Die Adelskritik der Aufklärer : eine kontrastive Untersuchung der Adelskonzepte von Montesquieu und Kant


Hausarbeit (Hauptseminar), 2002

31 Seiten, Note: 12/15


Leseprobe


I n den letzten Jahren wurde die bis dahin vernachlässigte Forschung[1] im Bereich der deutschen Adelsgeschichte vor allem bezüglich der Reformdiskussion durch Veröffentlichungen von Heinz Reif[2], Dieter Langewiesche[3] und nicht zuletzt von Elisabeth Fehrenbach[4] voran gebracht. Wie Heinz Reif feststellt, standen jene Historiker, welche „mit starken Thesen die `Feudalisierung´ des Bürgertums und die bleibende gesellschaftlich-politische Dominanz des Adels über 1933“ vertraten, den marxistischen Historikern gegenüber, welche „eine zunehmende `Verbürgerlichung´ des Adels“ in den Entwicklungen des 19. Jahrhunderts zu erkennen meinten. Doch war für beide Interpretationen vor allem „der ostelbische, altpreußische Adel die Folie“[5]. Auch wurde die „beeindruckende Selbstbehauptung des deutschen Adels im 19. und frühen 20. Jahrhundert“[6] stark betont. Nachdem der Fokus bis dahin im allgemeinen auf die preußischen Junker ausgerichtet war, wurde eine Korrektur der Betrachtungsweise vorgenommen: die Verschiedenheit der Adelsgruppen sowie die regionalen Unterschiede werden in neueren Arbeiten berücksichtigt[7].

In der wissenschaftlichen Diskussion werden Fragen nach der „Entwicklung vom Herrschaftsstand zur staatlichen Funktionselite“, nach „der sozialen Öffnung des Adels zum Bürgertum, nach adelig-bürgerlichen Elitenkompromissen, -bündnissen und –fusionen“ gestellt und eine mögliche „Aristokratisierung des Bürgertums und/oder eine Verbürgerlichung des Adels“ untersucht[8].

Drei Perspektivkorrekturen wurden im Rahmen des Forschungsprojekts „Elitenwandel in der gesellschaftlichen Modernisierung“[9] erarbeitet: zum einen soll die Adelsgeschichte als Geschichte des Adels in seiner Beziehung zum Bürgertum untersucht werden, da Adel und Bürgertum gemeinsam die Machtstrukturen verändert haben. Das Verhältnis, so Reif, sei aber noch näher zu bestimmen. Zum andern sollen nicht mehr die Gegenüberstellung von „Verbürgerlichung“ des Adels und „Feudalisierung“ des Bürgertums, nicht mehr „Verschmelzung“, „Einbürgerung“ oder „Selbstbehauptung“ als Konzepte verwendet werden, sondern das Agieren von adligen und bürgerlichen Gruppen „neben-, mit-, und gegeneinander“[10]. Schließlich müsse untersucht werden, welche Vorschläge es von Seiten des Adels und von Seiten des Bürgertums zur Bildung einer neuen Elite gab, was als „Kontaktform“, was als Konsens entwickelt, was angeboten wurde und was die Gründe für das Scheitern dieser Konzepte der Elitenbildung waren.

Ein unterstützender Aspekt für das „Obenbleiben“ des Adels, so Reif, ist zum einen die Unmöglichkeit der kurzfristigen Auflösung einer „nahezu tausendjährigen Adelsformation“[11]. Andererseits hat der deutsche Adel einen anderen Stand als z.B. der französische, denn „das Odium, das nach Alexis de Tocqueville so schwer auf dem Adel im vorrevolutionären Frankreich lastete, Reichtum und Privilegien ohne Verdienst für die Allgemeinheit, traf ihn kaum“[12].

Langewiesche unterstellt der bürgerlichen Adelskritik einen nicht näher bestimmten Anteil an der Selbstbehauptung des Adels in Deutschland. „Wer die Gebrechen des zeitgenössischen Adels diskutierte,“ so Langewiesche, „stellte direkt oder unausgesprochen zugleich Überlegungen an, welche Position der Adel behaupten könnte und was dazu nötig sei. Adelskritik barg also Vorschläge zur Adelsreform“[13]. Im Ergebnis seiner Untersuchungen von Enzyklopädien und Lexika sieht er die Adelskritik eher als eine auf eine „mehr oder weniger schonende Adelsreform“ hinauslaufende Forderung[14].

Auf die Frage, wie der Adel seine ehemalige Stellung in der Ständegesellschaft verlor, gibt Reif die Antwort, daß „Säkularisierung und Verwissenschaftlichung der Weltdeutung“ „die Aura des Adels“ auflösten und „die Bedeutung adliger Formkultur, das Ideal der autonomen adligen Persönlichkeit“ auslöschten[15]. Nun muß gefragt werden, ob und, wenn ja, wie vor allem die „Verwissenschaftlichung der Weltdeutung“ in der Adelskritik der Aufklärung ihren Ausdruck findet.

Neuere Forschungen haben dazu beigetragen, daß Staat und liberale Bewegung als Triebfedern der Entmachtung des deutschen Adels, zumindest in den Rheinbundstaaten und Südwestdeutschland, gesehen werden, während die dortigen „Grenzen staatlicher Funktionalisierung und gesellschaftlicher Einbürgerung des Adels“ durch E. Fehrenbach deutlicher herausgestellt wurden[16]. Inwiefern ein Bezug zwischen Aufklärern und Liberalen im Bereich der Adelskritik zu erkennen ist, kann in dieser Arbeit nur am Rande betrachtet werden. Der Arbeit ist ein thematischer Rahmen gesetzt, der vor dem Beginn des 19. Jahrhunderts einzuordnen ist. Doch kann die Aufklärung, zumindest im letzten Drittel des 18. Jahrhunderts als ein Hintergrund oder Grundstein der späteren Forderungen nach Abschaffung oder Reform des Adels betrachtet werden. Die Aufklärung brachte, was die Forderung einer Adelsreform betrifft, einen Stein ins rollen, der noch in der Restaurationszeit, in der Zeit des Vormärz, der Revolution von 1848 und danach Diskussionsthema blieb. Stellt man die Frage nach den Verlusten, die das „Obenbleiben“ des Adels mit sich brachte[17], so muß man ebenso, um die Antwort zu relativieren, die Frage nach den Forderungen stellen, die vor dem Beginn des 19. Jahrhunderts von Seiten der immer mehr an Selbstbewußtsein gewinnenden Bürgerschicht ebenso wie von Angehörigen des Adels erhoben wurden, als die Aufklärung die Geister „erhellte“ und ihnen die Idee der Freiheit und Gleichheit aller Menschen brachte, der die Existenz eines privilegierten Adels aus heutiger Sicht grundsätzlich widerspricht.

Doch zur Mitte des 18. Jahrhunderts wurde dies noch mit anderen Augen betrachtet. In seinem 1748 veröffentlichten Werk „De L’Esprit des Lois“ stellte Montesquieu seine Vorstellungen bezüglich des Adels vor. Dieses Werk hatte einen großen Bekanntheitsgrad[18] in Frankreich und Deutschland, doch kann hier nicht auf die Frage eingegangen werden, inwieweit diese Vorstellungen von anderen aufklärerischen Köpfen in Frankreich aufgenommen und akzeptiert oder abgelehnt wurde.

Montesquieu, der selbst dem Adel angehörte, ist ein Anhänger der Monarchie. Sein Ausspruch „point de monarque, point de noblesse; point de noblesse, point de monarque“[19] war weitverbreitet und wurde oft zitiert, dennoch stellt sich die Frage, was hinter diesem Satz steht, also wie Montesquieu diese oben dargestellte Beziehung begründet und welcher Natur sie ist. Ebenso stellt sich die für diese Arbeit besonders interessante Frage, was Montesquieu mit „noblesse“ meint und welche Funktion sie in Staat und /oder Gesellschaft inne haben soll.

Montesquieus Esprit des Lois ist u. a. eine Adelsapologie. Für ihn stand fest, daß die eingeschränkte Monarchie die beste Regierungsform sei, in welcher der Adel eine wichtige Rolle spiele[20]. Am deutlichsten wird dies im folgenden Zitat: „L’honneur étant le principe de ce gouvernement [ monarchique ], les lois doivent s’y rapporter. Il faut qu’elles y travaillent à soutenir cette noblesse, dont l’honneur est, pour ainsi dire l’enfant et le père.“[21]

Montesquieu arbeitet hier mit adelstypischem Vokabular: Ehre und Familie, als moralische Werte des Adels, stehen in einer äußert geschickt formulierten Beziehung zueinander.

Eine Lobrede auf den Adel und dessen Tugend ist in Kapitel 6 des zwanzigsten Buches zu finden. Der Adel habe, so ist an dieser Stelle zu lesen, zum Ruhm Frankreichs („gloire de ce royaume“) einen wesentlichen Anteil beigetragen. Hier ist auch eine typische Unterscheidung von „noblesse de robe“ und „noblesse d’épée“ zu finden, beide mit denselben Privilegien ausgestattet, auf die im einzelnen noch eingegangen werden soll. Doch habe der „Robenadel“ nicht den „Glanz“ und sei, nach Montesquieu, nicht so distinguiert und edel, wie der Kriegs- bzw. Schwertadel.[22] Der französische Schwertadel war älter als der „Robenadel“ und fühlte sich von daher immer höherstehend. Auch Montesquieu situiert die „noblesse de robe“ als zwischen dem Schwertadel und dem Volk stehend.[23] Tatsächlich ist die Unterscheidung

aus den Aufgaben hervorgegangen, die der Adel noch im 17. Jahrhundert inne hatte: Ähnlich wie in Deutschland gab es auch in Frankreich einen Kriegs- und einen Amtsadel. Die „noblesse de robe“ war vor allem aus dem Kauf nobilitierender Ämter hervorgegangen[24], bildete also eine neuere Adelsschicht, der die militärische Legitimation fehlte, weshalb ihr Montesquieu wohl auch das „brillant“ des Schwertadels abspricht. Denn die dem Schwertadel eigenen Kriterien für Adel waren Ehre, Tugend und Militärische Leistung. So waren auch Armee und Kirche fest in der Hand des Schwertadels, der den Großteil der höheren Stellen besetzte[25]. Beide hatten ihre ureigenen Domänen: Die „noblesse de robe“ diente dem König in den Gerichten, aber auch in den fiskalen und anderen Ämtern der Zentralverwaltung während der Schwertadel die Diplomatenstellungen und Offiziersämter ebenso für sich beanspruchte wie Stellen als Provinzgouverneure und „pairs“.[26]

Ämterkauf war ein der Monarchie angenehmes Mittel, die desolaten Staatskassen aufzufüllen. Der Verkauf von Ämtern vor allem in der Rechtsprechung wurde so leidenschaftlich betrieben, daß sich ein Wortspiel beinahe bewahrheitete: vendre justice au lieu de rendre justice - der König sprach nicht Recht, sondern verkaufte es.[27] Auch Montesquieu befürwortete den Ämterkauf, der auf die Monarchie stabilisierend wirke. Er schreibt: „[...] elle [ la vénalité ] fait faire, comme un métier de famille, ce qu’on ne voudrait pas entreprendre pour la vertu; [...] elle destine chacun à son devoir, et rend les ordres de l’Etat plus permanents.“[28] Doch soll an dieser Stelle ebenfalls gesagt sein, daß er sein eigenes Amt als „président à mortier“ im „Parlement“ von Bordeaux für die stolze Summe von 800 000 livres verkauft hatte[29], bevor er sich auf Reisen begab und später seiner schriftstellerischen Arbeit nachging (es geht also nicht nur um die Stabilisierung der ständischen Ordnung). Diese Summe mußte vom Käufer erst aufgebracht werden, wobei sich ein entscheidender Unterschied zwischen Frankreich und Deutschland im 18. Jahrhundert herausstellt. In Deutschland waren die Adligen allein durch ihre Geburt potentielle Amtsträger, in Frankreich mußten sie auch das nötige Geld zur Verfügung haben, um das angestrebte Amt zu bezahlen. Weniger wohlhabende deutsche Adlige hatten wesentlich einen leichteren Zugang zu einträglichen Ämtern in der kaiserlichen oder landesherrlichen Verwaltung oder aber in der Kirche[30]. Ihr französisches Gegenstück, die „hobereaux“[31], konnten, wenn sie die Mittel für den Erwerb eines (administrativen) Amtes nicht zur Verfügung hatten, nur in der Armee des Königs ihren Lebensunterhalt verdienen[32], denn die Arbeit in den neuen „Industrie-“ und Handelsdomänen war ihnen untersagt, auch wenn das Gesetz der „Derogance“ bereits zu einer durchlässigen Schranke geworden war, denn in den schon immer erlaubten Bereichen (Fern- und Überseehandel, Steuerpacht, Bankgeschäfte, usw.) durfte sich der Adel betätigen[33]. Es drohte der Verlust der Privilegien, wenn Adlige kaufmännischen oder gewerblichen Tätigkeiten nachgehen wollten.[34] Montesquieu teilte die Meinung der Gesetzgeber, nur das Volk dürfe „commerce“ betreiben.[35] Er war der Überzeugung, daß die Erlaubnis von kaufmännischer und gewerblicher Tätigkeit des Adels zu dessen Zerstörung führe.[36] Außerdem argumentierte er wie folgt: „Il est contre l’esprit du commerce que la noblesse le fasse dans la monarchie“; und weiter: „Il est contre l’esprit de la monarchie que la noblesse y fasse le commerce.“[37].

Man kann beim französischen Adel des 18. Jahrhunderts trotz der Möglichkeit zum Ämterkauf doch von einer nach unten relativ abgeschlossenen Kaste sprechen, solange mit „unten“ das durchschnittliche (und nicht übermäßig reiche) Bürgertum gemeint ist. Denn zum einen wurden die nobilitierenden Ämter im Kreise der „noblesse de robe“ weitervererbt[38], zum anderen wurden sie, wenn sie außerhalb der Familie verkauft wurden, doch meistens an ferne Verwandte, Freunde, also zum großen Teil eben an Mitglieder der „noblesse“ weitergegeben.[39] Zumindest vor 1715 war es für Bürgerliche schwer, sich in höhere Stellen einzutreten. Dem wohlhabenden Bürgertum stand allerdings die Möglichkeit offen, „über den Erwerb bestimmter Ämter im Justiz- und Finanzwesen, die nicht allein für den Adel reserviert waren, oder über den Kauf eines Ehrenamtes, wie das des Sekretärs des Königs, die Nobilitierung zu erreichen.“[40] In diese Stellen strömten Teile des aufstrebenden, reichen Bürgertums, die zu einem jungen Briefadel wurden, der an der Ständegrenze nach unten seinen Platz unter den Adligen fand[41].

[...]


[1] vgl. Fehrenbach, E. (Hg.), Adel und Bürgertum in Deutschland 1770- 1848, München 1994,

S. VII

[2] so z.B.: Reif, H., Adel im 19. und 20. Jahrhundert, München 1999; und Reif, H. (Hg.), Adel

und Bürgertum in Deutschland. Band I: Elitenwandel in der Moderne. Entwicklungslinien und

Wendepunkte im 19. Jahrhundert, Berlin 2000

[3] so z.B.: Langewiesche, D., Bürgerliche Adelskritik zwischen Aufklärung und Reichsgründung

in Enzyklopädien und Lexika, in: Fehrenbach, Adel und Bürgertum, wie Anm. 1, S. 11- 28

[4] so z.B.: Fehrenbach, Adel und Bürgertum, wie Anm. 1

[5] vgl.: Reif, Adel und Bürgertum, wie Anm. 2; S. 10

[6] vgl.: ebd. S. 7 und Langewiesche, D., Bürgerliche Adelskritik, wie Anm.4; S.12

[7] vgl.: Fehrenbach, Adel und Bürgertum, wie Anm. 1; S. VI

[8] vgl.: ebd. S. VIII

[9] die Beiträge wurden in Reif, Adel und Bürgertum, wie Anm. 2 veröffentlicht

[10] Reif, Adel und Bürgertum, wie Anm. 2, S. 13

[11] ebd. S. 8

[12] ebd. S. 8

[13] Langewiesche, Bürgerliche Adelskritik, wie Anm. 3, S.12

[14] vgl. Fehrenbach, Adel und Bürgertum, wie Anm. 1, S. XI und Langewiesche,

Bürgerliche Adelskritik, wie Anm. 3, S. 11- 28

[15] Reif, Adel und Bürgertum, wie Anm. 2, S. 9

[16] ebd. S. 11

[17] vgl.: Fehrenbach, Adel und Bürgertum, wie Anm. 1; S. IX

[18] viele von Montequieus Ansätzen sind z. B. in den Artikeln „Egalité Naturelle“ und

„Noblesse“ in D’Alembert/ Diderot , Encyclopédie, ou dictionnaire raisonné des sciences des

arts et des métiers, ¹Paris 1762, Neuauflage auf CD-ROM: Marsanne 1999 wiederzufinden.

[19] Montesquieu, De L’Esprit des Lois, hg. v. V. Goldschmidt, Paris 1979, Bd.1 (II, 4), S. 139.

[20] vgl. ebd., Bd.1 (XI, 13), S. 310f

[21] ebd., Bd.1 (V, 9), S. 181

[22] vgl. ebd., Bd.2 (XX, 22), S.23

[23] ebd.

[24] vgl. Mettam, R., The French Nobility, 1610-1715, in: Scott, H. M. (Hg.): The European

Nobilities in the Seventeenth and Eighteenth centuries. Volume One: Western Europe,

London/ New York 1995, S.115

[25] vgl. ebd., S. 140

[26] ebd. S. 118, 137ff

[27] ebd. S. 115

[28] Montesquieu, De L’Esprit des Lois, wie Anm. 19, Bd1 (V,19), S. 197

[29] Weis, E., Der französische Adel im 18. Jahrhundert, in: Vierhaus, R. (Hg .), Der Adel vor der

Revolution, Göttingen 1971, S. 29- 40

[30] vgl. Fehrenbach, E ., Adel in Frankreich und Deutschland im Zeitalter der Französischen

Revolution, in: dies, Ausgewählte Aufsätze zur Geschichte Frankreichs und Deutschlands im

19. Jahrhundert, hrsg. v. Hahn, H.-W. und Müller, J., München 1997, S. 171

[31] Anm.: Eigentlich „Baumfalke“, jedoch seit 1539 als pejorativer Begriff mit der deutschen

Entsprechung „Krautjunker“. Vgl.: Legrain, M., Le Nouveau Petit Robert. Dictionnaire

Alphabétique et Analogique de la Langue Française, Paris 1994, S. 1094.

[32] vgl. Fehrenbach, Adel in Frankreich und Deutschland, wie Anm. 30, S. 170

[33] Fehrenbach, Adel in Frankreich und Deutschland, wie Anm. 30, S. 167

[34] vgl. Mettam, The French Nobility, wie Anm. 24, S. 118

[35] Montesquieu, De L’Esprit des Lois, wie Anm. 19, Bd.1 (V, 9), S. 181

[36] ebd., Bd.2 (XX, 22), S. 23

[37] ebd., (XX, 21), S. 22

[38] Fehrenbach, Adel in Frankreich und Deutschland, wie Anm. 30, S.176

[39] vgl. Mettam, The French Nobility, wie Anm. 24, S. 141

[40] Fehrenbach, Adel in Frankreich und Deutschland, wie Anm. 30, S. 173

[41] ebd. S. 179

Ende der Leseprobe aus 31 Seiten

Details

Titel
Die Adelskritik der Aufklärer : eine kontrastive Untersuchung der Adelskonzepte von Montesquieu und Kant
Hochschule
Universität des Saarlandes  (Neuere Geschichte)
Veranstaltung
Oberseminar: Adelskritik und Adelslegitimation 1770-1848
Note
12/15
Autor
Jahr
2002
Seiten
31
Katalognummer
V13695
ISBN (eBook)
9783638192767
ISBN (Buch)
9783656642558
Dateigröße
623 KB
Sprache
Deutsch
Anmerkungen
Auf Quellenarbeit basierende Betrachtung zweier gegensätzlicher Adelskonzepte im Rahmen der Aufklärung.
Schlagworte
Adelskritik, Aufklärer, Untersuchung, Adelskonzepte, Montesquieu, Kant, Oberseminar, Adelskritik, Adelslegitimation
Arbeit zitieren
Erik Lautenschlager (Autor:in), 2002, Die Adelskritik der Aufklärer : eine kontrastive Untersuchung der Adelskonzepte von Montesquieu und Kant, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/13695

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