Inhaltsverzeichnis
0. Einleitung. 3
1. Die polischen Systeme Weißrusslands und Deutschlands. 5
1.1 Das politische System Weißrusslands. 5
1.1.2 Die belarussische Verfassungsgerichtsbarkeit. 5
1.2 Das politische System Deutschlands. 8
1.2.1 Die bundesdeutsche Verfassungsgerichtsbarkeit. 8
1.3 Zwischenfazit. S.10
2. Die unterschiedlichen Situationen der Medien. 10
2.1 Weißrussland. 10
2.2 Deutschland. 12
2.3 Zwischenfazit. 14
3. Die Situation Des Fernsehens in Weißrussland und Deutschland. 15
3.1 finanzielle Abhängigkeiten. 16
3.2 Das Verhalten des Fernsehens in Weißrussland und Deutschland
unter Bedingungen eines Wahlkampfes. 17
4. Fazit. 19
Literatur. S. 21
Anhang
Interview mit Ina und Andrej Rumiantsev. S.22
2
0.Einleitung
„Die Freiheit, Meinungen in Wort oder Schrift zu vertreten, scheint unter einen andersartigen Grundsatz zu fallen, da sie zu dem Teil persönlicher Lebensführung gehört, die andere Leute mitbetrifft. Aber da sie fast von gleicher Bedeutung ist wie Gedankenfreiheit selbst, und zum großen Teil auf denselben Gründen beruht, ist sie praktisch untrennbar von ihr.“ Folgt man der Ansicht John Stuart Mills, muss die Möglichkeit, seine eigene Meinung öffentlich zu machen, genau die gleiche Freiheit genießen, wie die Freiheit der eigenen Gedanken. Mill fordert die „Gewissensfreiheit im weitesten Sinne“ 1 . In vielen Ländern dieser Erde wird dieses Grundrecht eingeschränkt und mittels politisch fundierter Zensur oder wirtschaftlichen Zwängen unterlaufen und eingeschränkt. Ein besonders ausgeprägtes Beispiel dieser Einschränkung lässt sich im Weißrussland des Präsidenten Alexandr Lukaschenko besonders auffällig beobachten.
Im Vergleich zur Situation der Meinungsfreiheit in der Bundesrepublik wird die Qualität der Einschränkung dieser Rechte besonders deutlich.
In beiden Ländern ist die Beschränkung dieses Rechtes unterschiedlich weit gefasst. Hierbei muss allerdings, und dies besonders in Weißrussland, der Unterschied zwischen Verfassungstext und Verfassungswirklichkeit beachtet werden.
Die Frage lautet folglich, inwiefern und wie, „die Freiheit, Meinungen in Wort oder Schrift zu vertreten“ 2 und Informationen zu empfangen, eingeschränkt wird. Um zu verdeutlichen, wie weit dies in der Republik Weißrussland geschieht, wähle ich den Vergleich mit der Bundesrepublik Deutschland. Die Wahl des zu vergleichenden Landes fällt auf die Bundesrepublik, da hier, trotz Einschränkungen, die das Presserecht vorgibt, eine praktizierte Pressefreiheit existiert.
Ich werde im Folgenden damit beginnen, beide Staaten einem Vergleich zu unterziehen. Zunächst ist es notwendig, die politische Situation zu betrachten. Hierbei schränke ich so ein, dass besonders Sachverhalte, welche die Medienlandschaft und insbesondere die Fernsehlandschaft betreffen, behandelt werden.
1 Mill, John Stuart, Über die Freiheit, Stuttgart 1988, S.20
2 Allgemeine Erklärung der Menschenrechte, Art. 19 in: Bundeszentrale für politische Bildung (Hrsg.),
Menschenrechte. Dokumente und Deklarationen, Bonn 1999
3
Verfassungstexte der beiden Staaten mit der jeweiligen umgesetzten Wirklichkeit, sollen zu beginn einen Überblick über die rechtliche und politische Situation Auskunft geben. Die Darstellung der Sachlage in der Bundesrepublik Deutschland folgt der Situationsbeschreibung der Konstellation in Weißrussland.
Die Auswirkungen der Gesetze und ihrer praktischen Umsetzung in beiden Staaten auf die Situation der Medien werden dieser Darstellung folgen. Hierbei werde ich besonderes Augenmerk auf die Situation des Staatsfernsehens in Weißrussland und die des öffentlichrechtlichen Fernsehens in Deutschland legen. Ich beziehe mich auf diese zwei Institutionen, da in Weißrussland kein originär belarussisches Privatfernsehen existiert. Es wird sich im Laufe der Darstellungen zeigen, wie und wo sich die beiden politischen und, vorrangig, die medialen Systeme unterscheiden.
Beschäftigt man sich mit dem Thema Medien in Weißrussland, so stößt man in der Literatur auf einen augenscheinlichen Mangel an Publikationen. Es ist nötig, sich auf Informationen vorrangig aus dem Internet zu stützen. Die Internetpräsenzen der OSZE oder des Europäischen Parlamentes dienen als Informationsplattform der Lage der Medien in Weißrussland. Oppositionelle Homepages sind ebenfalls nutzbar. 3 Das Problem dieser Präsenzen ist, dass sie vom belarussischen Geheimdienst, der immer noch KGB heißt, einer ständigen Überwachung unterliegen und so relativ häufig ihre Adressen wechseln müssen, um Informationen im Internet platzieren zu können.
In Zeitschriften lassen sich Informationen über die politische Situation finden, aber auch Berichte über besondere Vorkommnisse aus dem Bereich der Medien. Eine kontinuierliche Berichterstattung findet in Buch- oder Zeitschriftform jedoch nicht statt. Die Informationsbeschaffung beschränkt sich folglich auf das Internet oder Interviews. Zur Erfassung der Situation Deutschlands existieren mehr Quellen. Das Standardwerk dazu ist wohl Meyns Massenmedien in Deutschland 4 , welches einen unfangreichen Einblick in die Situation der deutschen Medien bietet.
Im Vergleich zur Literatursituation im Bereich belarussische Massenmedien ist der Quellenumfang zum politischen System Weißrusslands zwar nicht üppig, jedoch umfangreicher. Ein Verweis auf Uhl sei hier beispielhaft.
3 u.a. www.charter97.by
4 Meyn, Herrmann, Massenmedien in Deutschland, Konstanz 1999
4
1. Das politischen Systeme Weißrusslands und Deutschlands 1.1 Weißrussland
Die Darstellung der politischen Situation Weißrusslands ist zum Verständnis der derzeitigen Verhältnisse im medialen Bereich unbedingt notwendig. Durch die inhaltliche Gestaltung der Gesetze betreffs des Medienbereichs, wird deutlich, dass der Präsident mittelbar sowie unmittelbar in die Medienlandschaft eingreift. Es ist also von grundlegender Bedeutung, die Rolle des Präsidenten in der belarussischen Verfassungswirklichkeit zu betrachten. Aus dieser Sicht ist es angebracht, die Betrachtungen auf das Verfassungsgericht zu konzentrieren. Der Umgang mit dem Verfassungsgericht als unabhängigen Kontrollorgan eines modernen Rechtsstaates soll als beispielhaft für die Einhaltung des Verständnis materialistischer Rechtsstaatskriterien stehen.
Ich beschränke mich auf den Vergleich der Position der jeweiligen Verfassungsgerichte, da diese als unabhängige Kontrollorgane die Einhaltung der in der Verfassung festgelegten Grundsätze überprüfen und gegebenenfalls als Korrektiv dienen sollen. 5
1.1.2 Die belarussische Verfassungsgerichtsbarkeit
Die belarussische Verfassung ist dominiert durch die exponierte Stellung des Präsidenten. Diese Position beinhaltet, dass die Teilung der Gewaltenzweige eines modernen Staates, Legislative, Exekutive und Judikative, dem Machtinteresse Lukaschenkos widerstrebten. Ein Vergleich Lukaschenkos mit der „deutschen Ordnung“, die „sich über Jahrhunderte herausgebildet“ hat, und „unter Hitler (...) ihren Höhepunkt“ erreicht habe, sei dafür beispielhaft. „Das ist genau das, was unserem Verständnis einer präsidialen Republik und der Rolle des Präsidenten darin entspricht“. 6
Nach dem Alexandr Lukaschenko 1994 überraschend zum Präsidenten Weißrusslands gewählt wurde, ist die Umformung der belarussischen Verfassung zu beobachten. Ergebnis
5 Korrektiv insofern, dass nicht nur Überprüfungen fertiggestellt werden , sondern auch Kommentare gegeben
werden, die auf einen verfassungskonformen Inhalt hinweisen.
6 Die Art und Weise, wie sich Lukaschenko ein präsidial zentriertes Regierungssystem vorstellt, wird aus
einem Interview deutlich. Dem russischen TV-Sender ORT gegeben und teilweise u.a. in: Uhl, Manfred,
Verfassungen in den politischen Systemtransformationen Osteuropas: die postsozialistischen
Verfassungsordnungen in der Russischen Föderation, Belarus und Lettland, Würzburg 1999, S.134,
wiedergegeben.
5
Arbeit zitieren:
Stefan Kägebein, 2003, Die Situation der Medien Weißrusslands und Deutschlands, München, GRIN Verlag GmbH
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