Inhaltsverzeichnis:
1. Vorwort S.3
1.1 Einleitung S.4-5
1.2 Begriffserklärung S.6-7
2. Katholische Kirchenpolitik vor dem Konzil S.8-10
3. Katholische Kirche während und nach dem II. Vatikanischen Konzil S.10-11
3.1 - II. Vatikanische Konzil S.11-17
3.2 - Papst Johannes XXIII. und Papst Paul VI. S.18-24
3.3 - Katholisches Staatsdenken und der Versuch der Erneuerung S.24-29
3.4 - Die Erklärung des Konzils „Dignitatis humanae“ S.29-32
3.5 - Die Erklärung des Konzils „Gaudium et spes“ S.32-34
3.6 - Der Weg der Erneuerung S.34-35
4. Konfrontationen und Krisen im Verlauf des Wandels
4.1 - Der Paragraph §218/ 218a S.35-42
5. Fazit S.42-44
6. Ausblick S.44-45
7. Quellen und Literaturverzeichnis S.46-51
2
1.Vorwort:
Die katholische Kirche, das Konzil von 1962-1965 und die kirchlichen und politischen Veränderungen, die daraus folgten, stellen einen interessanten Untersuchungsgegens-tand dar. Denn die im Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland verankerten Grundrechte sind stark an die christlichen Grundwerte angelehnt 1 und obwohl es in der Bundesrepublik eine offizielle Trennung von Kirche und Staat gibt, sind die Kirchen in Deutschland mächtige Akteure und versuchen ihren Einfluss auch dementsprechend geltend zu machen. Jedoch sind gerade die christlichen Werte und Normen im letzten halben Jahrhundert von stetigen Veränderungen geprägt. Viele dieser Veränderungen sind vom letzen Vatikanischen Konzil beschlossen und verkündet worden. Die vom Konzil beschlossenen Erneuerungen und auch insbesondere die viel erörterten, aber nicht beschlossenen Themen stehen bis heute in der Diskussion bzw. Kritik. Seit dem Konzil hat sich das gesellschaftliche Leben in Deutschland erwartungsgemäß nochmals sehr stark verändert. Der gesellschaftliche Wandel, hin zu einer post- industrialisierten Konsumgesellschaft, welche vom stetigen Wandel geprägt ist, hat dazu beigetragen, dass auch die Kirche sich ständig in einem Erneuerungsprozess wiederfindet. 2 Diesem Erneuerungsprozess, der sich von dem Wandlungsgeschehen in der Gesellschaft abhängig machen lässt, gilt meine Aufmerksamkeit.
Die konfliktgeladenen Themen, wie zum Beispiel die Diskussionen um den Paragraphen §218/218a, mit denen sich die katholische Kirche auseinander gesetzt hat, sollen genutzt werden, um den Weg der Kirche zur Liberalität zu beleuchten. Mit Hilfe einer Veranschaulichung dieser Konflikte und den daraus folgenden Reaktionen der Akteure möchte ich feststellen, an welcher Stelle des Wandlungsprozesses die Kirche sich befindet und desgleichen ob sich ein real existierender Veränderungsprozess erkennen lässt oder ob es sich nur um eine Verschiebung von Standpunkten zugunsten des kirchlichen Interesses handelt.
1 (Stimpfle 1979: vgl.S.40ff)
2 (Kaufmann/Zingerle 1996: vgl.S.330ff)
3
1.1 Einleitung:
Die katholische Kirche kann auf eine mehr als 2000 Jahre alte Geschichte zurückblicken. In diesen zwei Jahrtausenden hat die Kirche und allen voran der Papst stets großen Einfluss auf die Geschehnisse der Welt gehabt, dies gilt für die politischen, sowie auch für die gesellschaftlichen Begebenheiten. Insbesondere das II. Vatikanische Konzil ist eines der bedeutendsten Ereignisse in der Kirchengeschichte der Neuzeit. Dieses Konzil, die Bestrebungen, die eine Einberufung auslösten, sowie der Anspruch auf die Neubestimmung der Lehre und des Lebens der Kirche durch die Herausforderungen an die Moderne und die daraus folgenden Veränderung der Kirchenpolitik sollen in den Fokus dieser Arbeit gestellt werden. Der Titel der Arbeit soll den Versuch widerspiegeln, den Prozess der Veränderung der katholischen Kirchenpolitik über den Weg der Erneuerung, hin zur Liberalität zu beleuchten und zu hinterfragen. Der Erneuerungsprozess der von Papst Johannes XXIII. als „Aggiornamento“ als Zielsetzung des Konzils ausgerufen wurde wird auf seine Umsetzung hin untersucht.
Aggiornamento: „[…]Die Beziehung zwischen der unveränderlichen Gültigkeit christlicher Wahrheiten und ihrer praktischen Einwurzelung in unsere dynamische und außer-ordentlich wandelbare Gesellschaft hin, in das Leben des Menschen, das sich in unserer unruhigen, aufgeregten und dich fruchtbaren Zeit ständig und in vielerlei Weise ändert.“ ( Paul VI. 1963, Ansprache vom 6.09.1963.) 3
Die kirchliche Politik in Vorbereitung auf das Konzil, während der vier Sitzungsperioden und auch nach dem II. Vatikanischen Konzils werden unter Berücksichtigung der politischen und gesellschaftlichen Veränderungen untersucht und dargestellt. Dem Wandel, der Kirche nach den Erneuerungsbewegungen des Konzils ist das Augenmerk dieser Arbeit gewidmet. Das Ziel dieser Arbeit soll es sein, herauszufinden, ob die Konzilsbeschlüsse sich sachgemäß haben umsetzen lassen oder ob die Adaption der Kirche an die Moderne noch nicht abgeschlossen bzw. gescheitert ist.
3 (Kaufmann/Zingerle 1996: vgl.S.172-173)
4
Die zentralen Fragen, die ich versuchen werde zu beantworten, lauten demnach: Lässt sich feststellen, inwieweit der Wandlungsprozess der katholischen Kirche zur Liberalität umgesetzt worden ist? Wie sind die Konzilsbeschlüsse in die Realität umgesetzt worden? Ist der Anspruch der Konzilsväter den Katholizismus weit reichend zu modernisieren in der heutigen Lehre des katholischen Lebens und der Politik der katholischen Kirche zu erkennen?
Eine Thematisierung dieses Erneuerungsprozesses erachte ich als sinnvoll, weil die katholische Kirche bis heute einen starken Einfluss auf die sozialen und politischen Entscheidungsprozesse hat und die Standpunkte der Kirche auch noch im heutigen postindustriellen Zeitalter sehr stark polarisierend auf die Gesellschaft einwirken. Der Wandel der Kirchenpolitik, vom II. Vatikanischen Konzil bis heute, ist der Unter-suchungsgegenstand dieser Arbeit. Hinter den Gedanken dieser Arbeit steht nicht der Wunsch, die Kirche, das Konzil und ihre Lehren zu entwerten oder andererseits die Rechtmäßigkeit und den Katholizismus der Kirche zu rechtfertigen, sondern das Anliegen die Erneuerung der Lehre, des katholischen Lebens sowie die politischen Richtungswechsel der Kirche wertfrei zu untersuchen.
Ich werde die geschichtlichen Ereignismomente, politische Diskussionen, wie z.B. die um den Paragraphen 218/218a, sowie kirchliche Konstitutionen auf ihren Einfluss bezüglich des thematisierten Wandels hin prüfen und somit versuchen die zentralen Fragen dieser Arbeit zu beantworten.
Den Hintergrund für die Erneuerungsbekundungen und Modernisierungsbemühungen gilt es herauszufinden. Was steht hinter dem Wunsch nach einer moderneren und weltoffeneren Kirche? Ist es die Notwendigkeit, die Lehre und das kirchliche Leben an das Leben des 20. und 21. Jahrhundert anzupassen, oder ist es wie Carl Schmitt es gesagt hat vielmehr: “ein Wechsel der Prinzipien gegeben durch einen Wechsel der politischen Situation“? 4
4 (Uertz 2005: 445ff)[…]Dieses Verhältnis zwischen der Kirche zur Politik sei "durch und durch pragmatisch geformt und in seinem Effekt ebenso völlig positivistisch, relativistisch, historisch".
[…]"Die Kirche kennt und hat kein politisches Bekenntnis". Alles bewirkt letztendlich die Zeit als
Manifestation von Gottes Willen, und wenn es die Kirche für gegeben hält, ändert sie mit "jedem
Wechsel der politischen Situation, anscheinend alle Prinzipien" […]. "Dahinter stand nicht ein-
mal eine spezifische Moral, sondern einfach kirchliches Interesse."
Vgl. C.Schmitt: Römischer Katholizismus und politische Form (1925), S.7 f,;vgl. auch R. Spae-
mann: Theologie, Prophetie, Politik (1969), S.59
5
1.2 Begriffserklärung
Eine Begriffserklärung scheint mir an dieser Stelle angebracht, denn ein Vergleich oder eine Analyse kann nur dann gelingen und verständlich sein, wenn von Beginn der Arbeit geklärt worden ist, welche Definition auf den jeweiligen Begriff angewandt wird. Die Thematiken und Bedeutungen offen zu legen, die hinter den jeweiligen Begriffen stecken, dient dazu dem Leser deutlich zu machen, welche Theorien miteinander verglichen werden und weshalb.
Um den Prozess des Wandels der katholischen Kirche zu analysieren und zu verstehen, ist es notwendig sich mit dem Begriff des Wandels auf der einen und dem Begriff der Liberalität auf der anderen Seite auseinander zu setzen.
Liberalismus und Liberalität lassen sich nicht leicht definieren, denn diese Begriffe sind weit weniger präzise formuliert, als andere konkurrierende politische Ideologien. 5 Dies mag auf den ersten Blick gesehen auch so wirken und tatsächlich gibt es Theorien in denen beklagt wird, dass der Liberalismus sogar noch an Begrifflichkeit und Profil verliert.
Da dem Liberalismus eine einzelne herausstehende Systematik im Vergleich zu anderen politischen Ideologien fehlt, muss man diese Idee in einem größeren Kontext betrachten, um sie erklären und deutlich machen zu können. 6
Das liberale Denken definiert sich unter anderem durch den Grundsatz, dass es darauf ankommt die Chancen und Möglichkeiten des einzelnen Individuums zu erweitern. Je größer die Anzahl an Individuen ist, die mehr Auswahlmöglichkeiten haben, desto liberaler ist eine Gesellschaft. 7 Eine weitere Grundannahme des Liberalismus ist auch, dass ihre Ziele über die philosophische und politische Ebene hinaus für etwas stehen. Denn ihre Ziele respektieren grundsätzlich die Menschenwürde, stehen aber auch für die individuelle Freiheit und institutionelle Reformen. 8
5 (Sontheimer/Bangemann 1975: 13)
6 (Sontheimer/Bangemann 1975: vgl.S.13-14)
7 (Langewiesche 1988: 7)
8 (Brunner 1995: vgl.S.741-743)
6
Immanuel Kant nennt den Liberalismus die „Philosophie der Menschenrechte“ mit Normen von universellem Geltungsanspruch. 9 Nach seiner Theorie grenzt sich der Liberalismus mehr gegen den Naturzustand und Gewaltherrschaft ab, als gegen andere politische Theorien und Ideologien. Die Kernmerkmale vieler liberaler Thesen sind jedoch sehr eindeutig. Die Sicherstellung der Freiheit und des Rechts für den einzelnen Bürger, erfolgt durch den Staat, das Recht auf Privateigentum und die Freiheit des Marktes sind weitere Kernthesen des Liberalismus. 10
Der Begriff des Wandels ist nicht so umstritten und ist verglichen mit dem Begriff des Liberalismus auch greifbarer. Der Begriff Wandel stellt Veränderungen in einem zeitlich begrenzten Kontext dar. Diese Veränderungen können vielfältig sein und treten in verschiedenartigen Erscheinungsformen auf.
Der Begriff Wandel wird meist im Zusammenhang mit den Themen Sozialer Wandel und Demographischer Wandel benutzt, aber auch im Sinne des Politischen und den in der Politik auftretenden Umgestaltungen genannt.
9 (Stapelfeldt 2006: 10)
10 (von Mises 1959)
7
2. Katholische Kirchenpolitik vor dem Konzil
Die politische Position der römisch-katholischen Kirche vor der Zeit des 2.Vatikanums lässt sich mit Hilfe der Enzyklika Libertas praestantissimum von Papst Leo XIII. verdeutlichen bzw. veranschaulichen. In dieser Enzyklika versucht Leo den katholischen Wahrheitsanspruch zu begründen. Er definiert das Gesetz Gottes als Gesetz der ersten Gesetzesstufe und das Naturrecht als Gesetz der zweiten Gesetzesstufe. 11 Das Naturrecht orientiere sich laut der Enzyklika von Leo am Gottesgesetz. Es biete den Rahmen für die allgemeinen Regeln des Lebens der Menschen so, dass die bürgerliche Gesetzgebung von Nöten sei, um für die öffentliche Ruhe und Wohlfahrt 12 zu sorgen. Diese bürgerliche Gesetzgebung muss laut der Aussage von Papst Leo XIII. klar an das Naturrecht gebunden sein und darf auch dem Gottesrecht in keiner Weise widersprechen. 13 Papst Leo XIII. zitierte Thomas von Aquin in seiner Enzyklika: […] "Unter allen beseelten Wesen kann einzig der Mensch sich rühmen, gewürdigt worden zu sein, von Gott ein Gesetz zu empfangen. Als vernunftbegabtes Lebewesen, das zu verstehen und zu unterscheiden fähig ist, soll er das Verhalten seiner Freiheit und seiner Vernunft entsprechend regeln in Unterordnung unter den, der ihm alles übergeben hat"[…]. 1415
Papst Leo XIII. geht sogar davon aus, dass ein Verstoß gegen die Herrschaft einem Wi-derstand gegen Gottes Wort gleichkommt. 16
In der Enzyklika versucht Leo das Gewicht seiner Ausführung zu vergrößern, indem er das „Ewige Gesetz“ 17 zusätzlich durch theologische Dogmen zu begründen versucht. Aus der Aussage des Papstes geht weiterhin hervor, dass ein Vergehen gegen Gottes Wort eine Gesellschaftsordnung hervorrufen würde, die einen großen Gegensatz zur Kirche und deren Lehre darstellt. Ein Staat ohne Gottesbezug würde aus dieser Ordnung entstehen. Er verurteilt einen solchen Staat, ebenso wie er die Religionsfreiheit die ein solcher Staat bieten würde scharf kritisiert.
11 (Uertz 2005:vgl.S.260 ff)
12 (Uertz 2005)
13 (Papst Leo XIII. 07.06.2005)
14 (Papst Leo XIII. 07.06.2005: Artikel 12- das sittliche Gesetz)
15 (Uertz 2005:vgl.S.261)
16 (Uertz 2005:vgl.S.261 ff)
17 (Papst Leo XIII. 07.06.2005)
8
Dieser Gefahr, die vom liberalen und religionsneutralen Staat ausgehen würde, hat Leo in seiner Amtszeit den Kampf angesagt. Er verurteilte den Liberalismus und dessen Freiheiten, weil sie Uneinigkeit und Unglück über die Gesellschaft bringen würden. 18 Denn diese Freiheiten des liberalen Staates, wie die Religions- und Gewissensfreiheit etc, verstoßen nach Papst Leo XIII. gegen das Kirchenrecht. Dies begründet er damit, dass diese Rechte allein von Gott gegeben werden können und nicht von einem religionsneutralen Staat. Da die katholische Kirche, nach Sicht von Leo, die einzige Kirche mit Wahrheitsanspruch ist, hat nur sie das Recht zu verkünden, was sittsam und theologisch- offenbarungsgeschichtlich richtig sei. Eine Abkehr von dieser Sicht in einem Staate würde einer „ nationalen Apostasie 19 “ also einer nationalen Abkehr von Gott gleichkommen. Diese Apostasie, das gottlose Leben, steht für Leo hinter dem Liberalismus. Ein solcher Staat darf aus Gründen der Zweckmäßigkeit nur toleriert werden, aber unter keinen Umständen anerkannt werden. Gegen Ende seines Pontifikats hat Leo XIII. seine Gegenüberstellung von Menschenrechten und Gottesrechten noch einmal verdeutlicht, in dem von ihm als sein bedeutendstes Werk genannten Apostolischen Briefs „Pervenuti all Anno“ beschreibt er die „ […] Kirche als Hüterin und Vorkämpferin der wahren Freiheit und Wahrheit, als unversiegbare Quelle der Liebe und Gerechtigkeit“ […]. 20 Er benennt die Gottesrechte als höchst mögliche Rechtsform auf Erden, die allen anderen Rechten übergeordnet sind, denn die Rechte der „Gerechtigkeit und der Majorität“ 21 stehen nach Leo über denen der Menschenrechte. In seiner Theorie des Staatswesens wird deutlich, dass er den Staat gegenüber Gott verpflichtet sieht, denn zu der Pflicht für Gemeinwohl und Gerechtigkeit zu sorgen kommt zudem noch die Pflicht des Staates hinzu den Willen Gottes und seine Urheberansprüche anzuerkennen und zu würdigen. 22
18 (Uertz 2005: vgl.S. 263 ff)
19 (Papst Leo XIII. 07.06.2005)
20 (Uertz 2005: vgl.S.262 ff)
21 (Uertz 2005: vgl.S.265. ff)
22 (Uertz 2005: vgl.S.263 ff)
9
Der auf Menschenrecht und Freiheitsrecht gegründete Staat widerspricht jedoch der Meinung von Leo XIII. und steht damit gegen die katholische Wahrheitslehre. Diese Staatstheorie von Leo XIII. verdeutlicht, dass er den Liberalismus als solchen ablehnt und als unvereinbar mit dem katholischen Leben sieht. Er stellt klar, dass die menschliche Vernunft niemals den „ewigen Sittennormen“ widerstreben darf. 23
3. Katholische Kirche während und nach dem II. Vatikanischen Konzil
Um den zentralen Fragen dieser Arbeit nachzugehen und um diese beantworten zu können, ist es von Nöten das 2. Vatikanum zu erforschen und sich mit den Beweggründen für das Konzil, den Bestrebungen und Entwicklungen während des Konzils und schließlich auch mit dem Ergebnis des Konzils auseinander zusetzen. Die zentralen Fragen, die ich, wie Eingags erwähnt, zu beantworten versuche, lauten demnach:
Lässt sich feststellen, inwieweit der Wandlungsprozess der katholischen Kirche zur Liberalität umgesetzt worden ist? Wie sind die Konzilsbeschlüsse in die Realität umgesetzt worden? Ist der Anspruch der Konzilsväter den Katholizismus weit reichend zu modernisieren in der heutigen Lehre des katholischen Lebens und der Politik der katholischen Kirche zu erkennen?
Papst Johannes XXIII. war zum Papst gewählt worden, als er selbst schon ein alter Mann war. Er wurde im Alter von 77 Jahren zum Papst gewählt und galt am Anfang aufgrund seines hohen Alters als Interim bzw. als Übergangspapst. Er selbst hatte es sich jedoch zum Ziel gesetzt, die Kirche für das kommende Jahrhundert bereit zu machen. Trotz seines hohen Alters erwarb er sich durch seine Freundlichkeit und Weltoffenheit den Beinamen „il Papa buono“ oder „ the good Pope“ was soviel heißt wie „ der gute Papst“. 24
23 (Papst Leo XIII. 07.06.2005)
24 (Biographisch- Bibliographisches Kirchenlexikon)
10
Arbeit zitieren:
BA/MA Peter Gelling, 2009, Über den Wandel der katholischen Kirche, München, GRIN Verlag GmbH
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