1. Einleitung
Die etymologische Herleitung des Begriffs Kultur: Der deutsche Begriff >Kultur< ist dem leteinischen >cultura< entlehnt. Dieses Substantiv geht wiederum zurück auf das Verb >colere<, das zwei Bedeutungen umfasst, nämlich: 1 drehen, wenden, bebauen (wenden der Ackerscholle) 2 anbeten
Zu Beginn des 21. Jahrhunderts werden überall auf der Welt viele Milliarden Euro für Pflege, Erhalt und Förderung der Kultur ausgegeben. Kulturgüter genießen einen sehr hohen Stellenwert. Die Besucherzahlen öffentlicher Ausstellungen belegen diesen Trend. Die Städte überbieten sich mit umfangreichen Theater- und Konzert Aufführungen. Die Welt der Kultur scheint ein unentbehrliches Medium geworden zu sein. Doch obwohl Kultur für jede Gesellschaft unentbehrlich ist, sind ihre Institutionen im allgemeinen nicht in der Lage, unter ökonomischen Bedingungen zu überleben. Die ständig steigenden Produktionskosten können nicht ansatzweise über Erlöse aus dem Verkauf von Eintrittskarten gedeckt werden und die Möglichkeiten zur Rationalisierung sind sehr beschränkt (Toepler 1991: 2). An dieser Stelle tritt in vielen Gesellschaften der Staat als Garant der kulturellen Vielfalt auf. Doch die staatliche Förderung ist nicht die Regel. Nicht alle Gesellschaften haben sich nach dem gleichen Muster entwickelt. In Deutschland konzentrieren sich kulturpolitische Entscheidungen des Staates in erster Linie auf den öffentlichen Kulturbetrieb. In den USA dagegen ist dies gerade umgekehrt; hier ist das Interesse des Staates sehr gering, bedingt durch die Entstehungsgeschichte des Landes. Der private Sektor übernimmt überwiegend die Aufgabe der Kulturfinanzierung. Und gerade weil sich die Kulturen, ihre politischen Systeme und ihre Geschichte so verschieden sind, möchte ich in meiner Arbeit nicht nur darauf eingehen, welche Situation aktuell in der jeweiligen
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Gesellschaft auf dem Gebiet der Kultur vorherrscht, welche Zielsetzungen sie anstreben, welche Aufgaben der Staat auf dem Gebiet der Kulturförderung wahrnimmt und welchen Ausmaß diese in der Gesellschaft eingenommen hat, sondern auch darauf eingehen wie sich die beiden Systeme ergänzen und von einander lernen können, um in der Zukunft ein hohes kulturelles Erbe noch weiter auszubauen und das bestehende zu erhalten.
2. Entstehung und Aufgaben staatlicher Kulturförderung in Deutschland und den USA 2.1. Staatliche Kulturförderung in Deutschland
Kultur - gefasst in ihren künstlerischen Artefakten - diente bereits in den ersten menschlichen Zivilisazionen der Darstellung staatlicher und religiöser Macht (Toepler 1991: 7). Kunst entstand somit als integraler Bestandteil der Staatskultur, ausschließlich geschaffen für und gleichzeitig Mittel der Politik. Insbesondere die Religion, die zentrale Funktionen in der staatlichen Herrschafts- und Machtverteilung einnahm, prägte in hohem Maße die Ausformung des künstlerischen Schaffens der Antike und legte damit die Basis für die gesamte abendländische Kulturentwicklung. Auch im Verlaufe des Mittelalters blieb die Religion, eng verbunden mit den herrschenden Monarchien, treibende Kraft des Kulturellen Fortbestandes. Die Kirche gab ebenso die Initialzündung für den geistigen und künstlerischen Entwicklungssprung. Mit dem 16. Jh. setzte in Europa die Zentralisierung der Staatsgewalt ein. "Mit dem Aufstieg des Territorialstaates zu größerer politischer Selbstständigkeit wuchs nun aber auch das
Repräsentationsbedürfnis der Reichsfürsten." (Zeeden 1982: 222). Durch Pomp und Glanz der Hofhaltung sollte die bevorzugte Stellung des Herrschers dokumentiert werden. Die Beschäftigung von Malern, Musikern Architekten und die Auseinandersetzung mit der Kunst an den Höfen des deutschen Reiches legte den Grundstock für die Entstehung der Vielfalt an Theatern, Opernhäusern, Orchestern, Museen und Bibliotheken.
Mit dem Ende des 18. Jahrhunderts begann sich das politisch machtlose Bürgertum zu emanzipieren. Mit der gesellschaftlichen Machtübernahme durch das Bürgertum, wurde die vormalige Rolle der feudalen Kunstförderer immer mehr auf staatliche Institutionen übertragen. Nach der Kirche und der Aristokratie wurde der moderne Nationalstaat zum Träger der kulturellen Entwicklung in Deutschland, ohne die Verpflichtung dazu explizit festzuhalten. Die Kulturförderung ist zwar eine historisch gewachsene Anforderung an den Staat, sie gehört aber keineswegs im strengen Sinne zu den gesetzlich festgelegten öffentlichen Pflichtaufgaben (Toepler 1991: 8).
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2.2. Kulturförderung in den USA
Die USA sind bekanntlich wesentlich junger als Deutschland. Die Kulturgeschichte in Deutschland blickt auf eine Jahrtausende andauernde Zeit zurück. Die USA sind daher sehr stark von ihrer sehr jungen Geschichte geprägt. Bis heute ist die US-amerikanische Gesellschaft ganz wesentlich geprägt vom "Ursprungsmythos" der ersten Siedler: In einem weitgehend unbesiedelten Land hatte jeder die gleiche Chance, sein Glück zu machen. Freiheit war für den kolonisierenden Neuankömmling deshalb nicht ein philosophischer Begriff europäischer Tradition, sondern die sehr praktische Möglichkeit, das Leben selbst in die Hand nehmen zu können. Unmittelbarer Ausfluss dieser situativen Freiheit ist das Prinzip der Chancengleichheit. "Die Amerikaner wollen die Gleichheit der Startchancen in einem gesellschaftlichen Rennen, das die mehr oder weniger Erfolgreichen auch mehr oder weniger belohnen wird. Sie tun alles, um die Gleichheit der Chancen zu verbessern, und nur widerwillig etwas für diejenigen, die dennoch im Wettbewerb auf der Strecke geblieben sind." Eine Förderung von Künstlern aus sozialen Erwägungen, wie dies in vielen europäischen Staaten geschieht, ist vor dem Hintergrund eines solchen Freiheits- und Gleichheitsbegriffs ausgeschlossen. Als später die Zahl der Siedler zunahm und sich eine gewisse staatliche Ordnung nicht mehr umgehen ließ, begrenzte man diese auf das unbedingt notwendige Maß. Anders als beispielsweise in Frankreich oder Deutschland, wo die Kultur als staatliche Aufgabe betrachtet wird, blieb Kultur in den USA immer eine persönliche Angelegenheit des einzelnen Bürgers (bundestag.de).
Eine grundlegende Veränderung trat erst in der ersten Hälfte des 19. Jh. Ein. Politischer, ökonomischer und technischer Fortschritt ließ eine neue gesellschaftliche Basis für die kulturelle Entwicklung entstehen. Das völlige Fehlen gewachsener institutionalisierter Unterstützung zwang die Kunst, sich auf die Finanzierung durch die Öffentlichkeit zu verlassen. Förderlich wirkte sich dabei aus, dass mit zunehmender Industrialisierung eine relativ breite Schicht wohlhabend gewordener Bürger entstand, die zur Legitimierung ihres neuen sozialen Status dort im Dienst der Öffentlichkeit tätig wurden wo staatliche Unterstützung fehlte. „As the nation developed economically during the nineteenth century, individual benefactors took the lead in the founding and development of what today are many of our major museums and Orchestras“(Toepler 1991: 11).
Staatliche Unterstützung konnte sich erst in der zweiten Hälfte des 20. Jh. etablieren, als sich zunehmend die Erkenntnis durchsetzte, dass sowohl die Verbesserung der materiellen Lebensgrundlagen als auch die Festigung der amerikanischen Stellung in der Welt eine stärkere Fixierung auf kulturelle Werte erforderte. Die Überzeugung, dass Kulturförderung im wesentlichen Sache und Verpflichtung des Privatengagements und nicht des Staates ist, drückt sich aber auch heute noch in den relativ geringen Budgets der Endowments und in der nach wie vor privaten Gründung und laufenden Unterhaltung von Kulturinstitutionen aus. „In Amerika, wo die Kulturverpflichtung des Besitzers viel stärker öffentlich wirksam ist als in Europa, hat niemand einen Namen, der ein großes Vermögen nicht auch in großzügigen Stiftungen, Sammlungen, Aufträgen manifestiert“ (Toepler 1991: 11).
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3. Formen der staatlichen Kulturförderung 3.1. Direkte Kulturfinanzierung in Deutschland
Das Kulturförderungssystem in Deutschland ist föderalistisch geprägt. Öffentliche und private Körperschaften sind an der Kulturförderung beteiligt. Die Finanzierung erfolgt dezentral und wird überwiegend öffentlich getragen. Trotz aller Unterschiede der dezentralen Entscheidungsträger auf Ebene der Länder und Gemeinden, besteht im Grundsatz ein Kulturpolitischer Konsens. Die Zielsetzung öffentlicher Kulturpolitik ist, „ durch geeignete Fördermaßnahmen zur Sicherung des kulturellen Erbes wie auch zur Entfaltung der schöpferischen Kräfte in der Gesellschaft beizutragen und die Teilhabe der Bürger am kulturellen Leben zu unterstützen und zu erleichtern.“ Die Kulturförderung erfolgt überwiegend durch die Finanzierung eigener staatlicher und kommunaler Kulturinstitutionen und durch die Subventionierung privater Einrichtungen und Organisationen (Toepler 1991: 26). 3.1.1. Kulturpolitik des Bundes
Aufgrund der im Grundgesetz verankerten Kulturhoheit der Länder, stehen dem Bund auf dem kulturpolitischen Gebiet kaum Kompetenzen zu. Dem entspricht der Bundesanteil von nur knapp 2% an der gesamten öffentlichen Kulturfinanzierung. Der Bund unterstützt lediglich nur einzelne Projekte im Kulturbereich. Bei allen seinen kulturellen Aktivitäten ist der Bund bestrebt, sich möglichst eng mit den Ländern abzustimmen. Neben kleineren Projekten sind die Stiftung Preußischer Kulturbesitz und neuerdings die Kulturstiftung der Länder die wesentlichen Bereiche der Zusammenarbeit und der gemeinsamen Kulturfinanzierung von Bund und Ländern. Die Stiftung Preußischer Kulturbesitz ist eine bundesunmittelbare Stiftung des öffentlichen Rechts, die per Bundesgesetz vom 25. Juli 1957 gegründet wurde mit dem Auftrag der Bewahrung, Pflege und Ergänzung der Gegenstände, „die bis zum 9. Mai 1945 im Amtsbereich des Reichs- und Preußischen Ministerpräsidenten verwaltet wurden“. Die Stiftung wird von Bund und Ländern gemeinsam getragen (Klein 2003: 120).
Die Kulturstiftung der Länder ist eine rechtsfähige Stiftung des bürgerlichen Rechts mit Sitz in Berlin. Der Stiftungszweck wird verwirklicht durch: die Förderung des Erwerbs wichtiger Zeugnisse, die Präsentation deutscher Kunst im Ausland und die Förderung von überregional bedeutsamen Kunst- und Kulturvorhaben. Ziel ist also, Kunst und Kultur von nationalem Rang finanziell zu fördern. Die Stiftung greift immer dann ein, wenn Museen Ankäufe aus ihren Etats allein nicht tätigen können. So wird verhindert, dass Werke, die für die „nationale Identität“ stehen, ins Ausland abwandern (Klein 2003: 107).
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Arbeit zitieren:
Maxim Kimerling, 2008, Kulturpolitik- internationaler Vergleich zwischen USA und Deutschland, München, GRIN Verlag GmbH
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