Brandschutz in Altenheimen und Altenpflegeheimen


Studienarbeit, 2010

16 Seiten


Leseprobe


Einleitung

Lebensqualität im Alter

Wir werden bunter, älter und weniger. In dieser Kürze kann der demografische Wandel in Deutschland zusammengefasst werden.

Wir leben in einer schrumpfenden Gesellschaft, die Lebensstile differenzieren und pluralisieren sich zunehmen. Wir erleben insgesamt eine deutliche Überalterung, bei der der Anteil der Älteren und insbesondere der Anteil der Hochaltrigen an der Gesamtbevölkerung deutlich zunehmen werden. Nach Schätzungen der Bertelsmannstiftung und des Kuratoriums Deutsche Altershilfe sind ohne einen Strategiewechsel in der Unterbringungspolitik jedes Jahr mehrere Tausend neue Heimplätze (bis zum Jahre 2030 bis zu 800.000 Pflegeplätze) zu schaffen.

Gleichzeitig erleben wir, dass tradierte Vorstellungen zur Unterbringung der Älteren an Akzeptanz bei den Betroffenen verlieren. Die klassischen Antworten „zu Hause allein – oder ins Heim" sind als alleinige Angebote zur Unterbringung nicht mehr vermittelbar.

Gewünscht werden Wohnformen, bei denen der Wohncharakter dominiert, aber gleichzeitig eine Versorgungssicherheit aus Hilfs-, Betreuungs- und Pflegeangeboten gegeben ist. Weiterhin werden kleine Einheiten, die sich harmonisch in das Wohnquartier integrieren, bevorzugt.

Im Ergebnis werden sowohl quantitative als auch qualitative Erweiterungen bei den Wohnangeboten für ältere Menschen benötigt.

Aus diesem Grund wurde die soziale Wohnraumförderung des Landes Nordrhein-Westfalen als erstes Bundesland konsequent auf die Belange und Bedürfnisse einer älter werdenden Gesellschaft ausgerichtet.

(Ministerium für Bauen und Verkehr NRW; Düsseldorf – Rainer Janssen)

Wohnraumförderung des Landes Nordrhein-Westfalen

Schon im Jahr 1998 wurde eine generelle Barrierefreiheit als Fördervoraussetzung im gesamten geförderten Mietwohnungsneubau vorgegeben. Im Laufe der Jahre sind folgende Förderkomponenten hinzugekommen:

- Regelungen zum betreuten Wohnen
- Gruppenwohnungen
- Pflegewohnplätze
- Abbau von Barrieren im Bestand
- Modernisierung von Pflegeheimen
- Verbund- / Quartierskonzepte

Gefördert werden diese Wohnformen mit zinsbegünstigten Darlehen. Die Förderhöhe wird pauschal über die Quadratmeter der Wohnfläche ermittelt. Weiterhin gibt es spezielle Zusatzdarlehen für Aufzüge, Pflegebäder, Sinnesgärten etc.

(Ministerium für Bauen und Verkehr NRW; Düsseldorf – Rainer Janssen)

Gemeinschaftliche Wohnformen

An der Schnittstelle von Wohnen und Pflege haben sich zwischen den klassischen Angeboten Heim und Wohnung in den letzten Jahren die gemeinschaftlichen Wohnformen, bei denen mehrere Personen zusammen in einer Wohnung oder Nutzungseinheit leben, entwickelt.

Dazu zählen die

- ambulant betreuten Wohngruppen und die
- stationär betriebenen Pflegewohnplätze / Pflegewohninseln.

a. Gruppenwohnungen

Bei den Gruppenwohnungen können bis zu acht Personen gemeinschaftlich zur Miete wohnen und ihren Hilfs- und Betreuungsbedarf individuell regeln. Gruppenwohnungen bestehen aus mehreren Appartements (vollständig Kleinwohnung) oder Wohn-/Schlafräumen und einem unmittelbar zugeordneten Gemeinschaftsraum.

Folgende Konditionen liegen der Förderung von Gruppenwohnungen zu Grunde:

- Kombination von Individual- und Gemeinschaftsbereichen
- bis zu 8 Personen, max. 24 Personen pro Haus
- bis zu 50 m² pro Person Individualwohnfläche und anteilige Gemeinschaftsfläche (freie Wahl bzgl. des Verhältnisses)
- max. 400 m² Wohnfläche pro Nutzungseinheit
- möglichst zentral gelegene qualitätsvolle Gemeinschaftsräume (Wohnküche, beidseitige Belüftung/Belichtung, Terrasse, Balkon)

- Wahlmöglichkeit Appartement oder Wohn-/Schlafraumlösung
- Zielgruppenspezifische Nutzungskonzepte
- Mietvertragsbasis

b. Pflegewohnplätze

Bei den Pflegewohnplätzen können bis zu 12 Personen in einer Pflegeinsel wohnen und gepflegt werden. Pflegeinseln bestehen meist aus mehreren Wohn-/Schlafräumen und einem unmittelbar zugeordneten Gemeinschaftsraum. Stationäre Pflegeinseln müssen kleinteilig sein und können auch nur als Ergänzung zu einem Wohnungsbauprojekt gefördert werden. Sie sollen auch bei größerer Pflegebedürftigkeit ein Verbleiben im angestammten Quartier ermöglichen.

Folgende Konditionen liegen der Förderung von Pflegewohnplätzen zu Grunde:

- Kombination von Individual- und Gemeinschaftsräumen
- kleinere Einheiten, nur in Zusammenhang mit dem Bau neuer größerer Wohnanlagen im Verhältnis: 75 % Wohnungen zu 25 % Pflegewohnplätzen oder zur Stadtteil-/Quartiersergänzung bei Modernisierung im Wohnungsbestand
- bis zu 12 Personen pro Gruppe
- bis zu 50 m² pro Person Individualwohnfläche und anteilige Gemeinschaftsfläche (freie Wahl bezüglich des Verhältnisses)
- max. 600 m² Wohnfläche pro Nutzungseinheit
- möglichst zentral gelegene qualitätsvolle Gemeinschaftsräume (Wohnküche, beidseitige Belüftung/Belichtung, Terrasse, Balkon)
- Hausgemeinschaftskonzept / Nutzungsflexibilität d. h. Umwandelbarkeit in (ambulante) Wohnkonzepte

(Ministerium für Bauen und Verkehr NRW; Düsseldorf – Rainer Janssen)

Wohn- und Teilhabegesetz Nordrhein-Westfalen

Mit dem Wohn- und Teilhabegesetz Nordrhein-Westfalen (WTG) vom 12.11.2008 ist die Bundesheimgesetzgebung im Ordnungsrecht auf die Länder übergegangen. Das WTG regelt die Rechte von älteren und behinderten Menschen in Betreuungseinrichtungen (Wohnstätten, Heimen).

Dieses "Landesheimgesetz" legt fest, dass Betreuungseinrichtungen unter den Anwendungsbereich fallen, wenn

- ein Anbieter Wohnraum und Betreuungsleistungen aus einer Hand anbietet;
- es eine rechtliche Verbundenheit zwischen den Anbietern gibt, die zu einer strukturellen Abhängigkeit der Betroffenen führt;
- oder mind. 75 % der Bewohner bei einem Betreuungsanbieter vertraglich gebunden sind.

Nur bei kleinen Einrichtungen (unter 12 Personen) und bei Betreuungsleistungen von geringem Umfang (soziale und allgemeine Betreuung, Beratung) findet das WTG keine Anwendung.

Festzuhalten ist, dass das WTG nicht auf bauliche Kriterien abhebt, sondern auf die Art und Intensität der Betreuung (Service, Pflege, Dienstleistung) sowie die vertragliche Verbindung von Wohn- und Betreuungsangebot.

(Ministerium für Bauen und Verkehr NRW; Düsseldorf – Rainer Janssen.)

Aufgaben, die bearbeitet werden müssen

Die baulichen Raumkonzepte zeigen, dass die Grundrisse für Gruppenwohnungen und Pflegewohninseln ähnlich sind. Im Allgemeinen unterscheiden sie sich lediglich in der Größe, der Anzahl der Bewohner/innen und im Verhältnis Individualbereich zu Gemeinschaftsbereich.

Nach den Kriterien des neuen WTG können Gruppenwohnungen in den Anwendungsbereich des Gesetzes fallen oder auch nicht. Pflegewohnplätze bzw. Pflegewohninseln werden allerdings in der Regel sehr wohl unter den Anwendungsbereich des WTG fallen, da hier von einer intensiven Pflege und Betreuung und somit von Einschränkungen bei der selbständigen Lebensführung der Bewohner/innen ausgegangen werden muss.

Die besonderen Brandschutzbedürfnisse ergeben sich aus den Mobilitäts- und sonstigen Einschränkungen in der selbständigen Lebensführung. Die bloße Definition über die Größe bzw. Wohnfläche oder über die Anzahl der Bewohner/innen ist zur Festlegung des Anwendungsbereiches einer Brandschutzrichtlinie deshalb nicht ausreichend.

[...]

Ende der Leseprobe aus 16 Seiten

Details

Titel
Brandschutz in Altenheimen und Altenpflegeheimen
Autor
Jahr
2010
Seiten
16
Katalognummer
V142641
ISBN (eBook)
9783640546916
ISBN (Buch)
9783640552078
Dateigröße
481 KB
Sprache
Deutsch
Schlagworte
neue Wohnformen, Wohn-und Lebensqualität im Alter, Erfahrungen von Feuerwehren, organisatorischer Brandschutz, neue Brandschutzkonzepte
Arbeit zitieren
Rainer Jaspers (Autor:in), 2010, Brandschutz in Altenheimen und Altenpflegeheimen, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/142641

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