Inhaltsverzeichnis
Inhaltsverzeichnis I
Abk ürzungsverzeichnis. II
1. Einführung 1
1.1. Problemstellung 1
1.2. Gang der Untersuchung 1
2. Grundstruktur von Credit Default Swaps 1
3. Bilanzielle Abbildung von Credit Default Swaps 2
3.1 Bilanzierung nach IFRS. 2
3.1.1 Abgrenzung von Finanzgarantien und derivativen Finanzinstrumenten. 3
3.1.2 Bilanzierung eines CDS als Finanzgarantie 4
3.1.3 Bilanzierung eines CDS als derivatives Finanzinstrument. 8
3.2. Bilanzierung nach HGB. 9
4. Kritische Würdigung 10
5. Fazit und Ausblick. 12
Literaturverzeichnis 13
I
1. Einführung
1.1. Problemstellung
CDS stellen die am weitesten verbreitete Form von Kreditderivaten dar. Mit diesen Finanzinstrumenten können schuldnerspezifische Ausfallrisiken auf Dritte übertragen werden 1 . Sie sind etablierte Instrumente zur Absicherung von Kreditrisiken, dennoch bestehen Unklarheiten ihrer bilanziellen Abbildung nach IFRS. Diese Arbeit soll auf Grundlage der aktuellen Rechnungslegungsvorschriften der IRFS und des HGB untersuchen, ob diese Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften der Funktion des entsprechenden Rechnungslegungssystems entsprechen.
1.2. Gang der Untersuchung
Einführend soll die Grundstruktur und Funktionsweise von Credit Default Swaps vorgestellt werden, gefolgt von einer Darstellung der bilanziellen Abbildung von CDS nach den IFRS und dem deutschen HGB. Anschließend wird diskutiert, ob die Rechnungsle-gungsvorschriften der IFRS und des HGB für CDS hinreichend ausgestaltet sind, um der Zielsetzung und Funktion des jeweiligen Rechnungslegungssystems gerecht zu werden. Die Arbeit schließt dann mit einer Zusammenfassung der wesentlichen Ergebnisse und einem Ausblick auf mögliche Entwicklungen der Bilanzierungs- und Bewertungs-normen.
2. Grundstruktur von Credit Default Swaps
Bei Credit Default Swaps 2 , kurz CDS, handelt es sich um Derivate 3 auf Kreditrisiken 4 . Diese sog. Kreditderivate sind Finanzinstrumente, deren Auszahlung von dem Kreditrisiko eines Referenzaktivums abhängt 5 . Sie erlauben es Kreditrisiken zu handeln und so das Kreditrisiko von dem Referenzaktivum zu separieren und auf andere Marktteilnehmer zu übertragen 6 , indem sich der Risikokäufer und damit Sicherungsgeber gegenüber dem Risikoverkäufer und damit Sicherungsnehmer verpflichtet bei Eintritt eines vereinbarten Ereignisses eine Ausgleichszahlung zu erbringen 7 . Kreditderivate sind bilaterale 8
1 Vgl. Hommel/Christ/Morawietz (2008): S. 352; Füser/Dörr (2007): S. 278.
2 Allgemein handelt es sich bei Swaps um eine Vereinbarung über den zukünftigen Austausch von Cash Flows gemäß einer festgelegten Formel. Vgl. Hull (2009): S. 904.
3 Ein Derivat ist ein Wertpapier, dessen Preis vom Preis eines anderen Assets abhängt oder abgeleitet wird. Vgl. Hull (2009): S. 893.
4 Vgl. Martin/Reitz/Wehn (2006): S. 23.
5 Ein Kreditderivat unterscheidet sich von herkömmlichen Derivaten dadurch, dass die Wertentwicklung nicht nur an die Zins-, Preis- und Wechselkursrisiken des Basisinstrumentes, sondern an das Kreditrisiko des Referenzaktivums geknüpft ist. Vgl. Burghof/Henke (2005): S. 33.
6 Vgl. Burghof/Henke (2005): S. 33.
7 Vgl. Hommel/Christ/Morawietz (2008): S. 352.
8 Vgl. Neske (2005): S. 56.
1
Verträge 9 , die jedoch zumeist individuell vereinbart werden und durch einen hohen Gestaltungsspielraum 10 charakterisiert sind, in dem sich CDS als derivative Basisstruktur 11 herauskristallisiert haben 12 . Bei einem CDS wird das Ausfallrisiko einer Kreditposition an einen Sicherungsgeber transferiert. Der Käufer des CDS hat dabei die Position des Sicherungsnehmers inne, analog der Verkäufer des CDS die des Sicherungsgebers 13 . Der Sicherungsnehmer des CDS zahlt in Abhängig von der Laufzeit eine ratierliche oder einmalige Risikoprämie, den sog. CDS Spread, an den Sicherungsgeber des CDS 14 . Der Sicherungsnehmer erhält im Gegenzug vom Sicherungsgeber eine Ausgleichszahlung, falls beim Referenzaktivum ein Kreditereignis, meist in Form eines Ausfall des Schuldners des Referenzaktivums 15 , eintritt. Die Ausgleichszahlung erfolgt zumeist entweder als Barausgleich oder als physische Lieferung. Bei einem Barausgleich wird lediglich die Differenz aus Nominalvolumen und Wert des Referenzaktivums vergütet. Bei einer physischen Lieferung tauscht der Sicherungsnehmer mit dem Sicherungsgeber das Referenzaktivum gegen das Nominalvolumen aus. Der CDS wirkt in diesem Fall ökonomisch wie eine Garantie 16 .
3. Bilanzielle Abbildung von Credit Default Swaps
3.1 Bilanzierung nach IFRS
Bevor auf die bilanzielle Abbildung eingegangen werden kann, muss zunächst eine Abgrenzung erfolgen, ob CDS als Finanzgarantie oder als derivatives Finanzinstrument zu behandeln sind, da sie sowohl die Kriterien einer Finanzgarantie, als auch die von derivativen Finanzinstrumenten nach IAS 39 erfüllen 17 .
9 Um einen CDS zu spezifizieren, muss der Vertrag Angaben zu dem Referenzschuldner, dem Referenzaktivum, der Spezifizierung des Kreditereignisses 9 , den Nominalbetrag des CDS und die Zahlungsmodalitäten enthalten. Vgl. Martin/Reitz/Wehn (2006): S. 25. Die Spezifizierung des Kreditereignisses ist notwendig, um den Eintritt neutral messen zu können. Vgl. Martin/Reitz/Wehn (2006): S. 26.
10 Vgl. Hommel/Christ/Morawietz (2008): S. 352 und Burghof/Henke (2005): S. 33. Um durch eine vertragliche Standardisierung Abwicklungssicherheit zu gewährleisten, werden sie häufig auf Basis der Credit Derivatives Definitions der International Swap und Derivatives Association geschlossen. Vgl. Hommel/Christ/Morawietz (2008): S. 352.
11 Weitere Basisstrukturen sind Credit Spread Options, die neben dem Ausfallrisiko auch das Bonitätsrisiko und damit das Kreditrisiko übertragen und Total Return Swaps, die zusätzlich zum Kreditrisiko auch das Marktpreisrisiko abdecken. Vgl. Hommel/Christ/Morawietz (2008): S. 353 und Burghof/Henke (2005): S. 33. Diese Arbeit konzentriert sich jedoch auf CDS und eine weitere Betrachtung und Untersuchung der anderen Derivate erfolgt nicht. Für weitere Informationen und eine finanzwirtschaftliche Betrachtung siehe: Hull (2009): S. 618 ff.
12 Vgl. Burghof/Henke (2005): S. 33 und Martin/Reitz/Wehn (2006): S. 24.
13 Vgl. Martin/Reitz/Wehn (2006): S. 26
14 Vgl. Martin/Reitz/Wehn (2006): S. 24. Die Höhe dieser Prämie spiegelt den Preis der Absicherung wider und wird typischerweise in Basispunkte per annum, berechnet auf den Nominalbetrag des abzusichernden Risikos, angegeben. Vgl. Neske (2005): S. 56.
15 Eine Aufzählung von Ereignissen, dessen Eintreten einen Ausfall des Referenzaktivums auslösen, findet sich in: Neske (2005): S. 57.
16 Vgl. Martin/Reitz/Wehn (2006): S. 24. Siehe auch: Neske (2005): S. 58.
17 Vgl. Hommel/Christ/Morawietz (2008): S. 353.
2
Arbeit zitieren:
Benjamin Burghardt, 2009, Abbildung von Credit Default Swaps nach HGB und IFRS, München, GRIN Verlag GmbH
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