Inhaltsverzeichnis
1. Einleitung 3
2. Begriffsklärungen 4
2.1 Aussiedler-Arbeitsmigrant-Flüchtling 4
2.2 Migrant 7
2.2.1 Formelle Festlegung 7
2.2.2 Informelle Festlegung 7
3. Beratung von Migranten - drei Paradigmen 8
3.1 Ausländerberatung 8
3.2. Interkulturelle Beratung 9
3.3 Interkulturelle Dimension pädagogischer Beratung 10
4. Interkulturelle Kompetenz 11
4.1 Schlüsselkompetenzen des Beraters 11
4.2 Der Umgang mit Differenz 17
4.2.1 Assimilation, Anerkennung und Dekonstruktion 17
4.2.2 Differenzbeobachtung, -minimierung, -akzeptanz und -maximierung 19
5. Fazit 22
Literaturverzeichnis 23
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1. Einleitung
Im Berufsleben eines Pädagogen sind zunehmend auch interkulturelle Schlüsselkompetenzen vonnöten - sei es in der Beratung von Migranten oder in anderen sozialpädagogischen Bereichen. In vielen Arbeitsbereichen eines Pädagogen sind interkulturelle Schlüsselkompetenzen unumgänglich und Grundvoraussetzung für jede weitere Arbeit. Auch die stetig wachsende Debatte um die interkulturelle Öffnung der psychosozialen Versorgungseinrichtungen erzwingt von uns zwangsläufig eine Auseinandersetzung mit diesem Thema. Aufgrund der zunehmenden Wichtigkeit dieses Themas, sehe ich mich auch dazu veranlasst, mich im Rahmen dieser Hausarbeit mit dem Thema interkulturelle Kompetenz und interkulturelle Öffnung auseinanderzusetzen.
Um das weitere Verständnis für die Thematik zu erleichtern, werde ich zunächst die elementaren Begriffe, die im Zusammenhang zur Debatte um die interkulturellen Schlüsselkompetenzen stehen, erläutern. In diesem Gefüge spielen vor allem Begriffe, wie Arbeitsmigrant, Flüchtling und Aussiedler, eine entscheidende Rolle. Auch den Begriff Migrant, der im Zusammenhang zu den anderen Begriffen steht, werde ich durch formelle und informelle Festlegungskriterien näher definieren. Im Anschluss daran stelle ich die drei zentralen Paradigmen der Migrantenberatung dar. Beginnen werde ich mit der sog. ‚Ausländerberatung’, dem Vorläufer der interkulturellen Beratung, die ich im Anschluss daran darstelle. Das dritte Paradigma der Migrantenberatung ist die interkulturelle Dimension pädagogischer Beratung, die vor allem durch die Weiterentwicklung der interkulturellen Beratung entstanden ist. Des Weiteren werde ich mich vor allem mit den interkulturellen Schlüsselkompetenzen eines Beraters in der Sozialen Arbeit auseinandersetzen, denn diese sind Grundvoraussetzung für einen gelungenen Hilfeprozess. Eine der wichtigsten Schlüsselkompetenzen ist im diesem Zusammenhang auch der Umgang mit Differenz. Daher werde ich zum Abschluss meiner Arbeit einige Strategien im Umgang mit Dieser darstellen. Eine der Strategien sieht eine Unterscheidung zwischen Differenzbeobachtung-, minimierung-, akzeptanz und maximierung vor. Eine weitere Strategie beschäftigt sich mit Anerkennung, Assimilation und Dekonstruktion der Anderen.
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2. Begriffsklärungen
2.1 Aussiedler-Arbeitsmigrant-Flüchtling
In Migrationstheorien werden drei klassische Wanderungsformen unterschieden: Aussiedler, Arbeitsmigranten und Flüchtlinge. Die Aussiedler bilden die größte Migrationsform. Sie sind dadurch charakterisiert, dass sie die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen und vor dem 08.05.1945 ihren Wohnsitz in den deutschen Ostgebieten oder in einem anderen ost- oder südosteuropäischen Gebiet hatten. Aufgrund zwischenstaatlicher Abmachungen waren sie aber dazu gezwungen diese Gebiete zu verlassen. Nach Beendigung des Krieges kehrten sie in diese Gebiete zurück. Daher werden sie auch im Sinne des Grundgesetzes als Deutsche angesehen. Ab dem Jahre 1993 wurden alle deutschstämmigen Immigrationswilligen als Spätaussiedler bezeichnet. Auch wenn bei diesen ursprünglich deutschstämmigen Migranten einige Probleme mit der Eingliederung verbunden waren, so konnte in den meisten Fällen jedoch ein gelungener Integrationsprozess erzielt werden, da die Sprachdifferenzen nur sehr gering waren. Zudem wurden den Aussiedlern bis Ende der 80er Jahre zahlreiche Eingliederungshilfen gewährt. Aufgrund der stetig steigenden Aussiedlerzahlen wurden ab den 90er Jahren veränderte gesetzliche Regelungen für Aussiedler vorgenommen. Dies hatte zur Folge, dass sich die Eingliederungspolitik für die Aussiedler sehr stark verschlechterte.
Die zweite Migrantenform bilden die Arbeitsmigranten - auch Gastarbeiter genannt. In diesem Fall erfolgt die Migration aufgrund einer Arbeitsaufnahme. Arbeitsmigranten wurden vor allem für schlecht bezahlte und unattraktive Arbeiten, die die Deutschen nicht mache wollten, nach Deutschland geholt. Sie erhielten in der Regel aber nur befristete Arbeits- und Aufenthaltsgenehmigungen. Dies hatte für die Politik zwei entscheidende Vorteile: Zum einen konnte auf diese Weise eine Beheimatung der Arbeitsmigranten verhindert werden und zum anderen konnten so schnell und einfach verbrauchte Arbeitskräfte durch Neue unverbrauchte ausgetauscht werden (vgl. Mecheril 2004a, S. 33). Dieser ständige Wechsel der Arbeitskräfte wurde jedoch zunehmend für die Arbeitgeber von Nachteil und so nahm
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die Akzeptanz der Rotationspolitik ab Mitte der 60er Jahre drastisch ab. Aufgrund dessen verabschiedete die Regierung im Jahre 1971 ein Gesetz, dass es den Arbeitsmigranten enorm erleichterte ihre Aufenthaltsgenehmigungen zu verlängern. Nun konnten sie auch ohne deutschen Pass ihren Status in Deutschland verfestigen. Der Begriff Gastarbeiter, der synonym zum Begriff Arbeitsmigrant verwendet wird, macht recht deutlich, dass es sich bei dieser Migrantenform nur um Gäste handelt, die zwecks ihrer Arbeit in Deutschland geduldet werden. Ihr rechtlicher Status erlaubt es ihnen nicht sich für längere Zeit in Deutschland aufzuhalten. Daher wurden sie auch von bildungs- und psychosozialen Angeboten der Sozialen Arbeit ausgeschlossen und es war für sie sehr schwer sich in die deutsche Gesellschaft zu integrieren. Wollten sie dies dennoch erreichen, mussten sie sich eigenständig und aus eigenen finanziellen Mitteln integrieren. Aufgrund der zahlreichen Probleme, die sich durch den rechtlichen und politischen Status der Gastarbeiter ergab, beschloss die Bundesregierung Ende 1973 das Ende der sog. Anwerberpolitik und versuchte die Anzahl der Gastarbeiter drastisch zu verringern. Dies verlief jedoch nicht unproblematisch, da sich im Laufe der vielen Jahre der Anwerbungspolitik auch die Familien der Gastarbeiter in Deutschland niedergelassen hatten. „Als Effekt der Rotationspolitik kamen zwischen 1955 und 1973 etwa 14 Millionen Menschen ohne deutschen Pass in die Bundesrepublik Deutschland, zugleich verließen in dieser Zeitspanne etwa 11 Millionen ‚Ausländer’ die Bundesrepublik“ (Mecheril 2004a, S. 35 zit. n. Nuscheler 1995, S. 15). Doch aufgrund von ökonomischen Gründen, wie der steigenden Wettbewerbfähigkeit und der Sicherung des Wohlstandes, wird seit Anfang der 90er Jahre wieder verstärkt die Gewinnung von Zuwanderern diskutiert. Denn die Gewinnung von hoch qualifiziertem Personal aus dem Ausland soll der Innovationskraft unserer Wirtschaft zu gute kommen (vgl. Mecheril 2004a, S. 36). Bei dieser neuen Debatte um qualifizierte Fachkräfte aus dem Ausland wird unterschieden zwischen den sog. ‚guten’ und ‚schlechten’ Zuwanderern. „’Gute’ Zuwanderinnen sind solche, die einen Beitrag zur Sicherung ‚unseres’ Wohlstandes leisten, ‚schlechte’ solche, die ‚unsere’ Ressourcen verbrauchen“ (Mecheril 2004a, S. 36).
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Die letzte Form der Migranten bilden die Flüchtlinge. Als Flüchtling gilt „[…] wer aus der begründeten Furcht vor Verfolgung aus Gründen der Rasse, Religion, Nationalität, Zugehörigkeit zu einer bestimmten sozialen Gruppe oder wegen seiner politischen Überzeugung sich außerhalb des Landes befindet, dessen Staatsangehörigkeit er besitzt, und den Schutz dieses Landes nicht in Anspruch nehmen kann oder wegen dieser Befürchtungen nicht in Anspruch nehmen will; oder der sich als staatenlos infolge solcher Ereignisse außerhalb des Landes befindet, in welchem er seinen gewöhnlichen Aufenthalt hatte, und nicht dorthin zurückkehren kann oder wegen der erwähnten Befürchtungen nicht dorthin zurückkehren will" (www.wikipedia.de). Als Asylbewerber gelten gemeinhin diejenigen Flüchtlinge, die einen Asylantrag gestellt haben. Bis zur Klärung des Asylantrages werden sie in Gemeinschaftsunterbringungen beherbergt, die häufig kaum humanitären Standards genügen. Dadurch entwickeln die Flüchtlinge häufig psychosoziale ‚Beschwerden’ und auch vor Rassismuserfahrungen sind sie in diesen Unterbringungen nicht geschützt. Denn auf diese werden häufig Anschläge verübt. Wird der Asylantrag abgelehnt, müssen sie häufig binnen kürzester Zeit das Land verlassen. Tun sie das nicht, halten sie sich illegal in Deutschland auf. Ohne Aufenthaltsgenehmigung sind die Flüchtlinge völlig rechtlos. Sie sind weder krankenversichert, noch dürfen sie in irgendeiner Form auffallen, da sie sonst immer Gefahr laufen entdeckt und ‚abgeschoben’ zu werden. Problematisch sind diese Zustände vor allem bei Schwangerschaften oder schulpflichtigen Kindern. „Zwangsunterbringung,
nachrangige Arbeitsvermittlung, gegenüber dem Regelsatz gekürzte Sozialhilfe, die allein in Sachleistung ausgezahlt wird, Verpflichtung zu gemeinnützigen Arbeiten, eingeschränkte Bewegungsfreiheit, Versagen aller Eingliederungsmaßnahmen […], eingeschränkte Gesundheitsversorgung und die generell verweigerte
Familienzusammenführung in der Zeit des Asylverfahrens sind die wichtigsten Praktiken der Erniedrigung und Entmündigung Asylsuchender“ (Mecheril 2004a, S. 40f. zit. n. Gugel 1996, S. 97f.). Diese Einschränkungen verdeutlichen recht gut, dass die Flüchtlinge im Grunde in Deutschland nicht erwünscht sind.
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Arbeit zitieren:
Nadine Deiters, 2008, Interkulturelle Kompetenz in pädagogischen Handlungsfeldern, München, GRIN Verlag GmbH
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