2
INHALTSVERZEICHNIS
INHALTSVERZEICHNIS 2
ABK ÜRZUNGSVERZEICHNIS 5
DANKSAGUNG. 6
1 Themenwahl, Erkenntnisinteresse und Aufbau der Thesis 7
1.1 Themenwahl. 7
1.2 Erkenntnisinteresse 7
1.3 Aufbau der Arbeit 8
2 Die Grundsicherung für Arbeitsuchende (SGB II) 9
2.1 Historische Entwicklung 9
2.2 Ein kurzer Überblick zum SGB II. 11
2.3 Zielsetzung der Grundsicherung 12
2.4 Regelungen der Aktivierung 13
2.5 Träger der Grundsicherung für Arbeitssuchende. 14
3 Der persönliche Ansprechpartner im SGB II - eine erste Annäherung 15
4 Grundlegende Aspekte des SGB II. 17
4.1 Vom welfare- zum workfare-Ansatz. 17
4.2 Street-level bureaucracy. 18
4.3 Die verschiedenen Governance-Ebenen im SGB II. 19
4.4 Aspekte des Neuen Steuerungsmodells (new public management) 20
4.5 Soziale Arbeit als Dienstleistung 22
5 Das Fallmanagement und dessen Durchführung im SGB II 24
5.1. Definition Fallmanagement. 24
5.2 Phasen des Fallmanagements 26
3
5.3 Qualitative Anforderungen 26
5.4 Die Umsetzung des Fallmanagements im SGB II 27
5.4.1 Anforderungen an das Fallmanagement im SGB II. 27
5.4.2 Fachkonzept „Beschäftigungsorientiertes Fallmanagement im SGB II“ 29
5.4.3 Durchführung des beschäftigungsorientierten Fallmanagement. 30
5.4.4 Erfolgswirksame Faktoren 32
5.5 quo vadis Fallmanagement. 33
6 Anforderungen an den persönlichen Ansprechpartner 35
6.1 Fallmanagement 35
6.2 EDV und Statistik 38
6.2.1 Das Fallmanagement in der Datenerfassung. 38
6.2.2 Statistik. 38
6.3 Finanzielle und qualitative Fördermöglichkeiten 40
6.4 Eingliederungsvereinbarung 42
6.5 Sanktionen. 42
6.6 Organisatorische Rahmenbedingungen. 43
7 Die Spannungsfelder des persönlichen Ansprechparners. 43
7.1 Professionalität und Rollenverständnis. 45
7.2 Politische, organisatorische und strukturelle Ebene 46
7.2.1 Gesetzliche und organisatorische Vorgaben 46
7.2.2 Anerkennung der Fachlichkeit 47
7.2.3 Einseitige arbeitsmarktpolitische Ausrichtung 47
7.2.4 Beschäftigungsverhältnisse der persönlichen Ansprechpartner. 48
7.3 Strukturelle Ebene. 49
7.3.1 Aktivierungsangebote 49
4
7.3.2 Arbeitsmarktlage 50
7.4 Kundenebene. 51
7.4.1 Fallmanagement 51
7.4.2 Doppeltes Mandat 51
7.4.3 Fallzahlen 52
7.4.4 Nicht vermittelbare Kunden. 53
7.5 EDV, Statistiken, Benchmarking und Controlling 53
7.6 Politische und Organisationale Implikationen 54
7.6.1 Makroebene der Gesetzgebung 54
7.6.2 Mesoebene der Organisation. 54
8 Fazit 55
9 Anhang 58
9.1 Literaturverzeichnis 58
9.2 Internetrecherche. 59
9.3 Abbildungsverzeichnis 60
5
ABKÜRZUNGSVERZEICHNIS
ALG II -Passive Leistungen (Regelleistungen, Kosten der Unterkunft) nach dem SGB II Alt. -Alternative Anm. d. V. -Anmerkung der Verfasserin BMAS -Bundesministerium für Arbeit und Soziales BSHG -Bundessozialhilfegesetz Hrsg. -Herausgeber (I) [in Fußnoten] -Internetrecherche m.w.N. -mit weiteren Nachweisen SGB -Sozialgesetzbuch SGB II -Sozialgesetzbuch Zweites Buch - Grundsicherung für Arbeitsuchende SGB III -Sozialgesetzbuch Drittes Buch - Arbeitsförderungsgesetz SGB VIII -Sozialgesetzbuch Achtes Buch - Kinder- und Jugendhilfegesetz SGB XII -Sozialgesetzbuch Zwölftes Buch - Sozialhilfegesetz TVöD - Tarifvertrag für den Öffentlichen Dienst
6
DANKSAGUNG
Ich möchte vorab Danke sagen
- allen MitarbeiterInnen der Hochschule Fulda, die unsere Studiengruppe in den letzten knapp vier Jahren hervorragend betreut und bei persönlichen Motivationsschwierigkeiten immer wieder Mut gemacht haben.
- den beiden „SGB II-Päpsten“ Prof. Rainer Göckler von der Hochschule Mannheim und Prof. Dr. Claus Reis von der Fachhochschule Frankfurt / Institut für Stadt-und
Regionalentwicklung für die Hilfestellung und insbesondere für die Literaturempfehlungen. Ein besonderer Dank gilt hierbei Prof. Dr. Reis, der mir durch die Zurverfügungstellung seiner Vorlesungsskripte einen Überblick über die aktuelle Theorie vermittelt hat.
- meinem Arbeitgeber, denn ohne diese Beschäftigung und meiner nahezu täglichen Auseinandersetzung mit der Umsetzung des SGB II wäre mir die Durchführung meiner Projektarbeiten und dieser Bachelor-Thesis wesentlich schwerer gefallen.
- meiner Kollegin Marina, die bereits mein Theorieprojekt sowie auch die Bachelor-Thesis Korrektur gelesen und mich während meiner Arbeit und Schulungen immer wieder mit Bonbons, Süßigkeiten und Getränken versorgt. - vor allen Dingen aber meiner Familie, die während des Studiums gerade am Wochenende wenig von mir hatte. Ich widme diese Arbeit daher auch Eckhard, Jenny und Niklas.
7
1 Themenwahl, Erkenntnisinteresse und Aufbau der Thesis
1.1 Themenwahl
Die Grundsicherung für Arbeitsuchende wurde vor knapp 5 Jahren zum 01.01.05 durch das Zweite Buch des Sozialgesetzbuches - SGB II - in Deutschland eingeführt. Mit der Einführung des SGB II wird das bisherige traditionelle Konzept des Wohlfahrtsstaates zu einer Politik des aktivierenden Sozialstaates bei erwerbsfähigen Hilfebedürftigen hin geführt - bereits in Kapitel 1 des SGB II findet sich die Überschrift „Fördern und Fordern“. Der Träger der Grundsicherung gewährt Dienstleistungen, insbesondere durch Information, Beratung und umfassende Unterstützung durch den persönlichen Ansprechpartner mit dem Ziel der Eingliederung in Arbeit (§ 4 SGB II) sowie die Sicherstellung des Lebensunterhaltes. Der Träger soll für jeden erwerbsfähigen Hilfebedürftigen sowie die mit ihm in einer Bedarfsgemeinschaft lebenden Personen einen persönlichen Ansprechpartner benennen (§ 14 SGB II).
Was aber ist ein persönlicher Ansprechpartner? Welche Rolle obliegt ihm? Was ist sein Auftrag? Welche personellen, organisatorischen und strukturellen Ressourcen müssen vorliegen? Vor allen Dingen aber: In welchen Spannungsfeldern bewegt er sich?
1.2 Erkenntnisinteresse
Als ich mich selbst zu Beginn des Jahres 2002 bei der zuständigen Agentur für Arbeit arbeitslos melden musste, fand ich mich bereits eine Woche später auf der anderen Seite des Schreibtisches wieder: Die Arbeitsagentur suchte in Kooperation mit der hiesigen Kreisverwaltung eine Mitarbeiterin zur Betreuung von Langzeitarbeitslosen, die Arbeitslosen- bzw. Sozialhilfe bezogen. Durch eine dichte personenzentrierte Betreuung sollte es diesem Personenkreis ermöglicht werden, wieder in den Arbeitsprozess eingegliedert zu werden. Für die Wahrnehmung der Aufgaben des SGB II und der damit erfolgten Zusammenlegung der Arbeitslosenhilfe nach dem SGB III und der Sozialhilfe für erwerbsfähige Hilfebedürftige nach dem BSHG übernahm die Kreisverwaltung als eine der 69 Optionskommunen die Trägerschaft für die Aufgaben der Grundsicherung für Arbeitsuchende nach § 6a SGB II (Experimentierklausel). Aufgrund meiner Vorerfahrungen in der Betreuung von Langzeitarbeitslosen wurde ich als Arbeitsvermittlerin eingestellt und übernahm ab dem 01.01.2005 diese Aufgabe bei der Optionskommune. Im Jahr 2007 wechselte ich in die Stabsstelle Projektmanagement, Controlling, EDV und Statistik und bin u.a. für die Fortbildung der persönlichen Ansprechpartner zuständig.
8
Ich kenne daher sowohl die Tätigkeit mit den betroffenen Kunden - zur Definition des Kundenbegriffs in der Verwaltung gehe ich im folgenden näher ein - wie auch die Berücksichtigung politischer, struktureller und organisatorischer Anforderungen auf den verschiedenen Ebenen und die dadurch vorliegende Ambivalenz, die dem persönlichen Ansprechpartner im Rahmen seiner Tätigkeit begegnet. Hierbei spielt - was mir im Rahmen meiner Schulungen immer wieder begegnet - natürlich der Aspekt der Einzigartigkeit der verschiedenen Personen sowohl auf Kunden- wie auf Beraterebene eine große Rolle. Auch auf diese Verschiedenheit der Aufgabenwahrnehmung gehe ich ein. Ich halte nach wie vor die Grundannahmen des SGB II in der heutigen sozialpolitischen und ökonomischen Realität für den richtigen Ansatz und möchte mit der Thesis darlegen, wie ein persönlicher Ansprechpartner im Sinne der Zielsetzung des Gesetzes erfolgreich sowohl für sich selbst wie auch für den Kunden handeln kann.
1.3 Aufbau der Arbeit
Nach einem Überblick über die für die Aufgabenstellung wesentlichen Aspekte des SGB II einschließlich der unterschiedlichen Träger- und Organisationsformen der Wahrnehmung der Aufgaben der Grundsicherung für Arbeitsuchende und die Definition des persönlichen Ansprechpartners werde ich im Rahmen dieser Thesis auf die mit dem SGB II verbundenen Schlagworte eingehen. Die verschiedenen Anglizismen, die in der Fachliteratur im Zusammenhang mit dem SGB II relevant sind wie workfare und welfare, street-level bureaucracy, governance, new public management, Profiling, Assessment und (system-driven / consumer-driven) Case Management, werde ich erläutern und deren Bedeutung im Zusammenhang mit dem SGB II klären. Die neuen Definitionen des Verhältnisses des Bürgers und der Verwaltung - die Arbeitsverwaltung als Dienstleister, der Bedürftige als Kunde, der Abbau der Arbeitslosigkeit als Dienstleistung - werde ich beleuchten, inwieweit diese Definitionen der Wirklichkeit entsprechen und welche Auswirkungen diese Ausrichtung auf den „Markt“ für die beteiligten Akteure, insbesondere die persönlichen Ansprechpartner, hat. Ein großes Kapitel wird sich mit der zentralen Rolle des Fallmanagements und dessen Durchführung beschäftigen. Auch wenn ich die möglichen unterschiedlichen Orga-nisationsformen darlege, werde ich hierbei die auch bei meiner Optionskommune vorliegende Aufgabenwahrnehmung der Personalunion berücksichtigen, in der der persönliche Ansprechpartner in Form eines generalisierten Fallmanagement-Ansatzes für die komplette „Dienstleistung“ (Betreuung, Aktivierung, Fallmanagement und Vermittlung) zuständig ist und lediglich die Leistungsbearbeitung der passiven Leistungen
9
(Regelleistung und Kosten der Unterkunft) hiervon ausgenommen ist. Dies ist auch bei den zugelassenen Kommunalen Trägern der überwiegende Ansatz 1 . Da das SGB II und der damit einhergehende grundsätzliche Paradigmenwechsel erst zum 01.01.2005 eingeführt wurde, obliegt es sowohl in der gesetzlichen wie in der tatsächlichen Ausgestaltung ständigen Veränderungen. Die verwendete aktuelle Literatur ist noch recht übersichtlich und wurde von mir bearbeitet. Im Hinblick auf die Wahrnehmung der Aufgaben der Grundsicherungsträger und die Aktivierung ist die Literatur insbesondere von den Professoren Rainer Göckler und Dr. Claus Reis geprägt, mit deren Ausarbeitungen ich mich intensiv auseinandergesetzt habe. Für den Vergleich der unterschiedlichen Organisationsformen und der bisherigen Erfahrungen bei der Durchführung dienten mir die beiden im Auftrag des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) vorgelegten Berichte zur Wirkungs-forschung der Experimentierklausel im Untersuchungsfeld I: Deskriptive Analyse und Matching und im Untersuchungsfeld II: Implementations- und Governanceanalyse. Sehr hilfreich gerade im Hinblick auf die Wahrnehmung der Betroffenen, nämlich der persönlichen Ansprechpartner, war die von Anne Ames im Auftrag der Hans Böckler Stiftung durchgeführte und im Februar 2008 vorgelegte „Studie zur Arbeitssituation und Rollenverständnis der persönlichen Ansprechpart/innen nach § 14 SGB II“.
Lediglich aus Gründen der Platzersparnis und der besseren Lesbarkeit verwende ich im Rahmen der Thesis überwiegend die männliche Schreibweise. Selbstverständlich sind immer beide Geschlechter gemeint.
2 Die Grundsicherung für Arbeitsuchende (SGB II)
2.1 Historische Entwicklung
Das Zweite Buch des Sozialgesetzes (SGB II) - Grundsicherung für Arbeitsuchende wurde als 4. Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt am 05.09.03 von der damaligen SPD/Grünen-Koalition in den Bundestag eingebracht 2 . Vorausgegangen
1 BT-Drucksache 16/11488: 62 (I) / BMAS (2008a): 52 ff. (I)
2 BT-Drucksache Nr. 15/1516 (I)
10
waren drei weitere Gesetze für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt, mit der die 2002 gegründete, nach ihrem Vorsitzenden Peter Hartz benannte Hartz-Kommission erste Änderungen zur Reform des SGB III und der Arbeitsagentur verabschiedete. Die Kommission war ins Leben gerufen worden, um die anhaltend hohe Arbeitslosigkeit infolge einer konjunkturellen Krise sowie die strukturellen Defizite durch das Nebeneinander von Arbeitslosen- und Sozialhilfe zu bekämpfen - der Gesetzgeber erhoffte sich dadurch ein erhebliches Einsparpotential 3 . Durch die Einführung des SGB II zum 01.01.2005 erfolgte die Zusammenlegung der Leistungen der Sozialhilfe als laufende Leistung nach dem BSHG sowie der bisherigen Arbeitslosenhilfe nach dem SGB III durch die Gewährung einer Grundsicherung für Arbeitsuchende. Das SGB II, welches im Volksmund als „Hartz IV“ bezeichnet wird, sehen die einen als die größte, längst überfällige Reform zum Umbau von Sozialleistungen und als notwendiges Instrument zur Wirtschafts- und Arbeitsmarktförderung, von anderen wird es als der Beginn vom Ende des Sozialstaats bezeichnet. Mit der Einführung des SGB II erfolgte ein derart massiver Systemwechsel mit Auswirkungen auch auf zahlreiche andere Gesetze, so dass sich relativ rasch zeigte, dass Nachbesserungen des Gesetzes erforderlich wurden, so dass bereits mehrere Änderungs- und Fortentwicklungsgesetze die Folge waren. Während bisher die Leistungen nach dem BSHG kommunal-, die Leistungen der Arbeitslosenhilfe nach dem SGB III steuerfinanziert über den Bund waren, werden die Leistungen des SGB II vollständig durch den Bund steuerfinanziert. Derzeit - Stand November 2009 - erhalten insgesamt über 6,7 Mio. Menschen in Bedarfsgemeinschaften - einem Wortkonstrukt zur Abbildung der Einstandsgemeinschaft aller im Haushalt lebenden Personen - Leistungen der Grundsicherung nach dem SGB II. Von dieser Gesamtzahl sind knapp 4,9 Mio. Menschen erwerbsfähig 4 - das ist nach der gesetzlichen Definition jeder, der nicht wegen Krankheit oder Behinderung auf absehbare Zeit außerstande ist, unter den üblichen Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarktes mindestens drei Stunden täglich erwerbstätig zu sein (§ 8 SGB II). Das geplante Finanzvolumen des Bundes für das Jahr 2009 beträgt 33,21 Mrd. €, hinzu
3 Münder (2007): 20 Einl. Rn 5
4 Bundesagentur für Arbeit, SGB II-Statistik (I)
11
kommen weitere 9,8 Mrd. € kommunale Leistungen für Unterkunft und Heizung 5 . Die erhofften Einsparpotentiale sind bisher nur in geringem Umfang eingetreten - auch vor dem Hintergrund der globalen wirtschaftlichen Krise und fehlender Arbeitsplätze für wettbewerbsschwache Bewerber. Allerdings lässt sich Arbeitslosigkeit und Armut seitdem besser „erfassen“, da durch die Einführung des SGB II die Parallelität der Leistungen nach dem BSHG und dem SGB III (Arbeitslosenhilfe) beseitigt und die betreuten Personen und Leistungshöhen nunmehr systematisch statistisch erfasst werden.
2.2 Ein kurzer Überblick zum SGB II
Bereits ein Blick in § 1 SGB II macht deutlich, dass trotz der Eingliederung in das Sozialgesetzbuch keine sozialethische Aussage zu Menschenwürde oder Sozialstaatlichkeit zu finden ist, dass vielmehr nach § 1 I SGB II die Eigenverantwortung von erwerbsfähigen Hilfebedürftigen gestärkt werden soll, so dass sie ihren Lebensunterhalt aus eigenen Mitteln bestreiten können („Hilfe zur Selbsthilfe“). Das erste Kapitel trägt entsprechend der Intention des Gesetzes die Überschrift „Fördern und Fordern“. Kapitel 2 des SGB II behandelt die allgemeinen Voraussetzungen für die Leistungen, das dritte Kapitel definiert die Leistungen zur Eingliederung sowie zur Sicherung des Lebensunterhaltes, Anreize zur Aufnahme einer Arbeit (§ 29 SGB II) sowie Sanktionsregelungen. Das Kapitel 4 befasst sich mit den gemeinsamen Vorschriften für Leistungen, Kapitel 5 mit der Finanzierung und Aufsicht. Die Kapitel 6 bis 7 enthalten Daten- und Statistikregelungen. Mitwirkungspflichten sowohl des Hilfebedürftigen wie auch Dritten sind in Kapitel 8 zu finden, die Bußgeldvorschriften finden sich in Kapitel 9. Regelungen zur Bekämpfung von Leistungsmissbrauch sind in Artikel 10 und die Übergangs- und Schlussvorschriften in Kapitel 11 geregelt. Ich gehe im Nachstehenden nur auf die für die Rolle des persönlichen Ansprechpartners relevanten Vorschriften, die sich weitestgehend auf die Aktivierung der erwerbsfähigen Hilfebedürftigen beziehen, ein.
Leistungen nach dem SGB II erhalten nach § 7 SGB II Personen zwischen 15 Jahre und Renteneintrittsalter, die erwerbsfähig und hilfebedürftig sind und ihren Aufenthalt in Deutschland haben sowie die mit ihnen in einer Bedarfsgemeinschaft lebenden Personen.
5 Hill, Hermann: 3 (I)
12
Hilfebedürftig ist nach § 9 SGB II derjenige, der „seinen Lebensunterhalt, seine Eingliederung in Arbeit und den Lebensunterhalt der mit ihm in einer Bedarfsgemeinschaft lebenden Personen nicht oder nicht ausreichend aus eigenen Kräften und Mitteln … sichern kann und die erforderliche Hilfe nicht von anderen, insbesondere von Angehörigen oder von Trägern anderer Sozialleistungen erhält“.
2.3 Zielsetzung der Grundsicherung
Nach der Gesetzesbegründung 6 ist Ziel der Grundsicherung - Schnelle und passgenaue Vermittlung der Betroffenen in Arbeit.
- Ausreichende materielle Sicherung bei Arbeitslosigkeit in Abhängigkeit vom Bedarf.
- Vermeidung einseitiger Lastenverschiebungen zwischen den Gebietskörperschaften.
- Effiziente und bürgerfreundliche Verwaltung.
- Breite Zustimmungsfähigkeit.
Im Gesetz selbst findet sich die Grundaufgabe - Aufgabe und Ziel der Grundsicherung für Arbeitssuchende - in § 1 SGB II, wonach die Eigenverantwortung des Hilfebedürftigen und der Personen, die mit ihm in der Bedarfsgemeinschaft leben, gestärkt werden soll, so dass diese ihren Lebensunterhalt unabhängig von der Grundsicherung aus eigenen Mitteln und Kräften bestreiten können - „Hilfe zur Selbsthilfe“. Aus § 1 Abs. 2 SGB II ist bereits die Priorität der aktivierenden Leistungen ersichtlich: primär werden Leistungen zur Beendigung oder Verringerung der Hilfebedürftigkeit gewährt, sekundär Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts. Grundlegender Ausgangsgedanke ist, dass der Sozialleistungsempfänger aktiv dabei unterstützt werden muss, vom passiven Objekt staatlicher Hilfe zum aktiven Subjekt und Gesellschaftsmitglied zu werden. Die Wurzeln des Konzepts vom aktivierenden Sozialstaat liegen im angelsächsischen Raum 7 . Dieser Wechsel vom welfare- zum workfare-Gedanken - zu dem Begriff später noch mehr - stellt darauf ab, dass jeder Erwerbsfähige, der Leistungen beziehen will, dafür uneingeschränkt seine Arbeitskraft zur Verfügung stellen muss - quasi eine Entgeltsicherung auf Gegenleistung.
6 BT-Drucksache 15/1516, S. 44 (I)
7 Eichler / Spellbrink, SGB II 2008 Rn 1
Arbeit zitieren:
Brigitte Mode-Scheibel, 2009, Der persönliche Ansprechpartner des § 14 SGB II im Spannungsfeld zwischen Fördern und Fordern, München, GRIN Verlag GmbH
Dieser Text kann über folgende URL aufgerufen und zitiert werden:
Einbetten
DOI
Die Bedeutung des Ereignisses Tod im Wandel der Gesellschaft
Soziologie - Individuum, Gruppe, Gesellschaft
Hausarbeit, 18 Seiten
Brigitte Mode-Scheibel's Text Der persönliche Ansprechpartner des § 14 SGB II im Spannungsfeld zwischen Fördern und Fordern ist nun auf dem Buchmarkt erhältlich
Brigitte Mode-Scheibel hat den Text Der persönliche Ansprechpartner des § 14 SGB II im Spannungsfeld zwischen Fördern und Fordern veröffentlicht
Brigitte Mode-Scheibel hat einen neuen Text hochgeladen
0 Kommentare