1. Einleitung
In der vorliegenden Hausarbeit soll der Frage nachgegangen werden, ob es eine gemeinsame Nahostpolitik der Europäischen Union gibt, und wenn ja, wie sich diese äußert und welchen Prämissen sie folgt. Anschließend soll versucht werden, die gesammelten Erkenntnisse anhand theoretischer Modelle - hier bietet sich der (rationalistische) Institutionalismus an - zu untermauern und zu erklären. Insgesamt gliedert sich die Arbeit also in zwei große Abschnitte, einen faktischdeskriptiven und einen theoretisch-analytischen. Der faktisch-deskriptive Teil gliedert sich in fünf weitere Abschnitte und bildet damit den Schwerpunkt der Arbeit. In ihnen sollen die Gründe sowie anschließend die Akteure und die verschiedenen Ausprägungen einer gemeinsamen EU-Nahostpolitik identifiziert werden. Im Einzelnen widmen sich diese Kapitel der Euro-Mediterranen-Partnerschaft (EMP), der Europäischen Nachbarschaftspolitik (ENP) sowie der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik (GASP) und dem Nahostquartett.
Im theoretisch-analytischen Teil sollen die gesammelten Erkenntnisse anhand des rationalistischen Institutionalismus erklärt und begründet werden. Zu diesem Zweck soll zuerst das Grundmodell dieser Theorie dargelegt werden, um sie daraufhin auf die EU-Nahostpolitik der jüngeren Vergangenheit anzuwenden; Hierbei möchte ich mich auf die Grundhypothesen konzentrieren, da eine detaillierte Analyse dieser sehr umfassenden Frage den Rahmen dieser Arbeit sprengen würde. Die Ausführungen dieser Arbeit stützen sich schwerpunktmäßig auf den Sammelband von Volker Perthes „Deutsche Nahostpolitik: Interessen und Optionen“ sowie im theoretischen Teil auf den Institutionalismus nach Robert Keohane, beschrieben in “Neoliberal Institutionalism. A Perspective on World Polititcs”.
2. Präambel: Definition des Begriffs „Nahost“
Zum Einstieg in diese Hausarbeit soll vorab kurz eine Klärung des Begriffs „Nahost“ erfolgen, da er oftmals schwammig und unreflektiert gebraucht wird und eine Reihe von Ausdrücken, wie mittlerer Osten, Maghreb, Nahost, vorderer Orient, für diese Weltregion parallel existieren, ohne klar eingrenzbar zu sein. Wenn in dieser Arbeit im weiteren Verlauf vom Nahen Osten die Rede ist, so ist damit im Kern der Raum Israel, Palästina, Libanon, Syrien und Ägypten gemeint. Im weiteren Sinne ist jedoch noch eine ganze Reihe anderer Länder hinzuzurechnen, so dass die Nahost-Region von Algerien über Jordanien bis hin zur Türkei reicht.
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3. Warum sollte es überhaupt so etwas wie eine gemeinsame EU-Nahostpolitik
geben?
Zuallererst stellt sich die Frage, welche Motive es für eine gemeinsame Außenpolitik der EU im Nahen Osten gibt, welche gemeinsamen Interessen ein Engagement motivieren und erfordern. Als erster Punkt ist hier die geographische Nähe zum Nahen Osten zu nennen, die vor allem sogenannte weiche Sicherheitsrisiken mit sich bringt. Das bedeutet, dass keine direkte militärische Bedrohung ausgeht. Stattdessen existieren Probleme durch Drogenschmuggel, organisierte Kriminalität,
Menschenhandel bzw illegale Migration. Speziell für die Region des Nahen Ostens kommt noch die Gefahr des Exports von Terrorismus, aber auch die Gefahr des Exports regionaler Konflikte hinzu. Als Beispiel seien hier die Austragung des inneralgerischen Konflikts in Frankreich oder auch die wieder hochaktuelle Austragung des türkisch-kurdischen Konflikts in Deutschland genannt (vgl. Perthes 2001, S.74). Aus sicherheitspolitischer Sicht gibt es also ein massives Interesse an einer Stabilisierung der Region. Dieses Stabilisierungsinteresse besteht allerdings auch aufgrund der wirtschaftlichen Bedeutung der Nahost-Region. Die Europäische Union ist der wichtigste wirtschaftliche Partner der meisten Staaten des Nahen Ostens (vgl. Perthes 2001, S.48). Die EU hat jedoch auch umgekehrt ein erhebliches Interesse an einem gesicherten Ressourcentransfer. An erster Stelle ist hier Erdöl zu nennen. Zwischen den beiden Hauptinteressen, dem sicherheitspolitischen und dem wirtschaftlichen, besteht überdies eine Verbindung. Wendet man einen weitgefassten Sicherheitsbegriff an, kann man wirtschaftliche Probleme beziehungsweise Armut als eine Ursache für Unsicherheit beziehungsweise Instabilität sehen, was umgekehrt bedeutet, dass Armutsbekämpfung wiederum Sicherheitsgewinne mit sich bringt. Die Europäische Sicherheitsstrategie, die 2003 veröffentlicht wurde, stellt zudem eine umgekehrte Verbindung zwischen den beiden Aspekten her. Sie besagt: „Sicherheit ist die wichtigste Voraussetzung für Entwicklung.“ (Europäische Sicherheitsstrategie S.13, http://www.consilium.europa.eu/uedocs/cmsUpload/031208ESSIIDE.pdf). Insgesamt lässt sich in jedem Fall konstatieren, dass die EU aus verschiedenen Gründen ein großes Interesse an einer Stabilisierung des Nahen Ostens hat. Nachdem sich dieses Stabilisierungsinteresse der EU ausmachen ließ, stellt sich die Frage, wie sich die Nahostpolitik der EU gestaltet, um dieses Interesse verfolgen zu können. Dazu sollen in den folgenden Kapiteln die einzelnen Ausprägungen dieser Nahostpolitik beleuchtet werden.
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4. Wie sehen die verschiedenen Ausprägungen der EU-Nahostpolitik aus?
4.1 Die Euro-Mediterrane Partnerschaft (EMP)
Die Euro-Mediterrane Partnerschaft (EMP) wurde im Jahre 1995 auf der Grundlage der Beschlüsse des Europäischen Rates von Korfu, der im Juli des Jahres 1994 stattfand, des Europäischen Rates von Essen, der im Dezember desselben Jahres abgehalten wurde und des Europäischen Rates von Cannes, der im Juli 1995 tagte, ins Leben gerufen. Die Initiative zur Gründung der EMP, die nach dem Ort ihrer Entstehung auch als Barcelona-Prozess geläufig ist, ging von einer Koalition nationaler und supranationaler Organe aus: Die Europäische Kommission, das Europäische Parlament und einige südliche EU-Staaten schlossen sich zusammen, um weniger interessierte, da geographisch vermeintlich weniger betroffene nördliche EU-Staaten von einem regionalen Mittelmeerprojekt zu überzeugen. Die Motivation zur Gründung eines solchen Projekts wurde sowohl durch exogene als auch durch endogene Faktoren bedingt. Als exogene Faktoren sind in erster Linie die zuvor ausgeführten wirtschaftlichen und sicherheitspolitischen Interessen zu nennen. Doch auch EU-intern war ein solches Projekt von großer Bedeutung. Nach der EU-Norderweiterung des Jahres 1995, in deren Rahmen Schweden und Finnland beigetreten waren, und einem gesteigerten EU-Engagement in Osteuropa nach Ende des Kalten Krieges, das bekanntlich im Jahre 2004 in einen Beitritt der ehemaligen Ostblockstaaten Estland, Lettland, Polen, Tschechien, Slowenien, Slowakei, Litauen und Ungarn mündete, fürchteten einige südliche EU-Staaten ihre Marginalisierung. Aus diesem Grund knüpften sie ihre Zustimmung für das Osteuropa-Engagement an die Zusage für einen adäquaten Einsatz im Mittelmeerraum (vgl Jünemann 2000, S.4). Somit stand der Gründung der größten europäischen Initiative gegenüber einer außereuropäischen Weltregion, der EMP, nichts mehr im Wege. Die Mitgliedstaaten im außereuropäischen Raum sind Ägypten, Algerien, Israel, Jordanien, Libanon, Marokko, Syrien, Tunesien, Türkei sowie die Palästinensergebiete. Libyen und Mauretanien haben einen Beobachterstatus inne.
Das Ziel der EMP ist in Analogie zur EU-Architektur als „Raums der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts“ (vgl. http://europa.eu/scadplus/leg/de/lvb/e22111.htm) die Schaffung einer Zone des Friedens, der Stabilität und des Wohlstands sowie die Schaffung einer Freihandelszone im Mittelmeerraum bis zum Jahr 2010. (vgl. Asseburg 2005, S.1) Zudem soll Good Governance, sprich Transparenz, Korruptionsbekämpfung, Rechtstaatlichkeit, Demokratie, Menschenrechte und
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gesellschaftlicher Pluralismus gefördert werden. Good Governance soll insbesondere mittels der sogenannten Governance Facility gestärkt werden, einem Instrument, mit dem diejenigen Länder finanziell belohnt werden sollen, die Fortschritte bei politischen Reformen vorweisen können (vgl. Asseburg 2005, S.3). Schon hier wird ein Zielkonflikt zwischen den beiden Hauptinteressen der EU offenbar, der Stabilität und der Good Governance in der Region: Repressive Regime verkaufen ihre Maßnahmen als stabilitätsnotwendig oder behaupten, dass nur sie allein für Stabilität im jeweiligen Land sorgen können und arbeiten somit der Förderung von Good Governance entgegen (vgl. Perthes 2001, S.78). Nichtsdestotrotz beinhaltet die EMP zur Erreichung dieser Ziele zwei Instrumente, nämlich bi- als auch multilaterale Ansätze der Zusammenarbeit.
Im Rahmen bilateraler Asoziierungsabkommen, die jeweils zwischen der Europäischen Union und einem Partnerland geschlossen werden, werden individuelle Schwerpunkte der Zusammenarbeit festgelegt. 90% des MEDA-Budgets, des Finanzierungsinstrumentariums für die Implementierung der EMP, fließen in diese bilateralen Abkommen (vgl. Jünemann 2000, S.7). Das zweite Instrument sind multilaterale Ansätze im sogenannten Barcelona-Prozess. Dieser Barcelona-Prozess ist so strukturiert, dass die Partnerschaft in drei sogenannte Körbe unterteilt ist, einen politisch/sicherheitspolitischen, einen ökonomisch/finanziellen und einen
gesellschaftlich/kulturellen. Zuallererst sollte positiv hervorgehoben werden, „daß die EMP das einzige Forum (neben den Vereinten Nationen) ist, in dem die Konfliktparteien in Nahost an einem Tisch sitzen [...]. Dies allein ist schon eine wichtige Errungenschaft“ (Asseburg 2005, S.2). Dieser Teil der EMP trägt jedoch einige Strukturmerkmale, die zugleich die Hauptprobleme dieses Mittelmeerprojekts begründen, wobei anzumerken ist, dass diese Körbestruktur auch die eigene Struktur der EU widerspiegelt, da im Rahmen dieser drei Körbe ein multilateraler Mehrebenenprozess stattfindet, zu dem regelmäßig die verschiedensten Akteure beitragen: Gruppen hoher Beamter, regelmäßige Außen- und Fachministertreffen, aber auch Nichtregierungsorganisationen (NGOs) und andere gesellschaftliche Gruppen. Als Beispiele seien hier Seminare über nationale Gesetze zum Terrorismus, die im Rahmen des sicherheitspolitischen Korbes stattfinden, Handelsministerkonferenzen, die im wirtschaftlichen Korb angesiedelt sind, und schließlich auch Parlamentarierinnentreffen im Rahmen der gesellschaftlichen Kooperation (vgl. Perthes 2001, S.71) genannt.
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Arbeit zitieren:
Alkimos Sartoros, 2007, Die Nahostpolitik der Europäischen Union, München, GRIN Verlag GmbH
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