Die regionalen Wirtschaftsverbände NAFTA, MERCOSUR, ASEAN und EU Alois Maichel
I. Einleitung 3
II. Ziele, Formen und Wirkungen der ökonomischen Integration in regionalen
Wirtschaftsverb änden 5
1. Ziele 5
2. Formen 6
a. Vorstufen zur einer regionalen Integration: Kooperationsabkommen, Präferenzzone,
Assoziationsabkommen 7
b. Vertiefung 7
c. zusätzliche monetäre Integration (Wirtschaftsunion, Währungsunion) 9
3. Wirkungen 10
a. Wirkungen einer Zollunion 10
b. Wirkungen freier Faktorbewegungen im Gemeinsamen Markt 11
III. Die Regionalen Wirtschaftsverbände NAFTA, MERCOSUR, ASEAN und EU 12
1. Das NAFTA 12
2. MERCOSUR 15
3. ASEAN 18
4. EU 21
5. Vergleich und Einordnung der regionalen Wirtschaftsverbände nach
integrationsspezifischen Gesichtspunkten 25
IV. Regionalisierung und Globalisierung - Konkurrenz oder Ergänzung? 27
Literaturverzeichnis 29
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Die regionalen Wirtschaftsverbände NAFTA, MERCOSUR, ASEAN und EU Alois Maichel
I. Einleitung
Regionale Wirtschaftsverbände, die in der Regel auch regionale Wirtschaftsintegrationen oder Regionalintegrationen genannt werden (vgl. u.a. GABLER 2000: 2609f) , sind wichtige Akteure in der Weltwirtschaft.
Die vier wichtigsten wirtschaftlichen Regionalintegrationen behandelt die folgende Arbeit: NAFTA (North American Free Trade Agreement, Nordamerikanisches Freihandelsabkommen), MERCOSUR (Mercado Común del Cono Sur, Gemeinsamer Markt im südlichen Lateinamerika), ASEAN (Association of South East Asian Nations, Verband der südostasiatischen Nationen) und EU (Europäische Union). Abbildung 1 zeigt die geographische Lage der Integrationen sowie die Mitgliedsländer.
Ihre überragende Stellung in der Weltwirtschaft sollen folgende Zahlen verdeutlichen: Von den 20 größten Volkswirtschaften der Welt, gemessen am Bruttoinlandsprodukt, zählen im Jahr 2001 insgesamt 13 Staaten zu drei der vier größten Regionalintegrationen. Neben 8 EU-Staaten finden sich dort alle 3 NAFTA-Staaten und 2 MERCOSUR-Staaten. Unter den folgenden 20 größten Volkswirtschaften kann man auch 4 ASEAN-Staaten finden. (vgl. WORLD BANK 2002) Im weltweiten Warenhandel des Jahres 2000 entfallen vom Gesamtvolumen der Exporte und Importe in Höhe von jeweils 6.364 Mrd. US-$ fast 2/3 der Exporte
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(62,6%) und über 70% der Importe (70,6%) alleine auf die vier Regionalintegrationen. (vgl. WTO 2001: 21, 25)
Im Allgemeinen geht man im Falle einer regionalen ökonomischen Integration aber nur von einer „second-best-Lösung“ aus, da als beste Lösung immer noch der umfassende oder sogar weltweite Freihandel gesehen wird. Außerdem sollte erwähnt werden, dass es zur Beurteilung der positiven oder negativen Wohlfahrtswirkungen einer ökonomischen Regionalintegration noch keine Vergleichsbasis gibt. (vgl. DIECKHEUER 2001: 215, vgl. KOCH 1997: 195f)
Nachdem die Ziele, Formen und Wirkungen der ökonomischen Integration in regionalen Wirtschaftsverbänden im Punkt II aufgezeigt werden, folgt unter Punkt III.1 bis III.4 eine Analyse und Darstellung der vier Regionalintegrationen nach ihrer Aufgabe und ihrer Struktur, wobei sich dies in den entstehungsgeschichtlichen Kontext eingebettet vollzieht. In Punkt III.5 geschieht die vergleichende Einordnung der regionalen Wirtschaftsverbände nach integrationsspezifischen Gesichtspunkten in eine Form der wirtschaftlichen Integration, welche bereits im Punkt II.2 erläuternd dargestellt sind.
Die oft diskutierte Frage, ob die Prozesse der Regionalisierung und Globalisierung als Konkurrenz oder Ergänzung zu betrachten seien und welche Standpunkte sich dahinter verbergen, erfährt unter Punkt IV eine kurze Erläuterung und eigene Bewertung durch den Autor, der insgesamt die Regionalisierung sowohl als Reaktion auf die zunehmende Globalisierung wie auch als mögliche Voraussetzung für eine Verstärkung der Globalisierung sieht und die Angst nicht teilt, dass die zunehmende Regionalisierung eine Entwicklung beschleunigen könnte, an deren Ende die Ablösung einer multilateralen Weltwirtschaft im Rahmen der GATT- und WTO-Verträge durch eine kleine Anzahl mächtiger Handels- und Wirtschaftsblöcke steht. Es wird zwar zu einem Ausbau der bestehenden, sowie zu Gründungen von neuen Regionalintegrationen kommen, die sich aber, wie es bereits jetzt abzusehen ist, mittel- bis langfristig mit-einander vernetzen.
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II. Ziele, Formen und Wirkungen der ökonomischen Integration in regiona-
len Wirtschaftsverbänden
1. Ziele
Regionale Wirtschaftsintegrationen entstehen v.a. deshalb, weil die beteiligten Länder diese Integration zur Erreichung ökonomischer Vorteile und damit einhergehend auch zu einer positive Wohlfahrtssteigerung nutzen wollen. (vgl. DIECKHEUER 2001: 193) Zu den operationalen Maßnahmen zur Erreichung des Hauptziels zählt: 1. der Abbau von Handelshemmnissen zwischen den Mitgliedsländern des Integrationsraumes 2. die Liberalisierung der Faktorbewegungen im Integrationsraum
3. die Schaffung einheitlicher institutioneller und ordnungspolitischer Rahmenbedingungen für Wirtschaftsaktivitäten im Integrationsraum,
4. die Koordination oder Vereinheitlichung der Außenwirtschaftspolitiken der Mitgliedsländer 5. die Koordinierung der binnenorientierten Wirtschaftspolitiken der Mitgliedsländer (vgl. DICKHEUER 2001: 93f)
Neben dem Abbau von Handelshemmnissen im Warenverkehr zwischen den Mitgliedsländern, wobei sich dies auf bestimmte oder einige Gütermärkte beschränken, aber auch alle Gütermärkte umfassen können, ist eine regionale wirtschaftliche Integration v.a. darauf angelegt, die Vorteile des Freihandels innerhalb des Integrationsraumes zu nutzen. Die Vorteile der Protektion nach außen wahrt man sich in der Regel durch die Beibehaltung von Handelsbeschränkungen gegenüber Drittländern außerhalb der ökonomischen Integration. (vgl. DIECK- HEUER 2001:194, vgl. GABLER 2000: 2609f)
Das Hauptproblem hierbei aber besteht darin, dass diese Zielsetzungen der Erreichung ökonomischer Vorteile und Wohlfahrtssteigerung längerfristig zu sehen sind und sich die Messung der Realisierung dieses Zieles grundsätzlich schwierig gestaltet. (vgl. DIECKHEUER 2001: 193)
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2. Formen
„Unter einer regionalen ökonomischen Integration versteht man die Zusammenarbeit von zwei oder mehr Ländern auf dem Gebiet ihrer gemeinsamen Wirtschaftsbeziehungen oderdarüber hinausgehend - den Zusammenschluß von zwei oder mehr Ländern zu einem gemeinsamen Wirtschaftsraum“ (vgl. DIECKHEUER 2001: 193)
Je nach Integrationstiefe und nach Geltungsbereich lassen sich verschiedene Formen bzw. verschiedene Stufen einer regionalen ökonomischen Integration unterscheiden. (vgl. DIECK- HEUER 2001:194, KOCH 1997: 192f, GABLER 2000: 2609f). Diese Stufen sind: 1. Vorstufe (Präferenzzonen, Kooperationsabkommen, Assoziationsabkommen) 2. Vertiefung (Freihandelszone, Zollunion, Gemeinsamer Markt, Wirtschaftsunion) 3. Zusätzliche monetäre Integration (Währungsunion)
4. Vollständige Union (politische Union), die über die wirtschaftliche Integration hinausgeht und im folgenden daher nicht explizit behandelt wird.
Eine kurze Übersicht über die Grobkriterien und Integrationstiefen verschafft Abbildung 2:
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a. Vorstufen zur einer regionalen Integration: Kooperationsabkommen, Präferenzzone, Assoziationsabkommen
Kooperationsabkommen umfassen unterschiedlichste ökonomische Vereinbarungen, wie z.B. die Erschließung von Rohstofflagern, den gemeinsamen Aufbau und die Nutzung von Energiequellen oder die Errichtung gemeinsamer Einrichtungen in den Bereichen Forschung, Kommunikation und Transport. Außerdem können diese Abkommen auch finanzielle oder technische Hilfeleistungen umfassen. (vgl. KOCH 1997: 192)
Eine Präferenzzone entsteht durch bilaterale bzw. multilaterale Verträge zwischen zwei oder mehr Ländern zur Einräumung von Vorzugsbedingungen 1 mit bestimmten Gütern. Verglichen mit der Ausgangssituation des Protektionismus erfolgt eine Senkung der Zölle und/oder Erhöhung der Quoten für Einfuhren und Ausfuhren zwischen den beteiligten Vertragsstaaten. (vgl. DIECKHEUER 2001: S.194)
Die Assoziationsabkommen stellen eine Vorstufe der Integration v.a. zwischen bestehenden Staatenverbänden und einzelnen Staaten dar. Die Assoziierung bedeutet ein besonderes Verhältnis, welches deutlich über handelspolitische Vereinbarungen hinausgeht (vgl. GABLER 2000: 2609f)
b. Vertiefung (Freihandelszone, Zollunion, Gemeinsamer Markt, Wirtschaftsunion)
In einer Freihandelszone verpflichten sich die Mitgliedsländer, die zwischen ihnen bestehenden Handelsbeschränkungen im gesamten Güterverkehr größtenteils oder vollständig abzubauen und damit zum freien Handel überzugehen. Eine gemeinsame Handelspolitik der Mitgliedsstaaten der Freihandelszone gegenüber Drittstaaten existiert jedoch nicht, womit individuelle protektionistische Maßnahmen der Mitgliedsländer gegenüber Staaten außerhalb der Freihandelszone möglich bleiben. (vgl. DIECKHEUER 2001: 194f, vgl. GABLER 2000: 2610, vgl. KOCH 1997: 193f)
In der Praxis kann eine starke Abweichung der Handelsbeschränkungen der Länder innerhalb der Freihandelszone gegenüber Drittländern zu einem Handelsablenkungseffekt führen, bei
1 Man sollte bei der Einräumung von Vorzugsbedingungen aber darauf Hinweisen, dass dies u.U. den WTO-Regeln der Meistbegünstigung wiedersprechen. Ausnahmen von der Meistbegünstigung, welche sich die 125
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welchem ein Drittland Güterimporte in die Freihandelszone nur noch über jenes Mitgliedsland abwickelt, dessen Handelsbeschränkungen am niedrigsten sind. Daher sind für den Handel innerhalb der Zone Ursprungsregeln vereinbart, die u.a. durch die Aufrechterhaltung der zwischenstaatlichen Grenzkontrollen gewährleistet werden sollen. (vgl. DIECKHEUER 2001: 195)
Die Zollunion stellt gegenüber der Freihandelszone dahingehend eine Weiterentwicklung dar, dass nicht nur interne Handelsbeschränkungen beseitigt werden, sondern auch die Außenzollpolitik harmonisiert wird. Der Abbau der Beschränkungen innerhalb der Zollunion betrifft nicht nur die Zölle, sondern auch weitere protektionistische Hemmnisse wie mengenmäßige Handelsbeschränkungen, oder administrative Hemmnisse. Gegenüber Drittländern verfolgen die Mitglieder der Zollunion nun eine gemeinsame Politik in Bezug auf Zölle und weiteren Handelsbeschränkungen. Damit entzieht man u.a. dem Handelsablenkungseffekt einer Frei-handelszone die Grundlage. (vgl. DIECKHEUER 2001: S. 195, vgl. GABLER 2000: 2610, vgl. KOCH 1997: 193f)
Der Gemeinsame Markt zwischen den Mitgliedsländern ergänzt die Zollunion mit ihrem freien Güterverkehr um die freie Faktorbewegung. Die freie Faktorbewegung beinhaltet die Liberalisierung des Kapitalverkehrs, die Freizügigkeit der Arbeitskräfte sowie die Niederlassungsfreiheit für Unternehmungen. (vgl. DIECKHEUER 2001: S.195f, vgl. GABLER 2000: 2610, vgl. KOCH 1997: 193f)
Ein Gemeinsamer Markt zwingt aber mittel- bis langfristig die einzelnen Länder dazu, weiterführende Angleichungen in den Bereichen der Steuer-, Sozial- und Arbeitsmarktpolitik vorzunehmen, da unterschiedliche Standortbedingungen innerhalb des Integrationsraumes dazu führen, dass Unternehmen sich mit Produktion und Kapital verstärkt in jene Mitgliedsländer orientieren, welche die niedrigsten Produktions- und Nebenkosten bieten, und damit die vor-handenen Disparitäten zwischen den Ländern nicht ausgleichen, sondern noch verstärken. (vgl. DIECKHEUER 2001: S.195f)
Gemeinsame Aktivitäten in allen Bereichen der Wirtschaftspolitik impliziert nun die Wirtschaftsunion, deren Mitgliedsländer den gemeinsamen einheitlichen Binnenmarkt bilden. Die weitgehenden oder vollständigen Vereinheitlichungen der ökonomischen Rahmenbedingungen bei der Ordnungs- und Prozesspolitik erreicht man entweder über eine zwischenstaatliche
WTO-Länder gegenseitig eingeräumt haben, sind nur gestattet, wenn die regionalen Präferenzzonen reguläre Freihandelszonen oder Zollunionen sind. (vgl. KOCH 1997: 197)
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Alois Maichel, 2002, Regionale Wirtschaftsverbände: NAFTA, MERCOSUR, ASEAN und EU, München, GRIN Verlag GmbH
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