Seit ihren Anfängen auf Basis des Schumannplans zur EGKS hat die Europäische Union viele Schritte absolviert, um an ihren jetzigen Punkt anzugelangen. Anfänglich eine reine Gemeinschaft der schwerindustriellen Branchen zur Kontrolle der kriegsrelevanten Industrien (EGKS) musterte sie sich Schritt auf Schritt weiter in Richtung umfassender europäischer Wirtschaftsgemeinschaft, die eine Vielzahl von Themen behandelt und regelt, von Agrarwirtschaft über Finanzsysteme zur Zollunion, und in viele andere Politikbereiche hinein. Hierfür waren die römischen Verträge 1955 von entscheidender Bedeutung. Darin strebten die damals 6 Gründungsmitglieder eine Schaffung eines gemeinsamen Marktes mit freiem Personen-, Dienstleistungs- und Kapitalverkehr sowie die dafür notwendige Koordinierung und Harmonisierung unterschiedlicher Politiken an. Diese Grundidee ist mit den Maastrichter Verträgen, zum Beschluss der gemeinsamen Währungsreform, und dem Schengener Abkommen 1993, das nationale Grenzöffnungen zu einem europäischen Binnenraum vorsah, entscheidend vorangekommen, und hat die Situation der benachbarten Staaten in Europa deutlich verändert.
Der freie Waren-, Kapital- und Dienstleistungsverkehr ist eingerichtet, und nationale Sicherheitskontrollen wurden von den Grenzstationen abgezogen. Das bedeutet aber für Grenzregionen mehr, als nur einen Umbau der Sicherheits- und Kontrollmechanismen, es bedeutet auch, dass neue Aufgaben entstehen, die weder in territorialen noch in national-administrativen Grenzen zu lösen sind. Wirtschaftlich beispielsweise konkurrieren im weltweiten oder mindestens im innereuropäischen Wettbewerb um Wirtschaftsstandorte nicht mehr nur die Nationalstaaten, sondern auch innerstaatliche und kommunale Untergliederungen wie Länder, Provinzen, Regionen oder Städte. Die daraus entstehenden Verwaltungsanforderungen bzgl. Umweltschutz, Infrastruktur, etc. machen grenzüberschreitende Zusammenarbeit erforderlich und zunehmend relevant. Wo vor der Grenzöffnung die Nationalstaaten mit ihren Verwaltungen selbst international agierten, entstehen seit der Grenzöffnung verstärkt transnationale Kooperationen mit veränderten Akteuren.
Inhaltsverzeichnis
I. Einleitung
II. Hauptteil
1. Internationalität, Transnationalität, Supranationalität
2. Die transnationale Kooperation
2.1 Ein europäisches Phänomen?
2.2 Länder, Gemeinden und Gebietskörperschaften als neue Akteure auf EU-Ebene
2.2.1 Das Interreg III – Programm der EU
2.2.2 Von der transnationalen Kooperation zum transnationalem Recht – die Karlsruher Übereinkünfte 1997
2.3 Zwischenergebnis
3. Die EU – eine supranationale Rechtsgemeinschaft
3.1 Die Beteiligung der mitgliedstaatlichen Verwaltungen an der Gemeinschaftsrechtsetzung
3.2 Vorverhandlungen und Gemeinschaftsrechtsetzung
3.3 Umsetzung von Gemeinschaftsrecht
3.3.1 Transformation in nationales Recht
3.3.2 Der verwaltungsmäßige Vollzug von Gemeinschaftsrecht
3.4 Zwischenergebnis
III. Schluss
Zielsetzung und Themen der Arbeit
Die Arbeit untersucht den veränderten Einfluss- und Kompetenzbereich der bundesdeutschen Verwaltung im Kontext neuer transnationaler und supranationaler Strukturen innerhalb der Europäischen Union. Dabei steht die Frage im Mittelpunkt, wie nationale Verwaltungsinstanzen auf europäische Integrationsprozesse reagieren, welche neuen Rollen sie einnehmen und inwieweit sie durch transnationale Kooperationen sowie supranationales Recht in ihren Handlungsspielräumen beeinflusst werden.
- Analyse der Begriffe Internationalität, Transnationalität und Supranationalität
- Untersuchung transnationaler Kooperationsformen am Beispiel des Interreg-Programms
- Rolle von Regionen und Gebietskörperschaften als neue Akteure
- Die Beteiligung nationaler Verwaltungen an der europäischen Gemeinschaftsrechtsetzung
- Herausforderungen bei der Transformation und dem Vollzug von europäischem Recht
Auszug aus dem Buch
2.2.2 Von der transnationalen Kooperation zum transnationalem Recht - das „Karlsruher Übereinkommen“
Ein Novum transnationaler Kooperation stellt das „Karlsruher Übereinkommen“ vom 23. Januar 1996 (in Kraft getreten am 01.09.1997) dar. In Hinblick auf die wechselseitigen Vorteile der Regionen, dem Wunsch, die bewährte Politik guter Nachbarschaft sowie die Zusammenarbeit zwischen den Gebietskörperschaften zu fördern, wurden hier zum Ersten Mal ohne Verwaltungsunterstützung einer europäischen Ebene grenzüberschreitende Kooperationsformen in tragfähige Rechtsformen verdichtet, und eigene administrativen Einrichtungen für die transnationale Kooperation geschaffen.
Aus einer Form der überregionalen Zusammenarbeit hat sie ein Kern transnationalen Rechts entwickelt, bei dem nicht ausschließlich die Regierungen der beteiligten Nationalstaaten Frankreich, Luxemburg, Deutschland, Schweiz beteiligt waren, sondern vor Allem auch die betroffenen Regionen Departements, Kantone und Länder sowie verschiedene Gebietskörperschaften. Aus dem Rechtsabkommen resultierte eine eigene regionale Verwaltungsstruktur: die Verbandsverwaltung mit Vorsitzendem und Vertretern der Regionen, der im Falle der Bundesrepublik von den Ländern auch Hoheitsrechte übertragen werden können. (Art.3Abs3) Dieses eigeninitiative und selbstverwaltete sowie selbstfinanzierte Projekt transnationaler Kooperation zeigt auf, wie groß der Wunsch und auch der Bedarf nach Grenzüberwindung in Europa ist, und wie weit nationale Verwaltungen bereit sind, internationale Verwaltungsangelegenheiten an untere Instanzen abzugeben.
Zusammenfassung der Kapitel
I. Einleitung: Einführung in die historische Entwicklung der EU und die daraus resultierende Notwendigkeit, das Verhältnis nationaler Verwaltungen zu supranationalen Strukturen zu hinterfragen.
II. Hauptteil: Detaillierte Analyse der theoretischen Begriffe und der praktischen Umsetzung von transnationaler Kooperation und supranationaler Rechtssetzung in den Mitgliedstaaten.
III. Schluss: Zusammenfassender Kommentar über die künftige Rolle der deutschen Verwaltung in einem zunehmend integrierten Europa.
Schlüsselwörter
Europäische Union, Bundesdeutsche Verwaltung, Supranationalität, Transnationale Kooperation, Interreg, Gemeinschaftsrecht, Rechtsetzung, Transformation, Regionalentwicklung, Grenzregionen, Verwaltungsstruktur, Integration, Gebietskörperschaften, Kohäsionskräfte, Europäisierung
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in dieser Arbeit grundsätzlich?
Die Arbeit analysiert die veränderte Rolle der bundesdeutschen Verwaltung im Gefüge der europäischen Integration, insbesondere im Spannungsfeld zwischen transnationalen Kooperationen und supranationaler Rechtssetzung.
Was sind die zentralen Themenfelder?
Die zentralen Felder umfassen die Abgrenzung zwischen Internationalität, Transnationalität und Supranationalität, die Rolle regionaler Akteure sowie den Prozess der Umsetzung von europäischem Recht in die nationale Verwaltungspraxis.
Was ist das primäre Ziel der Untersuchung?
Das Ziel ist es, aufzuzeigen, wie sich die Kompetenzbereiche der Bundesregierung und lokaler Verwaltungsinstanzen im Verhältnis zu EU-Strukturen verschieben und ob nationale Verwaltungen im Integrationsprozess an Bedeutung verlieren.
Welche wissenschaftliche Methode wird verwendet?
Die Arbeit stützt sich auf eine verwaltungswissenschaftliche Analyse unter Einbeziehung empirischer Studien, Berichte zu Interreg-Programmen sowie relevanter Fachliteratur zur europäischen Integration.
Was wird im Hauptteil behandelt?
Der Hauptteil gliedert sich in die Definition theoretischer Begriffe, die Darstellung der transnationalen Kooperation (inkl. Interreg und Karlsruher Übereinkommen) sowie die Untersuchung der EU als supranationale Rechtsgemeinschaft inklusive der Rechtsetzung und Umsetzung.
Welche Schlüsselwörter charakterisieren die Arbeit?
Wichtige Begriffe sind Supranationalität, Transnationale Kooperation, Europäisierung, Verwaltungspraxis und Gemeinschaftsrecht.
Welche Bedeutung haben die "Karlsruher Übereinkünfte"?
Sie stellen ein Novum dar, da sie erstmals ohne direkte Unterstützung der europäischen Ebene grenzüberschreitende Kooperationen in tragfähige Rechtsformen verdichteten und eigene Verwaltungsstrukturen auf regionaler Ebene schufen.
Warum ist die Beteiligung nationaler Verwaltungen an der Rechtsetzung der EU essenziell?
Da der Kommission oft die persönlichen Ressourcen der nationalen Verwaltungen fehlen und die Umsetzung von Gesetzen in den Mitgliedstaaten ohne deren fachliche Expertise und Einbindung bereits während der Entwurfsphase kaum effizient möglich wäre.
- Arbeit zitieren
- Robert M. Schmid (Autor:in), 2003, Die neuen Aufgaben und Rollen der Bundesdeutschen Verwaltung zwischen transnationalen Programmen und supranationalem Recht in der EU, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/13583