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INHALTSVERZEICHNIS
1. Einleitung 3
2. Entstehungsgeschichte 4
3. Personengesellschaften im englischen Recht 5
4. Limited Partnership 6
4.1. Gründung 6
4.2. Rechtsgrundlagen 7
4.3. Firma 7
4.4. Gesellschaftsvermögen 8
4.5. Art der Einlage 8
4.6. Übertragung der Beteiligung 9
4.7. Haftung 9
4.8. Geschäftsführung 10
4.9. Vertretung 11
4.10. Gewinn Verlustverteilung 11
4.11. Entnahmerecht 11
4.12. Kontroll- Informationsrechte der Gesellschafter 12
4.13. Auflösung 12
5. Schlußbetrachtung 13
LITERATURVERZEICHNIS 15
1. Einleitung
Im Zuge des Zusammenwachsens Europas, insbesondere im wirtschaftlichen Bereich, treten für deutsche Unternehmen immer mehr Fragen an das ausländische Gesellschaftsrecht in den Vordergrund. Nachdem Großunternehmen sich schon vor Jahren auf einen internationalen Markt eingestellt haben, ziehen kleine und mittelständische Unternehmen langsam nach. Die rasante Entwicklung ist vor allem dem Internet zu verdanken. Nachdem die Kapitalgesellschaften der einzelnen Länder hinreichend diskutiert worden sind, beschäftigt sich diese Seminararbeit mit der Charakteristik einer Personengesellschaft. Die limited partnership ist die Kommanditgesellschaft im englischen Recht. 1 Auf den ersten Blick entdeckt man zwischen der bekannten deutschen Form und Ihrem englischen Pendant kaum Differenzen. Doch bei genauerer Betrachtung werden doch einige Unterschiede erkennbar.
Nach Klärung der geschichtlichen Herkunft, sowie der Einordnung in das englische Gesellschaftsrecht liegt der Hauptteil der Arbeit in der genauen Beschreibung der Gesellschaft bzw. der Rechte und Pflichten der beiden Gesellschafterformen. Zum Abschluss werden noch einmal die entscheidenden Unterschiede zwischen der deutschen Kommanditgesellschaft und der englischen limited partnership dargelegt, so wie ein Ausblick in die Zukunft der Gesellschaftsform gegeben.
1 Vgl. Dierksmeyer, Jochen: Der Kauf einer englischen „Private Limited Company“, Verlag Recht und Wirtschaft, 1997, S. 26
2. Entstehungsgeschichte
Die limited partnership oder „partnership en commandite“, wie sie auch bezeichnet wird, entstand in ihrer Urform bereits im Mittelalter. Das erste Land in dem Aufzeichnungen dieser Art von Gesellschaft beschrieben werden ist Italien. Der Grundgedanke resultiert daher, dass der Adel Anlagemöglichkeiten für sein Kapital suchte. Auf der einen Seite wollte man gerne eine hohe Rendite auf sein Kapital erzielen, auf der anderen Seite jedoch keine weiteren Verbindlichkeiten eingehen. So entstand das Gerüst der Kommandit-gesellschaft. Der Adel stellte vor allem dem Großhandel („merchants“) sein Kapital in Form von Geld oder Produktionsstätten zur Verfügung, haftete jedoch über diese „Einlage“ hinaus nicht für entstehende Verbindlichkeiten oder gar den Bankrott eines Unternehmers. Auf der anderen Seite sicherte er sich über eine entsprechende Vereinbarung eine hohe Rendite, sofern das Unternehmen Gewinn machte. 2
Der erste Staat der diese Gesellschaftsform gesetzlich reglementierte war Frankreich. Im Jahre 1673 war es Ludwig XIV. der die so genannte „société en commandite“ im französischen Rechtssystem manifestiert. Gleichzeitig galt dies auch für den amerikanischen Bundesstaat Louisiana, der zu dieser Zeit von den Franzosen regiert wurde. In den von England regierten Bundesstaaten fand man zwar in der Zukunft ähnliche Gesellschaftsformen, jedoch wurden diese in der Rechtssprechung aufgrund fehlender Gesetzgebung unterschiedlich behandelt. 3
Genau diese Unsicherheit war einer der Gründe warum sich diese Gesell-schaftsform im englischen Recht und damit auch in Amerika nicht durchsetzte. Erst im Jahre 1862 schuf die englische Gesetzgebung mit dem „Companies Act“ eine gesetzliche Grundlage für englische Kapitalgesellschaften. Drei Jahre später versuchte man mit dem „Bovill´s Act“ erstmalig die beschränkte Haftung der Kommanditisten („limited partner“) zu definie-
2 Vgl.Pollock: Essays on Jurisprudence and Ethics (1882), S. 100
3 Vgl. Scamell, Ernest H. : Lindley on the law of partnership, 12. Auflage, Sweet & Maxwell Ltd, London, 1962, S. 799ff
Arbeit zitieren:
Dipl.-Kfm. (FH), bachelor of international management Martin Hinterthan, 2003, Limited Partnership im englischen Recht, München, GRIN Verlag GmbH
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