Die Situation der Medien Weißrusslands und Deutschlands


Hausarbeit, 2003

24 Seiten, Note: 1,7


Leseprobe


Inhaltsverzeichnis

0. Einleitung

1. Die polischen Systeme Weißrusslands und Deutschlands
1.1 Das politische System Weißrusslands
1.1.2 Die belarussische Verfassungsgerichtsbarkeit
1.2 Das politische System Deutschlands
1.2.1 Die bundesdeutsche Verfassungsgerichtsbarkeit
1.3 Zwischenfazit.

2. Die unterschiedlichen Situationen der Medien.
2.1 Weißrussland.
2.2 Deutschland.
2.3 Zwischenfazit

3. Die Situation Des Fernsehens in Weißrussland und Deutschland
3.1 finanzielle Abhängigkeiten
3.2 Das Verhalten des Fernsehens in Weißrussland und Deutschland unter Bedingungen eines Wahlkampfes

4. Fazit

Literatur

Anhang

Interview mit Ina und Andrej Rumiantsev

0.Einleitung

„Die Freiheit, Meinungen in Wort oder Schrift zu vertreten, scheint unter einen andersartigen Grundsatz zu fallen, da sie zu dem Teil persönlicher Lebensführung gehört, die andere Leute mitbetrifft. Aber da sie fast von gleicher Bedeutung ist wie Gedankenfreiheit selbst, und zum großen Teil auf denselben Gründen beruht, ist sie praktisch untrennbar von ihr.“

Folgt man der Ansicht John Stuart Mills, muss die Möglichkeit, seine eigene Meinung öffentlich zu machen, genau die gleiche Freiheit genießen, wie die Freiheit der eigenen Gedanken. Mill fordert die „Gewissensfreiheit im weitesten Sinne“[1].

In vielen Ländern dieser Erde wird dieses Grundrecht eingeschränkt und mittels politisch fundierter Zensur oder wirtschaftlichen Zwängen unterlaufen und eingeschränkt.

Ein besonders ausgeprägtes Beispiel dieser Einschränkung lässt sich im Weißrussland des Präsidenten Alexandr Lukaschenko besonders auffällig beobachten.

Im Vergleich zur Situation der Meinungsfreiheit in der Bundesrepublik wird die Qualität der Einschränkung dieser Rechte besonders deutlich.

In beiden Ländern ist die Beschränkung dieses Rechtes unterschiedlich weit gefasst. Hierbei muss allerdings, und dies besonders in Weißrussland, der Unterschied zwischen Verfassungstext und Verfassungswirklichkeit beachtet werden.

Die Frage lautet folglich, inwiefern und wie, „die Freiheit, Meinungen in Wort oder Schrift zu vertreten“[2] und Informationen zu empfangen, eingeschränkt wird.

Um zu verdeutlichen, wie weit dies in der Republik Weißrussland geschieht, wähle ich den Vergleich mit der Bundesrepublik Deutschland. Die Wahl des zu vergleichenden Landes fällt auf die Bundesrepublik, da hier, trotz Einschränkungen, die das Presserecht vorgibt, eine praktizierte Pressefreiheit existiert.

Ich werde im Folgenden damit beginnen, beide Staaten einem Vergleich zu unterziehen. Zunächst ist es notwendig, die politische Situation zu betrachten. Hierbei schränke ich so ein, dass besonders Sachverhalte, welche die Medienlandschaft und insbesondere die Fernsehlandschaft betreffen, behandelt werden.

Verfassungstexte der beiden Staaten mit der jeweiligen umgesetzten Wirklichkeit, sollen zu beginn einen Überblick über die rechtliche und politische Situation Auskunft geben. Die Darstellung der Sachlage in der Bundesrepublik Deutschland folgt der Situationsbeschreibung der Konstellation in Weißrussland.

Die Auswirkungen der Gesetze und ihrer praktischen Umsetzung in beiden Staaten auf die Situation der Medien werden dieser Darstellung folgen. Hierbei werde ich besonderes Augenmerk auf die Situation des Staatsfernsehens in Weißrussland und die des öffentlich-rechtlichen Fernsehens in Deutschland legen. Ich beziehe mich auf diese zwei Institutionen, da in Weißrussland kein originär belarussisches Privatfernsehen existiert.

Es wird sich im Laufe der Darstellungen zeigen, wie und wo sich die beiden politischen und, vorrangig, die medialen Systeme unterscheiden.

Beschäftigt man sich mit dem Thema Medien in Weißrussland, so stößt man in der Literatur auf einen augenscheinlichen Mangel an Publikationen. Es ist nötig, sich auf Informationen vorrangig aus dem Internet zu stützen. Die Internetpräsenzen der OSZE oder des Europäischen Parlamentes dienen als Informationsplattform der Lage der Medien in Weißrussland. Oppositionelle Homepages sind ebenfalls nutzbar.[3] Das Problem dieser Präsenzen ist, dass sie vom belarussischen Geheimdienst, der immer noch KGB heißt, einer ständigen Überwachung unterliegen und so relativ häufig ihre Adressen wechseln müssen, um Informationen im Internet platzieren zu können.

In Zeitschriften lassen sich Informationen über die politische Situation finden, aber auch Berichte über besondere Vorkommnisse aus dem Bereich der Medien. Eine kontinuierliche Berichterstattung findet in Buch- oder Zeitschriftform jedoch nicht statt.

Die Informationsbeschaffung beschränkt sich folglich auf das Internet oder Interviews.

Zur Erfassung der Situation Deutschlands existieren mehr Quellen. Das Standardwerk dazu ist wohl Meyns Massenmedien in Deutschland[4], welches einen unfangreichen Einblick in die Situation der deutschen Medien bietet.

Im Vergleich zur Literatursituation im Bereich belarussische Massenmedien ist der Quellenumfang zum politischen System Weißrusslands zwar nicht üppig, jedoch umfangreicher. Ein Verweis auf Uhl sei hier beispielhaft.

1. Das politischen Systeme Weißrusslands und Deutschlands

1.1 Weißrussland

Die Darstellung der politischen Situation Weißrusslands ist zum Verständnis der derzeitigen Verhältnisse im medialen Bereich unbedingt notwendig. Durch die inhaltliche Gestaltung der Gesetze betreffs des Medienbereichs, wird deutlich, dass der Präsident mittelbar sowie unmittelbar in die Medienlandschaft eingreift. Es ist also von grundlegender Bedeutung, die Rolle des Präsidenten in der belarussischen Verfassungswirklichkeit zu betrachten.

Aus dieser Sicht ist es angebracht, die Betrachtungen auf das Verfassungsgericht zu konzentrieren. Der Umgang mit dem Verfassungsgericht als unabhängigen Kontrollorgan eines modernen Rechtsstaates soll als beispielhaft für die Einhaltung des Verständnis materialistischer Rechtsstaatskriterien stehen.

Ich beschränke mich auf den Vergleich der Position der jeweiligen Verfassungsgerichte, da diese als unabhängige Kontrollorgane die Einhaltung der in der Verfassung festgelegten Grundsätze überprüfen und gegebenenfalls als Korrektiv dienen sollen.[5]

1.1.2 Die belarussische Verfassungsgerichtsbarkeit

Die belarussische Verfassung ist dominiert durch die exponierte Stellung des Präsidenten. Diese Position beinhaltet, dass die Teilung der Gewaltenzweige eines modernen Staates, Legislative, Exekutive und Judikative, dem Machtinteresse Lukaschenkos widerstrebten. Ein Vergleich Lukaschenkos mit der „deutschen Ordnung“, die „sich über Jahrhunderte herausgebildet“ hat, und „unter Hitler (...) ihren Höhepunkt“ erreicht habe, sei dafür beispielhaft. „Das ist genau das, was unserem Verständnis einer präsidialen Republik und der Rolle des Präsidenten darin entspricht“.[6]

Nach dem Alexandr Lukaschenko 1994 überraschend zum Präsidenten Weißrusslands gewählt wurde, ist die Umformung der belarussischen Verfassung zu beobachten. Ergebnis dieser Transformation ist eine Verfassung, die sich der belarussische Präsident eigens konstruierte. So ist zu konstatieren, dass er unmittelbar nach dem Gewinn der Präsidentschaftswahlen 1994 ein Kontrollamt des Präsidenten, eine eigene Rechtsbehörde, eine Dokumentations- und Informationsbehörde, sowie ein Komitee zur Korruptionsbekämpfung schuf. Letzteres fiel jedoch hauptsächlich durch die Weigerung auf, die eigne Arbeit transparent darzustellen, als durch effektive Bekämpfung der Korruption. Führungspositionen dieser Institutionen wurden mit Vertrauten des neuen Präsidenten besetzt.

Kritik an seinem Führungsstil beantwortete Lukaschenko bereits zu diesem frühen Stadium seiner Präsidentschaft mit zum Teil repressiven Mitteln.[7] Der Beginn Lukaschenkos Präsidentschaft war also schon von deutlich autoritären Merkmalen gekennzeichnet.

Betrachtet man die belarussische Verfassung, stellt sich heraus, dass wichtige Merkmale eines materiellen Rechtsstaates vorhanden sind. So finden sich die gängigen Grundrechte inklusive des Rechtes auf freie Meinungsäußerung wieder, das den Bereich der Medien besonders betrifft. Die die Umsetzung dieser Rechte überwachende Institution ist in einem klassischen Rechtsstaat mit Gewaltenteilung oder –verschränkung, wie es bspw. in Deutschland der Fall ist, das Verfassungsgericht. Da der Inhalt von Gesetzen, in Weißrussland auch Dekrete und Erlasse, hier zur rechtlichen Kontrolle ansteht, muss das Verfassungsgericht, um objektiv urteilen zu können, unabhängig sein und eine etablierte, autoritäre Position[8] inne habe.

Von Unabhängigkeit des Verfassungsgerichtes kann in Weißrussland jedoch nicht gesprochen werden. Die Hälfte der zwölf Verfassungsrichter plus der Vorsitzende des Verfassungsgerichts werden vom Präsidenten ernannt. Neben diesem offensichtlichen Zusammenhang zwischen einem Teil des Verfassungsgerichts und dem Präsidenten, ist die Möglichkeit, das Verfassungsgericht anzurufen, beschränkt. Sie liegt bei einigen Institutionen, unter denen sich bspw. der Präsident und der Ministerrat befinden.[9]

Die Möglichkeit einer Individualbeschwerde anderer Personen, seien sie natürlich oder juristisch, existiert nicht.

[...]


[1] Mill, John Stuart, Über die Freiheit, Stuttgart 1988, S.20

[2] Allgemeine Erklärung der Menschenrechte, Art. 19 in: Bundeszentrale für politische Bildung (Hrsg.), Menschenrechte. Dokumente und Deklarationen, Bonn 1999

[3] u.a. www.charter97.by

[4] Meyn, Herrmann, Massenmedien in Deutschland, Konstanz 1999

[5] Korrektiv insofern, dass nicht nur Überprüfungen fertiggestellt werden , sondern auch Kommentare gegeben werden, die auf einen verfassungskonformen Inhalt hinweisen.

[6] Die Art und Weise, wie sich Lukaschenko ein präsidial zentriertes Regierungssystem vorstellt, wird aus einem Interview deutlich. Dem russischen TV-Sender ORT gegeben und teilweise u.a. in: Uhl, Manfred, Verfassungen in den politischen Systemtransformationen Osteuropas: die postsozialistischen Verfassungsordnungen in der Russischen Föderation, Belarus und Lettland, Würzburg 1999, S.134, wiedergegeben.

[7] vgl. Uhl, 1999, S.135 und S.309 ff.

[8] autoritär hier im positivsten Sinne so, dass Sprüche des Verfassungsgericht be- und geachtet werden. Autorität auch in dem Sinne, dass vom Gericht angemahnte Korrekturen vorgenommen werden und nicht ignoriert werden. In Weißrussland wird dies vollends missachtet; vgl.: Uhl, 1999, S.305

[9] weiterhin antragsberechtigt sind die Repräsentantenkammer ( 1. Parlamentskammer ), das Obersten Gericht, sowie das Obersten Wirtschaftsgericht

Ende der Leseprobe aus 24 Seiten

Details

Titel
Die Situation der Medien Weißrusslands und Deutschlands
Hochschule
Freie Universität Berlin  (Otto-Suhr-Institut für Politikwissenschaften)
Veranstaltung
Ohnmacht und Übermacht der Medien. Ihre Stellung in unterschiedlichen politischen Systemen.
Note
1,7
Autor
Jahr
2003
Seiten
24
Katalognummer
V14344
ISBN (eBook)
9783638197700
ISBN (Buch)
9783638643368
Dateigröße
544 KB
Sprache
Deutsch
Schlagworte
Situation, Medien, Weißrusslands, Deutschlands, Ohnmacht, Medien, Ihre, Stellung, Systemen
Arbeit zitieren
Stefan Kägebein (Autor:in), 2003, Die Situation der Medien Weißrusslands und Deutschlands, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/14344

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