Inhaltsverzeichnis
EINLEITUNG 1
DIE VIER EBENEN 2
DER SOZIALE DIALOG AUF DER EUROPÄISCHEN EBENE 2
Die Akteure auf europäischer Ebene. 2
Die europäischen Institutionen und die Struktur der Europäischen Union (EU) 2
Der Europäische Gewerkschaftsbund (EGB) oder European Trade Union Confederation (ETU)C 3
Die europäischen Arbeitgeberverbände UNICE und CEEP 4
Der Soziale Dialog 6
Geschichte 6
Die Struktur des „neuen“ Sozialdialogverfahrens 7
Bisherige Versuche des Sozialdialogs 8
Restriktionen und Perspektiven des Sozialdialogs. 9
DER SEKTORALE SOZIALE DIALOG 13
INTERREGIONALE DIALOGE ZWISCHEN INTEREGIONALEN GEWERKSCHAFTSRÄTEN (IGR) UND REGIONALEN
ARBEITGEBERVERB ÄNDEN. 16
DER DIALOG ZWISCHEN EUROPÄISCHEN BETRIEBSRÄTEN (EBR) UND MULTINATIONALEN UNTERNEHMEN
(MNU) 18
DIE VIER EBENEN UND IHRE ZUKÜNFTIGEN ENTWICKLUNGEN 20
WELCHE ARBEITSBEZIEHUNG IST SINNVOLLER AUF DER EUROPÄISCHEN EBENE? DER SOZIALDIALOG ODER DIE
KOLLEKTIVVERHANDLUNG ? 20
AUF WELCHER DER VIER EBENEN WERDEN ZUKÜNFTIG KOLLEKTIVVERHANDLUNGEN ENTSTEHEN? 20
LITERATUR. 23
ANHANG A. 24
A1 : DIE GESCHICHTE DER EUROPÄISCHEN UNION (EU) 24
A2 : ORGANISATIONSSTRUKTUR DES EGB (BREISIG, 1993, S.255) 25
A3 : ORGANISATIONSSTRUKTUR VON UNICE (BREISIG, 1993, S.582F.) 25
A4 : ORGANISATIONSSTRUKTUR VON CEEP (CEEP, 1999 JACOBI/KELLER, 1997, S.65) 25
ANHANG B 26
ABB.1 : DAS SYSTEM DER EG-INSTITUTIONEN (STRUKTUR IST DIE GLEICHE WIE IN DER EU) 26
ABB. 2: STRUKTUR DES „NEUEN“ SOZIALDIALOGS NACH DEM SOZIALABKOMMEN 27
II
Einleitung
Das Zusammenwachsen der verschiedenen europäischen Länder zu einer Europäischen Union mit Blick auf die Globalisierung ist ein einzigartiger Vorgang in der Geschichte. Dabei werden die entwickelten Arbeitsbeziehungssysteme der EU-Staaten beeinflußt und die Gewerkschaften somit gezwungen, ihre Arbeitsbeziehungen auf die europäische Ebene auszuweiten.
Es existieren vier Ebenen der europäischen Arbeitsbeziehungen, die zentrale, sekt-orale, interregionale und die betriebliche Ebene, in denen Gewerkschafts- und Arbeitgeberverbände in Beziehung treten oder treten können. In dieser Arbeit werden zwei Fragen bezüglich der Ebenen verfolgt. Die erste Frage behandelt den Unterschied und die Sinnhaftigkeit von Sozialdialogen oder Kollektivverhandlungen. Die zweite Frage untersucht die Ebenen auf ihre Chancen, daß zukünftig Kollektivverhandlungen ausgebildet werden. Diese Ebenen sind neu eingerichtet worden bzw. haben einen großen Impuls in den 90er Jahren bekommen. Trotzdem bestehen verschiedene Handlungsblockaden und Probleme. Aus diesem Grund werden die verschiedenen Ebenen nacheinander vorgestellt, wobei der zentralen als der wichtigsten und am weitesten entwickelten Ebene breiter Raum gewidmet wird. In diesem branchenübergreifenden Bereich werden am Anfang die europäischen Akteure mit großem Einfluß auf die europäischen Arbeitsbeziehungen dargestellt. Danach folgt die Beschreibung des Sozialdialogs mit der Darstellung seiner Probleme.
In den darauffolgenden Kapiteln werden die anderen Ebenen nach vorhandenen und möglichen Sozialdialogen und Kollektivverhandlungen sowie nach Hindernissen untersucht. Die Beiträge sind abhängig von der Literaturlage klein ausgefallen. Am Ende dieses Textes werden dann die oben genannten Fragen mit Bezug zu den vorigen Kapiteln beantwortet. Im Anhang werden zusätzliche Informationen zur Ge- schichte und Struktur der EU sowie der europäischen Verbände gegeben.
Die vier Ebenen
Der Soziale Dialog auf der europäischen Ebene
Die Akteure auf europäischer Ebene
Die europäischen Institutionen und die Struktur der Europäischen Union (EU)
Die Europäische Union (EU) ist vom Aufbau her kein Bundesstaat oder Staatenbund, sondern sie wird als „supranationales Gebilde mit spezifischen Regulierungs- und Steuerungsfunktionen“ bezeichnet (Müller-Jentsch, 1997, S.319). Die Institutionen der EU wurden in dem Vertrag zur EG aus der Taufe gehoben 1 . Dabei schlossen die verschiedenen europäischen Länder transnationale Verträge, d.i. das primäre Recht, ab, in denen sie die Institutionen und Verfahrensweisen festlegten. Das sekundäre Recht wird von den EU-Institutionen, speziell vom Ministerrat in Form von Verordnungen (mit unmittelbarer allgemeiner Geltung), Richtlinien (muß in nationales Recht umgesetzt werden) und Entscheidungen (verpflichtet die Adressaten) erlassen (Müller-Jentsch, 1997, S.322 ff.).
Die Leitidee in der Europäischen Union ist die politische Philosophie der Subsidiarität. „Insofern handelt es sich um eine sog. doppelte Subsidiarität, die zum einen den Vorrang regionaler vor nationaler sowie nationaler vor gemeinschaftlicher, zum anderen den von vertraglicher vor gesetzlicher Regulierung betont“ (Keller, 1997, S. 83 f.; Keller, 1999). Die Institutionen der EU sind 2 :
Die Kommission ist die Exekutive der EU und besteht aus einem Präsidenten und 20 verschiedenen Kommissaren aus den Mitgliedsländern. Die Kommission hat das Initiativrecht, d.h. sie hat das Vorschlagsmonopol an den Ministerrat für das se-kundäre Recht. Sie führt und kontrolliert das Gemeinschaftsrecht durch. Der Ministerrat ist das oberste Rechtsetzungsorgan der EU. Er besteht aus den speziellen Fachministern der Entscheidungsbereiche der Mitgliedsregierungen, d.h., für die Sozialpolitik sind es die Arbeits- und Sozialminister. Die Minister repräsentieren dabei die nationalen Regierungen der Mitgliedsstaaten. Der Ministerrat stimmt mittels qualifizierter Mehrheitsentscheidungen, in einigen Fällen auch einstimmig, über Entwürfe der Kommission ab, die dann zu Gesetzen werden (Müller- 1 Fürden Ablauf der Europäischen Integration s. Anhang A, A1
2 s. Anhang B Abb.1
2
Jentsch, 1997, S.324; Breisig, 1993, S.163).
Der Europäische Gewerkschaftsbund (EGB) oder European Trade Union Confederation (ETUC) 3
Der Internationale Bund freier Gewerkschaften (IBFG), bestehend aus sozialistischsozialdemokratischen Gewerkschaften, gründete 1969 auf europäischer Ebene den Europäischen Bund freier Gewerkschaften (EBFG) (Breisig, 1993, S. 253f.). Aus diesem Verband entwickelte sich 1973 zur EG-Erweiterung (um GB, IRL, DK) 4 der EGB, der von 17 Gewerkschaftsbünden aus 15 europäischen Ländern aus der Taufe gehoben wurde. Dieser Verband war von vornherein als ideologiefreie Einheitsgewerkschaft gedacht, d.h. alle politisch-ideologischen Richtungen sollten vertreten sein 5 (Turner, 1993, S.10; Breisig, 1993, S.254).
Ende 1996 waren 58 nationale Gewerkschaftsbünde, das entspricht ca. 50. Mio. Mitgliedern, aus 28 Ländern im EGB organisiert. Insgesamt repräsentiert der EGB 90% aller gewerkschaftlichen Mitglieder der EU. Außer Gewerkschaftsverbänden aus EU-Ländern gehören Dachverbände aus den EFTA-Staaten sowie Bünde aus osteuropäischen Staaten dazu, die aber bei EU-Angelegenheiten keine Stimme haben (Müller-Jentsch, 1997, S.325; Ebbinghaus/Visser, 1994, S.239) 6 . Der EGB hat eine heterogene Mitgliederstruktur, wobei sich die Verbände je nach kultureller Besonderheit des Landes unterscheiden. Sie unterteilen sich in Richtungs, Einheits-, Berufs- und Industriegewerkschaften mit zentralen oder dezentralen Organisationsprinzipien (Breisig, 1993, S.25; Keller, 1997, S.23; Turner, 1996, S.330). Der Organisationsgrad der Mitgliedsbünde schwankt zwischen 10% (in F, E) und 70-80% (in DK, S, Island) (Ebbinghaus/Visser, 1994, S.239). Die drei mitgliederstärksten Gewerkschaftsbünde sind der DGB 7 , der britische Trade Union Congress (TUC) und der Dachverband der italienischen sozialistischen Gewerkschaften 8 mit je zwischen acht bis neun Mio. Mitgliedern (Breisig, 1993, S.25; Keller, 1997, S.23). Zusätzlich sind 14 sektorale Gewerkschaftsverbände bzw. Gewerkschaftsausschüs-
3 Organisationsstrukturdes EGB siehe Anhang A, A2
4 s. Anhang A, A1
5 Ausgeschlossen waren bis in die 90er Jahre die orthodox-kommunistischen Gewerkschaften aus Frankreich, Portugal, Spanien durch den Widerstand des Deutschen Gewerkschaftsbunds (DGB). Die kommunistischen Gewerkschaften aus P, E traten 1993, der franz. CGT erst 1998/99 dem EGB bei.
6 Anfang 1999 waren 67 Mitglieder aus 29 Ländern sowie sechs assozierte Beobachter aus Kroatien, Lettland, Estland, Litauen am EGB beteiligt (ETUC, 1999).
7 DGB und DAG sind beide Mitglied im EGB.
8 Confederazione Generale Italiana del Lavoro (CGIL)
3
se 9 (GA), d.h. Organisationen nationaler Branchengewerkschaften, Mitglied im EGB sowie 16 interregionale Gewerkschaftsräte haben Beobachterstatus (Boockmann, 1999, S.22). Die GA sind seit 1991 voll in die EGB-Strukturen aufgenommen und besitzen volles Stimmrecht, außer bei Finanzfragen (ETUC, 1999). Dabei sind sie heterogen in Größe, Organisationsstruktur, finanzieller Ausstattung, Alter, Aktivität und Sprache (Ebbinghaus/Visser, 1994, S.243; Keller, 1997, S.22). Die Aufgaben und Ziele des EGB und der Gewerkschaftsausschüsse bestehen im Lobbying gegenüber den EU-Institutionen, speziell der Kommission, der internen Ko-ordination und Information der Mitglieder und in der Vertiefung des Sozialdialogs hin zu europäischen Kollektivvereinbarungen. Dabei soll gegen Sozialdumping in der EU vorgegangen werden. Der Haupttätigkeitsbereich ist auch bei vielen Mitgliedern aus Nicht-EU-Ländern die EU Arbeits- und Sozialpolitik (Keller, 1993, S.591; Keller, 1997, S.22; Breisig, 1993, S.256; Müller-Jentsch, 1997, S.333). Aus diesem Grund finanziert die Kommission den EGB und unterstützt ihn auch politisch. Dabei bezahlt sie das Forschungsinstitut des EGB, Treffen mit der Arbeitgeberseite, die Organisation von künftigen Europäischen Betriebsräten und die dazugehörigen Reisen und Übersetzungen (Turner, 1993, S.16).
Die europäischen Arbeitgeberverbände UNICE und CEEP
The Union of Industrial and Employers Confederation of Europe (engl., UNICE)
UNICE ist die wichtigste europäische Dachorganisation der nationalen Wirtschaftsverbände und Arbeitgeberorganisationen 10 . Dieser Verband wurde 1958 in Nachfolge der EWG-Verträge gegründet (Breisig, 1993, S.579). Er ist branchenübergreifend, aber nebenher existieren weitere sektorale Spitzenorganisationen auf europäischer Ebene, wie z.B. des Dienstleistungsbereichs (d.h. Handel, Banken, etc.) und der Industrie (Müller-Jentsch, 1997, S.328). Seine Zweckbestimmung ist die Vertretung der Produktmarkt- sowie der Arbeitsmarktinteressen der Unternehmen auf der europäischen Ebene. 1996 gehörten 33 Verbände aus 25 Ländern UNICE an. Neben Verbänden aus EU-Ländern sind auch Nicht-EU-Länder vertreten, die einen assoziierten Status haben (Boockmann, 1999, S.22).
9 Die Gewerkschaften sind zwei Mal mittelbares Mitglied im EGB, über den europäischen GA und über den nationalen Dachverband. Also ist die IG Metall über Europäischen Metallgewerkschaftsbund (EMB) und DGB im EGB vertreten (Müller-Jentsch, 1997, S.326).
10 Das bedeutet, daß der BDA und der BDI aus Deutschland beide Mitglied im UNICE sind.
4
Es gibt drei Verbandstypen im UNICE:
- Die reinen Dachverbände der Industrie (wie der BDI);
- Die Dachverbände mit wirtschafts- und sozialpolitischen Interessen 11 , die Einheitsverbände mit einer Doppelfunktion sind. Sie repräsentieren auch Interessen der nicht-industriellen Sektoren, wie Handel, Banken, Versicherungen, etc.
- Die tarif- und sozialpolitischen Spitzenverbände, die die gesamte Privatwirtschaft eines Landes umfassen (wie der BDA).
Zusätzlich sind zu einem geringen Anteil öffentliche Unternehmen in UNICE repräsentiert, da sie z.T. in den nationalen Verbänden vertreten sind (Breisig, 1993, S.582).
Die Mitgliedsverbände sind heterogen in ihren unterschiedlichen Organisationsstrukturen und Organisationsgraden 12 , ihren verschiedenen Interessen, ihren Ressourcen, Kompetenzen sowie in ihrer Autorität, ihre Mitglieder an ihre Entscheidungen zu binden. Weiterhin gibt UNICE an, unterfinanziert und mit 36 Mitarbeitern (1991) unterbesetzt zu sein (Ebbinghaus/Visser, 1994, S.249). Der Verband kann zwar ein politisches Verhandlungsmandat über eine qualifizierte Mehrheit erhalten, trotzdem wird Konsens in den Entscheidungen angestrebt 13 .
UNICE besitzt keine sektoralen Organisationen, die vergleichbar mit den Gewerkschaftsausschüssen des EGB wären. Die sektoralen Fachspitzenverbände sind aus historischen Gründen unabhängig von UNICE. Außerdem sieht die Arbeitgeberunion die sektoralen Interessen in ihren nationalen Dachverbänden vertreten. Durch diesen Umstand ist die Kommunikation zwischen horizontalen und sektoralen Verbänden gestört. Als Abhilfe wurde 1989 mit Hilfe der Kommission das European Employer Network (EEN) gegründet. Das EEN besteht als freiwillige Kooperation der Branchenverbände mit UNICE, wobei ein informeller Informations- und Erfahrungsaustausch ohne Einschnitte in die Kompetenzen der Verbände besteht (Keller/Sörries, 1998, S.717; Sörries, 1999, S. 71, Keller, 1997, S.99). Die Aufgaben und Ziele von UNICE bestehen in der Lobbyarbeit bei den EU-Institutionen, der Koordination und Information der Mitglieder, als Partner im Sozialdialog und in der Verbesserung der wirtschaftlichen Rahmenbedingungen, wobei die Traditionen sowie Verfahren der Staaten beibehalten und die Konkurrenzfähigkeit
11 wie z.B. die Confederation of British Industry (CBI), die Conseil National du Patronat Francais (CNPF), die Confederatione Generale del Industria Italiana (Confindustria)
12 Der Organisationsgrad der Arbeitgeberverbände streut von gering in GB bis hoch in D und Skandinavien (Ebbinghaus/Visser, 1994, S.248)
5
der Unternehmen erhöht werden sollen (Breisig, 1993, S.583; Keller/Sörries, 1998, S.718). Deswegen besteht die UNICE-Strategie in der Verhinderung von Kollektivvereinbarungen auf der europäischen Ebene; Vereinbarungen sollen subsidiär im nationalen bzw. im Branchen- oder Betriebsbereich gemacht werden. „UNICE vertritt vor allem Produktmarkt- und weniger Arbeitsmarktinteressen“ (Keller, 1997, S.16).
Der Centre Europeen des Entreprises Publiques (franz., CEEP) 14
Der CEEP ist die europäische branchenübergreifende Organisation der öffentlichen Unternehmen. Er wurde 1961 gegründet; vertreten sind Sektoren, wie Energie, Transport, Telekommunikation, z.T. auch der Finanz- und Industriebereich. Die Mitglieder kommen aus den EU-Ländern; Verbände aus den restlichen europäischen Staaten sind nur assoziiert. Die öffentlichen Firmen sind anders als bei den beiden anderen Organisationen direkt und nicht über nationale Verbände Mitglied des CEEP (Boockmann, 1999, S.23).
Der CEEP hat wie UNICE keine Branchenorganisationen und beide haben die gleichen Aufgaben und Ziele. Weiterhin hat CEEP einen geringeren politischen Einfluß auf der europäischen Ebene als UNICE und der EGB (CEEP, 1999;Keller/Sörries, 1998, S.717)
Der Soziale Dialog
Geschichte
Das erste Treffen des Sozialdialogs fand 1985 auf Einladung von Kommissionspräsident 15 Jaques Delors im Brüsseler Schloß Val Duchesse statt. Beim Sozialdialog kamen EGB, CEEP und UNICE zusammen, um freiwillige und unverbindliche Ver-handlungen über sozialpolitische Themen zu führen. Der Dialog sowie mehrere Arbeitsgruppen 16 wurden institutionalisiert, so daß bis Ende 1995 14 gemeinsame Stellungnahmen 17 von den Sozialpartnern verabschiedet wurden. „Diese Stellungnahme, die den Kanon der Gemeinsamkeiten erschöpfen, binden die Sozialpartner jedoch nicht in ihren zukünftigen Entscheidungen, ihre Bedeutung ist daher vor allem politisch-symbolischer, nicht hingegen praktischer Art“ (Keller, 1997, S.77). Dabei glich
13 Für Organisationsstruktur von UNICE s. Anhang A, A3
14 Für Organisationsstruktur von CEEP s. Anhang A, A4
15 Im Art.118b des EG-Vertrages bekam die Kommission den Auftrag den Sozialdialog zu fördern.
16 Arbeitsgruppenthemen: Makroökonomie, Neue Technologien und sozialer Dialog, Bildung/Ausbildung, Perspektiven des europäischen Arbeitsmarktes
17 Stellungnahmen s. Buda, Anhang 1, S.320; Jacobi, 1995, S.260f.
6
Arbeit zitieren:
Andreas Brand, 1999, Arbeitsbeziehungen in der Europäischen Union – Perspektiven von Tarifverhandlungen , München, GRIN Verlag GmbH
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