1.EINLEITUNG
In den Zeiten der Globalisierung und der zunehmenden Verflechtung von Unternehmen weltweit, ist es sinnvoll auch bei den Rechnungslegungssystemen für mehr Transparenz zu sorgen. Mit dem 1989 verabschiedeten Framework for the Preparation and Presentation of Financial Statements, hat das IASC den theoretischen Bezugsrahmen für das Normensystem der einzelnen IAS/IFRS geschaffen. Sie sollen diese Transparenz fördern und hervorbringen. Dieses Ziel verfolgt ebenfalls die Europäische Union, die nach dem 31.12.2004 alle kapitalmarktorientierte Unternehmen mit dem Hauptsitz in der EU verpflichtet, ihre Konzernabschlüsse nach den IAS/IFRS aufzustellen. In Deutschland sind von dieser Regelung ca. 750 Unternehmen betroffen, in den weiteren europäischen Mitgliedsstaaten ca. 6250 Unternehmen. Die Mitgliedsstaaten haben darüber hinaus noch das Recht, die Anwendung der IAS/IFRS auch auf Konzernabschlüsse nicht kapitalmarktorientierter Unternehmen sowie auf sämtliche Einzelabschlüsse auszuweiten. Die Folgen der Verpflichtung für kapitalmarktorientierten Unternehmen in der EU sind sehr vielschichtig. Zum einen entstehen z.B. sehr hohe Umstellungskosten von den nationalen auf die internationale Rechungslegung, zum anderen wird vielen Unternehmen die Finanzierung von Investitionen an ausländischen Kapitalmärkten sehr erleichtert. Vor dem geschilderten Hintergrund soll die Aufgabe dieser Arbeit dem Leser die Anwendung der Equity-Methode in den Konzernrechnungslegung HGB und IAS/IFRS im Kern näher zu bringen.
Im zweiten Kapitel werden die Eigenschaften der assoziierten Unternehmen dargestellt, um die Unternehmen, bei den die Equity Methode die Anwendung findet, besser zu verstehen. Im dritten Kapitel wird zunächst die Equity Methode als begrifflich erklärt und dann die Anwendung dieser Methode zuerst nach dem Handelsgesetzbuch und dann nach IAS/IFRS vorgestellt. Im Teil der Anwendung der Equity Methode werden die Buchwert- und Kapitalanteilsmethode nach der Erst- und Folgekonsolidierung behandelt. Im vierten Kapitel wird die Equity Methode anhand eines Praxisbeispiels Schritt für Schritt dargestellt und erklärt. Und im letzten Kapitel kommt die Schlussfolgerung zur Equity Methode.
2
2. ÜBERBLICK ÜBER DIE ASSOZIIERTEN UNTERNEHMEN
Assozierte Unternehmen werden sowohl nach HGB als auch nach IFRS durch einen maßgeblichen Einfluss gekennzeichnet. Bei assoziierten Unternehmen existieren keine Einschränkungen bezüglich Rechtsform und Sitzland.
Ein assoziertes Unternehmen liegt nach § 311 HGB vor, wenn ein in den Konzernabschluss einbezogenes Unternehmen auf ein nicht einbezogenes Unternehmen einen maßgeblichen Einfluss ausübt und das Konzernunternehmen am assoziierten Unternehmen eine Beteiligung im Sinne des § 271 Abs.1 HGB hält. Eine Definition des maßgeblichen Einflusses fehlt im HGB. § 311 Abs. 1 HGB beinhaltet lediglich die widerlegbare Vermutung, dass ab einer Stimmrechtsquote von 20 % ein maßgeblicher Einfluß vorliegt. 1
Ebenso wie bei der einheitlichen Leitung nach 290 Abs. 1 HGB kommt es auch bei dem maßgeblichen Einfluss nach 311 Abs. 1 HGB nicht darauf an, ob er ausgeübt werden könnte, sondern vielmehr darauf, ob er tatsächlich ausgeübt wird. 2
Quelle : Vgl. Kessler, H./ Dusemond, M.; Rechnungslegungskompakt, München, 2.Aufl., 2001, S. 258
IAS 28.3 definiert ein assoziiertes Unternehmen als Unternehmen, auf welches der Anteilseigner einen maßgeblichen Einfluss ausüben kann, wobei der maßgebliche Einfluss die Möglichkeit ist, an der Finanz- und Geschäftspolitik des Beteiligungsunternehmens mitzuwirken, ohne diese Entscheidungsprozesse zu beherrschen.Tochterunternehmen und Gemeinschaftsunternehmen stellen explizit keine assozierten Unternehmen dar. Auch IAS
1 Vgl.Brösel,G./Kaspersak, R.; Internationale Rechnungslegung, Prüfung und Analyse,München, 2004, S. 200.
2 Vgl. Kessler, H./ Dusemond, M.; a.a.O., S. 184.
3
28.4 vermutet widerlegbar einen maßgeblichen Einfluss ab einem direkten oder indirekten Besitz von 20% der Stimmrechte. IAS 28.5 enthält darüber hinaus weitere Indikatoren, die für einen maßgeblichen Einfluss sprechen. Dazu gehören
a) Zugehörigkeit zum Geschäftsführungs-und/oder Aufsichtsorgan oder einem gleichwertigen Gremium,
b) Mitwirkung an der Geschäftspolitik des assoziierten Unternehmens, c) Wesentliche Geschäftsvorfälle zwischen dem Anteilseigner und dem assoziirten Unternehmen
d) Austausch von Führungspersonal oder e) Bereitstellung von bedeutenden technischen Informationen. 3
Voraussetzungen für das Vorliegen eines assoziierten Unternehmens ist einerseits das Bestehen einer Beteiligung an einem nicht einbezogenen Unternehmens, d.h., vollkonsolidierte Unternehmen können nie assozierte Unternehmen sein -, andererseits muß die Beteiligung von einem einbezogenen Unternehmen gehalten werden. 4
Assozierte Unternehmen sind aus dem Kreis der vollkonsoliderten Unternehmen ausgeschlossen sind, können gleichwohl unter Anwendung der Equity-Methode einzubeziehen sein. 5
3 Vgl. Brösel, G./ Kaspersak, R.; a.a.O.,S. 200f.
4 Vgl. Landrut, J./ Miller, F./ Niehus, R./ Scholz, W.; Gesetz betreffende die Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbHG): einschliesslich Rechnungslegung zum Einzel- sowie zum Konzernabschluss, 1987, S. 1120
5 Vgl. Horn, N./ Heymann, E./ Emmerich, V./ Berger, K.; Handelsgesetzbuch, 1999, 2.Aufl., Berlin, S. 449
4
3.DAS KONZEPT DER EQUITY METHODE
In diesem Teil wird die Equity Methode als begrifflich erklärt und dann die Varianten dieser Methode als Buchwert- und Kapitalanteilsmethode erwähnt und letztlich werden die Techniken bei dieser Methode vorgestellt.
3.1. Begriffsklärung
Bei assoziierten Unternehmen ist die Equity Methode anzuwenden. Hierunter versteht man ein nicht in den Konsolidierungskreis einbezogenes Unternehmen, an dem ein Konzernunternehmen beteiligt ist und auf dessen Geschäfts- oder Finanzpolitik es einen maßgeblichen Einfluß ausübt. Eine widerlegbare Vermutung für einen maßgeblichen Einfluss ist, dass eine Beteiligung von mindestens 20 % vorliegt. 6
Eine Anwendung dieser Methode kommt insbesondere bei folgenden Beteiligungen in Betracht:
Beteiligungen mit 20-50 % der Stimmrechte, es sei denn, die Assoziierungsvermutung gemäß § 311Abs. 1 S. 2 HGB wird widerlegt;
Beteiligungen mit < 20 % der Stimmrechte, wenn die tatsächliche Ausübung eines maßgeblichen Einflusses nachgewiesen wird;
Beteiligungen an Tochterunternehmen, die entweder gemäß § 295 HGB nicht einbezogen werden müssen;
Beteiligungen an Gemeinschaftunternehmen, soweit diese nicht quotenkonsolidiert werden.
Gemäß § 311 Abs. 2 HGB braucht die Equity Methode trotz eines Assoziierungsverhältnisses nicht angewandt zu werden, wenn die Beteiligung für die Vermittlung eines den tatsächlichen Verhältnissen entsprechenden Bildes der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns von untergeordneter Bedeutung ist. 7
6 Vgl. Steven,M./Kistner, K.P.;Betriebswirtschaftslehre im Grundstudium.Bd. 2. Buchführung, Kostenrechnung, Bilanzen, Springer, 1997, S. 379.
7 Vgl. Bossert,R. / Manz, U.; Externe Unternehmensrechnung, Birkhäuser, 1996, S. 369- 370. 5
Die Equity-Methode im Rahmen der Konzernrechnungslegung wird auch als „partielle Konsolidierung“, „Einzeilenkonsolidierung“, „one-line-consolidation“ bezeichnet, da die Equity-Bewertung grundsätzlich dem Verfahren der Vollkonsolidierung gleicht, mit der Ausnahme, dass das konsolidierte bzw. bewertete Unternehmen nur innerhalb einer Bilanzposition „Beteiligung an assoziierten Unternehmen“ ausgewiesen wird. Die Equity-Methode entspricht somit einer Bewertungsmethode und nicht einer
Konsolidierungsmethode, da es zu keiner Übernahme von Vermögens- oder GuV-Positionen kommt, sondern nur der Beteiligungsansatz an diesem Unternehmen im Konzernabschluss nach anderen Methoden bewertet wird als im Einzelabschluss. 8
Im Gegensatz zur Vollkonsolidierung und zur Quotenkonsolidierung werden die Vermögensgegenstände und die Schulden des assoziierten Unternehmens nicht in die konsolidierte Bilanz aufgenommen, vielmehr wird in dieser der Buchwert der Beteiligung laufend an die Entwicklung des Eigenkapitals des assoziierten Unternehmens angepasst.
Hierbei wird bei der erstmaligen Berücksichtigung der Beteiligung eine Nebenwirkung durchgeführt, in der die durch den Kaufpreis aufgedeckten stillen Reserven in einem dem Vorgehen bei der Erwerbsmethode entsprechenden Verfahren auf die
Vermögensgegenstände, die Rückstellungen und einen Goodwill oder gegenfalls einen Badwill verteilt werden. Diese Werte werden zwar nicht in der konsolidierten Bilanz ausgewiesen, sie werden jedoch wie bei der Erwerbsmethode in den Folgenjahren erfolgswirksam aufgelöst und modifizeren so den Wert der Beteiligung. Der dem Anteil an dem Unternehmen entsprechende Teil des so modifizierten Eigenkapitals wird dann als Wert der Beteiligung angesetzt. Dieser Ansatz wird fortgeführt, indem die in der Nebenrechnung ermittelten Wertansätze für die Vermögensgegenstände und Schulden fortgeschrieben werden.
Weiter wird der Wert der Beteiligung in den folgenden konsolidierten Bilanzen an die Entwicklung des Eigenkapitals des assoziierten Unternehmens angepasst, indem die mit Hilfe
8 O. V.; Equity Bewertung, in: http://www.weka.at/documents/produkte/leseproben/4459ce1586a29.pdf, Zugriff: 16.05.09 6
der Nebenrechnung modifizierten Anschaffungskosten um Veränderungen des Eigenkapitals korrigiert werden. Dabei ergibt sich das folgende Schema: 9
Modifizierte Anschaffungskosten
+ anteiliger Jahresüberschluss des assoziierten Unternehmens
— anteiliger Jahresfehlbetrag des assoziierten Unternehmens — vereinnahmte Gewinnausschüttung des assoziierten Unternehmens — außerplanmäßige Abschreibungen + Zuschreibungen = Wertansatz der Beteiligung
3.2. Anwendung der Equity Methode
Bei der erstmaligen Anwendung der Equity-Methode für die Bewertung einer Beteiligung erfolgt eine Neubewertung des Gesamtunternehmens. Der Wert der Beteiligung entspricht dem Anteil am Eigenkapital der Tochtergesellschaft. Die Differenz zwischen diesem Wert und dem Kaufpreis wird als Goodwill oder Badwill verbucht. In den Folgeperioden erhöhen sich die ursprünglichen Anschaffungskosten der Beteiligung um den Anteil des Mutterunternehmens am Gewinn der Tochtergesellschaft und vermindern sich um den Anteil der Muttergesellschaft an Verlusten der Tochtergesellschaft und von ihr erhaltenen Dividenden. 10
3.2.1. Erst-und Folgekonsolidierung nach HGB
3.2.1.1. Buchwertmethode
Bei der Buchwertmethode ist die Beteiligung bei der erstmaligen Anwendung der Equity-Methode mit dem Buchwert anzusetzen. Grundsätzlich ergibt sich der Buchwert aus den Anschaffungskosten. Für die Position des anteiligen Eigenkapitals wird das bilanzielle Eigenkapital des Beteiligungsunternehmens herangezogen. Es ist möglich, dass sich eine Abweichung zwischen dem Eigenkapitals laut Jahresabschluss des Beteiligungsunternehmen
9 Vgl. Steven,M./Kistner, K.P.; a.a.O., S. 380.
10 O.V.,http://www.eskript.unibas.ch/rechnungslegungsrecht/rechnungslegungsrecht/konzernrechnungslegung/ko nsolidierungsverfahren/bilanzkonsolidierung/bilanzierung_von_anteilen_an_tochterunternehmen/konsolidierung _von_tochterunternehmen_an_welchen_keine_anteile_gehalten_werden/, Zugriff:19.05.2009 7
Arbeit zitieren:
Özlem Şenel, 2009, Konsolidierung nach der Equity Methode, München, GRIN Verlag GmbH
Dieser Text kann über folgende URL aufgerufen und zitiert werden:
Einbetten
DOI
Mindestanforderung an das Kreditgeschäft als konzeptionelle Grundlage ...
Hausarbeit, 28 Seiten
Die Equity-Methode - Ein Vergleich zwischen den Rechnungslegungen nach...
Hausarbeit, 27 Seiten
Vorschlag zur Bilanzierung von assoziierten Unternehmen im Konzernabsc...
Seminararbeit, 32 Seiten
Die Anwendung der Equity-Methode in den Konzernabschlüssen der DAX-30-...
BWL - Rechnungswesen, Bilanzierung, Steuern
Hausarbeit, 17 Seiten
Die Bilanzierung von Beteiligungen an assoziierten Unternehmen im Konz...
BWL - Rechnungswesen, Bilanzierung, Steuern
Seminararbeit, 20 Seiten
Abwehrmaßnahmen gegen feindliche Übernahmen
BWL - Unternehmensführung, Management, Organisation
Hausarbeit, 45 Seiten
Internationale Rechnungslegung: IAS 28 - Anteile an assoziierten Unter...
BWL - Rechnungswesen, Bilanzierung, Steuern
Seminararbeit, 18 Seiten
Bilanzierung hybrider Finanzinstrumente nach HGB und IFRS
BWL - Rechnungswesen, Bilanzierung, Steuern
Hausarbeit, 21 Seiten
Ethisch-nachhaltige Investments - Performancemessung "grüner"...
BWL - Investition und Finanzierung
Diplomarbeit, 136 Seiten
Die bilanzielle Behandlung strukturierter Finanzinstrumente nach IFRS ...
BWL - Rechnungswesen, Bilanzierung, Steuern
Diplomarbeit, 132 Seiten
Die bankbetriebliche Entscheidungsfindung bei der Entwicklung von Bank...
BWL - Investition und Finanzierung
Diplomarbeit, 91 Seiten
Abwehrmaßnahmen gegen feindliche Unternehmensübernahmen
BWL - Investition und Finanzierung
Seminararbeit, 47 Seiten
Özlem Senel's Text Konsolidierung nach der Equity Methode ist nun auf dem Buchmarkt erhältlich
Özlem Senel hat den Text Konsolidierung nach der Equity Methode veröffentlicht
Özlem Senel hat einen neuen Text hochgeladen
Courageous Conversations about Race: A Field Guide for Achieving Equit...
Glenn E. Singleton, Curtis Linton, Gloria Ladson-Billings
Curriculum, Syllabus Design and Equity: A Primer and Model
Luke Allan, Allan Luke, School Of Early Queensland University
Curriculum, Syllabus Design and Equity: A Primer and Model
Luke Allan, Allan Luke, School Of Early Queensland University
Using Equity Audits in the Classroom to Reach and Teach All Students
Kathryn Bell McKenzie, Linda Skrla, Christine Sleeter
Working for Equity in Heterogeneous Classrooms: Sociological Theory in...
Elizabeth G. Cohen, Rachel A. Lotan
Courageous Conversations about Race: A Field Guide for Achieving Equit...
Glenn Singleton, Curtis Linton, Glenn Eric Singleton
Engaging Education: Developing Emotional Literacy, Equity and Co-Educa...
Brian Matthews, Matthews Brian
0 Kommentare