Inhaltsverzeichnis
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1. Einleitung 3
2. Inhalte berufsschulischer Ausbildung 4
3. rechtliche Grundlagen 5
3.1 Schulpflicht 5
3.2 Rahmenlehrpläne 5
3.3 Berufsbildungsgesetz und Handwerksordnung 6
3.4 Landesberufsordnungen und Regelungen auf Bundesebene 6
4. Formen der berufsbildenden Schule 7
4.1 Berufsschulen im Übergangssystem 7
4.2 Berufsschulen im dualen System 8
4.3 Berufsschulen als vollschulische Berufsausbildung 9
4.4 Berufsschulen für Weiterbildung und Höherqualifikation 10
5. Probleme und Diskussionen 11
5.1 Die Probleme der institutionellen Ordnung 11
5.2 Die Übergangsprobleme 12
6. Fazit 14
Quellenverzeichnis 15
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1. Einleitung
Die Berufsschulen in Deutschland sind wesentlicher Teil der Berufsausbildung in Deutschland und bilden zusammen mit den Ausbildungsbetrieben einen wichtigen Teil der Sekundarstufe 2. Sie spielen nicht nur bei der klassischen Form der dualen Ausbildung eine große Rolle, obwohl „Berufsschule“ fast synonym mit den berufsschulischen Anteile der dualen Ausbildung verwendet wird, sondern auch in der vollschulischen Berufsausbildung, in der Weiterqualifikation von Fachkräften und im sogenannten Übergangssystem. Eine große Zahl von Jugendlichen und jungen Erwachsenen besuchen jedes Jahr die verschiedenen Institutionen des deutschen Berufsschulbereichs. Hier finden sich Schüler verschiedenster Altersgruppen mit den unterschiedlichsten Schulabschlüssen und auch Berufswünschen und Zielen wieder. Entsprechend ausdifferenziert sind die unterschiedlichen Formen und Inhalte der berufsschulischen Ausbildung. So sind nicht nur die Auszubildenden des dualen Systems in der Berufsschulen anzutreffen, sondern auch Jugendliche die noch keine Lehrstelle gefunden haben oder direkt in das Berufsleben einsteigen wollen. Noch verstärkt durch das föderale Bildungssystem, in welchem die Landeskultusministerien einen Großteil der Steuerungskompetenzen innehaben, entsteht somit ein breites Feld an Einrichtungen, Regularien und Trägerschaften.
Im Folgenden sollen die einzelnen Bereiche der berufsschulischen Ausbildung näher erläutert werden, um einen Überblick über den Facettenreichtum dieses Teils des deutschen Bildungssystems zu schaffen. Darüber hinaus werden die beteiligten Regelwerke und Behörden dargestellt, die Einfluss auf die Organisation der berufsschulischen Ausbildung haben. Nicht zuletzt daraus werden am Ende der Ausarbeitung einige Probleme und Diskussionspunkte abgeleitet, die sich in der Fachliteratur finden lassen. Hierbei werden die Hochschulen nicht behandelt, da diese zwar berufliche Kompetenzen vermitteln sollen, auf Grund der Komplexität des Hochschulwesens jedoch in einem gesonderten Referat betrachtet werden. Ebenfalls nicht behandelt wird die Beamtenausbildung. Sie zählt teilweise zur Hochschulausbildung und ist in sich auf die verschiedenen Ebenen des Beamtentums, in Länder- und Bundesbeamtenausbildung und zusätzlich in die verschiedenen Aufgabenbereiche unterteilt.
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2. Inhalte berufsschulischer Ausbildung
Die grundlegenden Inhalte des in Berufsschulen vermittelten Wissens orientieren sich dem Namen entsprechend, an den für eine erfolgreiche Berufstätigkeit nötigen Kompetenzen. Hierzu gehören neben dem Ausbilden einer Berufsfähigkeit auch das Vermitteln von Fachkompetenzen, sowie allgemeiner Unterrichtsinhalte. Besonderer Wert wird hierbei auf die Handlungsorientierung und das Ausbilden von Selbstständigkeit gelegt.
Von den allgemeinbildenden Inhalten abgesehen, welche durch jede Form der Berufsschule vermittelt werden, kann man die verschiedenen Berufsschultypen entsprechend ihrer unterschiedlichen Wirtschaftsbereiche unterteilen. Somit ergeben sich fünf verschiedene Felder: kaufmännisch-verwaltende Berufsschulen, gewerblich-technische Berufsschulen, gewerblich-nichttechnische Berufsschulen, hauswirtschaftlich-pflegerisch-sozialpädagogische Berufsschulen und
landwirtschaftliche Berufsschulen. Weiterhin werden die Berufsschulen in die von ihnen abgebildeten Berufsfelder und Ausbildungsberufe untergliedert. Dies mündet nicht zwangsweise in die Spezialisierung einzelner Einrichtungen, sondern vielmehr in Berufsschulzentren, in denen berufsunabhängige Klassen für allgemeinbildende Inhalte und Stufensysteme für artverwandte Berufe eingerichtet werden können. In der Grundstufe, also dem ersten Berufsschuljahr, können somit Grundlagen für die entsprechenden Berufsgruppen vermittelt werden. Eine weitere Differenzierung erfolgt in den folgenden Fachstufen, wo eine genauere Fokussierung auf bestimmte Berufe erfolgt. Aufgrund der hohen Spezifität dieser Fachstufen ist häufig eine überregionale Kooperation notwendig, die eine angemessene Klassengröße im entsprechenden Fachbereich sicherstellt und somit den wirtschaftlichen Einsatz des Ausbildungspersonals ermöglicht. Berufsschulische Einrichtungen finden sich N im Rahmen des Übergangssystems, N der dualen Berufsausbildung, N in vollschulischen Ausbildungen, N in der Höherqualifikation und N im Bereich der Weiterbildung.
Entsprechend des Aufgabenbereiches sind unterschiedliche Regelungen und Gesetze, sowie auch Organisationsformen zu unterscheiden. Die vermittelten Inhalte variieren hierbei den angebotenen Abschlüssen entsprechend. (vgl. Schanz, 2006, Seite 69f)
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3. Rechtliche Grundlagen
3.1 Schulpflicht
Verpflichtende Grundlage für die Teilnahme an berufsschulischen Einrichtungen ist für viele Jugendliche die Schulpflicht. Sie wird durch die Ländergesetzgebung festgeschrieben. So heißt es beispielhaft in den für Berufsschüler relevanten Passagen des hamburgerischen Schulgesetzes:
„Auszubildende sind für die Dauer ihres Berufsausbildungsverhältnisses in Hamburg schulpflichtig, wenn sie ihre Ausbildungsstätte innerhalb Hamburgs haben.“ (§37, Abs.2, HmbSG)
„Im Anschluss an den Schulbesuch nach Absatz 1 ist die Schulpflicht durch den weiteren Besuch einer allgemein bildenden Schule oder den Besuch einer beruflichen Schule zu erfüllen.“ (§39, Abs. 2, HmbSG)
„Jugendliche, die nach dem Schulbesuch nach Absatz 1 weder
1. eine weiterführende allgemein bildende Schule besuchen noch
2. wegen eines Berufsausbildungsverhältnisses schulpflichtig sind noch
3. sich in einer öffentlich geförderten Bildungsmaßnahme in Vollzeitform befinden, erfüllen die Schulpflicht nach Absatz 2 durch den Besuch eines beruflichen Bildungsganges.“ (§39, Abs. 3, HmbSG)
3.2 Rahmenlehrpläne
Die Rahmenlehrpläne werden, wie auch die Ausbildungsordnungen, als Entwurf durch den Koordinierungsausschuss erstellt. Die Mitglieder des
Koordinierungsausschusses sind Beauftragte der Landeskultusminister und der Bundesministerien für Arbeit, Soziales, Wirtschaft, Finanzen, Bildung und Wissenschaft. Der Koordinierungsausschuss hat folgende Aufgaben in Hinblick auf die Rahmenlehrpläne:
- Er vereinbart grundsätzliche Richtlinien des gemeinsamen Handelns.
- Er stellt den Erneuerungsbedarf von Rahmenlehrplänen.
- Er beruft Sachverständigenausschüsse zu deren Prüfung und Überarbeitung
- Er stimmt die Entwicklung mit den verantwortlichen Stellen ab.
- Er beschließt verabschiedungsreife Entwürfe und legt diese mit der Empfehlung zum Erlassen vor.
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Arbeit zitieren:
Christian Hardtke, 2009, Berufsbildende Schulen in Deutschland, München, GRIN Verlag GmbH
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