Inhaltsverzeichnis
1. Einleitung 1
2. Der bundesdeutsche Sozialstaat 3
2.1. Geschichtliche Entwicklung 3
2.2. Die Struktur des bundesdeutschen Sozialsystems 4
2.3. Probleme des heutigen Sozialstaats 7
3. Das Konzept eines Grundeinkommens 11
3.1. Geschichtliche Entwicklung 11
3.2. Die Debatte um ein Grundeinkommen in Deutschland 12
3.3. Die Vorteile eines Grundeinkommens aus Sicht der Befürworter 15
4. Sozialstaat und Grundeinkommen 17
5. Fazit 22
Literaturverzeichnis 25
1. Einleitung
Die heutige Zeit ist geprägt durch hohe Arbeitslosigkeit, zurückgehendes Wirtschaftswachstum, gebrochene Lebensläufe sowie einer alternden und schrumpfenden Bevölkerung. Das deutsche Sozialsystem, dessen Fundamente in einer Zeit der Vollbeschäftigung und des Wirtschaftswachstums gelegt wurden, kann die aus diesen gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Herausforderungen resultierenden Belastungen kaum noch auffangen. Die Probleme des bundesdeutschen Systems der sozialen Sicherung sind bereits seit der Weltwirtschaftskrise 1974/75 bekannt. Seitdem wurde wiederholt versucht, diesen Problemen mit Reformen und einem Um- oder Abbau des Sozialstaats zu begegnen. Ein kontrovers diskutiertes Kernthema der damit einhergehenden politischen sowie öffentlichen Debatte ist die Frage, ob drastische Leistungskürzungen nötig sind, um den Sozialstaat in seiner jetzigen Substanz zu erhalten oder ob es eines Systemwechsels bedarf, um den gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Herausforderungen gerecht werden zu können.
Das Grundeinkommen 1 ist eines der diskutierten Konzepte eines Systemwechsels. Es ist allerdings auch eines der weitreichendsten Vorschläge der gegenwärtigen Diskussion. Das System der Sozialversicherungen beruht auf der Vorstellung, jeder zur Arbeit fähige Mensch habe seinen Lebensunterhalt aus Erwerbsarbeit zu bestreiten. Das Grundeinkommen hingegen sagt sich von dieser, den Sozialstaat prägenden Annahme, los und trennt soziale Transferzahlungen und Erwerbsarbeit. Das Grundeinkommen fordert einen, das Existenzminimum sichernden Sozialtransfer, der jedem Gesellschaftsmitglied ohne eingeforderte Gegenleistung gewährt wird. Es wird ohne Ansehen des Einkommens einheitlich und bedingungslos gewährt, wohingegen sich der Schutz im gegenwärtigen Sozialsystem auf die kollektive Eigenvorsorge gleichartig Gefährdeter gründet.
Angesichts der hier nur kurz aufgezeigten grundlegenden Unterschiede zwischen dem Konzept des Grundeinkommens und dem bestehenden Sozialstaatssystem in Deutschland stellt sich die Frage, ob das Grundeinkommen eine realistische Option
1 Das Grundeinkommen wird auch als solidarisches Bürgergeld, bedingungsloses Grundeinkommen, Existenzgeld, garantiertes Grundeinkommen, Grundsicherung, Sozialdividende oder Negative Einkommenssteuer bezeichnet.
1
darstellt, um den gegenwärtigen sozialen und wirtschaftlichen Herausforderungen zu begegnen. Um die vorgestellte Fragestellung bearbeiten zu können, ist es zunächst notwendig, die Grundlagen und Strukturen des derzeitigen Sozialstaatsmodells darzustellen und aufzuzeigen auf welcher Basis gegenwärtig soziale Sicherung stattfindet. Darüber hinaus wird hierbei deutlich werden, wie sich die gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Veränderungen auf die einzelnen Bereiche unseres sozialen Sicherungssystems auswirken. Hierbei ist die Frage zu prüfen, ob überhaupt von einer Krise des Sozialstaats gesprochen werden sollte. In einem zweiten Schritt wird das Konzept des Grundeinkommens näher beleuchtet. Es ist zunächst die Frage zu klären, wie ein Grundeinkommen genau definiert werden kann. Hierbei wird deutlich werden, dass es eine Vielzahl unterschiedlicher Konzepte des Grundeinkommens gibt. Die weitere Untersuchung stützt sich nicht auf ausgewählte Konzepte, sondern auf ein idealtypisches Konzept 2 . Anhand dieses Konzeptes, das die zentralen Annahmen und Forderungen der Gesamtdebatte um das Grundeinkommen weitestgehend bündelt, wird herausgearbeitet, wie das Grundeinkommen ausgestaltet werden soll. In diesem Zusammenhang sind zwei Aspekte von besonderer Bedeutung: Zum einen muss untersucht werden, wie die Finanzierung und Leistungsgestaltung geregelt sein soll und zum zweiten, wie die geforderte Trennung von sozialer Sicherung und Erwerbsarbeit begründet wird. In einem dritten Schritt wird das bestehende bundesdeutsche Sozialstaatsprinzip mit dem Konzept des Grundeinkommens verglichen. Hierbei wird untersucht, ob und wo Ansatzpunkte zur Einführung eines Grundeinkommens in der Bundesrepublik Deutschland bestehen und ob diese beiden unterschiedlichen Systeme überhaupt sinnvoll miteinander zu verbinden sind. Die bereits kurz aufgezeigten Unterschiede hinsichtlich des Zusammenhangs zwischen Einkommen und Arbeit verweisen bereits auf grundlegende Differenzen bei den Prämissen und müssen daher genauer untersucht werden.
Abschließend kann auf der Grundlage der herausgearbeiteten Erkenntnisse diskutiert werden, ob die Konzeption eines Grundeinkommens das bestehende soziale Sicherungssystem der Bundesrepublik Deutschland ablösen kann und das
2 In Anlehnung an das von Prof. Dr. Thomas Straubhaar ausgearbeitete Konzept eines idealtypischen Grundeinkommens.
2
Grundeinkommen damit eine zeitnahe praxistaugliche Lösung aktueller Probleme darstellt.
2. Der bundesdeutsche Sozialstaat
2.1. Geschichtliche Entwicklung
Bis ins 19. Jahrhundert prägten familiäre Unterstützung, kommunale Armenfürsorge und ständische Sicherungseinrichtungen die Gesellschaft. Sie verloren durch die sich zunehmend durchsetzende kapitalistische Produktionsweise jedoch an Bedeutung. Durch die Industrialisierung kam es zu einem starken Anwachsen lohnabhängiger Erwerbsarbeit, durch die sich wiederum die bestehende Sozialstruktur grundlegend veränderte und zu bisher unbekannten sozialen Problemen führte. Im Zuge dieser Entwicklung wandten sich Parteien und Gewerkschaften mit sozialpolitischen Forderungen an den Staat. In den 80er Jahren des 19. Jahrhunderts wurden im Deutschen Kaiserreich Sozialversicherungsinstitutionen eingerichtet, die die Risiken der Lohnarbeit auffangen sollten. Da diese Sicherungssysteme nur die in lohnabhängiger Arbeit tätigen Menschen absicherten, kam der Armenfürsorge auf kommunaler Ebene weiterhin eine wichtige Funktion zu. Sie fing die Menschen auf, die nicht in lohnabhängiger Arbeit tätig waren und die keine Hilfestellungen des engsten Familienkreises hatten. Bis zum Ende des Zweiten Weltkriegs fand ein nur zögerlicher Ausbau der staatlichen Sozialpolitik in Deutschland statt. 3 In der nach dem Zweiten Weltkrieg gegründeten Bundesrepublik Deutschland wurde vor dem Hintergrund von Krieg und Diktatur deutlich, dass durch freie Marktwirtschaft alleine keine stabile Demokratie geschaffen werden konnte. Diese verlangt nicht nur nach formaler Gleichheit, sondern darüber hinaus auch nach sozialer Gerechtigkeit und Bürgerrechten. Aufgrund dessen sind der wirtschaftliche Aufschwung der Nachkriegszeit und der Ausbau der Sozialpolitik eng verbunden mit einem grundlegenden gesellschaftlichen und sozialen Strukturwandel. 4 Dieser Strukturwandel ist dadurch gekennzeichnet, dass es zu einer sozialen und politischen Tugend geworden ist, einen wesentlichen Teil seines Lebens am Erwerbsleben teilgenommen zu haben, um das System sozialer Sicherung zu finanzieren. Die noch
3 Vgl. Bäcker, Gerhard; Naegele, Gerhard; Bispinck, Reinhard; Hofemann, Klaus; Neubauer, Jennifer (2008): Sozialpolitik und soziale Lage in Deutschland - Band 1 - Grundlagen, Arbeit, Einkommen und Finanzierung, Wiesbaden, S. 57-61.
4 Ebd. S. 63.
3
heute im Sozialstaat verkörperte Gemeinschaftlichkeit gründet sich somit grundlegend auf Arbeitsleistung. 5
Nach der Gründung der Bundesrepublik Deutschland kam es zur Expansion der Sozialpolitik. Insbesondere das System der Sozialversicherungen wurde durch Leistungserweiterung, einem erweiterten Personenkreis und die Einführung der dynamischen Rente weiterentwickelt und nahm eine immer wichtigere Funktion bei der Lebensstandardsicherung ein. Der Staat übernahm immer mehr die Verantwortung für die soziale Absicherung der Menschen. Der starke wirtschaftliche Aufschwung in der Nachkriegszeit führte zu einer Steigerung des allgemeinen Wohlstands und hat den Ausbau der sozialstaatlichen Leistungen wesentlich erleichtert bzw. erst ermöglicht. 6 Fast vierzig Jahre lang war die Sozialpolitik nicht durch eine einheitliche Richtung gekennzeichnet. Es kam sowohl zu Leistungskürzungen als auch Leistungsausweitungen. Die Grundlagen des Systems blieben jedoch weitgehend unberührt. In den 1990er Jahren kam es zu grundlegenden Veränderungen, die das System bis heute nachhaltig beeinflussen. Zum einen wurde die Sozialversicherung mit der Pflegeversicherung auf fünf Zweige erweitert. 7 Zum zweiten war und ist der Sozialstaat durch die Folgen der Deutschen Widervereinigung stark gefordert. Er federte den wirtschaftlichen Transformationsprozess von der sozialistischen Planwirtschaft zur kapitalistischen Marktwirtschaft ab und begrenzte die sozialen Folgeprobleme des Systemwechsels. Die Finanzierung dieser expansiven Sozialpolitik zog steigende Steuer- und Beitragsbelastungen nach sich. 8
2.2. Die Struktur des bundesdeutschen Sozialsystems
Das Solidaritätsprinzip, das Personalitätsprinzip und das Subsidiaritätsprinzip sind die wichtigsten Gestaltungsprinzipien des deutschen Sozialstaats. Das Solidaritätsprinzip begründet die institutionelle Existenz des Sozialstaats und
5 Vgl. Nullmeier, Frank (1997): Gerechtigkeitsziele des bundesdeutschen Sozialstaats; IN: Montada, Leo (Hrsg.): Beschäftigungspolitik zwischen Effizienz und Gerechtigkeit, Frankfurt am Main, S. 224-225.
6 Vgl. Bäcker, Gerhard; Naegele, Gerhard; Bispinck, Reinhard; Hofemann, Klaus; Neubauer, Jennifer (2008): S. 61-63.
7 Krankenversicherung (1883), Unfallversicherung (1884), Rentenversicherung (1889 / 1957), Arbeitslosenversicherung (1927), Pflegeversicherung (1995).
8 Vgl. Bäcker, Gerhard; Naegele, Gerhard; Bispinck, Reinhard; Hofemann, Klaus; Neubauer, Jennifer (2008): S. 61-63.
4
Solidarität bildet das Leitmotiv für die Sozialpolitik. Sie begründet sich aus dem Ziel, für alle Mitbürger, die Teil eines Gemeinwesens sind, verantwortlich zu sein. Dabei schließt sie gegenseitige Unterstützung in Notlagen ebenso ein, wie den sozialen Ausgleich zwischen Besser- und Schlechtergestellten in der Gesellschaft. Auf dieser Grundlage bietet der Sozialstaat den Individuen durch Minimierung existenzieller Risiken ein hohes Maß an individueller Planungssicherheit. Das Personalitätsprinzip gibt die Wirkungsrichtung des sozialpolitischen Handels und dessen Reichweite an. Vorrangig besagt es, dass soziale Leistungen individuell zugeteilt werden müssen. 9
Die Aufgabe der Vermittlung zwischen dem Solidaritäts- und dem Personalitätsprinzip kommt dem Subsidiaritätsprinzip zu. Dabei schlägt es die Brücke von der gesellschaftlichen zur individuellen Verantwortung. Für die gegenwärtig dominierende Rolle des Subsidiaritätsprinzip im deutschen System der sozialen Sicherung war entscheidend, dass es geeignet ist, die Verantwortung für den Schutz vor und die Hilfe in prekären Lebenslagen vom Staat auf kleinere Einheiten bzw. das einzelne Individuum zu verlagern. 10 „Das Subsidiaritäts- ist dem Solidaritätsprinzip zu-, aber auch unter bzw. nachgeordnet, weil es bestimmt, wie dieses organisatorisch und institutionell verwirklicht werden kann. Es handelt sich also um ein „reines Zuständigkeitsprinzip“, das in der Tagespolitik häufig benutzt wird, um Ansprüche gegenüber der „übergeordneten Einheit“, nämlich dem Staat, abzuwehren.“ 11 Darüber hinaus besitzt das Subsidiaritätsprinzip einen ambivalenten Charakter, weil es zwar einerseits den Staat verpflichtet, einer niedrigeren Instanz Unterstützung zu gewährleisten, wenn diese nicht in der Lage ist, ein soziales Problem alleine zu lösen, ihm aber auch erlaubt, seine Hilfestellungen längst möglich zurückzuhalten und sich auf die Hilfe zur Selbsthilfe zu beschränken. Die grundlegende Bedeutung des Subsidiaritätsprinzip im Sozialstaat der BRD wird durch die Zurückhaltung der öffentlichen Ämter und Behörden bei der Organisation sozialer Dienste und der zentralen Stellung der Wohlfahrtsbände im Bereich der sozialen Dienste besonders deutlich. Der deutsche Sozialstaat kann deshalb als ein
9 Vgl. Butterwegge, Christoph (2006): Krise und Zukunft des Sozialstaates, Wiesbaden, S. 32-33.
10 Vgl. Neumann, Lothar F.; Schaper, Klaus (2008): Die Sozialordnung der Bundesrepublik Deutschland, Frankfurt am Main, S. 62-63.
11 Vgl. Butterwegge, Christoph (2006): S. 34.
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Arbeit zitieren:
2009, Sozialstaat und Grundeinkommen, München, GRIN Verlag GmbH
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