Die EU - Ein Wegbereiter für nachhaltiges Unternehmertum am Bespiel des Standortes Deutschland
I. Inhaltsverzeichnis
I. Inhaltsverzeichnis 3
II. Abbildungsverzeichnis 5
III. Abkürzungsverzeichnis 6
1. Einleitung 8
1.1. Vorwort 7
1.2. Problemaufriss 8
1.3. Ziel der Arbeit 10
2. Funktionsweise der EU 12
2.1. Aufbau und Struktur der EU 12
2.1.1. Verträge 13
2.1.2. Institutionen der EU 13
2.2. Durchsetzungsmöglichkeiten der EU als Akteur für Nachhaltigkeit 13
2.2.1. Interessen der EU 13
2.2.2. Richtlinien 14
2.2.3. Verordnungen 14
2.2.4. Förderprogramme 14
2.2.5. Aktionsprogramme für die Umwelt (UAP) 15
3. Handlungsspielräume der EU zur Umsetzung der Nachhaltigkeitsstrategie. 15
3.1. Instrumente einer (starken) Nachhaltigkeitspolitik 17
3.1.1. Gütezeichen für umweltfreundliche Erzeugnisse (1992) 17
3.1.2. EU-Förderprogramm LIFE (1992) 18
3.1.3. Verabschiedung der EU-Nachhaltigkeitsstrategie (2001) 19
3.1.4. EG -Emissionshandelsrichtlinie (2003) 19
3.1.5. Überarbeitete Nachhaltigkeitsstrategie (2006) 20
3.2. Erneuerte Nachhaltigkeitsstrategie (2007) - Lissabon-Strategie 21
3.2.1. Nationalen Bericht über die Umsetzung der EU Nachhaltigkeitsstrategie
der Bundesregierung 22
3.2.2. Mitteilung der EU Kommission an den EU Rat 25
3.2.3. Bericht des EU Rates vom 30.10.2007 27
4. Wirtschaftliche und Ökologische Entwicklung in Deutschland und die EU als Vorreiter 29
4.1. Ausgangssituation. 29
3
Die EU - Ein Wegbereiter für nachhaltiges Unternehmertum am Bespiel des Standortes Deutschland
4.2. Wirtschaftliche und Ökologische Entwicklung in Deutschland unter dem
Aspekt der Nachhaltigkeit und der Einfluss der EU 29
4.3. Erneuerbare Energieträger als Zukunftssystem für Deutschland 33
4.3.1. Photovoltaik (PV) 33
4.3.2. Offshore Windkraftanlagen 34
4.3.3. Biomasse 34
4.3.4. Solarenergie 34
4.3.5. Solarthermische Kraftwerke 35
4.3.5. Elektrische Wärmepumpen (EW) 35
4.4. Kyoto-Protokoll und seine Folgen (Emissionshandelsgesetz) 37
4.4.1. Hintergrund zum Kyoto-Protokoll 37
4.4.2. Mögliche Klimaauswirkungen nach UNEP 39
4.4.3. Die Kyoto-Verpflichtungen und die Mechanismen 40
4.4.4. Zeitlicher Ablauf der Klimakonvention und des Kyoto-Protokoll 42
4.4.5. Die EU und ihre Führungsrolle bei der Durchsetzung und Erfüllung des KP. 43
4.4.6. Umsetzung des Kyoto-Protokolls (KP) durch das ECCP 43
4.4.7. Beispiel: Emissionsrechtehandel 47
5. Nachhaltiges Unternehmertum in Deutschland 48
5.1. Integriertes Energie- und Klimaprogramm des Bundeskabinetts zum
Klimaschutz. 49
5.2. Nachhaltiges Unternehmertum gemäß Ranking-Bewertung nach IÖW und
future 51
5.2.1. Nachhaltigkeitsberichterstattung 52
5.2.2. Ranking der TOP-Zehn Unternehmen in Deutschland 54
5.2.3. Ergebnisse des IÖW/future Ranking 2007 56
6. Fazit und Ausblick 58
IV. Glossar 61
V. Literaturnachweis 70
VI. Gesetzestexte 71
VII. Amtsmitteilungen 72
VIII. Pressemitteilungen 72
IX. Internetadresse 73
X. Anhang 74
4
Die EU - Ein Wegbereiter für nachhaltiges Unternehmertum am Bespiel des Standortes Deutschland
II. Abbildungsverzeichnis
Abbildung 1 - Der Aufbau der Union: drei Säulen - ein Dach
Abbildung 2 - Treibhausgasmission in Deutschland
Abbildung 3 - Anteil erneuerbarer Energien am Energieverbrauch in Deutschland
Abbildung 4 - Anteil erneuerbarer Energien am Energieverbrauch in Deutschland
Abbildung 5 - Dreidimensionen Modell
Abbildung 6 - Anteile des EE am Energieverbrauch (Trendanalyse)
Abbildung 7 - Anteil am Mittelfluss in den Jahren 2003 bis 2006
Abbildung 8 - Beurteilung der Instrumente des Konzeptes der energiepolitischen Wende
Abbildung 9 - einfache Darstellung des Treibhauseffektes
Abbildung 10 - Mögliche Auswirkungen des Klimawandels (UNEP Bericht 1999)
Abbildung 11 - Reduktionsverpflichtungen und aktueller Stand
Abbildung 12 -Konzept der EU zur Erfüllung der Kyoto-Verpflichtungen
Abbildung 13 - Beurteilung der Instrumente des Kyoto-Protokolls
Abbildung 14 - Maßnahmen-Paket zum Klimaschutz des Bundeskabinett (2007)
Abbildung 15 - CO2-Emissionen in Deutschland / in Prozent
Abbildung 16 - Formen der Nachhaltigkeitsberichterstattung in Deutschland 2007
Abbildung 17 - Auswertung der Berichttypen
Abbildung 18 - Art der Berichte
Abbildung 19 - Gewichtung der Hauptkriterien und Ounktevergabe
Abbildung 20 - Gewichtung der ökologischen, sozialen und integrierten Aspekte
Abbildung 21 - TOP-10 der Anforderungskriterien
5
III. Abkürzungsverzeichnis BMU Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit
BIP Brutto Inland Produkt
CDM Clean Development Machanism
DCM Deutsche Capital Management
CSR Corporate Social Responsibility
DLR Institut für Planetenforschung
ECCP Europäisches Programm zur Klimaänderung
EE Erneuerbare Energien / Regenerative Energien
EEA Einheitliche Europäische Akte
EK Europäische Kommission
EMAS Eco- Management and Audit Scheme
EP Europäisches Parlament
EU Europäische Union (vorher EWG Europäische Wirtschaftsgemeinschaft und EG Europäische Gemeinschaft)
EUA Europäische Umweltagentur
EUROSTAT Statistisches Amt der Europäischen Gemeinschaften
EW Elektrische Wärmepumpe
EWSA Europäischer Wirtschafts- und Sozialausschuss
GRI Global Reporting Initiative
IÖW Instituts für ökologische Wirtschaftsforschung
KMU Kleine und mittlere Unternehmen
KVP Kontinuierlicher Verbesserungsprozess
NGO Non-Governmental Organization
6
PEV Primär Energieverbrauch
PV Photovoltaik
RNE Rat für Nachhaltige Entwicklung
UNEP United Nations Environment Programs
UNFCCC United Nations Framework Convention on Climate Change
WTO Welthandelsorganisation
7
1. Einleitung
1.1. Vorwort
In den letzten Jahren haben sich Begriffe wie Nachhaltigkeit, Umweltschutz und Umweltmanagement im Allgemeinen bereits bei jedem Bürger und auch Unternehmen etabliert. Insgesamt ist das ein schöner Trend. Durch neue umweltorientierte Entwicklungen und Gesetzgebungen trennen die Deutschen Bundesbürger fleißig ihren Müll und Unternehmen wollen auch den neuen Ansprüchen folgen. Da sich bekannter Weise die Theorie nicht unbedingt in der Praxis wiederspiegelt, hat die Politik stark nachhelfen müssen. Im besonderen Maße treibt hier die EU, mit Hauptsitz in Brüssel, durch Umweltrichtlinien,
Verordnungen, Förderprogrammen und Aufklärung voran 1 . Denn was die EU beschließt soll in Gesetzgebungen der Nationalen Staaten sanktioniert werden 2 , einzige Ausnahme: der jeweilige Staat hat hier bereits tiefer in seiner eigenen Gesetzgebung (Nationales Recht)
eingegriffen 3 .
Um den Prozess zu unterstützen wurde neben den Umweltmanagementsystemen DIN ISO
14001 4 und EMAS 5 ebenso die Forderung eines Qualitätsmanagementsystem, i.d.R. die DIN ISO 9001 in der Unternehmenslandschaft aufgegriffen mit dem Ergebnis, dass bereits fast alle Wirtschaftsbranchen ein entsprechendes System eingeführt haben. Auch dies ist nicht zuletzt den Forderungen von Kunden zuzuschreiben. Denn der Qualitätsanspruch ist gestiegen und der Kunde als Messindikator bewertet die Qualität der Produkte. Nur eine positive Bewertung
führt zu einem Unternehmensgewinn 6 .
1 Vgl.: www.europa.wfg-hagen.de, zuletzt eingesehen 8. Oktober 2007
2 Vgl.: Dietrich, Au, Dreher, S. 24, Umweltrecht der Europäischen Gemeinschaft, ESV-Verlag, Berlin, 2003
3 Vgl.: Vertrag über die Gründung der Europäischen Gemeinschaft (EGV), i.d.F. vom 2. Oktober 1997 (Amsterdamer Vertrag), Artikel 174, 175 und 176
4 Vgl.: Skript, Abschnitt B, Umweltmanagement (ISI 14:001, EMAS und Ökoprofit, Prof. Dr. Anja Grothe-Senf, Karsten Schomaker
5 Vgl.: Verordnung (EG) Nr. 761/2001 des Europäischen Parlamentes und des Rates vom 19. März 2001 über die freiwillige Beteiligung der Organisationen an einem Gemeinschaftssystem für das Umweltmanagement und die Umweltprüfung (EMAS), Anmerkung des Autors: EMAS wird speziell für Unternehmen gefördert
6 Vgl.: Rita Rizk-Antonious; S 23, Qualitätswahrnehmung aus Kundensicht, Gabler Verlag, Wiesbaden 2002 und Buzzell, R. D./Gale, B. T.: Das PIMS-Programm: Strategien und Unternehmenserfolg, Wiesbaden 1089
8
Letzten Endes wirkt es, als würde die Wirtschaft immer nur dann folgen, wenn die Kundenforderungen und -Ansprüche nicht mehr zu überhören sind. Tatsächlich spielen hier aber auch die neuen Anforderungen der Globalisierung und die EU als Akteur eine immense Rolle. Allgemein gehen Experten davon aus, dass der EU sogar eine Vorreiterrolle zugesprochen werden kann, was in dieser Arbeit Untersuchungsgegenstand sein soll.
1.2. Problemaufriss
Umweltschutz ist eine wesentliche Kernfunktion staatlichen Handelns. Sie ist nicht willkürlich entstanden, sondern als eine Reaktion auf ökologische Herausforderungen und externen Umwelteffekten der industriellen Entwicklung, bei denen der Markt als Steuerungsmechanismus versagt hat (Fehlallokation kollektiver Güter). Die globale Ausbreitung der Industrien führt dazu, dass die Umweltprobleme der Länder sich immer häufiger ähneln. Was wiederum Anreize zur gemeinsamen Suche nach politischen
Problemlösungen und zu einer konzeptionellen Vorreiterrolle erzeugt. 7
Europa wird immer wärmer. Die Klimaveränderung in Europa (Dürreperioden in Südeuropa, Überschwemmungen in Mitteleuropa) wird zu größten umweltpolitischen Herausforderung der Europäischen Gemeinschaft. Die Jahre 1998, 2002, 2003 und 2004 wurden als die heißesten in Europa ermittelt. Die alpinen Gletscher schmelzen in einem Tempo, dass z.B. in gut 50 Jahren drei Viertel der Schweizer Gletscher verschwinden. Eine derartig rasante Klimaveränderung hat Europa seit 5.000 Jahren nicht mehr erlebt (vgl. Studie EUA, 2005 8 ).
Auch die neuste EU-Studie, welche demnächst veröffentlicht werden soll, zeigt an, dass in Europa im Jahr 2071 die durchschnittliche Jahrestemperatur um zwei Grad steigt mit resultierenden Dürreperioden in Italien, Spanien und Portugal und ca. 90 000 Menschen werden der Hitze zum Opfer gefallen sein. Die Tourismus-Branche wird Verluste von 100 Milliarden Euro verbuchen. Dem Gegenüber stehen Erntesteigerungen im Norden von Europa. Jedoch steigt der Meeresspiegel um rund einen Meter: die Niederlande und Teile Belgiens stehen unter Wasser.
Die Ergebnisse der EU-Klimastudie sind daher geradezu als alarmierend zu bezeichnen:
… ist das Ergebnis einer Klimastudie der EU, die erst in einigen Wochen vorgestellt werden soll, verbunden mit Vorschlägen, wie die Katastrophe verhindert werden kann. Die Experten, die von Brüssel mit der Zusammenstellung der Daten beauftragt wurden, kommen zu zwei
7 Vgl. 20 Jahre BMU (Hrsg.), Leistungen-Herausforderungen-Perspektiven, Mai 2006, S. 23
8 Pressemitteilung der Europäischen Umweltagentur, Brüssel, November 2005
9
Szenarien. In einem Fall gehen sie von 2,2 Grad Erwärmung aus, mit den oben geschilderten Folgen. Der weitaus schlimmere Fall würde beim zweiten Modell mit einem Anstieg der Jahresdurchschnittstemperatur von drei Grad eintreten. Grundlage der Berechnungen sind Auswertungen von neuesten Satellitenbildern und statistischen Daten. Die EU-Kommission ist alarmiert und hat den Mitgliedstaaten eine Rückführung der klimaschädlichen Kohlendioxidemissionen bis 2020 um 20 Prozent verordnet. Zusammen mit einem ehrgeizigen Programm zur Energieeinsparung (ebenfalls 20 Prozent auf der Basis von 2006) will man die Atmosphäre retten. Ein Effekt, der sich, wie die Klimaforscher betonen, allerdings erst mit einer Verzögerung von zwei bis drei Jahrzehnten zeigen wird, wenn alle mitmachen.
Asien hat beim letzten Gipfeltreffen mit der EU bereits einem Klimaschutz-Abkommen zugestimmt. Vor diesem Hintergrund, so heißt es in Brüssel, nehme es sich allerdings gar nicht gut aus, dass ausgerechnet die Bundesrepublik versuche, die Vorgaben der EU-Kommission zu torpedieren. Sogar von einem Investitionsstopp war bereits die Rede, falls die Kommission die deutschen Firmen zu mehr Klimaschutz zwingen werde.
Die neue Studie belege aber eindeutig, dass noch längst nicht reicht, was wir bisher tun, heißt es im Umfeld von EU-Umweltkommissar Stavros Dimas. Es sei in jedem Fall billiger, in die Umwelt zu investieren und sie zu erhalten, als die Schäden der Katastrophen im Nachhinein zu bezahlen.“ 9
Die drastischen Klimaveränderungen stellen aber nicht die einzige umweltpolitische Herausforderung für Europa dar, weitere Problemfelder wie Verlust der Artenvielfalt, Flächen- und Wasserressourcen, Luftverschmutzung und Gesundheit sind ebenfalls zu bewältigen. Gegenüber den positiven Effekten der EU-Umweltgesetzgebung, durch die in den letzten 20 Jahren die Wassergüte und die Luftqualität verbessert, ozonschädigende Stoffverbindungen verringert und die Abfallquote kontinuierlich verbessert worden ist, steht das Umweltverhalten der Zivilbevölkerung, welches sich durch das individuelle Konsummuster auszeichnet. Verstädterung und Zersiedelung, höhere Lebenserwartung, Mobilitätssteigerung (insbesondere im Flugverkehr) und unverhältnismäßige Zunahme des Verbrauchs an natürlichen Ressourcen zur Weltbevölkerung beeinflussen die Europäische Umweltpolitik in erheblichem Maß. Es ist höchste Zeit, dass politische Entscheidungsträger, Unternehmen und die Zivilgesellschaft jetzt Maßnahmen gegen Umweltprobleme ergreifen, statt später einen hohen Preis zu zahlen. Es reicht nicht aus, aktuelle Umweltprobleme kurzfristig zu bekämpfen, sondern die Weichen für eine nachhaltige Umweltpolitik müssen langfristig gestellt werden.
9 www.umweltschutz-news.de/302artikel1543.html, gesehen am 10.07.2007
10
1.3. Ziel der Arbeit
Untersuchungsgegenstand der Arbeit, die hier aufgezeigt wird, soll sein, die Tätigkeiten der EU dahingehend zu untersuchen, ob die Konzepte, Lösungen und die daraus entwickelten Gesetze, Normen und Richtlinien tatsächlich zu einem nachhaltigen Agieren speziell in den Unternehmen in Deutschland Wirkung zeigen und zeigen können. Um zu Aussagen zu kommen, müssen die verscheiden Institutionen der EU untersucht werden sowie deren Wechselwirkung untereinander. In welchen maßen Reformen angestrebt wurden in der Vergangenheit und wie diese in der Praxis umgesetzt werden.
Der Übersichtlichkeit halber starte ich mit einer Hintergrundskizzierung der EU. Besonderes Augenmerk erhalten hierbei die umweltrelevanten Maßnahmen sowie die Umsetzung von Nachhaltigkeitsstrategien. Die Arbeit ist aufgeteilt in einen theoretischen und einen praktischen Teil. Abschließend wird ein Fazit gezogen mit einem zukunftsweisenden Ausblick.
11
Theoretischer Teil:
2. Funktionsweise der EU
2.1. Aufbau und Struktur der EU
Die EWG/EG/EU ist seit 1950 ein Zusammenschluss von demokratischen und europäischen Staaten, welches sich insbesondere die Wahrung des Friedens und das Streben von Wohlstand auf die Fahne geschrieben hat. Die EU ist kein Oberstaat sondern vielmehr eine internationale Gruppe, welche darüber hinaus wie ein flexibles Gebilde funktioniert, dass sich besonders in den vielen Verträgen seit Gründung wiederspiegelt und hinsichtlich neuer Strukturen und
Aufgabefelder und der permanenten Aufnahme von neuen Mitgliedsstaaten 10 . Die Mitgliedstaten haben Teile Ihrer einzelstaatlichen Souveränität in die gemeinen Organe der EU gepackt, damit bei gemeinsamen Interessen auf EU Ebene entschieden werden kann. Das Verhältnis zwischen Union und dem einzelnen EU Bürger/innen sind die Grund- und Bürgerrechte. Neben diese bestehen noch die Unionsbürgerschaften (seit 1993, ergänzend) und die Charta der Grundrechte (von 2000) 11 . Insgesamt basiert der Grundsatz auf dem Grundprinzip der Subsidiarität.
Der Aufbau der EU wird gern als Säulendiagramm dargestellt und gliedert sich in folgende
Bereiche auf 12 : Europäische Gemeinschaften, Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik und Polizeiliche und Juristische Zusammenarbeit in Strafsachen.
10 Vgl.: www.europarl.de - Die Europäische Union - Übersicht - gesehen am 10.7.2007
11 Vgl.: www.europarl.de - Gemeinsame Organe, gemeinsame Rechte - gesehen am 10.7.2007
12 Vgl.: www.europarl.de - Der Aufbau der Union: drei Säulen - ein Dach - gesehen am 10.7.2007
12
2.1.1. Verträge
Die Europäische Union fungiert als ein flexibler Gemeinschaftsverbund. Daher wurden im Laufe der Zeit immer wieder neue Verträge geschlossen: Vertrag über die Gründung der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl (1951), Vertrag zur Gründung der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft (1957), Vertrag über die Europäische Union - Maastrichtvertrag(1992), Vertrag von Amsterdam (1997) mit Art. 2 des Vertrages, welcher die Festschreibung des Grundsatzes der nachhaltigen-zukunftsfähigen Entwicklung beinhaltet und den Vertrag von Nizza (2001), Vertrag über eine Verfassung für Europa (2004) und zur Stärkung der institutionellen Gemeinschaft den Vertrag von Lissabon (2007). 13
2.1.2. Institutionen der EU
Die EU setzt sich aus verschiedenen Institutionen zusammen wie der Europäischer Rat, Europäisches Parlament, Europäische Kommission (EK) und der Rat der europäischen
Union 14 . Weitere Ausführungen sind im Glossar zu nachzulesen.
2.2. Durchsetzungsmöglichkeiten der EU als Akteur für Nachhaltigkeit
2.2.1. Interessen der EU
Die Interessen der EU sind vielfältiger Natur. Der Spannungsbogen der EU Tätigkeiten erstreckt sich über Wirtschaft, Politik, Soziales und Umwelt. Hauptziel der EU ist daher aus ihrer Entstehungszeit (Stärkung der Wirtschaft und Wahrung des Friedens ) die Vorreiterrolle als Globelplayer. Um dieser Rolle besser Gerecht zu werden und unter Berücksichtigung der Umwelt als Raum der nicht endlich vorhanden ist, hat sich die EU einer Politik der Nachhaltigkeit gestellt. Erste Schritte wurden eingeleitet mit der Einheitlichen Europäischen Akte (1996) mit eigenen Teil Umwelt im EWG Vertrag. Die EU forderte Umweltschutz unter Berücksichtigung der Erfordernisse. Der Maastricht Vertrag (1992) verstärkte diese Positionierung und im Amsterdamer Vertag (1997) strengte man die Bemühungen unter der Einhaltung der Nachhaltigkeit ein. Abgerundet mit der Ausarbeitung und Umsetzung von
13 Vgl.: www.europarl.de - Verträge - gesehen am 10.7.2007
14 Vgl.: www.europarl.de - gesehen am 10.7.2007
13
Nachhaltigkeitsstrategien in Göteburg und dem Beschluss zur
Nachhaltigkeitsstrategie (Lissabon Strategie) 16 . Mit der Stratgie wurden folgende Forderungen laut:
Kooperative und transparente Politik, Hegemoniestreben der EU-Mitglieder und darüber hinaus weltweit, Reduzierung des Ressourcenverbrauches, Schutz der Biosphäre, Erhalt der Artenvielfalt, Friedens- und Sicherheitspolitik, Ökologisches, Ökonomisches und Soziales Gleichgewicht und Sicherheit sowie Frieden weltweit.
2.2.2. Richtlinien
Um die Interessen der EU durchzusetzen können die EU Richtlinien erlassen, welche bindend für die EU Mitgliedsstaaten sind. Die Richtlinie versteht sich als ein Rechtsakt der Europäischen Gemeinschaften. Die Verbindlichkeit bezüglich der Ziererreichung einer Richtlinie für die Mitgliedsstaaten ergibt sich aus dem Art. 249 Abs. 3 EG. Die Richtlinie selber gibt nur einen rechtlichen Rahmen vor - die Staaten bestimmen selber, wie dieser zu gestalten ist. Die Richtlinie wirkt folglich nicht unmittelbar, sondern durch die Umsetzung ins nationale Recht der einzelnen Staaten (Ausnahme: nationales Recht schützt die Bürger/innen
stärker als EU-Richtlinie) 17 .
2.2.3. Verordnungen
Die Verordnung gilt dagegen für alle Mitgliedsstaaten verbindlich und unmittelbar. Sie setzt supranationales Recht gemäß Art. 249 Abs. 2 EG, die keiner Umsetzung durch nationales
Recht mehr bedürfen. Als direkte Befugnisse stellt es das Europäische Gesetz dar 18 .
2.2.4. Förderprogramme
Neben dem Erlassen von Verordnungen und Richtlinien stellen die Förderprogramme eine weitere wichtige Säule der öffentlichen dar. Förderprogramme haben eine internationale
15 Vgl.: Holger Rogall - Akteure der nachhaltigen Entwicklung, S. 154-156, Ökomischer Verlag, München, 2002
16 Vgl.: www.itas.fzk.de - gesehen am 10.7.2007
17 Vgl.: Der Euro -Das Lexikon zur Währungsunion, vgl. S. 101-102, Dudenverlag, Mannheim 1998
18 Vgl.: Dietrich, Au, Dreher, S. 24, Umweltrecht der Europäischen Gemeinschaft, ESV-Verlag, Berlin, 2003
14
Ausrichtung und sind daher stärker zu bewerten, da sie alle Maßnahmen, Kooperationen und
Erfahrungsaustauschmöglichkeiten (Know-how-Transfer) grenzüberschreitend fördert 19 .
2.2.5. Aktionsprogramme für die Umwelt (UAP)
Der Europäische Umweltschutz geht zurück in Jahr 1972 bei einer Konferenz der Staats- und Regierungschefs. Er führte in einer Gemeinschaftsakte (1998) zu insgesamt 200 Richtlinien, 92 Verordnungen und 236 Entscheidungen. Seit dem sind 6 Umweltaktionsprogramme (UAP) auf die Beine gestellt worden:
1. Umweltaktionsprogramm 1973 - 1976, 2. Umweltaktionsprogramm 1977 - 1981,
3. Umweltaktionsprogramm 1982 - 1986, 4. Umweltaktionsprogramm 1987 - 1992,
5. Umweltaktionsprogramm 1992 - 2000, 6. Umweltaktionsprogramm 2001 - 2010, Das 6. Umweltaktionsprogramm soll läuft unter dem Thema: „Umwelt in unserer Hand“ und stützt sich auf das 5. UAP, allerdings unter dem Aspekt einer Nachhaltigen Umweltstrategie. Es impliziert einen Wandel von einer gesetzgebenden Umweltprogramm zu einem strategischen Konzept und soll zu einer Verbesserung der Umsetzung bestehender Rechtsvorschriften führen, Einbeziehung der Umweltbelange in die Politik und Wirtschaft, Integration des Marktes und seine Umweltleistung, eine Beeinflussung der Verhaltensänderungen der Bürger verstärken, zu mehr Beachtung der Umweltbelange im Flächennutzungs- und Raumordnungsplan finden, Klimawandel, Natur- und biologische
Vielfalt schützen und natürliche Ressourcen und Abfälle nachhaltig nutzen 20 .
3. Handlungsspielräume der EU zur Umsetzung der Nachhaltigkeitsstrategie
Der Startschuss für das europäische Umweltschutzrecht begann mit der Konferenz der Regierungs- und Staatschefs am 20. Oktober 1972 in Stockholm auf der eine gemeinsame und eigenständige Umweltpolitik verankert wurde. Bis dahin wurden Umweltprobleme meist „durch die Hintertür“ gelöst und die Wirksamkeit der Umweltpolitik blieb weit hinter den anderer Politikbereiche zurück. Das Augenmerk lag verstärkt auf der Gefahrenabwehr (Endof-Pip-Technologien). Durch die Erkenntnis der grenzüberschreitenden Struktur der meisten Umweltprobleme, die auf eine supra- und internationale Entwicklung deuten, ist der Fokus zur Bewältigung diese Entwicklung mehr und mehr auf die europäische und globale Ebene
19 Vgl.: www.europa.wfg-hagen.de - gesehen am15.7.2007
20 Vgl.: www.nachhaltigkeit.info.de - gesehen am 15.7.2007
15
gerichtet. 21 Ziel ist der Erhalt und Schutz der Umwelt, der menschlichen Gesundheit und der sinnvolle Einsatz von Ressourcen sowie die Förderunge von Maßnahmen auf internationaler Ebene zur Bewältigung regionaler und globaler Umweltprobleme. Zukünftig sollten die Belange des Umweltschutzes bei der Festlegung und Durchführung aller umweltrelevanter
Politikbereiche Berücksichtigung finden (Integrationsprinzip) 22 .
Die Rechtsgrundlage für die Umweltpolitik bilden 1992 der Vertrag von Maastrich und 1997 der Vertrag von Amsterdam, welche die Bedeutung der Umweltschutzpolitik verstärken und den Grundsatz Nachhaltige Entwicklung (Leitbild der Rio-Konferenz 1992) zu
einer Aufgabe der gemeinschaftlichen EU-Politik konstatieren. 23
Wegweisend für eine Nachhaltigkeitspolitik kann in diesem Zusammenhang das 5. Aktionsprogramm (1992). Die europäische Nachhaltigkeitsstrategie, gedacht als politischer Katalysator für politische Entscheidungsträger, zur Meinungsbildung der Öffentlichkeit sowie treibende Kraft für institutionelle Reformen enthält u.a. Zielvereinbarungen und Maßnahmen zu Bekämpfung der Klimawandels,
verantwortungsbewusster Umgang mit natürlichen Ressourcen sowie eine effektivere
Flächennutzung. 24 Dabei sollen entstehende Umweltschadenskosten verursachergerecht aufgeteilt werden und unverhältnismäßige Subventionsstrategien, die den Ressourcenabbau forcieren, vermindert werden.
Das 6. Umweltaktionsprogramm (2002) bildet hierbei das wichtigste Instrument zur Umsetzung der Nachhaltigkeitsstrategie. Im Gegensatz zum deutschen Regelungsansatz hat sich hingegen in der europäischen Umweltpolitik ein gesellschaftlich geprägtes Verständnis von Umweltpolitik etabliert, welches auf Partizipation mit der Öffentlichkeit, mehr Informationstransfer und Transparenz beruht. Nennenswert ist die UVP-Richtlinie oder die Klagebefugnis dritter bei Verstößen gegen die Umwelt. Diese Tendenz spiegelt sich auch in der Umsetzung der Agenda 21, ein Leitpapier zur Nachhaltigen Entwicklung wieder. An dieser Konferenz nahmen neben Regierungsvertretern auch viele nichtstaatliche Organisationen teil. 25 Nachhaltige Entwicklung - und damit die Agenda 21 - ist vielerorts
21 Vgl. Beck-Umweltrecht, 17.Auflage 2005, S. XXI
22 Vgl. BMU (Hrsg.): 20 Jahre BMU, Leistungen-Herausforderungen-Perspektiven, Mai 2006, S.28
23 Vgl. Rogall, H.: Akteure einer nachhaltigen Entwicklung, München 2003 S. 155
24 Vgl. www.nachhaltigkeits.info/artikel/nachhaltigkeitsstrategie
25 http://de.wikipedia.org/wiki/Agenda_21 - gesehen am 10.7.2007
16
zur Leitlinie öffentlichen Handelns geworden, um Probleme am besten auf der örtlichen
Ebene zu lösen („Global denken - lokal Handeln“)! 26
3.1. Instrumente einer (starken) Nachhaltigkeitspolitik
Die Maßnahmen und Instrumente, die politischen Entscheidungsträgern zur Umsetzung der Umweltpolitik zur Verfügung stehen, bewegen sich in einem engen Zusammenhang zwischen
staatlichen Zwang und dem Freiwilligkeitsprinzip. 27
Im folgenden Kapitel wird untersucht, welche Instrumente 28 der EU-Politik zur Verfügung stehen und inwieweit sie zur Umsetzung einer nachhaltigen Entwicklung dienlich sind. Hierzu werden Maßnahmen und Ergebnisse auf umweltpolitischen Ebene der EU herangezogen. 1987 Verabschiedung der Einheitlichen europäischen Akte (EEA)
¾ Grundsteinlegung für die Schaffung eines Binnenmarktes bis 1992
¾ Integration bestimmter Politikbereich (Umwelt-, Forschung- und Technologiepolitik) in den gemeinsamen Kompetenzbereich der Römischen Verträge 29
1990 Errichtung der Europäischen Umweltagentur (EUA) und eines europäischen Umweltinformations -und Umweltbeobachtungsnetzes (Eionet)
¾ Bereitstellen von wissenschaftlichen und wirtschaftlichen Informationen an Entscheidungsträger (Europäische Kommission, Rat, Europäisches Parlament) und Öffentlichkeit (NGO’s, Unternehmen) zur Durchführung wirksamer Umweltschutzpolitiken und umweltschutzrelevanter Rechtsvorschriften (Bericht alle 5 Jahre).
¾ Informationsquelle: Europäisches Umweltinformations- u. Beobachtungsnetzwerk 30 .
3.1.1. Gütezeichen für umweltfreundliche Erzeugnisse (1992)
¾ Systems zur Vergabe eines Umweltzeichens (Öko-Gütesiegel) anhand von spezifisch festgelegten Kriterien durch die EU-Kommission. Ziel:
¾ Erhöhung der Transparenz für den Verbraucher (z.B. Siegel Blauer Engel) zur Umweltverträglichkeit eines Produkts. Wichtiges Kommunikationsmittel zur
26 Derzeit existieren ca. 708 rechtliche Gemeinschaftsakte in diesem Bereich, davon sind 266 Richtlinien, 124 Verordnungen und 318 Entscheidungen zu nennen (Stand 2000, EU-Parlament).
27 Vgl. www.wikepedia.org/wiki/Umweltpolitik
28 Vgl. Glossar unter direkten, indirekten und marktwirtschaftlichen Instrumenten
29 Vgl. http://www.bpb.de/themen - gesehen am 20.7.2007
30 Vgl. www.eea.eu.int - gesehen am 20.7.2007
17
Information der Verbraucher.
¾ Kritikpunkte: Inkonsequente Verfolgung durch mangelnde Information zur Bedeutung und Irreführung durch Überreizung privatwirtschaftlicher (firmeninterner) Umwelt-
zeichen 31 .
3.1.2. EU-Förderprogramm LIFE (1992)
¾ Gemeinschaftliches Finanzierungsinstrument der EU für vorrangige Umweltschutzmaßnahmen (Unterteilung in 3 Aktionsbereiche: Natur, Umwelt und Drittländer) 32 . Ziel:
¾ Entwicklung von Vorzeigeprojekten, die von anderen Industrien, NGOs und öffentlichen Stellen aufgegriffen und nachgeahmt werden.
¾ 1993 Bildung eine Europäischen Beratenden Forums für Umwelt und Nachhaltige Entwicklung („Forum“).
Aufgaben:
¾ Beteiligung am 6. Umweltaktionsprogramm und der EU-Nachhaltigkeitsstrategie.
¾ Überwachung der Umsetzung der Vereinbarungen aus der Kyoto -Konferenz.
1997 Umweltverträglichkeitsprüfung (Novellierung) bei bestimmten öffentlichen und privaten Projekten
Wichtigste Grundsätze:
¾ Grenzüberschreitende Unterrichtung der Öffentlichkeit beim Bau von bestimmten Anlagen, z.B. von Kraftwerken und Anlagen zur thermischen Behandlung von Sonderabfällen oder bei der Rodung großer Flächen.
2001 Öko-Audit-Verordnung (EMAS II ) in Kraft
Erweiterung des bestehenden Anwendungsbereichs von gewerblichen Unternehmen auf sog. Organisationen (Gesellschaften, Körperschaften, Betriebe, Unternehmen, Behörden).
¾ Verbesserung der Verbindung an die Industrienorm ISO 14001.
¾ Umsetzung in Deutschland: Umweltauditgesetz 2002.
31 Vgl. http://ec.europa.eu/environment/forum/ipp_de.pdf - gesehen am 20.7.2007
32 Vgl. http://www.life.lu/online/life_d/about.html - gesehen am 20.7.2007
18
3.1.3. Verabschiedung der EU-Nachhaltigkeitsstrategie (2001)
Grundsätze:
¾ Prüfung und Berücksichtigung wirtschaftlicher, sozialer und ökologischer Auswirkungen aller Politikbereiche.
¾ Überwachung einer "korrekten Preisgestaltung" (Externalisierung), bei der die Preise die tatsächlichen Kosten widerspiegeln.
3.1.4. EG -Emissionshandelsrichtlinie (2003)
Grundlage Kyoto-Protokoll: Verpflichtung der Industriestaaten zur Reduzierung ihrer Emissionen an Treibhausgasen bis 2012 (Stufenplan).
Vorteile:
¾ Positive Lenkungswirkung, da Maßnahmen zur Emissionsminderung dort stattfinden, wo sie am kostengünstigsten realisierbar sind.
¾ Überschuss an Zertifikaten kann wieder verkauft werden, durch eine schrittweise Senkung der festgelegten Gesamtmenge erfolgt stufenweise Absenkung der Gesamtemissionen.
¾ Umsetzung in Deutschland: Das Treibhaus-Emissionshandelsgesetz 200433
Künftig:
Beschluss eines „Europäischen Bündnis für soziale Verantwortung der Unternehmen“ 2006
Es handelt sich hierbei um kein Rechtsinstrument, sondern um ein Dach für neue oder bereits bestehende CSR-Initiativen von Unternehmen und ihren Stakeholdern. Ziel:
¾ Bildung von neuen Partnerschaften mit allen Stakeholdern.
¾ Verbreitung von CSR (Corporate Social Responsibility) in europäischen Unternehmen und Anerkennung von CSR als Beitrag zur nachhaltigen Entwicklung sowie als Strategie für Wachstum und Beschäftigung.
33 Vgl. Stefan Klinski: Skript zur Lehrveranstaltung: Grundzüge des Umweltrechts, 2005
19
Nachdem wichtige Ziele und Maßnahmen der europäischen Umwelt-/Nachhaltigkeitspolitik dargestellt worden sind, kann an dieser Stelle zusammenfassend konstatiert werden:
¾ Innerhalb Europas ist durch die Europäische Gemeinschaft ein flächendeckendes Netz an Umweltschutzmaßnahmen gewährleistet sowie genügend Spielraum für lokale Gegebenheiten geschaffen worden.
¾ Die gesamte Umweltschutzpolitik basiert auf dem Verursacherprinzip. So obliegt es dem Verursacher, Investitionen zu tätigen, um höhere Standards zu erreichen oder Produkte nach Gebrauch zurückzunehmen, wiederzuverwerten oder zu entsorgen.
¾ Bei eher potenziellen als nachgewiesenen Umweltgefahren handelt die Europäische Kommission nach dem Vorsorgeprinzip, d. h. Schutzmaßnahmen werden vorgeschlagen, wenn offenbar ein Risiko besteht, selbst wenn wissenschaftlich
gesehen keine letzte Gewissheit besteht. 34
¾ Als Teil ihrer Strategie zur Bekämpfung des Klimawandels im Einklang mit dem Kyoto-Protokoll hat die EU das weltweit 1. Emissionshandelssystem eingeführt. Die Verpflichtungen des Kyoto-Protokolls gelten nur bis 2012, die Kommission hat jedoch bereits Verhandlungen über die Klimaschutzpolitik nach 2012 eingeleitet (Vorreiterrolle).
Die letzten Umweltaktionsprogramme haben den Blickwinkel in der Umweltpolitik deutlich erweitert, von der reinen Kontrolle der Verwendung bestimmter Stoffe oder Produkte wegzukommen, verstärkt auf sichere Alternative zu setzen und über den Verbleib des Produkts nach Ablauf der Nutzungsdauer nachzudenken (Integrierte Produktpolitik).
3.1.5. Überarbeitete Nachhaltigkeitsstrategie (2006)
Am 13. Dezember 2005 hat die Kommission ihre Überprüfung der Strategie für nachhaltige Entwicklung vorgelegt. Der Europäischen Rat hat diese auf dieser Basis am 15./16.06.2006 erneuert. Die neue Strategie, die im Juni 2006 unter österreichischer Ratspräsidentschaft
beschlossen wurde, umfasst diverse Schlüsselbereiche wie 35 :
Klimawandel
saubere Energie
34 Vgl. http://europa.eu/pol/env/print_overview_de.htm
35 Vgl. http://umwelt.lebensministerium.at/article/articleview/62007/1/146
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nachhaltiger Verkehr nachhaltige Konsum- und Produktionsmuster öffentliche Gesundheit, Demografie und Migration
Insgesamt muss jedoch festgehalten werden, dass das ökonomische Entwicklungsgefälle der einzelnen EU-Länder stark divergent ist. Der Standort Deutschland wird jedoch als fortschrittlich betrachtet und seine „Luftreinhaltepoltik“ bereits seit den achtziger Jahren
exportiert 36 .
Zusätzlich wird die Bildung der EU ökonomisch und ökologisch für sinnvoll von den Wissenschaftlern, Politikern und Bürgern gehalten, da sie den Beitrittsländern neuen Chancen garantiere z.B. auch was die Allokation der natürlichen Ressourcen betrifft, allerdings wird auch hier auf Problemfelder hingewiesen. Entscheidungsverfahren sind umständlich und kompliziert. Darüber hinaus wird wie in de Agenda 21 auf veränderte internationale Rahmenbedingungen hingewiesen und die damit verbundenen Schwierigkeiten im Nord-Süd
Dialog und den Iran Konflikt 37 . Nachhaltige Entwicklung, als übergeordnetes Ziel der EU muss folglich ähnlich einem KVP ständig verbessert werden um eine kontinuierliche Verbesserung der Lebensqualität und einen Schutz der Erde für die heutige und zukünftige Generation zu erzielen durch eine dynamische Wirtschaft, Bildung und Umweltschutz für eine friedliche und sichere Welt. 2007 erneuerte die Europäische Union ihre Nachhaltigkeitsstrategie (Anknüpfend an die Lissabon-Strategie von 2001). Sie bekräftige Ihre Vorreiterrolle für die Bekämpfung des Klimawandels und die Erneuerung der Ziele des Kyoto-Protokolls für seine Zeit nach 2012. In diesem Zuge hat die Bundesregierung wie von der EU gefordert ihren nationalen Bericht über die Umsetzung der EU-
Nachhaltigkeitsstrategie vorgelegt. 38
3.2. Erneuerte Nachhaltigkeitsstrategie (2007) - Erneuerung der Lissabon-Strategie
Bei Vertrag von Lissabon wurde der Nachhaltigkeitsansatz verstärkt integriert. Es folgten
36 Vgl. Hey, Christian; Schleicher-Tappeser Ruggero: Nachhaltigkeit trotz Globalisierung, S. 85-87, Springer Verlag, Berlin Heidelberg, 1998
37 May, Hermann (Herausgeber); Kruber Klaus Peter, S. 567-569, Handbuch zur ökonomischen Bildung, Oldenburg Verlag, München 2003
38 Vgl. http://www.auswaertiges-amt.de/diplo/de/Europa/Aufgaben/Nachhaltigkeitsstrategie.html, gesehen an 20.2.2008
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Nachhaltigkeitsberichterstattung und die Prüfung durch die EK mit Empfehlung an das EP.
3.2.1. Nationalen Bericht über die Umsetzung der EU Nachhaltigkeitsstrategie der Bundesregierung
Aus diesem Bericht geht hervor, dass zum Schutz des Klimas die Energieeffizienz bis zum Jahr 2020 verdoppelt werden soll. In diesem Rahmen soll das Gebäudesanierungsprogramm mittels Förderprogramme ausgebaut werden. Gemäß dem Koyoto-Protokoll und dem ebenfalls erweiterten Emissionshandel will Deutschland auch seinen gestellten Forderungen nachkommen und sich mit 21% reduzierten CO 2 Emissionen aufstellen. Für den eigenen Dienstbereich will die Bundesregierrung den selbstverschuldeten Emissionssauschuss durch Dienstreisen für das Jahr 2007 ausgleichen und durch weitere Klimaprojekte neutralisieren.
Folgende Übersicht soll die bereits vorgenommene Reduzierung der sog. 6 Kyotogase anschaulich darstellen (eine genaue Nennung dieser Gase erfolgt weiter unten).
Bis jetzt wurden diese Werte hier durch entsprechenden Anlagenbau bereits gemäß zweiten Allokationsplan eingehalten. Per Gesetz werden Beimischungen von Biokraftstoff gefördert und Biokraftanlagen steuerlich begünstigt. Die Nutzung von Erdöl soll dadurch erheblich reduziert werden. Wind Offshore soll für den Standort Deutschland aufgebaut werden, d.h. Winderzeugung im Meer. Man hält die Methode für besonders umweltschonend. Allerdings sin die Kenntnisse hier noch nicht weit. Um dieses Defizit aufzufangen, wurden Programme mit großen Energieproduzenten entwickelt, vorerst für ein Offshore Testfeld. Neben der
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Erhöhung der Forschungsgelder (2007: 83 Millionen Euro - jährlich weitere 5 Millionen Euro kummiliert) für erneuerbare Energien wurde die Energieerzeugung per erneuerbare Energie verdoppelt und hat dem Mittelstand neue Beschäftigungsfelder bzw. deren Ausweitung gebracht. Diese positive Darstellung steht gegenüber, dass im sog. Ökocontrolling bereits lange erkannt wurde, dass Biokraftstoff tatsächlich nicht als Umweltfreundlich zu betrachten ist, da bereits bei seiner Herstellung sog. Lachgas freigesetzt wird, welches als ein 300-mal gefährlicher Stoff eingestuft wurde als beispielsweise CO 2. Aktuell hat der Umweltminister Herr Gabriel in Deutschland einlenken müssen und Biokraftstoff speziell der „Biosprit“ als
ungeeignete Alternative für die EE angeben müssen 39 . Auch die folgende Darstellung, obwohl als Positiv bewertet von der Bundesregierung macht deutlich, dass die Bestrebungen, wenn auch tendenziell steigend, gegenüber Machbarkeitsstrategien als eher gering zu betrachten sind, z.B. im Bereich der Hybrid Technologie. Offensichtlich scheint die Lobbypolitik der Automobilindustrie stärken Einfluss zu haben, als „echte“ Fortschrittliche Entwicklungen auf
diesem Sektor 40 . Aber in Bezug auf die Zielerreichung konnte sich Deutschland gut positionieren:
Laut Nachhaltigkeitsbericht wird der nachhaltige Verkehr, der nachhaltige Konsum, die Erhaltung und Bewirtschaftung natürlicher Ressourcen durch Forschungsförderprogramme zur Erhöhung der Ressourceneffizienz, eine Verbesserung der Materialeffizienz in KMU, Effizienzgewinne durch verstärkten Einsatz von Informations-und
39 Vgl.:http://www.faz.net/s/RubEC1ACFE1EE274C81BCD3621EF555C83C/Doc~E3B18AB50A2F2468D83B 92EF585980F1F~ATpl~Ecommon~Scontent.html, gesehen am 9.4.2008
40 Vgl. Tagesspiegel vom 21.12.2007, CO2-Grenzen für Autos - Künast: Merkel klimapolitisch "unglaubwürdig"
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Kommunikationstechnologien, Innovative Mehrfachnutzung von nachwachsenden Rohstoffen, Erhöhung der Transparenz des Marktgeschehens auf den Rohstoffmärkten in Entwicklungsländern unterstützt.
Neben Umweltaspekte werden auch Themen im Konsens wie Gesundheit, Bildung und Soziale Eingliederung, Demografie und Migration und Armut betrachtet. Die Umsetzung, Kontrolle und Effizienz dieser Maßnahmen wurden bisher von zwei von der
Bundesregierung beauftragten Berichten erfasst. Darüber hinaus hat das Bundestatistikamt eine Untersuchung geführt, deren Ergebnisse im sog. Indikatoren Bericht 2006 erfasst wurde. Beraten wird die Bundesregierung durch den Rat für Nachhaltige Entwicklung mit Mitgliedern der Brundtland-Kommission/Weltkommission (Agenda 21 - Rio de Janeiro) und dem Beirat für nachhaltige Entwicklung mit Gremiumsmitglieder aus 40 Abgeordneten aller
Fraktionen des Deutschen Bundestages. 41 Folgende Übersicht zeigt, dass Deutschland trotz vieler Kritik insgesamt eine starke Position einnimmt im internationalen Vergleich anderer Länder bzw. Staaten:
Im Juni 2007 fanden Verabschiedungen der EU für die Verbringung von Abfällen statt (Anhänge der Verordnung (EG) Nr. 1013/2006). Im Wesentlichen scheinen diese jedoch nicht
41 Vgl. Die Bundesregierung, Bericht Deutschlands an die EU-Kommission zur Umsetzung der Europäischen Nachhaltigkeitsstrategie, S. 1-16, vom 18. Juni 2007
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geklärt zu sein, dafür werden Offshore Programme und Netzwerkpartner ausgebaut. 42
3.2.2. Mitteilung der EU Kommission an den EU Rat
Dem nationale Bericht der Nachhaltigkeitsstrategien aller Mitgliedsstaaten folgte eine entsprechende Mitteilung der EU Kommission an den Europäischen Rat und an das das Europäische Parlament vorangegangen im sog. Fortschrittsbericht 2007 zur Strategie für nachhaltige Entwicklung. Es wurden die Entwicklungen innerhalb der EU bezogen auf Ihre Mitgliedsstaaten festgehalten. Aus dem Bericht geht hervor, dass Treibhausgase insgesamt abgebaut wurden und CO2 Emissionen (im Bereich CO2-Abtrennung und -Speicherung) verringert wurden, d.h. alle Mitgliedstaaten haben erfolgreich eine Klimastrategie eingeführt und umgesetzt. Der Nachhaltige Verkehr hat sich insgesamt nicht verbessert, da der Umstieg auf umweltfreundliche Verkehrsgüter nicht gelungen ist (eine Abkopplung von Treibhausgasemission und BIP war nicht erkennbar). Es wurde viel in die Förderung von Umweltfreundlichen Verkehrsmittel investiert jedoch blieb die Entwicklung einer Verkehrsstrategie auf der Strecke. Alternativ wurden andere Strategien erprobt wie die Maut Gebühr, Förderung von Biokraftstoff, usw. (s.o.). Dafür reduzierten sich die Emissionen, die einen Schädlichen Vorläufer für die Ozonschicht bedeuten. Obwohl eine Messung des nachhaltigen Konsums kaum möglich ist, wurde festgestellt, dass eine Abkopplung des Materialverbrauchsvom Wirtschaftswachstum für die Ressourcenproduktivität erfolgt ist. Unternehmen führen verstärkt nachhaltige Produkte und Dienstleistungen und führen eine Umweltbilanz. Demgegenüber stehen Potentiale, die derzeit noch nicht genutzt werden, z.B. was die Stärkung Materialintensität (Kosteneffizienz bei reduziertem Energieverbrauch) betrifft. Bedauert wurde der geringe Einsatz von Umweltzeichen auf Produkten und geeigneter Werbekampagnen. Die EU fördert die gesellschaftliche Verantwortung der Unternehmen (Corporate Social Responsibility - CSR). In Frankreich müssen Börsennotierte Unternehmen bereits eine Art Umweltbericht führen. Insgesamt wurde festgehalten, dass die EU Mitgliedsstaaten aktiv fördert im Bereichen wie die Innovationstätigkeiten von Unternehmen und die Verwendung von Umwelttechnologie finanziert überspezielle
42 Vgl. http://www.bmu.de/europa_und_umwelt/downloads/doc/20096.php?, gesehen am 20.02.2008
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Finanzierungsmöglichkeiten, finanzielle Anreize, Vergabe von Innovationspreisen sowie die Betreibung eines Zentrum für Umwelttechnologie-Exzellenz. Im Bereich der Erhaltung Bewirtschaftung der natürlichen Ressourcen hat sich durch Messung des Inlandsmaterialverbrauchs (DCM) gezeigt, das die Ressourceneffizienz, Forstwirtschaft und Abfallerzeugung sich tendenziell stabil entwickeln andere Unterindikatoren wie die Biovielfalt tendenziell negativ. Problematisch erweist sich auch die Komplextät von Luft, Wasser und Boden z.B. bezogen auf die Artenvielfalt und die Fischerei. Oftmals liegen hier nicht mal Messungen vor. Demgegenüber werden die Wasserressourcen geschont durch Reduzierung der Grundwasserentnahme. Die Luftqualität konnte geringfügig verbessert werden durch Reduktion von Ozon-Vorläufer, säurebildende Stoffe und Feinstaub. Raubbau in der Forst- und Landwirtschaft wird weiläufig vermieden und Programme für Naturschutzerhalt geboten wie die NATURA 2000-Netz. Bemerkenswert ist, dass diese Mitteilung auch positive Beobachtungen in den Bereichen Bildung, Gesundheit, Armut und Immigration verbuchen konnten. Der Sektor Forschung und Entwicklung wird insgesamt positiv gesehen nicht zuletzt durch Förderprogramme für neue Technologien und Innovation und den angelaufenen siebten Rahmenprogramms: Mobilisierung der europäischen Forschung für nachhaltige Entwicklung mit Initiativen wie „Clean Sky“ und „Brennstoffzellen und Wasserstoff“. Für die Finanzierungs- und Wirtschaftsinstrumente sieht die Kommission, dass noch längst nicht alle marktbasierte Instrumente eingesetzt wurden. Bisher wurden hier Förderungen für FuE eingesetzt, der Emissionshandel und steuerliche Begünstigungen. Daher hat die EU im Frühjahr 2007 ein Grünbuch angenommen für umwelt- und energiepolitische Strategien und will 2008 eine Reduzierung für umweltschädliche Subventionen erreichen, z.B. über eine Umstrukturierung der Steuer für Kraftfahrer. Zudem bietet der Europäische Fond für regionale Entwicklung und der Kohäsionsfonds eine starke finanzielle Unterstützung zur Förderung von Nachhaltigkeitsstrategien für den Klimawandel (9 Milliarden Euro) und Verkehr (36 Milliarden Euro) die auf Plattformen wie Bürgerbeteiligungen und Politik ausgedehnt werden. Das Monitoring wird weiterhin intensiviert werden wie bereits geschehen in der Lokalen Agenda 21, der „Europäischen Kampagne zukunftsbeständiger Städte und Gemeinden“ und dem Forum EWSA im Mai 2007. Die Kommission erkennt an, dass mit der Nachhaltigkeitsstrategie von 2006 eine Leistungsstruktur gegründet wurde, vor allem durch Festlegung von Verantwortlichkeiten und -bereichen. Nachhaltigkeitsindikatoren für den Verbesserungsprozess wurden mit EUROSTAT gebildet und nachhaltig angepasst und erste
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Begutachtungen von Mitgliedsstaaten kommen zum Start sowie die Beobachtungsstelle der EWSA.
Im Fazit wird erläutert, dass neue Partnerschaften von EU, Mitgliedstaaten, Zivilgesellschaft und Unternehmen bei der Verfolgung der Nachhaltigkeitsziele gebildet werden, gerade weil konkrete Fortschritte eher minimal sind obwohl die Fortschritte insgesamt positiv bewertet werden jedoch mit den Verweis, dass weiterhin verstärkt an der Zielerreichung der
Nachhaltigkeitsstrategie gearbeitet werden muss 43 . Dieser Bericht führte mitunter am 30.10.2007 zur Tagung des EU Rates der Umweltminister/innen der EU bei der neben der Verabschiedung von Schlussfolgerungen zu Wasserknappheit und Dürre sowie zu Klimaebenfalls allgemeine Aussprachen zur Revision der Treibstoffqualitätsrichtlinie und zur erneuerten EU-Nachhaltigkeitsstrategie geführt wurden.
3.2.3. Bericht des EU Rates vom 30.10.2007
In diesen Bericht wird einstimmig festgehalten, dass Wasserknappheit und Dürre mit dem Klimawandel im Zusammenhang stehen, allerdings wurde die bestehende Wasserrichtlinie für ausreichend erklärt. Dafür sollen Maßnahmen gefunden werden um Wasser sparende Produkte oder Verbrauch zu erzielen sowie ein Zugang zu den Mitteln des EU-Solidaritätsfonds. Es wurden Schlussfolgerungen zur Vorbereitung der 13. Vertragsparteienkonferenz der Klimarahmenkonvention (UNFCCC) und das 3. Vertragsparteientreffen des Kyoto-Protokolls (COP 13, COP/MOP 3) getroffen, bei dem Übereinkommenspakete der Parteien (175 Staaten) für die Zeit nach 2012 (Auslauf des Kyoto-Protokoll) getroffen werden sollen. Bei diesem Treffen soll ein Zeit- und Arbeitsplan festgelegt werden.
Im Fall des österreichischen Genmaisverbotes zeigt sich jedoch wieder, wie Widersprüchlich die Arbeit der EU sein kann. Österreich möchte Genmais und somit auch die Einfuhr verbieten. Da eine Einigung oder qualifizierte Mehrheit nicht gefunden werden konnte innerhalb der Umweltminister/innen der EU, kann die Kommission Österreich nun dieses Verbot untersagen, zumindest was die die Verwendung dieser Produkte als Lebens- und
43 Vgl. Mitteilung der Kommission an den Rat und das Europäische Parlament, Brüssel 22.10.2007
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Futtermittel betrifft. Hier steht sich nationales Recht gegenüber EU-Recht 44 , allerding ganz gegen die Interessen der EU Bürger. Dieses Verbot wiederum widerspricht nämlich dem WTO-Abkommen, welches den offenen Binnenmarkt fördert und gegen Einfuhrverbote zum Schutze des Wettbewerbes agiert. Würde sich Österreich durchsetzten wollen, darf es mit WTO-Sanktionen (= Strafzölle auf EU-Exporte) rechnen, lediglich das Anbauverbot in der eigenen Region darf aufrechterhalten werden. Der Schutz der Verbraucher bleibt hier jedoch auf der Strecke.
Befürwortung fand der Ausbau des Biokraftstoff als wesentlicher Kernpunkt für die
Festsetzung neuer Standards für Verkehrskraftstoffe 45 und auch das Ziel bis 2020 die Treibhausgasemission um 10 % zu reduzieren. Um dieses Ziel zu erreichen sollen Maßnahmen entlang der gesamten Kraftstoffkette greifen wie die Eindämmung des Abfackelns von Erdgas, Effizienzsteigerung der Raffinerien und des Transports von Kraftstoffen und der bereits erwähnte Einsatz von Biokraftstoff aber auch den damit verbunden Fragen, nach der Nachhaltigkeit von Biokraftstoff (hier ist auch die Menge entscheidend, die noch als Nutzen für Nachhaltigkeit betrachtet werden muss oder sogar kippt
und den Schaden, den die Produktion dieser Biokraftstofffelder für die Natur bringt 46 ). Insgesamt wurde eine Transparenz und Kontrolle geschaffen mit regelmäßigen Überprüfungs-und Follow-up Mechanismus (Fortschrittbericht der Kommission sowie der Beiträge von Rat und Europäischem Parlament) mit der Erkenntnis, dass die Umsetzung der Ziele weiterhin eine große Aufgabe und Herausforderungen darstellt und intensiviert werden muss um die
Ziele der EU bis 2020 zu erfüllen 47 . Zusammenfassend kann man sagen dass die Bemühungen der einzelnen Mitgliedsstaaten reichhaltiger Natur sind. Auffällig ist jedoch, dass jedes Mitgliedsland eine andere oder unterschiedliche Strategie fährt. Ursache ist hierfür wahrscheinlich, dass es keine Vereinheitlichung des Strategien gibt, da die Zielerreichung jedem Land zu einem bestimmten Teil selber überlassen ist. Allerdings kann auch vermutet werden, dass es keine Netzwerkverbindungen unter den Ländern gibt, sondern jeder als Einzel-Wettbewerber antritt. Eine stärkere gemeinschaftliche Arbeit würde hier dem Partizipationsprinzip förderlich sein.
44 Vgl. Maislinien Zea mais L. T25 sowie Zea mais L. MON810.
45 Vgl. Richtlinie 98/70/EG über Treibstoffqualität
46 Anmerkung der Autorin
47 Vgl. http://umwelt.lebensministerium.at/article/articleview/62007/1/1467 - - gesehen am 20.02.2007
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Praktischer Teil
4. Wirtschaftliche und Ökologische Entwicklung in Deutschland und die EU als
Vorreiter
4.1. Ausgangssituation
In Zuge der Globalisierung haben sich die Industrieländer in den neunziger Jahren neuen Herausforderungen gegenüber gestanden. Zurückzuführen sind diese Änderungen der Internationalisierung, die Entwicklungsmöglichkeiten auf dem Technischen Bereich (FuE) und der Anspruch abgeleitet aus den gesellschaftlichen Forderungen. Bürger forderten verstärkt eine Umweltpolitik und stellen Umweltanforderungen an Unternehmen. Man spricht in diesem Zusammenhang auch gerne vom Bild homo oeconomicus, der selbstinteressiert und rational handelt. Dieser strebt nach Wohlstand und dadurch schafft er auch Wohlstand für die Gesellschaft. Darüber hinaus verpflichtet es sich der Ethik und anerkennt die natürlichen Leitplanken der Umwelt. Ein Raubbau an die Natur wäre undenkbar, sondern nur ein vernünftiges und effizientes Handeln innerhalb der Ressourcen- und auch deren Erhalt bzw.
Erneuerung ist sinnvoll wobei der Kostenfaktor ebenfalls rational beleuchtet wird 48 .
4.2. Wirtschaftliche und Ökologische Entwicklung in Deutschland unter dem Aspekt der Nachhaltigkeit und der Einfluss der EU
Für den Standort Deutschland ergab sich durch den starken Produktionswegfall Richtung Osten zwei Kernfaktoren, die Humankapitalintensität und die Forschungs- und Entwicklungsintensität. Um sich auf den Weltmarkt weiterhin behaupten zu können, muste Deutschland seinen Schwerpunkt auf die Absatzorientierung und Beschaffungsorientierung setzen oder in diesem Bereich seine Felder ausbauen bzw. unabhängig werden. Darüber hinaus leistete es einen Beitrag für direkt Investitionen im Ausland um seine eigene Position als Globalplayer zu sichern. Speziell für den Technischen Part galt der Internalisierungsansatz, Marktmachtansatz, Produktlebenszyklusansatz und die Ausweitung
multinationaler Konzerne 49 .
48 Vgl. Michale Treutler, Die Ordnung der Sinne, S. 55 ff, 2006 und Vgl. Guy Kirsch, Neue Politische Ökonomie, 2004, S 50 und S. 107-110
49 Vgl. Karl Heinrich Opperländer, Empirische Wirtschaftsförderung als Grundlage für unternehmerisches und wirtschaftspolitisches Handels, S. 219-221, 2000
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Besonders für Industrieländer mit einem hohen Lohnniveau ist die Entwicklung von einer nationalen Forschungs- und Technologiepolitik von Bedeutung. Untermauert wird diese These von der Wachstumstheorie, die Wissen einerseits als ein öffentliches Gut betrachtet anderseits die internationale Bedeutung berücksichtigt und die FuE als wahren
Wachstumsträger identifiziert 50 . Für Deutschland gilt als hochentwickeltes Land auch, dass es einen großen Anteil an der Umweltproblematik trägt 51 . Ursachen sind hier neben der Tatsache, das des Sekundärsektor mit produzierendes und baulichen Gewerbe ca. 1 / 3 der Bruttowertschöpfung ausmacht, der primäre Sektor aus Land- und Forstwirtschaft sowie
Fischerei bestehend aus nicht mal 2%. Den größten Anteil ( 2 / 3 ) beansprucht Handel, Verkehr und Dienstleistungen. Infolge von einer hohen Bevölkerungsdichte, Industrialisierung und der Abhängigkeit von fossilen Brennstoffen erhält der Umweltschutz in Deutschland neben anderen Themenschwerpunkte (Arbeitsmarkt, Soziale Gerechtigkeit, Wirtschaftslage, Immigrationspolitik, Rentenpolitik, Sicherheitspolitik, Kriminalität, Steuern und Poltik allgemein) einen hohen Stellewert. In der Zeit von 1990 bis 2000 konnte Deutschland aufgrund von einem hohen Umweltbewusstsein und -politik bereits Reduzierungen bei der Bekämpfung der Umweltverschmutzung erzielen. Durch die Erhöhung von Auflagen und
Verordnungen für Anlagebauten, wurden Emissionen und Immissionen reduziert 52 . Weiterhin fanden Entwicklungen im Katalysatorbereich statt und eine, wie oben bereits erwähnt, Verbesserung der Luft durch neue technologische Errungenschaften bei den Rauchgasreinigungsanlagen. Bodenbelastungen wurden hingegen nur sukzessive behandelt und eine Abscheide- und Entsorgungsmöglichkeit für CO 2 -Emissionen wurde technisch nicht sichergestellt. Durch die Verordnungen und Strategien der EU (s.o.) sowie den Politikwandel (ab 1998 rot-grüne Bundesregierung) fand ein erster bedeutender Schritt für eine energiepolitische Wende und ökologische Modernisierung statt. Ziel der Modernisierung ist eine nachhaltige Entwicklung und meint damit eine wirtschaftlich leistungsfähige, sozial gerechte und ökologisch Verträgliche Entwicklung durch Förderung, Entwicklung und Einführung neuer produktintegrierter ansetzender Technologien und Verfahren bereits an den Verursachern von Umweltverschmutzung und -zerstörung. Darüber hinaus sollen innovative Produkte und Dienstleistungen die Schaffung von zukunftsfähigen Arbeitsplätzen garantieren.
50 Vgl. Karl Heinrich Opperländer, Empirische Wirtschaftsförderung als Grundlage für unternehmerisches und wirtschaftspolitisches Handels, S. 235, 2000
51 2001 war Deutschland hinter der USA und Japan als Land mit dem drittgrößten Wirtschaftsvolumen aufgestellt
52 Vgl. Umweltrecht, 17. Auflage 2005, BImSchG und BImSchV S. 435-669
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D.h. durch technischen Fortschritt hin zur Umweltschonung bei kontinuierlicher Effizienzsteigerung des Faktors Umwelt (Faktoren in der BWL bisher nur genannt: Boden, Mensch und Anlage). Ziel der Bundesregierung ist, eine internationale Vorreiterolle in wirtschaftlicher und ökologischer Dimension einzunehmen und Schwerpunkt dieser Modernisierungsstrategie ist die energiepolitische Wende. Ziel ist die neue Nachhaltigkeit in Deutschland und in deren Industrien und Unternehmen zu etablieren, gemeinsam mit der
Politik, der Wirtschaft, der Öffentlichkeit und den NGO´s 53 .
In der Umsetzung bedeutet dies eine Veränderung der Energieversorgungsstrukturen mit Reduktion des Energieverbrauchs von Energieträgern, die die Umwelt nachhaltig belasten. Fossile Energieträger wie Kohle und Erdöl die einerseits CO 2 -Ausschuss bringen anderseits immer knapper werden sind durch erneuerbare Energieträger (Kraft-Wärme-Kopplung) und dem umweltfreundlicheren EE zu ersetzen, wobei die Versorgungssicherheit und Wirtschaftlichkeit erhalten bleiben soll. Erste richtige Schritte waren der Ausstieg aus der Kernenergie und die geplante Stilllegung von Kernkraftwerke in den Jahren zwischen 2010 und 2025. Der Anteil in den neunziger Jahren betrug 30 % und schaffte eine Erleichterung an gegenüber von anderen fossilen Energie Trägern von 100 Tonnen CO2-Emission. Was im Falle eines GAUs jedoch keinen echten Nutzen schaffen würde. Die derzeitige Regierung scheint nunmehr an ihren Beschlüssen zu schwanken - trotzdem stellt der Anteil der Atomenergie in Deutschland weniger als 10% dar. Weitere Schritte waren die Einführung
53 Vgl. Matthias Horx, Smart Capitalism - Das Ende einer Ausbeutung, 2001, S. 172-175
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einer ökologischen Steuerreform und die Förderung/Subvention von regenerativen
Energieträgern (Wasser-, Solar-, oder Windenergie) mit hoher Umweltverträglichkeit 54 .
Die Bundesregierung hat sich weiterhin anspruchsvolle Ziele gesetzt:
„Bis 2010 soll der Anteil erneuerbarer Energien am Stromverbrauch auf mindestens 12,5 % steigen, bis 2020 auf mindestens 20 %. Der Anteil erneuerbarer Energien am Gesamtenergieverbrauch soll bis zum Jahr 2020 auf mindestens 10 % und bis 2050 auf rund 50 % gesteigert werden. Im Verkehrsbereich besteht entsprechend den EU-Vorgaben das Ziel, den Anteil von Treibstoffen aus nachwachsenden Rohstoffen bis 2010 auf 5,75 % zu erhöhen.“ 55
Die Förderung der regenerativen Energie kann als Teil einer rationalen Umweltpolitik betrachtet werden, wenn die Anlastung von fossilen Energieträgen und den verbunden externer Kosten nicht vollzogen ist. Fördersätze für die EE sollte sich an deren Gesamtkostenersparnis richten. Subventionen für Beispielsweise Braunhohle sollten gänzlich
abgeschafft werden 56 .
Zwischenfazit: In den Berichten des BMU und der Bundesregierung stellt sich Deutschland gerade im internationalen Vergleich in Bezug auf Nachhaltigkeitsstrategien und entsprechenden Umweltschutz bzw. Umweltvorsorge positiv dar. Laut Klimaschutz-Index 2007 belegt die Bundesrepublik den 4. Platz von 56 Staaten und beim Klimaschutz-Index 2008 rangiert sie auf Platz 2 von 56 Staaten.
Die auf der nächsten Seite folgende Darstellung soll aufzeigen, wie hoch der Anteil der EE für den Bereich Stromerzeugung und den Primären Energie Verbrauch (PEV) für den Standort Deutschland als Zielformulierung im Rahmen einer Trendanalyse sein SOLL und wie hoch dieser tatsächlich sein könnte im Bereich der Machbarkeitsstrategie.
54 Vgl. Hillebrand, Rainer, Rationale Umweltpolitik und Globalisierung der Wirtschaftsbeziehungen, S. 227-238, 2004
55 Zitat: Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit, Innovation durch Forschung, Jahresbericht 2006 zur Forschungsförderung im Bereich der erneuerbaren Energien, 2006
56 Vgl. Hillebrand, Rainer, Rationale Umweltpolitik und Globalisierung der Wirtschaftsbeziehungen, S. 252-263, 2004
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4.3. Erneuerbare Energieträger als Zukunftssystem für Deutschland
Die erneuerbaren Energieträger, welche in den letzten Jahren entwickelt wurden, sind reichhaltig. Der Übersicht halber werden die wichtigsten zukunftsfähigen Energieträger vorgestellt. Diese wurden hauptsächlich unter den ökologischen (Emissionen/Immissionen), soziale (Gesundheit und Gesellschaft) und den ökonomischen (Kosten und Ressourcen) Aspekt betrachtet. Weitere Erläuterungen sind im Glossar zu finden.
4.3.1. Photovoltaik (PV)
Da die PV ökologische und ökonomische Vorteile bietet, gilt sie als wichtigste Zukunftstechnologie. Da diese Technologie weit gefächert ist, ist es nötig die geeignetste Variante unter ökologischen Gesichtspunkt zu verwenden. Präferiert wird hier die Siliziumtechnologie. Dies erfolgt mittels Ökobilanzen, die hierüber eine Aussage treffen sollen. Indikatoren sind hier kumulierter Energieaufwand, Ressourcenverfügbarkeit, Toxizitäten und Recyclingfähigkeiten. Da PV weitflächig genutzt werden soll, ist ein hohes Maß an Recycling gefordert.
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4.3.2. Offshore Windkraftanlagen
Die Nutzung dieses Energieträgers wird bereits seit den 70´ziger Jahre diskutiert, ohne jedoch über dieses Stadium herauszukommen. Da die Windkraftanlagen auf dem Land Kapazitäten mäßig bedingt an ihre Grenzen stoßen, wird das Thema aktuell wieder aufgegriffen. Derzeit werden noch die ökonomischen, ökologischen und technischen Aspekte untersucht. Alle Komponenten werden bisher als positiv bewertet. In Zusammenwirkung von landgestützer Windkraftanlagen liegen die Kosten in einem guten Verhältnis und die Qualität der Stromerzeugung liegt über den der Onshore Windkraftanlagen mit zeitlich deutlich besseren Abgleich von Angebot und Stromnachfrage. Wie oben bereits erwähnt, ist Deutschland in diesem Bereich noch im Hintertreffen. Dieser Verzug wird aktuell versucht durch Netzwerke von Energieversorgungsträger, Forschung und Politik aufzuholen.
4.3.3. Biomasse
Bei der Biomasse ist zu berücksichtigen, dass gemäß Angebot und Energienachfrage, sich die chemischen Energieträger in Bezug aus Lagerfähigkeit besonders eignen. Demgegenüber steht jedoch ein Konflikt zwischen den Problemfeldern Klimaschutz und Bodenschutz, da Luftemissionen bei ungünstiger Biomasse in den Boden dringen können und das Grundwasser gefährden. Eine Verlagerung findet daher auf die Produktion von Energiepflanzen statt. Diese müssen innerhalb der ökologischen Landwirtschaft angebaut werden, keinesfalls in der Konventionellen. Da der größte Teil der Landwirtschaft zur Viehhaltung genutzt wird, ergibt sich hier ein Flächenproblem oder eine Abwandlungsnotwendigkeit des
Konsumentenverhaltens, d.h. weniger Fleischkonsum. Ebenfalls ist zu berücksichtigen, inwiefern Energiepflanzen den CO 2 -Ausschuss erhöhen.
4.3.4. Solarenergie
Die Solarenergie ist bereits technisch weitestgehend ausgereift und findet breiten Einsatz im Bereich der Wärmeerzeugung auf dem Markt. Bisher konnte diese Technologie größtenteils nur für private Haushalte genutzt werden, weniger für industrielle Prozesse, da hier die Kapazitäten für ein Hochtemperaturniveau fehlen. Über eine Zeitraum von 10 Jahren wurde an der Entwicklung gearbeitet, mittels eines Sonnenofens entsprechende Kapazitäten zu schaffen. Ein Einsatz findet aber bereits in der Industrie statt (Solarthermie). Insgesamt verspricht die Solarenergie keinen langfristigen und weltweiten Einfluss zumal sie ökonomisch bewertet zu kostenintensiv ist.
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4.3.5. Solarthermische Kraftwerke
Bei diesem Ansatz ist davon ausgegangen, dass der Bau von Solarthermischen Kraftwerken in sog. heißen Regionen wie Nordafrika sinnvoll ist und der erzeugte Strom nach
Europa/Deutschland geliefert wird. Studien über die SthKW existieren bereits seit über 15 Jahren und werden lediglich in ihren Ergebnissen ergänzt, mit den Resultat, dass sie einen hohen ökologischen und technischen Grad besitzen und da der Einsatz ebenfalls für Industrie und Gewerbe geeignet ist, besitzt diese Art der Energiegewinnung einen hohen Innovationcharakter und stellt eine bedeutende Energiestrategie dar. Der Hoffnung für eine neue entwicklungspolitischen Implikation stehen jedoch noch ausstehende wissenschaftlich fundierte Ergebnisse gegenüber in Relation zu außenwirtschaftlicher Maßnahmen.
4.3.6. Elektrische Wärmepumpen (EW)
Die Diskussionen über die Vor- und Nachteile der Elektrischen Wärmepumpen in Bezug auf ihre technologisch und ökologische Nachhaltigkeit werden in der Fachwelt stark divergent ausgetragen. Auch hier soll die Ökobilanz ausreichende Antworten geben, wobei verschieden Rahmenbedingungen untersucht werden. Bisher haben Untersuchungen gezeigt, dass beim Strom-Mix, der Energieträger EW eine Verschlechterung der Ökobilanz von Wärmeversorgungsträgern auswies. Im Mix von zunehmenden EE stellt die Technologie der EW jedoch einen Betrag zur emissionsarmen Wärmeversorgung dar.
Zusammenfassend ist ersichtlich, dass auch bei den regenerativen Energieträgern der Mix das
auschlaggebende Kriterium ist 57 .
57 Vgl. Dirk Aßmann, Akteure, Strukturen und Technologien für ein zukunftsfähiges Energiesystem, S. 255-258
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Eine Einseitige Förderung eines EE-Bereiches würde demnach fast immer zu einer Verschlechterung der Ökobilanz führen und zwar nicht nur in Bezug auf CO 2 -Emissionen, sondern von weiteren Schadstoffen, Naturbelastungen, Einfluss auf Infrastrukturen und Menschen (Umgebung). Es gilt die Findung neuer Distributionswege ohne die Umwelt wieder zusätzlich zu belasten sowie die Berücksichtigung von Machbarkeitsgrenzen. Dem gegenüber steht, dass wissenschaftlich noch weiter geforscht werden muss, dass bestimmte Aussagen erst in Langzeitstudien oder im Zuge des Aufbaus festgestellt werden können. Man darf zudem davon ausgehen, dass in diesem Bereich noch nicht alle verfügbaren Innovationskapazitäten in den bereits vorhandenen Technologien und neuer Technologien ausgeschöpft sind, wie z.B. die Offshore Windkraftanlagen (der Energieertrag wird um 30-80% höher als bei den Onshore Windkraftanlagen geschätzt zzgl. geringerer Wind-
Ermüdungslasten 58 ). Einerseits gibt das Grund zur Hoffnung, anderseits zeigt es, dass hier noch Bemühungen ausstehen. Ein weiterer Aspekt bei der Entwicklung ist leider auch stets Lobbypolitik sämtlicher beteiligter Shakeholders.
Es kann festgehalten werden, dass durch die Verordnungen im Bereich des Umweltschutzes und den Nachhaltigkeitsstrategien sowie den Förderprogrammen der EU sich für Deutschland daraus resultierend Richtlinien und Modernisierungsstrategien für den Energiesektor gerade für die EE ergeben hat. Zusätzlich mit der eingeführten ökologischen Steuerreform neben den direkten und indirekten Instrumenten ergibt sich nach Beurteilung folgende Auswertung der Beurteilung der Instrumente:
58 Vgl. Dirk Aßmann, Akteure, Strukturen und Technologien für ein zukunftsfähiges Energiesystem, S. 22-23
59 Vgl. Hillebrand, R., Rationale Umweltpolitik und Globalisierung der Wirtschaftsbeziehungen, S. 283, 2004
36
Die Auswertung zeigt an, dass der Reformbedarf für die Bundesrepublik Deutschland als noch hoch angesehen werden darf, d.h. die Auswahl und Ausgestaltung der Instrumente der Ökosteuer und der Förderung der EE genügt nicht den Anforderungen rational-ökonomischer Umweltpolitik. Hier klafft eine Lücke zwischen rational-ökonomischer Umweltpolitik und ökologischer Modernisierung, die es zu schließen gilt. In der sog. Realität gilt, dass die umweltpolitischen Zielen hinter den industriepolitischen Zielen liegen, so werden z.B. bestimmte EE verstärkt gefördert aus industriepolitischen Zielen anstelle von Umweltschutzaspekten bzw. Ökobilanzen.
Institutionelle Vorrausetzungen zur Erreichung einer Rationalisierung der Umweltpolitik sind auf den Weg zu bringen, indem die Instrumente stärker auf Sachebene geführt werden, anstelle von parteipolitischen Diskussionen oder unter Belebung des politischen Wettbewerbes. Zweites scheint unwahrscheinlich. Um die Sachebene förderlich zu führen und die Politik unter Druck zu setzten, sollte der Rat der Sachverständigen für Umweltfragen (Expertengremium) und das Umweltbundesamt rationale Umweltpolitikalternativen
entwickeln und nicht wie bisher das BMU 60 .
Zwischenfazit: Geeigneter Mix aus EE unter Hinzunahme von Ökobilanzen und Umweltschutzaspekten zzgl. einer rationalen-ökonomischen und ökologischen Umweltpolitik.
Deutschland plant für 2020 die ressourceneffizienteste Volkswirtschaft der Welt zu sein (Netzwerk Ressourceneffizienz) und hat im Mai 2007 einen Umwelttechnologie-Atlas
herausgegeben 61 . Die Zukunft scheint in den Off-Shore Anlagen zu liegen. Der Internationalen Weltenergierats in London geht sogar davon aus. dass Wellenenergie-Kraftwerke bis zu 15 Prozent des weltweiten Strombedarfs decken können. 62
4.4. Kyoto-Protokoll und seine Folgen (Emissionshandelsgesetz)
4.4.1. Hintergrund zum Kyoto-Protokoll
Als Zusatzprotokoll zur Ausgestaltung der Klimarahmenkonvention (UNFCCC) der
60 Vgl. Hillebrand, Rainer, Rationale Umweltpolitik und Globalisierung der Wirtschaftsbeziehungen, S. 282-285,
61 Vgl. Ronald Berger, Studie: Umwelttechnologien - Wachstumschance, Wien, Juli 2007
62 Vgl. Tagesspiegel: vom 3.1.2008 - Energie: In der Welle liegt die Kraft - Ingenieure wollen die Ozeane zur Energiegewinnung nutzen. Doch bislang sind die Kraftwerke über und unter Wasser nicht ausgereift.
37
Vereinten Nationen mit dem Ziel des Klimaschutzes ist das Kyoto-Protokoll in die Geschichte
gegangen. 63 2005 ist es in Kraft gegangen und läuft 2012 aus. Insgesamt haben 178 Mitgliedsstaaten (inklusive der EG/EU) dieses Protokoll unterschrieben und sich seinen Zielen als verpflichtet erklärt im besonderen Maße der Reduzierung der Treibhausgase, welches als Hauptursache für die Klimaerwärmung betrachtet wird. In Langzeitstudien wurden Klimaveränderungen beobachtet und als Verursacher die Verbrennung fossiler Brennstoffe, Tierhaltung und die Rodung der Forstwirtschaft (Wälder) erkannt. Zusätzlich vermutet man einen Zusammenhang von städtischen Ballungsgebieten und Industriegebieten (Stadtklimaeffekte aufgrund von baulichen Maßnahmen) und der globalen Klimaerwärmung64. Das Protokoll sieht vor folgende Gase zu reglementieren und diese sollen bis zum Zeitraum 2008-2012 um durchschnittlich 5,2 % gegenüber 1990 zu reduziert werden: Kohlenstoffdioxid (CO2, dient als Referenzwert), Methan (CH4), Distickstoffoxid (Lachgas, N2O), teilhalogenierte Fluorkohlenwasserstoffe (H-FKW/HFCs), perfluorierte
Kohlenwasserstoffe (FKW/PFCs) und Schwefelhexafluorid (SF6) 65 .
Die Treibhausgasemissionen sollen gemäß Kyoto-Protokoll im Zeitraum von 2008 bis 2012 um 5,2 % gegenüber dem Stichjahr 1990 gesenkt werden. Ausgelöst wurde diese Debatte durch verschieden Studien, die auf die Folgen den Klimawandels aufmerksam machten. 66
63 Vgl. Protokoll von Kyoto zum Rahmenübereinkommen der Vereinten Nationen über Klimaänderungen 64 Anmerkung: es wird unterschieden zwischen einen natürlichen Treibhauseffekt (Klimawandel hat immer stattgefunden) und einen unnatürlichen (anthropogen) Treibhauseffekt, der durch den Menschen verursacht wird und nicht durch die Natur.
65 Vgl. Thomas Stehlik, Denken und Handeln im Zeichen der Globalisierung, S. 165
66 Vgl. http://europa.eu/scadplus/leg/de/lvb/l28060.htm, gesehen am 15.3.2008
38
4.4.2. Mögliche Klimaauswirkungen nach UNEP
Bereits 1999 wurden zum Thema mögliche Auswirkungen des Klimawandels auf den Menschen von der UNEP (United Nations Environment Programme) festgehalten:
Abbildung 10 - Mögliche Auswirkungen des Klimawandels (UNEP Bericht 1999) 67
Bereits heute sind viele der aufgezeigten Szenarien der UNEP Realität geworden oder zumindest Teilrealität. So haben in der Vergangenheit verstärkt Überschwemmungen stattgefunden, man kämpft verstärkt um den Erhalt von Tierarten, neue Tiere sind in vorher unüblichen Regionen zu beobachten, der Kampf um Ressourcen findet statt (Erdöl), neue Viren erscheinen auf der Plattform.
67 Vgl. Thomas Stehlik, Denken und Handeln im Zeichen der Globalisierung, S. 153-154
39
4.4.3. Die Kyoto-Verpflichtungen und die Mechanismen
Denn trotz der Bemühungen den Forderungen des Kyoto-Protokolls zu entsprechen, konnte der Wachstumstrend der Treibhausgase nicht gekappt werden. Die Emissionen von Kohlendioxid und
Lachgas steigen unvermindert an. 68 Der Ausstoß von Methan und den verschiedenen Kohlenwasserstoffen sowie die Verbesserung der Ozonschicht haben sich aus anderen Gründen stabilisiert (Montrealer Protokoll zum Schutz der Ozonschicht). Anhand der unten aufgezeigten Tabelle ist zu ersehen, welche Länder in welchem Maße ihre CO 2 -Emissionen reduziert haben. Insgesamt wurde bis zum Jahr 2004 eine Reduktion von 8 % erreicht.
In dieser Tabelle sind jedoch nicht die Entwicklungsländer aufgeführt noch Großindustrien wie Indien und China. Gerade die Beiden letzt genannten, durften den positiven Wert in einen negativen Wert kappen oder zumindest wieder auf Null gesetzt haben. Der Grund dieses Trends liegt darin begründet, dass die wirtschaftliche Entwicklung (gerade im Produktionsbereich durch Konsum-Nachholbedarf in China und die immense technische
Entwicklung in Indien und denn damit verstärkt aufkommenden Server-Dienstleistungen) 70 sowie der Aufteilung der beteiligten Ländern in Bezug der zu leistenden Reduzierung, d.h.
68 Vgl.http://www.atmosphere.mpg.de/enid/245480b2eeacbcf8375339d31454406e,0/3__Wie_Klimawandel_verh indern_/-_Mehr_Emissionen_2as.html - gesehen am 12.04.2008
69 Vgl. Quelle: UNFCCC (2006):GHG Data 2006(Türkei nur Unterzeichner der Klimakonvention, nicht des Kyoto-Protokolls) und http://de.wikipedia.org/wiki/Kyoto-Protokoll
70 Anmerkung der Autorin
40
einige haben ein höheres Reduktionsziel, einige ein niedriges und einige der Ländern müssen keine Reduzierung vornehmen. Das Kyoto-Protokoll sieht hierzu folgende Aufteilung vor: die Schweiz, die Mitgliedsstaaten der EU und die osteuropäischen haben ihre Emissionen um je 8 Prozent (zum Bezugsjahr 1990), USA um 7 und Kanada; Ungarn; Japan und Polen um 6 Prozent zu reduzieren. Länder wie Neuseeland, Russland, die Ukraine müssen ihren Stand von 1990 halten. Andere Länder dürfen sogar ihre Emissionen erhöhen wie Norwegen (1%), Australien (8%) und Island (10 %). Insgesamt soll sich dadurch eine Reduktion dieser sog. Annex-I-Staaten der Klimakonvention von oben bereits genannt 5,2 Prozent ergeben. Eine
Ratifizierung ergibt sich durch Zustimmung von mindestens 55 Vertragsparteien 71 .
Für das Kyoto-Protokoll wurden drei Hauptziele bzw. Mechanismen herausgearbeitet:
¾ Den Mechanismus der umweltverträglichen Entwicklung (CDM clean development machanism) - oben beschrieben Modernisierungsstrategie durch neue Technologien und Einsatz für Erneuerbare Energien aber auch die gemeinsame Umsetzung dieser neuen Technologien zwischen Industrie- und Entwicklungsländern.
¾ Die gemeinsame Umsetzung mit anderen Industrieländern (JI Joint Implementation)
- meint kooperative Maßnahmen zwischen zwei oder mehrerer Industrieländer, dessen Umsetzung anteilig angerechnet wird, versucht wird neben Synergien-Effekten die Kosten für die beteiligten Ländern so zu verteilen, dass wirtschaftlich schwächere Ländern von der Kooperation mit profitieren.
¾ Ein System zum internationalen Emissionshandel - der Handel mit Emissionszertifikaten, wobei jedes Land eine bestimmte Menge an Zertifikaten für eine bestimmte Menge an zulässigen Emissionen erhält. Wird dieser Wert überschritten, muss er die Lücke z.B. durch Kauf von Emissionszertifikaten anderer Länder ausgleichen, welche unter den Werten geblieben sind. Auf das Emissionshandelsgesetz wird in einem
separaten Kapitel eingegangen. 72
Über die Einhaltung dieser Mechanismen und die Umsetzung der aus dem Kyoto-Protokoll festgelegten Ziele wachen im Übrigen neben der EU auch die sog. NGO´s (Non-Governmental Organization). Sie informieren, beobachten, empfehlen, beraten bei internationalen Klimaverhandlungen. Denn gerade durch die flexiblen Mechanismen bietet das Kyoto Protokoll die Möglichkeit, dass auf dem Papier Reduktionziele erreicht wurden,
71 Vgl. Thomas Stehlik, Denken und Handeln im Zeichen der Globalisierung, S.165-166
72 Vgl. http://www.bmu.de/klimaschutz/kyoto-mechanismen/doc/20217.php - gesehen am 12.4.2008
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diese real jedoch nicht stattfinden. 73
4.4.4. Zeitlicher Ablauf der Klimakonvention und des Kyoto-Protokoll
Wie schwierig der Gang für das erste gemeinsame internationale Weltabkommen zum Schutz des Klimas im Rahmen des Kyoto-Protokoll (1997) als Zusatzbestimmung war, zeigen die vorangegangen 17 Jahre der verschiedenen Klimakonventionen (untere Tabelle - Anhang), welche 1994 in Kraft tritt. Das Kyoto-Protokoll wird erst 1997 als Zusatzabkommen zu den Klimakonventionen aufgenommen auf Dringenden Rat endlich zu handeln.
Aber auch nach 1997 dauerte es weitere 8 Jahre, bis das Kyoto-Protokoll in Kraft tritt. 74 Ein langer Weg für eine so wichtige Angelegenheit, wie den Erhalt der Erde, wenn auch nur, damit die Menschen, diesen für sich „Bewohnbar“ halten und erhalten. Verantwortlich hierfür ist die hohe Beteiligung verschiedener Länder und deren Sichtweisen und Gewichtung der ökonomischen, sozialen und ökologischen Aspekte und damit auch die unterschiedlichen Ansätze und Überlegungen zum Schutz des Klimas.
In den ersten Jahren des Kyoto-Protokolls schien es, als würde das Projekt scheitern. Die beteiligten Staaten bildeten sich in verschieden Lagern. Insbesondere die USA drohte mit ihrer konservativen Industriepolitik (speziell der Automobilherstellungsbranche) das Abkommen zu schädigen, zumal die USA eine unreale Anrechnung forstwirtschaftlicher CO 2 -Senkungen als Klimaschutzmaßnahme auf den Bereich unkalkulierbarer Ackerbaumethoden anrechnen wollte. Im Ergebnis hätte dies sogar zu einer Treibhauserhöhung anstelle einer
Minderung geführt. Es folgte eine Absage der USA an dem Klimaabkommen. 75 Ursache hierfür war die Uneinigkeit der Republikaner und der Demokraten und die Abwahl der Clinton-Regierung durch die Bush-Regierung. Dies führte jedoch ab 2001 zu einer Mobilisierung der EU, da diese nun die Führerschaft bei den Vertragskonferenzen übernahm und Einigkeit demonstrierte. Allerdings führte die Absage und damit die Erkenntnis über die Gegensätze zwischen dem US-amerikanischen politischen Leitbild der Industriegesellschaft (mit einer extensiven Nutzung der Ressourcen) und dem europäischen Leitbild (mit einer optimalen Nutzung der Rohstoffe und deren Wiederverwendbarkeit sowie einer Einführung einer Energierevolution) dazu, dass sich in der internationalen Klimadebatte zwei Klimaregime abbildeten (siehe hierzu die Abb. 11 - die Länder, die keine Reduzierung der
73 Vgl. Thomas Stehlik, Denken und Handeln im Zeichen der Globalisierung, S.165-167
74 Vgl. http://www.wwf.de/fileadmin/fm-wwf/pdf_neu/Chronologie_Klimaverhandlungen.pdf - 12.4. 2008
75 Vgl. http://www.weltalmanach.de/stichwort/stichwort_kyoto.html - gesehen am 12.04.2008
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Treibhausgase abbilden). Die EU hingegen erkennt an, dass das Klimaproblem eine prinzipielle Gefährdung der Existenzgrundlage zukünftiger Generationen bedeutet und den Faktor Wohlstandswachstum dabei integriert. Diese Einmütigkeit führte zu einer starken
Außenpolitik der EU und einer starken Führungsrolle bei der Klimadebatte 76 . Aktuell zum letzten Treffen der Mitgliedsstaaten ist positiv zu bewerten, dass jetzt auch
Entwicklungsländer sich an der Reduzierung vom Treibhausgasen beteiligen werden. 77
4.4.5. Die EU und ihre Führungsrolle bei der Durchsetzung und Erfüllung des KP
Die politische Führerschaft der EU war nicht nur Außenpolitisch von großer Bedeutung, sondern auch für die innenpolitische Arbeit der EU und ihrer Glaubwürdigkeit. Denn gleichzeitig war der Vertrag von Amsterdam in Kraft getreten, welche die Herbeiführung einer Nachhaltigen Entwicklung als vorrangiges Ziel der EU sanktionierte, mit dem Prinzip der Integration der Erfordernisse des Umweltschutzes. Durch die vorangegangen Einheitliche Europäische Akte (mit der Aufnahme des Umweltschutzes), die Umweltprogramme mit speziell dem 6. Umweltaktionsplan der EU, der Amsterdamer Vertrag mit der Integrationsklausel für eine Herbeiführung einer Nachhaltigen Entwicklung (Cardiff-Prozess), der Lissabon Agenda für eine sozioökonomische Politik mit integrierter Überwachung und Berichtserstattung und der Führungsrolle für die Durchsetzung und vertragliche Ausgestaltung des Kyoto-Protokolls bilden diese Bausteine einen geradezu klassischen
strategischen Überbau für eine Nachhaltige Entwicklung 78 . Die EK hatte zur Aufgabe eine Strategie auszuarbeiten mit den notwendigen Gesetzesvorschlägen sowie einer Implementierung der Gesetze sowie die Unterstützung der Präsidentenschaft bei den
UNFCCC-Verhandlungen. 79
4.4.6. Umsetzung des Kyoto-Protokolls (KP) durch das ECCP
Um den Nachhaltigkeits- Programm eine Dynamik zu verleihen wurden die Synergie-Effekte der Behebung bzw. Bearbeitung der einzelnen Problemfelder (Dimensionen) genutzt und im
76 Vgl. Thomas Stehlik, Denken und Handeln im Zeichen der Globalisierung, S.175-191
77 Vgl. Tagesspiegel vom 17. 12. 2007: Klimakonferenz: Breite Kritik: Ergebnisse von Bali sind enttäuschend -Ein "gigantisches Versagen der Weltgemeinschaft" - so nennt der deutsche Umweltstaatssekretär Michael Müller das Ergebnis der Weltklimakonferenz auf Bali. Vor allem die USA werden als Blockierer kritisiert. Angela Merkel sprach dagegen von einem "großen Erfolg".
78 Vgl. Thomas Stehlik, Denken und Handeln im Zeichen der Globalisierung, S. 246-251
79 Vgl.http://interweb1.hmulv.hessen.de/imperia/md/content/internet/pdfs/umwelt/klimaschutzforum/k8_forum1_ behrend.pdf - gesehen am 20.4.2008
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Zusammenhang gebracht sowie eine zweigleisige Strategie zu Erfüllung der Kyoto-Verpflichtungen gefahren. Die Umsetzung diese Strategie, die Ratifizierung des KP und die Direktive zur Einführung des Handels mit Emissionsrechten übernahm einerseits der
Lenkungsausschuss ECCP (Europäisches Programm zur Klimaänderung). 80 Das Arbeitspaket umfasst die Erfüllung des Lastenteilungsübereinkommens mit den verbundenen Reduktionszielen des Klimaabkommens bei den Mitgliedsstaaten um damit den Verpflichtungen bis 2012 zu entsprechen. Dafür setzte die ECCP verschiedene
Arbeitsgruppen zur technischen Umsetzung ein, insbesondere zur Bewertung der ökologischen und kostenspezifischen Auswirkungen bezogen auf die einzelnen Maßnahmen, die jeweilige Landespolitik und den verschiedenen Sektoren mit Berücksichtigung der flexiblen Mechanismen, Energie, Verkehr, Industrie, Abfall, Landwirtschaft und Technologietransfer (AG1: Arbeitsgruppe Flexible Mechanismen, AG2: Arbeitsgruppe Energieversorgung, AG3: Arbeitsgruppe Energieverbrauch, AG4: Arbeitsgruppe Verkehr und AG5: Arbeitsgruppe Industrie). Ziel war einerseits daraus Bewertungen zu bilden für entsprechende Entscheidungen der EK und damit resultierenden Tätigkeitsstrategien und konkrete politische Vorschläge zu bieten. Anderseits die Gründung eines sog. Grünbuchs durch die EK zwecks Beratungen mit allen Interessensgruppen, Mietgliedstaaten, Unternehmern und anderen Organisationen speziell für die Schaffung eines Handels mit Emissionsrechten. 81
Die unten abgebildete Darstellung soll die beiden zweigleisigen Strategien (1. und 2. Pfeiler) plastisch Darstellen. Speziell der 2. Pfeiler bildet die Gründung des Grünbuch dar und die damit verbundene Einführung eines EU-internen Handels mit Treibhausgasen Emissionen, dem sog. Emissionshandel, der allen voran das Kyoto-Protokoll in seiner Umsetzung unterstütz und ein Abkommen ist, der allen Akteuren anzeigt, dass eine Umsetzung nötig ist und dafür einen praktischen Weg zeichnet. Der Emissionshandel wird in einen separaten Teil erläutert werden. Die Darstellung wurde vom Autor Herr Thomas Stahlik nach intensiven Untersuchung der EU selber entwickelt und von der Autorin übernommen, da diese die Abbildung für sehr gelungen und übersichtlich hält.
80 Vgl. http://www.zukunftsenergien.de/hp2/downloads/vortraege/hake-gruenbuch.pdf
81 Vgl. Thomas Stehlik, Denken und Handeln im Zeichen der Globalisierung, S. 362-365 und http://ec.europa.eu/environment/climat/first_phase.htm - gesehen am 20.04.2008
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Stärke des Kyoto-Protokolls: Die Vorteile des Kyoto-Protokolls liegen darin, dass völkerrechtlich und global verbindlich ein Instrument mit quantitativem Reduktionsziel und Anzeige eines Zeitfensters geschaffen wurde. Die Kosten für die Senkung der Emissionen werden als geringer eingeschätzt, als die Kosten nach Eintritt von Klimaveränderungen. Allerdings ist fraglich, ob die genannten Emissionsreduktionen tatsächlich ausreichen um mögliche unerwünschte Klimaänderungen abzuwehren und dem Umweltqualitätsziel zu genügen.
Schwäche des Kyoto-Protokolls: Naturwissenschaftliche Empfehlungen wie der Leitplankenansatz weisen darauf hin, dass selbst bei Erfüllung des vereinbarten Reduktionsziels nach Ablauf des Zeitrahmens nur noch eine Absenkung insgesamt möglich ist bis hin zur einer Halbierung der Emissionen gegenüber den Wert von 1990 zur Sicherung
des ökologischen Existenzminimums. 82 Eine andere aktuelle Studie weist darauf hin, dass sog. kleinste Kippelemente (gemeint sind Störungen) das gesamte Klima empfindlicher stören
können, als bisher angenommen. 83 Durch die Festlegung der Quoten für jedes Land, besteht nur geringer Anreiz diese noch zu untertreffen, so dass hier der moralische Druck der
82 Vgl. http://www.cru.uea.ac.uk/~thomask/Kleinen_etal-2004.pdf - gesehen am 20.4.2008
83 Vgl. Tagesspiegel: vom 6.2.2008: Wenn das Klima abstürzt: nach einer Studie des Potsdam- Instituts
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Gesellschaft erhöht werden muss, um auf Bürger und Unternehmen einzuwirken. Bewertung: Die Vermeidungskosten für die Zuteilung der nationalen Quotenreduktion ist unterschiedlich. Bei den Industrieländern fallen diese z.B. sehr hoch aus und beeinflussen die Produktionskosten erheblich (mangelhafte End-of-pipe-Technologie), gerade für die KMU. Für die Entwicklungsländer sind diese Grenzkosten als gering zu bewerten, so dass gerade hier eine hohe ökonomische Effizienz herrscht. Für den Standort Deutschland gilt, dass die Grenzvermeidungskosten gering sind, da z.B. für den hohen Anteil der emissionsintensiven Kohle an der Energieversorgung ein kostengünstiges Emissionsminderungspotential vorhanden ist. Der Nichteinhaltung von Reduktionszielen einzelner Länder ist durch Hilfestellung anderer Ländern (siehe flexible Mechanismen) oder Sanktionen
entgegenzuwirken. 84
Zwischenfazit: Das Kyoto-Protokoll ist ein weltweit wichtiges Instrument zur Reduktion von Treibhausgasen. Gefördert und praktisch umgesetzt wurde es vor allem von der EU. Da es jedoch in seinen Zielvereinbarungen viele wissenschaftliche Untersuchungen und Ergebnisse nicht oder nur unzulänglich berücksichtig, ist es doch ein mittelstarkes Instrument. Vertragsverhandlungen sind aufgrund der vielen Mitgliedstaaten als eher „zäh“ zu bewerten. Trotzdem ist das Kyoto-Protokoll gerade in Bezug auf das Grünbuch und den Emissionshandel als ein Meilenstein zu betrachten. Es bleit jedoch ein Zweifel hinsichtlich dessen, ob die geforderten Reduktionsziele die Ökologie und den Nachhaltigkeitsgedanken sichern können. Hier gibt es viele Opportunisten, die die Zielsetzung als eher zu schwach betrachten. Auch die Umsetzung ist als nicht wunschgemäß zu betrachten. Grund ist hierfür auf der einen Seite, dass gerade die Industrieländer in ihren Breitengraden keine so
84 Vgl. Hillebrand, Rainer, Rationale Umweltpolitik und Globalisierung der Wirtschaftsbeziehungen, S. 293-297, 2004
85 Vgl. Hillebrand, R., Rationale Umweltpolitik und Globalisierung der Wirtschaftsbeziehungen, S. 315, 2004
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drastischen negativen Klimaveränderungen zu erwarten haben (eher sogar höhere Ernteerträge und ein milderes Klima), dafür bereits schwache Länder und Kontinente, wie Afrika und Südamerika, die wirklichen Verlierer wären. Hier drohen Trockenheit und Dürre, Wasserverluste und somit keine Wasserversorgung für die Menschen, Armut und eine noch mehr verstärkte Flut an tödlichen Krankheitserregern. Dem Gegenüber stehen die trotzdem hohen Ausgaben, welche im Zusammenhang zur Umsetzung des Kyoto-Protokolls stehen. Problematisch ist auch die Nichtbeteiligung vieler Industrieländer mit hohen Emissionen wie
den USA, China und Indien. 86
4.4.7. Beispiel: Emissionsrechtehandel
Im Kyoto-Protokoll wurde als ein Hauptziel die Einführung eines Handels mit Emissionsrechten eingeführt. Dieser Handel findet auf zwei Ebenen statt. Auf der ersten Ebene werden innerhalb der EU Staaten Emissionsrechte vergeben. Auf der zweiten Ebene verteilt der Staat diese festgelegten Emissionszertifikate an beteiligten Unternehmen (Emittenten). Um einen Anreiz zu schaffen, werden weniger Zertifikate zugeteilt, als die Unternehmen für den laufenden Betrieb ohne Modernisierungsmaßnahmen benötigen und diese mit geringem Kostenaufwand vornehmen können. Bleiben diese aus, muss das Unternehmen von anderen Firmen deren nicht benötigten Zertifikate aufkaufen. Einerseits wird so die Einbehaltung der Anzahl der Emissionsrechte gewahrt, anderseits sollen die Unternehmen ähnlich der Break-even-Point Ermittlung erkennen, dass eine Modernisierung und Investition in energieeffizientere Produktionsverfahren wirtschaftlicher ist, als der Zukauf von Emissionszertifikaten. Artikel 17 des Kyoto-Protokolls legt fest, dass der Emissionshandel ein zusätzliches Element neben direkten Maßnahmen zur Reduzierung von Treibhausgasen darstellen soll, um zu verhindern, dass sich Staaten nur darauf verlassen, ihre
Reduktionsverpflichtungen von anderen Teilnehmern am Emissionshandel einzukaufen. 87 Aus ökonomischer Sicht ist der Emissionshandel ein effizientes Instrument zur Steigerung der Umweltqualität ein, da sie die Reduktion der THG-Emissionen kostengünstig umsetzt, insofern sich der Markt als funktionsfähig etabliert, d.h. sich ebenfalls durch Nachfrage und
86 Vgl. Hillebrand, Rainer, Rationale Umweltpolitik und Globalisierung der Wirtschaftsbeziehungen, S. 293-297, 2004
87 Vgl. http://de.wikipedia.org/wiki/Kyoto_Protokoll, gesehen am 15.3.2008
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Angebot eine entsprechende Preispolitik entwickelt und integrierten Umweltschutz fördert. 88 Für die Unternehmen spielen hauptsächlich die Reduzierungen ihrer Produktionskosten eine Rolle. Daher wird davon ausgegangen, dass entsprechend ein niedriges Niveau am
Umweltschutz angestrebt wird. 89 Daher ist ein Druck von außen, wie der Emissionsrechtehandel ein praktisches Instrument zur Umsetzung des Kyoto-Protokoll. Anderseits gilt es die andere Angebots- und Nachfrage-Komponente zu berücksichtigen, d.h. Konsumenten und gesellschaftliche Ansprüche müssen verstärkt in die
Unternehmensentwicklung einwirken um Trittbrettfahrer zum echten nachhaltigem
Unternehmertum und Innovator mit Wachstumsmöglichkeiten zu bewegen. 90 Die EU verfügt ebenfalls über einen EU-Emissionshandel, welcher bereits seit 2005 funktioniert. Hingegen zu der gesetzlichen Bestimmung zur Reduzierung der CO 2 -Werte der EU, ist der Handel mit Emissionsrechten nach Kyoto (mit Beginn ab 2008 bis 2012) dafür mit insgesamt 6 THG-Gasen, derzeit auf einer freiwilligen Basis. Dadurch ist der Einfluss der EU gegenüber deren Mitgliedsstaaten und den Unternehmen zwingender in Bezug auf nachhaltiges Handeln.
Der nationale Allokationsplan 2 sieht vor, den Anteil der generierten Rechte durch Nutzung
projektbezogener Mechanismen am gesamten Handelsvolumen zu begrenzen. 91
5. Nachhaltiges Unternehmertum in Deutschland
Im folgenden Kapitel sollen kurz die neue gesetzlichen Richtlinien (Maßnahmen-Paket des Bundeskabinetts zum Klimaschutz) geltend für die Unternehmen in Deutschland aufgezeigt werden und Anhand von Umweltberichterstattungen der allgemeine Trend in Deutschland dargestellt werden. Als Nachweis für Nachhaltigkeitsberichterstattung in Deutschland wird der Ranking-Bericht von 2007 des Instituts für ökologische Wirtschaftsforschung (IÖW) GmbH und Unternehmensverbandes future e.V. - verantwortung unternehmen als Bewertungsmaßstab genutzt. Beide Organisationen untersuchen seit 1994 die qualitative und kommunikative Berichterstattung und bewertet diese in einem Vergleich seit 2005 von
88 Vgl. Hermann May, Handbuch zur ökonomischen Bildung, 2003, S. 549 und Thomas Stehlik, Denken und Handeln im Zeichen der Globalisierung, S. 366
89 Vgl. Hillebrand, Rainer, Rationale Umweltpolitik und Globalisierung der Wirtschaftsbeziehungen, S. 127-132, 2004
90 Vgl. Karl Heinrich Oppenländer, Empirische Wirtschaftsforschung als Grundlage für unternehmerisches und wirtschaftspolitisches Handeln, 2000, S. 127-129 und Herman E. Daly Wirtschaft Jenseits von Wachstum, 1999, S. 78-84
91 Vgl. Alfred Enders, Umweltökonomie, 2007, S. 284-290
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insgesamt 150 deutschen Unternehmen hinsichtlich der ökologischen sozialen, kommunikativen und ökonomischen Aspekte. Dafür haben IÖW und future e.V. 48 Kriterien entwickelt und diese in einem Ranking dargestellt. Der Nachhaltigkeitsbericht (vorher Umweltbericht) wird neben dem Geschäftsbericht erstellt und versteht sich als Nachhaltigkeitsmanagement und Marketingstrategie der Unternehmen. In der Regel wird dieser freiwillig erstellt zur Darstellung des Unternehmensimages, für Aktiengesellschaften ist
er jedoch zwingend. 92
Zusätzlich benennen sie die sog. Non-Reporter, welche keinen Nachhaltigkeitsbericht erstatten.
5.1. Integriertes Energie- und Klimaprogramm des Bundeskabinetts zum Klimaschutz
Das deutsche Bundeskabinett hat am 5. Dezember 2007 das bisher umfangsreichste Maßnahmen-Paket zum Klimaschutz beschlossen. Insgesamt verfügt es über 14 Gesetze und Verordnungen und 7 Maßnahmen um der Zielanforderungen bis zum Jahr 2020 (den Ausstoß von Kohlendioxid gegenüber dem Basisjahr 1990 um 40 Prozent zu reduzieren) zu entsprechen.
92 Vgl. http://de.wikipedia.org/wiki/Nachhaltigkeitsbericht - gesehen am 25.04.2008 vgl. auch http://www.nachhaltigkeit.info/suche/a-z/n/nachhaltigkeitsberichtserstattung_433.htm - hier werden weitere Nachhaltigkeitsberichte und der Corporate Governance Kodex sowie der MDAX-Unternehmen und Nachhaltigkeit dargestellt - gesehen am 25.4.2008
49
Abbildung 14 - Maßnahmen-Paket zum Klimaschutz des Bundeskabinett (2007) 93 Dazu plant die Regierung um den Klimaschutz nachhaltig zu steuern: ¾ Bei Neubauten einen bestimmten Anteil EE für die Wärmeerzeugung (Ökowärme) einzuplanen (Ausnahme: Altbauten).
¾ Aufstockung des Zuschuss-Programms für Ökoheizungen ab 2009 um 150 Millionen Euro auf 500 Millionen Euro.
¾ Die Hälfte des deutschen Stroms soll 2020 aus erneuerbaren Quellen oder Kraft-Wärme-Kopplung-Kraftwerken kommen.
¾ Die seit 2005 angekündigte CO2-bezogene Kfz-Steuer soll im Mai 2008 wirksam werden, ebenso die Kennzeichnung sparsamer Autos sowie die neue Staffelung der Lkw-Maut nach Emissionen.
¾ Ein weiteres Paket von energie- und klimapolitischen Maßnahmen soll Mitte 2008
folgen. 94
93 Vgl. BMU: Das Integrierte Energie- und Klimaprogramm der Bundesregierung vom Dezember 2007
50
Die untere Übersicht zeigt die Entwicklung der CO2-Emissionen in Deutschland von 1990 bis 2004.
Die Bundesrepublik (Wirtschaft und Bürger) werden für das Klimaschutzprogramm zukünftig verstärkt Investitionen vornehmen, die sich mittel- bis langfristig jedoch wieder amortisieren werden und darüber hinaus einen angemessenen Beitrag zum Klimaschutz leisten.
5.2. Nachhaltiges Unternehmertum gemäß Ranking-Bewertung nach IÖW und future
Um Nachhaltigkeit bei deutschen Unternehmen zu prüfen, bewertet und vergleicht die IÖW und future e.V. seit 14 Jahren die Nachhaltigkeitsberichte und vergleicht diese und hat 2007 die aktuelle Bewertung in einem Ranking-Bericht veröffentlicht. Die gewählten transparenten Kriterien bieten einen Orientierungsrahmen und initiieren dadurch Lernprozesse hin zur Nachhaltigkeit gegenüber den Shakeholdern und der Umwelt. Im Ranking wird die inhaltliche und kommunikative Qualität und nicht die Leistung der Unternehmen bewertet. Es wird jedoch davon ausgegangen, dass diese in Wechselwirkung stehen. Unternehmen, die inhaltlich substanziell und transparent berichten, gehen mit den daraus veröffentlichten und überprüfbaren Zielen im ökologischen und sozialen Bereich eine Selbstbindung ein und steuern einen kontinuierlichen Verbesserungsprozess an. In guten Nachhaltigkeitsberichten
94 Vgl. http://www.lpb-bw.de/klima/deutschland.php - gesehen am 28.05.2008
95 Vgl. - Quelle: Umweltbundesamt
51
werden ebenfalls Schwachstellen erwähnt mit den daraus abzuleitenden Maßnahmen und laden zu einem offen Dialog mit den Shakeholdern ein. Umso schmaler die Berichterstattung, umso wahrscheinlicher wird die Nachhaltigkeitsleistung der Unternehmen sein. Das gilt in besonderen Maßen für die Non-Reporting Unternehmen. Im Sinne eines positiven Wettbewerbs, soll der Nachhaltigkeitswille und -umsetzung bei den Unternehmen gefördert werden. Diesen Gedanken unterstützt auch der Rat für Nachhaltige Entwicklung (RNE). Bei der Stichprobe wurden insgesamt 150 der größten deutschen Unternehmen berücksichtigt und verteilt sich insgesamt auf die 100 größten Industrieunternehmen und Dienstleister (gemessen am Umsatz), die 15 größten Banken (gemessen an der Bilanzsumme), die 15 größten Versicherungen (gemessen an der Summe der Beitragseinnahmen) und die 20 größten Handelsunternehmen (gemessen am Umsatz). In Form eines Fragebogens wurden Befragungen vorgenommen wie die Berichtsart- und Zyklus, genutzte Medien (z.B. Print, Internet, CD-ROM) und Trends, wobei um Zusendung der jeweils aktuellen Nachhaltigkeits-, Umwelt- oder Adäquate-Berichte gebeten wurden, welche detailiert von der IÖW und future
dokumentiert wurden. 96
5.2.1. Nachhaltigkeitsberichterstattung
Für die Berichterstattung können die Unternehmen als sog. Standard den Global Reporting Initiative (GRI) wählen, welcher besonders empfohlen wird, da dieser neben Transparenz auch Vergleichsmöglichkeit bietet. Unternehmen berichten entweder fokussiert auf bestimmte Themengebiete oder setzten auf die Darstellung aller Aspekte. Ein Trend ist erkennbar, dass verstärkt die Töchter berichten gegenüber den Mutterkonzernen im Vergleich zu den Vorjahren. Von den gewählten 150 Unternehmen erstellten rund ein Drittel einen eigenständigen Nachhaltigkeits-oder Umweltbericht, ein drittel bieten
nachhaltigkeitsbezogene Informationen in anderer Weise und sogar ein Viertel berichtet überhaupt nicht (siehe Grafik):
96 Vgl. Institut für Ökologische Wirtschaftsförderung (IÖW) GmbH, gemeinnützig und future e.V.-verantwortung unternehmen (Hrsg.) Nachhaltigkeitsberichterstattung in Deutschland - Ergebnisse und Trends im Ranking 2007, S. 3-6
52
Als weiteren Trend ist der verstärkte Einsatz von Onlineauftritten für die Veröffentlichung zu beobachten. Teilweise werden diese um Printmedien ersetzt und Links oder einem GRI-Index.
Insgesamt ist der Einsatz des Internets als unzureichend zu bewerten, da selbst Verlinkungen oftmals nur im Kreis führen, besser wäre hier eine stärker angepasste Print- und Webstruktur. Anstelle der reinen Umweltberichte führen die Unternehmen verstärkt Nachhaltigkeits- und CSR-Berichte, wobei die Benennung dieser Berichte nicht immer den eigentlichen inhaltlichen Ansprüchen entsprechend genügt (siehe Grafik):
53
GRI-Berichtsarten werden in Deutschland gemäß GRI-Leitlinie bzw. Orientierung zu 40%
genutzt. 97
5.2.2. Ranking der TOP-Zehn Unternehmen in Deutschland
Um ein Ranking vorzunehmen, wurden die Umwelt- und Nachhaltigkeitsberichte der beteiligten Unternehmen in allgemeine und spezifische Kriterien mit insgesamt 13 Hauptkriterien (mit ökologischen, sozialen und integrierten Anforderungen) und 49 Unterkriterien gegliedert. Die maximale Punktzahl betrug 700 Punkte.
97 Vgl. Institut für Ökologische Wirtschaftsförderung (IÖW) GmbH, gemeinnützig und future e.V.-verantwortung unternehmen (Hrsg.) Nachhaltigkeitsberichterstattung in Deutschland - Ergebnisse und Trends im Ranking 2007, S. 7-15
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Um den Nachhaltigkeitscharakter hervorzuheben wurde eine entsprechende Gewichtung der Hauptkriterien vorgenommen. So erhielten die ökologischen Aspekte mit 15-25% Gewichtung eine deutlich höhere Bewertung, als die anderen Hauptkriterien.
Die Bewertung der Einzelkriterien zur Ermittlung der Ergebnispunkte wurde mit folgenden Punktezahlen vergeben: 5 Punkte für vorbildliche Beschreibung, 3 Punkte für ausreichend gute Beschreibung, 1 Punkt für mangelhafte Beschreibung und 0 Punkte, wenn nicht vorhanden. Die Bewertung der Berichte basiert seit dem IÖW/future-Bericht von 1998 auf dem so genannten Plattformkonzept, welche sich im wesentlichem auf die Darstellung bezieht, wie z.B. der Hinterlegungsort von Daten und Quellen, damit die Einsicht effizient und Aussagekräftig gegenüber den Shakeholdern ist.
Im Endergebnis kam es von 150 angefragten Unternehmen zu 58 ausgewerteten Berichten (gegenüber dem Ranking 2005 eine Steigerung von 5 Berichten). Die Zahl der Non-Reporter ist um 1 Bericht auf insgesamt 39 Berichte gesunken. Zusammengefasst erfüllt ein Viertel der größten Unternehmen in Deutschland nicht den Anforderungen nach Transparenz über Nachhaltigkeitsleistungen. Insgesamt konnte die durchschnittliche Gesamtpunktzahl von 325 (Jahr: 2005) auf 336 (Jahr:2007) Punkten leicht gesteigert werden, allerdings liegt dieser Wert unter der Hälfte von maximal zu erreichenden 700 Punkten. Die meisten Umwelt- und
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Nachhaltigkeitsberichte werden von Chemie- und Pharmaunternehmen geführt. Die untere
Abbildung zeigt die sog. Top-10 der Unternehmen für die jeweils einzelnen Aspekte. 98
Nach Auswertung verfolgen die Unternehmen REW AG, OTTO GmbH und Co. KG und die WestLB AG die beste Nachhaltigkeitsstrategie mit entsprechenden Nachhaltigkeitsleistungen.
5.2.3. Ergebnisse des IÖW/future Ranking 2007
Die IÖW und future e.V. konnten feststellen, dass Vision und Leitlinie der Unternehmen i.d.R. gut ausgeprägt waren. Allerdings gab es schwächen bei der Umsetzung in konkrete Handlungsansätzen und Strategien. Die Nachvollziehbarkeit und Überprüfung der Nachhaltigkeitsziele wurde sogar als eher schwach und verbesserungswürdig eingestuft, dass gleiche gilt für die offene Diskussion. Positiv zu bewerten ist, dass relevante Managementsysteme wie Umwelt-, Arbeitssicherheits- oder Gesundheitsschutz sowie Qualitätsmanagementsysteme (mit Erwähnung von internen Auditierungen) zum großen Teil für die deutschen Standorte vorhanden ist. Es wurde festgestellt, dass sich die Berichterstattung gegenüber 2005 insgesamt verschlechtert hat, um durchschnittlich einen Punkt bei den Managementinstrumenten und 0,9 Punkte bei den Audits (Mangelhaft: die Darstellung der Ergebnisse und Konsequenzen von Audits der Unternehmen und der
98 Vgl. Institut für Ökologische Wirtschaftsförderung (IÖW) GmbH, gemeinnützig und future e.V.-verantwortung unternehmen (Hrsg.) Nachhaltigkeitsberichterstattung in Deutschland - Ergebnisse und Trends im Ranking 2007, S. 16-32
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Lieferkette). Die ökonomische Dimension der Nachhaltigkeit wird zumeist als Unternehmensleistung wie Umsatz und Gewinn dargestellt und vorrangig im Geschäftsbericht gespiegelt, mit der Folge, dass eine tatsächliche Integration von Nachhaltigkeitsbericht und Geschäftsbericht ausbleibt, d.h. eine Konkretisierung bleibt auf der Strecke. Mangelhaft auch die indirekte Wertschöpfung in der Region (i.d.R. nur als Botschaft „Wie schaffen Arbeitsplätze in der Region“). Dafür erhielt der Bereich Naturschutz und Biodiversität eine Steigerung um durchschnittliche 0.7 Punkte. Zurückzuführen ist der Anstieg auf die ausführlicheren Darstellungen bestimmter Branchen deren Geschäftstätigkeit bzw. Ressourcenbezug in großem Maße unmittelbare Auswirkungen auf Ökosysteme hat, wie bei Energieversorger, Verlagen und Transportunternehmen. In Hinblick auf die in Deutschland stattfindende Vertragsstaatenkonferenz zur Erhaltung der Biodiversität in 2008 und das UN International Year of Biodiversity (2010) erhofft sich die IÖW und future e.V. noch erheblichen Entwicklungsschub. Seit 2005 wurden als neue wichtige Bereiche Arbeitsbedingungen und faire Geschäftsbeziehungen in der Supply Chain, demografische Entwicklung und Antikorruption identifiziert. Die meisten Unternehmen haben einen entsprechenden Verhaltenskodex oder Pläne zu dessen Entwicklung. Hier gilt es, dass konkrete Korruptionsrisiken und -fälle benannt und systematische Präventiv- und Sanktionsmaßnahmen dargestellt werden. Ebenfalls verbessert hat sich die Berichterstattung zur Lieferkette, diese ist aber noch stark ausbaufähig in Bezug auf die sozialen und ökologischen Aspekte. Insbesondere gilt diese Aussage für die Lieferkette der Handelsunternehmen. Aufgrund der gesellschaftlichen Debatte zum Thema Demografie, wurden Bereiche wie Vielfalt, Familienfreundlichkeit, Work-Life-Balance und Arbeitszeitregelungen in den Umwelt- und Nachhaltigkeitsberichten aufgenommen, müssen
jedoch noch intensiviert werden. 99
Zwischenfazit: Insgesamt ist die Entwicklung der Nachhaltigkeitsleistungen in Deutschland als positiv zu bewerten. Allerdings werden noch immer viele Potentiale nicht genutzt und Themenbereiche nicht ausschöpfend behandelt und umgesetzt. Eine positive Tendenz zwischen den Jahren ist ebenfalls erkennbar. Diese Tendenz ist jedoch eher als leicht zu bewerten. Die neuen gesetzlichen Regelungen und Novellen zum Thema integrierte Energie-
99 Vgl.Institut für Ökologische Wirtschaftsförderung (IÖW) GmbH, gemeinnützig und future e.V.-verantwortung unternehmen (Hrsg.) Nachhaltigkeitsberichterstattung in Deutschland - Ergebnisse und Trends im Ranking 2007, S. 33-34
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und Klimaprogramm werden hier hoffentlich die Bemühungen der Unternehmen in Deutschland positiv stärken und fördern.
6. Fazit und Ausblick
Die Begriffe Globalisierung und Nachhaltigkeit sind in den letzten Jahren immer weiter in das öffentliche Interesse gerückt. Zwischen den Zielen der Nachhaltigkeit und den Tendenzen der Globalisierung der Weltwirtschaft existiert ein Spannungsverhältnis, das durch die damit verbundenen ökologischen und sozialen Folgen entsteht.
„Eine dynamische europäische Umweltpolitik ist in einem ersten Schritt nicht Voraussetzung, sondern Folge einer dynamischen nationalen Umweltpolitik. Erst in einer zweiten Phase erlaubt eine europäische Einigung auf hohem Niveau, wiederum international weiter voranzuschreiten. 100 “
Aufgrund der zunehmenden internationalen Verflechtungen nimmt die staatliche Steuerungsfähigkeit ab. Globalisierungstendenzen führen zu einem Souveränitätsverlust der Nationalstaaten. Transnationalen Unternehmen als „Globalplayers“ gewinnen an Gestaltungsraum.
Der Frage, ob sich eine Politik der Nachhaltigkeit auf der Ebene der EU trotz Globalisierung durchsetzt, kann insgesamt vorsichtig positiv bewertet werden (siehe Umweltprogramme und die daraus resultierenden Programme und Aktionspläne).
Hintergrund der EU-Bildung waren in der Vergangenheit vorrangig die wirtschaftlichen Interessen vor allem die Schaffung eines Freihandels (Binnenmarkt). Die Einsicht, dass Umwelt nur ein begrenzten Rahmen darstellt, kam erst nach nicht mehr von der Hand zu weisenden Umweltkatastrophen und der Feststellung, dass Ressourcen (obwohl bekannt)
nicht unendlich sind und so der Kerngedanke effizienten wirtschaftlichen Handels wuchs. 101 Ein anderes Problem stellt die Vormachtrolle des Ministerrates dar, welche nicht immer von Umweltaspekten und Umweltgedanken getragen sind, sondern vielmehr ihre eigenen nationalen Problemfelder durchsetzten wollen (Wirtschaftsinteressen). Problematisch gestalten sich insofern die damit gewachsene Verwaltungsstruktur, die primär auf den
100 Vgl. Enquete- Kommission „Schutz des Menschen und der Umwelt“ des 13. Bundestages (Hrsg.); Hey Ch., Schleicher-Tappeser R: Nachhaltigkeit trotz Globalisierung, Berlin Heidelberg, S.95
101 Vgl. Michael Pflüger, Konfliktfeld Globalisierung, Verteilungs- und Umweltproblem der weltwirtschaftlichen Integration, 2002,S 174-176
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wirtschaftlichen Interessen beruht und entsprechend ihren Aufgaben strukturiert ist und eine
Integration von Umweltpolitik erschwert. 102
Die vollzogene Umweltschutzpolitik seit 1972 zeigt, dass die staatliche Reaktion auf ökologische Herausforderungen grundsätzlich sinnvoll und auch sehr erfolgreich war. Um die Mitgliederstaaten verstärkt in Verantwortung zu ziehen, wurden u.a. auch die Bundesrepublik aufgefordert einen Nachhaltigkeitsbericht zu verfassen. Darüber hinaus wachen auch andere unabhängige regionale und internationale Organisationen über die Einhaltung von Nachhaltigkeitsvereinbarungen in Form von Berichten oder sind sogar als Berater für die deutsche Regierung tätig. Ebenso wurde im letzten Jahr ein sehr umfassendes Maßnahme-Paket für eine integrierte Energie- und Klimapolitik vom Bundeskabinett geschnürt. Weitere gesetzliche Regelungen sollen 2008 geschaffen werden.
Mit der Führungsrolle das Kyoto-Protokoll insbesondere die Erfüllung der Reduktionsziele voranzutreiben, hat es die EU geschafft alle Beteiligten an einem gemeinsamen Tisch zu holen. Darüberhinaus schuf es über die Schaffung der entsprechenden Formalien ein System zu integrieren, wie den Handel mit Emissionsrechten (Grünbuch). Dem Gegenüber steht der lange Weg des KP. Hier wurde viel wertvolle Zeit verloren. Das gilt auch für die Umsetzung der Reduktionsziele erst ab 2008. Gerade dieser Punkt lässt Wissenschaftler und Institutionen bangen, ob eine ausreichende Reduktion von klimaschädlichen Emissionen zu bewältigen geht und ob das Klima und die Umwelt noch nachhaltig zu retten ist. Die EU hat den deutschen Unternehmen einen Weg aufgezeigt durch Innovation und Technik eine Vorreiterrolle für Nachhaltigkeit zu begehen. Auf diesem Sektor haben viele neue Technologien insbesondere die EE Einzug gehalten, die in der Tat eine echte Alternative für die Energieerzeugung darstellen. Leider wurde in Deutschland erst sehr spät das Potential der Off-Shore-Anlagen erkannt. Hier besteht wirklicher Nachholbedarf, damit eine Pleite wie das Schwebebahn-Modell nicht wiederholt wird. Trotzdem erkennen deutsche Unternehmen an, dass Umweltentlastungseffekte durch Luft- und Klimaentlastungen und über Abfallvermeidung über Innovationsanstrengungen zu erreichen sind. Gekoppelt sind diese Hoffnungen an wirtschaftliche Erwartungen in den Bereichen Umsatzsteigerung, Arbeitsplatzsicherung, Komplementierung der Angebotspalette und höhere Exportchancen. Als mögliche Hemmnisse identifizierten die Unternehmen jedoch die erstmals höheren Preissteigerungen ihrer Produkte und Dienstleistungen. Auch hier ist der Wettbewerb ein
102 Anregungen kamen hierzu von Prof. Dr. Stefan Klinski, Dozent an der Fachhochschule für Wirtschaft Berlin
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möglicher Bremser von nachhaltigem Unternehmertum. 103 Das gilt insbesondere für die KMU.
Trotz schwacher Entwicklung der Umwelt- und Nachhaltigkeitsberichte lässt sich hier eine positive Entwicklung erhoffen, gerade in Bezug der teilzunehmenden Unternehmen. Inhaltlich und gerade bei der Konkretisierung von Nachhaltigkeitsleistungen besteht Nachholbedarf. Ein anderer Aspekt ist die Tatsache, dass fast ausschließlich nur von großen Unternehmen wie Aktiengesellschaften Nachhaltigkeitsberichte geführt werden. Hier wäre es schön, wenn die KMU´s zukünftig nachziehen würden und auch ihr Entwicklungspotential nutzen würden. Deutschland ist so gesehen auf dem Weg zu einem machhaltigen Unternehmertum, muss aber zukünftig noch mehr Anstrengungen unternehmen und sich kontinuierlich verbessern und zwar in einer schnelleren Art und Weise wie bisher um einen Beitrag zur Erhaltung des Klima und Umwelt zu leisten und um zukünftig eine Vorreitelrolle auf dem internationalen Weltmarkt herbeizuführen. Oder um Prof. Dr. Jürgen Rimpau, Mitglied des Rates für Nachhaltigkeit, zu zitieren: "Nachhaltige Entwicklung beginnt im Kopf und setzt Impulse für den Fortschritt frei. Bildung, Forscherdrang und Erfindergeist sind ihre Treibstoffe. Unternehmertum und Zivilgesellschaft sind ihre Motoren."
103 Vgl. Manfred Lemke und Johann Wackenbauer, Handbuch der Umweltschutzwirtschaft, S. 302-305
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0er erneuerbare
IV. Glossar
Agenda 21: Entwicklungs- und umweltpolitisches Aktionsprogramm für das 21.Jahrhundert Die Agenda 21 (vgl. auch Agenda) ist ein entwicklungs- und umweltpolitisches Aktionsprogramm für das 21. Jahrhundert, ein Leitpapier zur nachhaltigen Entwicklung, beschlossen von 179 Staaten auf der „Konferenz für Umwelt und Entwicklung der Vereinten Nationen“ (UNCED) in Rio de Janeiro (1992). An dieser Konferenz nahmen neben Regierungsvertretern auch viele nichtstaatliche Organisationen teil. Nachhaltige Entwicklung - und damit die Agenda 21 - ist vielerorts zur Leitlinie öffentlichen Handelns geworden 104 .
Amsterdam, Vertrag (1997): Der Vertrag hat die Bedeutung der Umwelt- und Nachhaltigkeitspolitik in der Europäischen Union verstärkt. Im Artikel 2 des Vertrags heißt es, “ein hohes Maß an Umweltschutz und Verbesserung der Umweltqualität, die Hebung der Lebenshaltung und der Lebensqualität, den wirtschaftlichen und sozialen Zusammenhalt und die Solidarität zwischen den Mitgliedstaaten zu fördern“ 105 und stellt nun eines der Hauptziele der EU dar. Zum anderen wird die Einbeziehung des Umweltschutzes in alle sektorenspezifischen Gemeinschaftspolitiken ausdrücklich in Artikel 6 des EG-Vertrags erwähnt. „Die Erfordernisse des Umweltschutzes müssen bei der Festlegung und Durchführung der in Artikel 3 genannten Gemeinschaftspolitiken und -maßnahmen insbesondere zur Förderung einer nachhaltigen Entwicklung einbezogen werden.“ 106 Die EU wird jedoch umweltpolitisch nur aufgrund des Subsidiaritätsprinzips tätig.
Binnenmarkt: siehe unter Freihandel
Biomasse: Biomasse bezeichnet die Gesamtheit der Masse an organischem Material in einem definierten Ökosystem, das biochemisch synthetisiert wurde. Sie enthält also die Masse aller Lebewesen, der abgestorbenen Organismen (Detritus) und die organischen Stoffwechselprodukte. Etwa 60 Prozent der Biomasse der Erde wird durch Mikroorganismen dargestellt. Die Gesamtmasse des Kohlenstoffs in lebenden Organismen wird mit 280·10 9 Tonnen angegeben. Nach neueren Schätzungen wird die jährliche Gesamtproduktion der Biomasse auf der Erde an organischem Kohlenstoff auf 173·109 Tonnen geschätzt. Dabei entfallen auf den Festlandbereich 118·109, auf den marinen Bereich 55·109 Tonnen. Biomasse wird als Frischgewicht oder Trockengewicht pro Kubikmeter Volumen oder Quadratmeter Oberfläche ermittelt. Primärproduzenten (Pflanzen) sind durch die Photosynthese in der Lage, aus für die Energiegewinnung nicht nutzbaren Stoffen (CO2, H2O, Mineralstoffe) unter Energiezufuhr Biomasse (vor allem in Form von Kohlenhydraten) aufzubauen. Die Primärproduzenten werden als Nahrung von Konsumenten genutzt zur Produktion von tierischer Biomasse. Dies bedeutet, dass ausschließlich Pflanzen in der Lage sind Biomasse aufzubauen. Tiere können ihre Biomasse nur aus anderer Biomasse aufbauen. Deshalb würden ohne Pflanzen alle Tiere verhungern. Eine Ausnahme bildet die sogenannte Chemosynthese. Hier wird im Gegensatz zur Photosynthese die notwendige Energie nicht aus Licht, sondern aus anorganischen Stoffen wie Schwefelwasserstoff gewonnen, die aus dem Erdinneren austreten. Ihr Anteil an der Gesamtproduktion an Biomasse ist allerdings verschwindend gering 107 .
104 Vgl. http://de.wikipedia.org/wiki/Agenda_21
105 Vgl. Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft, Amtsbl. Nr. C 325 vom 24. Dez. 2002
106 Vgl. Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft, Amtsbl. Nr. C 325 vom 24. Dez. 2002
107 Vgl. http://de.wikipedia.org/wiki/Biomasse
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Corporate Social Responsibility: Konzept zur Umsetzung der Nachhaltigkeit in Unternehmen, das Umweltschutz, stabile wirtschaftliche Entwicklung, Arbeitsschutz, Rücksichtnahme auf lokale und national Gegebenheiten beinhaltet (Berichterstattung). 108
Drei-Säulenmodell: siehe oben - Säulenmodell Abbildung
Säule 1: Europäische Gemeinschaften
Die Europäische Gemeinschaft als juristische Person und Unterzeichner von Völkerrechtlichen Verträgen der EU mit Drittstaaten. Sie vertritt Wirtschafts- und Sozialpolitische Aufgaben. Rechtform: Rechtsvorschriften erlassen oder unterstützende Maßnahmen ergreifen (EK und EP) Säule 2: Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik (Basis: EG Vertrag) Beinhaltet zwischenstaatliche Zusammenarbeit, Verteidigung und Rüstungsfragen. Rechtform: Beschlüsse der einzelnen Regierungen der Mitgliedsstaaten - EU Rat - im Konsensprinzip - die EK und das EP haben einen schwächeren Einfluss. Säule 3: Polizeiliche und Justitielle Zusammenarbeit in Strafsachen Bekämpfung des Drogen- und Waffenhandels, Bekämpfung Terrorismus und Menschenhandel. Rechtform: wie Säule 2.
Die EU fungiert als Dachverband mit gültigen Rechtsvorschriften, wie die Festlegung der Organe, gemeinsame politische Prinzipien, Demokratieverständnis und die Festlegung von Regelungen für Neuaufnahmen von weiteren Mitgliedsstaaten 109 .
DIN ISO 14001: Die internationale Umweltmanagementnorm ISO 14001 legt weltweit anerkannte Anforderungen an ein Umweltmanagementsystem fest und ist Teil einer Normenfamilie. Diese Normenfamilie beinhaltet zahlreiche weitere Normen zu verschiedenen Bereichen des Umweltmanagements, unter anderen zu Ökobilanzen, zu Umweltkennzahlen bzw. zur Umweltleistungsbewertung. Sie kann sowohl auf produzierende als auch auf dienstleistende Unternehmen angewendet werden 110 .
EMAS: Environmental Management and Audit Scheme - System zur freiwillige Beteiligung gewerblicher Unternehmen an einem Gemeinschaftssystem für das Umweltmanagement und die Umweltbetriebsprüfung. Konzept zur Einführung von Umweltmanagementsystemen zur Verbesserungen im betrieblichen Umweltschutz und Bewertung der Unter das Ordnungsrecht fallen Umweltleistungen (Umwelterklärung). Grundlage war das 5. Umweltaktionsprogramm der EU.
Europäischer Rat (ER):
Der Europäische Rat ist nicht zu verwechseln mit dem Rat der EU (Ministerrat). Der Europäische Rat ging nach einem Gipfeltreffen der Staats- und Regierungschefs der Mitgliedstaaten (EG) hervor 111 .
Europäisches Parlament (EP):
Das Europäische Parlament mit seinen Abgeordneten wird von den Bürger/innen der EU direkt für eine Amtszeit von 5 Jahren in einer allgemeinen, freien und geheimen Wahl gewählt. Das EP stellt mit seinen 732 Abgeordneten aus 25 Ländern (457 Mill. EU Bürger) das größte multinationale Parlament der Welt dar. Eine Aufstellung im EP lässt keine Tätigkeit im nationalen Parlament zu112. Die jeweilige Anzahl der Abgeordneten aus den Ländern ist vertraglich geregelt113. Das EP hat insgesamt drei Hauptaufgaben:
Zusammen mit dem EU Rat teilt es sich die gesetzgebende Gewalt. Eine demokratische Legitimierung des europäischen Rechts liegt durch das Direktwahlverfahren vor. Das Häufigste
108 Vgl. Simonis U.(Hrsg): Öko Lexikon, München 2003
109 Vgl.: www.europarl.de - Der Aufbau der Union: drei Säulen - ein Dach
110 Vgl. http://de.wikipedia.org/wiki/ISO_14001
111 Vgl.: Holger Rogal - Akteure der nachhaltigen Entwicklung, S. 1150.151, ökom Verlag, München , 2002 112 Vgl.: www.europarl.de - Institution und Organe
113 Vgl.: Konsolidierte Fassung Des Vertrags über die europäische Union, Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften, C 325/16324.12.2002
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Verfahren ist das Mitentscheidungsverfahren. Vor allem die Aufnahme eines neuen EU-Mitgliedes Bedarf der Zustimmung des EP. EP und EU Rat sind gleichermaßen beteiligt an Rechtsnormfestlegungen.
Eine demokratische Kontrolle erfolgt über alle anderen Organe der EU und besonders der Kommission (Vetorecht, Misstrauensanträge, Untersuchungsausschüsse und EK ist während ihrer Amtszeit politisch rechenschaftspflichtig gegenüber dem EP).
Gemeinsam mit dem EU Rat besitzt sie Haushaltsbefugnis (Haushaltsbehörde), mit Einflussnahme an bestimmte Ausgaben. Als letzte Instanz besitzt sie Vetorecht gegenüber dem Gesamthaushalt. Die Haushaltkontrolle erfolgt über den COCOBU114.
Das EP beschließt mit dem EU Rat Gesetze, die Gültigkeit in allen Mitgliedstaaten haben. Es setzt sich ein für die Rechte der EU Bürger/innen, die Wahrung der Menschenrechte und der Grundrechte, für einen sozialen Ausgleich innerhalb Europas, Abbau der Arbeitslosigkeit, wirtschaftliches Wachstum, Schutz der Umwelt und der Verbraucher. Insgesamt fordert er gerechte Rahmenbedingungen für eine Globalisierung. 115 . Europäische Kommission (EK)
In der EK sind 25 Mitglieder inklusive eines Vorsitzenden. Jedes Mitgliedsland stellt ein Kommissionsmitglied, welche für 5 Jahre gewählt sind. Die Mitglieder und der Präsident werden vom EU Rat benannt, mit Zustimmung des EP. Ein Kommissionsmitglied ist für einen oder mehrere Politikbereiche zuständig. Der Stab der EK umfasst 24.000 Mitarbeiter. Die Kommission ist dem EP gegenüber Rechenschaftspflichtig, i.d.R. über Berichtshefte. Das EK verfügt über Initiativrecht bei neuen europäischen Vorhaben und Reformen.
Die EK vertritt sämtliche Interesse der EU und agiert dabei national unabhängig, d.h. laut Vertrag "in voller Unabhängigkeit zum allgemeinen Wohl der Gemeinschaften" 116 und erarbeitet Vorschläge für die neuen europäischen Rechtsvorschriften, welche die EK dem EP und dem EU Rat vorlegt. Sie stellt im Sinne der Gewaltenteilung die Exekutive dar und setzt alle Beschlüsse des EP und des EU Rates um.
Die EK ist für die Durchführung der Gemeinschaftspolitiken und der Programme verantwortlich. Zum Zwecke der Umsetzung von Gesetze erlässt sie Durchführungsverordnungen, welche in Anzahl und Umfang enorm sind. Des Weiteren erstellt sie Rahmen und Aktionsprogramme für die Bereiche Bildung, Forschung oder Kultur. Als Kassenwart erstellt die EK den Haushaltsvorentwurf. Nach Verabschiedung des Haushaltsplanes folgen die Verwaltungen der Finanzmittel/Ausgaben in korrekter Weise. Das Finanzvolumen liegt bei über 100 Milliarden Euro; 80 % davon werden z.B. an regionale Behörden oder Landwirte (Empfangsberechtigte) weitergeleitet. Bei Missachtung der EU-Rechte durch eines der Mitgliedstaaten erhebt die EK Einspruch gegebenenfalls bis zum Europäischen Gerichtshof. Die EK fungiert als oberste Kartellbehörde und ist Verhandlungsführerin in Fragen der Außenpolitik. Über ein Mandat durch den EU Rat, führt sie die Verhandlungen mit anderen Ländern und Staaten bei Handel- oder Assoziierungsabkommen. Sie führt auch Verhandlungen mit internationalen Organisationen (WHO) und ist Federführend bei Gespräche über die Neuaufnahme von EU-Mitgliedern (Beitrittsverträge) und bei Hilfs- und Entwicklungsprogrammen in Drittstaaten 117 .
Elektrische Wärmepumpen: Die Wärmepumpe ist eine Maschine, die unter Zufuhr von technischer Arbeit Wärme von einem niedrigeren zu einem höheren Temperaturniveau pumpt. Bei der Wärmepumpe wird die auf dem hohen Temperaturniveau anfallende Verflüssigungswärme z. B. zum Heizen genutzt (Wärmepumpenheizung). Dagegen wird bei der Kältemaschine die Abkühlung eines Kältemittels beim Entspannen und Verdampfen genutzt, um ein Fluid abzukühlen. Die Wärmepumpe und die Kältemaschine stellen die technische Anwendung des selben thermodynamischen Kreisprozesses, der Umkehrung der Wärmekraftmaschine, dar. Der Wärmepumpenprozess, nach
114 Vgl.: http://europa.eu/institutions.de
115 Vgl.: www.europarl.de - Institution und Organe und europa.eu.int/eur-lex/de
116 Vgl. : http://europa.eu/institutions/
117 Vgl.: www.europarl.de
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Rudolf Plank Plank-Prozess genannt, wird auch als Kraftwärmemaschine bezeichnet. Der Grenzfall einer reversibel arbeitenden Kraftwärmemaschine ist der linksläufige Carnotprozess 118 . Freihandel: (geregelt im Artikel 28 EGV). Dort heißt es, „Mengenmäßige Einfuhrbeschränkungen sowie alle Maßnahmen gleicher Wirkung sind zwischen den Mitgliedstaaten verboten“, d.h. Umweltschutzmaßnahmen müssen zuerst auf ihre Verhältnismäßigkeit hin geprüft werden, ehe sie zur Umsetzung gelangen.
Global Compact: weltweites Agreement, welches auf dem Weltwirtschaftsforum von 1999 der UN für internationale Wirtschaftsunternehmen angeregt wurde und in dem diese sich freiwillig auf nachhaltige Unternehmenspolitiken verpflichten.119
Globalisierung: Unter Globalisierung versteht man den Prozess der zunehmenden weltweiten Vernetzung der nationalen Märkte und Gesellschaften auf Grund letzten Jahren immer weiter in das öffentliche Interesse gerückt. technischen Fortschritts in den Bereichen Information, Kommunikation, Transport, Verkehr und Kapital sowie der zunehmenden Liberalisierung des Welthandels. Diese Intensivierung der globalen Beziehungen geschieht auf allen Ebenen (einzelne Menschen, Gesellschaft, Institutionen und Staaten) und in allen Bereichen (Wirtschaft, Politik, Kultur, Umwelt, Kommunikation). Die damit verbundenen Veränderungen von ökomischen, politischen, sozialen, kulturellen, ökologischen und weiteren Verhältnissen werden Globalisierungseffekte genannt. 120
Global Reporting Initiative (GRI) entwickelt in einem partizipativen Verfahren Richtlinien für die Erstellung von Nachhaltigkeitsberichten von Großunternehmen, kleineren und mittleren Unternehmen (KMU), Regierungen und NGOs. Die Global Reporting Initiative versteht sich als ein kontinuierlicher internationaler Dialog, der eine Vielzahl von Anspruchsgruppen einbezieht. Die Grundlage einer Berichterstattung nach GRI ist Transparenz, ihr Ziel eine Standardisierung und Vergleichbarkeit.
Instrumente, direkte: Ge- und Verbote (Grenzwerte, Stoffverbote, Mindestquoten, Qualitäts-standards). Diese sind unverzichtbar, wenn es darum geht, unmittelbare Umweltbeeinträchtigungen und die Abwehr von Umweltgefahren zu erreichen. Vorteilhaft sind die hohe ökologische Wirksamkeit und eine leichte Kontrollmöglichkeit, sofern in der Praxis keine Vollzugsdefizite herrschen. Jedoch ruft der Einsatz von ordnungsrechtlichen Instrumenten oft Abwehrreaktionen hervor durch z. B mangelnde dynamische Anreize (Status quo statt Weiterentwicklung des „Stand der Technik“) sowie beschränkter Akzeptanz ab einer bestimmten Regelungstiefe. 121
Instrumente, indirekte: Kooperationslösungen, Umweltkennzeichnung und -information Der Einsatz kooperativer Instrumente (Zielvorgaben, Umweltverträge) ist immer dann sinnvoll, wenn zwischen Umweltschutz- und Industrieinteressen zu einer Patt-Situation kommt. Sie beruhen auf dem Freiwilligkeitsprinzip und haben keine sehr hohe Bindungswirkung. So können z.B. Selbstverpflichtungen 122 von Unternehmen oder Absprachen zwischen Staat und Verursachen getroffen werden, um so die eng gesteckten ordnungsrechtlichen Vorgaben zu vermeiden. Dem Staat muss aber zu jeder Zeit die Möglichkeit gegeben sein, durch Ge- und Verbote in das Marktgeschehen regulativ einzuwirken. Kompromisslösungen sollten dann ihren Einsatz finden, um überhaupt einen Fortschritt zu erzielen. Zweck ist es meist, mittels monetären Anreizen nachhaltigkeitsorientierte Strategien und damit verbunden höhere Wettbewerbschancen zu schaffen. Das Beschaffen von
118 Vgl. http://de.wikipedia.org/wiki/W%C3%A4rmepumpe 119 Vgl. Simonis U.(Hrsg): Öko Lexikon, München 2003
120 Vgl. Enquete- Kommission „Schutz des Menschen und der Umwelt“ des 13. Bundestages (Hrsg.); Hey Ch., Schleicher-Tappeser R: Nachhaltigkeit trotz Globalisierung, Berlin Heidelberg, S. 15
121 Vgl. vgl. Rogall H.: Neue Umweltökonomie -Ökologische Okonomie, Opladen 2002, S. 216 ff
122 Laut Studie der Europäischen Kommission von 1996 über die Nützlichkeit freiwilliger Vereinbarungen spielt die Struktur von Verträgen zur Selbstverpflichtung zwischen den Beteiligten eine entscheidende Rolle. Eine hohe Wirksamkeit kann erfolgen, sofern in den Verträgen quantitative Zielsetzungen, Fortschritte als auch Sanktionen festgelegt und kontinuierlich werden. (siehe www.wikepedia.org/wiki/Umweltpolitik)
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Umweltinformationen kann als Basis für eine wirksame Wahrnehmung heutiger Umweltprobleme dienen, die in ihrem ganzen Ausmaß noch nicht offensichtlich sind. Eine weitere Möglichkeit ist mittels Umweltkennzeichnung (EG-Umweltzeichen, z.B. Blauer Engel) über besonders umweltverträgliche Produkte zu informieren bzw. auf die kanzerogene Wirkung eines Produktes hinzuweisen. Sie reichen jedoch bei weitem in ihrer ökologischen Wirksamkeit (kaum Verbindlichkeiten) nicht aus, marktverändernde Prozesse in Gang zu setzen. Dafür bedarf es Instrumente, die die Rahmenbedingungen verändern.
Instrumente, marktwirtschaftliche: Lizenzmodelle, Benutzervorteile, Rücknahmeverpflichtung Hierbei geht es darum, umweltfreundliches Verhalten durch wirtschaftliche Anreize zu koppeln. Der Hauptzweck ist auf die Internalisierung der Umweltkosten gerichtet. Beispielhaft wäre die steuerliche Belastung von umweltschädlichen Stoffen (Ökosteuer) oder verbindlich festgelegte Zahlungen auf umweltschädliche Produkte (Abwasserabgaben) zu nennen. Allerdings sollte umweltschädliches Verhalten nicht durch Subventionen oder Steuerabschreibungen begünstigt werden. Letztere Instrumente können allerdings als Finanzierungsinstrumente auch für positive Anreize genutzt werden (z.B. Sanierung von Altlasten, Ausgleich von Schäden, deren Verursacher unbekannt - Gemeinlastprinzip).Lizenzmodelle finden dort ihren Einsatz, wo die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen der Unternehmer und Konsumenten verändert werden müssen. Die für die Nutzung eines bestimmten öffentliches Guts (Fläche, Atmosphäre, Rohstoffe) verteilten Naturnutzungsrechte (Lizenzen) können auf dem Markt frei verhandelt und durch die öffentliche Hand kontinuierlich gesenkt werden. Damit beweist dieses Instrument sowohl eine hohe ökologische (Verringerung von ineffizienten Wirtschaftsstrukturen) als auch ökonomische Wirksamkeit (Investitionen in effiziente Techniken). 123 Die engen Einordnung zwischen der Instrumentenauswahl und den Prinzipien der Nachhaltigkeit findet sich auch bei der Rücknahme- und Verwertungsverpflichtung wieder. Hier wird die Verantwortung für umweltschädliches Verhalten den Verursachern übertragen (Verursacherprinzip). Finanzielle Anreizwirkung besteht für den Konsumenten durch die Erhebung eines Pflichtpfandes (Dosenpfand), sich der gebrauchten Produkte nicht anderweitig zu entledigen. Vorteilhaft ist die Langzeitwirkung dieser Instrumente, wobei den Akteursgruppen frei über ihre Handlungsmöglichkeiten entscheiden können (hohe ökonomische Effizienz). Diese Tendenz ist aber stark von der öffentlichen Diskussion und der Akzeptanz innerhalb der Unternehmen und der Bevölkerung abhängig. Je stärker die Regelungstiefe den einzelnen Akteur betrifft, desto geringer wird auch dessen Verständnis für das jeweilige Instrument. 124 LIFE-Programm: Förderungen der 3. Phase LIFE III (2000 und 2001)
Die Renaturierung von Feuchtgebieten in Spanien und Griechenland ist der Schwerpunkt dieses dreijährigen Projektes. Aus Deutschland sind 13 Projekte unterstützt worden (5 aus der
Privatindustrie, sechs öffentliche Projekte und zwei Nicht-Regierungsorganisationen. Der Global Nature Fund wurde als bestes deutsches Projekt ausgewählt. 125
Nachhaltige Entwicklung: "Nachhaltige Entwicklung“, d. h. die Erfüllung der Bedürfnisse der derzeitigen Generation, ohne dadurch die Erfüllung der Bedürfnisse künftiger Generationen zu beeinträchtigen, ist ein grundlegendes Ziel der Verträge.
Hierzu ist es erforderlich, die Wirtschafts-, Sozial- und Umweltpolitik so zu gestalten, dass sie sich gegenseitig verstärken. Gelingt es nicht, Tendenzen umzukehren, die die künftige Lebensqualität bedrohen, so werden die Kosten für die Gesellschaft drastisch ansteigen oder diese Tendenzen werden unumkehrbar. Der Europäische Rat begrüßt die Vorlage der Mitteilung der Kommission über nachhaltige Entwicklung, in der wichtige Vorschläge enthalten sind, um diesen Tendenzen Einhalt zu gebieten.“ 126
123 Vgl. Rogall H. (Hrsg.) : Neue Umweltökonomie- Ökologische Ökonomie, Opladen 2002, S. 231 ff.
124 s.o.
125 Vgl. http://www.globalnature.org/
126 Vgl. http://www.bmu.de/europa/und/umwelt/doc/2242.php
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Onshore und Offshore Windkraftanlagen: Bei der Windenergie handelt es sich um die kinetische Energie der bewegten Luftmassen der Atmosphäre. Sie ist eine indirekte Form der Sonnenenergie und zählt deshalb zu den erneuerbaren Energien. Die Windenergie-Nutzung ist eine seit dem Altertum bekannte Möglichkeit, um Energie aus der Umwelt zu schöpfen. Eine Windkraftanlage (WKA) wandelt die kinetische Energie des Windes in elektrische Energie um und speist sie in das Stromnetz ein. Dies geschieht, indem die Bewegungsenergie der Windströmung auf die Rotorblätter wirkt und sie somit den Rotor in eine Drehbewegung versetzt. Der Rotor gibt die Rotationsenergie an einen Generator weiter, welche dort in elektrischen Strom umgewandelt wird. In der Fachliteratur hat sich ebenfalls der Begriff Windenergieanlage (WEA) etabliert, manchmal wird auch als universeller Sammelbegriff Windkraftkonverter (WKK) verwendet 127 . Neuerdings unterteilt man dieses Windenergieanlagen in Onshore und Offshore Windkraftanlagen, wobei ein wesentlicher Unterschied darin besteht, dass sich die Onshore WEAs auf der Küste bzw. Land und die Offshore WEAs vor der Küste liegen 128 .
Photovoltaik: Unter Photovoltaik oder Fotovoltaik versteht man die direkte Umwandlung von Strahlungsenergie, vornehmlich Sonnenenergie, in elektrische Energie. Sie ist seit 1958 zunächst in der Energieversorgung von Weltraumsatelliten mittels Solarzellen im Einsatz. Inzwischen wird sie zur Stromerzeugung auf der ganzen Welt eingesetzt und findet Anwendung auf Dachflächen, bei Parkscheinautomaten, an Schallschutzwänden oder auf Freiflächen. Der Name setzt sich aus den Bestandteilen Photos - das griechische Wort für Licht - und Volta - nach Alessandro Volta, einem Pionier der Elektrotechnik - zusammen. Die Photovoltaik gilt als Teilbereich der umfassenderen Solartechnik, die auch andere technische Nutzungen der Sonnenenergie einschließt129.
Prinzipien n. E. :
Intergenerativer Gleichheitsgrundsatz 130 (gleiche Rechte und Chancen für alle Generationen) Internationaler Gerechtigkeitsgrundsatz 131 (gleiches Recht auf eine intakte Natur für jeden Menschen) Vorsorge- und Verursacherprinzip (Risikominimierung und verursachergerechte Kostenumwälzung) Integrationsprinzip (Integration von Belangen des Umweltschutzes in alle Politikbereiche) Kooperationsprinzip (Kooperationsbildung zur Verwirklichung umweltpolitischer Maßnahmen) 132 .
Rat der EU - Ministerrat:
Im Rat der EU sind im Gegensatz zur EK die Regierungen der Mitgliedsstaaten vertreten. Der EU Rat wird namentlich Ministerrat genannt, da die Minister aus den 25 Mitgliedstaaten vertreten sind . Der Rat der EU verabschiedet gemeinsam mit dem EP hauptsächlich die Rechtsvorschriften der EU und ist Entscheidungsorgan bei der gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik sowie bei der polizeilichen und justiziellen Zusammenarbeit in Strafsachen.
Je nach Sachbereich setzen sich die Minister eines EU-Landes an den Tagungen zusammen, dadurch entstehen unterschiedliche Räte-Zusammenstellungen. Die Hauptbereiche sind: Allgemeine Angelegenheiten und Außenbeziehungen, Wirtschaft und Finanzen, Zusammenarbeit in den Bereichen Justiz und Inneres (JI), Beschäftigung, Sozialpolitik, Gesundheit und Verbraucher, Wettbewerbsfähigkeit, Verkehr, Telekommunikation und Energie, Landwirtschaft und Fischerei, Umwelt, Bildung, Jugend und Kultur.
Vorbereitet werden die Tagungen vom Ausschuss der ständigen Vertreter, d.h die Botschafter der EU (AStV, frz. Abkürzung COREPER). Unterstützung erhält die AStV per Arbeitsergebnisse von ca. 300 permanenten Arbeitsgruppen, die sich aus Fachleuten der nationalen Ministerien oder Beamten der Botschaften (AStV) zusammensetzt. Unterstützt werden diese noch vom der EK, welche Beschluss- 127 Vgl.http://de.wikipedia.org/wiki/Windkraftanlage
128 Vgl. http://www.energieportal24.de/forum/topic,221,-was-ist-onshore,-was-ist-offshore%3F.html 129 Vgl. http://de.wikipedia.org/wiki/Photovoltaikgl.
130 Vgl. Rogall H. Akteure der Nachhaltigen Entwicklung, München 2003, S. 29
131 vgl. Rogall H. s.o.
132 www.wikipedia.org/wiki/Umweltpolitik
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und Gesetzesentwürfe prüft und bei Bedarf Änderungsvorschläge und Kompromisse zum Ziele einer Einigung des Rates, unterbreitet 133 .
Der Ratsvorsitz wechselt regelmäßig in sechs Monate Turnus zwischen den einzelnen EU-Mitgliedern. Beschlüsse des Rates erfolgen durch eine qualifizierte Mehrheit, d.h. über die Stimmengewichtung der Länder. Die Stimmenverteilung pro EU-Land erfolgt aufgrund seiner Bevölkerungsanzahl. Ein Beschluss erreicht Wirksamkeit bei einer Mehrstimmenangabe sind mindestens 232 von insgesamt 321 Stimmen aber mindestens 62 % der Gesamtbevölkerung der EU-Länder muss vertreten sein 134 .
Rat für Nachhaltige Entwicklung (RNE) berät die deutsche Bundesregierung in Fragen der Nachhaltigkeit und soll mit Beiträgen und Projekten die Strategie zur Nachhaltigkeit fortentwickeln helfen. Der RNE wurde im Februar 2001 von der Bundesregierung berufen. Ihm gehören zur Zeit 15 Persönlichkeiten aus den Bereichen Wirtschaft, Umwelt- und Verbraucherschutz, Landwirtschaft, Wissenschaft sowie von den Gewerkschaften, Kirchen und Kommunen an. Seine Geschäftsstelle ist bei der Deutsche Gesellschaft für Technische Zusammenarbeit (GTZ) angesiedelt. Der Rat hat Anfang März 2006 einen Dialog zum Thema Corporate Social Responsibility (CSR) gestartet (www.csr-dialog.de), in dem er die in einer Arbeitsgruppe erarbeiteten Handlungsempfehlungen an Unternehmen und die Bundesregierung diskutiert. Die Empfehlungen wurden Mitte Mai 2006 mit Wirtschaftsvertretern und Vertretern der Zivilgesellschaft diskutiert. Ihre Berufungsperiode endete am 1. April 2007. Am 16. Mai 2007 hat Bundeskanzlerin Angela Merkel im Bundeskabinett die Berufung der Mitglieder für die nächste Berufungsperiode angekündigt[1] und anschließend durchgeführt.
Solarenergie: Die Solartechnik beschäftigt sich mit der Nutzung der Sonnenenergie. Sie wird mit Hilfe der Photovoltaik in elektrische Energie (Solarstrom) umgewandelt, oder die Strahlung wird als thermische Energie über Solarthermie-Anlagen eingefangen und genutzt. Die Wandlung in thermische Energie durch sogenannte Sonnenkollektoren ist die weltweit meistverbreitete technische Nutzung der Sonnenenergie. Der direkten Wandlung der Strahlung in Wärme bedienen sich auch Solaröfen und Solarkocher. Großtechnisch kann die so gewonnene Wärme in Sonnenwärmekraftwerken zur Erzeugung elektrischer Energie verwendet werden.
Die Sonnenenergie zählt zu den regenerativen Energien, ihre Nutzung wird in vielen Ländern gefördert, in Deutschland beispielsweise durch das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) 135 .
Solarthermisches Kraftwerk: Ein Sonnenwärmekraftwerk oder Solarwärmekraftwerk ist ein Kraftwerk, das die Wärme der Sonne über Absorber als primäre Energiequelle verwendet. Daher sind auch die Bezeichnungen solarthermisches Kraftwerk oder thermisches Solarkraftwerk üblich. Sonnenwärmekraftwerke erreichen je nach Bauart höhere Wirkungsgrade und meist niedrigere spezifische Investitionen als Photovoltaikanlagen, haben jedoch höhere Betriebs- und Wartungskosten und erfordern eine bestimmte Mindestgröße. Sie sind nur in besonders sonnenreichen Regionen wirtschaftlich einsetzbar. Es gibt verschiedene Konzepte für die Nutzung der Sonnenwärme zur Energiegewinnung, die sich in zwei Kategorien einteilen lassen: Kraftwerke, die die Direktstrahlung der Sonne mit Reflektoren auf einen Solarabsorber bündeln, und solche, die ohne konzentrierende Reflektoren arbeiten und die gesamte Globalstrahlung (also Direkt- und Diffusstrahlung) nutzbar machen 136 .
Subsidiaritätsprinzips: Der Gemeinschaft ist es nur erlaubt, tätig zu werden, wenn ein Problem durch eigene Maßnahmen der Mitgliedstaaten nicht ausreichend gelöst werden kann. Andererseits will es die Zuständigkeit der Mitgliedstaaten in den Bereichen wahren, die durch ein gemeinschaftliches Vorgehen nicht besser geregelt werden können.
133 Vgl. www.europarl.de
134 Vgl. Konsolidierte Fassung Des Vertrags über die europäische Union, Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften, C 325/164 24.12.2002
135 Vgl. http://de.wikipedia.org/wiki/Solarenergie
136 Vgl. http://de.wikipedia.org/wiki/Solarthermische_Kraftwerke
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Think Tank: Forschungs- und Beratungsinstitute („Denkfabrik) Wissenschaftler aus allen Fachrichtungen beschäftigen sich mit Fragen, die in der Zukunft eine Herausforderung darstellen (Mobilität, Klimaveränderung, Biotechnologie). Vorhandene Wissen wird gebündelt und ausgewertet und an politische Entscheidungsträger zur Orientierung gegeben. Umweltaktionsprogramm, 5.: Als Rahmen Europäischer Rechtssetzung als „Programm der Europäischen Gemeinschaft für Umweltpolitik und Maßnahmen im Hinblick auf eine dauerhaft und umweltgerechte Entwicklung“ verstanden. Ziel:
1. dauerhafte und umweltgerechten Entwicklung erreichen,
2. Bekämpfung globaler Umweltprobleme auf langfristige Sicht,
3. Einführung neuer Wechselwirkungen zwischen den Akteuren im Umweltbereich. 137
Umweltaktionsprogramm, 6.: Programm, in der die Prioritäten für die nächsten zehn Jahre (2001 bis 2010) beschrieben sind. "Umwelt 2010: Unsere Zukunft liegt in unserer Hand" (Environment 2010: Our Future, Our Choice), mit Schwerpunkt auf vier Aktionsbereiche (Leitprinzipien).
1. Klimaänderungen (Begrenzung CO 2 -Immissionen zur 2. Periode des Kyoto- Protokolls),
2. Natur und biologische Vielfalt (Stopp des Biodiversitätsverlusts, Herstellen von Habitaten),
3. Umwelt, Gesundheit und Lebensqualität (Einhaltung signifikanter WHO-Grenzwerte) und
4. Natürliche Ressourcen und Abfälle (Entkoppelung von Abfallmenge und Ressourcenverbrauch zum Wirtschaftswachstum, Beseitigung kontraproduktiver Subventionen z.B. bei Agrar- und Fischereipolitik).
Besondere Bedeutung kommt der Einbeziehung der Bürger und der Wirtschaft zu, wobei innovative Wege beschritten werden sollen.
Ziel: Die Umsetzung der EU-Strategie zur nachhaltigen Entwicklung anhand folgender Schwerpunkte 138 .
x Kontinuierliche Überwachung und Überprüfung des Programms durch die Europäische Umweltagentur,
Mängel: Die Internationale Rolle der EU ist im Programm gestärkt, jedoch wurde keine Aussagen zu „umweltschädlichen Spuren“ der EU in der Welt gemacht,
Keine spezifischen Ziele und Fristen genannt, lediglich allgemeine Zielformulierungen - Verlust an Transparenz und Orientierung 139 .
Windkraftanlage: Eine Windkraftanlage (WKA) wandelt die kinetische Energie des Windes in elektrische Energie um und speist sie in das Stromnetz ein. Dies geschieht, indem die Bewegungsenergie der Windströmung auf die Rotorblätter wirkt und sie somit den Rotor in eine Drehbewegung versetzt. Der Rotor gibt die Rotationsenergie an einen Generator weiter, welche dort in elektrischen Strom umgewandelt wird 140 .
UNFCCC: Die Klimarahmenkonvention der Vereinten Nationen (engl. United Nations Framework Convention on Climate Change, UNFCCC) ist ein internationales Umweltabkommen mit dem Ziel, eine gefährliche anthropogene Störung des Klimasystems zu verhindern und die globale Erwärmung zu verlangsamen sowie ihre Folgen zu mildern (Artikel 2). Gleichzeitig umfasst diese Bezeichnung auch das Sekretariat, das die Umsetzung der Konvention begleitet und seinen Sitz in Bonn hat. Die wichtigste Verpflichtung der Konvention ist, dass alle Vertragspartner regelmäßige Berichte zu veröffentlichen haben, in denen Fakten zur aktuellen Treibhausgasemission und Trends enthalten sein müssen.
137 Vgl. http://www.nachhaltigkeit.info/artikel/umweltaktionsprogramme
138 Vgl. http://www.nachhaltigkeit.info/artikel/6_umweltaktionsprogramm_816.htm
139 Vgl. „Ein neues Aktionsprogramm für Europa“, Beitrag des Europäischen Forums für Umwelt und nachhaltige Entwicklung zum Mitentscheidungsverfahren, Brüssel 2001
140 Vgl. http://de.wikipedia.org/wiki/Windkraftanlage
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Die Klimarahmenkonvention wurde 1992 in New York City verabschiedet und im gleichen Jahr auf der Konferenz der Vereinten Nationen über Umwelt und Entwicklung (UNCED) in Rio de Janeiro von den meisten Staaten unterschrieben. Die derzeit 189 Vertragsstaaten der Konvention treffen sich jährlich zu Konferenzen, den so genannten Weltklimagipfeln, auf denen um konkrete Maßnahmen zum Klimaschutz gerungen wird. Die bekannteste dieser Konferenzen fand 1997 im japanischen Kyoto statt und erarbeitete das Kyoto-Protokoll, das unter anderem den Emissionsrechtehandel etablierte. Die Klimagipfel fungieren zugleich als Vertragsstaatenkonferenzen des Kyoto-Protokolls, seitdem dieses am 16. Februar 2005 in Kraft trat.
Eine Relevanz der Klimarahmenkonvention für die Forstpolitik ergibt sich aus der Möglichkeit, Wälder als Kohlenstoffsenken in die nationale Bilanz mit einzubeziehen. Des weiteren ist es derzeit möglich, im Rahmen der Gemeinschaftsreduktion (Joint Implementation) und dem Mechanismus für umweltverträgliche Entwicklung (CDM) durch Aufforstungen in Entwicklungsländern die CO2-Bilanz eines Industrielandes zu beeinflussen 141 .
WTO: Die Welthandelsorganisation (engl. World Trade Organization, WTO; franz. Organisation mondiale du commerce, OMC) ist eine internationale Organisation mit Sitz in Genf, Schweiz, die sich mit der Regelung von Handels- und Wirtschaftsbeziehungen beschäftigt. Gegründet wurde die WTO am 15. April 1994 in Marrakesch, Marokko (in Kraft getreten am 1. Januar 1995); sie ist die Dachorganisation der Verträge GATT, GATS und TRIPS. Ziel der WTO ist der Abbau von Handelshemmnissen und somit die Liberalisierung des internationalen Handels mit dem weiterführenden Ziel des internationalen Freihandels. Den Kern dieser Anstrengungen bilden die WTO-Verträge, die durch die wichtigsten Handelsnationen ausgearbeitet und unterzeichnet wurden. Die gegenwärtigen Verträge sind das Resultat der so genannten Uruguay-Runde, in der der GATT-Vertrag überarbeitet wurde. Wirtschaftspolitisch verfolgt die WTO eine liberale Außenhandelspolitik, die mit Deregulierung und Privatisierung einhergeht. Auch die EG ist Mitglied der WTO, und zwar zusätzlich neben ihren einzelnen Mitgliedstaaten. Sie vertritt die im Zuge der gemeinsamen Handelspolitik abgestimmten Interessen aller Mitgliedstaaten. In der Presse und im allgemeinen Sprachgebrauch wird hingegen häufig die EU als WTO-Mitglied bezeichnet, was juristisch jedoch nicht korrekt ist.[1] Verhandlungsführer ist der Kommissar für den Außenhandel. Allerdings lassen es sich die Länder nicht nehmen, jeweils eigene Diplomaten zu Verhandlungen zu entsenden. Beschlüsse werden bei der WTO üblicherweise im Konsens gefasst. Bei einer Mehrheitsentscheidung übt die EG das Stimmrecht für alle ihre Mitglieder aus, die auch Mitglied der WTO sind. Da dies für alle EG-Mitglieder gilt, hat die EG 27 Stimmen. Die Stimme der EG als selbständiges WTO-Mitglied entfällt in diesem Fall 142 .
141 Vgl. http://de.wikipedia.org/wiki/UNFCCC
142 Vgl. http://de.wikipedia.org/wiki/WTO
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Die 50 besten Nachhaltigkeitsberichte im IÖW/future-Ranking 2007:
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