Inhaltsverzeichnis
1. EINLEITUNG 3
2. ORGANISATIONSTHEORIEN. 3
2.1 BÜROKRATIEANSATZ. 3
2.2 HUMAN-RELATIONS-ANSATZ. 5
2.3 TAYLORISMUS 5
2.4 VERHALTENSWISSENSCHAFTLICHE ENTSCHEIDUNGSTHEORIE 6
2.5 SITUATIVER ANSATZ 7
3. SCHLUSS. 8
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1. Einleitung
Als moderner Mensch verbringen wir unser ganzes Leben in Organisationen. Wir werden in Organisationen geboren, arbeiten in ihnen und verbringen dort unsere Freizeit. Eine besondere Organisation im Leben eines jeden Menschen, ist die Schule. In ihr verbringen wir einen gewichteten Teil unseres Lebens. Sie prägt unsere Kindheit und Jugend und bereitet uns auf das „Erwachsensein“ vor. In dieser Hausarbeit werde ich mich mit der Frage auseinander setzten, warum eine Schule als Organisation betrachtet werden kann. Hierzu werde ich verschiedene Theorien über Organisationen erklären und diese dann auf die Institution Schule anwenden.
Meine Untersuchung wird sich auf die folgenden fünf organisationstheoretischen Ansätze beschränken: Bürokratismus, Taylorismus, Human-Relations-Ansatz, verhaltenswissenschaftliche Entscheidungstheorie und den situativen Ansatz.
2. Organisationstheorien
Organisationstheorien haben den Zweck, Organisation zu erklären. Sie gehen dabei jeweils von einem bestimmten Vorverständnis aus und betrachten immer nur einen Teilbereich der Organisation (vgl. Vahs, 2003: S. 22). Den einen Begriff der Organisation gibt es daher nicht.
Um nun die Schule als Organisation zu erfassen, ist es notwendig sich verschiedene organisationstheoretische Ansätze anzuschauen.
2.1 Bürokratieansatz
Der Jurist und Nationalökonom Max Weber stellt in seinen erstmals 1921 veröffentlichtem Werk „ Wirtschaft und Gesellschaft“ einen Idealtyp einer
leistungsfähigen Organisation vor, die Bürokratie. Diese stellt für Weber die reinste Form der legalen Herrschaft dar (Vahs, 2003: S. 24). Die Herrschaft selbst definiert Weber als: „ die Chance ... für spezifische (oder: für alle) Befehle bei einer angebbaren Gruppe von Menschen Gehorsam zu finden“ (Weber, 1980: S. 122). Dabei benötigt jede Herrschaft einen Verwaltungsstab, welcher Befehle und Anordnungen dieser ausführt. Die Art der Motivation dies zu tun, bestimmt dabei die Art der Herrschaft (ebd.). Weber unterscheidet dabei drei Arten von Herrschaft: die Traditionelle, die Charismatische und die Legale. Die Letzte ist die Rationalste. Unter
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Rationalität versteht Weber Sachlichkeit, Unpersönlichkeit und Berechenbarkeit (Kieser/Ebers, 2006: S. 72). Weitere Merkmale der Weber‘schen Bürokratie sind: Amtshierachie, Arbeitsteilung und Befehlsgewalt, Regelgebundenheit und Aktenmäßigkeit der Verwaltung. Diese vier Prinzipien werden durch weitere Merkmale ergänzt. So wird bsp. die strikte Trennung von Amt und Person gefordert. Das Personal selbst setzt sich typischerweise aus Beamten zusammen. Außerdem benötigt der Beamte bestimmte Fachqualifikationen, welche durch Diplom beglaubigt werden müssen (Weber, 1980: S. 127). Die Entlohnung richtet sich nach der Stellung und Verantwortung des Beamten. Bezüglich der Laufbahn fordert Weber ein „Aufrücken, je nach Amtsalter oder Leistungen oder beiden, abhängig vom Urteil der Vorgesetzten..“ (ebd.).
Auf dem ersten Blick ist erkennbar, dass die Schule mit diesem Ansatz sehr viel gemeinsam hat. Wie Weber forderte, besteht das System der Schule aus einer Vielzahl abstrakter Regeln. Diese sind in den jeweiligen Schulgesetzen der Bundesländer zu finden. In diesen wird die Rechtsstellung, die Verwaltungsstruktur und die Aufgaben der Schule genau festgelegt. Die §§ 32 ff SchulG BW regeln die Schulaufsicht. Ganz im Sinne Webers findet sich hier eine Amtshierachie. An oberster Stelle steht die staatliche Schulaufsicht, deren Aufgabe, die Planung, Leitung und Förderung des gesamten Schulsystems ist. Unterhalb dieser befindet sich die oberste Schulaufsicht - das Kultusministerium - welches Lehrpläne, Prüfungsordnungen und ähnliches festlegt. Das Regierungspräsidium - die obere Schulaufsicht kontrolliert die Arbeit des Schulleiters und der Lehrer. Schließlich gibt es noch die unterste Schulaufsichtsbehörde, welches das staatliche Schulamt ist. Auch diese überwacht die Aufgaben der einzelnen Schulen, die sich schließlich auf der untersten Ebene befinden.
Im Allgemeinen setzt sich das Personal des Schulwesen aus Beamten zusammen. Durch Fachlehrer findet die geforderte Arbeitsteilung und Qualifikation statt. Auch das Aufrücken in eine höhere Position nach Weber findet sich in der Schule wieder. Dies ist in den §§ 18 ff LBG geregelt. Diese machen die Laufbahn von dem Lebensalter und der Leistung abhängig. Zuständig für einen Aufstieg eines Lehrers zum Schulleiter ist gemäß des § 39 III SchulG die Schulaufsichtsbehörde.
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Arbeit zitieren:
Jasmin Ilg, 2009, Schule als Organisation, München, GRIN Verlag GmbH
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