Inhaltsverzeichnis
I.) Einleitung 3
II.) Die Zensur auf reichspolitischer Ebene 4
II. 1. Der römische Einfluss 4
II. 2. Die Kaiserliche Bücherpolitik 6
III.) Die Zensur auf territorialer Ebene 8
III. 1. Die Kontrollorgane. 8
III. 2. Die Reichsstände 10
IV.) Schluss 14
Literaturverzeichnis. 16
2
I.) Einleitung
Diese Hausarbeit untersucht die im 16. Jh. stattfindende Ausbildung eines Systems staatlicher Zensur im „Heiligen Römischen Reich Deutscher Nation“. Die Thematik ist insofern von Bedeutung, da jenes System über zwei Jahrhunderte nahezu unverändert bestehen sollte und seine Entstehung Aufschluss über die macht- und interessenspezifische Gemengelage im Deutschen Reich des konfessionellen Zeitalters gibt. Die Ausformung der Zensur war geprägt von einer Vielzahl von Kompetenzstreitigkeiten zwischen den Instanzen von Römischer Kurie, Kaiser und Reichsständen, bedingt durch die föderative Struktur der deutschen Territorialstaaten. Aufgrund der zunehmenden Ausbreitung der Reformation und im Zuge des Machtzuwachses der Landesherren erfolgte zur Mitte des Jahrhunderts insgesamt ein Wandel der zensurpolitischen Zielsetzungen von der Verteidigung der Reinheit des katholischen Glaubens hin zur konsequenten Wahrung des Augsburger Religionsfriedens von 1555. Da die enge Verschlungenheit politischer und religiöser Interessen im 16. Jh. keine getrennte Behandlung von geistlicher und weltlicher Zensur zulässt, schreitet die Darstellung zur Veranschaulichung von den päpstlichen und kaiserlichen Verordnungen zu den Zensurinstanzen auf territorialer Ebene und damit zur tatsächlichen Zensurpraxis fort. Allerdings muss selbst eine solche Trennung aufgrund der oft fehlenden Abgrenzung der Zuständigkeitsbereiche der Zensurinstanzen zwangsläufig ungenau bleiben (s. z.B. den Fall Reuchlin, Kap. II.2.). Auch wenn die Erforschung der gegenreformatorischen kirchlichen Bücherpolitik in der Literatur laut Burkard bisher noch nicht ausreichend berücksichtigt wurde 1 , kann hier dennoch eine Sichtung des vorhandenen Materials vorgenommen werden. Auf diesem Gebiet ist hier nach wie vor Reusch hervorzuheben 2 , wohingegen sich die Erkenntnisse über die kaiserliche Bücherpolitik beträchtlich auf die Arbeiten Eisenhardts stützen 3 .
1 Vgl. Burkhard, Dominik: Repression und Prävention. Die kirchliche Bücherzensur in Deutschland (16-20. Jahrhundert), in: Wolf, Hubert (Hrsg.): Inquisition, Index, Zensur. Wissenskulturen der Neuzeit im Widerstreit (= Römische Inquisition und Indexkongregation 1), Paderborn 2001, S. 318-319.
2 Reusch, Franz Heinrich: Der Index der verbotenen Bücher. Ein Beitrag zur Kirchen- und Literaturgeschichte, Band 1, Bonn 1883 [Ndr. Aalen 1967].
3 Eisenhardt, Ulrich: Die kaiserliche Aufsicht über Buchdruck, Buchhandel und Presse im Heiligen Römischen Reich Deutscher Nation (1496-1806). Ein Beitrag zur Geschichte der Bücher- und Pressezensur (= Studien und Quellen zur Geschichte des deutschen Verfassungsrechts. Reihe A: Studien 3), Karlsruhe 1970; Ders: Staatliche und kirchliche Einflußnahmen auf den deutschen Buchhandel im 16. Jh., in: Göpfert, Herbert G. u.a. (Hrsg.): Beiträge zur Geschichte des Buchwesens im konfessionellen Zeitalter (Wolfenbütteler Schriften zur Geschichte des Buchwesens 11), Wolfenbüttel 1985.
3
II.) Die Zensur auf reichspolitischer Ebene
II. 1. Der römische Einfluss
Seit die Kirche von Kaiser Konstantin im 4. Jh. zur staatserhaltenden Macht erklärt worden war, forderte sie vielfach die Hilfe des Staates zur Unterdrückung häretischer Schriften und ihrer Urheber. Anknüpfend an heidnische Vorbilder, führt die Tradition einer Gesetzgebung von Kirche und christlichen Staaten zur Verfolgung unliebsamer Schriften geradewegs zur mittelalterlichen Inquisition und den mit ihr verbundenen Ketzerprozessen 4 . Die Erfindung des Buchdrucks verstärkte innerhalb der Römischen Kurie den Wunsch nach einer schärferen Beaufsichtigung des Buchwesens. So forderte Alexander VI. 1501 in seiner Bulle „Inter multiplices“ von den Erzbischöfen, Vicaren und Officialen in den Kirchenprovinzen Köln, Mainz, Trier und Magdeburg, zusätzlich zur repressiven Zensur, d.h. nachträglichen Konfiszierung und Verbrennung kirchenkritischer Schriften, eine Präventivzensur der zu druckenden Bücher durchzuführen. Bei Widerstand drohten Buchhändlern und -druckern schwere Strafen wie die Exkommunikation. Mit der Bulle „Inter solicitudines“ dehnte Leo X. 1515 die Bestimmungen auf die Gesamtkirche aus 5 .
Die ersten päpstlichen Erlasse gegen die Schriften Luthers stammen aus dem Jahr 1520. Der Papst forderte vom Kaiser die strenge Verfolgung der Lutheraner und die öffentliche Verbrennung ihrer Schriften. Um seine Vorstellungen durchzusetzen, schickte er neben dem Nuntius Carracciolo den Theologen Aleander in besonderem Auftrag an den Hof Karls V. 6 . Martin Luther und seine Anhänger wurden ab 1524 in der Bulle „In coena Domini“ genannt, die seit 1364 jährlich die Namen der Exkommunizierten bekanntgab, aber außerhalb Italiens wohl nur wenig Beachtung fand 7 . 1549 verbot ein auf einer Kölner Provinzialsynode erlassener deutscher Bücherkatalog die Schriften protestantischer Theologen wie Luther, Melanchton und Calvin. Jedoch wurden die ersten Römischen Indices verbotener Bücher erst erlassen, als die Reformation sich bereits faktisch ausgebreitet hatte und im Augsburger Religionsfrieden von 1555 reichsrechtlich abgesichert war 8 . 1558 erschien ein von Paul IV. und der 1542 gegründeten Hl. Römischen und Universalen Inquisition erarbeiteter Index mit
4 Vgl. Speyer, Wolfgang: Büchervernichtung und Zensur des Geistes bei Heiden, Juden und Christen (=Bibliothek des Buchwesens 7), Stuttgart 1981, S. 122.
5 Vgl. Reusch: Index, S. 53-56.
6 Vgl. Eisenhardt: Aufsicht, S. 25.
7 Vgl. Reusch, Index, S. 71-73.
8 Vgl. Eisenhardt: Einflussnahmen, S. 298.
4
mehr als tausend Verboten vornehmlich reformierter Autoren und Werke sowie einer Liste geächteter Buchdrucker. Die Veröffentlichung erfolgte zunächst per Anschlag an den Türen der Peterskirche und des Inquisitionspalastes am Campo dei Fiori. Anweisungen zur Durchsetzung des Index außerhalb Italiens wurden an lokale Inquisitoren, Bischöfe und Ordensobere geschickt 9 . In der dem Index vorstehenden Bulle wurde das Lesen oder der Besitz ketzerischer Bücher zur Todsünde erklärt, die mit der Strafe der Exkommunikation bestraft werden sollte 10 . In der Regel handelte es sich um die Excommunicatio Maior, die den Betroffenen nicht nur von Sakramenten und kirchlichen Ämtern ausschloss, sondern auch von öffentlichen Gottesdiensten, dem kirchlichen Begräbnis usw.. Sie erfolgte latae sententiae, d.h. bei einer Überschreitung verfiel man ihr von selbst, ohne dass es eines Urteils bedurfte 11 . Im 16. Jh. erschienen noch zwei weitere Indices: Der sogenannte tridentinische Index von 1564 und der Index Clemens VIII. 1596, beide in erster Linie antiprotestantische Kataloge 12 . 1571 gründete Pius V. zudem die Indexkongregation als eine eigens mit der Kontrolle des Buchwesens und der Erarbeitung neuer Indices betraute Kommission von Kardinälen 13 . Insbesondere der gegenüber demjenigen Pauls IV. leicht abgemilderte Trienter Index erlangte Bedeutung für die Handhabung der Zenurbestimmungen im Reich. Der „Index Librorum Prohibitorum“ bildete die Grundlage für alle Indizierungen in den katholischen Landesteilen 14 . Dennoch blieb seine Wirkung hinter dem päpstlichen Anspruch zurück. Auf verschiedenen Diözesansynoden wurde zwar seine Beachtung eingeschärft, doch klagte Gregor XIII. 1576 bei Erzherzog Ferdinand über die ungenierte Rezeption ketzerischer Bücher in Freiburg und Constanz 15 . Die Aussage Reuschs, „Seit dem Augsburger Religionsfrieden (1555) konnte von einer Durchführung der päpstlichen Bücherverbote nur noch in katholischen Territorien die Rede sein“ 16 , muss differenziert werden: In einigen Fällen ist bekannt, dass kaiserliche Behörden die Beschlüsse des Konzils in Verbindung mit dem Reichsrecht anwandten oder sogar Maßnahmen allein darauf stützten. Mit dem Amt des apostolischen Bücherkommissars in Frankfurt besaß der Heilige Stuhl wichtigen Einfluss an
9 Vgl. De Bujanda, Jesús Martínez: Die verschiedenen Epochen des Index (1550-1615), in: Wolf (Hrsg.): Inquisition, S. 215-216.
10 Vgl. Reusch: Index, S. 322-323.
11 Vgl. Ebd., S. 74.
12 Vgl. Schwedt, Herman H.: Der römische Index der verbotenen Bücher, in: Historisches Jahrbuch 107 (1987), S. 301-302.
13 Vgl. Ebd.: S. 306.
14 Vgl. Wittmann, Reinhard: Geschichte des deutschen Buchhandels, München 1991, S. 53.
15 Vgl. Reusch: Index, S. 344.
16 Ebd., S. 82-83.
5
Arbeit zitieren:
Malte Sachsse, 2006, Die Institutionalisierung der Zensur im Heiligen Römischen Reich Deutscher Nation im 16. Jahrhundert, München, GRIN Verlag GmbH
Dieser Text kann über folgende URL aufgerufen und zitiert werden:
Einbetten
DOI
Was ist die Taufe nach Calvins und Luthers Taufliturgie?
Theologie - Systematische Theologie
Hausarbeit (Hauptseminar), 29 Seiten
Bewertung des State-Of-The-Art webbasierter Content Management Systeme...
Informatik - Angewandte Informatik
Studienarbeit, 79 Seiten
Sachsen im augusteischen Zeitalter
Geschichte - Weltgeschichte - Frühgeschichte, Antike
Facharbeit (Schule), 15 Seiten
Zu: Paul Gerhardts "O Haupt voll Blut und Wunden"
Theologie - Historische Theologie, Kirchengeschichte
Hausarbeit (Hauptseminar), 20 Seiten
Narrative Muster in der 'Historia von D. Johann Fausten'
Germanistik - Ältere Deutsche Literatur, Mediävistik
Hausarbeit, 17 Seiten
Die Lieder Martin Luthers und ihre theologische Bedeutung
Theologie - Systematische Theologie
Seminararbeit, 37 Seiten
Die Veränderung der Rezeption Bach'scher Musik seit dem Bachfest 2...
Hausarbeit (Hauptseminar), 16 Seiten
Auswahl und Interpretation eines lutherischen Gemeindeliedes: "Vo...
Germanistik - Ältere Deutsche Literatur, Mediävistik
Seminararbeit, 11 Seiten
Solon, Lastenabschüttlung (Seisachtheia) und Politeia
Geschichte - Weltgeschichte - Frühgeschichte, Antike
Hausarbeit (Hauptseminar), 32 Seiten
Der mittelalterliche Totentanz (Unter besonderer Berücksichtigung des ...
Geschichte Europa - and. Länder - Mittelalter, Frühe Neuzeit
Seminararbeit, 22 Seiten
Die Einführung der Zweiten Reformation in den Städten Anhalts
Geschichte Europa - and. Länder - Mittelalter, Frühe Neuzeit
Seminararbeit, 23 Seiten
Typisch Mann? Typisch Frau? - Geschlecht und soziale Rolle
Pädagogik - Pädagogische Soziologie
Hausarbeit, 38 Seiten
Die frohe Botschaft in Luthers Liederdichtung. Didaktisch reflektiert ...
Theologie - Didaktik, Religionspädagogik
Examensarbeit, 53 Seiten
"Wie man allenthalben die Schulen gehen lesst ..."
Martin Luthers Ratsherrenschri...
Pädagogik - Geschichte der Päd.
Hausarbeit (Hauptseminar), 32 Seiten
Johann Jacob Moser: Der Reichsjurist und die konfessionelle Situation ...
Geschichte Europa - and. Länder - Mittelalter, Frühe Neuzeit
Hausarbeit (Hauptseminar), 25 Seiten
Malte Sachsse's Text Die Institutionalisierung der Zensur im Heiligen Römischen Reich Deutscher Nation im 16. Jahrhundert ist nun auf dem Buchmarkt erhältlich
Malte Sachsse hat den Text Die Institutionalisierung der Zensur im Heiligen Römischen Reich Deutscher Nation im 16. Jahrhundert veröffentlicht
Malte Sachsse hat einen neuen Text hochgeladen
Das Heilige Römische Reich Deutscher Nation
Vom Ende des Mittelalters bis ...
Barbara Stollberg-Rilinger
Die Goldene Bulle von 1356 - das vornehmste Verfassungsgesetz des Heil...
650 Jahre nach der Verabschied...
Dietmar Lutz
Das heilige Römische Reich Deutscher Nation; Canossa - die Entzauberun...
Fachbereich: Geschichte / Mitt...
Stefan Weinfurter
0 Kommentare