lebensgemeinschaften bzw. -Formen hin zum
Einpersonenhaushalt und der damit wegfallenden Bereitschaft und Möglichkeit zur
Versorgung durch Angehörige innerhalb der Familie, alte Menschen im Falle einer
Pflegebedürftigkeit zunehmend auf Hilfe von aussen angewiesen waren. Da eigene Mittel
(Rente, etwaige Rücklagen) zumeist nicht oder nicht dauerhaft ausreichten, war bis zur
Erschaffung der Pflegeversicherung die Inanspruchnahme von Sozialhilfe oft die logische
Konsequenz auf den Gang ins Pflege- bzw. Altenheim.
Vor allem die Kommunen, die Leistungsträger der Sozialhilfe, forderten vom Bund
massiv Entlastung
1
.
Die Pflegeversicherung wird als die ,,fünfte Säule" der Sozialversicherung bezeichnet
(neben der Renten-, Kranken-, Unfall- und Arbeitslosenversicherung) und ist eine soziale
Pflichtversicherung, die durch Beiträge zur (gesetzlichen) Krankenversicherung getragen
wird. Jeder Krankenkasse ist eine Pflegekasse angegliedert, die autonom arbeitet und
durch die jeweilige Krankenkasse verwaltet wird.
Pflegepflichtversichert ist, wer regelmäßig Beiträge in eine gesetzliche oder private
Krankenversicherung einzahlt. Das gilt auch für diejenigen, die im Augenblick noch
keinen Anspruch auf Pflegeleistungen haben; Kinder sind bis zu ihrem 18. Lebensjahr bei
ihren Eltern mitversichert.
1
Noch 1994 flossen 130 Mio. Euro in ambulante Pflege, wohlgemerkt zu Lasten der Sozialhilfe/Kommunen (dazu
Kosten für Heimstationäre Versorgung!). (Daten-)Quelle: Schmacke, 2005
Angst vorm Alter(n)? -
Pflegebedürftigkeit
5
1.2 Ziele der Pflegeversicherung
Einige ausgewählte Paragrafen aus dem PflVG seien hier speziell erwähnt, um die Ziele
der Pflegeversicherung zu veranschaulichen.
§ 1 Abs. 4
definiert die Aufgabe der Pflegeversicherung, die darin besteht,
Pflegebedürftigen solidarische Unterstützung zu gewähren, also das Risiko der
Pflegebedürftigkeit abzusichern.
Das Leben in Selbstbestimmung - trotz Behinderung und Krankheit wird in
§ 2 Abs. 2
betont. So können Pflegebedürftige ,,[...] zwischen Einrichtungen und
Diensten verschiedener Träger wählen [...]". Den Wünschen der Pflegebedürftigen soll
hierbei - ,,soweit angemessen" - entsprochen werden.
Der Vorrang der häuslichen Pflege ist ein weiterer Grundgedanke (
§ 3
).
,,Möglichst lange" sollen Pflegebedürftige ein Leben in gewohnter Umgebung und dem
familiären Umfeld führen können (, i.e. Entscheidung für eine pflegerische Unter-
stützung zu Hause). Folglich sind auch Leistungen teilstationärer Pflege und der
Kurzzeitpflege der vollstationären Pflege vorzuziehen.
Eigenverantwortung
des Versicherungsnehmers, wie sie in
§ 6
, Erwähnung
findet, soll ,,[...] dazu beitragen, Pflegebedürftigkeit zu vermeiden." Eine ,,[...]
frühzeitige Beteiligung an Vorsorgemaßnahmen und [...] aktive Mitwirkung an
Krankenbehandlung und medizinischer Rehabilitation" sind im Begriff der
Eigenverantwortung enthalten.
Weitere Ziele der Pflegeversicherung sind u.a.:
· Die Inanspruchnahme von Haushaltshilfe
· Die Festschreibung gesundheitserhaltender Maßnahmen, auch im Alter
· Die gemeinsame Verantwortungsnahme der Bevölkerung, Länder, Kommunen,
ambulanten Dienste, stationären Einrichtungen und Pflegekassen
· Die organisatorische Vernetzung beteiligter Einrichtungen und Pflegekassen
· Die Entwicklung neuer Pflegekonzepte (vgl. Bähr, 1999)
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