„Das Übel erkennen heißt schon, ihm teilweise abhelfen...“ 1
Das wohl größte Übel im ausgehenden 19.Jahrhundert war das Elend der Arbeiterklasse. Reichskanzler Bismarck erkannte genau dies und ohne das gerade eben von ihm zitierte wie erkannte Übel wäre er nicht auf die Idee gekommen etwas Grundlegendes in Deutschland einzuführen: die ersten Gesetze und Versicherungen, welche die Menschen jener Zeit vor finanziellem Unheil bei drohender Arbeitslosigkeit bewahren sollte.
Im Rahmen dieses Essays soll daher versucht werden, eine Antwort darauf zu finden, inwiefern das deutsche System der sozialen Absicherung einem internationalen Vergleich standhält. Deshalb soll neben einer kleinen einführenden historischen Exkursion in die Thematik das System der sozialen Absicherung von Deutschland und Schweden vergleichend betrachtet werden.
Viele Probleme bestimmten die Welt des ausgehenden 19. Jahrhunderts, darunter ein sich beschleunigendes Bevölkerungswachstum, sowie die Folgen von Bauernbefreiung und Gewerbefreiheit. Die damit einhergehende Notlage wirtschaftlich schwacher sozialer Gruppierungen, wie z.B. den Arbeitern in den Stätten der Industrialisierung, bildete die Grundlage für das Entstehen von verschiedenen gesellschaftlichen wie politischen Organisationen, wie der
Genossenschaftsbewegung, der Arbeiterbewegung und diversen Gewerkschaften. Erklärtes Ziel war es, die Armut und Not der Arbeiterschicht zu mindern, und eine gesellschaftliche Mobilisierung zu fördern. Die staatliche Sozialpolitik des Deutschen Reiches unter Kaiser Wilhelm I. versuchte eine Entschärfung dieser Konflikte durch Sozialreformen zu bewirken. Hierbei fungierte Deutschland als internationaler Vorreiter, indem Politiker wie Otto von Bismarck 1883 die erste Sozialgesetzgebung auf den Weg brachten. Erwähnenswert sind an dieser Stelle die Krankenversicherung, die Unfallversicherung, die Rentenversicherung und im Jahr 1927 die Arbeitslosenversicherung. Viele weitere europäische Staaten wie Dänemark, Belgien, Österreich, Großbritannien und etwa Frankreich zogen in den nächsten Jahren nach, und schufen ebenfalls soziale Sicherungseinrichtungen. Andere Länder, u.a. die Schweiz und die USA, installierten diese Sicherungseinrichtungen erst sehr viel später, wobei hier Machterhaltungsbestrebungen als Grundlage zum Ausbau sozialer Sicherungen dienten. Im chronologischen Vergleich bleibt festzustellen, dass die Sicherungseinrichtungen in Deutschland nach ihrer Einführung nur langsam, nach dem Zweiten Weltkrieg dann aber sehr viel schneller ausgebaut wurden. Grund dafür waren vor allem die daran interessierten Bürokratien, die anwachsende Zahl der Erwerbstätigen, die Alterung der Gesellschaft und nicht zuletzt das Wirtschaftswachstum
1 Voß, Roland: Onlineangebot Zitate-Datenbank, in: Zitate, Sprüche, Weisheiten, Aphorismen, Sprichworte,
Redewendungen, Geburtstage: http://www.zitate-datenbank.service-itzehoe.de/menu/autor/66/44/otto_von_bismarck/,
Zugriff: 26.06.08.
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Deutschlands. Zusammenfassend bleibt festzuhalten, dass Deutschland im internationalen Vergleich daher eine entscheidende Vorreiterrolle übernahm, um dem bereits von Bismarck zitierten Übel zu begegnen: Allen Arbeitern und damit auch der Bevölkerung sollte eine erste Grundlage der sozialen Sicherung in Form von Versicherungen und Gesetzen geboten werden.
Die heutige soziale Absicherung erfolgt in mehrebiger Hinsicht. Generell wird soziale Sicherung gemäß der Europäischen Kommission als Eingriff von öffentlichen und privaten Stellen bezeichnet, um die Lasten privater Haushalte und Einzelpersonen zu decken. Ferner werden unter dem Begriff der sozialstaatlichen Absicherung alle öffentlichen, also nicht rein privaten oder familienwirtschaftlich organisierten Absicherungen gegen die klassischen Risiken von Erwerbsarbeit (Unfall, Alter, Krankheit, Arbeitslosigkeit, Pflegebedürftigkeit) verstanden. Bei der Analyse von staatlichen Sicherungseinrichtungen gilt es zwischen verschiedenen Organisationsformen zu unterscheiden. Sicherungssysteme können entweder universell oder kategorial arbeiten, was bedeutet, dass sie die gesamte Wohnbevölkerung oder im Gegensatz dazu nur bestimmte Bevölkerungsgruppen umfassen können. Als Finanzierungsquelle können hierbei allgemeine Steuermittel, spezielle zweckgebundene Steuern oder Beiträge zur Sozialversicherung fungieren. Die soziale Absicherung verfolgt eine multiple Zielsetzung: zum einen kann das Ziel darin bestehen, den Lebensstandard in seiner bisherigen Höhe voll zu erhalten oder zum anderen das Existenzminimum abzusichern (z.B. in der Armutsbekämpfung). Viele tatsächliche Sicherungsleistungen schlagen Mittelwege zwischen diesen Extremen an. Im Hinblick auf die internationalen Sicherungssysteme haben sich mehrere Typen etabliert. Zum einen der „Bismarck Typ“, der darauf beruht, dass nur derjenige Anspruch auf Leistungen hat, der auch Beiträge gezahlt hat. Dieses System wurzelt in den Überlegungen Bismarcks, der wie bereits erwähnt, das deutsche Sicherungssystem im 19. Jahrhundert maßgeblich mit auf den Weg gebracht hat. Demgegenüber steht der "Beveridge-Typ“, der auf eine universelle Grundsicherung der Wohnbevölkerung abzielt. Hierbei erhält jeder Leistungen, wenn auch nur geringe, der im betreffenden Gebiet ansässig ist.
Darauf aufbauend hat der dänische Soziologe Esping-Andersen drei Typen moderner Wohlfahrtsstaaten skizziert. Er unterscheidet zwischen liberalen, konservativen und sozialdemokratischen Wohlfahrtsstaaten. In liberalen Wohlfahrtsstaaten (wie z.B. Australien, England, Schweiz oder der USA) dominiert eine geringe sozialpolitische Staatstätigkeit, da hier der Fokus eindeutig auf dem freien Markt und der Familie liegt. Ansprüche auf Sicherungsleistungen bestehen nur bei nachgewiesenem Bedarf. Ein Nachteil dieses Typus ist das Entstehen von armen Bevölkerungsgruppen und einkommensschwachen Gruppen, die auf Sozialversicherungen und
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Armenfürsorge angewiesen sind. Daneben stehen wohlhabende Gruppierungen, die ohne Hilfe des Staates ihre soziale Sicherheit begründen können. Bemerkenswert ist hierbei, dass die Ungleichheit der Einkommen vergleichsweise groß ist. Konservative Wohlfahrtsstaaten (wie z.B. Belgien, Frankreich, Deutschland, Italien und Österreich) treten durch mittelgroße sozialpolitische Aktivität in Erscheinung. Statusunterschiede existieren in diesen Ländern ebenfalls, nur dass hier nicht zwischen Klassen sondern zwischen der Erwerbstätigkeit an sich differenziert wird. Je nachdem wie viel Beiträge im Laufe eines Arbeitslebens gezahlt wurden, desto höher ist der Anspruch auf soziale Leistungen. Als letzter Typ des von Esping-Andersen skizzierten Wohlfahrtsstaatenmodells steht der des sozialdemokratischen Wohlfahrtstaates. Länder wie Dänemark, Finnland, die Niederlande, Norwegen und Schweden stechen hierbei durch eine erweiterte Daseinsvorsorge hervor. Demnach gründet sich der Anspruch auf Sozialleistungen auf das allgemeine Bürgerrecht. Fast alle Sozialleistungen werden vom öffentlichen Dienst erbracht, was als Folge hat, dass der Schutz vor Marktkräften und Einkommensausfällen groß ist, die mittleren Schichten sehr ausgeprägt sind und die Ungleichheit der Einkommen relativ gering ausfällt.
Dieser Einführung in die Theorie der sozialen Absicherung soll nun ein praxisnaher Vergleich von zwei europäischen Staaten, hier Deutschland und Schweden, folgen. Schweden besitzt ein umfassendes System der sozialen Sicherheit, welches an der Erwerbstätigkeit anknüpft, was in einem Land, welches sich die Vollbeschäftigung als Ziel gesetzt hat, dazu führt, dass alle, die sich legal auf schwedischem Boden aufhalten, versichert sind. Das schwedische Sozialsystem beruht auf drei Säulen: der allgemeinen Sozialversicherung, der Arbeitslosenversicherung und der sozialen Mindestsicherung. Grundlegend ist, dass in Schweden zwei Formen der Erwerbstätigkeit existieren: angestellt oder selbstständig. Für beide Gruppen gelten diverse Pflichtversicherungen wie z.B. die Pensionsversicherung, die Elternversicherung, die Krankenversicherung, die
Hinterbliebenenversicherung und die Unfallversicherung. Diese Versicherungen bilden den ersten Bereich der sozialen Absicherung Schwedens, die allgemeinen Sozialversicherungen. Alle diese Versicherungen kosten Angestellte circa 32% des Bruttogehaltes, Selbstständige etwa 31% des Einkommens. Selbstständige können ihre Krankenversicherungskosten senken, indem sie drei bis 30 Karenztage ohne Krankengeld in Kauf nehmen. Der zweite erwähnte Bereich, die
Arbeitslosenversicherung, ist in Schweden keine gesetzliche Versicherung, was auch bedeutet, dass alle „Arbeitswilligen“ ab 20 Jahren, die keine Arbeit finden, Anspruch auf eine (sehr niedrige) Grundabgeltung haben. Im Gegensatz zu Deutschland handelt es sich bei dieser skandinavischen Variante der Arbeitslosenversicherung um eine freiwillige Versicherung. Wer ein einkommensbezogenes Arbeitslosengeld beziehen will, muss sich einer (meist gewerkschaftlich
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Arbeit zitieren:
Roman Behrens, 2008, Das deutsche System der sozialen Absicherung im internationalen Vergleich, München, GRIN Verlag GmbH
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