Die Goldene Bulle
Bei der Goldenen Bulle handelt es sich um ein 1356 von Kaiser Karl IV. erlassenes Grundgesetz des Heiligen Römischen Reiches. Sie wurde retrospektiv nach dem goldenen Siegel benannt. Die Goldene Bulle umfasst 31 Kapitel. Kapitel 1 bis 23 wurden auf dem Nürnberger Reichstag im Januar, Kapitel 24 bis 31 auf dem Reichstag in Metz im Dezember 1356 verkündet. Besonders bedeutend sind die ersten sieben Kapitel, da sie die herausragende Rechtsstellung der Kurfürsten begründen und ihnen das Recht zur Königswahl zusichern. Die Goldene Bulle stärkte somit die fürstliche Partikulargewalt. Die Erzbischöfe von Mainz, Köln und Trier, der König von Böhmen, der Pfalzgraf vom Rhein, der Herzog von Sachsen und der Markgraf von Brandenburg stellen von nun an das Kurkollegium. Der Erzbischof von Mainz führte die Wahl durch und durfte als letzter seine Stimme abgeben und so maßgeblich wahlentscheidend wirken. Als Ort der Wahl wurde die Bartholomäuskirche in Frankfurt am Main festgelegt, die Krönung sollte in Aachen erfolgen. Um es zu keinem Streit unter den Kurfürsten kommen zu lassen, bestimmte die Goldene Bulle des weiteren, dass das Kurland unteilbar sei und die Vererbung nach dem Recht der Erstgeburt erfolgen solle. Die Goldene Bulle hatte bis 1806 Bestand. Da es oberstes Ziel der Goldenen Bulle war, eindeutige Wahlen zu sichern und Doppelwahlen vorzubeugen, soll im Folgenden auf die Bestimmungen zur Königswahl in der Goldenen Bulle eingegangen werden. Diese finden sich in den ersten vier Kapiteln.
Im ersten Kapitel geht es um die Vorkehrungen zur Wahl. Die Bürger Frankfurts müssen „in treuem Eifer und sorgsamen Fleiß“ die Kurfürsten schützen. Während der Verhandlungen dürfe niemand Fremdes in die Stadt gelangen, „ausgenommen die Kurfürsten und derer Botschafter und Bevollmächtigten“. Sollten diese Vorschriften verletzt werden, drohe eine „Anklage des Meineides“ und die Bürger würden „all ihre Rechte, Freiheiten, Privilegien, Gnaden und Erlaubnisse“ verlieren.
Im zweiten Kapitel geht es direkt um die Wahl des römischen Königs. Zuerst solle eine Messe gehalten werden, weil der Heilige Geist die „Herzen“ erleuchte und die Kurfürsten somit mit Sicherheit den „gerechten, guten und geeigneten Mann als Römischen König und künftigen Kaiser wählen“ würden. Dann solle an den Altar herangetreten werden. Die weltlichen Fürsten müssten das Evangelium berühren, die anderen sollen die „Hände vor Erfurcht an die Brust halten.“ Der Eid soll sodann in deutscher Sprache geleistet werden. Hierbei handelt es sich um einen Schwur bei den „heiligen Evangelien“, dass sie (die Kurfürsten) „bei Treue“, mit der sie „mit Gott und dem heiligen Römischen Reich verbunden“ wären, nach aller „Einsicht und Vernunft mit Gottes Hilfe wählen“ würden. Außerdem schwören sie, dass sie nur wählen werden, wer „tauglich“ ist und dies „ohne alle Bedingung, Bezahlung, Belohnung, Verabredung“ oder ähnlichen tun werden. Die Kurfürsten dürfen sich ab Beginn der Wahl ( nach Eidesleistung) nicht aus Frankfurt entfernen bis das „zeitliche Haupt für die Welt oder das Christenvolk“ gewählt ist. Sollte die Wahl länger als dreißig Tage dauern, gäbe es nur noch „Wasser und Brot“. Die Kurfürsten, so die Goldene Bulle weiter, dürfen auch einen aus ihrer Mitte wählen. Wenn der gewählte König anwesend sei, zähle auch seine Stimme. Nach der Wahl müssen sofort alle „Privilegien, Urkunden, Rechte, Freiheiten, Verleihungen, alte Gewohnheiten und auch Würden und all das (...) ohne Verzug und Widerspruch durch seine Urkunden und Siegel“ bestätigt und bekräftigt werden. Der Gewählte soll dies erneuern, sobald er gekrönt wurde und bei der Kaiserwahl wiederholen. Im dritten Kapitel wird die Sitzordnung der Erzbischöfe von Trier, Mainz und Köln geregelt. Dies geschieht, „damit keine Anlässe zu jeglicher Hader und Argwohn“ auftreten können. Somit verfügt Karl IV. über eine für „immer und ewig“ geltende Sitzordnung bei „allen öffentlichen kaiserlichen Handlungen“. Der Erzbischof von Trier sitzt gegenüber dem Kaiser, die Erzbischöfe von Mainz und Köln innerhalb
Arbeit zitieren:
Natascha Weimar, 2008, Die Goldene Bulle, München, GRIN Verlag GmbH
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