Otto-Friedrich-Universität Bamberg
Organisatorische, rechtliche und institutionelle Bedingungen der
mit einem exemplarischen Exkurs zur gewerkschaftlichen Bildungsarbeit
1. Einleitung
Weiterbildung gewinnt einer immer wichtigere Rolle in unserer heutigen Gesellschaft. Es reicht nicht mehr aus, sein Leben auf der Grundbildung der ersten zwanzig Lebensjahre zu gestalten. »Lebenslanges und lebensbreites Lernen« sind zu den entscheidenden Schlagworten geworden.
Welche organisatorischen, rechtlichen und institutionellen Grundlagen dafür, also für die Weiterbildung/Erwachsenenbildung geboten werden, soll in dieser Arbeit erläutert werden. Darüber hinaus soll die gewerkschaftliche Bildungsarbeit exemplarisch und auf Grundlage des zuvor gewonnenen Wissens vorgestellt werden. Die Arbeit der Gewerkschaften spielt eine immer größere Bedeutung in einer Zeit, die von wirtschaftlichen Schwankungen, Globalisierung und Fortschrittsgedanken geprägt ist. Zudem nimmt die Erwerbstätigkeit den größten Teil unserer Zeit in Anspruch. Daher erscheint mir die gewerkschaftliche Bildungsarbeit als umfassendes und aktuelles Beispiel, anhand dessen Weiterbildung dargestellt werden kann.
2. Grundzüge der Weiterbildung
Im Folgendem soll ein kurzer Überblick über die organisatorischen, rechtlichen und institutionellen Grundlagen der Weiterbildung gegeben werden. Die Ausführungen darüber sind so knapp wie möglich gehalten, da sie lediglich als erläuterndes Basiswissen für den anschließenden Teil der gewerkschaftlichen Bildungsarbeit dienen sollen.
2.1 Organisatorische Grundlagen
Unter den organisatorischen Grundlagen versteht man die strukturelle Gliederung der Weiterbildung. „Im allgemeinen Sprachgebrauch bezeichnet Weiterbildung alle Bildungsprozesse, die der Erweiterung der individuellen Kenntnisse, Fähigkeiten, Einstellungen, Verhaltensweisen und Fertigkeiten dienlich sind“ (siehe Diemer, Peters 1998, S. 23). Unterteilt man die Weiterbildung nach ihren einzelnen Themenkomplexen erhält man folgendes Organigramm:
Quelle: Diemer, Peters 1998, S. 25)
Erläuternd lässt sich demnach sagen, dass sich Weiterbildung in die Bereiche der
Abschluss einer unterschiedlich ausgedehnten ersten Bildungsphase bestimmt“
Abs. 1: „Jeder Mensch hat das Recht auf Bildung.“
- Europäische Menschenrechtskonventionen von August 1950 / Zusatzprotokoll
von 1952: „Das Recht auf Bildung darf niemandem verwehrt werden.“
- Europäische Sozialcharta von 1961: Die Unterzeichnerstaaten verpflichten sich,
die berufliche Weiterbildung Erwachsener zu fördern.
„Sicherzustellen oder zu fördern sind: a) Geeignete und leicht zugängliche Ausbildungsmöglichkeiten für erwachsene Arbeitnehmer, b) besondere Möglichkeiten der beruflichen Umschulung erwachsener Arbeitnehmer, die durch den technischen Fortschritt oder neue Entwicklungen auf dem Arbeitsmarkt erforderlich sind“ (vgl. Wittpoth, Jürgen1997, S. 8).
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Marion Hacke, 2002, Organisatorische, rechtliche und institutionelle Bedingungen der Erwachsenenbildung; mit einem exemplarischen Exkurs zur gewerkschaftlichen Bildungsarbeit, Munich, GRIN Publishing GmbH
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