Landwirtschaft im Nationalsozialismus: Der Reichsnährstand Seite 2
Inhaltsverzeichnis
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Inhaltsverzeichnis 2
Einleitende Bemerkungen 3
1. Einflussnahme der NSDAP im landwirtschaftlichen Sektor bis 1933 4
1.1 Erste Erfolge in landwirtschaftlich geprägten Regionen 4
1.2 Ausbau des agrarpolitischen Apparats der NSDAP 5
2. Die Konstituierung des Reichsnährstandes im Jahr 1933 6
2.1 Aufbau und Gliederung 6
2.2 Kompetenzen und Zielsetzungen 8
3. Agrarpolitische Maßnahmen des Reichsnährstandes 9
3.1 Das „Reichserbhofgesetz“ 9
3.2 Gestaltung der „Marktordnung“ 11
3.3 Durchführung der „Erzeugungsschlachten“ 13
4. Betriebswirtschaftliche Folgen der Agrarpolitik 15
4.1 Erlös- versus Gewinnentwicklung 15
4.2 Begrenzung der Finanzierungsmöglichkeiten 16
4.3 Einschränkung der Unternehmensführung 17
Res ümee 18
Literaturverzeichnis 19
Landwirtschaft im Nationalsozialismus: Der Reichsnährstand Seite 3
Einleitende Bemerkungen
Der landwirtschaftliche Sektor während des Nationalsozialismus, fristete in der historischen Forschung lange ein Schattendasein. Erst nach dem Erscheinen von Farquharsons Standardwerk 1 „The Plough an the Swastika“ 2 im Jahr 1976 setzte eine intensivere Auseinandersetzung mit dem Erkenntnisobjekt „Landwirtschaft im Nationalsozialismus“ ein. 3 In den vergangenen Jahren folgten Studien, die sich einerseits mit der Rasse- und Siedlungspolitik von Reichsnährstand und SS 4 , beziehungsweise mit der Ausgestaltung und Wirkung der nationalsozialistischen Agrarpolitik in Bayern 5 und im Landkreis Stade 6 beschäftigten. Dagegen blieben Untersuchungen mit wirtschaftswissenschaftlichem Schwerpunkt bisher die Ausnahme. 7 Die vorliegende Arbeit nimmt sich daher auch dieser Forschungslücke an, indem sie die betriebswirtschaftlichen Auswirkungen, der zentralen agrarpolitischen Maßnahmen des „Reichsnährstandes“, auf die Agrarbetriebe untersucht. Wobei auch diese Institution und die Vorgeschichte ihrer Entstehung beleuchtetet werden. Der „Reichsnährstand“ war einerseits die, als „Selbstverwaltungskörperschaft des öffentlichen Rechts“ 8 gestaltete, alleinige berufsständische Vertretung der Landwirtschaft während des Dritten Reichs. 9
Die vollständigen bibliographischen Angaben werden jeweils nur bei der erstmaligen Nennung eines Titel angeführt. Bei weiteren Nennungen wird ein verkürztes System verwandt, das aus folgenden Bestandteilen besteht: Verfassername, Vorname: Titel. (Bei Aufsätzen in Zeitschriften und Sammelwerken erweitert um :In: Zeitschriftentitel bzw. Titel des Sammelbandes), Erscheinungsjahr.
1 Bauer, Theresia: Nationalsozialistische Agrarpolitik und bäuerliches Verhalten im Zweiten Weltkrieg. Eine Regionalstudie zur ländlichen Gesellschaft in Bayern. Frankfurt am Main, Berlin, Bern, New York, Paris, Bern 1996, S. 13 - 15.
2 Farquharson, John E.: The Plough an the Swastika. The NSDAP and Agriculture in Germany 1928 - 1945. London, Beverly Hills 1976 (= SAGE Studies in 20 th Century History Volume 5).
3 Vgl. exemplarisch Grundmann, Friedrich: “Agrarpolitik im Dritten Reich”. Anspruch und Wirklichkeit des Reichserbhofgesetzes. 1. Auflage. Hamburg 1979.; Gies, Horst: Aufgaben und Probleme der nationalsozialistischen Ernährungswirtschaft 1933 - 1939. In: Vierteljahreshefte für Sozial- und Wirtschaftsgeschichte, 66 (1979), S. 466 - 499.
4 Mai, Uwe: „Rasse und Raum“. Agrarpolitik, Sozial- und Raumplanung im NS-Staat. Paderborn, München, Wien, Zürich 2002 (= Sammlung Schöningh zur Geschichte und Gegenwart).
5 Bauer, Theresia: Nationalsozialistische Agrarpolitik und bäuerliches Verhalten im Zweiten Weltkrieg. 1996.
6 Münkel, Daniela: Nationalsozialistische Agrarpolitik und Bauernalltag. Frankfurt am Main, New York, 1996 (= Campus Forschung Band 735).
7 Kruedener, Jürgen von: Zielkonflikt in der nationalsozialistischen Agrarpolitik. Ein Beitrag zur Diskussion des Leistungsproblems in zentral gelenkten Wirtschaftssystemen. In: Zeitschrift für Wirtschafts- und Sozialwissenschaften 94 (1974), S. 335 - 357.
8 § 1 Absatz 2 Erste Verordnung über den vorläufigen Aufbau des Reichsnährstandes. Vom 8. Dezember 1933. In: Reichsgesetzblatt Jahrgang 1933, Teil I, S. 1060.
9 § 1 Absatz 1 Erste Verordnung über den vorläufigen Aufbau des Reichsnährstandes. Vom 8. Dezember 1933. In: Reichsgesetzblatt Jahrgang 1933, Teil I, S. 1060.; Schlögl, Alois (Hrsg.): Bayerische Agrargeschichte. Die Entwicklung der Land- und Forstwirtschaft seit Beginn des 19. Jahrhunderts. München 1954, S. 584.; Frank, Claudia: Der „Reichsnährstand“ und seine Ursprünge. Struktur, Funktion und ideologische Konzeption. Dissertation Universität Hamburg 1988, S. 117 und S. 129 - 130.
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Andererseits gingen die Kompetenzen des Reichsnährstandes weit über die einer „Organisation bäuerlicher Interessevertretung“ 10 hinaus. So entsprachen die Vollmachten der Leitung des Reichsnährstandes dem eines Ministeriums. 11 Damit war der Weg für weitreichende agrarpolitische Maßnahmen frei. Diese Maßnahmen waren vielfach im Sinne der nationalsozialistischen Rassenideologie motiviert, so dass der Reichsnährstand im Ergebnis wie ein Parteiorgan der NSDAP agierte. 12
Die Untersuchung beschränkt sich auf den Zeitraum bis zum Jahre 1939, da der Reichs-nährstand nach dem Ausbruch des zweiten Weltkrieges einen erheblichen Machtverlust hinnehmen musste, so dass nach diesem Zeitpunkt von selbständigen agrarpolitischen Maßnahmen praktisch nicht mehr gesprochen werden kann. 13 Als Grundlage für das weitere Vorgehen wird zunächst die wachsende Einflussnahme der NSDAP im landwirtschaftlichen Sektor und der Ausbau des agrarpolitischen Apparats dargestellt, um die ideologischen und organisatorischen Wurzeln des Reichsnährstandes zu verdeutlichen. 14
1. Einflussnahme der NSDAP auf dem landwirtschaftlichen Sektor bis 1933
1.1 Erste Erfolge in landwirtschaftlich geprägten Regionen
Die NSDAP verabschiedete erst im März 1930 ein eigenes agrarpolitisches Programm, bis zu diesem Zeitpunkt gab es keine explizit auf die Landwirtschaft ausgerichteten Ambitionen. In diesem Programm wurde die hohe Bedeutung der Landwirtschaft für eine autarke Versorgung und die rassische Gesundheit der Nation betont. Daneben versprach die NSDAP aber auch großzügige wirtschaftliche Fördermaßnahmen für die Landwirtschaft, wie etwa in der Form von steuerlichen Vergünstigungen und verbilligten Krediten. 15
10 Gies, Horst: Die Rolle des Reichsnährstandes im nationalsozialistischen Herrschaftssystem. In: Der „Führerstaat“. Mythos und Realität. Hg. Gerhard Hirschfeld und Lothar Kettenacker. Stuttgart 1981 (=Studien zur Struktur und Politik des Dritten Reiches), S. 303.
11 Frank, Claudia: Der „Reichsnährstand“ und seine Ursprünge. 1988, S. 116.; §§ 2 - 3 Gesetz über den vorläufigen Aufbau des Reichsnährstandes und Maßnahmen zur Markt- und Preisregelung für landwirtschaftliche Erzeugnisse. Vom 13. September 1933. In: Reichsgesetzblatt Teil I (1933), S. 626.
12 Frank, Claudia: Der „Reichsnährstand“ und seine Ursprünge. 1988, S. 128 - 129.; Bauer, Theresia: Nationalsozialistische Agrarpolitik und bäuerliches Verhalten im Zweiten Weltkrieg. 1996, S. 29 - 31 und S. 42 -43.
13 Frank, Claudia: Der „Reichsnährstand“ und seine Ursprünge. 1988, S. 255 - 256.; Gies, Horst: Die Rolle des Reichsnährstandes im nationalsozialistischen Herrschaftssystem. In: Der „Führerstaat“. Mythos und Realität. 1981, S. 299 - 302.
14 Frank, Claudia: Der „Reichsnährstand“ und seine Ursprünge. 1988, S. 60.
15 Gies, Horst: R. Walther Darré und die nationalsozialistische Bauernpolitik 1930 - 1933, Dissertation Frankfurt am Main 1966, S. 32 - 34.; Bauer, Theresia: Nationalsozialistische Agrarpolitik und bäuerliches Verhalten im Zweiten Weltkrieg. 1996, S. 21 und S. 24.
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Gerade diese auf eine Verbesserung der wirtschaftlichen Situation abzielenden Versprechen, konnten angesichts der kritischen Situation des Agrarsektors ihre Wirkung beim Wähler kaum verfehlen. So produzierten die landwirtschaftlichen Unternehmen für Absatzmärkte, die durch einen kontinuierlichen Verfall des Preisniveaus gekennzeichnet waren. Die Gewinnsituation verschlechterte sich rapide, gleichzeitig erhöhte sich der Verschuldungsgrad der Betriebe, was vielfach deren Zwangsversteigerung zur Folge hatte. 16
Bei der Reichstagswahl am 14. September 1930, verzeichnete die NSDAP schließlich in vielen agrarisch geprägten Wahlkreisen starke Stimmenzuwächse. Die relativen Stimmenzuwächse, im Vergleich zur Reichstagswahl von 1928, lagen hier zwischen 8,6 % in Niederbayern und 23,0 % in Schleswig Holstein. Dagegen erzielten die Nationalsozialisten in einem typisch städtischen Wahlkreis wie Berlin, nicht mehr als 11,4 % an Stimmenzuwachs. Die Reichstagswahl von 1930 war eine Zäsur. Nachdem die NSDAP bei den vorhergehenden Reichstagswahlen von 1924 und 1928 überproportionale Stimmenverluste hinnehmen musste, konnte sie seit 1930 zunehmend das Vertrauen des landwirtschaftlichen Wählers gewinnen. 17
1.2 Der Ausbau des agrarpolitischen Apparats der NSDAP
Der agrarpolitische Apparat wurde ab Herbst 1930 durch Richard Walther Darré, dem damaligen Leiter des agrarpolitischen Amtes der NSDAP, geschaffen und geleitet. Bis 1931 entstand im kompletten Reichsgebiet ein funktionstüchtiges Netzwerk von agrarpolitischen Fachleuten. Die sogenannten „Landwirtschaftlichen Fachberater“ wurden auf allen Ebenen der Parteihierarchie, vom Gau bis zur Ortsgruppe, installiert. Ihre Aufgaben lagen darin begründet, dem Machtgewinn einerseits durch propagandistische Maßnahmen, gegenüber den landwirtschaftlichen Interessenvertretungen wie Parteien oder Berufsvertretungen entgegenzuarbeiten. 18
16 Gies, Horst: Landbevölkerung und Nationalsozialismus. Der Weg in den Reichsnährstand. In: Zeitgeschichte 13 (1986), S. 128 - 129.; Frank, Claudia: Der „Reichsnährstand“ und seine Ursprünge. 1988, S. 40 - 41.; Bauer, Theresia: Nationalsozialistische Agrarpolitik und bäuerliches Verhalten im Zweiten Weltkrieg. 1996, S. 22 - 23 und S. 27.
17 Statistisches Reichsamt (Hrsg.): Statistisches Jahrbuch für das Deutsche Reich. 47. Jahrgang. Berlin 1928, S. 580 - 581.; Statistisches Reichsamt (Hrsg.): Statistisches Jahrbuch für das Deutsche Reich. 50. Jahrgang. Berlin 1931, S. 546 - 547.; Gies, Horst: Landbevölkerung und Nationalsozialismus. In: Zeitgeschichte 1986, S. 124 - 126.; Falter, Jürgen W.: Hitlers Wähler. München 1991, S. 33 - 34 und S. 258 - 259.; Bauer, Theresia: Nationalsozialistische Agrarpolitik und bäuerliches Verhalten im Zweiten Weltkrieg. 1996, S. 27.
18 Gies, Horst: Landbevölkerung und Nationalsozialismus. In: Zeitgeschichte 1986, S. 132 - 133.; Frank, Claudia: Der „Reichsnährstand“ und seine Ursprünge. 1988, S. 60 - 61, S. 76 - 78, S. 88 - 89.; Bauer, Theresia: Nationalsozialistische Agrarpolitik und bäuerliches Verhalten im Zweiten Weltkrieg. 1996, S. 26.
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Andererseits galt es die landwirtschaftlichen Berufsorganisationen zu unterwandern, und eigene Parteifunktionäre in deren Leitungsorgane zu lancieren. Dies geschah beim Reichs-landbund bereits im Dezember 1931. So wurde mit Werner Willikens, dem Stellvertreter von Darré im Agrarpolitischen Apparat, ein hochrangiger Nationalsozialist in das Präsidium des Reichslandbundes gewählt. Die größte landwirtschaftliche Organisation war damit frühzeitig als politischer Gegner der NSDAP ausgeschaltet. Bei den Agrargenossenschaften war derartigen Maßnahmen, aufgrund ihrer komplexen Organisationsstrukturen, kein Erfolg beschieden. Erst nach den Reichstagwahlen vom 5. März 1933 konnten die Genossenschaften, und auch andere bis dahin resistente Verbände wie die Christlichen Bauernvereine, gleichgeschaltet werden, was mit repressiven Mitteln gegen deren Führungsriege durchgesetzt wurde. 19 Somit war der agrarpolitische Apparat „zur wichtigsten landwirtschaftlichen Interessenvertretung in Deutschland“ 20 geworden.
2. Die Konstituierung des Reichsnährstandes im Jahr 1933
2.1 Aufbau und Gliederung
Nachdem Darré am 29. Juni 1933 Hugenberg als Reichsminister für Ernährung und Landwirtschaft abgelöst hatte, konnte er die gesetzlichen Grundlagen zur, von ihm intendierten, völligen Neuordnung des landwirtschaftliche Sektors durchsetzen. So folgte einem Gesetz das dem Reich, und damit dem Reichsernährungsminister, die Kompetenz „für die Regelung des ständischen Aufbaus der Landwirtschaft“ 21 zusprach, schließlich das Reichsnährstandsgesetz vom 13. September 1933. 22 Wobei der Reichsnährstand alle Unternehmen, die landwirtschaftliche Erzeugnisse produzierten, handelten oder veredelten ebenso zusammenschloss, wie Genossenschaften, Fischerei-, Weinbau- und Forstwirtschaftsbetriebe. 23
19 Gies, Horst: Landbevölkerung und Nationalsozialismus. In: Zeitgeschichte 1986, S. 132 - 135.; Frank, Claudia: Der „Reichsnährstand“ und seine Ursprünge. 1988, S. 84 - 85 und S. 110 - 114.
20 Frank, Claudia: Der „Reichsnährstand“ und seine Ursprünge. 1988, S. 60.
21 Gesetz über die Zuständigkeit des Reichs für die Regelung des ständischen Aufbaues der Landwirtschaft. Vom 15. Juli 1933. In: Reichsgesetzblatt Teil I (1933), S. 495.
22 Gesetz über den vorläufigen Aufbau des Reichsnährstandes und Maßnahmen zur Markt- und Preisregelung für landwirtschaftliche Erzeugnisse. Vom 13. September 1933. In: Reichsgesetzblatt Jahrgang 1933. Teil I, S. 626 - 627.; Gies, Horst: R. Walther Darré und die nationalsozialistische Bauernpolitik 1930 - 1933. 1966, S. 146 - 152.; Frank, Claudia: Der „Reichsnährstand“ und seine Ursprünge. 1988, S. 114 - 115.; Bauer, Theresia: Nationalsozialistische Agrarpolitik und bäuerliches Verhalten im Zweiten Weltkrieg. 1996, S. 26.
23 § 1 Abs. 2 Gesetz über den vorläufigen Aufbau des Reichsnährstandes und Maßnahmen zur Markt- und Preisregelung für landwirtschaftliche Erzeugnisse. Vom 13. September 1933. In: Reichsgesetzblatt Teil I (1933), S. 626.
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Markus Köhlerschmidt, 2004, Landwirtschaft im Nationalsozialismus: Der Reichsnährstand, München, GRIN Verlag GmbH
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