Inhaltsverzeichnis
Seite 1
1 Einleitung
Seite 2
2 Entstehung und Entwicklung des privaten Rundfunks
2.1 Faktoren für die Entstehung Seite 2
2.2 Das duale Rundfunksystem Seite 3
Seite 4
3 Struktur
3.1 Rechtsgrundlagen Seite 4
3.2 Aufsicht und Kontrolle des privaten Rundfunks
(Die Landesmedienanstalten) Seite 4
3.3 Bayerische Landeszentrale für Neue Medien (BLM) Seite 5
3.4 Finanzierung Seite 6
Seite 7
4 Aufgaben
Seite 9
5 Aktuelle Lage und Entwicklungstendenzen
5.1 Hörfunk Seite 9
5.2 Fernsehen Seite 9
Seite 11
6 Fazit
Seite 12
7 Literaturverzeichnis
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1 Einleitung
Seit mehr als 20 Jahren ist das zuvor lange und kontrovers diskutierte Phänomen ``Privater Rundfunk`` in der deutschen Rundfunklandschaft fest eingebettet und als Gegenpol zum öffentlich-rechtlichen Rundfunk im Rahmen des dualen Rundfunksystems mittlerweile ohne Zweifel etabliert.
Während beim öffentlich-rechtlichen Rundfunk die Erfüllung des Grundversorgungsauftrags im Vordergrund steht, wird privat-kommerzieller Rundfunk durch das marktwirtschaftliche Ziel unternehmerischen Erfolgs charakterisiert. Zusammen mit rechtlichen
Rahmenbedingungen (wie z.B. dem Föderalismusprinzip bei der Rundfunkverantwortlichkeit) (Pürer, 2003, S. 256) gestaltet diese Maxime wesentliche Ausprägungen der privaten Rundfunklandschaft, die letzlich auch auf ökonomische Rationalisierung zurückzuführen sind: Trennung zwischen Hörfunk- und Fernsehveranstaltern, Finanzierung durch Werbung und Entgelt, vielfältige, neuartige Programme attraktiv für die Mehrheit der Bevölkerung, Neudimensionierung der Verbreitungsgebiete (z.B. Lokalfunk), unterschiedliche unternehmerische Fusionen, Konzentrationsprozesse und scharfe Konkurrenz (Stuiber, 1998, S 547).
In der vorliegenden Arbeit soll durch Analyse von Struktur, sowie Aufbau und Aufgaben des privaten Rundfunks diese Vielzahl interessanter Aspekte und Zusammenhänge dargestellt werden.
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2 Entstehung und Entwicklung des privaten Rundfunks
2.1 Faktoren für die Entstehung
Der Begriff ``Rundfunk``umfasst im offiziellen Sprachgebrauch sowohl den Bereich des Hörfunks, als auch den des Fernsehens. Seit 1984 existiert in Deutschland das duale Rundfunksystem. Es legitimiert das Nebeneinander von öffentlich-rechtlichen und privaten Rundfunkanstalten sowohl im Hörfunk-, als auch im TV-Bereich. Die Einführung privaten Rundfunks in der Bundesrepublik Deutschland war ein langer, schwieriger und zögerlich beschrittener Weg (Pürer, 2003, S. 256). Die Diskussion um den Privatfunk reicht bis zur Mitte der 20-er Jahre des letzten Jahrhunderts. Bereits damals kamen Forderungen nach Erklärung des Rundfunks als ``Angelegenheit der ganzen Nation`` auf (Fischer, 1996, S. 14), dessen Finanzierung auf Spendenbasis vonstatten gehen sollte. Im Wesentlichen muss man aber auf drei wichtige Faktoren verweisen, ``die in ihrem Zusammenwirken schließlich doch dazu geführt haben, dass es zur Einführung privaten Rundfunks kam, nämlich technische, medienpolitische und verfassungsrechtliche`` (Pürer, 2003, S. 256).
Im technischen Bereich wurden in den 70-er Jahren des 20. Jahrhunderts mit dem Fortschritt in der Kabel- und Satellitentechnologie neue Verbreitungswege für Rundfunkprogramme entwickelt. Damit konnte die Knappheit terrestrischer Fraquenzen überwunden werden, so dass das Hauptargument der Verfassungsrichter gegen die Zulassung privatkommerzieller Rundfunkanbieter obsolet wurde.
Das Bundesverfassungsgericht entschied, dass der öffentlich-rechtliche Rundfunk nicht die einzig mögliche Organisationsform des Rundfunks in der Bundesrepublik darstellen soll. Das öffentlich-rechtliche Rundfunkmonopol gründete zunächst u.a. wie schon erwähnt, auch auf der beschränkten Verfügbarkeit von Sendefrequenzen (Pürer, 2003, S. 256). Medienpolitisch war von Bedeutung, dass auf Empfehlung einer Expertenkommission (Kommission für den Ausbau des technischen Kommunikationssystems (KtK)) die Ministerpräsidenten der Länder im Jahr 1976 die Einrichtung von Kabelpilotprojekten in Berlin, München, Dortmund und Ludwigshafen-Mannheim beschlossen. In diesem Feldversuch sollte der Umgang mit neuen Sendern und Übertragungstechniken erprobt werden (Pürer, 2003, S. 256).
1981 fiel schließlich das ``FRAG-Urteil`` (16. Juni 1981) des BVG, welches das damals erlassene saarländische Gesetz zur Zulassung Privatfunks für verfassungswidrig erklärte. In Anbetracht der Umstände wurde allerdings grundsätzlich die Legitimität des privaten
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Rundfunks bejaht, sofern diesbezüglich allgemein gültige landesgesetzliche Regelungen festgesetzt wurden (Bundeszentrale für politische Bildung, 1992, S. 59). Die Länder sollten für die Zulassung privaten Rundfunks je eigene Gesetze gemäß Ordnungsrahmen des Gerichtes erarbeiten (Stuiber, S. 551).
2.2 Das duale Rundfunksystem
Der Beginn einer privaten Rundfunkordnung in der Bundesrepublik kann mit dem Sendestart des Kabelpilotprojektes Ludwigshafen auf den 01. Januar 1984 datiert werden (Stuiber, S. 552). Dieses Projektes folgten erste Sendestarts privater Rundfunksender, sowohl im Hörfunk- als auch im TV-Bereich. Zu den damals 5 existierenden öffentlich-rechtlichen TV-Programmen kamen bis zu 15 zusätzliche Programme hinzu, unter ihnen SAT.1 und RTL plus als bis heute zwei der größten Anbieter (Bundeszentrale für politische Bildung, 1992, S. 59). Am 04. November 1986 fiel das bis dahin bereits vierte Rundfunkurteil des BVG, welches das Nebeneinander von öffentlich-rechtlichem und privatem Rundfunk bestätigte, das duale Rundfunksystem in der Bundesrepublik Deutschland war Wirklichkeit geworden (Pape, 1995, S. 5, 14, 15).
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Arbeit zitieren:
Desi Ivanova, 2007, Struktur, Aufbau und Aufgaben des privaten Rundfunks in Deutschland, München, GRIN Verlag GmbH
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