Prinzipien und Maßnahmen der US-amerikanischen Außenwirtschaftspolitik
Inhaltsverzeichnis
1. Die Phasen in der US-amerikanischen Außenwirtschafts- und Zollpolitik
ab 1900 und deren außenwirtschaftspolitischen Prinzipien 01
1.1 1900 1934: Das Zeitalter hoher Protektion 01
1.2 Die liberale Wende: Von 1934 bis zum Ende der 60er Jahre 01
1.3 Das Einsetzen neoprotektionistischer Tendenzen Anfang der 70er Jahre 02
1.4 Pluralisierung der Ansätze und fair trade seit den späten 80er Jahren 02
2. Das handelspolitische Maßnahmen-instrumentarium der USA 04
2.1 Kompetenzen und Einflüsse von Kongress, Exekutive und Interessengruppen
in den USA bei der Außenhandelsgesetzgebung 04
2.1.1 Der Kongress in der Außenwirtschaftspolitik 04
2.1.2 Der Präsident und die Exekutive in der Außenwirtschaftspolitik 05
2.1.3 Der Einfluss der Privatwirtschaft und der Interessengruppen auf die
Au ßenwirtschaftspolitik 06
2.1.4 Die fast-track-Verhandlungsvollmacht des Präsidenten 06
2.2 Das Maßnahmeninstrumentarium der amerikanischen Handelsgesetze 06
2.2.1 Zollsystem und Zölle 06
2.2.2 Schutzmaßnahmen gegen „unfaire“ Handelspraktiken des Auslandes
beim Export in die USA 08
2.2.3 Importgesetze zur Unterstützung und Regelung des Exports sowie zur Durchsetzung
von Handelsabkommen 09
2.2.4 Exportkontrollen, -förderung und -finanzierung 10
2.2.5 Freiwillige Exportbeschränkungen des Auslandes gegenüber der USA 11
2.2.6 Nichttarifäre Handelshemmnisse und Marktzugangsbeschränkungen in den
Au ßenwirtschaftsgesetzen zur Regelung des Importes 12
2.2.7 Schutzmaßnahmen aus Gründen der nationalen Sicherheit sowie der Zahlungsbilanzlage 13
3. Aktuelle Fallstudien zur amerikanischen Außenhandelspolitik 14
3.1 Einleitung 14
3.2 Das NAFTA 14
3.3 The Softwood Lumber Dispute - Der Holzkonflikt zwischen Kanada und den USA 15
3.3.1 Die Entwicklung des Softwood Lumber Dispute von 1982 bis 2001 15
3.3..2 Ursache und Verlauf des aktuellen Softwood Lumber Dispute von 2001 16
3.4 The truck dispute Der LKW-Konflikt zwischen Mexiko und den USA 18
3.4.1 Die Entwicklung des Truck Dispute von der NAFTA-Gründung bis 2001 18
3.4.2 Die neuen Entwicklungen im Truck Dispute ab 2001 21
Erg änzende Anmerkungen 22
Literaturverzeichnis S. 22
I
Proseminar Außenwirtschaft und Globalisierung Seminararbeit SS 2002
1.1 1900 - 1934: Das Zeitalter hoher Protektion
Bereits vor dem Amerikanischen Bürgerkrieg von 1861 bis 1865 gingen die Zölle der USA im Zuge des auch in Europa verbreiteten liberalen Geistes zurück. Nach dem Sieg der Nordstaaten im Bürgerkrieg jedoch erfuhr die USA eine Erhöhung der Zölle und damit ein Zeitalter hoher Protektion. Die fiskalpolitischen Gründe zur Erhöhung der Zölle lagen in der Tatsache, dass diese im 19. Jahr-hundert die Haupteinnahmequelle des Bundesstaates darstellten, und auch zur Finanzierung des 1. Weltkrieges benötigt wurden. (vgl. ETHIER 1994: S.305) Weiterhin führten neben dem sog. Erziehungszollargument von Hamilton, welches den Schutz von noch jungen, sich in der Entwicklung befindlichen heimischen Industriebranchen vor ausländischer Konkurrenz fordert, bis diese dem internationalen Wettbewerb ebenbürtig entgegentreten können, v.a. die Republikaner das Argument ins Feld, dass hohe Zölle angesichts der Produktionskostenunterschiede zum Ausland ein höheres Lohnniveau und auch das Wohlergehen der amerikanischen Wirtschaft gewährleisten würde. (vgl. HOLTFRERICH 2001: S.361) Außerdem muss das Argument der importbedingten Arbeitslosigkeit angeführt werden, da man langläufig die Meinung vertrat, dass zunehmende Importe die Zahl der Arbeitsplätze im Inland verringern. (vgl. hierzu auch: BROLL 1993: S.78) Das eigene Exportwachstum betrachtete man vom merkantilen und vom fair-trade Standpunkt. Die USA öffnete die eigenen Märkte kaum weiter für ausländische Produkte, sondern drohte sogar mit einer weiteren Abschottung, sollte man durch andere Länder unfair behandelt werden. Nicht die Maximierung der Effizienz der eigenen Wirtschaft stand im Mittelpunkt der Sorge der Entscheidungsträger, sondern die Angst vor Exportsubventionen und Dumping v.a. durch die europäischen Industrieländer auf dem amerikanischen Markt. (vgl. GOLDSTEIN 1993: S.131f) Die Hochzollbestrebungen manifestierten sich im Emergency Tariff Act und im Fordney-McCumber Act von 1921/22 sowie in Smoot-Hawley Act von 1930. 1934 lag die Durchschnittshöhe der US-Zölle auf zollpflichtigen Waren bei rund 50% des Importwertes. (vgl. HOLTFRERICH 2001: S.362)
Doch das Resultat sollte katastrophal ausfallen, da ihrerseits die europäischen Handelspartner ihre Zölle erhöhten und dadurch die Abwärtsbewegung der kriselnden Weltwirtschaft seit 1929 noch beschleunigten, da Importzölle für Volkswirtschaften gesamtwirtschaftlich ineffizient sind und durch die Abnahme von Importen und Exporten zum Rückgang des Handelsvolumens führten. (vgl. BROLL 1993: S.80f) Insgesamt reduzierten sich die Export- und Importvolumen von 1929 bis 1932 auf weniger als ein Drittel. (vgl. EROLL S.306)
1.2 Die liberale Wende: von 1934 bis zum Ende der 60er Jahre
Aufgrund dieser Vorgänge entschied sich die demokratische Roosevelt-Administration zu Schritten zur Belebung des Welthandels, nicht zuletzt, um die amerikanische Wirtschaft durch Exporte anzukurbeln. Das Reciprocal Trade Agreements Act of 1934 markierte einen Meilenstein in der Handels-
geschichte, da die Politik der Protektion die der Handelsliberalisierung weichen musste. Das Gesetz hatte den Präsidenten ermächtigt, bilaterale Verträge auszuhandeln, die die Reduzierung der amerikanischen Zölle um bis zu 50% bei gleichzeitig gewährter reziproker Konzessionen durch das Auslandes vorsahen. Bis zum 2. Weltkrieg kamen so 21 Verträge zustande und führten zu einer ersten Reduzierung der Smoot-Hawley-Zollniveaus. (vgl. ETHIER 1994: S. 307) Durch die Gründung des GATT (General Agreement on Tariffs and Trade) im Jahr 1948 verfolgten die amerikanischen Präsidenten, sowohl Demokraten als auch Republikaner, in ihrer Handelspolitik v.a. durch die Verhandlungsrunden des GATT in den 1950er bis 1970er Jahren in multilateralen Zollsenkungsrunden sowie im Abbau nichttarifärer Handelshemmnisse, das Ziel der weiteren Handelsliberalisierung zu erreichen. Ein Ausdruck dieses Erfolges stellte die Senkung der Zölle auf 5,0 Prozent für Industrieprodukte (im Jahr 1988). Die mit der Handelsliberalisierung verbundene Allianzpolitik zur Abwehr des Kommunismus unter amerikanischer Führung, die große wirtschaftliche Überlegenheit der USA sowie der wachsende Wohlstand durch den wirtschaftlichen Aufschwung bestätigten den liberalen Kurs der jeweiligen Präsidenten und besänftigten damit einen traditionell eher protektionistisch eingestellten Kongress. (vgl. HOLTFRERICH 2001: S.362f)
1.3 Das Einsetzen neoprotektionistischer Tendenzen Anfang der 70er
Jahre
Die freihandelsorientierte Außenhandelspolitik geriet Anfang der 70er Jahre zunehmend unter den Druck neoprotektionistischer Tendenzen. DESTLER (1986: S.6f) nennt in seinem Buch u.a. folgende Gründe hierfür:
Neben den zunehmend als unfair empfundenen Außenhandelspraktiken ausländischer Regierungen schmolz der US-Vorsprung an Produktionskraft und Wettbewerbfähigkeit v.a. gegenüber Japan und den vier Tigerstaaten (Taiwan, Südkorea, Singapur, Hongkong) dahin, da diese eine Politik der Im-portabwehr und Exportförderung betrieben. Darüber hinaus erhielten im Ausland bedrohte oder besonders zukunftsträchtige Industrien durch ihre nationalen Regierungen Subventionen, welche amerikanische Geschäftsleute zunehmend dazu veranlasste, Schutzmaßnahmen von der Regierung zu fordern, da die heimische Wirtschaft Wettbewerbsnachteile auf den eigenen und ausländischen Märkten erfahren könnte. Außerdem nahm Anfang der 80er Jahre der protektionistische Druck aufgrund von schweren makro-ökonomischen Verwerfungen zu, die zu einer Überbewertung des amerikanischen Dollars und zu hohen Defiziten in der amerikanischen Handelsbilanz führten. (vgl. neben DESTLER hierzu auch: FALKE 1993: S.321)
Die protektionistischen Strömungen veranlassten den Präsidenten (v.a. Reagan) zur Aushandlung zahlreicher freiwilliger Exportbeschränkungen amerikanischer Handelspartner. Eine Antragsflut protektionistischer Gesetzentwürfe im Kongress schlug sich in den Bestimmungen der Handelsgesetze von 1984 und 1988 nieder. (vgl. HOLTFRERICH 2001: S. 364)
1.4 Pluralisierung der Ansätze und fair trade seit den späten 80er Jah-
ren
Mit der Zunahme der Leistungsbilanzdefizite der USA gewann eine Tendenz an Boden, die nicht mehr nur dem Multilateralismus außenhandelspolitische Priorität einräumte und an Stelle des Free Trade zunehmend den Aspekt des Fair Trade in den Vordergrund treten ließ. Die USA verlangten
2.1 Kompetenzen und Einflüsse von Kongress, Exekutive und Interes-
sengruppen in den USA bei der Außenhandelsgesetzgebung
Die Verfassung der Vereinigten Staaten von Amerika spricht der Legislative, also dem Kongress, die alleinige Befugnis zu, den Außenhandel zu regeln sowie Zölle zu erheben. (vgl. ODDESSEY et al. 1996: S.31ff, STEFFANI 1995: S.116f, FILZMAIER/PLASSER 1997: S.41) Dem Präsidenten werden von der Verfassung dagegen seine Rolle als Oberbefehlshaber der Streitkräfte sowie weitere Aufgaben in der allgemeinen Außenpolitik, die jedoch unter erheblicher Mitwirkung des Kongresses stehen, zugeschrieben. (vgl. HÜBNER 2002: S.128f)
Da sich die Entscheidungen zur Erhöhung oder Senkung von Zöllen, zur Einführung von Importquoten oder weiteren handelspolitischen Maßnahmen in Übereinstimmung mit nationalen und internationalen Interessen laufend komplexer gestalteten, überwies der Kongress einen Teil der Verant-wortlichkeit für diesen Bereich durch eine Serie von Gesetzen, v.a. nach den verheerenden Folgen des Smoot-Hawley-Act of 1930 für die Wirtschaft. an die Exekutive. Die Exekutive arbeitet hierfür eng mit Interessengruppen des privatwirtschaftlichen Sektors sowie mit den Schlüsselausschüssen des Kongresses zusammen. Die Gesetzgebungskompetenz verbleibt aber beim Kongress, die Exekutive kann jedoch indirekt über ihr nahestehende Abgeordnete, Regierungserklärungen, going-public- Kampagnen,dem Liason-Staff des Präsidenten etc. teilweise in erheblichem Maß Einfluss auf den Gesetzgebungsprozess nehmen. Der Präsident besitzt als Ultimoratio das Vetorecht gegenüber einem Gesetz. Der Prozess des Zustandekommens eines Konsenses zwischen den Interessen der Mehrheit des Kongresses und der präsidialen Exekutive wird als inter-branch bargaining process bezeichnet. (vgl. ODDESSEY et al. 1996: S.31, HELMS 1999: S. 847, zur Machtverteilung und Einfluss des Kongresses auf die Wirtschaftspolitik vgl. auch FALKE 1996: S.332f)
2.1.1 Der Kongress in der Außenwirtschaftspolitik
Die Rolle des Kongresses in der Außenwirtschaftspolitik besteht in der Verabschiedung und Überwachung von Handelsgesetzen. Er erwartet von der Regierung regelmäßige Konsultationen, um gerade im Vorfeld einer Gesetzesberatung umfassend informiert zu sein. (vgl. ODDESSEY et al. 1996: S.33)
An dem Gesetzgebungsprozess in Außenwirtschaftsfragen beteiligen sich eine ganze Reihe von Ausschüssen und Unterausschüssen des Senates und des Repräsentantenhauses sowie wie oben beschrieben auch indirekt die Exekutive. (vgl. HOLTFRERICH 2001: S.374) Die US-Regierung ist verpflichtet, bei der Aushandlung von Handelsvereinbarungen mit anderen Regierungen jeweils fünf Mitglieder des Senats und des Repräsentantenhauses in die Verhandlungsdelegation zu integrieren. (vgl. ODDESSEY et al. 1996: S.33, HOLTFRERICH 2001: S.374) Darüber hinaus erwartet der Kongress eine Reihe von jährlichen Berichten von der Exekutive über Maßnahmen, die in Zusammenhang mit Bestimmungen und Ausführungen von Handelsgesetzen stehen. Dazu gehört z.B. der National Trade Estimate Report on Foreign Trade Barriers. (vgl. ODDES-
Arbeit zitieren:
Alois Maichel, 2002, Prinzipien und Maßnahmen der US-amerikanischen Außenwirtschaftspolitik, München, GRIN Verlag GmbH
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