Geschichtsschreibung als „Propaganda“?

Das Geschichtswerk des Otto von Freising im Konflikt zwischen Kaiser und Papst


Wissenschaftlicher Aufsatz, 2009

26 Seiten


Leseprobe


Inhaltsverzeichnis

Einleitung

Geschichtsschreibung als „Propaganda“

Chronica sive Historia de duabus civitatibus

Gesta Frederici

Chronica versus Gesta Frederici?

Zusammenfassung

Bibliographie

Einleitung

Innerhalb der von Friedrich I. betriebenen Politik der renovatio imperii und der Durchsetzung des honor imperii, kam, neben den Konflikten mit den oberitalienischen Kommunen oder den Spannungen mit einigen Reichsfürsten wie Heinrich dem Löwen, der Auseinandersetzung mit dem Papsttum eine hohe Bedeutung zu. Im Unterschied zu den weltlichen Problemen, die immer wieder auch durch faktisches Handeln zu lösen versucht wurden, stellte sich gegenüber dem Papsttum die Besonderheit, dass es sich hierbei um einen fast ausschließlich mit geistigen, theoretischen Mitteln geführten Konflikt handelte. Denn um gegenüber der Kurie tatsächliche Handlungen zu vollziehen, bedurfte es eines legitimierenden Instrumentariums, welches als Basis jeglichen Vorgehens den Kaiser als im Recht befindlich erscheinen ließ. Dieses Instrumentarium konnte gegenüber dem Papsttum keine faktische militärische oder finanzielle Macht darstellen, sondern musste theoretischer Natur und möglichst von Kontinuität geprägt sein. Eines dieser Werkzeuge stellte dabei die kaiserliche Kanzlei dar, die, zwar durch unterschiedlichste Personen geprägt, als dauerhafte Institution regelmäßig geistige „Waffen“ lieferte, um sowohl Vorstöße der kaiserlichen Ideologie zu stützen, als auch auf „Angriffe“ der Kurie zu reagieren. Vordergründige Aufgabe der Schreiber und Notare war es hierbei weniger, polemische Streitschriften oder Traktate zu verfassen[1] als vielmehr das Ersinnen und Verwenden bestimmter Formulierungen, Rechts- bzw. Geschichtsbezüge, Titulaturen,[2] Anreden und der gleichen mehr. Im Vergleich mit ausführlichen theoretischen Werken, deren Absichten offen zu tage traten, arbeiteten die meisten Kanzleierzeugnisse weit subtiler und waren somit auch weit provokanter. Die Aussage eines Traktates ließ sich leicht angreifen und bspw. als falscher Gedankengang oder gar Ketzerei denunzieren; die Verwendung einer bestimmten Anrede oder Selbstbezeichnung dagegen verdeutlichte viel eindringlicher Denksysteme, Ansichten und Verständnis des eigenen Status. Aufschlussreich für diese Arbeitsweise der Kanzlei sind beispielsweise die Papst Eugen III. übersandte Wahlanzeige Friedrichs zum König oder auch die Formulierungen des Konstanzer Vertrages. Im Gegensatz zu seinen Vorgängern bat Friedrich den Papst nicht um die Bestätigung seiner Wahl, sondern teilte diese lediglich mit, negierte somit völlig das von der Kurie vertretene Verständnis der päpstlichen Mitwirkung an der deutschen Königswahl.[3] Die von der Form seiner Vorgänger abweichende Wahlanzeige des neuen deutschen Königs ist auch programmatisch für die spätere Kaiserkrönung zu verstehen, denn sie offenbart die Ansicht, schon im Besitz der Herrschergewalt zu sein und degradiert den Krönungsakt durch den Erzbischof bzw. den Papst zum Zeremoniell.[4] Ein noch eindrücklicheres Bild der Arbeit der staufischen Kanzlei liefert der Vertag von Konstanz, besonders seine Formulierungen. Augenscheinlich ein bilateraler Vertrag mit gleichgewichtiger Behandlung beider Partner[5] zeichnen verschiedene Formulierungen das Bild eines Vertrages pro staufisches Königtum. So sind beispielsweise alle Friedrich verpflichtenden Punkte des Kontraktes versehen mit den Ausdrücken „pro viribus regni“ oder „pro posse suo“[6] und eröffnen somit im Zweifelsfall einen immensen Interpretationsraum. So verpflichtet sich der designierte Kaiser „die Ehre des Papsttums und die Regalien des heiligen Petrus […] nach Kräften schützen und schirmen – soweit er [der Papst] sie jetzt innehat“[7]. Hier begegnet schon eine erste – zeitbezogene – Einschränkung: Weder in der Vergangenheit besessene noch in der Zukunft geforderte Rechte oder Befugnisse können aufgrund dieses Vertrages von Friedrich gefordert werden. Zwar verpflichtet sich der Staufer weiter, den Papst bei der Rückerlangung verlorener Regalien und Rechte zu unterstützen, aber eben nur „nach Kräften“[8]. Hier einen Vertragsbruch nachzuweisen, war schier unmöglich. Eine eingehendere Betrachtung des Vertrages fördert eine große Menge weitere Formulierungen und Klauseln zu Tage, welche eindrucksvoll die Bedeutung und Wirkweise der Kanzlei hervorheben.[9]

Neben der Arbeit der Kanzlei in Form von Verträgen, Urkunden und anderen ähnlichen Schrifterzeugnissen, findet sich ein weiterer Bereich, welcher mit geistigen Mitteln agierte und zur Verbreitung von Ansichten und Meinungen beitragen konnte – die Geschichtsschreibung. Einer der vordergründigsten Unterschiede der Historiographie gegenüber den Schrifterzeugnissen der Kanzlei besteht wohl in der „Institutionslosigkeit“ ihres Entstehungsprozesses. Die Kanzlei ist nicht der Ort, an dem ein Geschichtswerk entsteht. Der Historiograph schreibt – ob Mönch, Bischof oder anderer – zuerst als Gelehrter, als „Wissenschaftler“ und somit ohne Verpflichtung gegenüber Wertekanon oder Ordnungssystem einer dirigierenden Instanz. Darüber hinaus allerdings steht er als Mensch eines sozialen Gefüges sehr wohl den Ansichten und Gedanken bestimmter Personen, Gruppen, sozialer Gefüge oder Institutionen nahe. Damit sei nicht gesagt, dass die Werke der Geschichtsschreiber nach Vorgabe, quasi als Auftragswerke etwaig hinter ihnen stehender Förderer entstanden wären. Dennoch beeinflussen Herkunft, sozialer Rang, Bildungsgrad und gesellschaftliches Umfeld den Schreiber und somit sein Werk. Eine der vor diesem Hintergrund interessantesten Persönlichkeiten des Mittelalters ist wohl der Bischof Otto von Freising. Sein umfangreiches Geschichtswerk, an dem er im Alter von Ende 20 oder Anfang 30 zu arbeiten begann, kurz nachdem er sein Amt als Bischof in Freising angetreten hatte,[10] ist geprägt von der Perspektive einer gewissen gesellschaftlichen Stellung.[11] Zwar schreibt auch der Freisinger Bischof in erster Linie als Gelehrter,[12] sein Werk unterliegt dennoch einer gewissen Standortgebundenheit.[13] Inwieweit scheint dieser bestimmte Blickwinkel in Ottos Arbeit durch? Im Folgenden sollen die beiden Werke Ottos von Freising, die von ihm verfasste Chronica sive Historia de duabus civitatibus[14] und die zusammen mit Rahewin geschaffene Gesta frederici seu rectius Cronica[15], auf die Frage der Beeinflussung hin und stärker noch auf deren mögliche Nutzbarkeit im theoretischen Konflikt zwischen Kaisertum und Papsttum überprüft werden. Konnte die Geschichte bzw. das schriftlich fixierte Geschichts bild instrumentalisiert werden, um Ansichten und Standpunkte des staufischen Kaisertums zu transportieren und zu stärken? War die Historiographie geeignetes Mittel kaiserlicher Herrschaftsbegründung?

Geschichtsschreibung als „Propaganda“

Chronica sive Historia de duabus civitatibus

Bei der Betrachtung des umfangreichen Geschichtswerkes Ottos von Freising muss sich die Frage stellen, zu welchem Zweck dieses entstanden ist. Geschichtsforschung und Geschichtsbetrachtung im modernen Sinne können als Motive mit großer Sicherheit ausgeschlossen werden, denn eine Geschichtswissenschaft in heutigem Verständnis hat es im Mittelalter nicht gegeben[16]. Dennoch fungierte die Geschichtsschreibung als Mittel zur Erkenntnis und findet sich aufgrund dessen verankert mit den Wissenschaften, die „dem ‚proferre cognita’ gewidmet waren“[17], wie der Grammatik oder der Rhetorik.[18] Aber auch für die Bibelexegese findet sich die historia „als Grundlage für die allegorische, moralische und anagogische […] Schriftdeutung“[19]. Und genau hier findet sich der Anknüpfungspunkt für den Bischof von Freising. Keine nüchterne, aufzählende Faktendarstellung ist das Ziel, sondern Deutung und Interpretation der Geschichte[20] in Bezug auf ihre heilsgeschichtliche Bedeutung. Zum Verständnis der „Nachzeichnung ‚der Ordnung der Zeiten (ordo temporum)…, deren Begründer und Sachwalter Gott ist’“[21], war es notwendig, dass „zuvor die ‚historia’ des literal zu vermittelten Geschehens bekannt war“[22]. Diese Aufgabe, den Lauf der irdischen Geschichte aufzuzeigen, um deren Beispiel letztlich zu überwinden und sich dem ewigen Reich Gottes zuzuwenden, erklärt auch Otto von Freising zur Absicht seiner Chronik: „Sepe multumque volvendo mecum de rerum temporalium motu ancipitque statu, vario ac inordinato proventu, sicut eis inherendum a sapiente minime considero, sic ab eis transeundum ac migrandum intuitu rationis invenio. […] Proinde quia temporum mutabilitas stare non potest, ab ea migrare, ut dixi, sapientem ad stantem et permanentem eternitatis civitatem debere quis sani capitis negabit?“[23] Deutlich zeigt sich die Ansicht, dass der Nutzen der Geschichtsbetrachtung darin liege, die Vergänglichkeit irdischen Handelns (rerum temporalium motu ancipitique) sichtbar werden zu lassen, um sich schließlich von diesem zu lösen (transeundum ac migrandum) und sich dem himmlischen Reich zuzuwenden (migrare […] at stantem et permanentem eternitatis civitatem). Die Vergangenheit soll dabei als abschreckendes (deterreantur) Beispiel dienen und zugleich die Erkenntnis eines göttlichen Plans (provida dispensatione creatoris) vermitteln.[24] Gott als überzeitliches, unveränderbares und außerweltliches Numinosum offenbart sich dem vergänglichen, der Zeit unterworfenen Menschen durch die Geschichte und ermöglicht diesem somit das Erkennen des Endpunktes.[25] „De huius igitur erumpnosa mutabilitate, de illius felici stabilitate locuturus Deum, qui huius turbulentam confusionem patienter tolerat, illus iocundam tranquillitatem visione sui auget et glorificat […].“[26] Das menschliche Handeln in seiner gesamten historischen Dimension endet unumkehrbar in jener „stabilitate locuturus Deum“[27]. Otto sieht dabei keine Trennung zwischen Heilsgeschichte und ablaufender Menschheitsgeschichte, denn jedes heilsgeschichtliche Ereignis findet in der Welt statt, jedes „weltliche“ Ereignis ist heilsgeschichtliches Ereignis, da es in Gottes Plan der Hinführung des Menschen zum Heil, geschieht.[28] Die Geschichte des Menschen wird zur Heilsgeschichte.[29] Wohl sind irdisches und himmlisches Reich getrennt, deren Geschichte jedoch ist unlösbar miteinander verknüpft: „Quorum vestigia sequendo sic de utraque dicere proposuimus, ut tenorem hystoriae non omittamus […].“[30] Es gilt zu erkennen, dass die irdische Geschichte keine Strafe für die Sündhaftigkeit des Menschen darstellt, sondern „die von Gott gelenkte Entwicklung der Menschheit zum Heil“[31] darstellt. Es ist dieser Plan, in dem das irrige und vergängliche Handeln des Menschen ständig wiederkehren muss,[32] in welchem sich für den Geschichtsschreiber die Notwendigkeit der historia begründet. Denn die Betrachtung von Vergangenem und die Erkenntnis von dessen Wiederholung birgt das Wissen um die Zukunft.[33] Die Geschichtsschreibung sollte keine kritische Prüfung der Überlieferungen vergangenen Handelns darstellen, sondern besaß die Aufgabe, den von Gott geschaffenen ordo anhand von Beispielen zu erschließen.[34] Geschichtsschreibung „war ‚magistra vitae’ in einem transzendent finalisierten Sinne und damit in ihrem Unterweisungspotential von zentraler Wertigkeit“[35]. Es ist eben diese Einsicht, die Otto von Freising in seinem Brief an Kaiser Friedrich anlässlich der Übersendung der Chronik zum Ausdruck bringt: „[…] quanto regiae excellentiae convenientius esse considero ob rei publicae non solum armis tutandae, sed et legibus et iudiciis informandae incrementum antiqua regum seu imperatorum gesta vos velle cognoscere“[36]. Otto stellt hierbei nicht nur die Bedeutung des Wissens um die Vergangenheit heraus, sondern liefert zugleich Hinweise, worauf dieses Wissen anzuwenden sei – nämlich die Formung des Staates durch Gesetzte und Gerichtsbarkeit (rei publicae […] et legibus et iudiciis informandae). Der Bischof formuliert also explizit einen Aufgabenbereich des Herrschers und stellt ihm zudem die Mittel, diese Aufgabe bestmöglich zu erfüllen, vor Augen – das Beispiel der Geschichte. Gelingt dem Kaiser dies, werde er „per multa temporum curricula regnetis“[37]. Die Betrachtung der Geschichte und die Anwendung der dabei gewonnenen Einsichten dienen also nicht nur dem Erkennen des göttlichen Plans und der Gestaltung des eigenen Herrschaftsraumes, sondern tragen schließlich auch zur Festigung der eigenen Herrschaft bei.

[...]


[1] Diese Aufgabe war der Kanzlei vor allem während des Investiturstreites zugekommen. Vgl. Gottfried Koch: Auf dem Wege zum Sacrum Imperium. Studien zur ideologischen Herrschaftsbegründung der deutschen Zentralgewalt im 11. und 12. Jahrhundert, Berlin 1972 (=Forschungen zur mittelalterlichen Geschichte, Bd. 20), S, 30-60.

[2] Vgl. dazu ausführlich Jörg Schwarz: Herrscher- und Reichstitel bei Kaisertum und Papsttum im 12. und 13. Jahrhundert, Köln Weimar Wien 2003 (=Forschungen zur Kaiser- und Papstgeschichte des Mittelalters. Beihefte zu J. F. Böhmer, Regesta Imperii, 22).

[3] So war Lothar der III. entgegen der Erbrechtsansprüche der Söhne Heinrichs V. vor allem mit Unterstützung der Kurie zum deutschen König gewählt worden. Vgl. Franz-Josef Schmale: Lothar III. und Friedrich I. als Könige und Kaiser, in: Gunther Wolf [Hrsg.]: Friedrich Barbarossa, Darmstadt 1075 (=Wege der Forschung, Bd. 390), S. 121-148, hier S. 121-122. Die unaufgeforderte Bestätigung der Wahl Friedrichs durch Eugen III. zeigt dabei möglicherweise den Versuch des Papsttums, die bei den Vorgängern Lothar und Konrad geübte Mitwirkung als ein Recht des Papstes zu manifestieren und auf Dauer zu stellen. Vgl. dazu Schmale 1975, S. 143; Peter Rassow: Honor Imperii. Die neue Politik Friedrich Barbarossas 1152-1159, Darmstadt 1961, S. 12.

[4] Friedrich Kempf: Der „favor apostolicus“ bei der Wahl Friedrich Barbarossas und im deutschen Thronstreit (1198-1208), in: Gunter Wolf [Hrsg.]: Friedrich Barbarossa, Darmstadt 1975 (=Wege der Forschung, Bd. 390), S. 104-120, hier S. 107,109.

[5] Vgl. Rassow 1961, S. 50.

[6] Vgl. ebenda, S. 57-58.

[7] Konstanzer Vertrag, ed.: Wilfried Hartmann [Hrsg.]: Deutsche Geschichte in Quellen und Darstellungen, Bd.1: Frühes und hohes Mittelalter 750 – 1250, 1995, Nr. 81, S. 352.

[8] Ebenda, S. 353.

[9] Zum Konstanzer Vertrag vgl. ausführlich Rassow 1961.

[10] Vgl. Ottonis Episcopi Frisingensis: Chronica sive Historia de duabus civitatibus, ed.: Walther Lammers, Darmstadt 1960 (=Ausgewählte Quellen zur deutschen Geschichte des Mittelalters. Freiherr vom Stein-Gedächtnisausgabe, Bd. 16), S. XXX-XXXI.

[11] Vgl. Hans-Werner Goetz: Das Geschichtsbild Ottos von Freising. Ein Beitrag zur historischen Vorstellungswelt und zur Geschichte des 12. Jahrhunderts, Köln Wien 1984 (=Beihefte zum Archiv für Kulturgeschichte, H. 19), S. 25.

[12] Vgl. ebenda, S. 38.

[13] Vgl. ebenda, S. 34.

[14] Ottonis Episcopi Frisingensis: Chronica sive Historia de duabus civitatibus, ed.: Walther Lammers, Darmstadt 1960 (=Ausgewählte Quellen zur deutschen Geschichte des Mittelalters. Freiherr vom Stein-Gedächtnisausgabe, Bd. 16).

[15] Ottonis Episcopi Frisingensis et Rahewini: Gesta frederici seu rectius Cronica, ed.: Franz-Josef Schmale, Darmstadt 42000 (=Ausgewählte Quellen zur deutschen Geschichte des Mittelalters. Freiherr vom Stein-Gedächtnisausgabe, Bd. 17).

[16] Herbert Grundmann: Geschichtsschreibung im Mittelalter. Gattungen – Epochen - Eigenart, Göttingen 1965, S. 5.

[17] Gert Melville: Wozu Geschichte schreiben? Stellung und Funktion der Historie im Mittelalter, in: Reinhart Koselleck/ Heinrich Lutz/ Jörn Rüsen [Hrsg.]: Formen der Geschichtsschreibung, München 1982 (=Beiträge zur Historik, Bd. 4), S. 86-146, hier S. 105.

[18] Vgl. Ebenda, S. 105-106.

[19] Grundmann 1965, S. 5; vgl. auch Goetz 1984, S. 78.

[20] Vgl. Karl Schnith: Otto von Freising, in: Volker Reinhardt [Hrsg.]: Hauptwerke der Geschichtsschreibung, Stuttgart 1997, S. 465-468, hier S. 466.

[21] Melville 1982, S. 90.

[22] Ebenda, S. 90.

[23] Chron. I, S. 10,4-11.

[24] Chron. I, 10,24-12,2.

[25] Vgl. Goetz 1984, S. 71.

[26] Chron. I, S. 16,15-17.

[27] Chron. I, S. 16,15-16.

[28] Goetz 1984, S. 70.

[29] Ebenda, S. 69.

[30] Chron. I, S. 14,26-28.

[31] Goetz 1984, S. 6.

[32] Vgl. Melville 1982, S. 97-98.

[33] Vgl. ebenda, S. 99.

[34] Vgl. Gert Melville: Kompilation, Fiktion und Diskurs. Aspekte zur heuristischen Methode der mittelalterlichen Geschichtsschreiber, in: Christian Meier/ Jörn Rüsen [Hrsg.]: Historische Methode, München 1988 (=Beiträge zur Historik, Bd. 5), S. 133-153, hier S. 133.

[35] Ebenda, S. 133.

[36] Schreiben an Kaiser Friedrich, in: Ottonis Episcopi Frisingensis: Chronica sive Historia de duabus civitatibus, ed.: Walther Lammers, Darmstadt 1960 (=Ausgewählte Quellen zur deutschen Geschichte des Mittelalters. Freiherr vom Stein-Gedächtnisausgabe, Bd. 16), S. 2-7, hier S. 2,7-10.

[37] Ebenda, S. 4,20-21.

Ende der Leseprobe aus 26 Seiten

Details

Titel
Geschichtsschreibung als „Propaganda“?
Untertitel
Das Geschichtswerk des Otto von Freising im Konflikt zwischen Kaiser und Papst
Autor
Jahr
2009
Seiten
26
Katalognummer
V138316
ISBN (eBook)
9783640473885
ISBN (Buch)
9783640473502
Dateigröße
542 KB
Sprache
Deutsch
Schlagworte
Gesta Frederici
Arbeit zitieren
Marcus Schaub (Autor:in), 2009, Geschichtsschreibung als „Propaganda“?, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/138316

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