Inhaltsverzeichnis
Kapitel Überschrift Seite
Abbildungsverzeichnis 5
Abkürzungsverzeichnis 7
1. Einleitung 8
1.1. Fragestellung und Zielsetzung 8
Obligatorische Fachinhalte laut Lehrplan 1 2 . 10
Biologie der Sekundarstufe II in Nordrhein
Westfalen
1.3. Wozu Biologie in der Schule? 13
1.4. Gang der Untersuchung 13
1.4.1. Methoden 14
1.4.2. Fragebogen 14
1.4.3. Fragebogenstruktur 15
1.4.3.1. Frage 1 : Einschätzung der einzelnen 15
Themenbereiche
1.4.3.2. Frage 2 : Möglichkeit zur freien 15
Ergänzung zur Frage 1
1.4.3.3. Frage 3 : Angaben zu fehlenden Inhalten 15
in der Biologie
1.4.3.4. Soziodemografische Angaben 16
2. Erläuterung der 10 Begriffe 16
2.1. Einleitung und Einordnung der Begriffe in 16
übergeordnete Themenbereiche
2.2. Zuordnung der einzelnen Themenkreise zu 16
fachspezifischen Zielen
2.2.1. Typische Vertreter der heimischen Flora 16
und Fauna
2.2.2. Allgemeine Erscheinungen und 17
Gesetzmäßigkeiten des Lebens
2.2.3. Beziehungen des Menschen zu seiner 19
belebten Umwelt, Bedeutung des
Umweltschutzes, umweltgerechtes
Verhalten und Handeln
2.2.4. Kenntnisse über den menschlichen Körper, 19
Gesunderhaltung und Sexualität
2.3. Erläuterung der in Frage 1 zu bewertenden 20
Begriffe
2
2.3.1. Schulgarten 20
2.3.2. Tierhaltung 22
2.3.3. Kenntnisse zur Systematik 24
2.3.4. Experimentieren 26
2.3.5. Kenntnisse zur Vererbung 28
2.3.6. Krankheiten 30
2.3.7. Sexualkunde 32
2.3.8. Praktisches Arbeiten 35
2.3.9. Physiologische Kenntnisse zu Pflanzen und 36
Tieren
2.3.10. Molekulare Genetik 37
3. Ergebnisse der Befragung 39
3.1. Statistische Daten 39
3.1.1. Altersverteilung 39
3.1.2. Geschlecht der befragten Personen 40
3.1.3. Bildungsstand der befragten Personen 41
3.1.4. Studiensemester 42
3.2. Angaben der Studierenden zu Frage 43
1 :„Welche der angegebenen Inhalte aus der
Biologie halten Sie für Basiswissen, das in der
Schule bis zum Abitur erworben werden
müsste?“
3.2.1. Schulgarten 44
3.2.2. Tierhaltung 47
3.2.3. Kenntnisse zur Systematik 41
3.2.4. Experimentieren 54
3.2.5. Kenntnisse zur Vererbung 57
3.2.6. Krankheiten 60
3.2.7. Sexualkunde 63
3.2.8. Praktisches Arbeiten 66
3.2.9. Physiologische Kenntnisse zu Pflanzen und 69
Tieren
3.2.10. Molekulare Genetik 72
3.2.11. Zusammenfassung 75
3.3. Angaben der Befragten zu Frage 2 : „Welche 76
weiteren (bisher nicht genannten) drei Inhalte
aus der Biologie halten Sie für Basiswissen,
das in der Schule bis zum Abitur erworben
werden müsste?“
3.3.1. Einleitung und allgemeine Einschätzung 76
3
3.3.2. Aufstellung eines übergeordneten Schemas 77
3.3.3. Von den Befragten angegebene Inhalte 77
3.4. Angaben der Befragten zu Frage 3 : „Welche 79
Inhalte fehlen Ihrer Meinung nach im
Biologieunterricht der weiterführenden
Schulen oder werden nur unzureichend
berücksichtigt?“
3.4.1. Einleitung und allgemeine Einschätzung 79
3.4.2. Aufstellung eines übergeordneten Schemas 79
3.4.3. Von den Befragten angegebene Inhalte 80
4. Fazit und Zusammenfassung 83
5. Schlussbetrachtung und Ausblick 84
6. Literatur und Quellenverzeichnis 87
7. Anhang 91
4
Abbildungsverzeichnis
Abb. 13 Angaben der weiblichen Psychologie-Studierenden zum Thema S. 49 „Tierhaltung“
Abb. 14 Einschätzung der Bedeutung des Themas „Tierhaltung“ durch alle S. 50 Befragten
Abb. 15 Angaben der männlichen Jura-Studierenden zum Thema „Kenntnisse zur S. 51 Systematik“
Abb. 16 Angaben der weiblichen Jura-Studierenden zum Thema „Kenntnisse zur S. 51 Systematik“
Abb. 17 Angaben der männlichen Psychologie-Studierenden zum Thema S. 52 „Kenntnisse zur Systematik“
Abb. 18 Angaben der weiblichen Psychologie-Studierenden zum Thema S. 52 „Kenntnisse zur Systematik“
Abb. 19 Einschätzung der Bedeutung des Themas „Systematik“ durch alle S. 53 Befragten
Abb. 20 Angaben der männlichen Jura-Studierenden zum Thema S. 54 „Experimentieren“
Abb. 21 Angaben der weiblichen Jura-Studierenden zum Thema S. 54 „Experimentieren“
Abb. 22 Angaben der männlichen Psychologie-Studierenden zum Thema S. 55 „Experimentieren“
Abb. 23 Angaben der weiblichen Psychologie-Studierenden zum Thema S. 55 „Experimentieren“
Abb. 24 Einschätzung der Bedeutung des Themas „Experimentieren“ durch alle S. 56 Befragten
Abb. 25 Angaben der männlichen Jura-Studierenden zum Thema „Kenntnisse zur S. 57 Vererbung“
5
Abb. 26 Angaben der weiblichen Jura-Studierenden zum Thema „Kenntnisse zur S. 57 Vererbung“
Abb. 27 Angaben der männlichen Psychologie-Studierenden zum Thema S. 58 „Kenntnisse zur Vererbung“
Abb. 28 Angaben der weiblichen Psychologie-Studierenden zum Thema S. 58 „Kenntnisse zur Vererbung“
Abb. 29 Einschätzung der Bedeutung des Themas „Vererbung“ durch alle S. 59 Befragten
Abb. 33 Angaben der weiblichen Psychologie-Studierenden zum Thema S. 61 „Krankheiten“
Abb. 34 Einschätzung der Bedeutung des Themas „Krankheiten“ durch alle S. 62 Befragten
Abb. 38 Angaben der weiblichen Psychologie-Studierenden zum Thema S. 64 „Sexualkunde“
Abb. 39 Einschätzung der Bedeutung des Themas „Sexualerziehung“ durch alle S. 65 Befragten
Abb. 40 Angaben der männlichen Jura-Studierenden zum Thema „Praktisches S. 66 Arbeiten“
Abb. 41 Angaben der weiblichen Jura-Studierenden zum Thema „Praktisches S. 66 Arbeiten“
Abb. 42 Angaben der männlichen Psychologie-Studierenden zum Thema S. 67 „Praktisches Arbeiten“
Abb. 43 Angaben der weiblichen Psychologie-Studierenden zum Thema S. 67 „Praktisches Arbeiten“
Abb. 44 Einschätzung der Bedeutung des Themas „Praktisches Arbeiten“ durch S. 68 alle Befragten
Abb. 45 Angaben der männlichen Jura-Studierenden zum Thema „Physiologische S. 69
Kenntnisse zu Pflanzen und Tieren“
Abb. 46 Angaben der weiblichen Jura-Studierenden zum Thema „Physiologische S. 69
Kenntnisse zu Pflanzen und Tieren“
Abb. 47 Angaben der männlichen Psychologie-Studierenden zum Thema S. 70
„Physiologische Kenntnisse zu Pflanzen und Tieren“ Abb. 48 Angaben der weiblichen Psychologie-Studierenden zum Thema S. 70
„Physiologische Kenntnisse zu Pflanzen und Tieren“ Abb. 49 Einschätzung der Bedeutung des Themas „Physiologische Kenntnisse zu S. 71
Pflanzen und Tieren“ durch alle Befragten
Abb. 50 Angaben der männlichen Jura-Studierenden zum Thema „Molekulare S. 72 Genetik“
6
Abb. 51 Angaben der weiblichen Jura-Studierenden zum Thema „Molekulare S. 72 Genetik“
Abb. 52 Angaben der männlichen Psychologie-Studierenden zum Thema S. 73 „Molekulare Genetik“
Abb. 53 Angaben der weiblichen Psychologie-Studierenden zum Thema S. 73 „Molekulare Genetik“
Abb. 54 Einschätzung der Bedeutung des Themas „Molekulare Genetik“ durch S. 74 alle Befragten
Abb. 55 Durchschnittliche Beurteilung der einzelnen Themenfelder durch alle S. 75 Befragten
Abb. 56 Biologisches Basiswissen (Sachkompetenz) nach Unterbruner, U.: S. 79 f. Grundbildung Biologie
Abb. 57 Zuordnung der Angaben der Studierenden zu Frage 3 zu den in Abb. 56 S. 80. aufgeführten Bereichen
Tab. 1 Bildungsstand der befragten Personen S. 41
Abkürzungsverzeichnis
Abb. Abbildung bzgl. bezüglich bzw. beziehungsweise ca. Circa ebd. ebenda etc. et cetera f. (ff.) folgende (Plural) GK Grundkurs Hrsg. Herausgeber LK Leistungskurs männl. männlich Nr. Nummer S. Seite Sem. Semester Tab. Tabelle weibl. weiblich WN Weder Grund- noch Leistungskurs
7
1. Einleitung
1.1 Fragestellung und Zielsetzung
Schulleistungsvergleiche wie die PISA-Studie haben gezeigt, dass es notwendig ist, Standards für Unterrichtsqualität zu setzen. „Die [im Rahmen der PISA-
Studie] untersuchten Kompetenzen sind wichtig für das lebenslange Lernen, nicht nur in der Schule, sondern auch im Beruf und im Alltag. [...] In einer von Naturwissenschaft und Technik geprägten Welt benötigt jeder ein grundlegendes Verständnis naturwissenschaftlicher Konzepte und Arbeitsweisen. Insbesondere sollen die Schülerinnen und Schüler das erworbene Wissen situationsgerecht anwenden können.“ 1
Für den Biologieunterricht ist dabei die Formulierung von Basiskompetenzen und Kerncurricula ein zentraler Aspekt.
Basiskompetenzen
Kompetenzen sind als „Vermittler von Bildungszielen und konkreten Aufgabenstellungen“ 2 anzusehen. Sie stellen also (im Gegensatz zu Lernzielen) Fähigkeiten und Fertigkeiten, bestimmte Arten von Problemen zu lösen, dar, kein inhaltliches Wissen. Als zentrale Kompetenzbereiche des fachlichen Lernens im Biologieunterricht gelten:
- Fachkompetenz: Vernetztes Verständnis der Konzepte, Methoden und Prinzipien der Biologie
- Methodenkompetenz: Verständnis und Fertigkeiten der fachspezifischen Arbeits- und Denkweisen der Biologie
- Handlungskompetenz: Anwendung biologischer Konzepte und Prinzipien auf Probleme des gesellschaftlichen und individuellen Handelns 3
1 http://pisa.ipn.uni-kiel.de/pisa2006/PISA-2006-HS_20060213_FINAL.pdf , abgerufen am
20.03.2006
2 ebd. S. 94
3 ebd.
8
Biologisches Wissen ist die Voraussetzung für die Ausbildung biologischer
Kompetenzen, was als zentrales Ziel des Biologieunterrichts angesehen wird
Inhalte sollten also immer im Hinblick auf Anwendung und Problemlöse
fähigkeit behandelt werden. 4 Als biologische Kompetenzen werden hier kon
vergentes und divergentes Denken, Denken in Systemen, Denken in mentalen
Modellen, fächerüberschreitendes Denken, naturwissenschaftliches Argumen
tieren, Verbalisierung eines Sachverhaltes, Bewerten sowie Umgang mit Grafen
und quantitativen Größen genannt. 5
Kerncurricula
Der Biologieunterricht hat die Aufgabe, ein geordnetes, vernetztes und flexibel
nutzbares Konzept , Theorie , Methoden- und Prozesswissen zu vermitteln, da
dies die Basis für ein aufeinander aufbauendes Lernen ist. Die Voraussetzungen
dafür soll ein Curriculum schaffen, welches aus drei zentralen Elementen
besteht (Inhalte, wissenschaftliche Denk- und Arbeitsweisen sowie
Anwendungsbezüge für Inhalte und Prozesse) 6
Prinzipien, Ebenen, Diversität und Evolution lebender Systeme sind Basis
konzepte, die ein Kerncurriculum Biologie enthalten muss. Diese „stehen nicht
nebeneinander, sondern sind als unterschiedliche Aspekte lebender Systeme
untrennbar miteinander verbunden “ 7
Das Ziel dieser Arbeit ist es, zu untersuchen, welche Inhalte nach Meinung von
Jura- und Psychologiestudierenden im Rahmen dieser Basiskonzepte vermittelt
werden sollen. Die biologischen Wissenschaften zeigen einen ständigen Wis
4 Mayer, J. / Harm, .U / Hammann, M. / Bayrhuber, H. / Kattmann, U : Kerncurriculum
Biologie der gymnasialen Oberstufe. In: Schulpraxis (Der mathematische und
naturwissenschaftliche Unterricht), 57 /2004 / 3 , Bildungsverlag Eins - Dümmler, Troisdorf
S. 170 f
5 ebd. S. 170 ff
6 Mayer, J : Qualitätsentwicklung im Biologieunterricht. In: Schulpraxis (Der mathematische
und naturwissenschaftliche Unterricht, 67 /2004 / 2 ), Bildungsverlag Eins - Dümmler,
Troisdorf S. 94 f
7 Mayer, J. / Harm, .U / Hammann, M. / Bayrhuber, H. / Kattmann, U : Kerncurriculum
Biologie der gymnasialen Oberstufe. In: Schulpraxis (Der mathematische und
naturwissenschaftliche Unterricht), 57 /2004 / 3 , Bildungsverlag Eins - Dümmler, Troisdorf
S. 168
9
senszuwachs, der es unmöglich erscheinen lässt, den Schülern auch nur einen Überblick über die Fachdisziplin Biologie vermitteln zu können. „Auf Grund der enormen bestehenden und ständig zunehmenden Wissensmenge muss die Frage nach einem Minimalkonsens in Hinblick auf zentrales Basiswissen gestellt werden.“ 8 Es müssen also die wichtigsten Themenbereiche für den Unterricht ausgewählt werden. Entscheidend für die Didaktik ist daher die Frage: Welches Basiswissen von biologischen Phänomenen und Prozessen muss ein Schüler bis zum Abitur erwerben?
Die vorliegende Arbeit untersucht die Einschätzung von Studienanfängern der Studiengänge Jura und Psychologie bezüglich der oben genannten Fragestellung.
1.2 Obligatorische Fachinhalte laut Lehrplan Biologie der Sekundarstufe II in Nordrhein-Westfalen
Jahrgangsstufe 11:
Physiologie: Struktur - Funktion - Wechselwirkung 9
Voraussetzung zur Behandlung dieses Themenfeldes sind biologische Kenntnisse zu Grundstrukturen der Zelle, Mikroskopieren, Mitose, Verdauung durch Enzyme sowie Nährstoffe und ihre Bedeutung für Energiehaushalt und Baustoffwechsel.
Zur übergeordneten Thematik gehören die folgenden inhaltlichen Schwerpunkte: Zelle, Gewebe, Organismus; Molekulare Grundlagen, Kompartimentierung, Transport; Biokatalyse; Betriebsstoffwechsel und Energieumsatz; Nutzung der Lichtenergie zum Stoffaufbau.
8 http://imst2.uni-klu.ac.at/materialien/_design/s1_bu_grundbildungbiologie_26112002.pdf , abgerufen am 01.03.2006
9 Richtlinien und Lehrpläne für die Sekundarstufe II - Gymnasium / Gesamtschule in Nordrhein-Westfalen. Biologie. Ritterbach Verlag, Frechen, S. 17
10
Jahrgangsstufen 12 und 13:
Genetische und entwicklungsbiologische Grundlagen von Lebensprozessen 10
Vorausgesetzt werden Kenntnisse zu den Mendelschen Regeln, monohybriden Erbgängen, Phänotyp und Genotyp, den Chromosomen als Erbanlagenträger, dem Karyogramm des Menschen, der genotypischen Bestimmung des Geschlechts, geschlechtschromosomaler Vererbung sowie Veränderungen des Erbguts oder der Chromosomenzahl.
Obligatorische Inhalte dieses Themenfeldes sind Fortpflanzung, Keimesentwicklung; Molekulare Grundlagen der Vererbung und Entwicklungssteuerung; Aspekte der Cytogenetik mit humanbiologischem Bezug und ange-wandte Genetik
Ökologische Verflechtungen und nachhaltige Nutzung 11
Vorausgesetzt werden folgende Inhalte: Struktur und abiotische Faktoren eines ausgewählten Biotoptyps; Pflanzen, Tiere, Pilze und Bakterien als Teil einer Lebensgemeinschaft; Funktionsglieder und Energieentwertung in der Nahrungskette; Prinzip des Stoffkreislaufes in vereinfachter Form; Methodische Grundkenntnisse bei Freilanduntersuchungen; Kenntnisse verbreiteter und auffälliger einheimischer Arten.
Obligatorisch sind alle Inhalte der folgenden Themenfelder: Umweltfaktoren, ökologische Nische - Untersuchungen in einem Lebensraum; Wechselbeziehungen, Populationsdynamik; Verflechtungen in Lebensgemeinschaften; Nachhaltige Nutzung und Erhalt von Ökosystemen durch den Menschen.
10 ebd. S. 23 ff.
11 ebd. S. 28 ff.
11
Evolution der Vielfalt des Lebens in Struktur und Verhalten 12
Voraussetzung sind Kenntnisse zu Anpassungen beim Übergang vom Wasserzum Landleben; Systematische Entwicklungslinie vom Fisch zum Säugetier; Einordnung des Menschen in das natürliche System; Artenkenntnis von Wirbeltieren (Anpassung, Verwandtschaft).
Obligatorische Inhalte: Grundlagen evolutiver Veränderungen; Verhalten, Fitness, Anpassung; Art und Artbildung; Evolutionshinweise und Evolutions-theorie; Transspezifische Evolution der Primaten.
Steuerungs- und Regulationsmechanismen im Organismus an Wahlbeispielen 13
Vorausgesetzt werden Kenntnisse zu folgenden Inhalten: Grundprinzip des Aufbaus und der Funktion der Nervenzelle; Gliederung des Nervensystems; Biologische Regelkreise an einem Beispiel; Hormonale Steuerung am Beispiel der Empfängnisregelung.
Obligatorisch ist der Einbezug molekularer und cytologischer Grundlagen und Aspekte der neuronalen Informationsverarbeitung.
12 ebd. S. 34 ff.
13 ebd. S. 41 ff.
12
1.3 Wozu Biologie in der Schule?
Weshalb sollen sich Schülerinnen und Schüler überhaupt mit Biologie beschäftigen? Die folgenden Punkte geben wichtige Begründungen, warum die Biologie ein für die Schule äußerst wichtiges Fach ist:
- Bestimmte biologische Themen wie Ernährung, Gesundheitserziehung oder Sexualerziehung sind lebensnah und können unmittelbare Lebenshilfe leisten.
- Biologische Themen können den Prozess der Identitätsfindung der Schülerin bzw. des Schülers unterstützen.
- Themen wie Umweltschutz, Gentechnik oder Medizin spielen im gesellschaftlichen Leben eine wichtige Rolle.
- Durch die Auseinandersetzung mit biologischen Themen wird die Entwicklung allgemeiner Kompetenzen, beispielsweise genaues Beobachten, gefördert.
Inhalte im Biologieunterricht müssen also schülerorientiert sein - und diese Schülerorientierung muss für diesen auch erkennbar sein! Ein Inhalt, dessen Relevanz sich ausschließlich auf seinen Fachinhalt beschränkt, ist in der Regel für die Schule nicht wesentlich. 14
1.4 Gang der Untersuchung
Im Folgenden soll anhand einer empirischen Befragung unter Studienanfängern der Studiengänge Psychologie und Jura in Münster untersucht werden, was als biologisches Basiswissen, welches bis zum Abitur erworben werden müsste, angesehen wird.
Die Ergebnisse der Befragung werden mit dem Tabellenkalkulationsprogramm Microsoft Excel ausgewertet und unter Verwendung verschiedener Fragestellungen analysiert. Im Anschluss werden die Ergebnisse vorgestellt und vor dem Hintergrund der einleitenden Fragestellung bewertet.
14 http://nibis.ni.schule.de/~sts-shg/fachsem/BioGS/biosem3.htm , abgerufen am 13.03.2006
13
1.4.1 Methoden
Diese Untersuchung wird von ihrem Thema und ihrer Zielsetzung geleitet. Quantitative Untersuchungen erfassen die zahlenmäßige Verteilung zuvor festgelegter Merkmale. Mit quantitativen Daten sind hier zunächst nur zahlenmäßig darstellbare, abstrakte Daten gemeint. Subjektive Beobachtungsweisen durch den Forscher werden somit vermieden. Qualitative Erhebungsmethoden hingegen stellen die Erkenntnis wesentlicher und typischer Verhältnisse und Zusammenhänge in den Vordergrund. Die Daten enthalten mehr Details und sie sind alltagsnäher als Zahlen. 15
Diese Untersuchung stützt sich dementsprechend sowohl auf quantitative als auch qualitative Untersuchungsverfahren.
1.4.2 Fragebogen
Die Datengrundlage für die vorliegende Arbeit wurde mittels einer schriftlichen Befragung in Jura- und Psychologievorlesungen der Universität Münster gewonnen. Dies geschah anhand eines Fragebogens zum Thema: biologisches Basiswissen. Neben den standardisierten Fragen enthält der Fragebogen auch Passagen mit offener Beantwortung, um einerseits eine gewisse Messbarkeit, und andererseits den Befragten einen gewissen Spielraum für persönliche Meinungen und Wünsche zu schaffen. Der schriftlich auszufüllende Fragebogen ist im Gegensatz zur Beobachtung oder zum unstrukturierten Interview ein stark strukturiertes Instrument der Datenbeschaffung. Bei der Bewertung der Fragen wurde ein System mit 5 Variablen gewählt. Dieses System bietet die Möglichkeit einer neutralen Benotung mit einer Tendenz zu positiv oder negativ. Die Gliederung der Fragen ist eng auf das Gesamtthema der Erhebung bezogen.
Die Fragebögen der Psychologie-Studierenden wurden am 13.12.2005 ausgeteilt und am 20.12.2005 wieder eingesammelt. Die Fragebögen der Jura-
15 http://www.qualitative-research.net/fqs-texte/1-01/1-01witt-d.htm#g11, abgerufen am
24.03.2006
14
Studierenden wurden am 19.12.2005 ausgeteilt und am 22.12.2005 wieder eingesammelt. Ingesamt wurden etwa 250 Fragebögen ausgeteilt, von denen 136 Fragebögen zurückgegeben wurden. Dieses Ergebnis ist für eine derartige Untersuchung zufrieden stellend.
1.4.3 Fragebogenstruktur
1.4.3.1 Frage 1: Einschätzung der einzelnen Themenbereiche
Die zehn vorgegebenen Themenbereiche wurden nach ihrer Bedeutung für die Schule auf einer Skala von 1 bis 5 bewertet. 1 bedeutet hierbei, dass es sich bei dem bewerteten Inhalt nicht um Basiswissen handelt, 5 steht demnach für ein hohes Maß an Bedeutung des angegebenen Themenbereichs für die Schule. Dieser Teil des Fragebogens wurde von den meisten Befragten vollständig ausgefüllt.
1.4.3.2 Frage 2: Möglichkeit zur freien Ergänzung zur Frage 1
Der zweite Teil des Fragebogens bietet die Möglichkeit, bis zu drei weitere (in Frage 1 nicht aufgeführte) Inhalte aus der Biologie zu nennen, die für biologisches Basiswissen gehalten werden. Etwa 50 % der Befragten machten Angaben in diesem Bereich.
1.4.3.3 Frage 3: Angaben zu fehlenden Inhalten in der Biologie
Im dritten Teil des Fragebogens konnten die Befragten angeben, welche Inhalte ihrer Meinung nach im Biologieunterricht der weiterführenden Schulen fehlen oder nur unzureichend berücksichtigt werden. Diese Frage wurde ebenfalls von etwa 50 % der befragten Personen beantwortet.
15
1.4.3.4 Soziodemografische Angaben
Angaben zur Alter, Geschlecht, Studienfach, Semesterzahl und Bildungsstand in Bezug auf das Fach Biologie sowie die jeweiligen Abiturfächer sollen einen Überblick über das Profil der Befragten geben. Nur ein geringer Teil der Befragten machte keine oder unvollständige Angaben zu diesen Fragen.
2. Erläuterung der 10 Begriffe
2.1 Einleitung und Einordnung der Begriffe in übergeordnete Themenbereiche
Die erste Frage des Fragebogens lautet: „Welche der angegebenen Inhalte aus der Biologie halten Sie für Basiswissen, das in der Schule bis zum Abitur erworben werden müsste?“ Es folgt die Auflistung von 10 Themenkreisen, die auf einer Skala von 1 bis 5 nach ihrer Bedeutung für die Schule bewertet werden sollen. Die einzelnen Themenkreise werden in Kapitel 2.3 der Reihe nach aufgeführt.
Im folgenden Kapitel werden die 10 Themenkreise zunächst übergeordneten Teilzielen zugeordnet. Dabei muss festgehalten werden, dass die einzelnen Inhalte oftmals nicht eindeutig einem bestimmten einzelnen Ziel zugeordnet werden können, da die einzelnen auf dem Fragebogen angegebenen Inhalte im Biologieunterricht meist mehrere Teilziele verfolgen und somit Überschneidungen entstehen.
2.2 Zuordnung der einzelnen Themenkreise zu fachspezifischen Zielen
2.2.1 Typische Vertreter der heimischen Flora und Fauna
Pflanzen und Tiere in ihrer unmittelbaren Umwelt kennen zu lernen und benennen zu können gehört zu den ältesten Aufgaben des Biologieunterrichts. Nur das, was gesehen und erkannt wurde, kann auch benannt werden. Die Begegnung mit der Natur verhilft dem Schüler zur Erschließung seines
16
Lebensraumes. Durch die Auseinandersetzung mit seiner heimatlichen Umgebung lernt der Schüler, seinen persönlichen Lebensraum wertzuschätzen. Die Bedeutung von Kenntnissen zur Systematik wird mehr und mehr erkannt, da mangelnde Artenkenntnis beklagt wird. Dieses fachspezifische Ziel ist aus folgenden Gründen wichtig:
- Umwelterschließung dient der Persönlichkeitsbildung. Durch die Fähigkeit, Lebewesen benennen zu können, entsteht Freude und Interesse an den Lebewesen, was auch als Grundstein für eine spätere sinnvolle Freizeitbeschäftigung angesehen werden kann.
- Durch das kennen lernen von Arten und somit das Entdecken der Fülle an formen, Farben und Erscheinungen kann der Sinn für das Schöne in der Natur geweckt werden und somit zur Freude an der Natur führen.
- Durch Formenkenntnis wird das Verständnis für Fragen des Umweltschutzes gefördert, da man nur Dinge, die man kennt, schützen will.
- Da die Fülle der Erscheinungen ein Phänomen des Lebendigen ist und der Biologieunterricht einen Einblick in diese Vielfalt ermöglichen soll, sind Formenkenntnisse aus fachlichen Gründen erforderlich.
- Beim kennen lernen der Lebewesen werden fachspezifische Arbeitsweisen wie Beobachten, Sammeln oder Vergleichen eingeübt. 16
Diesem allgemeinen Ziel gehören die im Fragebogen aufgeführten Inhalte „Arbeiten im Schulgarten“, „Tierhaltung“, „Kenntnisse zur Systematik“ sowie „Physiologische Kenntnisse zu Pflanzen und Tieren“ an.
2.2.2 Allgemeine Erscheinungen und Gesetzmäßigkeiten des Lebens
Der Biologieunterricht muss zu allgemeinen Gesetzmäßigkeiten führen und Zusammenhänge und Beziehungen zwischen Organismen aufzeigen. Dazu gehören grundlegende Aussagen über Teildisziplinen wie etwa Stoffwechsel, Fortpflanzung, Verhalten oder Vererbung.
16 Killermann, W. (1974): Biologieunterricht heute. Eine moderne Fachdidaktik. Ludwig Auer GmbH, Donauwörth, S. 49 f.
17
- Nur durch das kennen lernen biologischer Gesetzmäßigkeiten und somit durch Umwelterschließung kann es zu einem echten Verständnis der Umwelt kommen.
- Die Beschäftigung mit biologischen Erscheinungen trägt zum Aufbau eines eigenen Weltbildes und so zu einem besseren Verständnis des eigenen Selbstbildes bei. Durch Auseinandersetzung mit dem Lebendigen trägt die Biologie zur Persönlichkeitsbildung bei.
- Da biologische Fragen und Probleme heute in vielen Bereichen des täglichen Lebens diskutiert werden, hat der Biologieunterricht auch lebenspraktische Bedeutung, da man über biologische Grundkenntnisse verfügen muss, wenn man sich an Diskussionen über Themen wie Schädlingsbekämpfung, Umweltschutz oder Landwirtschaft beteiligen will. Der Biologieunterricht muss Menschen befähigen, sich mit solchen Sachverhalten auseinander zu setzen, die jeden einzelnen wie auch die Allgemeinheit betreffen.
- Die Erschließung allgemeiner Erscheinungen und Gesetzmäßigkeiten erfordert den Gebrauch naturwissenschaftlicher Erkenntnismethoden. Durch das Interpretieren von Beobachtungen, das Aufstellen von Hypothesen und das Ableiten allgemeiner Gesetzmäßigkeiten wird das Denk- und Urteilsvermögen geschult, und so eine wichtige Aufgabe des Biologieunterrichts erfüllt. 17
Die Themen „Experimentieren“, „Kenntnisse zur Vererbung“, „Praktisches Arbeiten“, „Physiologische Kenntnisse zu Pflanzen und Tieren“ sowie „Molekulare Genetik“ können diesem können diesem Teilziel zugeordnet werden.
17 ebd., S. 50 f.
18
2.2.3 Beziehungen des Menschen zu seiner belebten Umwelt, Bedeutung des Umweltschutzes, umweltgerechtes Verhalten und Handeln
Die Aufnahme dieser Thematik in den unterrichtlichen Kanon liegt darin begründet, da sie für den einzelnen und für die Gesellschaft von heute und morgen von existentieller Bedeutung ist.
- allgemeine Informationen über die menschliche Existenz in Abhängigkeit von bestimmten Umweltfaktoren bilden die Grundlage für dieses Ziel.
- Der Biologieunterricht muss aufzeigen, dass der Mensch mit seinen Eingriffen in die Natur unsere natürlichen Lebensgrundlagen gefährdet. Dies beinhaltet auch die Erläuterung der Umweltbelastungen in unserer Gegenwart.
- Der Unterricht soll Verständnis für notwendige Schutzmaßnahmen fördern, die aufgrund ökologischer Gegebenheiten ergriffen werden müssen, aber es soll auch jeder einzelne zu verantwortungsvollem Handeln befähigt und motiviert werden. 18
Im Rahmen dieser Thematik können die Inhalte „Arbeiten im Schulgarten“, „Tierhaltung“ und „Physiologische Kenntnisse zu Pflanzen und Tieren“ behandelt werden.
2.2.4 Kenntnisse über den menschlichen Körper, Gesunderhaltung und Sexualität
Der Themenkreis Humanbiologie wird in vielen Lehrplänen besonders umfangreich vorgesehen.
- Die Humanbiologie informiert über den Bau und die Funktionen des eigenen Körpers. Die Organfunktionen sowie das Zusammenspiel der einzelnen Organe sollen hierbei besonders berücksichtigt werden.
- Durch die Befähigung zu einer gesunden Lebensweise haben die Erkenntnisse der Humanbiologie im Rahmen der Gesundheitserziehung große
18 ebd., S. 51 f.
19
lebenspraktische Bedeutung. Dazu gehören auch Grundkenntnisse in Erster Hilfe, Hygiene, aber auch Vorbeugung im Hinblick auf Rausch- oder Suchtmittel wie Alkohol.
- Die Familien- und Sexualerziehung ist Teil der Humanbiologie, welcher den Schüler bei seelischen und körperlichen Reifungsprozessen unterstützen und somit zu verantwortungsbewusstem Handeln befähigen soll.
- Durch die Humanbiologie soll die Stellung des Menschen unter den Lebewesen verdeutlicht werden. Dazu gehören Grundkenntnisse über Gemeinsamkeiten des Menschen und anderen Organismen, aber auch die Sonderstellung des Menschen unter den Lebewesen. 19
Zu den Humanbiologischen Themen gehören die Inhalte „Kenntnisse zur Vererbung“, Krankheiten“, „Sexualkunde“ sowie „Molekulare Genetik“.
2.3 Erläuterung der in Frage 1 zu bewertenden Begriffe
2.3.1 Schulgarten
In der Fachliteratur werden folgende Argumente für die Arbeit im Schulgarten genannt:
- Aufgrund der Anschaulichkeit, Konkretheit und Intensität des Schulgartens können viele Themen dort effektiver behandelt werden als im Klassenzimmer. Auch Unterrichtsprinzipien wie Selbsttätigkeit oder fächerübergreifender Unterricht werden berücksichtigt. 20
- Der Schulgarten ermöglicht den Erwerb von Kenntnissen über allgemeine Botanik und Artenreichtum sowie Lebensbedingungen und Entwicklungs-und Wachstumsvorgänge bei Pflanzen.
- Die Begriffswelt wird erweitert und das Biotop als Ökosystem kann forschend analysiert werden. 21
19 ebd., S. 52
20 Mozer, N. (1989): Der Schulgarten. Mit Alternativen für draußen und drinnen. Scriptor Verlag, Frankfurt am Main S. 12
21 ebd., S.16 f.
20
- Die Beschaffung von Material hat große Bedeutung für den Biologieunterricht und wird besonders an Gymnasien als wichtiges Ziel der Schulgartenarbeit angesehen. 22
- Die Schüler können Wertmaßstäbe für den Umgang mit der Natur entwickeln. Sie lernen, Misserfolge zu verkraften und sich über Erfolgserlebnisse zu freuen, aber auch, den Weg von der Erzeugung zum Nahrungsmittel nachvollziehen zu können.
- Die Arbeit im Schulgarten kann einen therapeutischen Effekt auf Störungen, Aggressionen oder Ängste haben. Dieser Aspekt wird zunehmend in den Hauptschulen immer wichtiger. 23
- Die Schüler lernen, die Verantwortung für etwas Lebendiges zu übernehmen, Geduld und Ausdauer bei umweltgerechten Handlungen aufzubringen sowie die Arbeit sorgfältig und exakt auszuführen. 24
- Durch Rücksichtnahme aufeinander und Freude über das Ergebnis des gemeinsamen Werks erfüllt Gartenarbeit soziale Ziele. 25 Die Schüler arbeiten zusammen und selbstständig und übernehmen Verantwortung für ihr Tun. Der Schulgarten bietet auch Raum für sinnvolle Freizeitgestaltung. Dieser Aspekt ist besonders für Ganztagsschulen von Bedeutung und im Rahmen der PISA-Studie diskutiert worden. „Wenn Kinder und Jugendliche den ganzen Tag in der Schule verbringen sollen, dann müssen diese eine freundliche Lern- und Arbeitsatmosphäre haben.“ 26 Ein Schulgarten ermöglicht die „Begegnung und Kommunikation untereinander“. 27
- Die Arbeit im Schulgarten trainiert handwerkliches Geschick sowie gärtnerische Fähigkeiten und Fertigkeiten. 28
22 Winkel, G. (Hrsg.) (1997): Das Schulgarten-Handbuch. Kallmeyer´sche Verlagsbuchhhandlung, Seelze, S. 38
23 ebd. S. 37
24 Mozer, N. (1989): Der Schulgarten. Mit Alternativen für draußen und drinnen. Scriptor Verlag, Frankfurt am Main, S. 17
25 Winkel, G. (Hrsg.) (1997): Das Schulgarten-Handbuch. Kallmeyer´sche Verlagsbuchhhandlung, Seelze, S. 37
26 www.gew.de/Binaries/Binary6401/schulenachpisa.pdf , abgerufen am 19.12.2005
27 ebd.
28 Mozer, N. (1989): Der Schulgarten. Mit Alternativen für draußen und drinnen. Scriptor Verlag, Frankfurt am Main, S. 17 f.
21
Quote paper:
Johanna Sandvoss, 2006, Biologische Inhalte, die nach dem Abitur für Basiswissen gehalten werden, Munich, GRIN Publishing GmbH
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