Erziehungswissenschaftliche Fakultät der Universität zu Köln
Seminar für Sozialwissenschaften und ihre Didaktik
Umgang mit Jugendkriminalität -
Der Täter-Opfer-Ausgleich als Alternative zum Jugendgerichtsverfahren
Schriftliche Hausarbeit im Rahmen der Ersten Staatsprüfung
für das Lehramt für die Sekundarstufe I,
dem Staatlichen Prüfungsamt für Erste Staatsprüfungen für Lehrämter
an Schulen in Köln
vorgelegt von
Jasmin Brück
Bergisch Gladbach, August 2001
"Die Jugend liebt heutzutage den Luxus. Sie hat schlechte Manieren, verachtet Autorität, hat keinen Respekt für ältere Leute und plaudert, wo sie arbeiten sollte. Die Jungen widersprechen ihren Eltern, schwät-zen in der Gesellschaft, verschlingen bei Tisch die Süßspeisen, legen die Beine übereinander und tyrannisieren ihre Lehrer."
Sokrates
Danksagung
[...]
Inhaltsverzeichnis
0. Einleitung ... 4
Kapitel I
1. Theorie ... 6
1.1 Charakterisierung der besonderen Situation Jugendlicher ... 6
1.2 Definition von "Jugendkriminalität" aus der Perspektive des Strafrechts ... 7
1.3 Theorien zu den Ursachen von Kriminalität ... 7
1.4 Erfassung von abweichendem Verhalten durch Jugendkriminalität ... 10
1.5 Vorgehensweisen bei straffällig gewordenen Jugendlichen ... 13
1.5.1 Traditionelles Jugendstrafverfahren ... 13
1.5.2 Alternativen zum Jugendstrafverfahren ... 14
1.6 Umgang mit dem Täter-Opfer-Ausgleich (TOA) ... 15
1.6.1 Definition ... 15
1.6.2 Voraussetzungen ... 16
1.6.3 Ziele ... 17
1.6.3.1 Täterperspektive ... 17
1.6.3.2 Opferperspektive ... 18
1.6.4 Ablauf ... 19
1.6.5 Der TOA aus der Sicht der Justiz ... 20
Kapitel II
2. Der TOA am Beispiel des Kölner Projekts "WAAGE" ... 23
2.1 Vorstellung des Projekts ... 23
2.1.1 Finanzierung ... 24
2.1.2 Mitarbeiter ... 24
2.1.3 Ziele der Waage ... 24
2.1.4 Ablauf des TOA bei der Waage ... 25
2.2 Statistiken ... 27
2.2.1 Fallzahlen ... 27
2.2.2 Deliktstruktur ... 36
2.3 Erfolgsquoten ... 38
2.4 Merkmalzusammenhänge einzelner Fälle ... 40
2.4.1 Fallbeispiel I ... 40
2.4.2 Fallbeispiel II ... 42
2.4.3 Zusammenhänge ... 44
Kapitel III
3. Diskussion ... 49
3.1 Akzeptanz des TOAs in der Bundesrepublik Deutschland ... 49
3.2 Vergleich des TOAs und des Jugendgerichtsverfahrens ... 54
3.3 Diskussion der Sinnhaftigkeit des TOAs für Jugendliche und Heranwachsende ... 57
Kapitel IV
4. Fazit ... 60
5. Literatur, Tabellen und Abbildungen ... 62
5.1 Literaturverzeichnis ... 62
5.1.1 Bücher und Zeitschriften ... 62
5.1.2 Internetseiten ... 65
5.2 Tabellen- und Abbildungsverzeichnis ... 65
5.2.1 Tabellen ... 65
5.2.2 Abbildungen ... 65
0. Einleitung
Bedingt durch das Vorkommen von Straftaten durch Jugendliche und die daraus folgenden jugendstrafrechtlichen Prozesse (traditionelles Jugendstrafverfahren), die mit einer Vorbestrafung enden und somit die Entwicklung der Jugendlichen stören können, wurde in einigen europäischen Ländern (auch in der Bundesrepublik Deutschland) als Alternative bzw. Ergänzung die außergerichtliche Form des Täter- Opfer-Ausgleichs (TOA) entwickelt, wodurch das gerichtliche Verfahren verkürzt oder sogar eingestellt werden kann.
Die vorliegende Arbeit entstand aus der Motivation heraus, die Frage „Kann der TOA als Alternative zum Jugendgerichtsverfahren bestehen?“ zu klären. Dazu soll die Sinnhaftigkeit dieser außergerichtlichen Sanktionierung von jugendlichen Straftätern durch Beschreibung der Ziele und der Durchführung sowie durch Einblicke in die Praxis des seit 1986 in Köln bestehenden Projektes „Die Waage“ und einen Exkurs in die Praxis der gesamten BRD erörtert werden.
Die Aktualität des Themas „Jugendkriminalität“ wird durch die Präsenz in den Medien verdeutlicht. Als Beispiel wäre hier die ab 3. September 2001 auf dem Privatsender RTL ausgestrahlte Sendung „Das Jugendgericht“ zu nennen.
Wird in der vorliegenden Arbeit von Kindern, Jugendlichen und Heranwachsenden geredet, so werden diese Begriffe nach den gesetzlichen Vorgaben definiert.
Kinder sind „Personen unter 14 Jahren. Sie können nicht bestraft werden, wohl aber kann das Familiengericht Erziehungsmaßnahmen anordnen (u.a. Erziehungsbeistand, Sozialpädagogische Gruppenarbeit, Heimerziehung)“1
Jugendliche sind „Personen von 14 bis unter 18 Jahren. Ab 14 Jahren sind sie bedingt strafmündig; sie unterliegen dem Jugendstrafrecht, können also eine Jugendstrafe erhalten.“2
Heranwachsende sind „Personen von 18 bis unter 21 Jahren, die wie alle Erwachsenen unbedingt strafmündig sind. Es wird jedoch auf die individuelle Reife Rücksicht genommen, so dass im Zweifel das Jugendstrafrecht Anwendung findet.“3 Entspricht beispielsweise das kognitive Niveau eines 18-jährigen dem eines 16-jährigen, fällt der entsprechende Fall unter das Jugendstrafrecht. Weist der Heranwachsende jedoch die Reife eines Erwachsenen auf, wird er nach dem Erwachsenenstrafrecht sanktioniert.
Kapitel I
1. Theorie
In diesem Kapitel wird ein Überblick über die theoretischen Grundlagen für die Durchführung eines Täter-Opfer-Ausgleichs gegeben.
1.1 Charakterisierung der besonderen Situation Jugendlicher
Jugendliche werden bedingt durch unsere Gesellschaft sowohl positiv als auch negativ von vielen Seiten beeinflusst. Sie führen ein Leben in der häuslichen familiären Gemeinschaft und gleichzeitig in ihren Freundeskreisen, in der Schule oder in Vereinen.
Um sich in diesen besonders im außerfamiliären Bereich für sie neuen Situationen behaupten zu können, müssen sie Entscheidungen treffen, die ihnen oftmals abgenommen wurden, als sie noch Kinder waren. Dabei müssen sie ein Verhalten für oder gegen die Norm wählen, also sich an die Vorschriften zu halten oder gegen sie zu verstoßen.
Ob diese Entscheidungen mit den staatlichen Gesetzen und den gesellschaftlichen Normen vereinbar sind, wird durch viele Faktoren beeinflusst, wie zum Beispiel das Verhalten der Eltern oder der Freunde. Wird eine Entscheidung getroffen, die gegen die in der Bundesrepublik Deutschland geltenden Gesetze verstößt, so muss dieses durch die Jugendgerichte geahndet werden. Hierzu sind verschiedene Möglichkeiten, von erzieherischen Maßnahmen über den Täter-Opfer- Ausgleich bis hin zur Gerichtsverhandlung mit einer sich möglicherweise anschließenden Jugendstrafe, vorgesehen.
[...]
1 Landeskriminalamt NRW [Hrsg.], 1999, S. 3
2 Landeskriminalamt NRW [Hrsg.], 1999, S. 3
3 Landeskriminalamt NRW [Hrsg.], 1999, S. 3
Quote paper:
Jasmin Brück, 2001, Umgang mit Jugendkriminalität - Der Täter-Opfer-Ausgleich als Alternative zum Jugendgerichtsverfahren, Munich, GRIN Publishing GmbH
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