1
Gliederung:
Gliederung Seite 1
Einleitung Seite 2
a) Schaffung des Binnenmarktes Seite 2
aa) erste Ansicht - Pescatore Seite 3
aaa) Argument des Teilbereiches Seite 3
bbb) Argument der Rechtssystematik Seite 4
bb) zweite Ansicht - Grabitz Seite 4
aaa) Argument der Zielwirkung Seite 5
bbb) Argument des Weißbuches Seite 5
ccc) Argument der Wortinterpretation Seite 5
ddd) Zustimmende Literatur Seite 6
cc) dritte Ansicht - Hauschka Seite 6
aaa) Argument der Grenzen in sachlicher Hinsicht Seite 7
bbb) Argument der Grenzen in personeller Hinsicht Seite 7
dd) Abwägung der drei Ansichten Seite 7
b) Ziel des Binnenmarktes Seite 9
Literaturverzeichnis Seite 10
2
Einleitung:
Durch die Einheitliche Europäische Akte (EEA) 1 wurde Art. 8a in den EWG-Vertrag (EWGV) eingefügt, der das Ziel einer schrittweisen Verwirklichung des Binnenmarktes bis zum 31. Dez. 1992 enthielt. Der Binnenmarkt wurde als Raum ohne Binnengrenzen beschrieben. Im Nachfolgenden soll eine rechtliche Betrachtung darüber erfolgen, weshalb das neue Ziel, der Bin-nenmarkt, formuliert wurde.
a) Schaffung des Binnenmarktes
Die damalige EG sollte durch die Begriffsbildung des Binnenmarktes aus ihrer damaligen Stagnationsphase herausgeholt werden. Der Grund für die Propagierung eines neuen Begriffszieles „Binnenmarkt“ gegenüber dem alten Begriffsziel „Gemeinsamer Markt“ war die Erkenntnis, dass die damalige EG immer mehr Boden und Märkte an ihre Hauptkonkurrenz in den USA und Japan verlor und weiterhin verlieren würde, wenn es der damaligen EG nicht gelingen würde, den potentiellen EG-Markt der Mitgliedstaaten voll zu nutzen. 2
Es kam also zu einer Novellierung des damaligen EWGV durch die so genannte Einheitliche Europäische Akte (EEA). Durch Art. 13 EEA wurde Art. 8a EWGV eingeführt, der von der schrittweisen Verwirklichung des Bin-nenmarktes bis zum 31.12.1992 sprach. 3
Was unter dem Begriff „Binnenmarktes“ zu verstehen war, erläuterte die Legaldefinition in Art. 8a Abs. II EWGV. Hiernach sollte der Binnenmarkt als ein Raum ohne Binnengrenzen zu verstehen sein, in dem der freie Verkehr von Waren, Personen, Dienstleistungen und Kapital gemäß den Bestim-mungen des damaligen
1 Am 17. und 28. Februar 1986 wurde die Einheitliche Europäische Akte
(EEA) von den damals 12 Mitgliedstatten unterzeichnet. Die EEA trat
durch die Ratifikation aller Mitgliedstaaten 1987 in Kraft.
2 Lord Cockfield, Die Gemeinschaft 1992, in Europäische Dokumentation
Nr. 4, 1987, S. 7; dahingehend darf auch Spinellis „Klub Krokodil“ verstan-
den werden, in Glaesner, Die EEA, Versuch einer Wertung, S. 10
3 Text im BGBl 1986 II, S. 1104; Steindorff, S. 689
3
Vertrages gewährleistet werden sollte. Fraglich dürfte jedoch sein, ob diese Legaldefinition für den Begriff des „Binnen-marktes“ ausreichte, da damals zum Teil die Ansicht vertreten wurde, dass eine ausschließlich von der Legaldefinition ausgehende Begriffsbestimmung nicht ausreichte und somit dem formulierten Ziel des „Binnenmarktes“ nicht gerecht werden würde. 4
Vor diesem Hintergrund ist daher zu erörtern, ob durch die Umschreibung des Ziels der Wirtschaftsintegration mit dem Begriff des Binnenmarktes etwas anderes gemeint war, als mit dem Begriff des Gemeinsamen Marktes. Insbesondere in der Literatur hatten sich zu dieser Frage damals drei Meinungen herausgebildet: aa) Die erste Ansicht - Pescatore
Die erste Ansicht, die insbesondere durch Pescatore vertreten wurde, vertrat die Auffassung, dass der Binnenmarkt die Zielsetzung des EWGV nur teilweise aufnehme und der Binnenmarkt deshalb ein weniger gegenüber dem Gemeinsamen Markt darstellte. 5
aaa) Argument des Teilbereiches
Pescatore begründete seine Ansicht damit, dass Ausnahmevorschriften zur Erreichung des Binnenmarktes zulässig waren, die jedoch nicht das Funktionieren des Gemeinsamen Marktes beeinträchtigen dürften. Somit stellte der Binnenmarkt also nur einen Teilbereich des Gemeinsamen Mark-tes dar. Ferner wurde auch darauf verwiesen, dass in jeder Hinsicht ein Bezug auf die Niederlassungsfreiheit und u.a. auf das Erfordernis des un-verfälschten Wettbewerbs fehlte. 6 Gestützt wurde dieses Argument durch die Tatsache, dass für Harmonisierungsmaßnahmen zur Verwirklichung der Ziele des damaligen Art. 8a in Abweichung von Art. 100 das Verfahren gem. Art. 100a galt. Durch die Erwähnung
4 Grabitz, Kommentar, Art. 8a Rdn3
5 Pescatore, S. 157 Rz 1
6 Pescatore a.a.O.
Arbeit zitieren:
Dr. Matthias Maack, 2009, Das historische Ziel "Binnenmarkt", München, GRIN Verlag GmbH
Dieser Text kann über folgende URL aufgerufen und zitiert werden:
Einbetten
DOI
Der Europäische Binnenmarkt Geschichte Ergebnisse Versäumnisse
Politik - Internationale Politik - Thema: Europäische Union
Hausarbeit (Hauptseminar), 36 Seiten
Politik - Internationale Politik - Thema: Europäische Union
Referat / Aufsatz (Schule), 4 Seiten
Der Binnenmarkt der Europäischen Union
Politik - Internationale Politik - Thema: Europäische Union
Seminararbeit, 16 Seiten
Die Grenzen der Europäischen Union
Abgrenzung und Entgrenzung – B...
Politik - Internationale Politik - Thema: Europäische Union
Essay, 9 Seiten
Matthias Maack's Text Das historische Ziel "Binnenmarkt" ist nun auf dem Buchmarkt erhältlich
Matthias Maack hat den Text Das historische Ziel "Binnenmarkt" veröffentlicht
Matthias Maack hat einen neuen Text hochgeladen
"Nationale Alleingänge" - Förderung hoher Regelungsstandards oder Behi...
Eine Analyse der geänderten Vo...
Christiane Richter
Vollendung des Binnenmarktes für Energie
Jährlicher Bericht 2005
. Generaldirektion Energie, . Generaldirektion Mobilität und Verkehr, European Commission
Die Vermeidung der juristischen Doppelbesteuerung im EG-Binnenmarkt
Die Vereinbarkeit der Anrechnu...
Markus Keuthen
0 Kommentare